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Archiv "Klinikarzt der Zukunft: Keine Aufgabe für Diplom-Kaufleute" (09.03.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 10⏐⏐9. März 2007 A639

B R I E F E

(Clinical Pathways) vermeidet unnötige Verzögerungen von not- wendigen Untersuchungen und da- durch zu lange Liegezeiten. Und warum muss z. B. eine OP-Vorberei- tung stationär erfolgen? Es gibt hier also erhebliches Einsparpotenzial in der Optimierung von Prozessab- läufen. Trotzdem erlaubt das DRG- System in begründeten Abweichun- gen eine Bezahlung . . .

Literatur bei dem Verfasser

Ralf Haben,Mozart-Weg 27, 56727 Mayen

KLINIKARZT DER ZUKUNFT

Die Rhön-Klinikum AG will die ärztliche Arbeitsteilung in den Krankenhäusern weiter forcieren (DÄ 48/2006: „Jeder macht nur noch das, was er am besten kann“ von Jens Flintrop).

Vorbild USA

Die von Herrn Wolfgang Pföhler vorgeschlagene Arbeitsteilung in deutschen Krankenhäusern orientiert sich stark an dem etablierten US- amerikanischen Modell der sta- tionären Patientenversorgung. Auch dort fragt der „personenbezogene Berater“ (Family Physician) Leistun- gen zur Behandlung des Patienten beim „Spezialisten für hoch differen- zierte Einzelfunktionen“ (Specialist) nach. Der „Systembetreuer“ ist dabei ein Angestellter der Krankenhaus- verwaltung (Manager). Ein „Bera- tungsspezialist“ ist in diesem Modell nicht vorgesehen. Offen bleibt, wie nun jeder Arzt wissen soll, „was er am besten kann“. Denn Personal- und Persönlichkeitsentwicklung, wissenschaftliche Fort- und Weiter- bildung, Mentoring oder ärztliche Qualitätssicherung bleiben in dem Modell des Rhön-Vorstandschefs un- berücksichtigt. Vielleicht kann dieser Aufgabenbereich verstärkt vom

„Chefarzt der Zukunft“ abgedeckt werden. Dann kann die vorgeschla- gene ärztliche Arbeitsteilung ausge- richtet an die Bedürfnisse des Patien- ten Sinn machen.

Dr. med. Bastian M. Seidel, Discipline of General Practice,

The University of Adelaide, SA 5005, Australien

Der Arzt wird eingegrenzt

Das Rad hat Herr Pföhler sicher nicht neu erfunden, wenn er fordert, dass der Klinikarzt der Zukunft nur noch das macht, was er am besten kann.

Dieses vermeintlich „neue Berufs- bild“ wurde doch bisher durch Assis- tenz-, Stations-, Fach-, Ober- und Chefärzte schon bestens erfüllt. Brau- chen wir denn nun wirklich auch noch

„personenbezogene Berater“, „Spe- zialisten für hoch differenzierte Ein- zelfunktionen“, „Systembetreuer“

und „Beratungsspezialisten“? Diese Begrifflichkeiten lassen hingegen un- sere ureigenste Tätigkeitsbezeichnung doch sehr vermissen: den Arzt. Wir Ärzte sollten tunlichst vermeiden, uns von Vorstandchefs, Politikern, Funk- tionären oder Verwaltern in „vier Arzttypen“ klassifizieren und in unse- rem Einfluss eingrenzen zu lassen.

Ich habe diesen Beruf vor nunmehr 16 Jahren nicht gewählt, um von ei- nem privaten Konzern als Betreuer ei- nes immer aufgeblaseneren bürokrati- schen Systems eingesetzt zu werden, sondern um einen sozialen Beruf aus- zuüben und Patienten nach einer jah- relangen und sehr spezialisierten Aus- bildung natürlich optimal zu betreuen.

Dr. med. Matthias Siebert,Wölflinstraße 1, 79104 Freiburg im Breisgau

Keine Aufgabe für Diplom-Kaufleute

„Die Arztorientierung im Kranken- haus müsse einer Patientenorientie- rung weichen“, meint Wolfgang Pföhler, der Vorstandschef der Rhön- Klinikum AG . . . Für die meisten Kli- nikärzte ist der Patient immer der be- stimmende Faktor der Behandlungs- prozesse, d. h., seine Erkrankungen und die damit verbundenen Bedürf- nisse bestimmen tagtäglich ärztliches Handeln. Diagnosen bestimmen The- rapien, und die 24-stündige Betreu- ung an sieben Tagen pro Woche kenn- zeichnet den Klinikalltag . . . Herr Pföhler schlägt im Sinne ärztlicher Arbeitsteilung vier Arzttypen vor. Der

„personenbezogene Berater . . . trifft Entscheidungen über Diagnostik und Therapie, die er auch gegen andere Ärzte durchsetzen kann“. Kein Arzt kann einem anderen Arzt eine Dia- gnostik und/oder Therapie vorschrei-

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ben bzw. diese ihm gegenüber

„durchsetzen“. Kein Internist kann ei- nen operativen Eingriff bei einem Chirurgen „durchsetzen“. Wer schnei- det, entscheidet folgerichtig auch, ob dies indiziert ist und er dies verant- worten kann. Gleiches gilt für einen Kardiologen, der letztendlich ent- scheiden muss, ob eine von Kollegen erwünschte Herzkatheteruntersu- chung indiziert und verantwortbar ist.

Diese Vorgehensweise ist die welt- weit alltägliche und erfahrungsgemäß auch im Sinne des Patienten bewährte Praxis. Die Ausnahme bildet der fach- vorgesetzte Arzt, der Diagnostik und Therapie bei ihm fachlich untergeord- neten Ärzten sachlich begründet und, weil letztlich verantwortlich, „durch- setzen“ kann. „Ein Spezialist für hoch differenzierte Einzelfunktionen ist für die eigentliche Behandlung des Pati- enten zuständig.“ Jeder „Spezialist“

(in Deutschland) hat zunächst einmal ein Medizinstudium in seiner ganzen Breite absolviert, ehe er eine Weiter- bildung in einem Gebiet durchläuft und danach gegebenenfalls einen Schwerpunkt und fakultativ noch eine Zusatzbezeichnung, Fachkunde und/oder Zusatz-Weiterbildung er- wirbt. Wie ich während einer mehr- jährigen Weiterbildung in den USA erfahren konnte, wird diese ver- gleichsweise sehr breit angelegte Ausbildung (Studium) und die an- schließende Weiterbildung gerade in den USA sehr geschätzt . . . Ärzte sind eben keine ausschließlichen

„Spezialisten“. Jeder Schwerpunkt basiert immer auf einem Gebiet. Dif- ferenzierte Einzelfunktionen machen nur einen mehr oder minder großen Teil der Arbeit eines Klinik-(Fach-) Arztes aus. Wer mit dem Klinikalltag vertraut ist, versteht recht bald, dass der menschliche Organismus keine einfache Ansammlung isoliert von- einander funktionierender und gege- benenfalls reparaturbedürftiger Or- gansysteme ist. Ein Patient ist viel- mehr ein äußerst komplexes, durch miteinander verwobene (patho)phy- siologische und (patho)psychische Prozesse bestimmtes „Gesamtpro- dukt“, dem ein „arbeitsgeteilter“ Arzt im Sinne von Wolfgang Pföhler nicht mehr gerecht werden könnte . . . Wie kann der ehemalige Geschäftsführer eines Universitätsklinikums, ehema-

lige Präsident der DKG und jetzige Vorstandschef eines privaten Klinik- betreibers die Behauptung von einer

„bisherigen Arztorientierung im Krankenhaus“ aufstellen, die auf je- den, der mit dem Klinikalltag vertraut ist, äußerst befremdlich wirken muss.

Klinikärzte jedenfalls sollten Wolf- gang Pföhlers Behauptung nicht un- widersprochen hinnehmen . . . Die Aufgabe, ein („neues“) „ärztliches Berufsbild“ zu implementieren, sollte nicht Diplom-Kaufleuten überlassen werden, sondern ausschließlich ärzt- lichen Gremien, wie z. B. Ärztekam- mern, Fachgesellschaften u. ä., vor- behalten bleiben. Sei es auch nur, weil sie hoffentlich Patienten nicht als „Kunden“, Gesundheit nicht als

„Ware“, das Ergebnis ärztlicher wie auch pflegerischer Leistung nicht als

„Gesamtprodukt“ sehen und die Ge- sundheit der Patienten und nicht etwa deren Wirtschaftlichkeit als oberstes Gebot ihres Handelns sehen . . .

Hans-Paul Brauer,Kinkelsmaarweg 21, 51143 Köln

HOCHSCHULEN

Zwischen den Ergeb- nissen im schriftli- chen und im mündli- chen Teil der Ärztli- chen Vorprüfung be- steht nur ein gerin- ger Zusammenhang (DÄ 47/2006: „Medizinische Fakultäten:

Der Ausbildungserfolg im Vergleich (III)“

von Prof. Dr. med. Hendrik van den Bus- sche et al.).

Rechtlos

Im DÄ wurde unter der Überschrift

„Der Ausbildungserfolg im Vergleich“

das Hohelied auf die mündliche Prü- fung gesungen . . . Mit keinem Wort erwähnt der Autor die Tatsache, dass der Kandidat in der mündlichen Prü- fung rechtlos ist. Genau das war der Grund dafür, dass Mitte der 70er-Jahre die mündlichen Prüfungen auf eine einzige reduziert wurden, das aller- dings nur für etwa zehn Jahre. Dann setzte sich die „Gegenreformation“

durch . . . Die mündliche Prüfung ist ein atavistisches Ritual, und sie ist ein Rückschritt. Für Manipulationen „po- litischer“ Art eignet sie sich hervorra-

gend. Wenn das System nach mündli- chen Prüfungen verlangt, dann müs- sen sie justiziabel werden. Der Einsatz audiovisueller Techniken bietet sich dafür an. Es sollte eines akademischen Lehrers unwürdig sein, Kandidaten in mündlichen Prüfungen über die Klin- ge springen zu lassen. Einige wissen noch, was sich gehört. Ich kenne einen Ordinarius, der sich rühmte, dass er nur ein einziges Mal eine Kandidatin nicht bestehen lassen konnte, weil sie während der Prüfungszeit ausschließ- lich geweint habe.

Dr. med. Manfred Budde,Pilarstraße 8, 80638 München

Interessanter Beitrag

In der Diskussion dieses sehr interes- santen Beitrags vermisse ich die Berücksichtigung der geringen Fra- genanzahl in einer mündlichen Prü- fung: Verglichen mit den schriftli- chen Examina wird lediglich eine sehr kleine Stichprobe des Stoffge- biets geprüft. Dies würde die große Varianz der Noten (mit)erklären. Ei- ne Evaluation der staatlichen Prüfun- gen sollte eventuell auch Anlass sein, das Prüfungssystem der ärztlichen Weiterbildung dementsprechend zu prüfen, schließlich finden dabei le- diglich mündliche Prüfungen statt.

Dr. med Arnd Becker,Klinikum Bremerhaven- Reinkenheide gGmbH, Postbrookstraße 103, 27574 Bremerhaven

Vom Gegenteil überzeugt

Wenn Frauen in den nicht auf Fach- kenntnisse begrenzten Eigenschaften bessere Leistungen erbringen, dann liegt das an ihren überlegenen verba- len Leistungen oder daran, dass die überwiegend männlichen Prüfer dem weiblichen Geschlecht mehr Sympa- thie entgegenbringen als dem männli- chen. Die Möglichkeit, dass die Prü- fungsergebnisse höhere Kompetenz widerspiegeln, wird nicht einmal er- wogen. Bisher hatte ich geglaubt, ein Antidiskriminierungsgesetz sollte in einer kultivierten Gesellschaft eigent- lich überflüssig sein. Da hat mich Herr Kollege van den Bussche aber jetzt doch vom Gegenteil überzeugt . . .

Prof. Dr. med. habil. Helmut W. Minne, Klinik Der Fürstenhof, Am Hylligen Born 7, 31812 Bad Pyrmont

Referenzen

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