Ambulant tätige Ärzte in den neuen Bundesländern
131.12.1989 2% Niedergelassen In sonstigen Einrichtungen
In Staatspraxen
In Ambulatorien
1.4.1992
In Einrichtungen nach § 311, SGB V
Quelle: Monatsmeldungen der neuen Küren für die Abschlagszahlungen und Institut für Medizinische Statistik und Datenverarbeitung, Berlin
Die größte Gruppe unter den angestellten Ärzten in der ambulan- ten Versorgung stellen Allgemein- ärzte und Praktische Ärzte mit 666 Kollegen. Ihnen folgen die Interni- sten (281) und die Kinderärzte (224).
Ende März waren insgesamt 1 933 Ärzte an Einrichtungen tätig.
Die Umwandlung der ambulan- ten Versorgung in den neuen Län- dern ging trotz ihrer rasanten Ge- schwindigkeit nahezu reibungslos vonstatten — eine Entwicklung, die Dr. Ulrich Oesingmann, Vorsitzen- der der Kassenärztlichen Bundesver- einigung (KBV), als eindrucksvollen Beweis für die Innovationsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der freiberuf- lich organisierten Versorgungsstruk-
tur wertete. Zu Versorgungsengpäs- sen, so Oesingmann, sei es in keiner Phase der Umwandlung gekommen, was eindeutig für die Leistungsfähig- keit der Selbstverwaltung spreche.
Kontroverse Diskussionen gibt es allerdings nach wie vor zu der Ein- bindung von Krankenhausfachambu- lanzen. Diese Einrichtungen klagen über eine mangelnde Bereitschaft der Kassenärztlichen Vereinigun- gen, sie zur Teilnahme an der Ver- sorgung zu ermächtigen. Die KVen wiederum verweisen auf den Bedarf, der zuvor nachgewiesen werden muß. Auf der Vertreterversammlung der KBV in Köln stand dieses The- ma unter anderen auf der Tagesord- nung. JM
Qualitätssicherung
Die Vorwürfe kamen wie aus heiterem Himmel über die Zahnärz- te: Zehn Prozent der Kollegen, so der medienträchtig plazierte Fron- talangriff des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK), ar- beiten in fast allen zahnmedizini- schen Bereichen mangelhaft. Auf ei- ner Pressekonferenz in Bonn berich- tete BKK-Geschäftsführer Wolfgang Schmeinck über eine Studie seines Kassenverbandes zur „Qualität und Wirtschaftlichkeit in der zahnmedi- zinischen Versorgung". Die Ergeb- nisse, führte Schmeinck aus, seien zum Teil „bedenklich".
Die Kritik der Betriebskranken- kassen an der zahnärztlichen Versor- gung richtet sich im wesentlichen auf die angeblich mangelnde Qualität bei Zahnfüllungen, Wurzelbehand- lungen und Zahnersatz. Die Studie, angelegt auf einen Zeitraum von sie- ben Jahren und gestützt auf die Ab- rechnungsdaten von rund 17 600 Versicherten, kommt zu dem Ergeb- nis: Mindestens 350 Millionen Mark ließen sich bei besserer Qualität der zahnärztlichen Leistungen jährlich einsparen. So werde bei jeder vierten Zahnfüllung im Laufe von drei Jah- ren eine Folgebehandlung notwen- dig, und bis zu 30 Prozent der wur- zelbehandelten Zähne müßten den- noch innerhalb von zwei Jahren ge- zogen werden.
Besonders viele Mängel stellten die Betriebskrankenkassen nach ei- genen Angaben beim Zahnersatz fest. Rund 60 Prozent der Zahnärzte würden Zahnersatz eingliedern, oh- ne vorher zu prüfen, ob die Nachbar- zähne, an denen der Zahnersatz be- festigt wird, noch gesund sind. Beim herausnehmbaren Zahnersatz müs- sen nach der BKK-Studie innerhalb von fünf Jahren 12 Prozent der Teil- prothesen wieder erneuert werden.
Als Konsequenz aus der Studie strebt der Bundesverband der Be- triebskrankenkassen Beratungsge- spräche mit den „unterdurchschnitt-
lich gut" arbeitenden Zahnärzten an.
Außerdem will der Kassenverband die Erkenntnisse der Untersuchung nutzen, um ein Informationssystem für zahnärztliche Leistungen zu ent- wickeln. Damit soll den einzelnen Betriebskrankenkassen eine Hilfe- stellung bei der Prüfung, Genehmi- gung und Abrechnung von Heil- und Kostenplänen sowie bei der Wirt- schaftlichkeitsprüfung an die Hand gegeben werden.
„Starker Tobak"
Ausgesprochen verärgert hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereini- gung (KZBV) auf den Vorstoß der Betriebskrankenkassen reagiert. Die Studie und die damit verbundene Kritik an der Qualität zahnärztlicher Leistungen sei „starker Tobak", heißt es bei der KZBV.
Zwei wesentliche Aspekte zur Beurteilung der Qualität — die In- frastruktur der Zahnarztpraxen und vor allem das Verhalten der jeweili- gen Patienten — seien bei der BKK- Studie völlig außer acht gelassen worden. Über den dauerhaften Er- folg einer zahnärztlichen Behand- lung entschieden die Patienten durch ihre Einstellung zur Mund- pflege maßgeblich mit. Den weiteren Vorwürfen des BKK hält die Kassen- zahnärztliche Bundesvereinigung Fragen entgegen: Wie lange müssen Zahnfüllungen halten? Wer kann aus fachlicher Sicht Garantien auf Wurzelbehandlungen geben? Kurz- um: Die Vorwürfe seien in dieser Form nicht haltbar.
Übrigens hat ein Beraterstab der KZBV zeitweise an der Studie mit- gewirkt. Die damalige Absprache war, am Ende der Studie gemeinsam die Ergebnisse vorzustellen. Den Al- leingang der Betriebskrankenkassen interpretiert die Zahnärzteschaft sinngemäß so: Es paßte wohl gerade in die politische Landschaft. JM
Betriebskrankenkassen attackieren die Zahnärzte
A1 -1824 (24) Dt. Ärztebl. 89, Heft 20, 15. Mai 1992