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Die beantragten Gesetzesbestimmungen eröffnen somit eine Perspektive für die Entwicklung einer interjurassischen Zusammenarbeit bei der Einrichtung eines Jugendparlaments und bei der Schaffung der Stelle einer/eines Jugendbeauftragen

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I 026/2006 JGK 14. Juni 2006 45C

Interpellation 1283 Vaquin, Moutier (CVP)

Aellen, Tavannes (PSA) Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 13.01.2006

Interjurassische Jugendpolitik

Die Regierung des Kantons Jura hat dem jurassischen Parlament einen Gesetzentwurf zur Jugendpolitik vorgelegt.

Dieses Gesetz, das in vielerlei Hinsicht innovativ ist, sieht namentlich die Einrichtung eines Jugendparlaments sowie die Schaffung der Stelle einer oder eines Jugendbeauftragten vor. In der Botschaft der Regierung steht, dass es angezeigt wäre, ein solches Jugendparlament auf interjurassischer Ebene (Region) zu bilden, und dass dieses Parlament ein starkes Zeichen für die Stärkung der interjurassischen Zusammenarbeit wäre. Auch bezüglich der Stelle einer/eines Jugendbeauftragten sind die jurassischen Behörden der Ansicht, dass es zu einer interjurassischen Zusammenarbeit kommen sollte, nicht zuletzt, weil die von beiden Kantonsregierungen verabschiedete Liste der gemeinsamen Institutionen auch eine/einen Jugendbeauftragten enthalte.

Die beantragten Gesetzesbestimmungen eröffnen somit eine Perspektive für die Entwicklung einer interjurassischen Zusammenarbeit bei der Einrichtung eines Jugendparlaments und bei der Schaffung der Stelle einer/eines Jugendbeauftragen. Artikel 20 der besagten Vorlage sieht vor, dass das Jugendparlament und die Stelle einer oder eines Jugendbeauftragten in Absprache mit dem Kanton Bern im Rahmen der interjurassischen Zusammenarbeit geschaffen werden könnten.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Hat der Regierungsrat in dieser Angelegenheit einen Grundsatzentscheid getroffen?

2. Wenn ja, welchen?

3. Werden die regionalen Instanzen (namentlich der Bernjurassische Rat) mit diesem Gegenstand befasst werden?

4. Welches könnte gegebenenfalls die Rolle dieser Instanzen bei der Entwicklung einer interjurassischen Jugendpolitik sein?

Antwort des Regierungsrates Grundsätzliches

Die Förderung der Mitwirkung der jungen Generation ist im Kanton Bern eine wichtige Aufgabe. Grundlage bildet die Kantonsverfassung: „Kanton und Gemeinden setzen sich zum Ziel, dass die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und der Jugendlichen

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2 berücksichtigt werden.“ (Art. 30 Abs. 1 Buchst e). Auf der kantonalen Ebene nimmt sich vorab die Kantonale Jugendkommission KJK dieser Aufgabe an. In vier Broschüren der KJK sind Umfeld und Strategie erläutert:

• Leitbild(er) Jugendpolitik BE

• Leitfaden Mitwirken und Teilhaben

• Anleitung Jugendbeauftragte/Jugendbeauftragter

• Vierjahresbericht 2000-2003 der KJK Jugendparlamente

Der Kanton Bern kennt zur Zeit 15 aktive Jugendparlamente, darunter zwei regionale (Interlaken für seinen Amtsbezirk und Oberaargau für drei Amtsbezirke). Neuartig ist das virtuelle Jugendparlament auf dem Internet der Gemeinde Zollikofen. Im Berner Jura kennt La Neuveville ein Jugendparlament. Ein kantonales Jugendparlament gibt es nicht, wohl aber den Berner Jugend-Grossrat-Tag mit seinen regionalen Jugendforen im Vorfeld.

Jugendparlamente haben nur dann eine Chance, ein echtes Sprachrohr der jungen Generation zu sein, wenn Jugendliche selber den Anstoss geben und bei Planung und Umsetzung mitbestimmen und sich engagieren können. Jugendparlamente müssen auch einen direkten Draht zum ordentlichen Parlament / Gemeinderat nutzen können (Vertretung, Antragsrecht) und über ein eigenes Budget verfügen, sollen sie Erfolg haben.

Der Kanton Bern finanziert keine gemeindeeigenen oder regionale Jugendparlamente.

Das Reglement und die Mittel des Förderungskredites der KJK erlauben beschränkte Starthilfen, jedoch keine regelmässigen Beiträge. Die Förderung der Mitwirkung der jungen Generation ist auch Teil des Steuerungskonzeptes für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Allerdings können auf diesem Wege keine kantonalen Mittel für allfällige Jugendparlamente bereitgestellt werden.

Jugendbeauftragte

Mit ihrer Broschüre hat die KJK 2002 die Gemeinden aufgefordert und dabei unterstützt, Jugendbeauftragte als Anlaufstelle für die Anliegen der Kinder und Jugendlichen zu ernennen. Es ist im Kanton Bern Ziel, dass in allen Gemeinden Jugendbeauftragte wirken.

Eine gesetzliche Verpflichtung besteht allerdings nicht. Regionale Jugendbeauftragte gibt es nicht, allerdings macht es Sinn, wenn kleinere Gemeinden zusammenarbeiten. Der Kantonale Jugendsekretär nimmt die Funktion des Jugendbeauftragten auf Ebene Kanton wahr. Für die Tätigkeit der Jugendbeauftragten der Gemeinden stehen keine kantonalen Mittel zur Verfügung.

Situation Jura bernois - canton du Jura

Der Jura bernois und Bienne romande kennen eine regionale Struktur für die Jugendförderung. Die Commission de la jeunesse du Jura bernois (CJJB) wirkt ehrenamtlich und hat keine ausreichende Ressourcen für eine Wirkungsweise im Sinne eines Jugenddelegierten. Für eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Kanton Jura ist jedoch auf dem Fundament der CJJB aufzubauen und mit ihr ist zu prüfen, welche Form der Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen entwickelt werden kann. Selbst wenn für die Finanzierung einer weitergehenden Zusammenarbeit keine Mittel bestehen, macht eine gemeinsame Arbeit Sinn.

Nach der Auflösung des Service sociale du Jura bernois wurde die CJJB Mitte 2005 der KJK als Subkommission angegliedert. Dies bis zum Zeitpunkt, wo im Berner Jura neue Strukturen aufgebaut sind, welche der CJJB heute noch fehlen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die CJJB dem Conseil du Jura bernois angegliedert werden kann.

Zu Frage 1 und 2:

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3 Anlässlich eines Treffens am 7. März 2005 zwischen den für die Jugendpolitik in ihren Kantonen zuständigen Regierungsräten Claude Hêche und Werner Luginbühl wurden die gegenseitigen Erwartungen und Möglichkeiten im Bereich der Jugendpolitik diskutiert und der Wunsch nach einer verstärkten interkantonalen Zusammenarbeit bekräftigt. Wie bereits erwähnt, können finanzielle Mittel mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht ohne weiteres zur Verfügung gestellt werden. Dennoch hat Regierungsrat Luginbühl an diesem Treffen in Aussicht gestellt, sich für die Option eines gemeinsamen Jugendbeauftragen beziehungsweise die Beteiligung an entsprechenden Kosten einzusetzen, sofern sich auch die Gemeinden des Berner Jura im gleichen Umfang beteiligen.

Bezugnehmend auf dieses Treffen hat der Regierungsrat des Kantons Bern in einem Schreiben vom 23. März 2005 an die Regierung des Kantons Jura seine Sicht noch schriftlich dargelegt. Dabei hat auch der Regierungsrat festgehalten, dass er eine verstärkte interkantonale Zusammenarbeit für wünschenswert hält und gewillt ist, sämtliche Synergiemöglichkeiten auszuschöpfen.

In Bezug auf die Schaffung eines Jugendbeauftragten wurde eine finanzielle Beteiligung des Kantons unter den oben genannten Voraussetzungen in Aussicht gestellt.

Weiter wurde in diesem Schreiben daran erinnert, dass das bernische Recht grundsätzlich keine Grundlage zur Finanzierung von Jugendparlamenten vorsieht. Allerdings wurde auch diesbezüglich die Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt.

Die Conférences des maires du Jura bernois wurde in einem Schreiben vom 18. Mai 2005 über die Haltung und Absichten des Regierungsrates orientiert und aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 15. Juli 2005 ist auch der Conseil régional bei der Conférences des maires du Jura bernois vorstellig geworden und hat ebenfalls angeregt, die Gemeinden für eine verstärkte interkantonale Zusammenarbeit im Bereich Jugendpolitik zu sensibilisieren.

Der Regierungsrat sieht zur Zeit für sich keinen Handlungsbedarf, ist aber gerne bereit, das Anliegen wieder aufzugreifen und weiter zu diskutieren, wenn dies von Seiten der Gemeinden des Berner Jura gewünscht wird.

Zu Frage 3 und 4

Der Regierungsrat geht davon aus, dass in erster Linie die regionalen Instanzen, insbesondere die Commission de la jeunesse du Jura bernois (CJJB) und der Conseil du Jura bernois (CJB), zusammen mit Jugendlichen die Interessen des Berner Juras an einer interjurassischen Jugendpolitik wahrnehmen sollen. Aufgabe dieser Stellen wird es sein, sinnvolle Strukturen für eine bernjurassische wie auch die interjurassische Jugendpolitik zu entwickeln und zusammen mit Jugendlichen eine Plattform für deren Mitwirken zu schaffen.

An den Grossen Rat

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