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Sicherheitsdatenblatt Mit Navigationshilfen durch die Datenflut

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Academic year: 2022

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Sicherheitsdatenblatt

Mit Navigationshilfen durch die Datenflut

(2)

Sicherheitsdatenblätter …

FRÜHER: HEUTE:

(3)

Navigation durch die Datenflut

www.echa.europa.eu/de

Hilfe

Leitlinien

(4)

Überarbeitung:

Dezember 2013 Auf Deutsch:

Seit Februar 2014

N

S

W O

(5)

Navigationshilfe für Ersteller

N

S

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Navigationshilfe für Ersteller

Leitlinie der ECHA enthält:

Änderungen durch REACh im SDB

Grundsätzliche Pflichten rund im die Erstellung Erläuterungen der einzelnen Abschnitte

Leitlinie der ECHA enthält NICHT:

Navigationshilfe für die Verwender von SDBs

(7)

Navigationshilfe für Verwender

In der Gefahrstoff-Verordnung:

• SDB gehört zu den wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung

Für den Arbeitgeber in

TRGSen, BG-Regeln, Infos von Organisationen und Verbänden etc.

N

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(8)

Navigationshilfe für Verwender

SDB nutzen für die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 1. Informationen beschaffen

2. Plausibilität prüfen

3. Information für die Gefährdungsbeurteilung nutzen 4. Maßnahmen umsetzen

5. Wirksamkeit prüfen 6. Dokumentation

N

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(9)

1. Informationsbeschaffung (bezogen auf SDB)

einfach

Hinweis durch Kennzeichnung

• SDB wird mitgeliefert

• Notwendige Informationen müssen für die Gefährdungsbeurteilung unter zumutbarem Aufwand beschafft werden

• Insbesondere muss das „SDB auf

Verlangen“ immer angefordert werden

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(10)

2. Plausibilitätsprüfung

SDB ist auf offensichtlich

• unvollständige,

• widersprüchliche oder

• fehlerhafte

Angaben zu überprüfen.

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(11)

Vorab-Check (ohne Fachkunde möglich) 1/2

• Hab ich ein SDB in der richtigen Sprache bekommen?

• Ist es das Produkt, was ich wollte?

• Ist die Adresse des Lieferanten vollständig und die sachkundige Person angegeben?

• Ist eine Notrufnummer angegeben?

• Sind alle Abschnitte und Unterabschnitte vorhanden?

• Gibt es Versionsnummern, Überarbeitungsdaten, Änderungsmarkierungen?

• Ist das SDB aktuell? (darf nicht älter sein als von 2010

=> Umstellung auf Format EU (Nr.) 453/2010)

(12)

Vorab-Check (ohne Fachkunde möglich) 2/2

• Habe ich ein Stoff SDB?

• Wenn ja …

• Wird in 15.2 eine Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) angegeben?

• Wenn ja …

• Gibt es Expositionsszenarien?

Übergang zur Plausibilitätsprüfung mit Fachkunde

• Ist es plausibel, dass es keine CSA/ keine ES gibt?

(Registrierung nicht nötig, <10 t/a)

• Wenn nein …

(13)

Plausibilitätsprüfung mit Fachkunde:

Insbesondere

• Passen die Einstufung und sonstige Gefahren zur Zusammensetzung?

• Fehlen in Abschnitt 2 offensichtliche Gefahren, die aus Abschnitt 9, 10, 11 oder 12 hervorgehen?

• Wurden offensichtlich Rechtsvorschriften vergessen?

• Passen „Handhabung und Lagerung“ und

„Begrenzung und Überwachung der Exposition/PSA“

zu den „möglichen Gefahren“?

(14)

3. Informationen für Gefährdungsbeurteilung

1. Verwendete

chemische Arbeitsstoffe

2. Tätigkeiten

3. Möglichkeiten einer Substitution 4. mögliche und vorhandene

Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit

5. Schlussfolgerungen aus durchgeführten arbeits-

Abschnitt 1: Identifikation

Abschnitt 3: Zusammensetzung/

Bestandteile

Abschnitt 1: Identifizierte Verwendung, ggf. ES, Abschnitt 7 und 8

Schutzmaßnahmen 7 und 8 (evtl.

4/5/6/13/14)

Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

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Typischerweise nicht im SDB

(15)

Substitutionsprüfung: http://www.subsport.eu/

Datenbank mit

(16)

Substitutionsprüfung:

Toluol ist: Hazard Class and Category Code(s)

Hazard Statement Code(s) Flam. Liq. 2 H225 Asp. Tox. 1 H304 Skin Irrit. 2 H315

STOT SE 3 H336

Repr. 2 H361d ***

STOT RE 2 * H373 **

Ich mache die Gefährdungsbeurteilung für eine Werkstatt.

Das Werkzeug wird mit einem Mittel entfettet, das Toluol enthält.

Mitarbeiter klagen über Müdigkeit und Kopfschmerzen.

(17)

Datenbank mit Fallbeispielen

Search the Case

(18)

Lösungsmittel Toluol

(19)

Trefferliste

Substitution von Toluol (…) als Lösungsmittel zur Reinigung von Werkzeugen in der Autowerkstatt

(20)

Detaillierte Informationen

• Kurzfassung

• Substituierte Stoffe

• Alternative Stoffe

• Beschreibung der Substitution

• Bewertung des Falls/der Substitution

• Informationsquelle: Kontakt

(21)

Das könnte IHR Beispiel sein …

Das Portal lebt von Ihren Ideen und erfolgreichen Substitutionsbeispielen!

Speisen Sie eigene Lösungen dort ein!

(22)

4. Maßnahmen umsetzen

Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes

4. Erste Hilfe

5. Brandbekämpfung

6. unbeabsichtigte Freisetzung 7. Handhabung und Lagerung

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition-/PSA Betriebsanweisung erstellen

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z. B. Augendusche, Löschmittel, Auffangbecken, Absaugeinrichtung, Handschuhe etc.

(23)

5. Wirksamkeitsprüfung

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Checklisten aus SDB Angaben erstellen:

z.B. aus Abschnitt 7 und 8

Sind die Bedingungen eingehalten?

z.B. Temperatur, Lüftung, Explosionsschutz Funktioniert meine Absaugung?

Ist das entsprechende Aufsaugmaterial vorhanden?

6. Dokumentation

Gefahrstoffverzeichnis:

Verweis auf die entsprechenden SDBs

(24)

Was ist national zusätzlich zu beachten?

Bek 220: keine Wiederholung des Leitfadens der ECHA

Nationale Besonderheiten:

Vorgaben aber auch Navigationshilfe

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(25)

Beispiel: Nationale Besonderheiten

• TRGSen: z.B. TRGS 420: Verfahrens- und

stoffspezifische Kriterien oder TRGS Reihe 500 etc.

• Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen:

Handlungsanleitungen, Schutzleitfäden etc Abschnitt 7.2 Spezifische Endanwendungen

(26)

Auch mal ganz konkret.

Praxisbeispiele

Fotoagentur FOX

(27)

BAuA-Navigationshilfe für SDB unter REACH

Werbung in eigener Sache:

Wo gibt REACH neue Impulse?

Wo muss ich verstärkt hingucken?

Was hat sich nicht geändert?

Wo finde ich mehr Informationen?

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Konzept

(29)

Markierung der Unterabschnitte

Hinweis auf besonders wichtige Änderungen

Hinweis auf neue Elemente durch den neuen Anhang II (VO (EU) Nr.

453/2010)

Keine wesentliche Änderung durch REACH

(30)

Abschnitte des SDB

Neue Gefährlichkeitsmerkmale

(31)

Erläuterungen und Tipps

Lassen Sie sich nicht verwirren.

Die Fakten sind etwas für Spezialisten

(32)

Zielsicher durchs Labyrinth

Leitfaden der ECHA

Nationale Regelungen:

z.B. TRGS 400

Bekanntmachung 220

Handout: REACH gibt mit

Sicherheit neue Impulse für die Praxis

Verweise auf z.B. SUBSPORT

Ziel

Holzwege vermeiden:

x

(33)

Disclaimer

Diese Information ist eine Interpretation der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Sie wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und

basiert auf fundierten Kenntnissen des Chemikalienrechts. Da die

Auslegung von REACH sich noch in der Entwicklung befindet, sind im Einzelfall auch andere Auslegungen möglich. Etwaige rechtliche

Empfehlungen, Auskünfte und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt.

Haftungsansprüche materieller oder ideeller Art gegen die

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw.

durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

(34)

Verwendete Quellen

ECHA:

• Homepage der ECHA www.echa.europa.eu/de

•Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (erweitertes SDB) http://echa.europa.eu/documents/10162/13643/sds_de.pdf

BAuA Gefahrstoffe:

•Bek 220, TRGS 400, TRGS 555, Gefahrstoffverordnung etc.

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Gefahrstoffe.html Substitutionsportal

http://www.subsport.eu/

BAuA Handout:

•REACh gibt mit Sicherheit neue Impulse für die Praxis, BAuA

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/SDB/pdf/Handout-AplusA- Poster.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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