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Stadt Lübben (Spreewald) /Lubin (Błota)

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Academic year: 2022

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(1)

Beschlussvorlage für die

X öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung

der/ des

Bildungsausschuss am:

Finanzausschuss am:

X Bauausschuss am: 09.10.2019

Werksausschuss SEL am:

X Hauptausschuss am: 14.10.2019

Stadtverordnetenversammlung am:

1. Lesung am:

2. Lesung am:

Ortsvorsteher/ Ortsbeirat

Beschlussgegenstand:

Vergabe von Dienstleistungen für Durchführungsaufgaben zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme STUB III Lübben Nord der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

- Gebietsbeauftragung -

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) beschließt die Vergabe von Dienstleistungen für Durchführungsaufgaben zur Umsetzung der Gesamtmaß- nahme STUB III Lübben Nord (2018-2028) der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

- Gebietsbeauftragung - an die

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Axel-Springer-Straße 54 B,

10117 Berlin.

Das Auftragsvolumen für den Förderzeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022 beträgt brutto 59.993,49 EUR.

Abstimmungsergebnis:

(vom Stadtverordneten auszufüllen)

einstimmig mehrheitlich zugestimmt abgelehnt zurückgezogen zurückverwiesen in den Ausschuss: ______________________________

Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (B ł ota)

Staatlich anerkannter Erholungsort

Fachbereich Bauwesen Sachgebiet: Stadtplanung Aktenzeichen: 61 14

Teilakte/Vorgang: Stadtumbau III/Externe

Vorlagen- Nr.: 2019/095

Datum: 24.09.2019

(2)

Begründung/ Rechtsgrundlagen:

(Anlagen, Berechnungen, Skizzen etc. ggf. beifügen)

Eine wesentliche räumliche Schwerpunktsetzung im integrierten Stadtentwicklungskonzept „Strategie Lübben 2030“ (INSEK), beschlossen durch die Stadtverordneten in der Versammlung am 25.01.2018, erfolgt für den Stadtteil Lübben Nord. Für das Quartier wurde u. a. das Ziel formuliert, dieses Wohngebiet klimagerecht anzupassen und zu neuer Urbanität zu führen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) hat sich mit Beschluss-Nr. 2018/104 zur Stadtumbaustrategie und Fördergebietskulisse für den Stadtteil Lübben Nord als Grundlage für die Auf- nahme in das Förderprogramm „Stadtumbau III Aufwertung“ (STUB III AUF) bekannt. Zudem wurde beschlossen, dass die im Rahmen des Städtebauförderprogramms ausgereichten Städtebaufördermittel von der Stadt durch den notwendigen kommunalen Mitleistungsanteil in Höhe von 1/3 jährlich komplementiert werden. Für den Förderzeitraum 2018-2028 wurden von der Stadt Fördermittel in Höhe von 10 Mio. € beantragt und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln vom Fördermittelgeber auf der Grundlage der abgestimmten Stadtumbaustrategie bestätigt (Förderrahmen).

Bereits die Durchführungsaufgaben zur Umsetzung der Gesamtmaßnahmen aus den Städtebauförderpro- grammen „Stadtsanierung Lübben Altstadt“ (SG) und „Aktives Stadtzentrum Lübben“ (ASZ) wurden und werden erfolgreich durch eine Gebietsbeauftragte fachlich begleitet. Gemäß der Städtebauförderrichtlinie dürfen im STUB III Auf-Programm für Durchführungsaufgaben maximal 10% der Fördermittel über den Gesamtzeitraum verwendet werden. Gemäß Stadtumbaustrategie sollen die Durchführungsaufgaben sowohl einer Gebietsbeauftragten, als auch einem Quartiersmanagement, als Kümmerer vor Ort, übertra- gen werden. Somit sind die genannten 10% der Fördermittel über den Gesamtzeitraum anteilig auf Leis- tungen des Gebietsbeauftragten und das Quartiersmanagement zu verteilen.

Für den Bewilligungszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2022 stehen, einschließlich des kommunalen Mitleis- tungsanteils, derzeit finanzielle Mittel in Höhe von 1.125 T € zur Umsetzung der Stadtumbaustrategie zur Verfügung.

Die Ausschreibung der Gebietsbeauftragung erfolgte unter Berücksichtigung des Bewilligungszeitraums und der Höhe der bewilligten Fördermittel. Unter Berücksichtigung der erforderlichen personellen Beset- zung im Sachgebiet Stadtplanung wurde bei der Ausschreibung daher als Leistungszeitraum der 01.01.2020 bis 31.12.2022 genannt. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln soll für diesen 3-Jahres-Zeitraum ein Honorar in Höhe von aktuell brutto 60.000 € für die Gebietsbeauftragung aufgebracht werden.

Eine Vertragsverlängerung und somit Erhöhung des Gesamthonorars für Durchführungsaufgaben um, gemäß der Förderrichtlinie max. 10% der Fördermittel über den Gesamtzeitraum, erfolgt erst nach Bewil- ligung weiterer Fördermittel aus dem o.g. Förderrahmen.

Die Vergabe von Dienstleistungen für Durchführungsaufgaben zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme STUB III Lübben Nord wurde am 30.07.2019 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg sowie auf der Internetseite der Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) öffentlich ausgeschrieben (siehe Anlage

„Ausschreibungsunterlagen“). Infolge der Ausschreibung hat ein Büro fristgerecht bis 20.08.2019 um 12:00 Uhr ein Angebot abgegeben. Nach der Angebotsprüfung und Auswertung wurde der Vergabever- merk erstellt (siehe Anlage „Vergabevermerk“).

Die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG ist der einzige Bieter, der der Stadt ein Angebot für die öffentlich ausgeschriebene Leistung unterbreitet hat. Sowohl nach der formellen als auch nach der inhaltlichen Prüfung erfüllt das Büro die Anforderungen der Auswahlkriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen. Für den Bewerber kann eine uneingeschränkte Empfehlung zur Verga- be der Dienstleistung gegeben werden. Das Leistungs- und Honorarangebot ist wirtschaftlich und der Bieter kann sich auf einen umfänglichen Erfahrungsschatz als Sanierungsträger und als Gebietsbeauftrag- ter berufen. Zudem ist die DSK bereits Auftragnehmer der Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) und hat somit Kenntnis über die angestrebten Ziele der Stadt sowie über die städtebaulichen Ge- samtzusammenhänge.

Aus vorgenannten Gründen wird empfohlen, den Auftrag an die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks- entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG zu vergeben.

Auf dem Konto für die Gesamtmaßnahme STUB III „Lübben Nord“ stehen die erforderlichen Mittel zur Verfügung (1/3 Bund, 1/3 Land, 1/3 kommunaler Mitleistungsanteil der Stadt).

(3)

Finanzielle Auswirkungen: Städtebauförderung (1/3 Bund, 1/3 Land, 1/3 KMA Stadt)

1. finanzwirksam

X Auszahlung X laut Haushaltsplan 2019ff Haushaltsrest auf separates Konto X Es stehen noch Haushaltsmittel i.H.v.: 301.000 € *unter KMA pro Jahr = 1/3

Produkt: 511.01 Finanz- sachkonto:

Untersachkonto: 61500.98704 zur Verfügung.

X Einzahlung laut Haushaltsplan auf separates Kto.

X Die Einzahlung i.H.v.: 600.000 € FM B/L pro Jahr = 2/3

Produkt: Finanz-

sachkonto:

Untersachkonto: zu.

2. ergebniswirksam

X Aufwand i.H.v.: 20.000 € pro Jahr 2020ff = Honorar DL Produkt: 511.01 Sachkonto: 543100

Die Maßnahme verursacht Folgekosten lt. Anlage zur Beschlussvorlage i.H.v.: einmalig monatlich jährlich

X Ertrag i.H.v.: 13.300 €

Produkt: 51101 Sachkonto: 414000 und 414100 3. keine Auswirkungen

Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.

Unterschriften:

gez. Neumann gez. Kolan

____________________ ____________________

Fachbereichsleiter/in Bürgermeister

Anlage:

Öffentliche Anlage:

Anlage 1 – Ausschreibungsunterlagen

Nichtöffentliche Anlage:

Anlage 2 - Vergabevermerk

* Berechnungsmodus („noch zur Verfügung“)

a) verfügbare Mittel lt. Haushaltsplan b) ./. bereits ausgezahlt

c) ./. bereits vertraglich gebunden

d) ./. bereits beschlossene Verwendung (außer b) und c) )

= noch zur Verfügung

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