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DER S TADT R ATINGEN

H

ERAUSGEBER

: D

ER

B

ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 15 NUMMER : 07

DATUM : 17.04.2019 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

27 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- 6. Nachtrag zur Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Eltern- beiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“

(OGATA-BSR) -

28 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Beteiligungsbericht zu den Wirtschaftsjahren 2015 bis 2017 der Stadt Ratin- gen -

29 Öffentliche Bekanntmachung der Sparkasse Hilden·Ratingen·Velbert - Kraftloserklärung einer Sparurkunde -

Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstr. 3, 4 0 8 7 8 Ratingen, Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsamt . Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen und ist kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform erhältlich. Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratin- gen unter www.stadt-ratingen.de abrufbar. Druck: Eigendruck.

(2)

27 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

6. Nachtrag zur Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Elternbeiträ- gen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ (OGATA-BSR)

vom 16.04.2019

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666 / SGV.NRW.

2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759, ber.

2019 S. 23), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 23.Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), des § 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S.

2696), des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom 26. Juni 1990 (BGBI. I S. 1163), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 1995 (BGBI I S. 1775) und des § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.Oktober 2007 (GV. NRW. S. 462 / SGV. NRW. 216) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2017 (GV. NRW. S.834) hat der Rat der Stadt Ratin- gen in seiner Sitzung am 09.04.2019 den folgenden 6. Nachtrag zur Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztags- schule im Primarbereich“ (OGATA-BSR).

I.

Die Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der

„Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ (OGATA-BSR) erhält folgende Fassung:

1. § 4 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Nimmt mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach Absatz 1 an die Stelle der Eltern treten, zeitgleich sowohl elternbeitragspflichtige Angebote der OGS als auch der Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) im Stadtgebiet Ratingen in Anspruch, halbieren sich die Beiträge für den Besuch der OGS für das zweite und jedes weitere Kind. Dies gilt auch in dem Fall, dass ein Kind gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 KiBiz für die Inanspruchnahme der Angebote in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege beitragsfrei gestellt ist und für die beitragsfreien Kinder im vorletzten Kindergartenjahr vor der Einschulung.

Die Beitragserhebung dieser Kinder erfolgt nach der Rubrik „Geschwisterkinder“

der Anlage „Höhe der Elternbeiträge“.

2. § 4 Abs. 7 wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung:

In Anlehnung an Pkt. 8.2 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbil- dung vom 23.12.2010 (BASS 12-63-Nr. 2) wird die Erhebung der Entgelte für die Betreuung im Rahmen der „Übermittagsbetreuung“ grundsätzlich auf den Träger übertragen.

(3)

3. Die Anlage „Höhe der Elternbeiträge“ erhält folgende neue Fassung:

Elternbeiträge bis zum 31.07.2019

Elternbeiträge ab 01.08.2019:

Brutto Vollzahler Geschwisterkinder

Jahreseinkommen

Mtl. Mtl.

Beitrag Beitrag

in Euro in Euro in Euro

bis 20000 0,00 € 0,00 €

bis 25000 0,00 € 0,00 €

bis 30000 34,00 € 17,00 €

bis 35000 51,00 € 25,50 €

bis 40000 74,00 € 37,00 €

bis 45000 97,00 € 48,50 €

bis 50000 114,00 € 57,00 €

bis 55000 133,00 € 66,50 €

bis 60000 145,00 € 72,50 €

bis 65000 157,00 € 78,50 €

bis 70000 170,00 € 85,00 €

bis 75000 180,00 € 90,00 €

über 75000 185,00 € 92,50 €

Brutto Vollzahler Geschwisterkinder

Jahreseinkommen

Mtl. Mtl.

Beitrag Beitrag

in Euro in Euro in Euro

bis 20000 0,00 € 0,00 €

bis 25000 0,00 € 0,00 €

bis 30000 35,00 € 17,50 €

bis 35000 53,00 € 26,50 €

bis 40000 76,00 € 38,00 €

bis 45000 100,00 € 50,00 €

bis 50000 117,00 € 58,50 €

bis 55000 137,00 € 68,50 €

bis 60000 149,00 € 74,50 €

bis 65000 162,00 € 81,00 €

bis 70000 175,00 € 87,50 €

bis 75000 185,00 € 92,50 €

über 75000 191,00 € 95,50 €

(4)

Elternbeiträge ab 01.08.2020:

II.

Dieser 6. Nachtrag zur Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Elternbeiträ- gen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ (OGATA-BSR) tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

B E K AN N T M AC H U N G S AN O R D N U N G

Der vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 09.04.2019 beschlossene 6.Nachtrag zur Satzung der Stadt Ratingen über die Elternbeiträge im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" (OGATA-BSR) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung (Öffentliche Bekanntmachung) nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn,

1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

2. Die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

Brutto Vollzahler Geschwisterkinder

Jahreseinkommen

Mtl. Mtl.

Beitrag Beitrag

in Euro in Euro in Euro

bis 20000 0,00 € 0,00 €

bis 25000 0,00 € 0,00 €

bis 30000 36,00 € 18,00 €

bis 35000 55,00 € 27,50 €

bis 40000 78,00 € 39,00 €

bis 45000 103,00 € 51,50 €

bis 50000 121,00 € 60,50 €

bis 55000 141,00 € 70,50 €

bis 60000 153,00 € 76,50 €

bis 65000 167,00 € 83,50 €

bis 70000 180,00 € 90,00 €

bis 75000 191,00 € 95,50 €

über 75000 197,00 €

98,50 €

(5)

4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Ratingen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

ORS-Nr. 407

Ratingen, den 16.04.2019

Klaus Pesch Bürgermeister

(6)

28 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Beteiligungsbericht zu den Wirtschaftsjahren 2015 bis 2017 der Stadt Ratingen Der Beteiligungsbericht zu den Wirtschaftsjahren 2015 bis 2017 der Stadt Ratingen wurde gem. § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erstellt und vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 09.04.19 zur Kenntnis genom- men.

Über die Homepage der Stadt Ratingen www.stadt-ratingen.de kann der aktuelle Betei- ligungsbericht des Amtes für Finanzwirtschaft eingesehen werden.

Zusätzlich liegt der Bericht im Amt für Finanzwirtschaft, Sohlstättenstraße 33, 40880 Ratingen, Zimmer 1.12, während der Dienststunden aus, und zwar

montags bis mittwochs von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr

und von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr.

Ratingen, den 10.04.19

(Klaus Pesch) Bürgermeister

(7)

29 Öffentliche Bekanntmachung der Sparkasse Hilden·Ratingen·Velbert Kraftloserklärung einer Sparurkunde

Das Sparkassenbuch

3031413929 alt 1413921 (H)

ausgestellt von der Sparkasse Hilden·Ratingen·Velbert, der ehemaligen Stadt-

Sparkasse Hilden (H), der ehemaligen Stadt-Sparkasse Ratingen (R) und der ehemali- gen Sparkasse Velbert (V) , deren Rechtsnachfolgerin die Sparkasse Hil-

den·Ratingen·Velbert ist, wird nach Durchführung des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt.

Velbert, 05.04.2019

SPARKASSE HILDEN·RATINGEN·VELBERT DER VORSTAND

Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 32677 Firmensitz: Adolf-Grimme-Allee 1, 50829 Köln USt-ID-Nr.: DE205598057

Geschäftsführer:

Norbert Baumgärtner (Sprecher), Udo Brönner, Volker Kurth, Holger Mingers Vorsitzender des Aufsichtsrates:

Joachim Hoof

Der Nachrichtenaustausch mit der Deutschen Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH via E-Mail dient lediglich zu Informationszwecken.

Rechtsgeschäftliche Erklärungen mit verbindlichem Inhalt können über dieses Medium nicht ausgetauscht werden, da die Manipulation von E-Mails durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.

(8)

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