Kindertagespflegeperson im Kreis Bergstraße
Allgemeine Informationen zur Kindertagespflege und zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
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Wir freuen uns, dass Sie sich über die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege informieren möchten und das Sie Interesse an einer
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson haben.
Die Arbeit als Kindertagespflegeperson ist vielfältig und spannend. Sie können in einer Kindertages- pflegestelle als gut qualifizierte Tagesmutter und
Tagesvater arbeiten, nachdem Sie erfolgreich einen Qualifizierungskurs durchlaufen haben.
Mit unserer Broschüre möchten wir Ihnen eine Orientierung zur Tätigkeit als Kindertagespflege- person geben und zum Ablauf der Qualifizierung.
Ihr Team des Fachdienst Kindertagesspflege Kindertagespflege im Kreis Bergstraße
Kinder in ihrer Entwicklung gut begleiten!
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Kindertagespflege im Kreis Bergstraße
Was heiß Kindertagespflege?
Schaffung eines familiennahen und flexiblen Betreuungsangebotes, in welchem Kinder sich entsprechend ihrer Bedürfnisse entwickeln und entfalten können (entsprechend der Grundlagen des hessischen Bildungs- und
Erziehungsplans);
Betreuung von max. 5 Kindern in der eigenen Wohnung, in der Wohnung der Eltern oder in angemieteten Räumen;
Unterstützung von Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist die Pflegeerlaubnis (Ausstellung erfolgt über das Jugendamt);
Die Geldleistung für Ihre Tätigkeit erhalten Sie vom Jugendamt entsprechend unserer Satzung (Eltern zahlen einen Kostenbeitrag an das Jugendamt);
Kindertagespflege im Kreis Bergstraße
Persönliche Voraussetzungen für die Tätigkeit
Flexibilität und Organisationsfreude;
Physische und psychische Belastbarkeit;
Freude und Begeisterung in der Arbeit mit Kindern;
Interesse an der Begleitung von Kindern in ihren Bildungs- und Entwicklungsprozessen;
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern, Fachberatungen und Fachdienst;
Bereitschaft selbstständig tätig zu sein;
Interesse/Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung;
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Was bedeutet Selbstständigkeit in der Kindertagespflege?
Planung und Organisation der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson:
Festlegung der Zahl der Kinder die man betreuen möchte (entsprechend der
Pflegeerlaubnis);
Festlegung Stundenumfang der Betreuung;
Strukturierung der Arbeitszeiten;
Verwaltungsaufgaben (Steuererklärung;
Abschluss von Betreuungsverträgen, etc.);
Krankenversicherung und Rentenversicherung wird hälftig (50 %) vom Jugendamt übernommen;
Übernahme der Kosten für die Berufsgenossenschaft zu 100 %;
Absprache von Urlaubsvertretungen mit den
Sorgeberechtigten und den Fachberatungen bei Bedarf;
Absprache bei Krankheitsvertretungen mit den Fachberatungen bei Bedarf;
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Rechtliche Grundlagen in der Kindertagespflege
§ 22 SGB VIII
Förderauftrag – Bildung, Betreuung und Erziehung
§ 23 SGB VIII
1. Finanzierungsgrundlage;
2. Beratung, Begleitung von Sorgeberechtigten, Interessierten und Kindertagespflegepersonen;
3. Klärung der Geeignetheit: Persönlichkeit;
Sachkompetenz; Kooperationsbereitschaft;
kindgerechte Räumlichkeiten;
§ 24 SGB VIII
Rechtsanspruch auf Förderung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (0 – 1 Jahre: KTP oder Krippe -
Wahlrecht der Eltern; Voraussetzung: Berufstätigkeit;
1 – 3 Jahre: KTP oder Krippe (Wahlrecht der Eltern);
ab 1. Geburtstag Rechtsanspruch – daher bis 20 Stunden Betreuung auch ohne Nachweis der
Berufstätigkeit; 3 Jahre bis Schuleintritt: Kita vorrangig vor KTP; Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag:
Schulkindbetreuung vorrangig vor KTP)
Geldleistungen
Ihre Geldleistungen orientieren sich an unserer Satzung und am Betreuungsbedarf der Eltern.
Ausführliche Infor
mationen zu unserenGeldleistungen finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.kreis-bergstrasse.de/
Anträge
Anträge für die Förderung in Kindertagespflege finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
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Geldleistung, Anträge und Betreuungsvereinbarung
Betreuungsvereinbarung und Kündigungsfristen Als Kindertagespflegeperson schließen Sie
selbstständig mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Grundlegend für den Betreuungsvertrag ist die Satzung des Kreises. Hier ist auch die Kündigung geregelt. Diese hat bis zum 3. Werktag des Monates zum Monatsende zu erfolgen.
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Geldleistung, Anträge und Betreuungsvereinbarung
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Kindertagespflege im Kreis Bergstraße
Bewerbungsverfahren
1. Informationsgespräch bzw. Teilnahme an der Informationsveranstaltung;
2. Bewerbung (Bewerbungs-/Motivationsschreiben;
Lebenslauf; Zeugnisse; Selbstauskunftsbogen);
3. Hausbesuch des Fachdienst Kindertagespflege 4. Auswertung der Bewerbungsunterlagen und des
Hausbesuches -> dann Zulassung oder Absage bzgl. der Teilnahme an der Qualifizierung;
5. Teilnahme an der Qualifizierung;
6. Nach 2/3 der Qualifizierung: Rücksprache über die Entwicklung der Teilnehmer in der
Qualifizierung und Zulassung zur Lernergebnisfeststellung;
7. Teilnahme an der Lernergebnisfeststellung;
8. Bei bestandener Lernergebnisfeststellung:
Hausbesuch durch den Fachdienst
Kindertagespflege bzgl. Pflegeerlaubniserteilung und Abschluss der Vereinbarung zum
Kinderschutz;
9. Erteilung Pflegeerlaubnis;
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Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis
Bewerbungsunterlagen liegen vollständig vor;
Nachweis über die Teilnahme und den
erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung;
Nachweis über die Teilnahme am 1.-Hilfe-Kurs am Kind;
Unterschriebene Vereinbarung zum Kinderschutz;
Erweitertes Führungszeugnis liegt vor;
Antrag auf Pflegeerlaubniserteilung liegt vor;
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QUALIFIZIERUNG – Was lerne ich in der Qualifizierung?
Die Qualifizierung ist in 2 Teile unterteilt:
1. Tätigkeitsvorbereitender Teil (TVQ):
2. Tätigkeitsbereitender Teil (TBQ):
In diesem Teil stellen Sie einen Finanzplan auf, schreiben eine Konzeption, Themen bzgl. des Aufbaus ihrer Kindertagespflege, wie steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte, Betreuungs- vertrag, Sicherheits- und Unfallschutz kennen werden
behandelt. Weiterhin werden rechtliche Themen, wie z.B.
Förderauftrag und Kinderrechte sowie pädagogische Themen wie Beziehungen gestalten, Bildung und Kindliches Spiel
begleiten Gegenstand der TVQ sein. Zudem können Sie die Praxis der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren über die beiden Praktika kennen lernen.
Im 2. Teil werden Sie Ihre Erfahrungen aus der Praxis im Kurs immer wieder reflektieren können und Gelegenheit haben an den für Sie relevanten Herausforderungen in Ihrem
Betreuungsalltag gemeinsam mit den KollegInnen und
DozentInnen zu arbeiten, um somit anfängliche Unsicherheiten und schwierige Situationen gut meistern zu können.
Während der Kurszeiten der
tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung stellt das Familienzentrum Bensheim e.V. eine
Kinderbetreuung für ihre eigenen Kinder zur Verfügung. Die Kosten für die Kinderbetreuung belaufen sich auf 150 Euro pauschal für den gesamten Kurszeitraum der
tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung.
Während der tätigkeitsbegleitenden
Qualifizierung wird keine Kinderbetreuung angeboten.
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QUALIFIZIERUNG – Gibt es eine Prüfung?
Am Ende der beiden Qualifizierungsteile gibt es jeweils eine Lernergebnisfeststellung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehen.
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QUALIFIZIERUNG – Wird eine Kinderbetreuung angeboten?
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QUALIFIZIERUNG – Was passiert bei Fehlzeiten?
Für die Pflegeerlaub und Bundeszertifikates ist eine Anwesenheit von 90 % der Kurszeiten erforderlich.
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QUALIFIZIERUNG – Was bedeutet kompetenzorientierte Qualifizierung?
Unsere Qualifizierungskurse sind so konzipiert, dass Sie immer wieder Gelegenheit bekommen, ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten
einzubringen und zu reflektieren. Zudem werden wir teilnehmerorientiert uns an Ihren Bedürfnissen und Kompetenzen orientieren. Wir werden Sie mit unterschiedlichen Methoden da abholen, wo Sie stehen und ihren individuellen Lern- und
Entwicklungsprozess unterstützen. Unsere
DozentInnen verstehen sich mehr als Lernbegleiter und weniger als Wissensvermittler.
6 bis 8 Wochen vor Ende der tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung können Sie mit den Fachberaterinnen des Caritas Verbandes in Heppenheim & des Familien- zentrums Bensheim e.V. Kontakt aufnehmen und
anfangen erste Eltern zu kontaktieren.
Nach einer erfolgreich absolvierten Qualifizierung können Sie beim Jugendamt die Pflegeerlaubnis
beantragen. Sobald Sie diese in Händen halten können Sie Tageskinder betreuen.
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QUALIFIZIERUNG – Wann finden die ersten Kontakte mit den Eltern statt?
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Ansprechpartner
Kreis Bergstraße
Jugendamt Kreis Bergstraße
FD Bildung, Betreuung und Erziehung Fachdienst Kindertagespflege
Dienstgebäude: Graben 15 64646 Heppenheim
06252 / 15 56 09
jugendhilfe-kindertagespflege@kreis-bergstrasse.de
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Fachbereich Bildung, Betreuung und Erziehung Fachdienst Kindertagespflege
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