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Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt. Arbeitsbericht. des Jugendamtes

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Jugendamt

Arbeitsbericht

des

Jugendamtes

für das Jahr 2012

(2)

Gliederung

1. Verwaltung des Jugendamtes

1.1. Allgemeines 1.2. Personal

1.3. Jugendhilfeausschuss

1.4. Haushalt und Rechnungsprüfung

1.5. Netzwerk- und Koordinierungsstelle Kinderschutz

2. Sachgebiet Sozialer Dienst

2.1. Allgemeines

2.2. Einzelfallhilfen nach SGB VIII 2.3. Kinderschutz und Inobhutnahmen 2.4. Fachberatung Pflegeeltern

2.5. Adoptionsvermittlung 2.6. Jugendgerichtshilfe 2.7. Familiengerichtshilfe

2.8. Früherkennungsuntersuchungen für Kinder 3. Sachgebiet Jugendarbeit

3.1. Allgemeines

3.2. Aufgaben des Sachgebietes 3.2.1. Jugendarbeit

3.2.2. Jugendschutz

3.2.3. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

4. Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt

4.1. Allgemeines

4.2. Wirtschaftliche Jugendhilfe 4.3. Elterngeld

4.4. Unterhaltsvorschuss

4.5. Unterhaltsberatung/Beistandschaften/Beurkundungen

4.6. Amtsvormundschaften und -pflegschaften

(3)

1. Verwaltung des Jugendamtes

1.1. Allgemeines

Das Jugendamt kann auch für das Jahr 2012 auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken.

Höhepunkt für unser Jugendamt war die 2. Regionale Kinderschutzfachtagung am 10. Oktober in der Stadthalle. Neben fachlichen Inputs aus dem Referat und den Arbeitsgruppen ging es uns vor allem auch um eine bessere Kooperationsgrundlage mit unseren Partnern im Kreis und eine positive Außendarstellung des Jugendamtes. Fast 200 Teilnehmer(innen) nahmen teil.

Die Arbeitsschwerpunkte des letzten Jahres lagen vor allem in der Erarbeitung und Beschluss- fassung des Kinder- und Jugendförderplanes 2013 – 2016, in der beginnenden Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes und der Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hil- fen/Familienhebammen, in der Umsetzung des Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur örtli- chen Zuständigkeit und im Unterhaltsvorschussbereich.

Erfolgreich waren die Fortbildungen im Unterhaltsvorschussbereich, die zu Mehreinnahmen bei der Rückholung und zu Minderausgaben führten. Ziel war es vor allem, zahlungsfähige Unter- haltspflichtige in Ihrer Verantwortung zu belassen.

Die Umsetzung des Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes zur örtlichen Zuständigkeit führte zu einer Überprüfung aller stationären Fälle der letzten Jahre. Dabei wurden Kostenerstattungs- ansprüche an vier Jugendämter gestellt, drei Fälle sind mit Zahlungseingang abgeschlossen.

Für zwei Fälle wurden wir durch andere Jugendämter zur Zahlung aufgefordert. Weitere drei Zuständigkeitswechsel an unseren Landkreis konnten im Jahr 2012 auf Grund dieses Urteiles abgelehnt werden.

In der Fachberatung Kindertagesbetreuung gab es u.a. mit der weiteren Neuschaffung von Plät- zen für Kinder unter zwei Jahren viele Betriebserlaubnisverfahren. Diese Verfahren immer ver- bunden mit konzeptioneller und fachlicher Weiterentwicklung der Einrichtungen sowie die erfolg- ten Baumaßnahmen mit intensiven Beratungen (u.a. Neubau Ichtershausen, Neubau Gräfenro- da, Sanierung Geschwenda) wurden mit viel Engagement durch unsere Kolleginnen bearbeitet.

Ungebrochen ist ebenso die Nachfrage nach den beiden vom Jugendamt angebotenen Fa- milienfreizeiten.

Im letzten Jahr fanden im Ilm-Kreis mindestens sechs Elternkurse statt. Der Ansatz, Eltern früh- zeitig über diesen Weg in ihrer Elternrolle zu stärken, ist ein wichtiges Anliegen für unser Ju- gendamt. Der Ausbau der Elternkurse, vor allem im frühkindlichen Bereich, ist eines der Ziele für die kommenden Monate/Jahre.

Bei den Hilfen zur Erziehung zeigen die Anstrengungen des Jugendamtes der letzten Jahre, den präventiven Bereich (Schulsozialarbeit, offene Jugendarbeit, frühe Hilfen) zu stärken, Erfolge.

Während im Bundes- und Landestrend die Anzahl der Hilfen zur Erziehung eher ansteigen, sin- ken diese im Ilm-Kreis leicht.

Herausragend war im letzten Jahr die hohe Anzahl von Adoptionen. Nach zwei erfolgten Adopti- onen im Jahr 2011 waren es im Jahr 2012 mit zehn Adoptionen so viele wie noch nie.

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Die Anzahl von Zuständigkeitswechseln hat sich mit 27 Fällen nach dem problematischen Jahr 2011 wieder normalisiert. Vier Abgaben von stationären Fällen an andere Jugendämter und sie- ben Abgaben an das Sozialamt stehen neun Übernahmen durch unser Jugendamt gegenüber.

Sieben, zum Teil sehr strittige Fälle führten wir in das neue Jahr.

Als Jugendamt wurden wir im letzten Jahr sechsmal verklagt. Vier Klagen bestritten wir erfolg- reich, zwei Klagen sind noch gerichtsanhängig. Widersprüche mussten wir in fünf Fällen an das Landesverwaltungsamt abgeben, von denen wir unsere Meinung in einem Fall korrigieren muss- ten.

Verhandlungen zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung wurden mit dem Marienstift Arnstadt geführt. Ein Ergebnis ist Anfang 2013 zu erwarten.

Schwerpunkt im Jugendamt ist weiter die Fallarbeit. Während es Bereiche mit ansteigendem Fallaufkommen (u. a. Kinderschutzmeldungen, Familiengerichtshilfe, Eingliederungshilfe für see- lisch behinderte junge Menschen, Unterhaltberatungen), Bereiche mit stabilen Fallaufkommen (Inobhutnahmen, Bundeselterngeld) gab, gingen die Fallzahlen in anderen Bereichen (Meldun- gen zu versäumten Früherkennungsuntersuchungen und Beistandschaften) zurück.

Die Auflösung des Staatlichen regionalen Förderzentrums in Arnstadt und die Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts von Grund- und Regelschülern sowie die teilweise mangelhafte struk- turelle und pädagogische Vorbereitung an den Schulen zogen auch im letzten Jahr zahlreiche problematische Einzelfälle mit sich, die im Jugendamt ankamen. Das Jugendamt leistete im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen (Schüler) in diesem Zusammenhang Hilfe in sieben Fällen. In weiteren Fällen wurde intensiv mit Schulso- zialarbeitern bzw. dem Projekt Mobile Schulsozialarbeit den Schulen Unterstützung gegeben.

Hilfreich war das Projekt „Temporäre Lerngruppe“ in Arnstadt (Außenstelle des Staatlichen regi- onalen Förderzentrums Ilmenau) mit dem vom Jugendamt bereitgestellten Schulsozialarbeiter.

Das Bundesprojekt „Lokaler Aktionsplan“ oder „Vielfalt tut gut“ war im fünften Jahr im Ilm-Kreis erfolgreich. Zahlreiche Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Multiplikatoren sorgten für ein abwechslungsreiches und interessantes Angebot mit dem Hintergrund, für Integration und Toleranz und gegen Gewalt und Extremismus zu sensibilisieren.

Auch im Jahr 2012 führten wir einen Erfahrungsaustausch mit der Verwaltung des Jugendamtes des Landkreises Kassel durch.

Seit Mai des Berichtsjahres verfügt das Jugendamt über einen neu gestalteten Internetauftritt auf der Homepage des Landratsamtes. Neben kurzen Aufgabenbeschreibungen gibt es kurze Erläuterungen zu den Leistungen des Jugendamtes. Nutzer/innen können Formulare herunter- laden oder sich über aktuelle Angebote informieren. Durch Verlinkungen sind zudem Informatio- nen zu Angeboten von Kooperationspartnern leicht zu finden.

1.2. Personal

Der Stellenplan der Verwaltung des Jugendamtes umfasste am 31.12.2012 41,75 Stellen, von denen 40,08 Stellen mit 43 Personen besetzt waren. Von den 41,75 Stellen ist eine Stelle we- gen Erwerbsunfähigkeit (0,75 NK) seit längerer Zeit nicht besetzt. Fünf Mitarbeiterinnen arbeiten derzeit verkürzt.

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10 Mitarbeiterinnen sind derzeit in der Außenstelle in Ilmenau tätig (Sozialer Dienst, Unterhalts- vorschuss, Rechtsschutz, Beistandschaften, Vormundschaften). Die Sachgebietsleiterinnen der Sachgebiete Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt sind mindestens einen Tag pro Woche, der SGL Jugendarbeit bei Bedarf und der Amtsleiter i. d. R. alle 14 Tage in der Außen- stelle.

Im Jahr 2012 gab es folgende personelle Änderungen:

 Einstellung einer Mitarbeiterin nach Ausbildungsabschluss als Elternzeitvertretung,

 Einstellung einer Sozialarbeiterin im Sozialelen Dienst als Ersatz für die Ruhephase einer Mitarbeiterin,

 Begleitung von zwei Studenten Sozialwesen (Berufsakademie Gera).

1.3. Jugendhilfeausschuss

Durch den Jugendhilfeausschuss wurden im Berichtsjahr sieben Sitzungen durchgeführt.

Schwerpunkte waren hier: Beratungen und Beschlussfassungen zum Kinder- und Jugendför- derplan 2013 – 2016, Beratungen zum Haushalt des Jugendamtes, Kindertagesstättenbedarfsplan 2012/2013, Fachberatung Kindertagesbetreuung, Konzeptionen zum Kinderschutz und zum Netzwerk sowie Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe.

1.4. Haushalt und Rechnungsprüfung

Das Jugendamt schloss nach vorläufigem Stand das Haushaltsjahr 2012 mit folgendem Ergeb- nis ab:

Ausgaben Unterabschnitt 45: 6.520.489 € (Vorjahr 6.639.008 €) Einnahmen Unterabschnitt 45: 1.529.450 € (Vorjahr 1.391.449 €) Ausgaben Unterabschnitt 48: 1.748.309 € (Vorjahr 1.843.823 €) Einnahmen Unterabschnitt 48: 1.287.957 € (Vorjahr 1.340.513 €)

Die Haushaltsmittel wurden durch die Verwaltung sparsam bewirtschaftet. Besonders bei Zu- ständigkeitswechseln und Kostenerstattungen erfolgten intensive Prüfungen.

1.5. Netzwerk- und Koordinierungsstelle Kinderschutz

Nach fast vier Jahren hat sich die Netzwerk- und Koordinierungsstelle Kinderschutz als Schnitt- stelle und Ansprechpartner im Jugendhilfesystem und darüber hinaus bei vielen familiennah arbeitenden Diensten und Institutionen etabliert. Aus geknüpften Kooperationskontakten konn- ten zuverlässige Kooperationsstrukturen entwickelt werden, die es nun nach dem Bundeskin- derschutzgesetz weiter auszubauen und zu erweitern gilt.

Das Jugendamt des Ilm-Kreises nahm diese gesetzlichen Neuregelungen zum Anlass, die seit 2008 bestehende Kinderschutzkonzeption zu überarbeiten und anzupassen und ein Konzept

„Netzwerk Kinderschutz unter Einbeziehung der frühen Hilfen im Ilm-Kreis“ zu erarbeiten. Da- raus ergab sich, dass die Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz nun auch als Koordinatorin für den Bereich der Frühen Hilfen im Jugendamt fungiert. Die BAG Kinderschutz wird um den Schwerpunkt Frühe Hilfen und mit zusätzlicher Fachkompetenz erweitert.

Die vorgesehene Etablierung des Angebotes von Familienhebammen konnte leider nicht wie geplant im Dezember 2012 starten. Die Festsetzung der landeseinheitlichen Gebühren ist noch nicht erfolgt.

(6)

Kooperationsgespräche erfolgten auch im letzten Jahr u.a. mit den Familienrichtern des Amts- gerichtes und dem Jobcenter.

Fortbildungen

Auch im Jahr 2012 organisierte das Jugendamt zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen sowohl für Mitarbeiter des eigenen Hauses als auch für Fachkräfte der Jugendhilfe, Pflegeeltern und Adoptivbewerber, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen der Schulhorte sowie Personen, die sich ehrenamtlich in der Jugendhilfe engagieren.

Von der Netzwerk- und Koordinierungsstelle wurden im Berichtsjahr folgende Veranstaltungen selbst durchgeführt bzw. organisiert:

Tabelle 1:

Thema Zielgruppe Anzahl und Art der Veranstaltung

Anzahl der Teil- nehmer/innen

„Schutzauftrag bei Kindeswohlge- fährdung - gesetzlicher Auftrag und Verfahrensablauf“

Fachkräfte in Kindertagesstätten

2 zentrale Veranstaltungen

16

„Schutzauftrag bei Kindeswohlge- fährdung - gesetzlicher Auftrag und Verfahrensablauf“

Fachkräfte in Kindertagesstätten

4 Inhouse- Schulungen in Kindertageseinr.

91

Thema „§ 55a ThürSchG – Die Um- setzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in der Schule“

Lehrer/innen, Hortperso- nal, Schulsozialarbei- ter/innen

2 zentrale Veranstaltungen

30

„Verhalten bei Verdacht auf Kindes- wohlgefährdung“

Mitarbeiter/innen des Jobcenters Ilm-Kreis

1 Inhouse- Schulung

21

„Elternkurs für Profis“ - Einführung zum Elternkurs “Starke Eltern – star- ke Kinder®“

Mitarbeiterinnen der Horte

1 zentrale Veran- staltung

18

Im Dezember 2012 erschien unter Redaktion der Netzwerkstelle in bewährter Weise und nun- mehr zum 4. Mal die Broschüre mit den Fortbildungsangeboten des Jugendamtes für 2013. Mit 27 Veranstaltungen hält diese wiederum ein umfangreiches und vielseitiges Angebot bereit.

Beratung zum Verfahren bei Anzeichen auf Kindeswohlgefährdung

Die Netzwerk- und Koordinierungsstelle ist Ansprechpartner des Jugendamtes für einzelfall- übergreifende Anfragen zum Kinderschutz. Dies betrifft sowohl Anfragen zum Verfahren nach

§ 8 a SGB VIII und § 55 a ThürSchG als auch Anfragen von sogenannten Berufsgeheimnisträ- gern gemäß § 4 BKiSchG. In dieser Funktion wurden wie oben beschrieben Fortbildungen zum Verfahren bei der Wahrnehmung von Anzeichen auf Kindeswohlgefährdung für unterschiedliche Zielgruppen durchgeführt (siehe Punkt 2. Tabelle). Zudem steht die Netzwerk und Koordinie- rungsstelle Kinderschutz/Frühe Hilfen für allgemeine Anfragen zu diesem Thema zur Verfügung.

Diese Möglichkeit wurde 2012 z. B. vom ambulanten Fachteam der Erziehungshilfe im Ilm-Kreis genutzt.

Fallberatungen als Insoweit erfahrene Fachkraft

Darüber hinaus fungiert die Netzwerk- und Koordinierungsstelle Kinderschutz/Frühe Hilfen als

„Insoweit erfahrene Fachkraft“. Folgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Fallanfragen in Bezug auf die jeweilige gesetzliche Grundlage.

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Tabelle 2:

Gesetzliche Grundlage Telefonische Anfragen Anzahl der Fallberatungen

§ 8a SGB VIII 2 1

§ 55a ThürSchG 2 2

§ 4 BKiSchG 1

Frühe Hilfen und Präventionsprojekte

Das BKiSchG fordert, dass Eltern über das regionale Angebot an Beratung und Hilfen zu Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes in den ersten Lebenslagen informiert werden sollen. Ab November erfolgt dies im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Eltern- geldanträgen durch die Elterngeldstelle. Mit einem Anschreiben erhalten die Familien die Ratgeberbroschüre „Schwanger - und nun? Eltern sein - was tun?“.

Diese Broschüre erfreute sich weiterhin großer Nachfrage und war infolgedessen zur Jahresmit- te vergriffen. Es erfolgte eine inhaltliche Überarbeitung, die gesetzliche Neuregelungen Verän- derungen bei Angeboten und Einrichtungen vor Ort berücksichtigte. Die Broschüre erschien im Oktober in nunmehr dritter Auflage.

Die Mütter/Väter-Beratung wurde weiterhin zu festen Sprechzeiten jeweils einmal wöchentlich an den drei Standorten Arnstadt, Ilmenau und Stadtilm angeboten. In Stadtilm wechselt der Ort der Sprechstunde jeweils wöchentlich zwischen zwei Kindertagesstätten. Dank einer Kooperati- on mit dem Frauen- und Familienzentrum Arnstadt werden Eltern in der Beratung nun mit einem kleinen Willkommensgeschenk in Form von Babysöckchen begrüßt. Im Berichtsjahr ist es ge- lungen, die Annahme des Angebotes an allen drei Standorten zu stabilisieren. Die meisten rat- suchenden Eltern nutzen das Angebot mehrfach und zum Teil auch über einen längeren Zeit- raum. Auskunft über die Betreuungszahlen gibt folgende Tabelle:

Tabelle 3:

Arnstadt Ilmenau Stadtilm

Anzahl der Bera- tungsgespräche

telefonisch persönlich telefonisch persönlich telefonisch persönlich 14 85 28 90 18 82 Anzahl der bera-

tenen Familien

13 18 15 davon Erst-

kontakte

10 9 11

Eine positive Entwicklung ist am Standort Arnstadt zu verzeichnen. In Stadtilm wird seit Herbst 2011 die Beratung nicht mehr nur in der Kindertagesstätte in Oberilm sondern auch - jeweils im wöchentlichen Wechsel - in einer Kindertagestätte im Stadtgebiet angeboten. Dies hat die Er- reichbarkeit des Beratungsangebotes für Eltern verbessert.

„Balu und du“ ist ein ehrenamtliches Patenschaftsprojekt, welches Kinder im Grundschulalter fördert. Junge Erwachsene begleiten und unterstützen auf freundschaftlicher Basis ein Kind ein Jahr lang in der Regel einmal wöchentlich für 2 bis 3 Stunden. Im Rahmen des Projektes „Balu und Du“ wurden zwölf Patenschaften über die reguläre Projektdauer von einem Jahr geführt. In Arnstadt konnten in Kooperation mit der FH Kunst für das ehrenamtliche Engagement als Men- toren/innen („Balus“) Studenten/innen der FH Kunst/Studienrichtung Kunsttherapie gewonnen werden. Die Kinder aus meist schwierigen aktuell krisenbehafteten Lebenssituationen wurden von Grundschulen sowie vom Sozialen Dienst des Jugendamtes in das Projekt vermittelt.

Im Auftrag des „Netzwerkes gegen Gewalt“ koordiniert und betreut die Netzwerk- und Koordinie- rungsstelle weiterhin das Projekt „Notinsel“ im Ilm-Kreis. Aktuell gibt es im Ilm-Kreis 34 Notin

(8)

seln, die sich auf die Städte Arnstadt (15), Ilmenau (8), Stadtilm (10) und Langewiesen (1) ver- teilen. In Ilmenau ist eine neue Notinsel hinzugekommen. In Arnstadt gibt es leider infolge von Geschäftsaufgaben zwei Notinseln weniger.

2. Sachgebiet Sozialer Dienst

2.1. Allgemeines

Die Arbeitsaufgaben des Sozialen Dienstes umfassen im Wesentlichen:

 Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung,

 Beratung von Eltern in Fragen Partnerschaft, Trennung, Scheidung sowie der Personen- sorge für Kinder und Jugendliche,

 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten und in Verfahren nach dem Jugend- gerichtsgesetz,

 Prüfung, Gewährung, Vermittlung sowie Koordination und Steuerung von notwendigen Einzelfallhilfen nach dem SGB VIII,

 Sicherung der Garantenpflicht und Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes zur Verhütung und Abwehr von Kindeswohlgefährdungen nach §§ 1666 und 1666a BGB und in Verbindung mit § 8a SGB VIII.

 Vorsorgeuntersuchungen.

Zum Sachgebiet gehört ebenso die Fachberatung Pflegeeltern und die Adoptionsvermittlung mit folgenden Aufgaben:

 Fachberatung Pflegeeltern: u. a. Werbung und Prüfung von Pflegestellen zur Unterbrin- gung von Kindern in Vollzeitpflege, Beratung, Schulung/Weiterbildung und umfassende Unterstützung der Pflegeeltern.

 Adoptionsvermittlung: u. a. Prüfung von Adoptivbewerbern, Vermittlung von Kindern in Adoptivfamilien und Begleitung dieser, Identitätssuche, Stiefkindadoptionen.

Im Sachgebiet Sozialer Dienst waren zum 31.12.2012 stellenplangemäß 15 Sozialarbeiterinnen (14,5 NK), 1 Verwaltungskraft sowie die Sachgebietsleiterin tätig. Zusätzlich werden 2 Studenten der BA Gera mit der Fachrichtung Soziale Arbeit im Jugendamt ausgebildet. Die Personalaus- stattung des Sachgebietes kann als positiv eingeschätzt werden und hat auch Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit, was sich u. a. in der Fallzahlentwicklung widerspiegelt.

Die Analyse des Arbeitsaufwandes und die Beobachtung der Belastung der einzelnen Kollegin- nen ist eine regelmäßige Aufgabe, die durch die Sachgebietsleitung zu leisten ist. In diesem Zusammenhang wird auch gegenwärtig die vorhandene Struktur überarbeitet. Die eigene so- zialarbeiterische Tätigkeit bei den Mitarbeitern des Sozialen Dienstes bleibt die wesentliche Größe im täglichen Arbeitsprozess. Das wird durch die unmittelbare verstärkte Kontrollarbeit im Kinderschutz sowie der Beratungs- und Unterstützungsarbeit deutlich. Die Erhöhung der Bera- tungen von Familien in den §§ 16, 17 und 18 SGB VIII wird durch die höhere Anzahl gegenüber den Hilfen zur Erziehung sichtbar (in 2012 383 erfasste sogenannte „kleine Hilfen“, Beratungen in denen die Familie mindestens 3 mal zum Gespräch im Jugendamt waren). Dabei haben eini- ge Beratungen eine höhere Intensität als Hilfen zur Erziehung, da neben den Beratungen eine intensive Netzwerkarbeit (Kinderärzte, Kita, Schule, Jobcenter etc.) geleistet wird.

Somit nutzen die Sozialarbeiter mittlerweile mehr als 40 % ihrer Arbeitszeit für direkte sozialpä- dagogische Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Dritten. Da- durch kann den Ratsuchenden bereits bei vielen Problemen geholfen bzw. diese unterstützt werden. In diesen Fällen ist die Einleitung von Hilfsmaßnahmen Dritter nicht nötig.

(9)

Die Beratung und Unterstützung reicht jedoch nicht in allen Fällen aus. Dafür gewährt das Ju- gendamt ambulante, teilstationäre und stationäre Einzelfallhilfen, mit deren Durchführung dann die Träger der Jugendhilfe beauftragt werden.

Fortbildungen und Supervision

Im vergangenen Arbeitsjahr wurden 3 Inhouseschulungen durchgeführt. Eine zweitägige zum Thema „Sehen-Verstehen-Handeln - entwicklungspsychologische Grundlagen und Anforderun- gen an die Hilfeplanung“ sowie zwei eintägige zu den Themen „Umgang mit Gewalt im Alltag und beruflichen Kontext“ sowie „Psychohygiene – Wer sorgt für dich, wenn du immer für ande- res sorgst!?“. Die Supervision ist mit jährlich 8 Veranstaltungen nach wie vor ein Standardange- bot. Außerdem wurden durch einzelne Kollegen die vielseitigen Angebote u. a. des Thüringer Landkreistages oder des Landesjugendamtes genutzt. Die regelmäßigen Arbeitsberatungen enthalten ebenfalls neben den organisatorischen Aufgaben immer wieder aktuelle Themen.

2.2 Einzelfallhilfen nach SGB VIII

In der nachfolgenden Tabelle werden die Fallzahlen der einzelnen Hilfearten im Vergleich zum Vorjahr mit dem jeweiligen Stichtag dargestellt.

Tabelle 4: Fallzahlenübersicht

Hilfeart Fallzahl am

31.12.2011

Fallzahl am 31.12.2012

Fälle in 2012 begonnen

(2011)

Fälle in 2012 beendet

(2011)

§ 13(3) Sozialpäd. begleitetes Woh- nen

0 1 1 (0) 0 (0)

§ 19 gem. Wohnform Mutter/Vater mit Kind

3 2 3 (2) 4 (1)

§ 27 Sonstige Hilfen zur Erziehung 17 21 28 (19) 23 (25)

§ 28 Erziehungsberatung* 0 1 10 (8) 9 (8)

§ 29 Soziale Gruppenarbeit 4 3 2 (2) 3 (4)

§ 30 Betreuungshelfer 4 8 14 (11) 10 (5)

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 34 26 39 (48) 46 (35)

§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe 8 9 3 (6) 2 (4)

§ 33 Vollzeitpflege 83 68 23 (24) 32 (23)

§ 34 Heimerziehung 41 38 18 (12) 19 (19)

§ 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

0 0 0 0

§ 35 a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (ambulant)

0 7 9 (0) 3 (0)

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (stationär)

4 4 0 (0) 3 (1)

§ 41 Hilfe für junge Volljährige (ambu- lant)

5 1 1 (7) 5 (7)

§ 41 Hilfe für junge Volljährige (stationär) 2 1 1 (5) 4 (4)

* vom Jugendamt

(10)

Die Fallzahlen der Einzelfallhilfen haben sich im Vergleich zum Vorjahr noch einmal leicht ver- ringert. Ursache des Rückganges war vor allem der Bereich der Vollzeitpflegen mit den Zustän- digkeitswechseln zum Sozialamt sowie den erfolgten Adoptionen. Innerhalb der einzelnen Hilfe- formen gibt es im Vergleich teilweise deutliche Unterschiede. Dies wird bei den begonnenen und beendeten Fällen sichtbar. Ebenfalls zeigen die verstärken Beratungstätigkeiten der Kolleginnen Auswirkungen auf die Anzahl der einzuleitenden Hilfeplanverfahren.

Der Bewilligungszeitraum im ambulanten Bereich (§§ 27 und 31) für sechs Monate, mit einer gegebenenfalls notwendigen 3monatigen Verlängerung hat sich in den meisten Fällen bewährt, da die Motivation der Familien zu Beginn der Hilfe am höchsten ist. Die Zielüberprüfung und -erreichung erfolgt mittels eines genauen Hilfeplanes. Die ergänzenden Angebote wie Eltern- werkstatt und Haushaltstraining zeigen nach wie vor hohe Erfolgsraten.

Trotz eines deutlichen Rückgangs zum Vorjahr in den Vollzeitpflegestellen nehmen die stationä- ren Hilfeformen (insbesondere § 33) jedoch nach wie vor im Vergleich zu den ambulanten Hilfen einen hohen Anteil ein. Eine Ursache könnte die höhere Anzahl von Kurzzeitpflegestellen sein, die eingerichtet werden, wenn Eltern für einen bestimmten absehbaren Zeitraum für ihre Kinder nicht zur Verfügung stehen. Der Rückgang bei den Vollzeitpflegestellen ist u. a. auf Zuständig- keitswechsel aus dem SGB VIII in das SGB XII sowie den erfolgten Adoptionen zurück zu füh- ren. Häufig gab es hier im Vorfeld schon Hilfen in ambulanter Form, die jedoch letztendlich nicht den erwünschten Erfolg verzeichnet haben.

Im stationären Bereich bei den Heimunterbringungen nach § 34 VIII waren die Fallzahlen noch einmal geringfügig rückläufig.

Einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen verzeichnen wir im § 35 a (ambulant). Dieser ist auf Bewilligungen zu Teilleistungsstörungen bzw. Integrationshilfen für Kinder in Schulen zurück zu führen. Eine mögliche Ursache dafür könnte der gemeinsame Unterricht und die Umsetzung des EU-Beschlusses zur Integration sein, worauf einige Schulen strukturell und pädagogisch wohl noch nicht ausreichend vorbereitet sind.

Jeder Einzelfall wird im Team der Fachkräfte des Sozialen Dienstes vor Beginn der Hilfe, bei Verlängerung oder Wechsel der Hilfe, bei Kindeswohlgefährdung oder Klärung der Anrufung des Familiengerichtes sowie bei sonstigem Beratungsbedarf vorgestellt. Nach dem Beenden einer Jugendhilfemaßnahme wird mittels Beendigungsbogen dokumentiert, ob die Hilfe erfolgreich oder aus verschiedenen Gründen vorzeitig beendet werden musste.

2.3. Kinderschutz und Inobhutnahmen

Meldungen über Kindeswohlgefährdungen werden von jeder/m Mitarbeiter/in des Jugendamtes entgegengenommen und gemäß der Arbeitsanleitung „Kinderschutz“ weiter verfolgt, d. h. nach Eingang der Meldung beginnt unverzüglich ein vorgeschriebener zielorientierter Handlungsab- lauf einschließlich einer schriftlichen Fallverlaufsdokumentation. Den Meldungen wird nach er- folgter Risikoeinschätzung in der Regel sofort nachgegangen, d. h. am Tag der Mitteilung.

Im Jahr 2012 wurden 190 Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen (2011: 172 Mel- dungen) aufgenommen. Durchschnittlich wurden pro Woche 3,6 Kinderschutzmeldungen bear- beitet. Es ist zu beobachten, dass ein steigender Anteil der Arbeitszeit des Sozialen Dienstes in die Kontrolltätigkeit zur Gewährung des Kinderschutzes einfließt. Damit verbunden ist oft eine hohe psychische Belastung für die Kolleginnen und Kollegen.

(11)

Jeder einzelnen Meldung wurde nachgegangen, das heißt es gab in erster Linie Hausbesuche, die in der Regel durch zwei Kollegen wahrgenommen werden. Dies entspricht der Arbeitsanlei- tung des Jugendamtes zur Bearbeitung von Kinderschutzmeldungen. Weiterhin gab es Gesprä- che mit den Kindern und Jugendlichen, den Eltern, ggf. mit den Lehrern in den jeweiligen Schu- len und den Erziehern in den Kindertagesstätten, aber auch mit anderen wichtigen Kontakt- und Bezugspersonen.

Von den 192 Meldungen gingen 56 Meldungen anonym ein. In den meisten Fällen kamen die Meldungen von aufmerksamen Nachbarn oder vor allem von Institutionen, wie z. B. dem Job- center, Polizei oder dem Gesundheitswesen. 15 Meldungen kamen von Kindertagesstätten oder Schulen entsprechend des eigenen gesetzlichen Auftrages (§ 6 Abs. 2a ThürKitaG und § 55 a Abs. 2 ThürSchulG). Hier wurde wiederholt deutlich, dass in der Umsetzung dieser Anforderung immer noch Anleitungs- und Weiterbildungsbedarf für die Einrichtungen und Schulen vorliegt. In allen Fällen gab es eine Überprüfung der Situation verbunden mit mindestens einem oder meh- reren Beratungsgesprächen. In der nachfolgenden Tabelle soll eine Übersicht über das Ergeb- nis der Meldungen gezeigt werden.

Tabelle 5: Ergebnisse der Meldungen zum Kinderschutz

Ergebnis Anzahl unbegründete Meldung, d.h. Situation i. O. 68

Inobhutnahmen / Unterbringung bei nahen Verwandten 5 / 2 Beratung o. Betreuung notwendig 70 Hilfe zur Erziehung notwendig oder wurden bereits installiert 12

andere Zuständigkeit 6

davon Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte 44

Im Zusammenhang mit den Meldungen zum Kinderschutz wurde in einem Fall das Familienge- richt angerufen. In 65 % aller Meldungen muss von einer latenten Kindeswohlgefährdung bzw.

einem Hilfebedarf ausgegangen werden, was bedeutet, dass regelmäßiger Kontakt oder intensi- vere Beratung der Familie stattfinden sollte. 35 % aller Meldungen sind unbegründet. Der Stutt- garter Kinderschutzbogen, zur intensiven internen Prüfung einer Kindeswohlgefährdung, wurde im vergangenen Arbeitsjahr sechsmal ausgefüllt.

Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII)

Gründe für die Inobhutnahmen sind meist dringende Gefahren für das Wohl des Kindes auf- grund von körperlicher und/oder seelischer Misshandlung, Verwahrlosung oder Mangelversor- gung; aber auch plötzliche Krankenhausaufenthalte eines alleinerziehenden Elternteils. Auch der Wunsch eines jungen Menschen kann zu einer vorübergehenden Inobhutnahme führen. Die Kollegen des Sozialen Dienstes sind sehr bemüht, die äußerst schwierige Situation einer Inobhutnahme zum Wohle der Kinder und Jugendlichen jeweils baldmöglichst zu klären und zu beenden (für die jungen Menschen eine tragfähige Perspektive zu schaffen).

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 56 Kinder und Jugendliche in Obhut des Jugendamtes ge- nommen. Somit ist die Anzahl in den letzten 3 Jahren annähernd gleichbleibend (siehe Tabelle 6). Da es sich i. d .R. um eine Krisenintervention handelt, ist dieser Bereich nicht kalkulierbar.

Tabelle 6: Übersicht Entwicklung der in Obhutnahmen 2006 bis 2011

Jahr Anzahl der Inobhutnahmen 2009 65

2006 53 2010 54

2007 54 2011 56

2008 93 2012 55

(12)

In der nächsten Übersicht ist das Alter der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen dar- gestellt. Im Jahr 2012 wurden im Vergleich zu 2011 deutlich mehr Säuglinge und Kleinkinder (0 bis 1 Jahr) in Obhut des Jugendamtes genommen ist.

Tabelle 7: Altersübersicht der in Obhutnahmen und Unterbringung nach Beendigung der Inobhutnahme

Alter Anzahl Unterbringung nach Beendigung Anzahl 0 – 1 11 Rückkehr zu Personensorgeberechtigen 28

2 - 8 12 Überleitung in HzE § 33 (Vollzeitpflege) 8 9 - 13 11 Überleitung in HzE § 34 (Heimunterbringung) 9 14 - 18 20 andere ( z. B anderes JA, …) 4

Die Hauptursachen bei jüngeren Kindern sind Mangelversorgung und Vernachlässigung. Bei den Älteren, häufig im pubertären Alter, kommen meist Elternkonflikte hinzu, die in der Situation direkt nicht lösbar sind. Die durchschnittliche Belegungsdauer betrug im Berichtszeitraum 19 Tage. In den meisten Fällen konnten die Kinder und Jugendlichen nach einiger Zeit zu ihren Eltern zurückkehren. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall die Herstellung eines entsprechen- den Umfeldes.

Das Jugendamt nutzt dabei weiterhin die Inobhutnahmeeinrichtung des Marienstift Arnstadt und drei vertraglich gebundene Bereitschaftspflegstellen (6 Plätze) im Kreis. Eine Bereitschaftspfle- gestelle hat zum 30.06.2012 ihre Arbeit beendet. Dafür konnte eine neue Familie gewonnen werden, die ab 1. Juli 2012 ihre Arbeit als Bereitschaftspflegestelle aufgenommen hat. Zusätz- lich stehen dem Jugendamt Kurzzeitpflegestellen zur Verfügung, die in Krisensituationen bei Bedarf ebenfalls belegt werden können.

Tabelle 8: Übersicht zur Unterbringung in den Inobutnahmestellen

Ort Anzahl

Bereitschaftspflegestellen 25 Kinder- und Jugendwohnhaus des Marienstifts „Hohe Bleiche“ 25

Andere Orte (z. B. Kurzzeitpflegestellen) 5

Der für das Jugendamt existierende Dienstplan zur Rufbereitschaft, der durch die Sachgebiets- leiterin organisiert und koordiniert wird, hat sich bewährt. An dem Dienst nehmen alle Sozialar- beiter des Sozialen Dienstes teil, die Sachgebietsleitung sichert im Hintergrund die Unterstüt- zung der Kolleginnen bei Bedarf ab. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr besetzt und wechselt wöchentlich. Bei Bedarf sind die diensthabenden Kollegen über die Leitstelle des Landratsamtes zu erreichen. Die Einsätze, welche sich auf die Abend- und Nachtstunden sowie das Wochenende konzentrieren, gestalten sich sehr differenziert. Im Berichtszeitraum wurde die Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes 73 x mit insgesamt knapp 70 Arbeitsstunden Aktiv- zeit erfasst. Es besteht eine sehr gute Kooperation mit der Polizeiinspektion und der Leitstelle.

2.4. Fachberatung Pflegeeltern

Pflegeeltern übernehmen die wertvolle Aufgabe, Kindern und Jugendlichen, die nicht mehr in ihrer Familie verbleiben können, wieder familiäre Geborgenheit, Sicherheit und Vertrauen zu geben. Auch im Jahr 2012 wurde darum geworben, weitere Familien für die Aufgabe aufzu- schließen und als Pflegeeltern zu gewinnen. Deshalb ist die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Be- reich ein wesentlicher Schwerpunkt, sie erfolgt im Wesentlichen durch Pressemitteilungen,

„Mund zu Mundpropaganda“ sowie den Internetauftritt.

Zum Jahresende lebten insgesamt 68 Kinder unseres Landkreises in 57 Pflegefamilien, davon 8 Pflegekinder in anderen Landkreisen. Zusätzlich betreut das Jugendamt in Amtshilfe für das

(13)

Sozialamt 7 Kinder mit geistiger Behinderung in 6 Pflegefamilien.

Wesentlich in der Betreuung der Pflegeeltern sind die individuellen Gespräche, in denen es in der Regel um ganz persönliche Fragen und Probleme geht und die den Familien sehr helfen, ihre Aufgabe zu bewältigen. Fortbildungen bildeten weiterhin einen Schwerpunkt. Für die Pflege- eltern und die Bewerber wurden auch im vergangenen Arbeitsjahr wieder vier Ganztagessemi- nare sowie eine Gesprächsrunde zu folgenden Schwerpunkten angeboten:

 Entwicklungspsychologische Grundlagen, Begriffsklärung Verhaltensauffälligkeiten und Trauma,

 „Hilf mir meine Gefühle erkennen“, Umgang mit Wut, Trauer und anderen Gefühlen beim Pflegekind,

 Professionelle Strategien und Psychohygiene im Alltag mit Pflegekindern,

 Die Chance einer positiven Identitätsfindung durch Biografiearbeit.

Durchschnittlich haben diese Angebote zwischen 15 und 20 interessierte Pflegeeltern genutzt.

Eine Pflegeelternbewerberschule wurde 2012 abgeschlossen und ein neuer Kurs wurde im glei- chen Jahr begonnen. Das Pflegefamilientreffen in Dörnfeld sowie die gemeinsame Gestaltung zur Weihnachtszeit sind fester Bestandteil der Arbeit geworden und wird von vielen Familien nicht nur zum Treffen mit Geschwistern sondern auch zum Erfahrungsaustausch und gemütli- chen Beisammensein genutzt.

2.5. Adoptionsvermittlung

Im Jahr 2012 konnten 10 Kinder (Vorjahr 2 Adoptionen) erfolgreich veradoptiert werden, davon drei Stiefkindadoptionen. Im Prüfverfahren der Adoptivbewerber konnten 3 Verfahren abge- schlossen werden, 3 Verfahren laufen noch.

Aktuell leben 13 Kinder in Pflegestellen mit dem Ziel der Adoption. Im Bereich der Stiefkindadoption sind 3 Fälle in Bearbeitung. Sehr aufwendig ist die hohe Anzahl (14) der Iden- titätssuchenden.

2.6. Jugendgerichtshilfe

Tabelle 9: Entwicklung der Anzahl von tatverdächtigen Jugendlichen / Heranwachsenden (14-21 Jahre) Fälle im Jahresverlauf Gesamt

2012

davon Bereich Arnstadt

davon Bereich Ilmenau

aus Vorjahren fortlaufend

Gesamt 2012 Jugendliche und Heranwachsende

(im Rahmen von Anklagen + Diversionen)

davon

Erstbetreuung im Rahmen von Anklagen

236

162

160

110

76

52

97 333

Strafsachen insgesamt davon

Anklageschriften Diversionsverfahren Strafbefehle

315 226 72 17

216

156 46 14

99

70 26 3

127 442

226 Anklageschriften sind im Jahr 2012 im Jugendamt zur weiteren Bearbeitung eingegangen und 17 Strafbefehle. 96 Jugendliche/Heranwachsende mit 127 Verfahren aus den Vorjahren wurden in 2012 weiter betreut. 40 Strafverfahren konnten nach Auflagenerfüllung komplett ein- gestellt werden. 4 Freisprüche gab es im Jahr 2012. Die Anwendung von Jugendstrafe erfolgte in vier Fällen, davon in einem Fall mit Bewährung.

(14)

Im Jahr 2012 sind von der Staatsanwaltschaft 72 Diversionsverfahren mit 88 Tatbeteiligten an das Jugendamt abgegeben worden. Aus dem Vorjahr wurden durch die Staatsanwaltschaft 11 Diversionsverfahren mit 13 Tatbeteiligten, teils durch Ermahnung, endgültig eingestellt. Es konn- ten im Jahr 2012 12 Täter-Opfer-Ausgleiche mit 12 Tatbeteiligten durchgeführt werden. Da- durch wurde der Rechtsfrieden wieder hergestellt und eine Einstellung des Strafverfahrens mög- lich.

Hinzu kamen im Jahr 2012 noch 66 Kinder (unter 14 Jahren) mit 102 deliktischen Handlungen, die nicht strafmündig sind. Hauptsächlich wurden Diebstahlshandlungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zur Anzeige gebracht.

Dem Jugendamt wurden im Jahr 2012 222 Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzungen im Ilm-Kreis gemeldet. Bei Nichtzahlung der Geldbuße wurde der Bußgeldbescheid vom Amts- gericht gewandelt in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei Nichterfüllung der Arbeitsstunden wurde Arrest verhängt. Insgesamt wurden im Jahr 2012 127 Bußgeldverfahren (neu und aus Vorjahren) in OWi-Verfahren gewandelt. Vom Jugendamt wurden 279 OWi-Verfahren (neu und aus Vorjahren) mit 160 Beteiligten betreut. Von den Polizeiinspektionen sind im Jahr 2012 271 Meldungen über Straftaten von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden im Jugendamt ein- gegangen.

Folgende Deliktarten (tlw. Mehrfachnennungen) wurden in den Anklageschriften, Diversionsver- fahren und Strafbefehlen registriert:

Tabelle 10:

Deliktarten Jugendliche Heranwachsende Delikte gesamt

männl. weibl. männl. weibl.

schwerer Diebstahl 7 8 1 16

einfacher Diebstahl / Ladendiebstahl

29 26 13 4 72

Körperverletzung 30 9 19 6 64

Sachbeschädigung / Brandstiftung 20 14 2 36

Fahren ohne Führerschein p.p. 2 5 7

Verkehrsgefährdung, Unfallflucht 6 12 4 22 Raubdelikte, Erpressung, Freiheitsberau-

bung

5 4 9

Nötigung, Bedrohung 7 2 9

Begünstigung, Hehlerei, Anstiftung Betrug, Urkundenfälschung, Leistungser-

schleichung, Vortäuschen e. Straftat, Falschaussage, Unterschlagung, Straf- vereitelung, Missbrauch von Notrufen

3 5 13 4 25

Hausfriedensbruch, Beleidigung, Ver- leumdung

5 7 4 1 17

Drogendelikte 2 1 8 11

Verwendung v. Kennzeichen verfas- sungswidriger Org., Volksverhetzung

5 1 6

Verstoß gegen Waffengesetz 2 1 3 1 7

eigenmächtige Abwesenheit v. d. Truppe

Sexualdelikte 3 1 4

Widerstand g. Vollstreckungsbeamte 2 2

Tötungsdelikte 1 1 2

Verstoß g. Asylverfahrensgesetz 1 1

Umweltdelikte

Gesamtdeliktzahl 124 51 111 24 310

(15)

2.7. Familiengerichtshilfe:

Das SGB VIII sieht vor, allen Eltern mit Kindern, die sich trennen oder scheiden lassen, ein Be- ratungsangebot zur Verfügung zu stellen. Das Angebot wurde 2012 von 59 Familien in unter- schiedlicher Intensität angenommen. Diese Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr wiederum reduziert. In allen strittigen Gerichtsverfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht muss das Jugendamt hinzugezogen werden. In diesen Fällen unterstützt das Jugendamt das Gericht. Die Mitarbeiter versuchen, eine einvernehmliche Regelung zwischen den Elternteilen herbeizufüh- ren. Ist dies nicht möglich, arbeitet das Jugendamt dem Gericht die verschiedenen Standpunkte der Eltern zu und beachtet dabei insbesondere das Wohl des Kindes.

Die Kollegen des Sozialen Dienstes waren im Jahresverlauf 2012 in 265 Fälle im Rahmen der Familiengerichtshilfe eingebunden (Vorjahr215). Dazu kommen weitere Verfahren aus den Vor- jahren, die 2011 nicht abgeschlossen waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl wieder ange- stiegen. Hinzu kommt, dass diese Fälle auch weiterhin an Brisanz zugenommen haben und in einigen Fällen auch beim OLG anhängig sind. Dabei geht es oftmals um sehr strittige Verfahren zwischen den Eltern zum Sorgerecht und Umgangsregelungen. Von der Jugendhilfe werden von den Betroffenen oftmals Regelungen/Entscheidungen erwartet, für die ein Jugendamt nicht zu- ständig ist.

2.8. Früherkennungsuntersuchungen

Das Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes vom 16. Dezember 2008 ver- folgt mit dem ThürFKG das Ziel, die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen weiter zu verbessern. Wird eine Früherkennungsuntersuchung trotz Einladung und Erinnerung nicht wahrgenommen, übermittelt das Vorsorgezentrum die Daten des Kindes an das zuständige Ju- gendamt. 2012 sind im JA des Ilm – Kreises insgesamt 291 Meldungen eingegangen.

Tabelle 11:

Meldungen 291 davon: Versäumte Untersuchungen 72

Eltern lehnen Untersuchung ab 9 Familie lebt im Ausland 3 Kind krank: 4 Weggezogen: 4 Noch offen: 20

Damit hat sich zwar die Anzahl der Meldungen im Vergleich zum Vorjahr (470) deutlich redu- ziert, allerdings sind auch im Jahr 2012 über 70% der im Jugendamt vom Vorsorgezentrum ein- gegangenen Meldungen Fehlmeldungen.

Allgemeine Einschätzung:

 11 Familien, die die Vorsorgeuntersuchung versäumten, sind dem Sozialen Dienst durch lose Beratungen, Betreuung oder Hilfen zur Erziehung bekannt.

 Durch eine Meldung erkannten wir einen dringenden Hilfebedarf für ein Kleinkind, das zu einer intensiven Unterstützung der Familie führte.

 Die U 9 wurde am häufigsten versäumt, gefolgt von der U 8 und U 7 und 7 a.

 In allen überprüften Fällen konnten keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kin- deswohles nach § 8a SGB VIII festgestellt werden.

 Es besteht nach wie vor ein sehr hoher Verwaltungsaufwand mit Anschreiben, Telefona- ten und Hausbesuchen sowie Koordination. Oft muss ein zweiter Hausbesuch erfolgen.

 Positiver Effekt: Einige Vorsorgeuntersuchungen wurden nach der Ankündigung zum Hausbesuch noch durchgeführt.

(16)

3. Sachgebiet Jugendarbeit

3.1. Allgemeines

Die Arbeitsschwerpunkte des Sachgebietes Jugendarbeit gliedern sich in die Bereiche Jugend- arbeit, Jugendschutz, Fachberatung Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflege. Das Sach- gebiet ist insgesamt mit 6 Mitarbeitern(innen) besetzt (5,13 Vollzeitstellen).

3.2. Aufgaben des Sachgebietes 3.2.1. Jugendarbeit

Zur Jugendarbeit gehören wie im Kinder- und Jugendförderplan beschrieben folgende Aufgaben und Angebote:

 die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes mit Anleitung, Beratung und Con- trolling der Projekte und Träger sowie Fortbildungen und Fachtagungen,

 die finanzielle verwaltungstechnische Umsetzung des Jugendförderplanes,

 der Ausbildungskurs zum Erwerb der Thüringer Jugendleitercard und der Fortbildungs- kurs sowie

 eigene Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung.

Fachberatung und Fortbildung der Sozialarbeiter/innen in den Projekten des Kinder- u. Jugend- förderplanes:

Die Jugendeinrichtungen wurden im Rahmen der Anleitung für Gespräche zur aktuellen Situati- on und zur Qualitätsentwicklung vor Ort aufgesucht. Es erfolgte die Auswertung der Sachberich- te mit den Sozialarbeiter/innen der Einrichtungen und den Trägern. Weitere Beratungsgesprä- che fanden anlassbezogen in den Projekten statt.

Gemeinsame Arbeitsberatungen mit den Sozialarbeitern/innen und Schulsozialarbeitern/innen aller Projekte sowie regionale Arbeitsberatungen der Sozialräume wurden in jedem Quartal zur Information und zum Austausch durchgeführt.

Der Arbeitskreis Schulsozialarbeit unter Leitung des Sachgebietes Jugendarbeit wurde in be- währter Form mit regelmäßigen Treffen zu unterschiedlichen Themen weitergeführt. Darüber hinaus wurden an den Schulen individuelle Gesprächstermine mit dem/der zuständigen Schul- sozialarbeiter/in vereinbart.

Zur weiteren Unterstützung der inhaltlichen Arbeit wurden folgende Fortbildungsveranstaltungen angeboten:

- Workshop „Jugendarbeit im ländlichen Raum“, - dreitägiges Seminar „Erste Hilfe Outdoor“,

- dreitägige Multiplikatorenschulung zum Thema „Sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien“,

- Workshop „Entwicklung von Qualitätsstandards und Evaluationskriterien der Schul- sozialarbeit im Ilm-Kreis“.

Schwerpunkt im ersten Quartal des Berichtsjahres war die Auswertung des Kinder- und Jugend- förderplanes 2009-2012 im Teilfachplan II und die Neuaufstellung des Kinder- und Jugendför- derplanes für 2013-2016. Vom Sachgebiet Jugendarbeit wurden mit den Vertretern der BAG Jugendarbeit die Leistungsbeschreibungen für die Projekte erarbeitet und Fachstandards der

(17)

Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit entwickelt. Dazu fanden mehrere Ar- beitstermine statt.

Es folgten das Ausschreibungsverfahren für die Offene Kinder- und Jugendarbeit / Schulsozial- arbeit, Jugendverbandsarbeit und Schulbezogene Jugendarbeit, die Bewertung der Leistungs- angebote und die Auswahl der Projekte im Jugendhilfeausschuss. Mit den Projektträgern, die in den neuen Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen wurden, erfolgten zum Teil intensive Gespräche zum Vertragsabschluss und ggf. zu Nachreichungen zum Leistungsangebot.

Die Zahlung und Abrechnung der Finanzierung der Entgelte der Projekte des Jugendförderpla- nes, die schulbezogene Jugendarbeit sowie die Förderung der ehrenamtlichen Jugendarbeit gehören als Verwaltungsarbeit gleichsam zu den laufenden Aufgaben des Sachgebietes. Es ergaben sich Verrechnungen bzw. Rückforderungen in Höhe von bisher 23.780 €.

Kinder-, Jugend- und Familienerholung:

Die vielfältigen Freizeit- und Ferienangebote des Jugendamtes waren auch 2012 bei den Mäd- chen und Jungen sehr begehrt. Hier eine Übersicht der einzelnen Maßnahmen.

Tabelle 12: Freizeitangebote in den Sommerferien

Freizeit Termin Teilnehmer Betreuer/Hospitanten

Heisterberg 22.07.-31.07.12 21 3

Kennste Lenste 22.07.-02.08.12 41 5/1 Dörnfeld I (Räuberfreizeit) 29.07.-04.08.12 31 4/1 Dörnfeld II (Theaterfreizeit) 12.08.-18.08.12 30 5/1

Fehmarn 17.08.-27.08.12 52 8/1

Ilmenau 19.08-25.08.12 30 5/1

Frankreich 23.07.-06.08.12 7 2

212 33/5 Um unsere ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen bestmöglich bei der Umsetzung der Freizeiten zu unterstützen, wurden diese mit den Betreuerteams sehr intensiv vorbereitet. Dazu gehörte unter anderem ein Workshop zum Umgang mit Verhaltensauffälligen Kindern und Ju- gendlichen in Freizeiten, welcher mit dem Vorbereitungstreffen angeboten wurde.

Zur Auswertung und Reflexion der Freizeiten wurde ein zweiter Teil des sehr anregenden Work- shops zum Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten für unsere Betreuer und Betreuerinnen organi- siert und im anschließenden Nachbereitungstreffen die Erfahrungen ausgetauscht.

Die wichtige Akquise von Ehrenamtlichen erfolgte über eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und u. a. über die Gestaltung von Projektstunden in Schulen zum Thema Ehrenamtliches Engage- ment mit Information zur Jugendleiterausbildung und Möglichkeiten des Betreuereinsatzes für Freizeiten des Ilm-Kreises.

Tabelle 13: Familienfreizeiten

Freizeit Termin Teilnehmer Familien Betreuer Familienfreizeit

Ostern

07.04.-14.04.12 30 Kinder 26 Erwachsene

19 4 Familienfreizeit

Herbst

20.10.-27.10.12 32 Kinder 25 Erwachsene

20 3

Im Jahr 2012 wurden wiederum zwei Familienfreizeiten auf der Insel Fehmarn an der Ostsee organisiert und durchgeführt. Der Bedarf an dieser Form der Familienerholung ist in den letzten Jahren gestiegen. Ein großer Teil der Familien nehmen die Stützung des Teilnehmerbeitrages in

(18)

Anspruch. Nur dadurch ist es den Familien möglich, überhaupt mit ihren Kindern einen gemein- samen Urlaub zu verbringen.

Jugendleiterausbildung:

Das Sachgebiet organisierte auch im Jahr 2012 einen Grundkurs für den Erwerb der Jugendlei- ter-Card. Dieser bundesweit anerkannte Nachweis für ehrenamtlich Tätige der Jugendarbeit dient als Qualifikation, um bspw. als Betreuer/in bei Ferien- und Freizeitmaßnahmen eingesetzt zu werden oder sich in Vereinen oder Projekten der Kinder- und Jugendarbeit zu engagieren.

Unter dem Motto „Damit die Kleinen von gestern die Großen von morgen werden“ führten wir auch in diesem Jahr die Schulung für den „Kleiner Jugendleiter“ für Kinder und Jugendliche im Alter von 12-15 Jahren durch. Die nachfolgende Tabelle zeigt die realisierten Maßnahmen, die ausschließlich an Wochenenden umgesetzt wurden.

Tabelle 14: Ausbildung Ehrenamtlicher

Lehrgang 2012 Termine Anzahl Teilnehmer Jugendleiter - Card - Grundausbildung 03.-04. März 2012

24.-25. März 2012 28.-29. April 2012

21

Kleiner Jugendleiter 01. Dezember 2012 11 Weitere Fortbildungen 2012

Betreuervortreffen Lahn-Dill-Kreis 09. Juni 2012 1

Betreuervortreffen 16. Juni 2012 31

Betreuernachtreffen 06. Oktober 2012 17

Die finanzielle Förderung der ehrenamtlichen Jugendarbeit entsprechend der Richtlinie zur För- derung der Jugendarbeit und Beratung von Jugendgruppen und –verbänden sowie die Über- nahme von Teilnehmerbeiträgen im Rahmen der Richtlinien bildeten in der Arbeit ebenfalls ei- nen Schwerpunkt.

Tabelle 15: Förderrichtlinie

2012 Vergleich 2011

Anträge auf finanzielle Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit

253 231

davon Ablehnung 23 6

Teilnehmer 2567 2605

Betreuer 226 249

Zuschusssumme 37.070,60 € 39.333,61

Die Anzahl der Anträge insgesamt ist leicht gestiegen. An den stattgefundenen Maßnahmen haben weniger Kinder und Jugendliche teilgenommen, so dass der Gesamtbetrag der Förde- rung leicht gesunken ist.

Tabelle 16: Stützung Teilnehmerbeiträge

2012 Vergleich 2011 Anträge auf Stützung des Teilnehmerbeitrages 254 281

davon Ablehnungen 47 51

Zuschusssumme 29.141,28 € 26.301,55 €

Die Anzahl der Anträge ist leicht rückläufig. In diesem Jahr ist die Gesamtfördersumme wieder gestiegen, da im April 2012 festgestellt wurde, dass die Leistungen beim Jugendamt Vorrang vor den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes haben. Allerdings wurden zu Beginn des Jahres bereits Leistungen durch das Jobcenter bewilligt und auch ausgezahlt, sodass einige Familien beim Jugendamt nur noch den Restbetrag beantragt haben bzw. für die

(19)

Freizeiten im April 2012 beim Jugendamt keine Anträge mehr gestellt wurden, da die Freizeiten bereits vollständig vom Jobcenter finanziert wurden.

Tabelle 17: Stützung Teilnehmerbeiträge für Familienfreizeiten/Elternkurse

2012 Vergleich 2011 Anträge auf Stützung des Teilnehmerbeitrages 49 46

davon Ablehnungen 6 1

Zuschusssumme 18.858,07 € 14.288,37 €

3.2.2. Jugendschutz

Das Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (ThürKJHAG) schreibt die strukturelle Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen als Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest. Es gehört zu den Aufgaben der Jugendämter, in Kooperation mit anderen Behörden, Einrichtungen und Stellen in der Öffentlichkeit auf Gefährdungen für Minderjährige aufmerksam zu machen sowie Jugendschutzmaßnahmen anzuregen, zu unter- stützen und durchzuführen. Letzteres geschieht in enger Kooperation mit den Ordnungsbehör- den (Polizei, Ordnungsämter, Gewerbebehörden).

Darüber hinaus arbeitet das Jugendamt in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz mit.

In diesem Jahr wurden von der zuständigen Mitarbeiterin 3 Fachtage und eine Fortbildung be- sucht.

Im Jahr 2012 wurden zwei kreisweite Jugendschutzkontrollen gemeinsam mit der Polizeiinspek- tion Arnstadt-Ilmenau sowie 2 Kontrollen mit dem Ordnungs- und Gewerbeamt in Spielotheken durchgeführt. Vier Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden geprüft und vier erzieherische Gesprä- chen mit Jugendlichen und deren Eltern geführt.

Das Kinder- und Jugendschutzzentrum „Baumhaus“ realisiert verschiedene Aufgaben und Pro- jekte im präventiven Bereich des erzieherischen Jugendschutzes. Es ist ebenso Ansprechpart- ner und Anlaufstelle für Beratungsgespräche mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugsper- sonen.

3.2.3. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Seit Februar 2011 wird der Beratungsauftrag (§ 15a ThürKitaG) für 54 Einrichtungen durch 3 Fachberaterinnen mit 2,25 VZB umgesetzt. Im Jahr 2012 bestand die Herausforderung in der Sicherung von Kontinuität. Dabei galt es, die bereits in den Einrichtungen initiierten Verände- rungsprozesse zu begleiten. Entsprechend der gültigen Konzeption wurden Angebote in den gesetzlich festgeschriebenen Aufgabenfeldern weitergeführt und intensiviert:

Fachberatung bezogen auf den Bildungsplan

 ca. 100 Praxistage fanden in 54 Einrichtungen statt.

 Fortlaufende Begleitung der Einrichtungen durch Inhouseveranstaltungen; Teamberatungen und Leitungsgespräche. Es fanden ca. 60 Veranstaltungen zu folgenden Themen statt:

o Teamentwicklung

o Beobachtung & Dokumentation o Planung

o Offenes Arbeiten o Kinderschutz

o Konzeptionsentwicklung & Umsetzung der Ermessensgrundsätze für Konzep- tionen (ThürKitaG § 9; TMBWK, 2012)

 Jahrestagung der Leiterinnen sowie regionale Leitungstreffen zu aktuellen pädagogischen Fragestellungen.

(20)

Die Qualifizierung des pädagogischen Personals wurde weiterhin durch kreisweite Fortbildungs- angebote unterstützt. Für 16 Veranstaltungen mit ca. 320 Teilnehmern konnten geeignete Refe- renten zu aktuellen Themen frühkindlicher Bildung gewonnen werden. Darüber hinaus wurde die Fortbildung der Führungskräfte in den Einrichtungen auch 2012 mit ca. 50 Teilnehmerinnen er- folgreich fortgesetzt.

Das Team der Fachberatung entwickelte eine zusätzliche Fortbildungsreihe. In diesen Veran- staltungen konnten ca. 90 pädagogische Fachkräfte, die in den vergangenen Monaten neu ein- gestellt wurden, zur Arbeit mit dem Thüringer Bildungsplan qualifiziert werden. Eine Fortsetzung des Angebotes ist für 2013 im Fortbildungsheft des Jugendamtes ausgeschrieben.

Fachberatung bezogen auf das Kind

Auch 2012 erfolgte die Unterstützung der Einrichtungen bezüglich der Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf durch Fachberatung und den mobilen Fachdienst.

Zusammenfassend kann festgehalten werden:

- Veränderung Arbeitsstruktur gut angenommen, - ca. 30 Einzelfälle pro Jahr,

- Unterstützung auf drei Ebenen (Eltern, Team, Kind), - enge Zusammenarbeit mit Mobilem Fachdienst,

- vierteljährliche Arbeitstreffen mit AWO Fachberatung und Fachkraft.

Zur Unterstützung von Eltern in Fragen der Entwicklung und Förderung ihrer Kinder entwickelte die Fachberatung in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kindertageseinrichtungen und externen Fachkräften ein Modellprojekt zu Elternkursen in Kitas.

Leider hat der Verein Eltern für Kinder e. V. sein Projekt „Mobiler Fachdienst“ zum 31.12.2012 eingestellt.

Fachberatung bezogen auf die Betriebsführung

Alle nachfolgend genannten Aufgabenfelder bezogen sich auch 2012 stark auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kinder ab einem Jahr zum 01. August 2013.

Schwerpunkte waren u.a. Maßnahmen zur Bedarfsplanung (u.a. die Erweiterung der Kapazitä- ten im Bereich unter zweijährige):

• Teilnahme der Fachberatung an 23 Betriebserlaubnisverfahren mit örtlichen Prüfungen durch das TMBWK,

• Unterstützung bei den Um- und Neubauten

 Fachliche Schnittstelle zwischen Fachämtern

 Unterstützung bei Veränderung/Umsetzung von Raumkonzeptionen und Team- entwicklungsprozessen u. v. m.

Insgesamt ist der Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter unter 2 Jah- ren gleichbleibend hoch. Dementsprechend wurden 2012 im Ilm-Kreis nochmals ca. 33 Plätze mehr bereitgestellt als im Vorjahr. Das Angebot für Kinder unter 2 Jahren wurde seitens der Kommunen und freien Träger an weiteren 3 Standorten erweitert bzw. neu geschaffen. Dabei wurden sowohl vorhandene Kapazitäten genutzt als auch durch Um- und Ausbau bestehender Einrichtungen neue Plätze geschaffen. Weitere Plätze entstanden im Zuge der Umsetzung des Investitionsprogramms. In einzelnen Standorten wurden für eine gesetzlich geregelte Über- gangsfrist die Platzzahlen erhöht. Die notwendigen Ausnahmeanträge wurden im Rahmen der Bedarfsplanung durch Fachberatung begleitet.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist nach §§ 22 bis 24 SGB VIII neben den Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.

(21)

Zum Stichtag 31.12.2012 waren 15 Tagesmütter im Ilm-Kreis tätig, davon 4 in Arnstadt mit sei- nen Ortsteilen, 5 in Ilmenau mit seinen Ortsteilen, 2 in der VG Oberes Geratal,1 in der Wolfs- berggemeinde,1 in Stadtilm, 1 in Schmiedefeld und 1 in Frauenwald. Von diesen Tagesmüttern werden entsprechend der erteilten Erlaubnisse (nach Prüfung der Geeignetheit von Pflegeper- son und der örtlichen Bedingungen) 47 Tagespflegeplätze vorgehalten. Für alle 15 Tagespfle- gestellen wurde nach Ablauf der gesetzlichen Frist die Erlaubnis auf Antrag neu ausgestellt.

Damit konnten alle Belegungswünsche bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 3 SGB VIII erfüllt werden. Zum Stichtag 31.12.2012 wurden 42 Kinder in Tagespflege be- treut.

Die fachliche Begleitung der Pflegepersonen entsprechend der Konzeption Fachberatung im Ilm-Kreis erfolgte in:

 2 Tagesveranstaltungen zur Fortbildung der Tagesmütter im Ilm-Kreis in Verbindung mit Praxisexkursionen in Kitas. Fachlicher Schwerpunkt war die individuelle Gestaltung eines gelingenden Übergangs für jedes Kind von der Tagespflege in die Kita.

 2 Informations- und Beratungsveranstaltungen,

 30 Hausbesuchen in Tagespflegestellen,

 40 Vermittlungsberatungen bei Neuaufnahmen in Tagespflege.

Darüber hinaus wurden Eignungsberatungen für Pflegebewerber und allgemeine Beratung für Eltern zur Vermittlung geeigneter Tagespflegeplätze durchgeführt.

4. Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen / Unterhalt

4.1. Allgemeines

Dieses Sachgebiet besteht aus sehr unterschiedlichen Einzelbereichen. Das Aufgabenspektrum umfasst reine Leistungsverwaltung, Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeer- klärungen und Unterhaltsverpflichtungen, Unterhaltsberatungen und Vertretungen von Kindern im Rahmen von Beistandschaften zur Durchsetzung von Unterhalt nach bürgerlichem Recht bis zur Führung von Amtsvormundschaften. Im gesamten Sachgebiet sind 15 Sachbearbeiterinnen beschäftigt (teilweise in Teilzeit) und die Sachgebietsleiterin.

4.2. Wirtschaftliche Jugendhilfe

Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe erfolgt die Abrechnung der Leistungen der Einzel- fallhilfen. Die Kostenrechnungen für Hilfen zur Erziehung werden hier geprüft und nach Prüfung an die Träger, Einrichtungen oder Pflegeeltern ausgezahlt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Kostenheranziehung der Eltern, für deren Kinder stationäre Jugendhilfe geleistet wird.

Anträge auf einmalige Beihilfen und Zuschüsse für Kinder in stationären Hilfen zur Erziehung (Heim, Vollzeitpflegen) nach der vom JHA beschlossenen Richtlinie werden bearbeitet.

Im Jahresverlauf wurden insgesamt 34 Fälle bearbeitet, in denen die Kostenerstattung durch andere Jugendämter oder das Sozialamt erfolgt und 31 Fälle, in denen Kostenerstattungen an andere Jugendämter geleistet werden mussten. Im Jahresverlauf wurden 27 Zuständigkeits- wechsel, davon 9 Fälle, in denen wir die Zuständigkeit übernommen haben und 11 Fälle, in de- nen die Zuständigkeit abgegeben wurde, bearbeitet. Sieben Fälle konnten noch nicht abschlie- ßend geklärt werden.

Zum Stichtag 31.12.2012 befanden sich in Bearbeitung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe fol- gende stationäre und teilstationäre Hilfen:

(22)

Tabelle 18 : Fallzahlen

Hilfeart nach dem SGB VIII

Fallzahl am 31.12.2012

§ 13 (3) Sozialpäd. begleitetes Wohnen 1

§ 19 Gem. Wohnform Mutter/Vater-Kind 3

§ 27 Sonstige Hilfen zur Erziehung 1

§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe 9

§ 33 Vollzeitpflege 68

§ 34 Heimerziehung 38

§ 35 a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte, stationär 4

§ 41 Hilfe für junge Volljährige, stationär 1

§ 42 Inobhutnahme 2

In den o. g. Fallzahlen sind 16 Fälle enthalten, in denen die Kosten für die Hilfe zur Erziehung durch andere Jugendämter getragen werden müssen. Hinzu kommen noch weitere 20 Fälle, in denen das Jugendamt Ilm-Kreis die Kosten für die Kinder, die Hilfe zur Erziehung durch andere Jugendämter erhalten, erstattet. Es handelt sich hier ebenso wie in der Tabelle um Stichtagszahlen.

Im Jahr 2012 wurden außerdem 285 Anträge auf Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüs- se gestellt. Davon wurden unter Anwendung der Richtlinie zur Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse in 260 Fällen die beantragten Leistungen voll oder teilweise übernommen, in 25 Fällen konnte keine Kostenübernahme erfolgen.

In diesem Fachbereich werden auch Anträge auf Übernahme von Kostenbeiträgen für die Inan- spruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten nach § 90 Abs.

3 Sozialgesetzbuch VIII bearbeitet (SGB VIII). In Ilmenau wird diese Aufgabe vom Bürgerservice wahrgenommen, es erfolgt dort die Antragsbearbeitung bis zur Bescheiderstellung. Die Prüfung der Fälle und Unterzeichnung der Bescheide sowie die haushaltmäßige Zuordnung liegt beim Jugendamt. Die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem Einkommen. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 bis 85, 87 und § 88 des Sozialgesetzbuches XII.

Zum Stichtag 31.12.2012 gab es 653 Zahlfälle bei der Übernahme von Kostenbeiträgen für Ta- geseinrichtungen. Die durchschnittliche Anzahl der Zahlfälle im Jahr 2012 liegt bei monatlich 756 (Vorjahr 762). Da die Gewährung immer nur befristet erfolgen kann, sind im Laufe des Jah- res für einen Leistungsempfänger mehrfach Folgeanträge zu bearbeiten.

Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind 3 Sachbearbeiterinnen beschäftigt.

4.3. Elterngeld

Seit dem 01. Januar 2002 ist die Bearbeitung der Elterngeldanträge in Thüringen als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis bei den Jugendämtern angesiedelt. Die Finanzierung der Leistung erfolgt über die Bundeskasse.

Die Höhe des Elterngeldes beträgt in der Regel 67 % des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Er- werbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1800 €. Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben Eltern, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate lang Elterngeld bezieht (Partnermonate als

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