Schuljahr 2012/2013 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Westfalen-Lippe Ruth Niedzwitz
Salzmannstraße 156 48159 Münster Telefon 0251 2102-120 Fax 0251 2102-264
E-Mail r.niedzwitz@unfallkasse-nrw.de
Weitere Informationen über den Schulentwicklungspreis
„Gute gesunde Schule“ lesen Sie auf unserer Homepage www.schulentwicklungspreis.de
Hrsg.: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Fotos: fotolia, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Gestaltung: Gathmann Michaelis und Freunde, Essen Druck: F & D, Schwerte
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an!
Wir informieren Sie gerne.
Wie können Schulen sich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt in drei Schritten und beginnt mit einem Fragebogen, durch den eine Selbsteinschätzung der Schule in den fünf Qualitätsbereichen des Schulentwicklungspreises Gute gesunde Schule vorgenommen wird.
Nach deren Bewertung wird eine Auswahl der Schulen aufge- fordert, bis Ende November 2012 Dokumente zum schulischen Qualitätsmanagement einzureichen (z.B. Schul programm, An- gaben zu (Selbst-)Evaluationen, Geschäftsverteilungsplan, Ge- fährdungsbeurteilung). Die bei der Bewertung der Unterlagen erfolgreichen Schulen werden dann zwischen Februar und April 2013 besucht. Nach vorbereitenden Angaben zu aktuellen Schul- entwicklungsvorhaben finden in diesem Rahmen ein Interview mit Vertretern der Schule und ein Rundgang statt.
Die Preisträgerschulen 2012 können sich erst wieder im Schul- jahr 2013/14 bewerben.
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie unter www.schulentwicklungspreis.de.
Der Bewerbungsschluss für die Abgabe des Bewerbungsfrage- bogens ist der 26.10.2012!
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Bewerbungs- fragebogen
Dokumente zum Qualitätsmanagement
Angaben zu Schulentwicklungs- vorhaben/Ortstermin
Was ist der
Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule?
Der Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule ist eine Initia- tive der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Er wird an Schulen in Nordrhein-Westfalen vergeben, die Gesundheitsförderung und Prävention in die Entwicklung ihrer Qualität integrieren.
Er zeichnet Schulen für ihre gute Arbeit aus und fördert die Ver- breitung guter gesunder Schulpraxis.
An der Ausschreibung können sich allgemein bildende und be- rufsbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen beteiligen.
Welche Ziele hat der Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule?
Gute gesunde Schulen stärken das Wohlbefinden und die Ge- sundheit der Lehrenden und Lernenden, erreichen eine gute Qua- lität des Lernens, des Unterrichtens und der Schulprozesse und führen zu guten Lern- und Arbeitsergebnissen der Beteiligten.
Gute gesunde Schulen erfüllen somit nicht nur die gesetzlich vorgeschrieben Anforderungen sondern berücksichtigen Prä- vention und Gesundheitsförderung bei der Schul- und Quali- tätsentwicklung u.a. in fünf Qualitätsbereichen:
Ziel des Schulentwicklungspreises Gute gesunde Schule ist es, Anreize für Schulen zu schaffen, sich zu guten gesunden Schu- len zu entwickeln.
Ihre bisherige Arbeit soll sichtbar gemacht und ihre weitere Ar- beit unterstützt werden.
Warum lohnt sich die Bewerbung?
Der Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule ist mit ins- gesamt 600.000 Euro dotiert.
Die ausgezeichneten Schulen erhalten bis zu 15.000 Euro für ihre Schulentwicklungsarbeit. Das Preisgeld für diese Schulen setzt sich zusammen aus einem Geldbetrag von 5.000 Euro und einem Betrag von 10 Euro pro Schüler der Schule. Bei ei- ner Schülerzahl ab 1.000 beträgt das Preisgeld 15.000 Euro.
Die öffentliche Bekanntgabe der Preisträger und die Preis- verleihung erfolgt zu Beginn des folgenden Schuljahres im Rahmen einer Festveranstaltung.
Aber auch unabhängig von den Preisen lohnt sich eine Teil- nahme. Die Bewerbung um den Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule ist ein Schritt der Selbstevaluation und damit zu einer besseren Schulqualität.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Ihre Unfallkasse Nordrhein-Westfalen