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Abr-Hilfen-Statistik-PT-Grundinformationen

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Academic year: 2022

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(1)

KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren

Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Stand 04.07.2018

(2)

Hinweis

 Die nachfolgende Präsentation stellt eine Ergänzung unserer Präsentationen

„KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren“ für Hausärzte bzw. Fachärzte dar (http://www.kvb.de/abrechnung/merkblaetter-abrechnung/) und geht nur auf die Besonderheiten bei in Einzelpraxen bzw. fachgebietsgleichen

Berufsausübungsgemeinschaften zugelassener Psychologischen

Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ein.

Hinweis: Ärztliche Psychotherapeuten bitte die Präsentationen für Haus- bzw.

Fachärzte beachten!

(3)

Wie lese ich die Abrechnungsunterlagen? - Kein Buch mit 7 Siegeln !

Ihre Abrechnungsunterlagen

verstehen ! verstehen !

Getty Images /57440119

(4)

Hinweis

Nachfolgende Beschreibung zu den Listbildern stellen den aktuellen Stand dar.

Listbilder, in denen ein älteres Quartal aufgeführt ist, haben

sich nicht geändert, deshalb sind diese auch für die weiteren

Quartale gültig!

(5)

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine

Informationen Seite 6

 Honorar - Analysen / Statistiken 

 Honorarbescheid Seite 28

 Richtigstellungsmitteilung 

 Häufigkeitsstatistik Seite 32

 Gesamtübersicht Seite 35

 Honorarzusammenstellung Seite 40

 Job-Sharing – Leistungsbegrenzung nach §101 SGB V 

 Honorarkürzung nach § 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung) 

 Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie Seite 53

 Abschlags- und Restzahlung Seite 62

Agenda

 Ausführliche Informationen zu diesen Themen finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.de in

der Präsentation „Facharztpraxen“ unter dem Link: Abrechnung/Merkblätter/Hilfen

(6)

Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorarbescheid

 Honorarzusammenstellung

 Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

 Abschlags- und Restzahlung

Agenda

(7)

.

KVB - Ihr Ansprechpartner

Präsenzberatung

Individuelle persönliche Beratung

Beratung zu Ihren Wunschzeiten

Durchführung von Seminaren

iStockphoto.com/ Ridofranz

(8)

KVB - Ihr Ansprechpartner

Präsenzberatung Abrechnung

Beratungsportfolio Honorarberatungen

Abrechnungsberatung einschließlich EBM-Anwendung, bayerische Regelungen, Sachkostenabrechnung,

Bereitschaftsdienstabrechnung-Pauschalen

Beratung zur Honorarverteilung

Honoraranalysen

Präsenzberatung Praxisführung

Beratungsportfolio

Alle Fragen rund um die Niederlassung und Praxisführung

(9)

Haben Sie Fragen zum Thema Abrechnung oder Abrechnungsunterlagen?

Unser KVB Service- und Beratungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen unter:

Abrechnung Telefon 089 57093-40010

Telefax 089 57093-40011

E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de

Praxisführung E-Mail: Praxisfuehrungsberatung@kvb.de

 Für persönliche Termine stimmen Sie bitte einen Beratungstermin mit Ihrer Bezirksstelle ab.

Unsere Ansprechpartner der Präsenzberatung finden Sie unter www.kvb.de unter diesem Link:

www.kvb.de/service/kontakt-und-beratung/

KVB - Ihr Ansprechpartner

Service-Telefon

 Klar strukturiert nach Themen

 Erreichbar zu Servicezeiten Unser Service-Telefon:

Mo. – Do. 07:30 – 17:30 Uhr

Fr. 07:30 – 14:00 Uhr

iStockphoto.com

(10)

Kontaktformular: Abrechnung

(11)

Was ist Ihre KVB-Benutzerkennung?

 Besteht aus Benutzernamen (z. B. 12071935HH001) und Kennwort

Wofür benötigen Sie Ihre KVB-Benutzerkennung?

 Zugriff auf das Mitgliederportal „Meine KVB“

 Zugriff auf den Mitgliederbereich

Wichtiges zu Ihrer KVB-Benutzerkennung!

 Versand der Benutzerkennung mit Zulassung und auf Anfrage

 Ersetzen des Einmalkennworts bei erstmaliger Anmeldung durch Ihr persönliches Kennwort

 Alle Teilnehmer einer Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ benötigen jeweils eine eigene persönliche KVB-Benutzerkennung

Unser KVB Service- und Beratungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen unter:

Telefon: 089 57093-40040 Telefax: 089 57093-40041

E-Mail: Benutzerkennung@kvb.de

Informationen im Internet unter www.kvb.de!

Die KVB-Benutzerkennung

(12)

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Informationen

2

3

(13)

Informationen

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(14)

Wie gelange ich unter anderem an die neuesten Abrechnungsdokumente in SmarAkt?

Über folgenden Link können Sie SmarAkt aufrufen:

https://www.kvb.de/praxis/online-angebote/smarakt/

Wo kann ich mich anmelden?

Über das Mitgliederportal "Meine KVB" gelangen Sie zu allen Online-Services der KVB. Sie benötigen dafür einen KVB-SafeNet- oder KV-Ident Plus-Zugang.

Welche Dokumente sind in der Suchfunktion in SmarAkt einsehbar?

Durch einen Doppelklick auf der Kurzanleitung „Neueste Dokumente“ erhalten die eine ausführliche Erläuterung zu den neuersten Abrechnungsdokumente

Informationen - SmarAkt - Erläuterungen

3 1

2

(15)

Informationen

(16)

Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen“ (früher SmarAkt)

Dokumentensuche

Information

(17)

Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen (SmarAkt)“

Information

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Erläuterungen zur Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen (SmarAkt)“

Beim Klicken auf „Neueste Dokumente“ befindet sich das neueste Dokument immer ganz oben.

Das „Ladedatum“ gibt an, wann das Dokument bereitgestellt wurde. Das Datum ist absteigend sortiert.

Durch Klicken auf „Dokumentenart“ wird alphabetisch nach der Dokumentenart sortiert.

Durch Klicken auf den jeweiligen „Aktionsbutton“ öffnet sich die Akte, der das Dokument thematisch zugeordnet ist.

Durch Klicken auf das PDF-Symbol öffnet sich das Dokument.

Bei Dokumenten mit einem roten Schloss wird vorher die PIN abgefragt.

Hinweis:

Technisch bedingt können taggleich importierte Dokumente erst am nächsten Tag angezeigt werden.

Information

(19)

Online - Abrechnung

Ihre Quartalsabrechnung können Sie auf folgenden Wegen einreichen:

Online-Abrechnung

Über das Portal „Meine KVB“ (KV-Safenet oder KV-Ident Plus) oder über

„KV-Connect“

Denken Sie bitte daran, uns neben Ihrer online übermittelten Abrechnung auch die

unterschriebene individuelle Sammelerklärung einschließlich notwendiger Unterlagen – z.B. Krankenscheine Sozialhilfe ohne Asylstellen (Kostenträgerabrechnungsbereich 08), Sachkostenrechnung – zuzusenden.

Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und dem Briefumschlag anzubringen.

Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.

Eine quartalsbezogene Sammelerklärung und Informationsmaterial hierzu, können Sie aber auch

unter www.kvb.de in der Rubrik service/formulare-und-antraege/formulare-mit-s/ herunterladen.

(20)

Informationen

(21)

ONDES – Informationen zur Sammelerklärung

 Dem Honorarbescheid wird kein „rosa“ Blanko-Formular der Sammelerklärung mehr beigelegt.

 Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.

1.) Klick auf Schaltfläche „Sammelerklärung als PDF downloaden“

2.) Ausdrucken 3.) Unterschreiben 4.) Per Post an KVB senden

Aus rechtlichen Gründen ist die Übersendung der Sammelerklärung mit der(den) Originalunterschrift(en) weiterhin erforderlich.

Wie bisher kann ein aktuelles Exemplar der Sammelerklärung (dann jedoch ohne Personalisierung) auch unter

www.kvb.de unter Service/ Formulare und Anträge/ Buchstabe „S“ heruntergeladen werden.

(22)

ONDES – Informationen zur Sammelerklärung

 Dem Honorarbescheid wird kein „rosa“ Blanko-Formular der Sammelerklärung mehr beigelegt.

 Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.

1.) Klick auf Schaltfläche „Sammelerklärung als PDF downloaden“

2.) Ausdrucken 3.) Unterschreiben 4.) Per Post an KVB senden

Aus rechtlichen Gründen ist die Übersendung der Sammelerklärung mit der(den) Originalunterschrift(en) weiterhin erforderlich.

Wie bisher kann ein aktuelles Exemplar der Sammelerklärung (dann jedoch ohne Personalisierung) auch unter

www.kvb.de unter Service/ Formulare und Anträge/ Buchstabe „S“ heruntergeladen werden.

(23)

Abrechnungsdatei erstellen und auf der Festplatte oder einem Datenträger

sichern

ONDES mit Benutzername/Kennwo

rt und Zugangsweg starten

Datei auf der Festplatte oder dem Datenträger

suchen und in ONDES hochladen

Datei prüfen Datei

einreichen Empfangsbestätigung

/Sammelerklärung aufrufen und bei Bedarf ausdrucken

Nach ca. zwei Stunden kann der Bearbeitungsstatus eingesehen werden

Anwendung – Prozessablauf

ONDES ist unabhängig von Ihrer Praxissoftware – Vorteil: der PC an dem die Datei erstellt wird, muss nicht gleich dem sein, an dem sie eingereicht wird

Der Anwender erhält direkt nach Einreichung eine schriftliche Empfangs- bestätigung, kann eine vorbefüllte

Sammelklärung

ausdrucken und hat eine zeitnahe

Einsichtmöglichkeit in den Bearbeitungsstatus seiner Abrechnung

Prozessablauf:

ONDES

(24)

Quartalsabrechnung - Zusätzliche Informationen

Briefsendung an die Anschrift:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

„Quartalsabrechung“

93031 Regensburg

Die Abrechnung muss bis spätestens zum 10. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss der Quartalsabrechnung eingereicht werden.

Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich

Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und dem

Briefumschlag anzubringen!

(25)

Von der Leistung zum Honorar: Kassenpraxis

Honorar- bescheid

Erstellung

Honorarbescheid + Versand an Arzt

Honorarkonto bei der Bank - Details nächste Folie

-

*

)Regelleistungsvolumen

Quartalsmäßige Einreichung der Abrechnung bei der KV

Prüfung der Abrechnungen / Honorarermittlung und -verteilung Erfassung der erbrachten Leistungen

auf Basis der regionalen bayerischen Gebührenordnung (B€GO) im

Praxiscomputersystem

Ärztliche Leistung

RLV*

B€GO

B€GO

(26)

Abrechnung

Wie kommt es zur Vergütung/Honorar ?

Plausibilitätsprüfung

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Honorar-Auszahlung !

Regionale €-Gebührenordnung/EBM (feste Preise)

und

Honorarverteilungsmaßstab(HVM)

Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistungen

Richtigstellung d. Abrechnung

Gesamt- und Häufigkeit

sachlich-rechnerische

Prüfung

(27)

Versand der Honorarunterlagen auf Basis der BSNR

 Beachten Sie beim Wechsel einer Praxiszusammensetzung,

dass die Honorarunterlagen an die zum Versanddatum

aktuelle Betriebsstättennummer (BSNR) geschickt werden.

D.h. die aktuell in der Praxis tätigen Vertragsärzte/-

psychotherapeuten erhalten auch die Unterlagen eines ausgeschiedenen Kollegen in der „Honorartüte“.

Die Praxis muss ggf. die Informationen gemäß getroffener Absprachen weiterleiten. Die interne Zuordnung ist über die lebenslange Arztnummer (LANR) möglich.

Einführung

(28)

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

Honorarbescheid

 Honorarzusammenstellung

 Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

 Abschlags- und Restzahlung

Agenda

(29)

Honorarbescheid

 Begriffserläuterung im Honorarbescheid und Hinweis zur Honorarmitteilung:

 Auflistung einer „VGL-Nummer“ („Vergütungslisten-Nummer“) auf dem Honorarbescheid bzw. der Honorarmitteilung.

 Umbenennung von „Sachkonto“ in „Material“ auf dem Honorarbescheid bzw. der Honorarmitteilung

 Zu jeder einzelnen Buchung wird die Verwaltungskostenumlage automatisch berechnet und verbucht. Daraus ergeben sich ggf.

Rundungsdifferenzen.

1

2

(30)

Honorarbescheid

2

1

(31)

Honorarbescheid

Kann ich Widerspruch gegen den Honorarbescheid einlegen?

- - -

Beachten Sie bitte die Hinweise unter Punkt

2 bis 10!

(32)

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorarbescheid

Häufigkeitsstatistik

 Gesamtübersicht

 Honorarzusammenstellung

 Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

 Abschlags- und Restzahlung

Agenda

(33)

Häufigkeitsstatistik

1

1

(34)

Häufigkeitsstatistik (Erläuterungen)

1 Spalte 12 Abweichung der Praxis in %

Der gewichtete Prüfgruppenwert berücksichtigt die unterschiedlichen

Altersgruppenanteile bei der jeweiligen Praxis im Vergleich zum Durchschnitt der Fachgruppe.

Um diesen Wert zu erhalten, werden

 die jeweiligen Versichertengruppen-Durchschnittwerte der

Prüfgruppen mit den entsprechenden Altersgruppen-Fallzahlen der Praxis

(prüfgruppenbezogen) multipliziert,

 die Ergebnisse addiert und

 die Summe durch die Gesamtfallzahl dividiert (= gewichtet)

(35)

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorarbescheid

 Häufigkeitsstatistik

Gesamtübersicht

 Honorarzusammenstellung

 Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

 Abschlags- und Restzahlung

Agenda

(36)

Gesamtübersicht (Vorderseite)

2

1

(37)

Gesamtübersicht (Rückseite)

3

(38)

Bei einer fach- und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft und einem MVZ werden die

Abrechnungsdaten (und die Verordnungsdaten) der Ärzte nach Prüfgruppen (entspricht grundsätzlich den Fachgebieten) aggregiert und mit den

entsprechenden Prüfgruppenwerten verglichen. Diese Praxen erhalten für jede vertretene Prüfgruppe eine eigene Gesamtübersicht.

Damit wird der fachgebietsspezifischen Zusammensetzung in solchen Praxen in sachgerechter Weise Rechnung getragen.

Gesamtübersicht (Erläuterungen)

1

2

Logo

Die Gesamtübersicht und auch die Häufigkeitsstatistik in SmarAkt

tragen das Logo der KVB. Daran ist erkennbar, dass diese Liste nur der Information über die Abrechnungssituation im jeweiligen Quartal dient.

Beachte: Schreiben der Prüfungsstelle Ärzte Bayern tragen nicht das Logo der KV Bayern, sondern das der Prüfstelle als

unabhängige Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung

von Krankenkassen und Ärzten.

(39)

Gesamtübersicht (Erläuterungen)

Fallzahlen allgemein

Durch die prüfgruppenkonforme Bildung der Vergleichsstatistiken werden auch die Fälle je Arzt bzw. Psychotherapeut der in einer Praxis vertretenen Prüfgruppe ermittelt. Bei fach- und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxen und MVZ kann daher die Summe der Fälle aus den zu der BSNR gehörenden Gesamtübersichten höher sein als die in der

Honorarzusammenstellung ausgewiesene Fallzahl.

3

(40)

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorarbescheid

Honorarzusammenstellung

 Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

 Abschlags- und Restzahlung

Agenda

(41)

Honorarsystematik 2017

Wie setzt sich die ärztliche Vergütung zusammen ?

(42)

Honorarsystematik 2017

(43)

Honorarzusammenstellung (Praxis)

Weshalb werden in der Honorarzusammenstellung bestimmte Leistungen gesondert ausgewiesen

Zur Unterscheidung werden „Freie Leistungen Topf-im-Topf“, „Freie Leistungen innerhalb MGV“ und „Freie Leistungen außerhalb MGV“ gesondert ausgewiesen.

2

3

1

(44)

Honorarzusammenstellung (Erläuterung)

Honorarbestandteile

 Honorar für Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu festen Preisen honoriert werden (ohne Mengenbegrenzung)

 Honorar für Leistungen, die innerhalb des Fachgruppenfonds aber außerhalb des RLV / QZV vergütet werden (unterliegen keiner

Mengenbegrenzung - Vergütung mit dem Preis der B€GO)

 Honorar für Topf-im-Topf-Leistungen: Vergütungsanteil innerhalb des Fachgruppenfonds für Leistungen, die keiner Mengenbegrenzung

unterliegen und mit den B€GO-Preisen bezahlt werden. Bei nicht ausreichendem Vergütungsanteil wird bei einer notwendigen Quotierung der Preis der B€GO abgesenkt.

Hinweis: In wieweit diese Leistungen quotiert werden müssen und ggf. in welcher Höhe steht erst nach Bearbeitung des Abrechnungsquartals fest.

1

2

3

(45)

Vergütungssystematik für psychotherapeutische Leistungen

Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung

 Bei allen Fachgruppen die antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen des Abschnitts 35.2 EBM und

 zusätzlich die GOP 35150 (probatorische Sitzung) bei den Fachgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten, der Fachärzte für Kinder- und Jugend- psychiatrie und – psychotherapie, der Fachärzte für Psychiatrie und Psycho- therapie, der Fachärzte für Nervenheilkunde, der Fachärzte für Psychosoma- tische Medizin und Psychotherapie und der ausschließlich

psychotherapeutisch tätigen Ärzte.

Seit dem 1. April 2017 werden auch die GOP 22220, 23220 sowie die GOP 35151, 35152 und 35254 außerhalb der morbiditätsbedingen Gesamtvergütung vergütet.

Damit wird ein Großteil der psychotherapeutischen Leistungen zu festen Preisen ohne Einschränkungen vergütet.

1

(46)

Vergütungssystematik für psychotherapeutische Leistungen

Vergütung der in der MGV verbleibenden Leistungen

Eigener Fonds im HVM für die „restlichen psychotherapeutischen Leistungen“, die von

 Psychologischen Psychotherapeuten

 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

 Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

 anderen ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten gemäß den Kriterien der Bedarfsplanungs-Richtlinien

erbracht werden.

Es handelt sich dabei um folgende Leistungsbereiche:

 Kapitel 22 EBM

 Kapitel 23 EBM

 Abschnitt 35.1 EBM (ohne GOP 35150, 35151 und 35152)

 Abschnitt 35.3

 Sonstige Leistungen (siehe zum Beispiel Präambel 22.1 und 23.1)

1

(47)

Vergütungssystematik für psychotherapeutische Leistungen

Vergütung der in der MGV verbleibenden Leistungen

Fortsetzung

 Für diese Leistungen wurde ein eigener Fonds gebildet. Die

Berechnung des Fonds ist im HVM festgelegt. Dabei ist grundsätzlich eine Vergütung nach den Preisen der bayerischen Euro-

Gebührenordnung (B€GO) vorgesehen. Werden aber im Abrechnungsquartal von den vorher genannten Fachgruppen

zusammen mehr Leistungen in diesem Bereich abgerechnet, als im Fonds vorgesehen, können die Leistungen nur noch quotiert ausgezahlt werden.

 Als untere Quotierungsgrenze ist dabei eine Quote von 85 Prozent festgelegt. Weitere Details zur Quotenermittlung für diesen Fonds können dem HVM entnommen werden.

3

(48)

Honorarzusammenstellung (Praxis)

(49)

Honorarzusammenstellung (Praxis)

3

(50)

Honorarzusammenstellung (Praxis)

GKV:

anerkannte

Leistungsanforderung der

Praxis

(51)

Honorarzusammenstellung (Praxis)

Sonstige Kostenträger:

anerkannte Leistungsanforderung

der Praxis

(52)

Übersicht der Überschreitungs- und Auszahlungsquoten

Verschlüsselte Seiten und Dateien

Hinweis: Sind Seiten oder Dateien mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet, ist zum Öffnen ein Login mit Ihrer KVB-Benutzerkennung nötig.

Weitere Informationen zum Thema „Fallwerte/Fallzahlen/Quoten“ finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.kvb.de/abrechnung/honorar/honorar-ab-010117/

unter der Rubrik Fallwerte/Fallzahlen/Quoten

(53)

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorarbescheid

 Honorarzusammenstellung

Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

 Abschlags- und Restzahlung

Agenda

(54)

Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

(Erläuterungen)

Strukturzuschlag Psychotherapie

Wozu gibt es die sogenannten Strukturzuschläge Psychotherapie?

Die Strukturzuschläge auf Einzel- und Gruppentherapieleistungen, für die

Psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und GOPen 30932 und 30933 dienen zur Deckung von Aufwendungen für Personalausgaben. Der Zuschlag wird

unabhängig von der Anstellung einer Arbeitskraft gewährt.

Gibt es die Strukturzuschläge erst ab einer bestimmten Auslastung?

Den Zuschlag (GOPen 35571 bis 35573) erhalten Psychotherapeuten, wenn sie im Quartal eine bestimmte Mindestpunktzahl von antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen, der Psychotherapeutischen Sprechstunde, der Akutbehandlung,

GOPen 30932 und 30933 abgerechnet haben.

Als „voll ausgelastet“ gelten solche Therapeuten, die 36 Therapiestunden pro

Woche leisten. Die Therapiestunden beziehen sich dabei nur auf die antrags- und

genehmigungspflichtigen Leistungen des Abschnitts 35.2 EBM, GOPen 35151, 35152,

30932 und 30933.

(55)

Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

(Erläuterungen)

Sind die Strukturzuschläge selbst in die Abrechnung einzutragen?

Die Strukturzuschläge werden automatisch durch die KVB zugesetzt. Die Zusetzung der Zuschläge erfolgt zu jeder abgerechneten GOPen 35151, 35152, 35401 bis 35559, 30932 und 30932 EBM.

Wie wird die notwendige Mindestpunktzahl festgelegt?

Aktuell liegt die Grenze bei 178.407 Punkte je Vertragspsychotherapeut bzw.

Vertragsarzt im Quartal.

Bei einem Vertragspsychotherapeuten/-arzt mit einem anteiligen Versorgungsauftrag reduziert sich die Mindestpunktzahl entsprechend seinem Versorgungsauftrag.

Die Mindestpunktzahl von 178.407 Punkten entspricht einer 50-prozentigen Auslastung einer Praxis – und zwar bezogen auf die Vollauslastungshypothese des

Bundessozialgerichts: 36 Stunden je Woche x 43 Wochen je Jahr. Sie berücksichtigt, dass auch Gruppensitzungen für die Prüfung der Abrechnungsbestimmung

herangezogen werden.

1

(56)

Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

(Erläuterungen)

Warum erfolgt eine Quotierung der Strukturzuschläge?

Die Quotierung der Strukturzuschläge ist ein rein rechnerisches Verfahren, um die Vergütung der Gebührenordnungspositionen nach den Vorgaben des EBM in der Abrechnung umsetzen zu können.

Die Zuschläge werden nur dann vergütet, wenn der Vertragspsychotherapeut bzw. -arzt im Quartal eine bestimmte Auslastung erreicht, d. h. von diesem eine Mindestpunktzahl von antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen, GOPen 35151, 35152, 30932 und 30933 abgerechnet wurde. Für die Sitzungen, die vor Erreichen der

Mindestpunktzahl stattgefunden haben, wird kein Zuschlag vergütet.

Die Quote zur Bewertung der Strukturzuschläge errechnet sich individuell für jeden Vertragspsychotherapeuten/-arzt aus der Differenz seiner abgerechneten Gesamtpunkt- zahl für die o. g. Grundleistungen zu der für ihn ermittelten Mindestpunktzahl im

Verhältnis zur abgerechneten Gesamtpunktzahl der GOPen 35151, 35152, 35401 bis 35559, 30932 und 30933.

3

(57)

Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

(Erläuterungen)

Strukturzuschlag Psychotherapie

Beispiel 1:

Ein Psychotherapeut mit voller Zulassung hat Leistungen des Abschnitts 35.2, GOP 35151, 35152, 30932 und 30933 EBM in einer Gesamtpunktzahl von 300.000 Punkten abgerechnet.

Mindestpunktzahl zur Vergütung der Zuschläge: 178.407 Punkte Differenz abgerechnete Punktzahl zu Mindestpunktzahl: 121.593 Punkte Quote vergütete Zuschläge (121.593 Punkte/300.000 Punkte): 0,405 (= 40,53 %)

Beispiel 2:

Ein Psychotherapeut mit hälftiger Zulassung hat Leistungen des Abschnitts 35.2 EBM in einer Gesamtpunktzahl von 160.000 Punkten abgerechnet.

Mindestpunktzahl zur Vergütung der Zuschläge (178.407 Punkte x 0,5): 89.203 Punkte Differenz abgerechnete Punktzahl zu Mindestpunktzahl: 70.797 Punkte Quote vergütete Zuschläge (70.797 Punkte/160.000 Punkte): 0,442 (= 44,25 %)

Wird die notwendige Mindestpunktzahl nicht erreicht, erfolgt für die zugesetzten Struktur- 2

3

(58)

Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

(Erläuterungen)

Strukturzuschlag Psychotherapie - Begrenzung

 Für die Vergütung der Zuschläge gibt es eine Begrenzung nach oben, d. h. ab Erreichen einer bestimmten maximalen Punktzahlgrenze im Quartal werden für die die Grenze überschreitenden Therapiestunden ebenfalls keine Zuschläge mehr vergütet.

 Die Zuschläge werden aus technischen Gründen bereits ab der ersten erbrachten Grundleistung zugesetzt und nicht erst ab Erreichen der Mindestpunktzahl.

 Auch bei Überschreiten der maximalen Punktzahlgrenze werden die Zuschläge weiterhin zugesetzt. Das hat zur Folge, dass mehr Zuschläge in der Abrechnung zugesetzt werden, als tatsächlich nach EBM zu vergüten sind.

 Die Zuschläge nach den GOPen 35571 bis 35573 werden deshalb mit der Bewertung nach EBM vergütet, sondern die Punktzahl der Zuschläge muss

angepasst werden. Dies erfolgt durch die Quotierung der Punktzahl der Zuschlags- GOPen. Die Quotierung hat keine Auswirkung auf das Gesamtvolumen der

Vergütung der Zuschläge.

(59)

Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

(Erläuterungen)

Strukturzuschlag Psychotherapie - Begrenzung

Beispiel:

Ein Psychotherapeut in Vollzulassung erbringt 220 Therapiestunden tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie als Kurzzeittherapie in Einzelbehandlung (GOP 35401).

Nach dem EBM sind die Strukturzuschläge erst beginnend ab der 212,1 Therapiestunde (= Mindestpunktzahlgrenze) zu gewähren.

Da die KVB aus abrechnungstechnischen Gründen den Zuschlag 35571 zu jeder

abgerechneten Grundleistung 35401 zusetzt, wird der Zuschlag nach GOP 35571 statt

7,9mal mit 15,48 € (= 122,29 €) insgesamt 200mal mit rund 0,61 € vergütet (ebenfalls

rund 122 €).

(60)

Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

(Erläuterungen)

In welchem Umfang sind die Strukturzuschläge berechnungsfähig?

 Die Zuschläge sind berechnungsfähig für alle antrags- und genehmigungspflich- tigen Leistungen (Einzel- und Gruppentherapie), GOPen 35151, 35152, 30932, und 30933, die nach Erreichen der Mindestpunktzahl abgerechnet werden. Bei einer vollen Zulassung wäre dies rechnerisch beispielsweise ab der 213. Therapiestunde (Einzeltherapie) im Quartal.

 Die Zuschläge sind bis zu einer Obergrenze berechnungsfähig (416.283 Punkte).

Dies entspricht rein rechnerisch beispielsweise 495 Einzelsitzungen, sodass ab der

496. Einzelsitzung kein Zuschlag gezahlt wird.

(61)

Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

1 2 3

3

(62)

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorarbescheid

 Honorarzusammenstellung

 Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie

Abschlags- und Restzahlung

Agenda

(63)

Abschlagszahlung

Wie errechnet sich die monatliche Abschlagszahlung?

Auf das für den einzelnen Vertragsarzt zu erwartende Vierteljahres-

honorar werden durch die KVB monatliche Abschlagszahlungen geleistet.

Die Höhe richtet sich nach den Beschlüssen des Vorstandes der KVB ausgenommen: neu zugelassene Vertragsärzte und Psychotherapeuten Grundlage: Abrechnungsbestimmungen der KVB

Hinweis: Bei Vorliegen bestimmter Gegebenheiten kann die festgelegte Abschlagszahlung erhöht oder vermindert werden.

Weitere Informationen zum Thema „Abschlagszahlungen“ finden Sie auf

unserer Homepage unter http://www.kvb.de/abrechnung/zahlungstermine/

(64)

Abschlagszahlung

Besonderheiten

 Neu an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende

Psychologische Psychotherapeuten melden in den ersten zwei vollen Quartalen monatlich Anzahl und Häufigkeit der

abzurechnenden Gebührenordnungspositionen (GOP)

Den Vordruck „Fallzahlmeldung und Antrag auf Abschlagszahlung“ finden Sie im Starterpaket unter www.kvb.de

unter folgenden Link: http://www.kvb.de/praxis/niederlassung/zulassung/starterpaket/

(65)

Antrag auf Abschlagszahlung und Meldung der abgerechneten GOP‘s

Psychotherapeuten

(66)

Abschlagszahlung

Zahlungstermine im Jahr 2018

(67)

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit

Referenzen

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