KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren
Hausärztliche Praxen
Grundinformationen gesamt Stand 04.07.2018
Ihre Abrechnungsunterlagen
verstehen ! verstehen !
Hinweis
Nachfolgende Beschreibung zu den Listbildern stellt den aktuellen Stand des abgedruckten Quartals dar.
Listbilder, in denen ein älteres Quartal aufgeführt ist, haben
sich nicht geändert, deshalb sind diese für die weiteren
Quartale gültig!
Agenda
Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine
Informationen
Seite 6 Honorar - Analysen / Statistiken
Seite 31 Honorarbescheid
Seite 37 Richtigstellungsmitteilung
Seite 42 Häufigkeitsstatistik
Seite 54 Gesamtübersicht
Seite 60 Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV
Seite 71
Agenda
Honorarzusammenstellung
Seite 99 HVM – RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis
Seite 112 Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V
Seite 119 Honorarkürzung nach § 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung)
Seite 133 Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung der GOP 03060
Seite 140 Pilotzuschlag im Bereitschaftsdienst
Seite 144 Vergütungsregelung im Bereitschaftsdienst (Struktur- bzw.
Seite 147Sicherstellungspauschale)
Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie *
Abschlags- und Restzahlung
Seite 152 Ausführliche Informationen zu diesen Themen finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.dein der Präsentation „Psychotherapeutenpraxen“ unter dem Link: abrechnung/merkblaetter-abrechnung/
Agenda
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Honorar - Analysen / Statistiken
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Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
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Präsenzberatung
Individuelle persönliche Beratung Beratung zu Ihren Wunschzeiten
Durchführung von Seminaren
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Präsenzberatung Abrechnung
Beratungsportfolio Honorarberatungen
Abrechnungsberatung einschließlich EBM-Anwendung, bayerische Regelungen, Sachkostenabrechnung,
Bereitschaftsdienstabrechnung-Pauschalen
Beratung zur Honorarverteilung
Honoraranalysen
Präsenzberatung Praxisführung
Haben Sie Fragen zum Thema Abrechnung oder Abrechnungsunterlagen?
Unser KVB Service- und Beratungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen unter:
Abrechnung Telefon 089 57093-40010
Telefax 089 57093-40011
E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de
Praxisführung E-Mail: Praxisfuehrungsberatung@kvb.de
Für persönliche Termine stimmen Sie bitte einen Beratungstermin mit Ihrer Bezirksstelle ab.
Unsere Ansprechpartner der Präsenzberatung finden Sie unter www.kvb.deunter diesem Link: www.kvb.de/service/kontakt-und-beratung/
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Kontaktformular: Abrechnung
Was ist Ihre KVB-Benutzerkennung?
Besteht aus Benutzernamen (z. B. 12071935HH001) und Kennwort
Wofür benötigen Sie Ihre KVB-Benutzerkennung?
Zugriff auf das Mitgliederportal „Meine KVB“
Zugriff auf den Mitgliederbereich
Wichtiges zu Ihrer KVB-Benutzerkennung!
Versand der Benutzerkennung mit Zulassung und auf Anfrage
Ersetzen des Einmalkennworts bei erstmaliger Anmeldung durch Ihr persönliches Kennwort
Alle Teilnehmer einer Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ benötigen jeweils eine eigene persönliche KVB-Benutzerkennung
Unser KVB Service- und Beratungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen unter:
Telefon: 089 57093-40040 Telefax: 089 57093-40041
E-Mail: Benutzerkennung@kvb.de
Informationen im Internet unter www.kvb.de!
Die KVB-Benutzerkennung
1
Informationen
2 3
Informationen
2
Wie gelange ich unter anderem an die neuesten Abrechnungsdokumente in SmarAkt?
Über folgenden Link können Sie SmarAkt aufrufen:
https://www.kvb.de/praxis/online-angebote/smarakt/
Wo kann ich mich anmelden?
Über das Mitgliederportal "Meine KVB" gelangen Sie zu allen Online-Services der KVB. Sie benötigen dafür einen KVB-SafeNet- oder KV-Ident Plus-Zugang.
Welche Dokumente sind in der Suchfunktion in SmarAkt einsehbar?
Durch einen Doppelklick auf der Kurzanleitung „Neueste Dokumente“ erhalten die eine ausführliche Erläuterung zu den neuersten Abrechnungsdokumente
Informationen - SmarAkt - Erläuterungen
3 1
2
Informationen
Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen“ (früher SmarAkt)
Dokumentensuche
Information
Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen (SmarAkt)“
Information
Erläuterungen zur Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen (SmarAkt)“
Beim Klicken auf „Neueste Dokumente“ befindet sich das neueste Dokument immer ganz oben.
Das „Ladedatum“ gibt an, wann das Dokument bereitgestellt wurde. Das Datum ist absteigend sortiert.
Durch Klicken auf „Dokumentenart“ wird alphabetisch nach der Dokumentenart sortiert.
Durch Klicken auf den jeweiligen „Aktionsbutton“ öffnet sich die Akte, der das Dokument thematisch zugeordnet ist.
Durch Klicken auf das PDF-Symbol öffnet sich das Dokument.
Bei Dokumenten mit einem roten Schloss wird vorher die PIN abgefragt.
Information
Online - Abrechnung
Ihre Quartalsabrechnung können Sie auf folgenden Wegen einreichen:
Online-Abrechnung
Über das Portal „Meine KVB“ (KV-Safenet oder KV-Ident Plus) oder über
„KV-Connect“
Denken Sie bitte daran, uns neben Ihrer online übermittelten Abrechnung auch die
unterschriebene individuelle Sammelerklärung einschließlich notwendiger Unterlagen – z.B. Krankenscheine Sozialhilfe ohneAsylstellen (Kostenträgerabrechnungsbereich 08), Sachkostenrechnung – zuzusenden.
Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und dem Briefumschlag anzubringen.
Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.
Eine quartalsbezogene Sammelerklärung und Informationsmaterial hierzu, können Sie aber auch unter www.kvb.de in der Rubrik service/formulare-und-antraege/formulare-mit-s/ herunterladen.
Informationen
ONDES – Informationen zur Sammelerklärung
Dem Honorarbescheid wird kein „rosa“ Blanko-Formular der Sammelerklärung mehr beigelegt.
Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.
1.) Klick auf Schaltfläche „Sammelerklärung als PDF downloaden“
2.) Ausdrucken 3.) Unterschreiben 4.) Per Post an KVB senden
Aus rechtlichen Gründen ist die Übersendung der Sammelerklärung mit der(den) Originalunterschrift(en) weiterhin erforderlich.
Wie bisher kann ein aktuelles Exemplar der Sammelerklärung (dann jedoch ohne Personalisierung) auch unter www.kvb.deunter Service/ Formulare und Anträge/ Buchstabe „S“ heruntergeladen werden.
ONDES – Informationen zur Sammelerklärung
Dem Honorarbescheid wird kein „rosa“ Blanko-Formular der Sammelerklärung mehr beigelegt.
Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.
1.) Klick auf Schaltfläche „Sammelerklärung als PDF downloaden“
2.) Ausdrucken 3.) Unterschreiben 4.) Per Post an KVB senden
Aus rechtlichen Gründen ist die Übersendung der Sammelerklärung mit der(den) Originalunterschrift(en)
Abrechnungsdatei erstellen und auf der Festplatte oder einem Datenträger
sichern
ONDES mit Benutzername/Kennwo
rt und Zugangsweg starten
Datei auf der Festplatte oder dem Datenträger
suchen und in ONDES hochladen
Datei prüfen Datei
einreichen Empfangsbestätigung
/Sammelerklärung aufrufen und bei Bedarf ausdrucken
Nach ca. zwei Stunden kann der Bearbeitungsstatus eingesehen werden
Anwendung – Prozessablauf
ONDES ist unabhängig von Ihrer Praxissoftware – Vorteil: der PC an dem die Datei erstellt wird, muss nicht gleich dem sein, an dem sie eingereicht wird
Der Anwender erhält direkt nach Einreichung eine schriftliche Empfangs- bestätigung, kann eine vorbefüllte
Sammelklärung
ausdrucken und hat eine zeitnahe
Einsichtmöglichkeit in den Bearbeitungsstatus seiner Abrechnung
Prozessablauf:
ONDES
Quartalsabrechnung - Zusätzliche Informationen
Briefsendung an die Anschrift:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
„Quartalsabrechung“
93031 Regensburg
Päckchen/Pakete an die Anschrift:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Yorckstr. 15
93049 Regensburg
Die Abrechnung muss bis spätestens zum 10. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss der Quartalsabrechnung eingereicht werden.
Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich
Von der Leistung zum Honorar: Kassenpraxis
Honorar- bescheid
Erstellung
Honorarbescheid + Versand an Arzt
Honorarkonto bei der Bank - Details nächste Folie -
*
)RegelleistungsvolumenQuartalsmäßige Einreichung der Abrechnung bei der KV
Prüfung der Abrechnungen / Honorarermittlung und -verteilung Erfassung der erbrachten Leistungen auf
Basis der regionalen bayerischen Gebührenordnung im
Praxiscomputersystem
Ärztliche Leistung
RLV*
B€GO
B€GO
Abrechnung
Wie kommt es zur Vergütung/Honorar ?
Plausibilitätsprüfung
Honorar-Auszahlung !
Regionale €-Gebührenordnung/EBM (feste Preise)
und HVM
• Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistungen
• Richtigstellung d. Abrechnung
• Gesamt- und Häufigkeit
sachlich-rechnerische
Prüfung
Versand der Honorarunterlagen auf Basis der BSNR
Beachten Sie beim Wechsel einer Praxiszusammensetzung,
dass die Honorarunterlagen an die zum Versanddatum
aktuelle Betriebsstättennummer (BSNR) geschickt werden.
D.h. die aktuell in der Praxis tätigen Vertragsärzte/-
psychotherapeuten erhalten auch die Unterlagen eines ausgeschiedenen Kollegen in der „Honorartüte“.
Die Praxis muss ggf. die Informationen gemäß getroffener Absprachen weiterleiten. Die interne Zuordnung ist über die lebenslange Arztnummer (LANR) möglich.
Einführung
Honorarverteilungsmaßstab 2017
Mit dem seit 01. Januar 2017 gültigen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) wird die Systematik aus 2013 grundsätzlich fortgeführt. Die Obergrenze, bestehend aus RLV und QZV, bleibt ebenfalls erhalten.
Fiktiv unterliegen auch Hausärzte mit ihren Leistungsanforderungen der Obergrenze aus RLV / QZV.
Aufgrund der bestehenden Sonderregelung bei Selektivverträgen nach §73b, 73c, 140a ff. SGB V kommt die Fallzahlzuwachsbegrenzung für Hausärzte derzeit nicht zur Anwendung.
Die Auszahlungsquote an Hausärzte beträgt im 4.Quartal 2017 100%, wie auch schon in früheren Quartalen. D.h. alle Obergrenze-relevanten Leistungen konnten mit dem vollen Punktwert – also ohne Kürzung – ausbezahlt werden.
Telematik Infrastruktur (TI) - Ausweisung im HB
Die Auszahlung der Erstattungspauschalen erfolgt automatisch durch die KVB, ohne Beantragung. Führt eine Praxis das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durch, wird ein Nachweis darüber im Praxisverwaltungssystem gespeichert und mit der Quartalsabrechnung an die KVB übermittelt. Die KVB prüft in jeder Abrechnung, ob und wann eine Praxis zum ersten Mal das VSDM durchgeführt hat. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt dann mit der Restzahlung für das Quartal, in dem zum ersten Mal das VSDM durchgeführt wurde (für Q4/2017 am 30. April 2018, für Q1/2018 am 31. Juli 2018 usw.).
Telematik Infrastruktur (TI) - Ausweisung im HB
Ausweisung der Erstattungskosten im
Honorarbescheid
Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner
Honorar - Analysen / Statistiken
Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung
Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Agenda
Analysen / Statistiken
Umsatzstatistik
Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken
Welche Statistiken veröffentlicht die KVB?
Die Statistiken der Abrechnungsdaten (bezogen auf die ambulante medizinische Versorgung (GKV) in Bayern – quartalsweise.
Der Fokus liegt im Vergleich der Honorare, Punkte, Fallzahlen oder Arztzahlenentwicklung zum jeweiligen Vorjahresquartal.
Gliederung der Umsatzstatistik:
1. Erläuterungen zu Besonderheiten im jeweiligen Quartal 2. Gesamtübersicht der Fachgruppen
3. Darstellung der fachärztlich tätigen Internisten nach Schwerpunkten 4. Darstellung der konservativ und operierend tätigen Untergruppen
ausgewählter Arztgruppen
Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken
Auf welcher Grundlage werden die Statistiken erstellt?
Grundlage der vorliegenden Zahlen und Auswertungen stellen die Abrechnungsdaten der KVB dar.
Bitte beachten Sie:
die jeweils aktuellen und verfügbaren Daten fließen zu einem bestimmten Stichtag in die Auswertung ein.
Zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Änderungen oder Korrekturen der Abrechnungsdaten sind nicht berücksichtigt.
Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken
Wie sind die KVB Statistiken aufgebaut?
Umsatzstatistik Schnellübersicht
Vergleich der Abrechnungssituation eines Quartals mit dem Vorjahresquartal
Differenzierung der Daten nach Fachgruppen
dargestellte Größe sind: Honorarumsatz, Anzahl Behandlungsfälle, Anzahl Ärzte, Anzahl Punkte und anschließend die sich ergebenden Quotienten dieser Größen, wie Fallwert (Honorarumsatz pro
Behandlungsfall) oder Honorar je Arzt
Ergänzt werden diese Zahlenreihen um die prozentuale Änderung gegenüber dem Vorjahresquartal
Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken
Worauf ist bei der Interpretation der Zahlen zu achten?
Die Besonderheiten der jeweiligen Statistik finden Sie eingangs der jeweiligen Zahlenreihe je Statistikblatt.
Die dargestellten Zahlen und Vergleiche beschreiben den durchschnittlichen Zustand einer Fachgruppe.
Die individuellen Werte einzelner Praxen oder Ärzte können von diesen Durchschnittswerten abweichen.
Gibt es Einschränkungen bei der Interpretation der Zahlen?
Die vorliegenden Zahlen stellen den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung aktuellen Stand dar.
Nachträgliche Änderungen in den Abrechnungsdaten sind nicht berücksichtigt.
Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen
Honorar - Analysen / Statistiken
Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung
Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Agenda
Honorarbescheid
Auflistung einer „VGL-Nummer“ („Vergütungslisten-Nummer“) auf dem Honorarbescheid bzw. der Honorarmitteilung
Umbenennung von „Sachkonto“ in „Material“ auf dem Honorarbescheid bzw. der Honorarmitteilung
Zu jeder einzelnen Buchung wird die Verwaltungskostenumlage automatisch berechnet und verbucht. Daraus ergeben sich ggf.
Rundungsdifferenzen 1
2
Honorarbescheid
1
2
Honorarbescheid
Was wird auf der zweiten Seite des Honorarbescheides ausgewiesen?
Honorarbescheid
Kann ich Widerspruch gegen den Honorarbescheid einlegen?
- - -
Beachten Sie bitte die Hinweise unter Punkt
2 bis 10!
Agenda
Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen
Honorar - Analysen / Statistiken
Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung
Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Agenda
Richtigstellungsmitteilung
Die Bereitstellung der Richtigstellungsmitteilung in SmarAkt erfolgt am letzten Kalendertages des Quartales in dem Sie Ihre Abrechnung eingereicht haben.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen die Korrekturen aus der Richtigstellungsmitteilung erst nach postalischer Zustellung des Honorarbescheides eingelegt werden kann.
Damit haben Sie die Möglichkeit, erfolgte Korrekturen in Ihrer Abrechnung gegebenenfalls noch vor der Einreichung der nächsten Abrechnung zu berücksichtigen.
Richtigstellungsmitteilung (BAG)
Hinweis:
BSNR/NBSNR bei BAGs mit mehreren Teilnehmer 1
Teilnehmer 2 Teilnehmer 3
Richtigstellungsmitteilung (BAG)
4 2 1
Margarete Mustermann
Je Arzt bzw. ggf. Psycho- therapeut /
je Leistungsort
Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3
6
1 3
………
………
………
………
………
...
...
Richtigstellungsmitteilung
7
5
03220/L3/B1(1x) - 13,85 € 03220/L3/B1(1x) - 13,85 € 03220/L2/B2(1x) - 13,85 € 03220/L1/B1(1x) - 13,85 € 03221/L3/B1(1x) - 4,06 € 03221/L2/B2(1x) - 4,06 € Summe - 63,52 €
Richtigstellungsmitteilung
8
Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
1
2 Was sagt mir diese Zeile?
Diese Zeile gibt Hinweis auf das Berichtigungskürzel und den Berichtigungsgrund der jeweiligen Korrektur.
Beispiel:
Woran erkennt eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) die zutreffenden Korrekturen je Arzt bzw. Psychotherapeuten?
Bei einer BAG werden die berichtigten bzw. ausgeschlossenen Leistungen in der
Richtigstellungsmitteilung nicht mehr je LANR in gesonderten Auflistungen ausgewiesen.
Die Korrekturen sind unter der jeweils zutreffenden Regelübersicht mit der Kennzeichnung des Arztes bzw. Psycho/Verhaltenstherapeuten?
(L 1, 2 oder 3) bei der berichtigten Gebührenordnungsposition (GOP) ersichtlich.
Beispiel:GOP 13211/L1/B1(1x) bzw. GOP 32031/L3/B1(1x)
Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
3
Was bedeutet die Nummerierung hinter den Kassennummern der Besonderen Kostenträger in der
Richtigstellungsmitteilung?
Bei den ausgewiesenen Kennziffern handelt es sich um den
Kostenträgerabrechnungsbereich (Ktr.-untergruppe), die dem jeweiligen
„Besonderen Kostenträger“ zugeordnet ist.
Beispiel: Kasse 71854 „8“ = Jugendarbeitsschutz Beispiel: Kasse 61850 „10“ = Postbeamte
* S = Besondere Kostenträger
Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
5
In welcher Höhe wurde bei einem bestimmten Regeltyp eine Berichtigung vorgenommen?
Die Summen werden bei jedem einzelnen Regeltyp in der „Richtigstellungs- mitteilung“ ausgewiesen.
Im vorliegenden Beispiel wurde die Abrechnung mit Berichtigungskürzel „HO “ (Regeltyp) in Höhe von 63,52 € € berichtigt.
Gibt es eine Gesamtsumme der Berichtigungen?
Die einzelnen Zwischensummen je Regeltyp werden addiert und am Ende der Richtigstellungsmitteilung in einer Gesamtsumme ausgewiesen.
4
Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
6
7
Wie werden die Patientennamen beim jeweiligen Berichtigungsgrund aufgelistet?
Je Berichtigungsgrund erfolgt die Sortierung
je Krankenkasse nummerisch nach fünfstelliger VKNR aufsteigend und
innerhalb der Krankenkasse nach Patientennamen alphabetisch
Woran erkennt eine BAG bei mehreren Haupt-/Neben- betriebsstätten in der Richtigstellungsmitteilung wo die Korrektur durchgeführt wurde?
Bei einer BAG sind die Korrekturen in der Richtigstellungsmitteilung unter der jeweils zutreffenden Regelübersicht mit der Kennzeichnung der Leistungsortnummer (B1, 2, 3 usw.) bei der berichtigten
Gebührenordnungsposition (GOP) ersichtlich.
Beispiel: GOP 03220/L2/B2(1x) oder GOP 13250/L1/B1(1x)
Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
Wo finde ich in der Richtigstellungsmitteilung die Gesamtfallzahl meiner eingereichten Fälle?
Die Fallzahlaufstellung befindet sich als Anlage nach der
Richtigstellungsmitteilung. Hier werden alle Behandlungsfälle / -scheine dargestellt, incl. der Nachtragsfälle und der Besonderen Kostenträgern.
8
Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
Details
Scheine der Praxis lt. KBV-Prüfmodul (incl.
NBST) + DMP + Klammerliste KBV-Prüfmodul – abzüglich Direktgeschäft
Werden mehrere Scheine eines Patientenfür ein Quartal eingereicht, werden diese
geklammert und ein „Behandlungsfall“
gebildet (z.B.1 Überweisungsschein + 1 NF- Schein oder 1 Ü-Schein + 1 DMP
Dokumentation)
Für jeden dieser Patienten wird dann ein Fall (Behandlungsfall) gebildet und wieder zugefügt.
8
In der Fallzahl sind die jeweiligen Kostenträger und die jeweiligen gültigen abrechnungsfähigen Quartale enthalten (laufendes Quartal plus 3 Quartale zurück).
Agenda
Agenda
Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen
Honorar - Analysen / Statistiken
Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung
Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Teilnehmer 2
Häufigkeitsstatistik
(versorgungsbereichsgleiche BAG Hausarzt / Internist)
Häufigkeitsstatistik
(versorgungsbereichsgleiche BAG Hausarzt / Internist)
1
819
Häufigkeitsstatistik (Erläuterungen)
1
Spalte 12: Abweichung der Praxis in %
Der gewichtete Prüfgruppenwert berücksichtigt die unterschiedlichen Altersgruppenanteile bei der jeweiligen Praxis im Vergleich zum
Durchschnitt der Fachgruppe.
Um diesen Wert zu erhalten, werden
die jeweiligen Versichertengruppen-Durchschnittwerte der
Prüfgruppen mit den entsprechenden Altersgruppen Fallzahlen der Praxis (prüfgruppenbezogen) multipliziert,
die Ergebnisse addiert und
die Summe durch die Gesamtfallzahl dividiert (= gewichtet).
Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen
Honorar - Analysen / Statistiken
Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung
Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Agenda
1
Teilnehmer 2
Gesamtübersicht
(BAG)(versorgungsbereichsgleiche BAG Hausarzt / Internist)
2
Gesamtübersicht (BAG) (Vorderseite)
(versorgungsbereichsgleiche BAG Hausarzt / Internist)
5
2
1
Gesamtübersicht (BAG) (Rückseite)
3
4 3
Bei einer fach- und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft und einem MVZ werden die
Abrechnungsdaten (und die Verordnungsdaten) der Ärzte nach Prüfgruppen (entspricht grundsätzlich den Fachgebieten) aggregiert und mit den
entsprechenden Prüfgruppenwerten verglichen. Diese Praxen erhalten für jede vertretene Prüfgruppe eine eigene Gesamtübersicht.
Damit wird der fachgebietsspezifischen Zusammensetzung in solchen Praxen in sachgerechter Weise Rechnung getragen.
Gesamtübersicht (Erläuterungen)
1
2
Logo
Die Gesamtübersicht und auch die Häufigkeitsstatistik in SmarAkt
tragen das Logo der KVB. Daran ist erkennbar, dass diese Liste nur der Information über die Abrechnungssituation im jeweiligen Quartal dient.
Beachte: Schreiben der Prüfungsstelle Ärzte Bayern tragen nicht das Logo der KV Bayern, sondern das der Prüfstelle als
unabhängige Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten.
Gesamtübersicht (Erläuterungen)
Fallzahlen allgemein
Durch die prüfgruppenkonforme Bildung der Vergleichsstatistiken werden auch die Fälle je Arzt der in einer Praxis vertretenen Prüfgruppe ermittelt. Bei fach- und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxen und MVZ kann daher die Summe der Fälle aus den zu der BSNR gehörenden
Gesamtübersichten höher sein als die in der Honorarzusammenstellung ausgewiesene Fallzahl.
Fallzahlen präventiv/Sonstige Hilfen (SoHi)
Zusätzlich zu den bereits bisher dargestellten Zahlen von Fällen, in denen
derartige Leistungen vorkommen, wird auch noch jeweils die Zahl der Fälle (reine) ausgewiesen, in denen ausschließlich diese Leistungen abgerechnet wurden. Dies ist für die Berechnung der Vergleichswerte im Verordnungsbereich von Bedeutung und wird in dem Block „Gesamtfallzahl kurativ und reine Fälle präventiv/SoHi“ als Summe dargestellt.
3
4
Gesamtübersicht (Erläuterungen)
5
Gesamtübersicht und Häufigkeitsstatistik
Wichtige Differenzierung
In der Gesamtübersicht und der Häufigkeitsstatistik wird grundsätzlich der
rechnerische unquotierte Orientierungspunktwert vor RLV zu Grunde gelegt, um eine objektive Vergleichbarkeit herzustellen.
Der Wert der GO-Nummern kann sich daher von den GO-Werten in der
„Honorarzusammenstellung“ unterscheiden. Letztere stellen den Wert nach RLV dar. Außerdem bezieht sich diese Liste stets auf die gesamte Praxis, während Gesamtübersicht und Häufigkeitsstatistik bei fach- und/oder versorgungsbereichs- übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften bzw. Medizinischen
Versorgungszentren nach Prüfgruppen aufgegliedert sind (siehe auch Punkt 2).
In der Honorarzusammenstellung sind darüber hinaus auch noch die Sonstigen Kostenträger enthalten, so dass ggf. die Häufigkeiten und Fallzahlen höher sind.
Agenda
Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen
Honorar - Analysen / Statistiken
Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung
Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
Wirtschaftlichkeitsbonus und Laborbudget – je kurativ-ambulanten Behandlungsfall
Der Wirtschaftlichkeitsbonus nach der GOP 32001 wird nicht je Arztfall, sondern je kurativ ambulantem Behandlungsfall gewährt.
Die Berechnung der Laborbudgets nach den Abschnitten 32.2 und 32.3 erfolgt auf Basis der kurativ ambulanten Behandlungsfälle der Arztpraxis.
Hinweis:
Die Liste „Berechnung zur Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus“ wird nur dem LANR- Inhaberin die SmarAkt-Abrechnungsakte zur Einsicht eingestellt.
Anmerkung:
Die Daten in der „Langfassung“dieser Liste werden arztbezogen unter der jeweiligen LANR
Wie errechnet sich das Laborbudget?
Je kurativ-ambulanten Behandlungsfall
Ausgenommen von der – für die GOP 32001 relevanten – Zählung sind:
Überweisungsfälle zur Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen
Fälle, in denen ausschließlich Kosten der vertragsärztlich vereinbarten Pauschalerstattungen abgerechnet werden
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
1
Fortsetzung
Zusätzlich bleibt die Zahl der kurativ-ambulanten Behandlungsfälle mit einer Kenn-Nummer zum Abschnitt 32.2 unberücksichtigt.
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
Kenn-Nr.
entfällt ab Qu.
3/2016
Wie errechnet sich die Gesamthöhe der begrenzten Gesamtpunktzahl?
Die arztgruppenbezogene Fallpunktzahl ergibt sich für den Vertragsarzt aus der Zugehörigkeit zu einer in der Präambel zu 32.2 Nr. 7 (B€GO) genannten Arztgruppen.
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
2
Wie errechnet sich die Gesamthöhe der begrenzten Gesamtpunktzahl?
Die Gesamthöhe der begrenzten Gesamtpunktzahl ermittelt sich aus der
Multiplikation dieser Fallpunktzahl mit der Zahl der kurativ-ambulanten Fälle des Vertragsarztes.
Hinweis: Die arztgruppenbezogenen Fallpunktzahlen können quartalsweise unterschiedlich sein!
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
2
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
2
Welche Fälle finden bei der Ermittlung der Gesamthöhe der begrenzten Gesamtpunktzahl keine Berücksichtigung?
Nicht berücksichtigt werden nachfolgende Fälle:
Belegärztliche Fälle
Präventionsfälle – hier wird die entsprechende Gebührenordnungsposition des Kapitels 1 unverändert in Punkten abgerechnet
Überweisungsfälle, in denen Leistungen des Kapitels 32 erbracht werden
Überweisungsfälle zur ausschließlichen Erbringung von Leistungen der Kapitel 11 und 19
Kurativ-ambulante Behandlungsfälle mit ausschließlicher Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen (z.B. Auswertung Langzeit-EKG)
Fälle, in denen ausschließlich Kostenpauschalen des Kapitels 40 abgerechnet werden
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
Welche Laborleistungen fließen zur Ermittlung der Leistungsmenge in Punkten ein, die dem begrenzten Punktzahlvolumen gegenübersteht?
Es fließen ein
die im Praxislabor selbst erbrachten Laborleistungen
die in der Laborgemeinschaft bezogenen Laborleistungen
die überwiesenen kurativ-ambulanten Laborleistungen Nicht einfließen
die überwiesenen kurativ-ambulanten Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts 32.2, die bei einer Überweisung zu einem anderen Vertragsarzt von diesem im Rahmen der Mitbehandlung oder Konsiliaruntersuchung für den überwiesenen Patienten erbracht, veranlasst oder weiterüberwiesen werden
von dem Vertragsarzt durchgeführte Auftragsleistungen des Allgemeinlabors mit in Art und Umfang bzw. Indikation definierten Auftrag
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
3
Welche Laborleistungen fließen zur Ermittlung der Leistungsmenge in Punkten ein, die dem begrenzten Punktzahlvolumen gegenübersteht?
Das so entstehende Punktzahlvolumen ergibt sich nunmehr als Summe der Euro- Kostenbeträge eigenerbrachter, bezogener oder überwiesener kurativ-ambulanter Laboruntersuchungen.
Die Umrechnung in Punkte erfolgt durch Multiplikation bei Kapitel 32.2 mit dem Faktor 9,4
Die Umrechnung in Punkte erfolgt durch Multiplikation bei Kapitel 32.3 mit dem Faktor 10,1
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
4
Welche unterschiedlichen Konstellationen gibt es?
Es können sich vier Konstellationen ergeben:
1. Die Gesamtgrenzpunktzahl wird unterschritten, damit wird die GOP 32001 in voller Höhe vergütet.
2. Die Gesamtgrenzpunktzahl wird exakt erreicht, damit wird die GOP 32001 in voller Höhe vergütet.
3. Die Gesamtgrenzpunktzahl wird überschritten, damit wird das überschreiten- de Punktzahlvolumen vom Punktzahlvolumen, das sich aus der Multiplikation der Höhe der Leistungsbewertung der GOP 32001 mit der Anzahl der kurativ- ambulanten Behandlungsfälle ergibt, abgezogen. Zur Auszahlung kommt das so reduzierte Punktzahlvolumen, das sich aus der GOP 32001 ergibt.
4. Die Gesamtgrenzpunktzahl wird so weit überschritten, dass das Punktzahl- volumen, das sich aus der GOP 32001 ergibt, vollständig aufgebracht ist und ggf. noch weiter überschritten wird. Damit erfolgt zunächst kein weiterer
Abzug von anderen ärztlichen Leistungen des EBM, es sei denn, es greift eine weitere mengensteuernde Maßnahme im Honorarverteilungsmaßstab (siehe Ausführung zur Abstaffelungsquote Labor Kapitel 32.2 und 32.3*)
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
5
Ausführliche Informationen zu diesen Thema finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.dein der Präsentation „Facharztpraxen“ unter dem Link: abrechnung/merkblaetter-abrechnung/
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
(Langfassung)(Hausarzt Einzelpraxis)
Teilnehmer
1
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Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV
(Langfassung) (Hausarzt - Einzelpraxis)Detailübersicht bei Unterschreitung
Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer
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Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)
(Teil-) Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren, Praxen mit angestellten Ärzten – anteilige Berechnung
Die Höhe des Wirtschaftlichkeitsbonus nach GOP 32001 und der
Laborbudgets nach den Abschnitten 32.2 und 32.3 wird für die Ärzte anteilig berechnet.
Die Höhe der Leistungsbewertung der GOP 32001 wird als Summe der Produkte des relativen Anteils der Fälle eines Arztes in der Arztpraxis und der arztgruppenbezogenen Leistungsbewertung der GOP 32001 der
beteiligten Ärzte errechnet.
Desgleichen ergibt sich die Höhe der Fallpunktzahl je Versichertengruppe nach den Abschnitten 32.2 und 32.3 aus der Summe der Produkte des relativen Anteils der jeweiligen Fälle eines Arztes in der Arztpraxis und der arztgruppenbezogenen Fallpunktzahl der beteiligten Ärzte.
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Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV
(Langfassung) (Hausarzt - BAG)1
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Teilnehmer 1
Teilnehmer 2
Teilnehmer 3
Teilnehmer 4
Teilnehmer 5
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV
(Langfassung) (Hausarzt - BAG)3 Fortsetzung
Teilnehmer 1
Teilnehmer 2
Teilnehmer 3
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV (Normalfassung) (Hausarzt BAG)
Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3 Teilnehmer 4 Teilnehmer 5
Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3 Teilnehmer 4 Teilnehmer 5
Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3 Teilnehmer 4 Teilnehmer 5
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV (Normalfassung) (Hausarzt BAG)
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV (Normalfassung) (Hausarzt BAG)
Detailübersicht bei Überschreitung
Neubewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus GOP 32001
Es findet eine einmalige Bestimmung arztgruppenspezifischer unterer und oberer
begrenzender Fallwerteanhand von aktuellen Abrechnungsdaten (Aufsatzjahr 2015) statt.
Hierbei wird ein unterer Fallwertund ein oberer Fallwert festgelegt.
Zusätzlich wird der individuelle Fallwert (iFW) einer Praxis berechnet. Dieser entsteht aus den Kosten der veranlassten, bezogenen und eigenerbrachten Laborleistungen aus dem
Kapitel 32.2 und 32.3 des EBM. Diese Kosten werden der Anzahl der Behandlungsfälle mit mindestens einer VP/KP der betroffenen Fachgruppe gegenüber gestellt.
Unberücksichtigt bei der Berechnung des praxisindividuellen Fallwerte bleiben
• Kosten für Laborleistungen, die die Praxis für andere Ärzte als Auftragsleistungen erbringt
• Kosten für definierte Gebührenordnungspositionen, für die der Arzt eine
Ausnahmekennnummer bei Vorliegen der entsprechenden Untersuchungsindikation in seine
Vorschau auf 2/2018
Neubewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus aufgrund der
Laborreform
Wichtig hierbei ist auch, dass nicht mehr zwischen Allgemeinversicherten und Rentnern sowie sowie zwischen Allgemein- und Speziallabor unterschieden wird.
Neubewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus GOP 32001
Der Vergleich des iFW mit den arztgruppenspezifischen begrenzenden Fallwerten bestimmt die Höhe des Wirtschaftlichkeitsbonus.
Auszahlungdes Wirtschaftlichkeitsbonus, wenn iFW den unteren begrenzenden Fallwert unterschreitet => Wirtschaftlichkeitsfaktor 1 (wirtschaftlich)
Keine Auszahlung des Wirtschaftlichkeitsbonus, wenn iFW den oberen begrenzenden Fallwert überschreitet => Wirtschaftlichkeitsfaktor 0 (unwirtschaftlich)
Anteilige Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus, wenn dieser zwischen der unteren und oberen Grenze liegt => Wirtschaftlichkeitsfaktor anteilig
Vorschau auf 2/2018
Neubewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus aufgrund der
Laborreform
Vorschau auf 2/2018
Weiterentwicklung der Ausnahme-Kennnummern aufgrund der Laborreform
Bei den Ausnahme-Kennnummer ändert sich, dass nur noch bestimmte
Leistungen von der Anrechnung auf die Kosten befreit werden. Kennnummern werden deshalb in Ziffernkränze definiert. Nur die dort aufgeführten GOPen werden dann bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus berücksichtigt.
Beispiel: 32022 - Manifester Diabetes mellitus: GOP 32025, 32057, 32066, 32094, 32135 (Glukose, Kreatinin, HbA1c, Mikroalbuminurie)
Bei multimorbiden Patienten können auch mehrere Kennnummern eingetragen werden.
Die Kennnummern sind nur vom eigenerbringenden, beziehenden oder veranlassenden Arzt in der Abrechnung einzutragen.
Vorschau auf 2/2018
Neubewertung desWirtschaftlichkeitsbonus aufgrund der
Laborreform
Vorschau auf 2/2018
Neubewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus aufgrund der
Laborreform
Agenda
Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen
Honorar - Analysen / Statistiken
Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Erläuterungen zum DMP
In Bayern gibt es derzeit sechs Krankheitsbilder im Rahmen der DMP-Programme:
Asthma bronchiale
Brustkrebs
chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Diabetes mellitus Typ 1
Diabetes mellitus Typ 2
Koronare Herzkrankheiten (KHK)
Honorarübersicht DMP
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Erläuterungen zum DMP
Wie werden die Summen der DMP-Vergütungsleistungen zum jeweiligen DMP auswiesen?
In der DMP Honorarübersicht werden je DMP-Programm Zwischensummen gesondert ausgewiesen.
Gibt es eine Gesamtsumme der vergüteten DMP-Leistungen?
Die einzelnen Zwischensummen je DMP-Programm werden addiert und am Ende der DMP Honorarübersicht in einer Gesamtsumme ausgewiesen.
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Honorarzusammenstellung
HVM – RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis
Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V
Honorarkürzung nach § 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung)
Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung der GOP 03060
Pilotzuschlag im Bereitschaftsdienst
Vergütungsregelung im Bereitschaftsdienst (Struktur- bzw.
Sicherstellungspauschale(
Abschlags- und Restzahlung
Agenda
Honorarzusammenstellung (Praxis)
Zur Unterscheidung werden „Freie Leistungen Topf-im-Topf“, „Freie Leistungen innerhalb MGV“ und „Freie Leistungen außerhalb MGV“ gesondert ausgewiesen.
Weshalb werden in der Honorarzusammenstellung bestimmte Leistungen gesondert ausgewiesen
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Honorarzusammenstellung (Erläuterung)
Honorarbestandteile
Honorar für Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu festen Preisen honoriert werden (ohne Mengenbegrenzung)
Honorar für Leistungen, die innerhalb des Fachgruppenfonds aber außerhalb des RLV / QZV vergütet werden (unterliegen keiner
Mengenbegrenzung - Vergütung mit dem Preis der B€GO)
Honorar für Topf-im-Topf-Leistungen: Vergütungsanteil innerhalb des Fachgruppenfonds für Leistungen, die keiner Mengenbegrenzung
unterliegen und mit den B€GO-Preisen bezahlt werden. Bei nicht ausreichendem Vergütungsanteil wird bei einer notwendigen Quotierung der Preis der B€GO abgesenkt
Hinweis: In wieweit diese Leistungen quotiert werden müssen und ggf. in welcher Höhe steht erst nach Bearbeitung des Abrechnungsquartals fest.
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Honorarzusammenstellung (Erläuterung)
Honorarbestandteile
Honorar für Laborleistungen, Kostenpauschalen und Leistungen im Rahmen des organisierten Notfalldienstes, belegärztliche Leistungen innerhalb MGV – mit ggf. verminderter Vergütung
Honorar für Leistungen aus den RLV (wie bisher) + QZV = Obergrenze
Honorar für RLV- und QZV-Leistungen, die – bei Überschreitung der Obergrenze - zu abgestaffelten Preisen vergütet werden
Leistungen im Rahmen von regionalen Vereinbarungen (z.B. Impfungen, Sachkosten, ambulantes Operieren) 4
Honorarzusammenstellung (BAG)
Die Obergrenze der Praxis ergibt sich aus der Summe der
Obergrenzen der einzelnen Ärzte in der Praxis
Honorarzusammenstellung (BAG)
Beispiel ohne Überschreitung der Obergrenze Bis zur Obergrenze
erfolgt eine Vergütung zu den Preisen der B€GO
Honorarzusammenstellung (BAG)
Teilnehmer 1
Je LANR und Betriebsstätte / Nebenbetriebsstätte
aufgeteilt
Honorarzusammenstellung (BAG)
Teilnehmer 2
Je LANR und Betriebsstätte / Nebenbetriebsstätte
Honorarzusammenstellung (BAG)
Beispiel bei Überschreitung der Obergrenze – Auswirkung auf die Vergütung
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Fiktiv unterliegen auch Hausärzte mit ihren Leistungsanforderungen der Obergrenze aus RLV / QZV.
Aufgrund der bestehenden Sonderregelung bei Selektivverträgen nach §73b, 73c, 140a ff. SGB V kommt die Fallzahlzuwachsbegrenzung für Hausärzte derzeit nicht zur Anwendung.
Die Auszahlungsquote an Hausärzte beträgt im 4.Quartal 2017 100% , wie auch schon in früheren Quartalen. D.h. alle Obergrenze-relevanten Leistungen konnten mit dem vollen Punktwert – also ohne Kürzung – ausbezahlt werden.
Honorarzusammenstellung ( BAG )
Bei der Ermittlung des RLV/QZV ist der Umfang
der Tätigkeit des Arztes lt. Zulassungs- bzw.
Genehmigungsbe- scheid maßgeblich
Honorarzusammenstellung (BAG)
GKV:anerkannte
Leistungsanforderung der BAG
Honorarzusammenstellung (BAG)
Sonstige Kostenträger:
anerkannte Leistungsanforderung
der BAG
Übersicht der Überschreitungs- und Auszahlungsquoten
Weitere Informationen zum Thema „Fallwerte/Fallzahlen/Quoten“ finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.kvb.de/abrechnung/honorar/honorar-ab-010117/
Verschlüsselte Seiten und Dateien
Hinweis: Sind Seiten oder Dateien mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet, ist zum Öffnen ein Login mit Ihrer KVB-Benutzerkennung nötig.
Agenda
Honorarzusammenstellung
HVM – RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis
Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V
Honorarkürzung nach § 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung)
Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung der GOP 03060
Pilotzuschlag im Bereitschaftsdienst
Vergütungsregelung im Bereitschaftsdienst (Struktur- bzw.
Sicherstellungspauschale)
Agenda
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2017
Die wichtigsten Fakten im Überblick
Mengensteuerung:
Es gilt die Obergrenzensystematik aus RLV und QZV:
Grundsätzlich relevant sind die Fallzahlen des aktuellen Quartals
Bekanntgabe der Jahresfallwerte für RLV und QZV zu Beginn des Jahres – für alle Quartale gleich
Zur Kalkulationssicherheit wurden untere Quotierungsgrenzenvon 95% * RLV und 85% QZVfestgelegt (mit unterjährigen Anpassungsvorbehalt)
Untergliederung der RLV-Fallwerte im hausärztlichen Versorgungsbereich in * fünf Altersklassen (analog der Altersklassen der Versichertenpauschalen)
– früherer “Morbi-Faktor“ ist entfallen*
Fallzahlzuwachsbegrenzungvon 3% für RLV-Fälle, falls in der Fachgruppe * die Fallzahlen um mehr als 3% steigen
BAG-Zuschlag wird gewährt
Keine Zuweisung / Mitteilung der Obergrenze vor Quartalsbeginn
* Hinweis:
Im hausärztlichen Versorgungsbereich ist es in den zurückliegenden Quartalen (seit Qu. 2/2010) nie zu einer Obergrenzenquotierung gekommen!
Honorarsystematik 2017
Wie setzt sich die ärztliche Vergütung zusammen ?
Honorarsystematik 2017
Der Sicherstellungszuschlag erfolgt über eine Zulage, die von der KVB zugesetzt wird, sofern eine Leistung im Quartal 4/2017 aus folgenden Segmenten erbracht wird:
Kleinchirurgie: GOP 02300 bis 02302; 02310 bis 02313
Belastungs-EKG: GOP 03321
Spirographische Untersuchungen: GOP 03330
Sonographische Untersuchungen:
GOP 33000 bis 33002, 33010 bis 33012, 33040 bis 33044, 33050 bis 33052, 33060 bis 33062, 33076, 33080, 33081 und 33090 bis 33092
Die Höhe der Zulage
(Abr.-GOP 97009A)beträgt 3 € wenn drei Segmente abgerechnet werden.
Die Höhe der Zulage
(Abr.-GOP 97009B)beträgt 5 € wenn vier Segmente abgerechnet werden.
Sicherstellungszuschlag für Hausärzte
Beispiel: BAG mit 2 Hausärzten und 1 Facharzt
Die Berechnung erfolgt über die BSNR. Zur Berechnung werden die zwei Hausärzte gemeinsam herangezogen, der Facharzt wird nicht mit einbezogen.
HVM - Sicherstellungszuschlag für Hausärzte
Wie errechnet sich der Sicherstellungszuschlag Hausärzte lt. HVM
Zuschlag in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) / Angestellten in Praxen und MVZ :
Das Kriterium - ob mindestens eine GOP aus allen vier oder aus mind. drei
Leistungsbereichen abgerechnet wird - wird bei einer BAG über alle Hausärzte in der Praxis ermittelt, also auf BAG-Ebene und nicht je Hausarzt getrennt.
(Es werden also alle Hausärzte in der BAG = BSNR zusammen betrachtet und nicht getrennt je LANR).
Der so ermittelte, mögliche Zuschlag wird dann je Versichertenpauschale (VP) 03000 ff gewährt.
Sicherstellungszuschlag für Hausärzte im Quartal 4/2017
Honorarzusammenstellung
HVM – RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis
Jobsharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V
Honorarkürzung nach § 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung)
Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung der GOP 03060
Pilotzuschlag im Bereitschaftsdienst
Vergütungsregelung im Bereitschaftsdienst (Struktur- bzw.
Sicherstellungspauschale
Abschlags- und Restzahlung
Agenda
Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V
(Erläuterungen)
Quartalsaktuelle Berechnung der Job-Sharing-Obergrenzen
Mitteilung erfolgt mit den aktuellen Honorarunterlagen
Es erfolgt eine Information, ob die Obergrenze unter- oder überschritten wird
Bei Überschreitung im jeweiligen Abrechnungsquartal wird diese mit der aktuellen Quartalsabrechnung korrigiert
Die ggf. im Rahmen von Nachverrechnungsläufen erstellten Nachweise mit den korrigierten Daten z.B.
geänderte Job-Sharing-Obergrenze aufgrund Beschluss des Zulassungsausschusses
Änderungen des Job-Sharing relevanten Honorars
in SmarAkt unter „Akte – BSNR-Abrechnungsakte“ einsehbar
Information
SmarAkt – Korrigierte Job-Sharing Listen
Beispiel
Unter der Spalte „Version“ ist ersichtlich, ob es mehrere ggf. korrigierte Versionen der Dokumente gibt. In aller Regel wird es immer nur eine Version des Dokumentes geben.
Mit dem - Button in der Spalte „Aktion“ können weitere Informationen zu dem eingestellten
Dokument (z.B. zur Dateigröße) abgefragt werden.
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Informationen
Details
Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V
(Erläuterungen)
Wie werden die Obergrenzen gebildet - 1. Leistungsjahr
Die vier Obergrenzen für das 1. Leistungsjahr werden aus dem anerkannten Job-Sharing relevanten Leistungsbedarf / Honorar der vier Quartale berechnet, die der Zulassung bzw.
Genehmigung vorausgehen und für die entsprechende Abrechnungsbescheide vorliegen (sog.
Basisquartale). Die Obergrenzen für das 1. Leistungsjahr werden vom Zulassungsausschuss festgelegt.
Berechnung der Obergrenzen in Sonderfällen:
Ist das Honorar im Basisquartal im Vergleich zur Fachgruppe unterdurchschnittlich, kann in bestimmten Ausnahmefällen der Fachgruppendurchschnitt herangezogen werden, §43
Bedarfsplanungs-Richtlinie:
• Anfängerpraxis, wenn die Praxis in den Basisquartalen noch im Aufbau ist (maximal vier Quartale ab Erstniederlassung)
• Betreuung und Erziehung von Kindern
• Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung
Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V
(Erläuterungen)
Berechnung der Obergrenzen in Sonderfällen
Für unterdurchschnittliche Praxen sind höhere Obergrenzen vorgesehen.
• für alle Fachgruppen:
Steigerung bis zum Fachgruppendurchschnitt möglich, wenn Vertragsarzt /
Psychotherapeut über 4 Quartale vor Antragstellung unterdurchschnittlich tätig war Obergrenze = Fachgruppendurchschnitt + 3% des Fachgruppendurchschnitts
• für Psychotherapeuten:
Ein bereits zugelassener Vertragsarzt / Psychotherapeut ist über vier Quartale in unterdurchschnittlichem Umfang tätig.
Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V
(Erläuterungen)
Wie werden die Obergrenzen gebildet – 2. Leistungsjahr
Ab dem 2. Leistungsjahr werden die Job-Sharing-Obergrenzen mit dem
praxisindividuellen Anpassungsfaktor und dem für das jeweilige Abrechnungsquartal aktuellen Fachgruppendurchschnitt berechnet. Sie entwickeln sich proportional zum Fachgruppendurchschnitt.
Der Anpassungsfaktor gibt das Verhältnis der individuellen Obergrenze zum Fachgruppendurchschnitt im jeweiligen Quartal wieder.
Die Anpassungsfaktoren bleiben in den jeweiligen Quartalen der Folgejahre gleich!
Sie werden jedes Quartal in der Anlage zur Honorarabrechnung, Job-Sharing- Leistungsbegrenzung nach§101 SGB V unter Punkt 1.5 mitgeteilt.
Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V
(Erläuterungen)
Wie werden die Obergrenzen gebildet – 2. Leistungsjahr
Beispiel:
Obergrenze für das Quartal 3/2015 100.000 €
Anpassungsfaktor = --- = --- = 1,666667 Fachgruppendurchschnitt 3/2015 60.000 €
Die neue Obergrenze ergibt sich durch Multiplikation des praxisindividuellen
Anpassungsfaktors mit dem jeweils aktuellen Fachgruppendurchschnitt (vgl. Punkt 1.6).