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Abr-Hilfen-Statistik-HA-Grundinformationen-gesamt

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Academic year: 2022

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(1)

KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren

Hausärztliche Praxen

Grundinformationen gesamt Stand 04.07.2018

(2)

Ihre Abrechnungsunterlagen

verstehen ! verstehen !

(3)

Hinweis

Nachfolgende Beschreibung zu den Listbildern stellt den aktuellen Stand des abgedruckten Quartals dar.

Listbilder, in denen ein älteres Quartal aufgeführt ist, haben

sich nicht geändert, deshalb sind diese für die weiteren

Quartale gültig!

(4)

Agenda

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine

Informationen

Seite 6

 Honorar - Analysen / Statistiken

Seite 31

 Honorarbescheid

Seite 37

 Richtigstellungsmitteilung

Seite 42

 Häufigkeitsstatistik

Seite 54

 Gesamtübersicht

Seite 60

 Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)

 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV

Seite 71

(5)

Agenda

 Honorarzusammenstellung

Seite 99

 HVM – RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis

Seite 112

 Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V

Seite 119

 Honorarkürzung nach § 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung)

Seite 133

 Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung der GOP 03060

Seite 140

 Pilotzuschlag im Bereitschaftsdienst

Seite 144

 Vergütungsregelung im Bereitschaftsdienst (Struktur- bzw.

Seite 147

Sicherstellungspauschale)

 Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie *

 Abschlags- und Restzahlung

Seite 152

Ausführliche Informationen zu diesen Themen finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.dein der Präsentation „Psychotherapeutenpraxen“ unter dem Link: abrechnung/merkblaetter-abrechnung/

Agenda

(6)

Agenda

Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorar - Analysen / Statistiken

 Honorarbescheid

 Richtigstellungsmitteilung

 Häufigkeitsstatistik

 Gesamtübersicht

 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV

 Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen

(7)

.

KVB - Ihr Ansprechpartner

Präsenzberatung

Individuelle persönliche Beratung

Beratung zu Ihren Wunschzeiten

Durchführung von Seminaren

iStockphoto.com/ Ridofranz

(8)

KVB - Ihr Ansprechpartner

Präsenzberatung Abrechnung

Beratungsportfolio Honorarberatungen

Abrechnungsberatung einschließlich EBM-Anwendung, bayerische Regelungen, Sachkostenabrechnung,

Bereitschaftsdienstabrechnung-Pauschalen

Beratung zur Honorarverteilung

Honoraranalysen

Präsenzberatung Praxisführung

(9)

Haben Sie Fragen zum Thema Abrechnung oder Abrechnungsunterlagen?

Unser KVB Service- und Beratungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen unter:

Abrechnung Telefon 089 57093-40010

Telefax 089 57093-40011

E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de

Praxisführung E-Mail: Praxisfuehrungsberatung@kvb.de

Für persönliche Termine stimmen Sie bitte einen Beratungstermin mit Ihrer Bezirksstelle ab.

Unsere Ansprechpartner der Präsenzberatung finden Sie unter www.kvb.deunter diesem Link: www.kvb.de/service/kontakt-und-beratung/

KVB - Ihr Ansprechpartner

Service-Telefon

Klar strukturiert nach Themen

Erreichbar zu Servicezeiten Unser Service-Telefon:

Mo. – Do. 07:30 – 17:30 Uhr

Fr. 07:30 – 14:00 Uhr iStockphoto.com

(10)

Kontaktformular: Abrechnung

(11)

Was ist Ihre KVB-Benutzerkennung?

 Besteht aus Benutzernamen (z. B. 12071935HH001) und Kennwort

Wofür benötigen Sie Ihre KVB-Benutzerkennung?

 Zugriff auf das Mitgliederportal „Meine KVB“

 Zugriff auf den Mitgliederbereich

Wichtiges zu Ihrer KVB-Benutzerkennung!

 Versand der Benutzerkennung mit Zulassung und auf Anfrage

 Ersetzen des Einmalkennworts bei erstmaliger Anmeldung durch Ihr persönliches Kennwort

 Alle Teilnehmer einer Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ benötigen jeweils eine eigene persönliche KVB-Benutzerkennung

Unser KVB Service- und Beratungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen unter:

Telefon: 089 57093-40040 Telefax: 089 57093-40041

E-Mail: Benutzerkennung@kvb.de

Informationen im Internet unter www.kvb.de!

Die KVB-Benutzerkennung

(12)

1

Informationen

2 3

(13)

Informationen

2

(14)

Wie gelange ich unter anderem an die neuesten Abrechnungsdokumente in SmarAkt?

Über folgenden Link können Sie SmarAkt aufrufen:

https://www.kvb.de/praxis/online-angebote/smarakt/

Wo kann ich mich anmelden?

Über das Mitgliederportal "Meine KVB" gelangen Sie zu allen Online-Services der KVB. Sie benötigen dafür einen KVB-SafeNet- oder KV-Ident Plus-Zugang.

Welche Dokumente sind in der Suchfunktion in SmarAkt einsehbar?

Durch einen Doppelklick auf der Kurzanleitung „Neueste Dokumente“ erhalten die eine ausführliche Erläuterung zu den neuersten Abrechnungsdokumente

Informationen - SmarAkt - Erläuterungen

3 1

2

(15)

Informationen

(16)

Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen“ (früher SmarAkt)

Dokumentensuche

Information

(17)

Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen (SmarAkt)“

Information

(18)

Erläuterungen zur Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen (SmarAkt)“

Beim Klicken auf „Neueste Dokumente“ befindet sich das neueste Dokument immer ganz oben.

Das „Ladedatum“ gibt an, wann das Dokument bereitgestellt wurde. Das Datum ist absteigend sortiert.

Durch Klicken auf „Dokumentenart“ wird alphabetisch nach der Dokumentenart sortiert.

Durch Klicken auf den jeweiligen „Aktionsbutton“ öffnet sich die Akte, der das Dokument thematisch zugeordnet ist.

Durch Klicken auf das PDF-Symbol öffnet sich das Dokument.

Bei Dokumenten mit einem roten Schloss wird vorher die PIN abgefragt.

Information

(19)

Online - Abrechnung

Ihre Quartalsabrechnung können Sie auf folgenden Wegen einreichen:

Online-Abrechnung

Über das Portal „Meine KVB“ (KV-Safenet oder KV-Ident Plus) oder über

„KV-Connect“

Denken Sie bitte daran, uns neben Ihrer online übermittelten Abrechnung auch die

unterschriebene individuelle Sammelerklärung einschließlich notwendiger Unterlagen – z.B. Krankenscheine Sozialhilfe ohneAsylstellen (Kostenträgerabrechnungsbereich 08), Sachkostenrechnung – zuzusenden.

Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und dem Briefumschlag anzubringen.

Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.

Eine quartalsbezogene Sammelerklärung und Informationsmaterial hierzu, können Sie aber auch unter www.kvb.de in der Rubrik service/formulare-und-antraege/formulare-mit-s/ herunterladen.

(20)

Informationen

(21)

ONDES – Informationen zur Sammelerklärung

Dem Honorarbescheid wird kein „rosa“ Blanko-Formular der Sammelerklärung mehr beigelegt.

Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.

1.) Klick auf Schaltfläche „Sammelerklärung als PDF downloaden“

2.) Ausdrucken 3.) Unterschreiben 4.) Per Post an KVB senden

Aus rechtlichen Gründen ist die Übersendung der Sammelerklärung mit der(den) Originalunterschrift(en) weiterhin erforderlich.

Wie bisher kann ein aktuelles Exemplar der Sammelerklärung (dann jedoch ohne Personalisierung) auch unter www.kvb.deunter Service/ Formulare und Anträge/ Buchstabe „S“ heruntergeladen werden.

(22)

ONDES – Informationen zur Sammelerklärung

Dem Honorarbescheid wird kein „rosa“ Blanko-Formular der Sammelerklärung mehr beigelegt.

Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.

1.) Klick auf Schaltfläche „Sammelerklärung als PDF downloaden“

2.) Ausdrucken 3.) Unterschreiben 4.) Per Post an KVB senden

Aus rechtlichen Gründen ist die Übersendung der Sammelerklärung mit der(den) Originalunterschrift(en)

(23)

Abrechnungsdatei erstellen und auf der Festplatte oder einem Datenträger

sichern

ONDES mit Benutzername/Kennwo

rt und Zugangsweg starten

Datei auf der Festplatte oder dem Datenträger

suchen und in ONDES hochladen

Datei prüfen Datei

einreichen Empfangsbestätigung

/Sammelerklärung aufrufen und bei Bedarf ausdrucken

Nach ca. zwei Stunden kann der Bearbeitungsstatus eingesehen werden

Anwendung – Prozessablauf

ONDES ist unabhängig von Ihrer Praxissoftware – Vorteil: der PC an dem die Datei erstellt wird, muss nicht gleich dem sein, an dem sie eingereicht wird

Der Anwender erhält direkt nach Einreichung eine schriftliche Empfangs- bestätigung, kann eine vorbefüllte

Sammelklärung

ausdrucken und hat eine zeitnahe

Einsichtmöglichkeit in den Bearbeitungsstatus seiner Abrechnung

Prozessablauf:

ONDES

(24)

Quartalsabrechnung - Zusätzliche Informationen

Briefsendung an die Anschrift:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

„Quartalsabrechung“

93031 Regensburg

Päckchen/Pakete an die Anschrift:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Yorckstr. 15

93049 Regensburg

Die Abrechnung muss bis spätestens zum 10. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss der Quartalsabrechnung eingereicht werden.

Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich

(25)

Von der Leistung zum Honorar: Kassenpraxis

Honorar- bescheid

Erstellung

Honorarbescheid + Versand an Arzt

Honorarkonto bei der Bank - Details nächste Folie -

*

)Regelleistungsvolumen

Quartalsmäßige Einreichung der Abrechnung bei der KV

Prüfung der Abrechnungen / Honorarermittlung und -verteilung Erfassung der erbrachten Leistungen auf

Basis der regionalen bayerischen Gebührenordnung im

Praxiscomputersystem

Ärztliche Leistung

RLV*

B€GO

B€GO

(26)

Abrechnung

Wie kommt es zur Vergütung/Honorar ?

Plausibilitätsprüfung

Honorar-Auszahlung !

Regionale €-Gebührenordnung/EBM (feste Preise)

und HVM

Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistungen

Richtigstellung d. Abrechnung

Gesamt- und Häufigkeit

sachlich-rechnerische

Prüfung

(27)

Versand der Honorarunterlagen auf Basis der BSNR

 Beachten Sie beim Wechsel einer Praxiszusammensetzung,

dass die Honorarunterlagen an die zum Versanddatum

aktuelle Betriebsstättennummer (BSNR) geschickt werden.

D.h. die aktuell in der Praxis tätigen Vertragsärzte/-

psychotherapeuten erhalten auch die Unterlagen eines ausgeschiedenen Kollegen in der „Honorartüte“.

Die Praxis muss ggf. die Informationen gemäß getroffener Absprachen weiterleiten. Die interne Zuordnung ist über die lebenslange Arztnummer (LANR) möglich.

Einführung

(28)

Honorarverteilungsmaßstab 2017

Mit dem seit 01. Januar 2017 gültigen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) wird die Systematik aus 2013 grundsätzlich fortgeführt. Die Obergrenze, bestehend aus RLV und QZV, bleibt ebenfalls erhalten.

Fiktiv unterliegen auch Hausärzte mit ihren Leistungsanforderungen der Obergrenze aus RLV / QZV.

Aufgrund der bestehenden Sonderregelung bei Selektivverträgen nach §73b, 73c, 140a ff. SGB V kommt die Fallzahlzuwachsbegrenzung für Hausärzte derzeit nicht zur Anwendung.

Die Auszahlungsquote an Hausärzte beträgt im 4.Quartal 2017 100%, wie auch schon in früheren Quartalen. D.h. alle Obergrenze-relevanten Leistungen konnten mit dem vollen Punktwert – also ohne Kürzung – ausbezahlt werden.

(29)

Telematik Infrastruktur (TI) - Ausweisung im HB

Die Auszahlung der Erstattungspauschalen erfolgt automatisch durch die KVB, ohne Beantragung. Führt eine Praxis das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durch, wird ein Nachweis darüber im Praxisverwaltungssystem gespeichert und mit der Quartalsabrechnung an die KVB übermittelt. Die KVB prüft in jeder Abrechnung, ob und wann eine Praxis zum ersten Mal das VSDM durchgeführt hat. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt dann mit der Restzahlung für das Quartal, in dem zum ersten Mal das VSDM durchgeführt wurde (für Q4/2017 am 30. April 2018, für Q1/2018 am 31. Juli 2018 usw.).

(30)

Telematik Infrastruktur (TI) - Ausweisung im HB

Ausweisung der Erstattungskosten im

Honorarbescheid

(31)

Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner

Honorar - Analysen / Statistiken

Honorarbescheid

Richtigstellungsmitteilung

Häufigkeitsstatistik

Gesamtübersicht

Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV

Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen

Agenda

(32)

Analysen / Statistiken

Umsatzstatistik

(33)

Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken

Welche Statistiken veröffentlicht die KVB?

 Die Statistiken der Abrechnungsdaten (bezogen auf die ambulante medizinische Versorgung (GKV) in Bayern – quartalsweise.

 Der Fokus liegt im Vergleich der Honorare, Punkte, Fallzahlen oder Arztzahlenentwicklung zum jeweiligen Vorjahresquartal.

 Gliederung der Umsatzstatistik:

1. Erläuterungen zu Besonderheiten im jeweiligen Quartal 2. Gesamtübersicht der Fachgruppen

3. Darstellung der fachärztlich tätigen Internisten nach Schwerpunkten 4. Darstellung der konservativ und operierend tätigen Untergruppen

ausgewählter Arztgruppen

(34)

Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken

Auf welcher Grundlage werden die Statistiken erstellt?

 Grundlage der vorliegenden Zahlen und Auswertungen stellen die Abrechnungsdaten der KVB dar.

 Bitte beachten Sie:

 die jeweils aktuellen und verfügbaren Daten fließen zu einem bestimmten Stichtag in die Auswertung ein.

 Zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Änderungen oder Korrekturen der Abrechnungsdaten sind nicht berücksichtigt.

(35)

Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken

Wie sind die KVB Statistiken aufgebaut?

Umsatzstatistik Schnellübersicht

 Vergleich der Abrechnungssituation eines Quartals mit dem Vorjahresquartal

 Differenzierung der Daten nach Fachgruppen

 dargestellte Größe sind: Honorarumsatz, Anzahl Behandlungsfälle, Anzahl Ärzte, Anzahl Punkte und anschließend die sich ergebenden Quotienten dieser Größen, wie Fallwert (Honorarumsatz pro

Behandlungsfall) oder Honorar je Arzt

 Ergänzt werden diese Zahlenreihen um die prozentuale Änderung gegenüber dem Vorjahresquartal

(36)

Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken

Worauf ist bei der Interpretation der Zahlen zu achten?

 Die Besonderheiten der jeweiligen Statistik finden Sie eingangs der jeweiligen Zahlenreihe je Statistikblatt.

 Die dargestellten Zahlen und Vergleiche beschreiben den durchschnittlichen Zustand einer Fachgruppe.

 Die individuellen Werte einzelner Praxen oder Ärzte können von diesen Durchschnittswerten abweichen.

Gibt es Einschränkungen bei der Interpretation der Zahlen?

 Die vorliegenden Zahlen stellen den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung aktuellen Stand dar.

 Nachträgliche Änderungen in den Abrechnungsdaten sind nicht berücksichtigt.

(37)

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorar - Analysen / Statistiken

Honorarbescheid

 Richtigstellungsmitteilung

 Häufigkeitsstatistik

 Gesamtübersicht

 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV

 Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen

Agenda

(38)

Honorarbescheid

 Auflistung einer „VGL-Nummer“ („Vergütungslisten-Nummer“) auf dem Honorarbescheid bzw. der Honorarmitteilung

 Umbenennung von „Sachkonto“ in „Material“ auf dem Honorarbescheid bzw. der Honorarmitteilung

 Zu jeder einzelnen Buchung wird die Verwaltungskostenumlage automatisch berechnet und verbucht. Daraus ergeben sich ggf.

Rundungsdifferenzen 1

2

(39)

Honorarbescheid

1

2

(40)

Honorarbescheid

Was wird auf der zweiten Seite des Honorarbescheides ausgewiesen?

(41)

Honorarbescheid

Kann ich Widerspruch gegen den Honorarbescheid einlegen?

- - -

Beachten Sie bitte die Hinweise unter Punkt

2 bis 10!

Agenda

(42)

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorar - Analysen / Statistiken

 Honorarbescheid

Richtigstellungsmitteilung

 Häufigkeitsstatistik

 Gesamtübersicht

 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV

 Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen

Agenda

(43)

Richtigstellungsmitteilung

 Die Bereitstellung der Richtigstellungsmitteilung in SmarAkt erfolgt am letzten Kalendertages des Quartales in dem Sie Ihre Abrechnung eingereicht haben.

 Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen die Korrekturen aus der Richtigstellungsmitteilung erst nach postalischer Zustellung des Honorarbescheides eingelegt werden kann.

 Damit haben Sie die Möglichkeit, erfolgte Korrekturen in Ihrer Abrechnung gegebenenfalls noch vor der Einreichung der nächsten Abrechnung zu berücksichtigen.

(44)

Richtigstellungsmitteilung (BAG)

Hinweis:

BSNR/NBSNR bei BAGs mit mehreren Teilnehmer 1

Teilnehmer 2 Teilnehmer 3

(45)

Richtigstellungsmitteilung (BAG)

4 2 1

Margarete Mustermann

Je Arzt bzw. ggf. Psycho- therapeut /

je Leistungsort

Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3

6

1 3

(46)

………

………

………

………

………

...

...

Richtigstellungsmitteilung

7

5

03220/L3/B1(1x) - 13,85 € 03220/L3/B1(1x) - 13,85 € 03220/L2/B2(1x) - 13,85 € 03220/L1/B1(1x) - 13,85 € 03221/L3/B1(1x) - 4,06 € 03221/L2/B2(1x) - 4,06 € Summe - 63,52 €

(47)

Richtigstellungsmitteilung

8

(48)

Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)

1

2 Was sagt mir diese Zeile?

Diese Zeile gibt Hinweis auf das Berichtigungskürzel und den Berichtigungsgrund der jeweiligen Korrektur.

Beispiel:

Woran erkennt eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) die zutreffenden Korrekturen je Arzt bzw. Psychotherapeuten?

Bei einer BAG werden die berichtigten bzw. ausgeschlossenen Leistungen in der

Richtigstellungsmitteilung nicht mehr je LANR in gesonderten Auflistungen ausgewiesen.

Die Korrekturen sind unter der jeweils zutreffenden Regelübersicht mit der Kennzeichnung des Arztes bzw. Psycho/Verhaltenstherapeuten?

(L 1, 2 oder 3) bei der berichtigten Gebührenordnungsposition (GOP) ersichtlich.

Beispiel:GOP 13211/L1/B1(1x) bzw. GOP 32031/L3/B1(1x)

(49)

Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)

3

Was bedeutet die Nummerierung hinter den Kassennummern der Besonderen Kostenträger in der

Richtigstellungsmitteilung?

Bei den ausgewiesenen Kennziffern handelt es sich um den

Kostenträgerabrechnungsbereich (Ktr.-untergruppe), die dem jeweiligen

„Besonderen Kostenträger“ zugeordnet ist.

Beispiel: Kasse 71854 „8“ = Jugendarbeitsschutz Beispiel: Kasse 61850 „10“ = Postbeamte

* S = Besondere Kostenträger

(50)

Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)

5

In welcher Höhe wurde bei einem bestimmten Regeltyp eine Berichtigung vorgenommen?

Die Summen werden bei jedem einzelnen Regeltyp in der „Richtigstellungs- mitteilung“ ausgewiesen.

Im vorliegenden Beispiel wurde die Abrechnung mit Berichtigungskürzel „HO “ (Regeltyp) in Höhe von 63,52 € € berichtigt.

Gibt es eine Gesamtsumme der Berichtigungen?

Die einzelnen Zwischensummen je Regeltyp werden addiert und am Ende der Richtigstellungsmitteilung in einer Gesamtsumme ausgewiesen.

4

(51)

Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)

6

7

Wie werden die Patientennamen beim jeweiligen Berichtigungsgrund aufgelistet?

Je Berichtigungsgrund erfolgt die Sortierung

je Krankenkasse nummerisch nach fünfstelliger VKNR aufsteigend und

innerhalb der Krankenkasse nach Patientennamen alphabetisch

Woran erkennt eine BAG bei mehreren Haupt-/Neben- betriebsstätten in der Richtigstellungsmitteilung wo die Korrektur durchgeführt wurde?

Bei einer BAG sind die Korrekturen in der Richtigstellungsmitteilung unter der jeweils zutreffenden Regelübersicht mit der Kennzeichnung der Leistungsortnummer (B1, 2, 3 usw.) bei der berichtigten

Gebührenordnungsposition (GOP) ersichtlich.

Beispiel: GOP 03220/L2/B2(1x) oder GOP 13250/L1/B1(1x)

(52)

Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)

Wo finde ich in der Richtigstellungsmitteilung die Gesamtfallzahl meiner eingereichten Fälle?

Die Fallzahlaufstellung befindet sich als Anlage nach der

Richtigstellungsmitteilung. Hier werden alle Behandlungsfälle / -scheine dargestellt, incl. der Nachtragsfälle und der Besonderen Kostenträgern.

8

(53)

Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)

Details

Scheine der Praxis lt. KBV-Prüfmodul (incl.

NBST) + DMP + Klammerliste KBV-Prüfmodul – abzüglich Direktgeschäft

Werden mehrere Scheine eines Patientenfür ein Quartal eingereicht, werden diese

geklammert und ein „Behandlungsfall“

gebildet (z.B.1 Überweisungsschein + 1 NF- Schein oder 1 Ü-Schein + 1 DMP

Dokumentation)

Für jeden dieser Patienten wird dann ein Fall (Behandlungsfall) gebildet und wieder zugefügt.

8

In der Fallzahl sind die jeweiligen Kostenträger und die jeweiligen gültigen abrechnungsfähigen Quartale enthalten (laufendes Quartal plus 3 Quartale zurück).

Agenda

(54)

Agenda

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorar - Analysen / Statistiken

 Honorarbescheid

 Richtigstellungsmitteilung

Häufigkeitsstatistik

 Gesamtübersicht

 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV

 Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen

(55)

Teilnehmer 2

Häufigkeitsstatistik

(versorgungsbereichsgleiche BAG Hausarzt / Internist)

(56)

Häufigkeitsstatistik

(versorgungsbereichsgleiche BAG Hausarzt / Internist)

1

819

(57)

Häufigkeitsstatistik (Erläuterungen)

1

Spalte 12: Abweichung der Praxis in %

Der gewichtete Prüfgruppenwert berücksichtigt die unterschiedlichen Altersgruppenanteile bei der jeweiligen Praxis im Vergleich zum

Durchschnitt der Fachgruppe.

Um diesen Wert zu erhalten, werden

 die jeweiligen Versichertengruppen-Durchschnittwerte der

Prüfgruppen mit den entsprechenden Altersgruppen Fallzahlen der Praxis (prüfgruppenbezogen) multipliziert,

 die Ergebnisse addiert und

 die Summe durch die Gesamtfallzahl dividiert (= gewichtet).

(58)

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorar - Analysen / Statistiken

 Honorarbescheid

 Richtigstellungsmitteilung

 Häufigkeitsstatistik

Gesamtübersicht

 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV

 Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen

Agenda

(59)

1

Teilnehmer 2

Gesamtübersicht

(BAG)

(versorgungsbereichsgleiche BAG Hausarzt / Internist)

2

(60)

Gesamtübersicht (BAG) (Vorderseite)

(versorgungsbereichsgleiche BAG Hausarzt / Internist)

5

2

1

(61)

Gesamtübersicht (BAG) (Rückseite)

3

4 3

(62)

Bei einer fach- und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft und einem MVZ werden die

Abrechnungsdaten (und die Verordnungsdaten) der Ärzte nach Prüfgruppen (entspricht grundsätzlich den Fachgebieten) aggregiert und mit den

entsprechenden Prüfgruppenwerten verglichen. Diese Praxen erhalten für jede vertretene Prüfgruppe eine eigene Gesamtübersicht.

Damit wird der fachgebietsspezifischen Zusammensetzung in solchen Praxen in sachgerechter Weise Rechnung getragen.

Gesamtübersicht (Erläuterungen)

1

2

Logo

Die Gesamtübersicht und auch die Häufigkeitsstatistik in SmarAkt

tragen das Logo der KVB. Daran ist erkennbar, dass diese Liste nur der Information über die Abrechnungssituation im jeweiligen Quartal dient.

Beachte: Schreiben der Prüfungsstelle Ärzte Bayern tragen nicht das Logo der KV Bayern, sondern das der Prüfstelle als

unabhängige Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten.

(63)

Gesamtübersicht (Erläuterungen)

Fallzahlen allgemein

Durch die prüfgruppenkonforme Bildung der Vergleichsstatistiken werden auch die Fälle je Arzt der in einer Praxis vertretenen Prüfgruppe ermittelt. Bei fach- und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxen und MVZ kann daher die Summe der Fälle aus den zu der BSNR gehörenden

Gesamtübersichten höher sein als die in der Honorarzusammenstellung ausgewiesene Fallzahl.

Fallzahlen präventiv/Sonstige Hilfen (SoHi)

Zusätzlich zu den bereits bisher dargestellten Zahlen von Fällen, in denen

derartige Leistungen vorkommen, wird auch noch jeweils die Zahl der Fälle (reine) ausgewiesen, in denen ausschließlich diese Leistungen abgerechnet wurden. Dies ist für die Berechnung der Vergleichswerte im Verordnungsbereich von Bedeutung und wird in dem Block „Gesamtfallzahl kurativ und reine Fälle präventiv/SoHi“ als Summe dargestellt.

3

4

(64)

Gesamtübersicht (Erläuterungen)

5

Gesamtübersicht und Häufigkeitsstatistik

Wichtige Differenzierung

In der Gesamtübersicht und der Häufigkeitsstatistik wird grundsätzlich der

rechnerische unquotierte Orientierungspunktwert vor RLV zu Grunde gelegt, um eine objektive Vergleichbarkeit herzustellen.

Der Wert der GO-Nummern kann sich daher von den GO-Werten in der

„Honorarzusammenstellung“ unterscheiden. Letztere stellen den Wert nach RLV dar. Außerdem bezieht sich diese Liste stets auf die gesamte Praxis, während Gesamtübersicht und Häufigkeitsstatistik bei fach- und/oder versorgungsbereichs- übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften bzw. Medizinischen

Versorgungszentren nach Prüfgruppen aufgegliedert sind (siehe auch Punkt 2).

In der Honorarzusammenstellung sind darüber hinaus auch noch die Sonstigen Kostenträger enthalten, so dass ggf. die Häufigkeiten und Fallzahlen höher sind.

(65)

Agenda

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorar - Analysen / Statistiken

 Honorarbescheid

 Richtigstellungsmitteilung

 Häufigkeitsstatistik

 Gesamtübersicht

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV

 Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen

(66)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

Wirtschaftlichkeitsbonus und Laborbudget – je kurativ-ambulanten Behandlungsfall

Der Wirtschaftlichkeitsbonus nach der GOP 32001 wird nicht je Arztfall, sondern je kurativ ambulantem Behandlungsfall gewährt.

Die Berechnung der Laborbudgets nach den Abschnitten 32.2 und 32.3 erfolgt auf Basis der kurativ ambulanten Behandlungsfälle der Arztpraxis.

Hinweis:

Die Liste „Berechnung zur Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus“ wird nur dem LANR- Inhaberin die SmarAkt-Abrechnungsakte zur Einsicht eingestellt.

Anmerkung:

Die Daten in der „Langfassung“dieser Liste werden arztbezogen unter der jeweiligen LANR

(67)

 Wie errechnet sich das Laborbudget?

Je kurativ-ambulanten Behandlungsfall

Ausgenommen von der – für die GOP 32001 relevanten – Zählung sind:

 Überweisungsfälle zur Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen

 Fälle, in denen ausschließlich Kosten der vertragsärztlich vereinbarten Pauschalerstattungen abgerechnet werden

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

1

(68)

Fortsetzung

Zusätzlich bleibt die Zahl der kurativ-ambulanten Behandlungsfälle mit einer Kenn-Nummer zum Abschnitt 32.2 unberücksichtigt.

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

Kenn-Nr.

entfällt ab Qu.

3/2016

(69)

Wie errechnet sich die Gesamthöhe der begrenzten Gesamtpunktzahl?

Die arztgruppenbezogene Fallpunktzahl ergibt sich für den Vertragsarzt aus der Zugehörigkeit zu einer in der Präambel zu 32.2 Nr. 7 (B€GO) genannten Arztgruppen.

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

2

(70)

Wie errechnet sich die Gesamthöhe der begrenzten Gesamtpunktzahl?

Die Gesamthöhe der begrenzten Gesamtpunktzahl ermittelt sich aus der

Multiplikation dieser Fallpunktzahl mit der Zahl der kurativ-ambulanten Fälle des Vertragsarztes.

Hinweis: Die arztgruppenbezogenen Fallpunktzahlen können quartalsweise unterschiedlich sein!

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

2

(71)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

2

(72)

Welche Fälle finden bei der Ermittlung der Gesamthöhe der begrenzten Gesamtpunktzahl keine Berücksichtigung?

Nicht berücksichtigt werden nachfolgende Fälle:

 Belegärztliche Fälle

 Präventionsfälle – hier wird die entsprechende Gebührenordnungsposition des Kapitels 1 unverändert in Punkten abgerechnet

 Überweisungsfälle, in denen Leistungen des Kapitels 32 erbracht werden

 Überweisungsfälle zur ausschließlichen Erbringung von Leistungen der Kapitel 11 und 19

 Kurativ-ambulante Behandlungsfälle mit ausschließlicher Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen (z.B. Auswertung Langzeit-EKG)

 Fälle, in denen ausschließlich Kostenpauschalen des Kapitels 40 abgerechnet werden

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

(73)

Welche Laborleistungen fließen zur Ermittlung der Leistungsmenge in Punkten ein, die dem begrenzten Punktzahlvolumen gegenübersteht?

Es fließen ein

 die im Praxislabor selbst erbrachten Laborleistungen

 die in der Laborgemeinschaft bezogenen Laborleistungen

 die überwiesenen kurativ-ambulanten Laborleistungen Nicht einfließen

 die überwiesenen kurativ-ambulanten Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts 32.2, die bei einer Überweisung zu einem anderen Vertragsarzt von diesem im Rahmen der Mitbehandlung oder Konsiliaruntersuchung für den überwiesenen Patienten erbracht, veranlasst oder weiterüberwiesen werden

 von dem Vertragsarzt durchgeführte Auftragsleistungen des Allgemeinlabors mit in Art und Umfang bzw. Indikation definierten Auftrag

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

3

(74)

Welche Laborleistungen fließen zur Ermittlung der Leistungsmenge in Punkten ein, die dem begrenzten Punktzahlvolumen gegenübersteht?

Das so entstehende Punktzahlvolumen ergibt sich nunmehr als Summe der Euro- Kostenbeträge eigenerbrachter, bezogener oder überwiesener kurativ-ambulanter Laboruntersuchungen.

Die Umrechnung in Punkte erfolgt durch Multiplikation bei Kapitel 32.2 mit dem Faktor 9,4

Die Umrechnung in Punkte erfolgt durch Multiplikation bei Kapitel 32.3 mit dem Faktor 10,1

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

4

(75)

Welche unterschiedlichen Konstellationen gibt es?

Es können sich vier Konstellationen ergeben:

1. Die Gesamtgrenzpunktzahl wird unterschritten, damit wird die GOP 32001 in voller Höhe vergütet.

2. Die Gesamtgrenzpunktzahl wird exakt erreicht, damit wird die GOP 32001 in voller Höhe vergütet.

3. Die Gesamtgrenzpunktzahl wird überschritten, damit wird das überschreiten- de Punktzahlvolumen vom Punktzahlvolumen, das sich aus der Multiplikation der Höhe der Leistungsbewertung der GOP 32001 mit der Anzahl der kurativ- ambulanten Behandlungsfälle ergibt, abgezogen. Zur Auszahlung kommt das so reduzierte Punktzahlvolumen, das sich aus der GOP 32001 ergibt.

4. Die Gesamtgrenzpunktzahl wird so weit überschritten, dass das Punktzahl- volumen, das sich aus der GOP 32001 ergibt, vollständig aufgebracht ist und ggf. noch weiter überschritten wird. Damit erfolgt zunächst kein weiterer

Abzug von anderen ärztlichen Leistungen des EBM, es sei denn, es greift eine weitere mengensteuernde Maßnahme im Honorarverteilungsmaßstab (siehe Ausführung zur Abstaffelungsquote Labor Kapitel 32.2 und 32.3*)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

5

Ausführliche Informationen zu diesen Thema finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.dein der Präsentation „Facharztpraxen“ unter dem Link: abrechnung/merkblaetter-abrechnung/

(76)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV

(Langfassung)

(Hausarzt Einzelpraxis)

Teilnehmer

1

2

(77)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV

(Langfassung) (Hausarzt - Einzelpraxis)

Detailübersicht bei Unterschreitung

Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer

5

3

4

(78)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV (Erläuterung)

 (Teil-) Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren, Praxen mit angestellten Ärzten – anteilige Berechnung

Die Höhe des Wirtschaftlichkeitsbonus nach GOP 32001 und der

Laborbudgets nach den Abschnitten 32.2 und 32.3 wird für die Ärzte anteilig berechnet.

Die Höhe der Leistungsbewertung der GOP 32001 wird als Summe der Produkte des relativen Anteils der Fälle eines Arztes in der Arztpraxis und der arztgruppenbezogenen Leistungsbewertung der GOP 32001 der

beteiligten Ärzte errechnet.

Desgleichen ergibt sich die Höhe der Fallpunktzahl je Versichertengruppe nach den Abschnitten 32.2 und 32.3 aus der Summe der Produkte des relativen Anteils der jeweiligen Fälle eines Arztes in der Arztpraxis und der arztgruppenbezogenen Fallpunktzahl der beteiligten Ärzte.

1

3 2

(79)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV

(Langfassung) (Hausarzt - BAG)

1

2

Teilnehmer 1

Teilnehmer 2

Teilnehmer 3

Teilnehmer 4

Teilnehmer 5

(80)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV

(Langfassung) (Hausarzt - BAG)

3 Fortsetzung

Teilnehmer 1

Teilnehmer 2

Teilnehmer 3

(81)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV (Normalfassung) (Hausarzt BAG)

Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3 Teilnehmer 4 Teilnehmer 5

Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3 Teilnehmer 4 Teilnehmer 5

Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3 Teilnehmer 4 Teilnehmer 5

(82)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV (Normalfassung) (Hausarzt BAG)

(83)

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV (Normalfassung) (Hausarzt BAG)

Detailübersicht bei Überschreitung

(84)

Neubewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus GOP 32001

Es findet eine einmalige Bestimmung arztgruppenspezifischer unterer und oberer

begrenzender Fallwerteanhand von aktuellen Abrechnungsdaten (Aufsatzjahr 2015) statt.

Hierbei wird ein unterer Fallwertund ein oberer Fallwert festgelegt.

Zusätzlich wird der individuelle Fallwert (iFW) einer Praxis berechnet. Dieser entsteht aus den Kosten der veranlassten, bezogenen und eigenerbrachten Laborleistungen aus dem

Kapitel 32.2 und 32.3 des EBM. Diese Kosten werden der Anzahl der Behandlungsfälle mit mindestens einer VP/KP der betroffenen Fachgruppe gegenüber gestellt.

Unberücksichtigt bei der Berechnung des praxisindividuellen Fallwerte bleiben

Kosten für Laborleistungen, die die Praxis für andere Ärzte als Auftragsleistungen erbringt

Kosten für definierte Gebührenordnungspositionen, für die der Arzt eine

Ausnahmekennnummer bei Vorliegen der entsprechenden Untersuchungsindikation in seine

Vorschau auf 2/2018

Neubewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus aufgrund der

Laborreform

(85)

Wichtig hierbei ist auch, dass nicht mehr zwischen Allgemeinversicherten und Rentnern sowie sowie zwischen Allgemein- und Speziallabor unterschieden wird.

Neubewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus GOP 32001

Der Vergleich des iFW mit den arztgruppenspezifischen begrenzenden Fallwerten bestimmt die Höhe des Wirtschaftlichkeitsbonus.

Auszahlungdes Wirtschaftlichkeitsbonus, wenn iFW den unteren begrenzenden Fallwert unterschreitet => Wirtschaftlichkeitsfaktor 1 (wirtschaftlich)

Keine Auszahlung des Wirtschaftlichkeitsbonus, wenn iFW den oberen begrenzenden Fallwert überschreitet => Wirtschaftlichkeitsfaktor 0 (unwirtschaftlich)

Anteilige Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus, wenn dieser zwischen der unteren und oberen Grenze liegt => Wirtschaftlichkeitsfaktor anteilig

Vorschau auf 2/2018

Neubewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus aufgrund der

Laborreform

(86)

Vorschau auf 2/2018

Weiterentwicklung der Ausnahme-Kennnummern aufgrund der Laborreform

Bei den Ausnahme-Kennnummer ändert sich, dass nur noch bestimmte

Leistungen von der Anrechnung auf die Kosten befreit werden. Kennnummern werden deshalb in Ziffernkränze definiert. Nur die dort aufgeführten GOPen werden dann bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus berücksichtigt.

Beispiel: 32022 - Manifester Diabetes mellitus: GOP 32025, 32057, 32066, 32094, 32135 (Glukose, Kreatinin, HbA1c, Mikroalbuminurie)

Bei multimorbiden Patienten können auch mehrere Kennnummern eingetragen werden.

Die Kennnummern sind nur vom eigenerbringenden, beziehenden oder veranlassenden Arzt in der Abrechnung einzutragen.

(87)

Vorschau auf 2/2018

Neubewertung desWirtschaftlichkeitsbonus aufgrund der

Laborreform

(88)

Vorschau auf 2/2018

Neubewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus aufgrund der

Laborreform

(89)

Agenda

 Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen

 Honorar - Analysen / Statistiken

 Honorarbescheid

 Richtigstellungsmitteilung

 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV

Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen

(90)

Erläuterungen zum DMP

In Bayern gibt es derzeit sechs Krankheitsbilder im Rahmen der DMP-Programme:

 Asthma bronchiale

 Brustkrebs

 chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

 Diabetes mellitus Typ 1

 Diabetes mellitus Typ 2

 Koronare Herzkrankheiten (KHK)

(91)

Honorarübersicht DMP

1

2

(92)

Erläuterungen zum DMP

Wie werden die Summen der DMP-Vergütungsleistungen zum jeweiligen DMP auswiesen?

In der DMP Honorarübersicht werden je DMP-Programm Zwischensummen gesondert ausgewiesen.

Gibt es eine Gesamtsumme der vergüteten DMP-Leistungen?

Die einzelnen Zwischensummen je DMP-Programm werden addiert und am Ende der DMP Honorarübersicht in einer Gesamtsumme ausgewiesen.

1

2

(93)

Honorarzusammenstellung

 HVM – RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis

 Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V

 Honorarkürzung nach § 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung)

 Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung der GOP 03060

 Pilotzuschlag im Bereitschaftsdienst

 Vergütungsregelung im Bereitschaftsdienst (Struktur- bzw.

Sicherstellungspauschale(

 Abschlags- und Restzahlung

Agenda

(94)

Honorarzusammenstellung (Praxis)

Zur Unterscheidung werden „Freie Leistungen Topf-im-Topf“, „Freie Leistungen innerhalb MGV“ und „Freie Leistungen außerhalb MGV“ gesondert ausgewiesen.

Weshalb werden in der Honorarzusammenstellung bestimmte Leistungen gesondert ausgewiesen

3 4

(95)

Honorarzusammenstellung (Erläuterung)

Honorarbestandteile

 Honorar für Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu festen Preisen honoriert werden (ohne Mengenbegrenzung)

 Honorar für Leistungen, die innerhalb des Fachgruppenfonds aber außerhalb des RLV / QZV vergütet werden (unterliegen keiner

Mengenbegrenzung - Vergütung mit dem Preis der B€GO)

 Honorar für Topf-im-Topf-Leistungen: Vergütungsanteil innerhalb des Fachgruppenfonds für Leistungen, die keiner Mengenbegrenzung

unterliegen und mit den B€GO-Preisen bezahlt werden. Bei nicht ausreichendem Vergütungsanteil wird bei einer notwendigen Quotierung der Preis der B€GO abgesenkt

Hinweis: In wieweit diese Leistungen quotiert werden müssen und ggf. in welcher Höhe steht erst nach Bearbeitung des Abrechnungsquartals fest.

1

2

3

(96)

Honorarzusammenstellung (Erläuterung)

Honorarbestandteile

 Honorar für Laborleistungen, Kostenpauschalen und Leistungen im Rahmen des organisierten Notfalldienstes, belegärztliche Leistungen innerhalb MGV – mit ggf. verminderter Vergütung

 Honorar für Leistungen aus den RLV (wie bisher) + QZV = Obergrenze

 Honorar für RLV- und QZV-Leistungen, die – bei Überschreitung der Obergrenze - zu abgestaffelten Preisen vergütet werden

 Leistungen im Rahmen von regionalen Vereinbarungen (z.B. Impfungen, Sachkosten, ambulantes Operieren) 4

(97)

Honorarzusammenstellung (BAG)

Die Obergrenze der Praxis ergibt sich aus der Summe der

Obergrenzen der einzelnen Ärzte in der Praxis

(98)

Honorarzusammenstellung (BAG)

Beispiel ohne Überschreitung der Obergrenze Bis zur Obergrenze

erfolgt eine Vergütung zu den Preisen der B€GO

(99)

Honorarzusammenstellung (BAG)

Teilnehmer 1

Je LANR und Betriebsstätte / Nebenbetriebsstätte

aufgeteilt

(100)

Honorarzusammenstellung (BAG)

Teilnehmer 2

Je LANR und Betriebsstätte / Nebenbetriebsstätte

(101)

Honorarzusammenstellung (BAG)

Beispiel bei Überschreitung der Obergrenze – Auswirkung auf die Vergütung

4

Fiktiv unterliegen auch Hausärzte mit ihren Leistungsanforderungen der Obergrenze aus RLV / QZV.

Aufgrund der bestehenden Sonderregelung bei Selektivverträgen nach §73b, 73c, 140a ff. SGB V kommt die Fallzahlzuwachsbegrenzung für Hausärzte derzeit nicht zur Anwendung.

Die Auszahlungsquote an Hausärzte beträgt im 4.Quartal 2017 100% , wie auch schon in früheren Quartalen. D.h. alle Obergrenze-relevanten Leistungen konnten mit dem vollen Punktwert – also ohne Kürzung – ausbezahlt werden.

(102)

Honorarzusammenstellung ( BAG )

Bei der Ermittlung des RLV/QZV ist der Umfang

der Tätigkeit des Arztes lt. Zulassungs- bzw.

Genehmigungsbe- scheid maßgeblich

(103)

Honorarzusammenstellung (BAG)

GKV:

anerkannte

Leistungsanforderung der BAG

(104)

Honorarzusammenstellung (BAG)

Sonstige Kostenträger:

anerkannte Leistungsanforderung

der BAG

(105)

Übersicht der Überschreitungs- und Auszahlungsquoten

Weitere Informationen zum Thema „Fallwerte/Fallzahlen/Quoten“ finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.kvb.de/abrechnung/honorar/honorar-ab-010117/

Verschlüsselte Seiten und Dateien

Hinweis: Sind Seiten oder Dateien mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet, ist zum Öffnen ein Login mit Ihrer KVB-Benutzerkennung nötig.

Agenda

(106)

 Honorarzusammenstellung

HVM – RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis

 Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V

 Honorarkürzung nach § 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung)

 Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung der GOP 03060

 Pilotzuschlag im Bereitschaftsdienst

 Vergütungsregelung im Bereitschaftsdienst (Struktur- bzw.

Sicherstellungspauschale)

Agenda

(107)

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2017

Die wichtigsten Fakten im Überblick

 Mengensteuerung:

Es gilt die Obergrenzensystematik aus RLV und QZV:

Grundsätzlich relevant sind die Fallzahlen des aktuellen Quartals

Bekanntgabe der Jahresfallwerte für RLV und QZV zu Beginn des Jahres – für alle Quartale gleich

Zur Kalkulationssicherheit wurden untere Quotierungsgrenzenvon 95% * RLV und 85% QZVfestgelegt (mit unterjährigen Anpassungsvorbehalt)

Untergliederung der RLV-Fallwerte im hausärztlichen Versorgungsbereich in * fünf Altersklassen (analog der Altersklassen der Versichertenpauschalen)

– früherer “Morbi-Faktor“ ist entfallen*

Fallzahlzuwachsbegrenzungvon 3% für RLV-Fälle, falls in der Fachgruppe * die Fallzahlen um mehr als 3% steigen

BAG-Zuschlag wird gewährt

Keine Zuweisung / Mitteilung der Obergrenze vor Quartalsbeginn

* Hinweis:

Im hausärztlichen Versorgungsbereich ist es in den zurückliegenden Quartalen (seit Qu. 2/2010) nie zu einer Obergrenzenquotierung gekommen!

(108)

Honorarsystematik 2017

Wie setzt sich die ärztliche Vergütung zusammen ?

(109)

Honorarsystematik 2017

(110)

 Der Sicherstellungszuschlag erfolgt über eine Zulage, die von der KVB zugesetzt wird, sofern eine Leistung im Quartal 4/2017 aus folgenden Segmenten erbracht wird:

Kleinchirurgie: GOP 02300 bis 02302; 02310 bis 02313

Belastungs-EKG: GOP 03321

Spirographische Untersuchungen: GOP 03330

Sonographische Untersuchungen:

GOP 33000 bis 33002, 33010 bis 33012, 33040 bis 33044, 33050 bis 33052, 33060 bis 33062, 33076, 33080, 33081 und 33090 bis 33092

 Die Höhe der Zulage

(Abr.-GOP 97009A)

beträgt 3 € wenn drei Segmente abgerechnet werden.

 Die Höhe der Zulage

(Abr.-GOP 97009B)

beträgt 5 € wenn vier Segmente abgerechnet werden.

Sicherstellungszuschlag für Hausärzte

(111)

Beispiel: BAG mit 2 Hausärzten und 1 Facharzt

Die Berechnung erfolgt über die BSNR. Zur Berechnung werden die zwei Hausärzte gemeinsam herangezogen, der Facharzt wird nicht mit einbezogen.

HVM - Sicherstellungszuschlag für Hausärzte

Wie errechnet sich der Sicherstellungszuschlag Hausärzte lt. HVM

Zuschlag in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) / Angestellten in Praxen und MVZ :

 Das Kriterium - ob mindestens eine GOP aus allen vier oder aus mind. drei

Leistungsbereichen abgerechnet wird - wird bei einer BAG über alle Hausärzte in der Praxis ermittelt, also auf BAG-Ebene und nicht je Hausarzt getrennt.

(Es werden also alle Hausärzte in der BAG = BSNR zusammen betrachtet und nicht getrennt je LANR).

 Der so ermittelte, mögliche Zuschlag wird dann je Versichertenpauschale (VP) 03000 ff gewährt.

(112)

Sicherstellungszuschlag für Hausärzte im Quartal 4/2017

(113)

 Honorarzusammenstellung

 HVM – RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis

Jobsharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V

 Honorarkürzung nach § 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung)

 Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung der GOP 03060

 Pilotzuschlag im Bereitschaftsdienst

 Vergütungsregelung im Bereitschaftsdienst (Struktur- bzw.

Sicherstellungspauschale

 Abschlags- und Restzahlung

Agenda

(114)

Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V

(Erläuterungen)

 Quartalsaktuelle Berechnung der Job-Sharing-Obergrenzen

 Mitteilung erfolgt mit den aktuellen Honorarunterlagen

 Es erfolgt eine Information, ob die Obergrenze unter- oder überschritten wird

 Bei Überschreitung im jeweiligen Abrechnungsquartal wird diese mit der aktuellen Quartalsabrechnung korrigiert

 Die ggf. im Rahmen von Nachverrechnungsläufen erstellten Nachweise mit den korrigierten Daten z.B.

 geänderte Job-Sharing-Obergrenze aufgrund Beschluss des Zulassungsausschusses

 Änderungen des Job-Sharing relevanten Honorars

in SmarAkt unter „Akte – BSNR-Abrechnungsakte“ einsehbar

(115)

Information

SmarAkt – Korrigierte Job-Sharing Listen

Beispiel

Unter der Spalte „Version“ ist ersichtlich, ob es mehrere ggf. korrigierte Versionen der Dokumente gibt. In aller Regel wird es immer nur eine Version des Dokumentes geben.

Mit dem - Button in der Spalte „Aktion“ können weitere Informationen zu dem eingestellten

Dokument (z.B. zur Dateigröße) abgefragt werden.

i

(116)

Informationen

Details

(117)

Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V

(Erläuterungen)

Wie werden die Obergrenzen gebildet - 1. Leistungsjahr

Die vier Obergrenzen für das 1. Leistungsjahr werden aus dem anerkannten Job-Sharing relevanten Leistungsbedarf / Honorar der vier Quartale berechnet, die der Zulassung bzw.

Genehmigung vorausgehen und für die entsprechende Abrechnungsbescheide vorliegen (sog.

Basisquartale). Die Obergrenzen für das 1. Leistungsjahr werden vom Zulassungsausschuss festgelegt.

Berechnung der Obergrenzen in Sonderfällen:

Ist das Honorar im Basisquartal im Vergleich zur Fachgruppe unterdurchschnittlich, kann in bestimmten Ausnahmefällen der Fachgruppendurchschnitt herangezogen werden, §43

Bedarfsplanungs-Richtlinie:

• Anfängerpraxis, wenn die Praxis in den Basisquartalen noch im Aufbau ist (maximal vier Quartale ab Erstniederlassung)

• Betreuung und Erziehung von Kindern

• Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung

(118)

Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V

(Erläuterungen)

Berechnung der Obergrenzen in Sonderfällen

Für unterdurchschnittliche Praxen sind höhere Obergrenzen vorgesehen.

für alle Fachgruppen:

Steigerung bis zum Fachgruppendurchschnitt möglich, wenn Vertragsarzt /

Psychotherapeut über 4 Quartale vor Antragstellung unterdurchschnittlich tätig war Obergrenze = Fachgruppendurchschnitt + 3% des Fachgruppendurchschnitts

für Psychotherapeuten:

Ein bereits zugelassener Vertragsarzt / Psychotherapeut ist über vier Quartale in unterdurchschnittlichem Umfang tätig.

(119)

Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V

(Erläuterungen)

Wie werden die Obergrenzen gebildet – 2. Leistungsjahr

 Ab dem 2. Leistungsjahr werden die Job-Sharing-Obergrenzen mit dem

praxisindividuellen Anpassungsfaktor und dem für das jeweilige Abrechnungsquartal aktuellen Fachgruppendurchschnitt berechnet. Sie entwickeln sich proportional zum Fachgruppendurchschnitt.

 Der Anpassungsfaktor gibt das Verhältnis der individuellen Obergrenze zum Fachgruppendurchschnitt im jeweiligen Quartal wieder.

 Die Anpassungsfaktoren bleiben in den jeweiligen Quartalen der Folgejahre gleich!

 Sie werden jedes Quartal in der Anlage zur Honorarabrechnung, Job-Sharing- Leistungsbegrenzung nach§101 SGB V unter Punkt 1.5 mitgeteilt.

(120)

Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V

(Erläuterungen)

Wie werden die Obergrenzen gebildet – 2. Leistungsjahr

Beispiel:

Obergrenze für das Quartal 3/2015 100.000 €

Anpassungsfaktor = --- = --- = 1,666667 Fachgruppendurchschnitt 3/2015 60.000 €

Die neue Obergrenze ergibt sich durch Multiplikation des praxisindividuellen

Anpassungsfaktors mit dem jeweils aktuellen Fachgruppendurchschnitt (vgl. Punkt 1.6).

Referenzen

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