KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren
Hausärztliche Praxen
Nichtärztliche Praxisassistenz Stand 24.07.2018
KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren_Hausärztliche Praxen_Qu. 4/2017 141
BVN - Infomanagement 04.07.2018
Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung des
Zuschlages nach GOP 03060
Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung des Zuschlages nach GOP 03060
Voraussetzung für das Zusetzen der GOP 03060 ist eine durchschnittliche Mindestfallzahl an definierten Behandlungsfällen.
Die durchschnittliche Fallzahl über die letzten 4 Quartale ist erfüllt bei:
durchschnittlich mind. 700 Fällen je Hausarzt (bei vollem Versorgungsauftrag) und Quartal. Bei mehreren Hausärzten erhöht sich die Fallzahl um 521 Fälle je weiteren Hausarzt mit vollem Tätigkeitsumfang
Beispiel: 1 Arztsitz = 860 Fälle, 2 Arztsitze = 1500 Fälle, 2,5 Arztsitze = 1820 Fälle ODER
durchschnittlich mind. 120 Fällen je Hausarzt (bei vollem Versorgungsauftrag) und Quartal bei Patienten ab 75 Jahren: Bei mehreren Hausärzten erhöht sich die
Fallzahl um 80 Fälle je weiteren Hausarzt mit vollem Tätigkeitsumfang Beispiel: 1 Arztsitz = 160 Fälle, 2 Arztsitze = 280 Fälle, 2,5 Arztsitze = 340 Fälle
Sofern kein voller Tätigkeitsumfang vorliegt, wird die Fallzählung entsprechend dem tatsächlichen Tätigkeitsumfang berechnet.
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BVN - Infomanagement 04.07.2018
Nichtärztliche Praxisassistenz - Bewertung des Zuschlages nach GOP 03060
Folgende Behandlungsfälle werden gezählt:
alle hausärztlichen Behandlungsfälle mit Ausnahme von:• Fällen im organisierten Bereitschaftsdienst
• Überweisungsfällen zur Durchführung von Probeuntersuchungen oder zur Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen
• Stationäre (belegärztliche) Fällen
• Behandlungsfällen, in denen ausschließlich Kostenerstattungen des Kapitels 40 berechnet werden
Behandlungsfälle aus Selektivverträgen nach §73b SGB V und/oder aus Verträgen zur knappschaftsärztlichen VersorgungWichtig: Der Höchstwert für die Gebührenordnungsposition 03060 beträgt je Praxis 23.800 Punkte im Quartal.