KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren
Grundinformationen gesamt Stand 01.06.2018
Fachärztliche Praxen
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Ihre Abrechnungsunterlagen
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Hinweis
Nachfolgende Beschreibung zu den Listbildern stellt den aktuellen Stand des abgedruckten Quartals dar.
Listbilder, in denen ein älteres Quartal aufgeführt ist, haben
sich nicht geändert, deshalb sind diese für die weiteren
Quartale gültig!
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Agenda
Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine
Informationen
Seite 7Honorar - Analysen / Statistiken
Seite 28Honorarbescheid
Seite 46Richtigstellungsmitteilung
Seite 51Häufigkeitsstatistik
Seite 63Gesamtübersicht
Seite 69Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
Seite 79Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GKV
Seite 92Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP – Schulungen
Seite 115KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren - Fachärztliche Praxen
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Agenda
Honorarzusammenstellung
Seite 119HVM – RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis
Seite 151Job-Sharing - Leistungsbegrenzung nach § 101 SGB V
Seite 154Honorarkürzung nach § 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung)
Seite 167Pilotzuschlag im Bereitschaftsdienst (bis Q 4/2017) Vergütungsregelung im BD (Struktur- bzw. Sicherstellungspauschale)
Seite 174Vergütung der Strukturzuschläge Psychotherapie
Abschlags- und Restzahlung
Seite 182Ausführliche Informationen zu diesen Themen finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.de in der Präsentation „Psychotherapapeutenpraxen“ unter dem Link: Abrechnung/Merkblätter/Hilfen
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Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen
Honorar - Analysen / Statistiken Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor) Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Agenda
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KVB - Ihr Ansprechpartner
Präsenzberatung
Individuelle persönliche Beratung Beratung zu Ihren Wunschzeiten Durchführung von Seminaren
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KVB - Ihr Ansprechpartner
Präsenzberatung
Beratungsportfolio Honorarberatungen
Abrechnungsberatung einschließlich EBM-Anwendung, bayerische Regelungen, Sachkostenabrechnung, Bereitschaftsdienstpauschalen Beratung zur Honorarverteilung
Honoraranalysen
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Haben Sie Fragen zum Thema Abrechnung oder Abrechnungsunterlagen?
Unser KVB Service- und Beratungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen unter:
Abrechnung Telefon 089 57093-40010
Telefax 089 57093-40011
E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de
Praxisführung E-Mail: Praxisfuehrungsberatung@kvb.de
Für persönliche Termine stimmen Sie bitte einen Beratungstermin mit Ihrer Bezirksstelle ab.
Unsere Ansprechpartner der Präsenzberatung finden Sie unter www.kvb.de unter diesem Link:
www.kvb.de/service/kontakt-und-beratung/
KVB - Ihr Ansprechpartner
Service-Telefon
Klar strukturiert nach Themen Erreichbar zu Servicezeiten
Unser Service-Telefon:
Mo. – Do. 07:30 – 17:30 Uhr
Fr. 07:30 – 14:00 Uhr iStockphoto.com
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Kontaktformular: Abrechnung
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So finden Sie wichtige Informationen im Internet unter www.kvb.de!
Mehr dazu unter dem Thema „Honorar – Analysen/Statistiken“!
Informationen
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Was ist Ihre KVB-Benutzerkennung?
Besteht aus Benutzernamen (z. B. 12071935HH001) und Kennwort
Wofür benötigen Sie Ihre KVB-Benutzerkennung?
Zugriff auf das Mitgliederportal „Meine KVB“
Zugriff auf den Mitgliederbereich
Wichtiges zu Ihrer KVB-Benutzerkennung!
Versand der Benutzerkennung mit Zulassung und auf Anfrage
Ersetzen des Einmalkennworts bei erstmaliger Anmeldung durch Ihr persönliches Kennwort
Alle Teilnehmer einer Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ benötigen jeweils eine eigene persönliche KVB-Benutzerkennung
Unser KVB Service- und Beratungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen unter:
Telefon: 089 57093-40040 Telefax: 089 57093-40041
E-Mail: Benutzerkennung@kvb.de
Informationen im Internet unter www.kvb.de!
Die KVB-Benutzerkennung
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Wie gelange ich unter anderem an die neuesten Abrechnungsdokumente in SmarAkt?
Über folgenden Link können Sie SmarAkt aufrufen:
https://www.kvb.de/praxis/online-angebote/smarakt/
Wo kann ich mich anmelden?
Über das Mitgliederportal "Meine KVB" gelangen Sie zu allen Online-Services der KVB. Sie benötigen dafür einen KVB-SafeNet- oder KV-Ident Plus-Zugang.
Welche Dokumente sind in der Suchfunktion in SmarAkt einsehbar?
Durch einen Doppelklick auf der Kurzanleitung „Neueste Dokumente“ erhalten die eine ausführliche Erläuterung zu den neuersten Abrechnungsdokumente
Informationen - SmarAkt - Erläuterungen
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Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen“ (früher SmarAkt)
Dokumentensuche
Information
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Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen“ (früher SmarAkt)
Information
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Erläuterungen zur Übersicht der neu bereitgestellten Dokumente in „Unterlagen einsehen“ (früher SmarAkt)
Beim Klicken auf „Neueste Dokumente“ befindet sich das neueste Dokument immer ganz oben.
Das „Ladedatum“ gibt an, wann das Dokument bereitgestellt wurde. Das Datum ist absteigend sortiert.
Durch Klicken auf „Dokumentenart“ wird alphabetisch nach der Dokumentenart sortiert.
Durch Klicken auf den jeweiligen „Aktionsbutton“ öffnet sich die Akte, der das Dokument thematisch zugeordnet ist.
Durch Klicken auf das PDF-Symbol öffnet sich das Dokument.
Bei Dokumenten mit einem roten Schloss wird vorher die PIN abgefragt.
Hinweis:
Technisch bedingt können taggleich importierte Dokumente erst am nächsten Tag angezeigt werden.
Information
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Online - Abrechnung
Ihre Quartalsabrechnung können Sie auf folgenden Wegen einreichen:
Online-Abrechnung
Über das Portal „Meine KVB“ Kachel „Dateien einreichen“
Denken Sie bitte daran, uns neben Ihrer online übermittelten Abrechnung auch die
unterschriebene individuelle Sammelerklärung einschließlich notwendiger Unterlagen – z.B. Krankenscheine Sozialhilfe ohne Asylstellen (Kostenträgerabrechnungsbereich 08) – zuzusenden.
Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und dem Briefumschlag anzubringen.
Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.
Eine quartalsbezogene Sammelerklärung und Informationsmaterial hierzu, können Sie aber auch unter www.kvb.de in der Rubrik service/formulare-und-antraege/formulare-mit-s/ herunterladen.
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Informationen
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Neben der Quartalsabrechnung können in ONDES auch diverse elektronische Dokumentationen, wie z.B. die eHKS-Dateien oder DMP eingereicht werden
Online-Abrechnung in ONDES
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ONDES – Informationen zur Sammelerklärung
Dem Honorarbescheid wird kein „rosa“ Blanko-Formular der Sammelerklärung mehr beigelegt.
Im Zusammenhang mit der Einreichung/Übermittlung der Online-Abrechnung steht im Portal ONDES eine ausgefüllte personalisierte Sammelerklärung zum Download bereit.
1.) Klick auf Schaltfläche „Sammelerklärung als PDF downloaden“
2.) Ausdrucken 3.) Unterschreiben 4.) Per Post an KVB senden
Aus rechtlichen Gründen ist die Übersendung der Sammelerklärung mit der(den) Originalunterschrift(en) weiterhin erforderlich.
Wie bisher kann ein aktuelles Exemplar der Sammelerklärung (dann jedoch ohne Personalisierung) auch unter www.kvb.deunter Service/ Formulare und Anträge/ Buchstabe „S“ heruntergeladen werden.
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Abrechnungsdatei erstellen und auf der Festplatte oder
einem Datenträger sichern
ONDES mit Benutzername/Kennwo
rt und Zugangsweg starten
Datei auf der Festplatte oder dem Datenträger
suchen und in ONDES hochladen
Datei prüfen Datei
einreichen Empfangsbestätigung
/Sammelerklärung aufrufen und bei Bedarf ausdrucken
Nach ca. zwei Stunden kann der Bearbeitungsstatus eingesehen werden
Anwendung – Prozessablauf
ONDES ist unabhängig von Ihrer Praxissoftware – Vorteil: der PC an dem die Datei erstellt wird, muss nicht gleich dem sein, an dem sie eingereicht wird Der Anwender erhält direkt nach Einreichung eine schriftliche Empfangs- bestätigung, kann eine vorbefüllte Sammelklärung ausdrucken und hat eine zeitnahe Einsichtmöglichkeit in den Bearbeitungsstatus seiner Abrechnung
Prozessablauf:
ONDES
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Quartalsabrechnung - Zusätzliche Informationen
Briefsendung an die Anschrift:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
„Quartalsabrechung“
93031 Regensburg
Päckchen/Pakete an die Anschrift:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Yorckstr. 15
93049 Regensburg
Die Abrechnung muss bis spätestens zum 10. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss der Quartalsabrechnung eingereicht werden (bei Nachtragsfällen Verjährungsfristen beachten).
Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich
Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und dem Briefumschlag anzubringen!
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Von der Leistung zum Honorar: Kassenpraxis
Honorar- bescheid
Erstellung
Honorarbescheid + Versand an Arzt
Honorarkonto bei der Bank - Details nächste Folie -
*
)RegelleistungsvolumenQuartalsmäßige Einreichung der Abrechnung bei der KV
Prüfung der Abrechnungen / Honorarermittlung und -verteilung Erfassung der erbrachten Leistungen auf
Basis der regionalen bayerischen Gebührenordnung im
Praxiscomputersystem
Ärztliche Leistung
RLV*
BGO
B€GO
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Abrechnung
Wie kommt es zur Vergütung/Honorar ?
Plausibilitätsprüfung Wirtschaftlichkeitsprüfung
Honorar-Auszahlung !!
Regionale €-Gebührenordnung/EBM (feste Preise)
und
Honorarverteilungsmaßstag(HVM)
• Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistungen
• Richtigstellung d. Abrechnung
• Gesamt- und Häufigkeit
sachlich-rechnerische Prüfung
Gegebenenfalls nachgelagerte Prüfung
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Versand der Honorarunterlagen auf Basis der BSNR
Beachten Sie beim Wechsel einer Praxiszusammensetzung, dass die Honorarunterlagen an die zum Versanddatum
aktuelle Betriebsstättennummer (BSNR) geschickt werden.
D.h. die aktuell in der Praxis tätigen Vertragsärzte/-
psychotherapeuten erhalten auch die Unterlagen eines ausgeschiedenen Kollegen in der „Honorartüte“.
Die Praxis muss ggf. die Informationen gemäß getroffener Absprachen weiterleiten. Die interne Zuordnung ist über die lebenslange Arztnummer (LANR) möglich.
Einführung
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Die Systematik aus Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikations- gebundenen Zusatzvolumen (QZV) gilt weiterhin.
Bis zur Obergrenze erfolgt eine Vergütung zu den Preisen der Bayerischen Euro- gebührenordnung (B€GO). Wird die Obergrenze überschritten, wird für diese Überschreitung eine abgesenkte Vergütung bezahlt. Diese so genannte
„Überschreitungsquote“ ist je Fachgruppe unterschiedlich.
Auch ab Quartal 1/2017 sind weiterhin grundsätzlich die aktuellen RLV- bzw.
QZV-Fallzahlen für die Obergrenze relevant.
Für alle Quartale im Jahr 2017 sind die fachgruppenspezifischen
(kalkulatorischen) RLV- und QZV-Fallwerte gleich. Die RLV-Fallwerte sind dabei im fachärztlichen Versorgungsbereich weiterhin in drei Altersklassen unterteilt.
Die kalkulatorischen Fallwerte 2017 finden Sie unter www.kvb.de, in der Rubrik Abrechnung/Honorar/Honorar ab 01.01.2017/ Fallwerte/Fallzahlen/Quoten.
Die kalkulatorischen Fallwerte können - im Falle einer starken Mengendynamik innerhalb einer Fachgruppe - zum Zeitpunkt der Honorarermittlung absinken, allerdings nur auf maximal 95 Prozent für die RLV bzw. 85 Prozent für die QZV.
Honorarverteilungsmaßstab 2017
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Die Systematik aus Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikations- gebundenen Zusatzvolumen (QZV) gilt weiterhin.
Beibehalten wird auch die Regelung der Fallwertminderung, die
Verrechenbarkeit zwischen RLV und QZV, die Verrechungsmöglichkeiten innerhalb einer BAG sowie die so genannte BAG-Zuschlagsregelung.
Die seit 2013 eingeführte Fallzahlzuwachsbegrenzung im RLV gilt weiterhin:
Steigen in einer Fachgruppe die Fallzahlen insgesamt um mehr als drei Prozent, gelten für Ärzte dieser Fachgruppe, die selbst eine entsprechende
Fallzahlsteigerung haben, nicht die aktuellen Fallzahlen, sondern die jeweiligen Vorjahresfallzahlen plus drei Prozent.
Honorarverteilungsmaßstab 2017
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Honorar – Antrag zur Anpassung der Obergrenze
Fallzahl - Fallwert
Mit dem gültigen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) wird die Systematik aus 2013/2014 grundsätzlich fortgeführt. Die
Obergrenze, bestehend aus RLV und QZV, bleibt ebenfalls erhalten.
Die Antragsverfahren zur Anpassung der Obergrenze und der
Härtefallregelung sind wie nachfolgend beschrieben möglich.
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Honorar – Antrag zur Anpassung der Obergrenze
Fallzahl RLV/QZV
Durch die grundsätzliche Verwendung der aktuellen Fallzahl sind Fallzahlanträge nicht erforderlich und im HVM daher auch nicht mehr vorgesehen. Nur wenn für Sie persönlich die Fallzahlzuwachsbegrenzung greift und für Sie damit die jeweilige Vorjahresfallzahl plus drei Prozent gilt, können folgende Tatbestände für eine mögliche Antragstellung in Betracht kommen.
Vertretungen eines Arztes in eigener Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder in der näheren Umgebung aufgrund von Urlaub und/oder Krankheit
Aufgabe einer Zulassung/Genehmigung in der eigenen BAG oder näheren Umgebung
Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in einem für die Fachgruppe von Unterversorgung/drohender Unterversorgung betroffenen Planungsbereich Sonstiger, in der Person liegender Grund, der zu einer niedrigeren Fallzahl
des Arztes im Vorjahresquartal geführt hatte Fallzahlübernahme des Praxisvorgängers
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Honorar – Antrag zur Anpassung der Obergrenze
Fallwert RLV/QZV
Sind Besonderheiten im Einzelfall nicht über ein QZV abgebildet
oder wird die Leistung nicht bereits außerhalb des RLV und der QZV vergütet, kann eine Anpassung der Fallwerte beantragt werden.
Eine Fallwertanpassung kann erfolgen, wenn sich ein besonderer Versorgungsbedarf ergibt aus einem
besonderen Versorgungsauftrag
einer besonderen, für die Versorgung bedeutsamen fachlichen Spezialisierung
Frist
Anträge können bis spätestens einen Monat nach Bekanntgabe
des Honorarbescheids des Quartals gestellt werden, auf das sich
der Antrag bezieht.
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Honorar – Antrag zur Anpassung der Obergrenze
RLV/QZV- Fallwert-Erhöhungen
Seit dem HVM 2015 ist die Möglichkeit vorgesehen, die Obergrenze auf Antrag
anzupassen, wenn ein besonderer Versorgungsbedarf festgestellt wird. Die RLV- und QZV-Fallwerte können dabei angepasst werden, wenn vier Einstiegskriterien erfüllt sind:
Im Vergleich zur Fachgruppe überdurchschnittliche Überschreitung der Obergrenze
Überschreitung des Obergrenzenfallwertes der Fachgruppe von wenigstens 20%
Überschreitung der RLV- bzw. QZV-Fallwerte von wenigstens 15%
Mindestens 20%-Anteil der beantragten Spezialisierung am Gesamtleistungsbedarf
Die übrigen Kriterien bleiben unverändert. Erst nach der Erfüllung der Einstiegs- kriterien werden die Anträge im Einzelfall einer vertieften Prüfung unterzogen.
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Honorar – Antrag zur Anpassung der Obergrenze
„Härtefallregelung“ - Quartal 1/2017 – 4/2017
Für Praxen gibt es die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Das
Vorliegen einer Härte ist von der Praxis entsprechend zu belegen (z.B. durch Vorlage einer Einnahmeüberschuss-Rechnung).
Welche Möglichkeiten gibt es – was ist zu tun ?
Die Härtefallsituation ist jeweils im Einzelfall individuell zu begründen Entsprechende Anträge sind individuell zu formulieren
Bis spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des jeweiligen Honorar- bescheids kann ein Antrag auf Härtefall gestellt werden.
Hinweis:
Den Antrag auf Korrektur der Obergrenze finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.de in der Rubrik:
Service/Formulare und Anträge/Buchstabe „R“ (RLV/QZV)
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Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner Honorar - Analysen / Statistiken
Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor) Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Agenda
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Analysen / Statistiken
Umsatzstatistik
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Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken
Welche Statistiken veröffentlicht die KVB?
Die Statistiken der Abrechnungsdaten (bezogen auf die ambulante medizinische Versorgung (GKV) in Bayern – quartalsweise.
Der Fokus liegt im Vergleich der Honorare, Punkte, Fallzahlen oder Arztzahlenentwicklung zum jeweiligen Vorjahresquartal.
Gliederung der Umsatzstatistik:
1. Erläuterungen zu Besonderheiten im jeweiligen Quartal 2. Gesamtübersicht der Fachgruppen
3. Darstellung der fachärztlich tätigen Internisten nach Schwerpunkten 4. Darstellung der konservativ und operierend tätigen Untergruppen
ausgewählter Arztgruppen
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Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken
Auf welcher Grundlage werden die Statistiken erstellt?
Grundlage der vorliegenden Zahlen und Auswertungen stellen die Abrechnungsdaten der KVB dar.
Bitte beachten Sie:
die jeweils aktuellen und verfügbaren Daten fließen zu einem bestimmten Stichtag in die Auswertung ein.
Zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Änderungen oder Korrekturen der Abrechnungsdaten sind nicht berücksichtigt.
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Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken
Wie sind die KVB Statistiken aufgebaut?
Umsatzstatistik Schnellübersicht
Vergleich der Abrechnungssituation eines Quartals mit dem Vorjahresquartal
Differenzierung der Daten nach Fachgruppen
dargestellte Größe sind: Honorarumsatz, Anzahl Behandlungsfälle, Anzahl Ärzte, Anzahl Punkte und anschließend die sich ergebenden Quotienten dieser Größen, wie Fallwert (Honorarumsatz pro
Behandlungsfall) oder Honorar je Arzt.
Ergänzt werden diese Zahlenreihen um die prozentuale Änderung gegenüber dem Vorjahresquartal.
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Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken
Worauf ist bei der Interpretation der Zahlen zu achten?
Die Besonderheiten der jeweiligen Statistik finden Sie eingangs der jeweiligen Zahlenreihe je Statistikblatt.
Die dargestellten Zahlen und Vergleiche beschreiben den durchschnittlichen Zustand einer Fachgruppe.
Die individuellen Werte einzelner Praxen oder Ärzte können von diesen Durchschnittswerten abweichen.
Gibt es Einschränkungen bei der Interpretation der Zahlen?
Die vorliegenden Zahlen stellen den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung aktuellen Stand dar.
Nachträgliche Änderungen in den Abrechnungsdaten sind nicht berücksichtigt.
Die Vergleichbarkeit von Statistiken unterschiedlicher Quartale ist möglich, solange sich die Grundlagen ihrer Erstellung nicht verändert haben.
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Erläuterung der Analysen / Umsatzstatistiken
Ist auf Basis des Umsatzes ein Rückschluss auf den Gewinn einer Praxis oder das Einkommen eines Arztes/Psychotherapeuten
möglich?
Nein. Aus dem Umsatz kann weder auf den Gewinn der Praxis noch auf das Einkommen Arztes oder Psychotherapeuten geschlossen werden.
Der dargestellte Umsatz spiegelt die Einnahmen der Praxis aus den Behandlungen der gesetzlich versicherten Patienten, die über die KVB abgerechnet werden, wieder.
Nicht enthalten sind darin Einnahmen aus der Behandlung von privat versicherten Patienten sowie sonstige Einnahmen, wie beispielsweise aus Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Selektiv- bzw. Zusatzverträge.
Auf entsprechende Hinweise auf den jeweiligen
Statistikblättern achten
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Definition in der Umsatzstatistik
konservativ, kleiner / mittlerer / großer Operateur
Welche Abrechnungsdaten fließen in die Ermittlung ein?: GKV, inkl. Nachträge
Quelle: Referat Gesamtvergütung & Honorarverteilung
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Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner Honorar - Analysen / Statistiken
Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor) Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
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Telematik Infrastruktur (TI)
Die Auszahlung der Erstattungspauschalen erfolgt automatisch durch die KVB, ohne Beantragung. Führt eine Praxis das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durch, wird ein Nachweis darüber im Praxisverwaltungssystem gespeichert und mit der Quartalsabrechnung an die KVB übermittelt. Die KVB prüft in jeder Abrechnung, ob und wann eine Praxis zum ersten Mal das VSDM durchgeführt hat. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt dann mit der Restzahlung für das Quartal, in dem zum ersten Mal das VSDM durchgeführt wurde (für Q4/2017 am 30. April 2018, für Q1/2018 am 31. Juli 2018 usw.).
Kostenpauschalen
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Honorarbescheid
Ausweisung der Erstattungskosten im
Honorarbescheid
Telematik Infrastruktur (TI) Ausweisung im HB
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Honorarbescheid
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Honorarbescheid
Was wird auf der zweiten Seite des Honorarbescheides ausgewiesen?
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Honorarbescheid
Kann ich Widerspruch gegen den Honorarbescheid einlegen?
- - -
Beachten Sie bitte die Hinweise unter Punkt
1 bis 8
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Richtigstellungsmitteilung
Die Bereitstellung der Richtigstellungsmitteilung in SmarAkt erfolgt am letzten Kalendertag des Quartals in dem Sie Ihre Abrechnung eingereicht haben.
Damit haben Sie die Möglichkeit, erfolgte Korrekturen in Ihrer Abrechnung gegebenenfalls noch vor der Einreichung der nächsten Abrechnung zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen die Korrekturen aus der Richtigstellungsmitteilung erst nach postalischer
Zustellung des Honorarbescheides eingelegt werden kann.
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Hinweis:
BSNR/NBSNR bei BAGs mit mehreren Leistungsorten
Bei Einzelpraxen bleibt es wie bisher bei der LANR
Richtigstellungsmitteilung
Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3 Teilnehmer 4
630000000 630000000 630000000 000000000 000000000 000000000 000000000
1
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Richtigstellungsmitteilung - BAG
Je Arzt bzw. ggf. Psycho-/
Verhaltenstherapeut / je Leistungsort
Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3 Teilnehmer 4 000000000
000000000 000000000 000000000
630000000 630000000 630000000
1
2 1
4 6
61850 10
3
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Richtigstellungsmitteilung
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BVN - Infomanagement | IMAB | 20. Juli 2018 55
Richtigstellungsmitteilung
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KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren - Fachärztliche Praxen
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Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
1
2
Was sagt mir diese Zeile?
Diese Zeile gibt Hinweis auf das Berichtigungskürzel und den Berichtigungsgrund der jeweiligen Korrektur.
Beispiel:
SGE: Diese Leistung 81252, 33060, 01738, 01738M ist genehmigungspflichtig.
Woran erkennt eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) die zutreffenden Korrekturen je Arzt bzw. Psycho-
/Verhaltenstherapeut?
Bei einer BAG werden die berichtigten bzw. ausgeschlossenen Leistungen in der Richtigstellungsmitteilung nicht mehr je LANR in gesonderten Auflistungen ausgewiesen.
Die Korrekturen sind unter der jeweils zutreffenden Regelübersicht mit der Kennzeichnung des Arztes (LE 1,2 oder 3) bei der berichtigten Gebührenordnungsposition (GOP) ersichtlich.
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Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
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Was bedeutet die Nummerierung hinter den Kassennummern der Besonderen Kostenträger in der Richtigstellungsmitteilung?
Bei den ausgewiesenen Kennziffern handelt es sich um den
Kostenträgerabrechnungsbereich (Ktr.-untergruppe), die dem jeweiligen
„Besonderen Kostenträger“ zugeordnet ist.
Beispiel: Kasse 61850 „10“ = Postbeamte
* S = Besondere Kostenträger
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Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
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In welcher Höhe wurde bei einem bestimmten Regeltyp eine Berichtigung vorgenommen?
Die Summen werden bei jedem einzelnen Regeltyp in der „Richtigstellungs- mitteilung“ ausgewiesen.
Im vorliegenden Beispiel wurde die Abrechnung mit Berichtigungskürzel SGE (Regeltyp) in Höhe von 203,41 € berichtigt.
Gibt es eine Gesamtsumme der Berichtigungen?
Die einzelnen Zwischensummen je Regeltyp werden addiert und am Ende der Richtigstellungsmitteilung in einer Gesamtsumme ausgewiesen.
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Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
6
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Wie werden die Patientennamen beim jeweiligen Berichtigungsgrund aufgelistet?
Je Berichtigungsgrund erfolgt die Sortierung
je Krankenkasse nummerisch nach fünfstelliger VKNR aufsteigend und
innerhalb der Krankenkasse nach Patientennamen alphabetisch
Woran erkennt eine BAG bei mehreren Haupt-/Neben- betriebsstätten in der Richtigstellungsmitteilung wo die Korrektur durchgeführt wurde?
Bei einer BAG sind die Korrekturen in der Richtigstellungsmitteilung unter der jeweils zutreffenden Regelübersicht mit der Kennzeichnung der Leistungsortnummer (B1, 2, 3 usw.) bei der berichtigten
Gebührenordnungsposition (GOP) ersichtlich.
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Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
Wo finde ich in der Richtigstellungsmitteilung die Gesamtfallzahl meiner eingereichten Fälle?
Die Fallzahlaufstellung befindet sich als Anlage nach der
Richtigstellungsmitteilung. Hier werden alle Behandlungsfälle / -scheine dargestellt, incl. der Nachtragsfälle und den Besonderen Kostenträgern.
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Richtigstellungsmitteilung (Erläuterungen)
Details
Scheine der Praxis lt. KBV-Prüfmodul (incl.
NBST) + DMP + Klammerliste KBV-Prüfmodul – abzüglich Direktgeschäft
Werden mehrere Scheine eines Patienten für ein Quartal eingereicht, werden diese
geklammert und ein „Behandlungsfall“
gebildet (z.B. 1 Überweisungsschein + 1 NF- Schein oder 1 Ü-Schein + 1 DMP
Dokumentation)
Für jeden dieser Patienten wird dann ein Fall (Behandlungsfall) gebildet und wieder zugefügt.
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In der Fallzahl sind die jeweiligen Kostenträger und die jeweiligen gültigen abrechnungsfähigen Quartale enthalten (laufendes Quartal plus 3 Quartale zurück).
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Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen
Honorar - Analysen / Statistiken Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung Häufigkeitsstatistik Gesamtübersicht
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor) Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Agenda
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Häufigkeitsstatistik
(versorgungsbereichsübergreifende BAG / Facharzt)
Teilnehmer 1
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Häufigkeitsstatistik
(versorgungsbereichsübergreifende BAG Hausarzt / Facharzt)
1
1
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Häufigkeitsstatistik (Erläuterungen)
1
Spalte 12: Abweichung der Praxis in %
Der gewichtete Prüfgruppenwert berücksichtigt die unterschiedlichen Altersgruppenanteile bei der jeweiligen Praxis im Vergleich zum
Durchschnitt der Fachgruppe.
Um diesen Wert zu erhalten, werden
die jeweiligen Altersgruppen-Durchschnittwerte der
Prüfgruppen mit den entsprechenden Altersgruppen-Fallzahlen der Praxis (prüfgruppenbezogen) multipliziert,
die Ergebnisse addiert und
die Summe durch die Gesamtfallzahl dividiert (= gewichtet).
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Häufigkeitsstatistik
(versorgungsbereichsübergreifende BAG/Hausarzt)
Teilnehmer 2
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Häufigkeitsstatistik
(versorgungsbereichsübergreifende BAG Hausarzt / Facharzt)
1
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Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen
Honorar - Analysen / Statistiken Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor) Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Agenda
Ausführliche Informationen zu diesen Thema finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.deder Präsentation „Facharztpraxen“ unter dem Link: abrechnung/merkblaetter-abrechnung/
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Gesamtübersicht
(versorgungsbereichsübergreifende BAG Hausarzt / Facharzt)
Teilnehmer 1 + 2
2
1
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5
2
1
Gesamtübersicht
-Vorderseite
(versorgungsbereichsübergreifende BAG Hausarzt / Facharzt)
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Gesamtübersicht - Rückseite
(versorgungsbereichsübergreifende BAG Hausarzt / Facharzt)
3 3
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Gesamtübersicht
(versorgungsbereichsübergreifende BAG Hausarzt / Facharzt)
Teilnehmer 1
2
1
KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren - Fachärztliche Praxen
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5
2 1
Gesamtübersicht
-Vorderseite
(versorgungsbereichsübergreifende BAG Hausarzt / Facharzt)
KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren - Fachärztliche Praxen
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Gesamtübersicht - Rückseite
3
4
3
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Bei einer fach- und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft und einem MVZ werden die
Abrechnungsdaten (und die Verordnungsdaten) der Ärzte nach Prüfgruppen (entspricht grundsätzlich den Fachgebieten) aggregiert und mit den
entsprechenden Prüfgruppenwerten verglichen. Diese Praxen erhalten für jede vertretene Prüfgruppe eine eigene Gesamtübersicht.
Damit wird der fachgebietsspezifischen Zusammensetzung in solchen Praxen in sachgerechter Weise Rechnung getragen.
Gesamtübersicht (Erläuterungen)
1
2
Logo
Die Gesamtübersicht und auch die Häufigkeitsstatistik in SmarAkt
tragen das Logo der KVB. Daran ist erkennbar, dass diese Liste nur der Information über die Abrechnungssituation im jeweiligen Quartal dient.
Beachte: Schreiben der Prüfungsstelle Ärzte Bayern tragen nicht das Logo der KV Bayern, sondern das der Prüfstelle als unab- hängige Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten.
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Gesamtübersicht (Erläuterungen)
Fallzahlen allgemein
Durch die prüfgruppenkonforme Bildung der Vergleichsstatistiken werden auch die Fälle je Arzt der in einer Praxis vertretenen Prüfgruppe ermittelt. Bei fach- und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxen und MVZ kann daher die Summe der Fälle aus den zu der BSNR gehörenden
Gesamtübersichten höher sein als die in der Honorarzusammenstellung ausgewiesene Fallzahl.
Fallzahlen präventiv/Sonstige Hilfen (SoHi)
Zusätzlich zu den bereits bisher dargestellten Zahlen von Fällen, in denen
derartige Leistungen vorkommen, wird auch noch jeweils die Zahl der Fälle (reine) ausgewiesen, in denen ausschließlich diese Leistungen abgerechnet wurden. Dies ist für die Berechnung der Vergleichswerte im Verordnungsbereich von Bedeutung und wird in dem Block „Gesamtfallzahl kurativ und reine Fälle präventiv/SoHi“ als Summe dargestellt.
3
4
KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren - Fachärztliche Praxen
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Gesamtübersicht (Erläuterungen)
5
Gesamtübersicht und Häufigkeitsstatistik
Wichtige Differenzierung
In der Gesamtübersicht und der Häufigkeitsstatistik wird grundsätzlich der
rechnerische unquotierte Orientierungspunktwert vor RLV zu Grunde gelegt, um eine objektive Vergleichbarkeit herzustellen.
Der Wert der GO-Nummern kann sich daher von den GO-Werten in der
„Honorarzusammenstellung“ unterscheiden. Letztere stellen den Wert nach RLV dar. Außerdem bezieht sich diese Liste stets auf die gesamte Praxis, während Gesamtübersicht und Häufigkeitsstatistik bei fach- und/oder versorgungsbereichs- übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften bzw. Medizinischen
Versorgungszentren nach Prüfgruppen aufgegliedert sind (siehe auch Punkt 2).
In der Honorarzusammenstellung sind darüber hinaus auch noch die Sonstigen Kostenträger enthalten, so dass ggf. die Häufigkeiten und Fallzahlen höher sind.
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Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen
Honorar - Analysen / Statistiken Honorarbescheid
Richtigstellungsmitteilung Häufigkeitsstatistik
Gesamtübersicht - Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV
Honorarübersicht DMP – Patienten einschl. DMP Schulungen
Agenda
KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren - Fachärztliche Praxen
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Abstaffelungsquote bei Labor Kapitel 32.2 / 32.3
Bundeseinheitliche Abstaffelungsquote „Q“ für Laboratoriums- untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM seit Quartal 3/2012
(Grundlage: HVM, gemäß Teil E - Vorgaben der KBV gemäß §87b Abs. 4 SGB V)
Die Vergütung labormedizinischer Leistungen wird seit Quartal 3/2012 maßgeblich durch Vorgaben der Bundesebene bestimmt.
Die seit dem Quartal 4/2012 geltenden Regelungen werden im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) seit 1. Januar 2014 fortgeführt.
.
KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren - Fachärztliche Praxen
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Abstaffelungsquote bei Labor Kapitel 32.2 / 32.3
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Abstaffelungsquote bei Labor Kapitel 32.2 / 32.3
(Erläuterungen)
Überblick über die Vergütungsgrundsätze
Fester versorgungsbereichsübergreifender „Topf“ für Laborleistungen innerhalb der MGV.
Die Konsiliar- und Grundpauschalen für "Labormediziner" (GOP 12210 und 12220 EBM) werden mit einer festen Quote von 144,58 Prozent vergütet.
Die Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus (GOP 32001 EBM) erfolgt ohne Quotierung – gegebenenfalls nach EBM-Begrenzung – zu den Preisen der B€GO.
Die Laborpauschalen der GOP 32025, 32026, 32027, 32035 bis 32039, 32097 und 32150 EBM werden ohne Quotierung zu den Preisen der B€GO vergütet.
Bundeseinheitliche Quote „Q“ für die sonstigen Laborpauschalen des Allgemeinlabors (Abschnitt 32.2 EBM) nach Vorgabe der KBV. Seit Quartal 4/2013 gilt eine Mindestquote von 91,58 Prozent. Dieselbe Laborquote gilt grundsätzlich auch für die Vergütung der Laborpauschalen des Speziallabors (Abschnitt 32.3 EBM - seit 01.07.2016 ohne Unterabschnitt 32.3.14).
Seit 01.01.2014 gelten für bestimmte Arztgruppen ("Nicht-Laborärzte") für die
Laboratoriumsuntersuchungen des Speziallabors (Abschnitt 32.3 EBM -seit 01.07.2016 ohne Unterabschnitt 32.3.14) fallwertbezogene Labor-Budgets.
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BVN - Infomanagement | IMAB | 20. Juli 2018 82
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor) (Erläuterungen)
Für welche Leistungen gilt das Labor-Budget?
Gültigkeit hat das Labor-Budget nur für Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitt 32.3 EBM (Speziallabor).
Anwendung findet es für alle Laborleistungen, die seit Quartal 1/2014 bei der KVB zur Abrechnung eingereicht werden.
Bitte beachten Sie:
Die nachfolgenden Erläuterungen zum Labor-Budget stehen in keinem Zusammenhang mit dem Labor-Budget zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus!
Die Regelungen des EBMzum Labor gelten unverändert weiter.
KV-Statistiken richtig lesen – richtig reagieren - Fachärztliche Praxen
BVN - Infomanagement | IMAB | 20. Juli 2018 83
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
Anwendungsbereich (Erläuterungen
)
Für welche bestimmten Arztgruppen gibt es ein Labor-Budget?
Es gilt für Praxen, in denen ein oder mehrere Ärzte* in einem der folgenden Fachgebiete zugelassen sind und eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von
Laboratoriumsleistungen des Abschnitts 32.3 EBM haben:
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie, Lungenarzt Facharzt für Nuklearmedizin
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Facharzt für Urologie
*
Selbstverständlich ist auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeintBezeichnung entsprechend WBO 2004
„Facharzt für Innere Medizin und …..“
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BVN - Infomanagement | IMAB | 20. Juli 2018 84
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
Anwendungsbereich (Erläuterungen)
Für wen ist das Labor-Budget relevant?
Praxen, die überdurchschnittlichviele Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts 32.3 EBM abrechnen.
Voraussichtlich wird hier das Labor-Budget überschritten, so dass die
Laborleistungen nur maximal bis zur Höhe des Labor-Budgets vergütet werden.
Diese Praxen sollten den Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen der RiLi BÄK erbringen, damit das Labor-Budget ausgesetzt werden kann.
Praxen, die nur wenige Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts 32.3 EBM abrechnen, werden ihr Labor-Budget unterschreiten.
Diese Praxen bekommen ihre Laborleistungen wie bisher auch zu den Preisen der B€GO multipliziert mit der Abstaffelungsquote Q ausgezahlt.
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BVN - Infomanagement | IMAB | 20. Juli 2018 85
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
Fallzählung (Erläuterungen)
Welche Fälle werden für die Berechnung des Labor-Budgets berücksichtigt?
Zur Fallzählung wird die Anzahl der Behandlungsfälle gem. §21 Abs. 1 BMV-Ärzte herangezogen (Praxisfälle).
Welche Fälle sind von der Zählung ausgenommen?
Fälle mit ausschließlichfolgenden GOPen lösen keinen Behandlungsfall aus:
Fälle ohne abgerechnete/anerkannte Leistungen (Leerscheine)
Fälle mit reinen Befundungs-GOP (GOP 01600 bis 01623 einschl. Buchstaben) GOP 88190 (Kostenerstattung)
GOP 88192 (HzV)
Kennnummern 32005 bis 32009, 32011 bis 32023 (Labor) GOP aus Abschnitt 40 EBM (Kostenpauschalen nach EBM) GOP 97199 (Sicherstellungspauschale)
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BVN - Infomanagement | IMAB | 20. Juli 2018 86
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
Referenzfallwert (Erläuterungen)
Wie hoch sind die Referenzfallwerte der betroffenen Ärzte?
Die Referenzfallwerte sind je Fachgebiet/Arztgruppe (AG) vorgegeben und betragen für das 1. Halbjahr 2016:
40,00 € für Internisten mit SP Rheumatologie bzw. Endokrinologie
21,00 € für Nuklearmediziner und Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie 4,00 € für Dermatologen, Gynäkologen, Pneumologen und Urologen
Nicht betroffene Ärztein Praxen mit betroffenen Ärzten erhalten den Fallwert 0,00 €.
Für (Teil-) Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten wird ein Misch-Fallwert errechnet, der abhängig vom Anteil der Arztfälle jedes Arztes in der Praxis ist.
(Beispiel siehe nächste Folie)
1
2
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Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
Referenzfallwert (Erläuterungen)
Wie hoch sind die Referenzfallwerte der betroffenen Ärzte?
Die Referenzfallwerte sind je Fachgebiet/Arztgruppe (AG) vorgegeben und betragen:
40,00 € für Internisten mit SP Rheumatologie bzw. Endokrinologie
21,00 € für Nuklearmediziner und Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie 4,00 € für Dermatologen, Gynäkologen, Pneumologen und Urologen
Nicht betroffene Ärztein Praxen mit betroffenen Ärzten erhalten den Fallwert 0,00 €.
Beispiel:
BAG aus einem Rheumatologen, einem Hämatologen und einem Allgemeinmediziner Ermittlung Anteil an den Fällen:
- Rheumatologe: 400 Arztfälle = 0,4000 - Hämatologe: 400 Arztfälle = 0,4000 - Allgemeinmediziner: 200 Arztfälle = 0,2000 Gesamt-Arztfälle 1.000 Arztfälle = 1,0000
Anteil der Arztfälle * Referenzfallwert AG ergibt den Referenzfallwert der Praxis:
= 0,4 * 40,00 € = 16,00 € + 0,4 * 21,00 € = 8,40 € + 0,2 * 0,00 € = 0
= 24,40 € (praxisindividueller Referenzfallwert der BAG)
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BVN - Infomanagement | IMAB | 20. Juli 2018 88
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
Ermittlung Labor-Budget (Erläuterungen)
Wie errechnet sich das Labor-Budget?
Das Labor-Budget errechnet sich aus einem von der KBV vorgegebenen Referenz- Fallwertmultipliziertmit der Abstaffelungsquote „Q“, wiederum multipliziertmit der Anzahl der Behandlungsfälle der Praxis.
Beispiel: Ermittlung Laborbudget:
Behandlungsfälle der Praxis sind 900 (100 Patientenwerden in der Praxis von mehreren Ärzten behandelt, deshalb ergibt sich die Summe der unter Referenzfallwert genannten Arztfälle 1.000):
24,40 € (Referenzfallwert) * 0,9158 (Q) * 900(Behandlungsfälle der Praxis)
= 20.110,97 € (Laborbudget der Praxis)
4
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BVN - Infomanagement | IMAB | 20. Juli 2018 89
Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM (Speziallabor)
(versorgungsbereichsübergreifende BAG Hausarzt / Facharzt)
1
¹
2
Abweichung:Patienten von mehreren 3
Ärzte der Praxis behandelt!
4