Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.
Herausgabe
Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit)
Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de
Verantwortlich: Sigrid Karck
Ausgabe - Nr.: 02/2014 ausgegeben am: 10. Januar 2014
Bekanntmachung
Jagdgenossenschaftsversammlung 2014
Alle Grundstückseigentümer, die im Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Maudach eingetragen sind, werden hiermit zur Jagdgenossenschaftsversammlung 2014
am Mittwoch, 29. Januar 2014, 18 Uhr,
in der Gaststätte „Adams alte Scheune“, Maudacher Straße 441, 67065 Ludwigshafen,
eingeladen.
T a g e s o r d n u n g:
1. Kassenbericht und Kassenprüfung 2. Entlastung des Vorstandes 3. Neuwahl des Vorstandes
4. Verwendung des Jagdpachtschillings 5. Verschiedenes
Das Jagdkataster liegt vom 14. Januar bis 29. Januar 2014 in der VR-Bank Maudach, Hindenburg- straße 25 a, 67067 Ludwigshafen, zur Einsichtnahme aus.
Die Jagdgenossen werden aufgefordert, dort evtl. Besitzänderungen unter Vorlage der Urkunden zur Berichtigung des Katasters innerhalb der Auslegefrist anzugeben.
gez.
Der Jagdvorstand
Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein
- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bean- tragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Antrag der Fa. BASF SE vom 13.09.2013 zur wesentlichen Änderung zur wesentlichen Änderung Sal- petersäure-Fabrik; Vorhaben: Nachrüstung sicherheitstechnischer Einrichtungen.
Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch- Straße 38, Bauten N 416, N 420, Anlage-Nr. 25.05.
Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderun- gen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.
Ludwigshafen am Rhein, Stadt Ludwigshafen am Rhein
gez.
Dieter Feid Beigeordneter