• Keine Ergebnisse gefunden

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 67/2014 ausgegeben am: 10

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 67/2014 ausgegeben am: 10"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit)

Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck

Ausgabe - Nr.: 67/2014 ausgegeben am: 10. Oktober 2014

Sitzung des Stadtrates

und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt Die Mitglieder des Stadtrates treten am

Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

zu einer öffentlichen und einer nichtöffentlichen Sitzung zusammen.

Die Mitglieder des Ortsbeirates Südliche Innenstadt treten um 16.30 Uhr zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Stadtrat (zu TOP 4) zusammen.

T a g e s o r d n u n g:

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

2. Einbringung des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2015 und 2016, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt sowie die Teilhaushalte, einschl. der Stiftungen - Etatreden der Oberbürgermeisterin und des Stadtkämmerers

3. Beitritt zum Aktionsbündnis der Städte: Raus aus den Schulden - Für die Würde unserer Städte; Kenntnisnahme

4. Bebauungsplan Nr. 567a "Geschäftshaus Berliner Platz, Änderung 1"; Stadtteil Mitte Aufstellungsbeschluss

5. Anmeldung eines EFRE-Theaterprojektes 2015 "Migrationale"

6. Antrag der Stadtratsfraktionen Die Grünen im Rat;

Städtisches Konzept zur Förderung des Ehrenamts Beantwortung von Anfragen

In der nichtöffentlichen Sitzung werden Personalangelegenheiten behandelt.

Ludwigshafen am Rhein, 09.10.2014

gez.

Dr. Eva Lohse Oberbürgermeisterin

(2)

Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt Stadtteil: Süd

Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am 29.09.2014 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 623 „Betriebsansiedlung Lutex“ aufzustellen.

Der Beschluss beruht auf § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch.

Der Bebauungsplan erhält die Nr. 623 und die Bezeichnung „Betriebsansiedlung Lutex“.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 623 ist die Ansiedlung eines Großhandels für Reinigungsprodukte in einer Gemengelage innerhalb des Siedlungsbereiches.

Der Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 4.000 m² ergibt sich aus beigefügtem Lageplan und wird begrenzt:

im Norden durch das Flurstück 3718/22 und die Van-Leyden-Straße

im Osten durch die mit Wohnbebauung genutzten Flurstücke Nr. 3719/14 und 3719/10 im Süden durch die Lagerhausstraße

im Westen durch eine öffentliche Grünfläche östlich der Böcklinstraße (Flurstück Nr. 3718/21)

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Eine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltprüfung bedürfen, wird nicht neu begründet.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch und von dem Umweltbericht nach

§ 2a BauGB wird daher abgesehen.

Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet; die Öffentlichkeit kann sich beim Bereich Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, Zimmer 301 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planungen unterrichten lassen und sich in der Zeit vom 20.10.2014 bis einschließlich 31.10.2014 zur Planung äußern.

Ludwigshafen am Rhein, den 01.10.2014 Stadtverwaltung

gez.

Klaus Dillinger Beigeordneter

(3)

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs.

1 GemO) oder über die Einberufung und die Tagesordnung zu Sitzungen des Stadtrates (§ 34 GemO) ist nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Stadtverwaltung geltend gemacht wird.

(4)

Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt;

Stadtteil: Maudach

Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am 29.09.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 535i „Wohnen am Schloss – Verkehrsfläche“ aufzustellen.

Der Beschluss beruht auf § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 535i und die Bezeichnung „Wohnen am Schloss - Verkehrsfläche“.

Der Bebauungsplan Nr. 535i ändert für seinen Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 535f „ Wohnen am Schloss“ und setzt eine Verkehrsfläche fest.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche von ca. 135 m² des Flurstücks 268/25 und grenzt südlich an das Maudacher Schloss an.

Er wird begrenzt

im Norden: durch das Flurstück 268/21

im Osten: durch die öffentliche Verkehrsfläche im Kreuzungsbereich Von-Sturmfeder- Straße / Bergstraße

im Süden: durch die Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 268/24 in östliche Richtung

im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstücks 268/25 und ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die durch Gebäudeabbruch erzielte Freistellung des Kulturdenkmals Maudacher Schloss und die damit entstandene Freifläche durch die Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche planungsrechtlich zu sichern.

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung und wird gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, unter Inanspruchnahme der Verfahrens-erleichterungen nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 sowie § 13 Abs. 2 + 3 BauGB.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichts nach

§ 2 a BauGB wird abgesehen, da durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.

Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet; die Öffentlichkeit kann sich beim Bereich Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, Zimmer 301 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planungen unterrichten lassen und sich in der Zeit vom 20.10.2014 bis einschließlich 31.10.2014 zur Planung äußern.

Ludwigshafen am Rhein, den 02.10.2014 Stadtverwaltung

gez.

Klaus Dillinger Beigeordneter

(5)

Hinwe Eine Ve 1 Gem ist nac dieser Rechts

is:

erletzung de O) oder übe ch § 24 Abs öffentlichen sverletzung b

er Bestimmun r die Einberu . 6 Gemeind Bekanntma begründen kö

ngen der Ge ufung und die deordnung u achung schri önnen, gege

emeindeordn e Tagesordn unbeachtlich

iftlich unter nüber der St

ung über die nung zu Sitzu

, wenn sie n Bezeichnung tadtverwaltun

e Ausschließu ungen des S

nicht innerha g der Tatsa ng geltend ge

ungsgründe Stadtrates (§

alb eines Ja achen, die e emacht wird

(§ 22 Abs.

34 GemO) ahres nach eine solche

.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Ausschreibungsunterlagen können vom 16.04.2014 an beim Bürgerservice im Rathaus, Rathaus- platz 20, der Stadt Ludwigshafen, gegen ein Entgelt von 10,00 EUR abgeholt oder

HS Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen wäh- rend der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen bei

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens

Die Ausschreibungsunterlagen können vom 29.10.2014 an beim Bürgerservice im Rathaus, Rathausplatz 20, Ludwigshafen gegen ein Entgelt von 10,00 EUR abgeholt werden.. Ihre

Angebote, denen die geforderten Anlagen bei Angebotseröffnung (Submission) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt beiliegen, können zurückgewiesen bzw. als ungültig erklärt werden.

November 2014, findet in der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein die Wahl zum Beirat für Migration und Integration statt.. Die Wahl wird ausschließlich als

(2) Die Stadt Ludwigshafen kann anordnen, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte die Durchführung bestimmter Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen am geschützten Baum, deren

Die Ausschreibungsunterlagen können vom 17.12.2014 an beim Bürgerservice im Rathaus, Rathausplatz 20, Ludwigshafen gegen ein Entgelt von 7,00 EUR abgeholt werden.. Ihre Anforderung