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 Kurzeinschätzung zur Zielerreichung: Jahresbericht Handlungsfelder 2019

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Academic year: 2022

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Jahresbericht Handlungsfelder 2019

Der Senator für Justiz und Verfassung

Kurzeinschätzung zur Zielerreichung:

Bezeichnung der Maßnahme: Lfd. Nr. D23 der Liste

e-justice - Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung der elektronischen Akte Zielgruppe:

Bürgerinnen und Bürger, Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare, Unternehmen, Verwaltungsbehörden

Ergebnisse/Wirkungen (Was soll bewirkt werden?):

Projekt e-justice: Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur e-Aktenführung, medienbruchfreie elektronische Prozesse für Gerichtsverfahren auf einer ergonomischen und performanten Oberfläche.

Kennzahlenzur Messung der Zielerreichung : Einheit Planwert 2019

IST 2019 Einführung der e-Akte in 10 Abteilungen /

Gerichten

Anzahl 7 2

Programm / Produkt (Was wird angeboten?):

Entwicklung der erforderlichen IT-Komponenten im Verbund mit 5 Ländern; Unterstützung in der Einführungsphase in den Gerichten bzw. Abteilungen und beim Einscannen der eingehenden Papierpost in der Übergangsphase bis 2021.

Kennzahlenzur Messung der Zielerreichung : Einheit Planwert 2019

IST 2019 Entwicklung und Produktivsetzung der

Softwarekomponenten im RZ²:

e²A (Aktenanwendung) Anzahl

e²T (Texterzeugung) Anzahl

e²P (Postverteilung) Anzahl

Scansoftware Anzahl 1 1

Organisation/Prozesse (Wie erfolgt die Umsetzung?):

Mitarbeit im Verbundprojekt, Akzeptanzmanangement in der bremischen Verwaltung, Abstimmung mit Justizressorts der Dataport-Länder, Einführungsunterstützung und Schulung in den Dienststellen, Prozessanalysen und Einführung voll elektronischer Prozesse in den Gerichtsabteilungen.

Kennzahlenzur Messung der Zielerreichung : Einheit Planwert 2019

IST 2019

Anzahl der umgestellten Arbeitsplätze Anzahl 330 60

Aufbau von Scanstellen Anzahl 3 1

Sachstand zum Projektfortschritt:

Die Komplexität der Zusammenarbeit diverser Softwaremodule über zu definierende Schnittstellen mit höchsten Sicherheitsanforderungen führte in der Entwicklung und Inbetriebnahme zu deutlichen

Verzögerungen. Im Ergebnis wurden die qualitativen Ziele einer perfomanten, ergonomischen, sicheren und medienbruchfreien Aktenbearbeitung errreicht. Quantitativ musste jedoch eine Anpassung der ursprünglichen Planungsziele erfolgen. Nach den beiden ersten umgestellten Gerichten

Oberwaltungsgericht und Verwaltungsgericht folgen nun die zwei Arbeitsgerichte sowie im Anschluss die weiteren Fachgerichte. Parallel arbeitet das Projektteam an der Einführung der E-Akte im Bereich der landgerichtlichen Zivilsachen.

Das Projekt wird auch in den Jahren 2020 und 2021 sowie den Folgejahren fortgeführt. Eine

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Seite 2

Seite 2 entsprechende Senatsvorlage befindet sich in der Ressortabstimmung.

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