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12 Euro Mindestlohn: Notwendig und gerecht!

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Nr. 38/2021 2. Dezember 2021

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

12 Euro Mindestlohn: Notwendig und gerecht!

Die vergangene Woche brachte gute Nachrichten für Ge- ringverdiener*innen: Am Mittwoch kündigten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag an, den ge- setzlichen Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Einen Tag später stimmte eine über- wältigende Mehrheit im Europaparlament für die Richtli- nie über ein europäisches System von Mindestlöhnen.

Damit soll unter anderem festgelegt werden, dass Min- destlöhne in Europa nicht unterhalb von 60 Prozent des jeweiligen mittleren Einkommens eines Landes liegen dürfen – was in Deutschland die Höhe von 12 Euro zu- sätzlich untermauern würde. Außerdem müssen EU- Länder, die eine geringe Abdeckung mit Tarifverträgen haben, laut Richtlinien-Entwurf „Aktionspläne“ zur Stär- kung der Tarifbindung vorlegen.

Diese Maßnahmen zur Stärkung der Löhne sind richtig und notwendig – auch in Deutschland. Denn nach wie vor gibt es hierzulande einen der größten Niedriglohn- sektoren (siehe Grafik). Rund 8,6 Millionen Beschäftigte verdienen laut Hans-Böckler-Stiftung in Deutschland noch unter 12 Euro pro Stunde. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Kurierdiensten und im Einzel- handel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft noch anständige Löhne.

Ausgerechnet aus dieser Ecke kommen jetzt Angriffe auf die Ampel-Pläne zur Mindestlohnerhöhung: Der Han- delsverband Deutschland (HDE) beispielsweise, malt für den Fall eines Mindestlohns von 12 Euro das alte Ge- spenst von Arbeitsplatzverlusten an die Wand. Zur Erin- nerung: Bereits vor Einführung des gesetzlichen Mindest- lohns 2015 hatten neoliberale Interessenvertreter*innen solche Horrorszenarien vorausgesagt. Tatsächlich aber wuchs die Beschäftigung nach Einführung des Mindest- lohns, die Arbeitslosigkeit ging zurück.

Der Hotel und Gaststättenverband DEHOGA erwartet durch die Mindestlohnerhöhung erhebliche Personalkos- tensteigerungen „für die Mehrzahl der Betriebe“ und räumt damit indirekt ein, wie schlecht in der Branche be- zahlt wird. Dass es auch anders geht, verschweigt der Verband. Dabei hat DEHOGA erst kürzlich in Berlin und Brandenburg Tarifverträge mit der Gewerkschaft NGG abgeschlossen, die in den untersten Entgeltgruppen kei- nen Lohn unter 12 Euro vorsehen. Grundsätzlich gilt: Vor allem in Betrieben ohne Tarifbindung werden Niedrigst- löhne bezahlt. Deshalb ist der gesetzliche Mindestlohn auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich weigern, Tarifverträge abzuschlie- ßen.

Die Arbeitgeberverbände sollten sich darum kümmern, dass ihre Mitglieder anständige Löhne bezahlen und die Anhebung des Mindestlohns akzeptieren. Dass jetzt die Arbeitgebervertreter in der Mindestlohnkommission eine lang geplante Sitzung verlegen ließen, zeugt von einer Trotzigkeit, die nicht weiterführt.

Die künftige Regierungskoalition sollte die Mindestlohn- erhöhung schnell auf den Weg bringen. Den EU- Mindestlohn sollte sie – wie im Koalitionsvertrag ange- kündigt – lautstark im Rat der EU unterstützen. In einem reichen Land wie Deutschland, wo zudem die Lebenshal- tungskosten steigen, müssen Stundenlöhne unter 12 Euro endlich der Vergangenheit angehören.

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