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Diese hat insbesondere den Auftrag, die Instrumente der interjurassischen Zusam- menarbeit, wie gemeinsame Übereinkommen oder Institutionen, zu unterbreiten

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M 130/2002 STA 11. Dezember 2002 42C

Motion

4256 Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.08.2002

Berichterstattung über das Vorankommen bei den gemeinsamen interjurassischen Institutionen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, jeweils während der Septembersession den Grossen Rat über das Vorankommen der gemeinsamen Institutionen, die von der Vereinbarung vom 3. April 2001 zwischen dem Regierungsrat des Kantons Bern und der Regierung des Kan- tons Jura betroffen sind, zu informieren. Diese detaillierte Information ist dem Parlament als besonderer Bericht gemäss Artikel 60 des Grossratsgesetzes vorzulegen.

Begründung:

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung vom 25. März 1994 haben der Bundesrat und die Regierungen der Kantone Bern und Jura die Interjurassische Versammlung (IJV) geschaf- fen. Diese hat insbesondere den Auftrag, die Instrumente der interjurassischen Zusam- menarbeit, wie gemeinsame Übereinkommen oder Institutionen, zu unterbreiten. Die Ver- einbarung bestimmt auch, dass für die Bildung gemeinsamer Institutionen bestimmte Berei- che, wie Verkehr, wirtschaftliche Entwicklung, Arbeit, Infrastrukturen für Sport, Kultur und Bildung, Gesundheitswesen, Sicherheit oder Raumplanung mit Priorität behandelt werden können, um so zu vermeiden, dass sich die Versammlung mit zu allgemeinen Debatten aufhält.

Am 16. August 1999 haben die beiden Kantonsregierungen eine Absichtserklärung verab- schiedet, in der sie 26 mögliche gemeinsame Institutionen auflisten. Nach Aussagen des IJV-Präsidenten, Jean-François Leuba, hat die Verabschiedung dieser Liste innerhalb der Interjurassischen Versammlung grosse Hoffnungen geweckt. Das bisher Realisierte hat jedoch nicht den Erwartungen entsprochen, so dass die IJV nun ungeduldig auf die effek- tive Bildung einiger solcher Institutionen wartet.

Am 4. April 2001 wurde schliesslich zwischen den Regierungen der Kantone Bern und Jura ein Rahmenabkommen über die Errichtung gemeinsamer Institutionen unterzeichnet. Den- noch wartet man im Rahmen der interjurassischen Zusammenarbeit noch auf konkrete Ergebnisse. Bei einigen Dossiers (A16, Statistik, Gleichstellung, Kultur, Sport usw.) wird der gute Wille des Regierungsrates angezweifelt, und seine Informationspolitik bietet Zündstoff für harsche Kritik.

Der Grosse Rat hat ein Anrecht darauf, die genaue Entwicklung der interjurassischen Be- ziehungen zu kennen und die diesbezügliche Regierungspolitik einzuschätzen. Artikel 4 Absatz 1 der Vereinbarung vom 4. April 2001 sieht gerade vor, dass die Gesetzgeber der beiden Kantone über das Vorankommen der Vorhaben gemeinsamer Institutionen nach den im jeweiligen Kanton geltenden Verfahren informiert werden. Mit dieser Motion wird somit verlangt, dass diese Information periodisch und in Form eines jährlichen Berichts erfolge.

Mit einem solchen Bericht würde auch eine demokratische Kontrolle der Regierungspolitik in diesem Bereich eingeführt. Ausserdem würde ein solcher Bericht bestimmt die Arbeiten der Interjurassischen Versammlung erleichtern (die gemäss IJV-Beschluss Nr. 15 vom 20.

Juni 2002 die Elemente für die Beurteilung der Organisation und der Wirkungen der direk-

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ten Partnerschaft, die mittels gemeinsamer Institutionen errichtet wird, zu sammeln hat) und zweifellos auch die Verwaltung in ihrer Arbeit anspornen.

Antwort des Regierungsrates

Wie in der Motionsbegründung richtig ausgeführt, haben der Regierungsrat des Kantons Bern und die Regierung des Kantons Jura am 16. August 1999 zu Händen der Interjuras- sischen Versammlung (IJV) eine Liste ausgearbeitet, die mögliche gemeinsame Institutio- nen enthält. Die beiden Kantonsregierungen machten damals deutlich, dass die Realisie- rungschancen und –fristen der 26 in dieser Liste aufgeführten Möglichkeiten sehr unein- heitlich ausfallen würden.

Der Regierungsrat ist nicht dagegen, dass regelmässig eine Standortbestimmung über das Vorankommen dieser gemeinsamen Institutionen vorgenommen werden soll. Dies ge- schieht bereits zweimal pro Jahr in Bezug auf den Vollzugsstand der Resolutionen der Interjurassischen Versammlung (IJV). Eine in diesem Rahmen liegende Ausdehnung auf die Projekte der gemeinsamen Institutionen wäre somit durchaus denkbar.

Der Regierungsrat kann hingegen den Wunsch nach einem entsprechenden jährlichen Bericht an den Grossen Rat nicht teilen. Von allen Bereichen der Regierungstätigkeit wäre dieser Bereich der einzige, der Gegenstand eines jährlichen Berichts wäre und der weiter ginge als das, was — auch in Bezug auf die gemeinsamen Institutionen — bereits im Ver- waltungsbericht enthalten ist. Überdies würde der Grosse Rat mit einem solchen Bericht nur eine sehr beschränkte Sicht der Dinge erhalten, da die gemeinsamen interjurassischen Institutionen nur einen Aspekt der Jurapolitik des Regierungsrates und der interjurassi- schen Zusammenarbeit darstellen.

Antrag: Ablehnung der Motion.

An den Grossen Rat

wurde zurückgezogen am 15.01.03

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