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Neubau Vollzugszentrum Frauen Witzwil Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat 12. Dezember 2012 RRB 1776/2012

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Neubau Vollzugszentrum Frauen Witzwil

Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat

12. Dezember 2012

RRB 1776/2012

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Zusammenfassung

Mit der Überweisung der Motion 095-2012 Luginbühl-Bachmann wurde der Regierungsrat auf- gefordert, dem Grossen Rat vor dem Antrag für den Projektierungskredit zum Neubau einer Frauenvollzugsanstalt in Witzwil einen Bericht zu den Hintergründen vorzulegen. Der vorlie- gende Bericht zeigt die Gründe auf, die zum Entscheid des Regierungsrates zugunsten eines Neubaus in Witzwil geführt haben. Nach einer umfassenden Darstellung der massgeblichen Fakten geht er auf die mit der Motion geforderten Berichtsinhalte im Rahmen einer zusammen- fassenden Übersicht am Ende des Berichts noch einzeln ein.

In der Vollzugsanstalt für Frauen in Hindelbank besteht wegen prekärer baulicher und damit zusammenhängender betrieblicher Zustände ein dringender Handlungsbedarf. Der Regie- rungsrat hat mit RRB 0475/2012 am 28. März 2012 entschieden, dass die erforderlichen Er- satzneubauten nicht in Hindelbank sondern im Seeland, bei der Domäne Witzwil, geplant wer- den sollen. Das Projekt sieht einen Neubau für rund 118 Plätze vor. Die Investitionskosten werden auf rund 152 Mio. Franken veranschlagt. Abzüglich der Subventionen (Bund und Kon- kordat) von rund 40 Mio. Franken beträgt die Belastung für den Kanton Bern rund 112 Mio.

Franken. Die Realisierung ist in den Jahren 2018–2020 vorgesehen.

Dass auf dem Areal Hindelbank in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen für die Sanierung oder den Ersatz von Gebäuden anstehen, ist seit langem bekannt. Nachdem der Fokus zu Beginn lediglich auf einem Ersatzneubau für einen Teil der Gebäude gelegen hatte, zeigte sich später, dass mittelfristig alle Gebäude in Hindelbank ersetzt oder saniert werden müssen. Deshalb wurden die Arbeiten neu ausgerichtet.

Gegen ein Sanierungs- und Erneuerungsprojekt am bisherigen Standort sprechen grund- sätzlich die engen Raumverhältnisse rund um das Schloss und die fehlenden Erweiterungs- möglichkeiten. Erschwerend käme hinzu, dass unter laufendem Betrieb gebaut werden müss- te, was zu hohen Ertragsausfällen und Sicherheitsrisiken führte. Demgegenüber erlaubt das Konzept eines Neubaus im Seeland die Organisation einer betrieblich und baulich optimalen Anstalt mit vielfältigen Erweiterungsmöglichkeiten für künftige Bedarfsveränderungen und Nut- zungsanforderungen. Das Projekt hat kaum höhere Gesamtkosten als eine Sanierungs- und Erneuerungslösung in Hindelbank. Zudem wird der laufende Anstaltsbetrieb während der Bau- phase nicht tangiert, womit zusätzliche Sicherheitsprobleme vermieden werden können. Das Bundesamt für Justiz favorisiert denn auch klar einen Neubau auf der Domäne Witzwil.

Unabhängig von der Standort- und Variantenwahl sind für den Frauenvollzug im Kanton Bern in den nächsten 10 bis 15 Jahren hohe Investitionen notwendig. Die Bruttoinvestitionen für einen Ersatzneubau in Hindelbank oder im Seeland sind vergleichbar hoch. Bezüglich der Net- tokosten ist ein Neubau im Seeland am günstigsten.

Die folgende Übersicht fasst die Bewertung der geprüften Varianten aus sicherheitspolitischer Sicht sowie aus betrieblicher und räumlicher sowie finanzieller Sicht zusammen:

Neuer Standort Vollzugszentrum Frauen Witzwil

Alternative 1 Neubauten Hindelbank

Alternative 2 Sanierung + Teil- neubau Hindelbank Sicherheitspolitische Sicht

Räumliche und betriebliche

Sicht

Finanzielle Sicht

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INHALTSVERZEICHNIS

1 AUSGANGSLAGE 5

1.1 Konkordatsanstalten / Gefängnisse 5

1.2 Baulicher Handlungsbedarf 5

1.3 Strategie Kanton Bern 5

1.4 Der Kanton Bern als Mitglied des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und

Innerschweiz 6

1.5 Vollzugskosten / Kostendeckungsgrad 6

1.6 Anstalten Hindelbank 6

2 BETRIEBLICHE SITUATION 7

2.1 Betriebsproblematik 7

2.2 Entwicklung im Strafvollzug 8

2.3 Folgen, wenn keine Massnahmen getroffen werden 9

2.4 Kurzfristige betriebliche und bauliche Massnahmen 9

3 DIE RÄUMLICHE INFRASTRUKTUR 10

3.1 Gebäudezustand und mittel- bzw. langfristiger Unterhaltsbedarf 10

3.2 Räumlicher Bedarf IST und SOLL 10

3.3 Weitere geprüfte Szenarien in Hindelbank 11

3.4 Situation Schloss 11

4 NEUER STANDORT VOLLZUGSZENTRUM FRAUEN WITZWIL 12

4.1 Übersichtspläne 12

4.2 Beschrieb und Merkmale 13

4.3 Nachfolgenutzungen in Hindelbank 14

4.4 Risikoanalyse 15

4.5 Kosten 15

4.6 Finanzierung 16

4.7 Terminplan 17

5 ALTERNATIVEN 18

5.1 Alternative 1 – Neubauten in Hindelbank 18

5.2 Alternative 2 – Sanierung und Teilneubauten in Hindelbank 21

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6 GEGENÜBERSTELLUNG VON KOSTEN, CHANCEN UND RISIKEN 23

7 ZUSAMMENFASSENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN VERLANGTEN

BERICHTSINHALTEN 24

8 FAZIT DES REGIERUNGSRATES 27

9 ABKÜRZUNGEN 27

10 ANHANG 28

10.1 Motion 095-2012 (BVE) 29

10.2 Anhang 2 - Interpellation 096-2012 (POM) 31

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1 Ausgangslage

1.1 Konkordatsanstalten / Gefängnisse

Beim Freiheitsentzug wird zwischen Konkordatsanstalten und Gefängnissen unterschieden:

– Konkordatsanstalten dienen dem Straf- und Massnahmenvollzug und werden in offener oder geschlossener Form geführt, getrennt nach Frauen und Männern. Die vier Konkordats- anstalten im Kanton Bern verfügen insgesamt über 549 Plätze und sind in Hindelbank, Thorberg, Witzwil und St. Johannsen.

– Gefängnisse (Regional- und Bezirksgefängnisse) dienen dem Vollzug von Untersuchungs-, Sicherheits- und Auslieferungshaft, von kurzen Freiheitsstrafen, von Vorbereitungs-, Durch- setzungs- und Ausschaffungshaft oder von Freiheitsstrafen in Form von Halbgefangen- schaft oder tageweisem Vollzug etc. Die Gefängnisse stehen in einem engen räumlichen und betrieblichen Bezug zur Staatsanwaltschaft.

1.2 Baulicher Handlungsbedarf

Bei den Berner Konkordatsanstalten und Gefängnissen besteht unterschiedlicher baulicher Handlungsbedarf. Die folgende Tabelle zeigt dies in einer Übersicht:

Einrichtungen Platzangebot baulicher Handlungsbedarf Anstalten Hindelbank 107 akuter Handlungsbedarf

Anstalten Thorberg 180 Sanierungsbedarf und punktueller Neubedarf

Anstalten Witzwil 146

plus 36*

Sanierungsbedarf und punktueller Neubedarf (Projekte beim AGG in Bearbeitung)

* = für ausländerrechtlichen Freiheitsentzug Massnahmenzentrum

St. Johannsen 80 diverse betriebliche Mängel

(Projekte beim AGG in Bearbeitung) Regionalgefängnis Bern 126

hoher Sanierungsbedarf, nicht EMRK1 konforme Struktur. Sofortmassnahmen (Sicherheit) 2012/13. Ersatzneubau per 2023 notwendig.

Regionalgefängnis Burgdorf 110

Neubau Neumatt seit April 2012 in Betrieb Wegen Aufgabe BG Fraubrunnen Ausbau um 10 Plätze per 2014 geplant

Regionalgefängnis Biel 43 hoher Sanierungsbedarf, nicht EMRK konforme Struktur; Ersatzneubau per 2020 notwendig Bezirksgefängnis Fraubrunnen 10 soll aufgehoben werden (Ausbau RG Burgdorf) Regionalgefängnis Moutier 28 kein Handlungsbedarf

Regionalgefängnis Thun 98 kein Handlungsbedarf Bewachungsstation Inselspital 16 kein Handlungsbedarf Tabelle 1: Übersicht Konkordatsanstalten und Gefängnisse

1.3 Strategie Kanton Bern

Die Strategie des Amtes für Freiheitsentzug und Betreuung (FB) sieht eine langfristige Kon- zentration der Vollzugseinrichtungen im Seeland vor. Mit RRB vom 28. März 2012 (475/2012) hat der Regierungsrat dem Strategieziel grundsätzlich zugestimmt. Ziel ist ein möglichst öko- nomischer Betrieb aller Konkordatsanstalten. Das kann am besten erreicht werden mit einer Konzentration in einem Gebiet. So können zwischen den Anstalten Synergien im Bereich

1 EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention, resp. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Von der Schweiz 1974 ratifiziert

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Sicherheit, Logistik und Gebäudebetrieb sinnvoll genutzt und eine Effizienzsteigerung erzielt werden. Da Konkordatsanstalten wegen ihres Raumbedarfs (Gebäude und Umgebung) und des notwendigen Beschäftigungsangebots dezentral und mit Vorteil nicht in städtischer Umge- bung liegen, sind Standorte auf der Domäne Witzwil im Seeland besonders geeignet.

1.4 Der Kanton Bern als Mitglied des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz

Für den Straf- und Massnahmenvollzug sind die Kantone zuständig. Die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern, Zug, Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aar- gau haben sich 1959 zum Konkordat der Nordwest- und Innerschweiz zusammengeschlossen, um einen einheitlichen und kostengünstigen Vollzug zu gewährleisten und die Planung, den Bau und den Betrieb der Vollzugseinrichtungen bedarfsgerecht zu verteilen und zu koordinie- ren. Der geltende Konkordatsvertrag ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft.

Wollte der Kanton Bern nur für die eigenen Bedürfnisse eine Vollzugsanstalt für Frauen betrei- ben, müsste er unter Beachtung einer sechsjährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres aus dem Konkordat austreten. Die Auswirkungen einer Vertragskündigung wären allerdings für den Kanton Bern nachteilig. Ein Austritt hätte einen Mehraufwand für ausserkantonale Einweisun- gen, Mindereinnahmen, einen Personalabbau und reduzierte Baubeiträge zur Folge. Zudem wäre bei einem Austritt aus dem Konkordat die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags massiv erschwert. Er ist deshalb für den Regierungsrat keine Option.

1.5 Vollzugskosten / Kostendeckungsgrad

Gemäss gültiger Konkordatsvereinbarung werden die Vollzugskosten und die Kostenab- geltungen nach der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lasten- ausgleich (IRV) ermittelt. Dabei wird ein Standortvorteil von aktuell 5 Prozent angerechnet. Der Deckungsbeitrag beträgt demnach 95 Prozent. Die Kostgeldansätze werden periodisch über- prüft. Letztmals erhöht wurden sie für alle Vollzugsregimes in zwei Schritten mit Wirkung ab den Rechnungsjahren 2010 und 2011. Unter Berücksichtigung des Standortvorteils ist die Vergütung für ausserkantonale Insassinnen kostendeckend.

1.6 Anstalten Hindelbank

In Hindelbank wird die einzige Vollzugsanstalt für Frauen in der deutschen Schweiz betrieben.

Der Justizvollzug an Frauen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Zahl der Ein- gewiesenen mit Gewaltdelikten hat sich im Verlauf der letzten fünf Jahre massiv erhöht (aktuell ca. 30 %). Dies oft gepaart mit psychischen Störungen oder Krankheiten. Die Anzahl einge- wiesener Frauen mit langer Aufenthaltsdauer nimmt daher zu. Dadurch steigt der Bedarf an gut gesicherten Plätzen mit einem adäquaten Betreuungsangebot markant.

Die Anstalten Hindelbank verfügen über 107 Plätze und sind eine geschlossene Vollzugsein- richtung für Frauen, mit Hochsicherheits- und Integrationsabteilung. Im Hauptbetrieb stehen über 93 Plätze zur Verfügung. Diese sind aufgeteilt in drei Wohngruppen für den Normalvoll- zug (mit geschlossenem und offenem Vollzug), eine Therapiewohngruppe (stationärer Mass- nahmenvollzug), eine Wohngruppe Mutter-Kind (MuKi) sowie eine Wohngruppe Hochsicher- heit und Integration. Dazu kommt eine Aussenstation mit 14 Plätzen in Burgdorf. Der Betrieb wird mit 84,4 Vollzeitstellen (ca. 100 Mitarbeiter/innen) sichergestellt.

Die Anlage befindet sich auf einem 45'000 m2 grossen Areal und umfasst ca. 8'500 m2 Haupt- nutzfläche. Sie besteht aus dem Schloss aus dem 18. Jahrhundert und verschiedenen Gebäu- den aus den Jahren 1960–61 (Oberbau, Unterbau, Gewerbehaus, MuKi). Dazu kommen acht Personalhäuser aus den Jahren 1949–60 (an Dritte vermietet) sowie einzelne Neubauten aus den Jahren 1995–97 (Biowerk, Stallungen, Gewächshaus und Pforte). Der Gebäudeversi- cherungswert beträgt rund Fr. 55,2 Mio., der BEBU-Wert (inkl. Land) rund Fr. 38,4 Mio.

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Abbildung 1: Übersichtsplan Hindelbank Vom Sanierungs- zum Neubauprojekt

Der Unterbau und das Gewerbehaus wurden in einer ersten Sanierungsetappe Mitte der 90-er Jahre umgebaut und teilsaniert. Die Gebäudehülle wurde damals nicht erneuert. Der Oberbau ist mit Ausnahme der 1999 eingebauten Hochsicherheitsabteilung grösstenteils im Originalzu- stand. Im Jahr 2005 wurde ein Sanierungskonzept für den Oberbau erstellt. Ein gegen Ende 2006 vorgenommener Vergleich zeigte jedoch, dass die Vorteile eines Abbruchs- und Ersatz- neubauprojekts klar überwiegen. Da die Rahmenbedingungen in Hindelbank zudem keine op- timale Lösung zulassen, wurden die Arbeiten an einem Projekt am alten Standort schliesslich zugunsten einer gänzlich neuen Lösung auf der Domäne Witzwil eingestellt.

2 BETRIEBLICHE SITUATION

2.1 Betriebsproblematik

Die Zustände in Hindelbank sind aus betrieblicher Sicht seit längerem prekär. Das Personal leidet unter den derzeitigen Bedingungen, die oft ein normales Arbeiten verunmöglichen. Das Arbeitsumfeld und die Sicherheitssituation des Personals werden immer weniger zumutbar.

Belastend wirkt sich insbesondere der baulich sehr schlechte Zustand des Oberbaus aus.

Folgende Mängel stehen im Vordergrund:

−−−− Die Raum- und Flächenstandards (Zellengrösse, Wohn- und Aufenthaltsbereich, Neben- räume): Vor allem der Oberbau weist ungenügende Zellengrössen, zu grosse Wohn- gruppen, fehlende Nebenräume und ungünstige Raumanordnungen auf.

−−−− Die Sicherheitssituation: Zugang und Anlieferung sind kritisch, eine Entflechtung von Personalzugang, Anlieferung und Besuchereingang ist zwingend. Die heutige Umzäunung entspricht nicht den Anforderungen, sie ist ein Sicherheitsrisiko.

−−−− Der Bereich "Ausbildung und Freizeit" muss an die gesetzlichen Auflagen zur Gleich- stellung von Ausbildung und Arbeit angepasst werden.

−−−− Die Wohngruppen des Oberbaus sind mit 24 Plätzen zu gross für einen zeitgemässen und sicheren Vollzug mit oft psychisch beeinträchtigten Insassinnen.

Oberbau Wohntrakt

Unterbau Wohntrakt

Gewerbe Arbeitstrakt

Biowerk Gärtnerei Mutter-Kind

Wohngruppe Pforte Schloss

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−−−− Die Wohngruppe "Hochsicherheit und Integration" sollte aus Gründen der Sicherheit das Zentrum der Institution bilden. Heute liegt sie exponiert am Rande des Areals, was hohe Risiken birgt. Zudem sind hier die räumlichen Ressourcen (Arbeitsbereich und Wohnbereich, Platzangebot) ungenügend. Dies wurde im Bericht der NKVF2 nach einem Besuch in Hindelbank als besonders problematisch beurteilt. Die Infrastruktur wurde als nicht adäquat bezeichnet. Die Sicherheitsanforderungen werden nur teilweise erfüllt. Die ungünstigen räumlichen Verhältnisse binden unnötig viele Personalressourcen.

−−−− Es besteht zunehmender Bedarf nach gesicherten und hochsicheren Plätzen für ver- urteilte Frauen mit teilweise lebenslänglicher Inhaftierung (Verwahrung). Dafür sind ge- nügend Raum (innen und aussen), geeignete Technik und angepasste Materialien erfor- derlich.

−−−− Die Raumverhältnisse der Mutter-Kind-Abteilung sind eng und nicht kindgerecht. Die Zellen können nachts nicht geschlossen werden, da sie weder über ein WC noch eine Zel- lenrufanlage verfügen. Das ist ein Sicherheitsrisiko. Zudem fehlen ausreichend grosse Aussenräume für die Kinder.

−−−− Das unter Denkmalschutz stehende Schloss stellt heute ein Sicherheitsrisiko dar. Zudem ist es als Verwaltungsgebäude schlecht geeignet: Die Räumlichkeiten sind schön, aber unzweckmässig und verursachen hohe Betriebskosten.

−−−− Die betrieblichen Bedürfnisse müssen sich heute zu stark den baulichen Gegebenheiten unterordnen. Die Abläufe sind nicht optimal und die Transportwege sehr lang.

2.2 Entwicklung im Strafvollzug Belegung

Die Belegung bewegte sich in den letzten Jahren jeweils um 95 %, die Sollauslastung beträgt 90 %. Im Jahr 2010 waren die Anstalten Hindelbank zu 94,4 % belegt. Dies entspricht 36'991 Vollzugstagen. Es waren rund 100 Ein- und Austritte zu verzeichnen. 2011 ging die Belegung leicht zurück, weil im Juli 2011 Normalvollzugsplätze in 17 Massnahmenplätze (Wohngruppe Therapie) umgewandelt wurden. Die neuen Plätze sind noch nicht alle belegt (Belegung Ende 2011: 92 %). Es bestehen vor allem im gesicherten Bereich Kapazitätsengpässe und Wartelis- ten. Weil hier Personen mit sehr langen Strafen und zum Teil massiven psychischen Proble- men untergebracht sind, werden nur selten Plätze frei.

Prognosen im Strafvollzug

Das Konkordat hat 2011 die Anstaltsplanung 2006 revidiert. Im Frauenvollzug rechnet die Pla- nung zusätzlich zu den bestehenden 107 Plätzen kurz- bis mittelfristig mit weiteren 8 Plätzen.

Der Bedarf beträgt somit insgesamt 115 Plätze. Die Anstaltsplanung zeigt, dass seit der Revi- sion des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches der Bedarf nach Massnahmenplätzen schweizweit stetig steigt. Bei den Männern massiv, bei den Frauen etwas weniger deutlich.

Deshalb und aufgrund der geplanten Gruppengrössen geht das aktuelle Projekt von 130 Plät- zen aus. Davon sind 12 Plätze in der Aussenwohngruppe und 118 Plätze im Neubau vorgese- hen.

Absehbar ist, dass die Verschiebung vom offenen zum geschlossenen und gesicherten Straf- und Massnahmenvollzug anhalten wird. Die deutliche Zunahme von Gewaltdelikten durch Frauen führt zu längeren Strafen oder Massnahmen. Eingewiesene Frauen mit Massnahmen oder massiven psychischen Problemen werden intensiver betreut werden müssen. Dies erhöht den Personalaufwand, der jedoch durch ein höheres Kostgeld für diese Vollzugsformen kom- pensiert wird.

Das verstärkte Sicherheitsbedürfnis von Politik und Gesellschaft und eine emotionalisierte Me- dienberichterstattung führen zudem schon heute zu einer restriktiveren Entlassungspraxis.

Das wird längerfristig den Platzbedarf erhöhen. Ein Teil der heute zu einer Massnahme nach

2 NKVF = Nationale Kommission zu Verhütung von Folter

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Art. 59 StGB (= stationäre therapeutische Massnahme) Verurteilten wird zudem nach erfolglo- ser Massnahme verwahrt. Dadurch werden langfristig weitere Plätze benötigt. Zunehmend sind ältere Eingewiesene im Vollzug.

Der Einfluss weiterer Faktoren (insbesondere erneute Revision StGB und Entwicklung der Ge- richtspraxis) ist schwer abschätzbar.

Künftiger Bedarf

Langfristige Prognosen zur Art der benötigten Plätze (Hochsicherheit, Integration, Massnahme oder Normalvollzug) sind bei der kleinen Insassinnenpopulation grundsätzlich schwierig. Es werden deshalb Räumlichkeiten benötigt, die künftigen Bedarfsveränderungen und neuen Nutzungsanforderungen angepasst werden können. Das ist heute nicht der Fall.

2.3 Folgen, wenn keine Massnahmen getroffen werden

– Werden die Mängel in den Bereichen Hochsicherheit und Integration sowie MuKi nicht be- hoben, müssen einzelne Wohngruppen geschlossen werden. Damit würden die Kosten wegen der kleineren Anzahl Vollzugsplätze steigen.

– Ohne umfassende Massnahmen werden die Unterhaltskosten laufend zunehmen. Zudem werden die Kosten für bauliche Sofortmassnahmen deutlich ansteigen, die für die Auf- rechterhaltung des Betriebs nötig werden. Optimale Lösungen sind in den bestehenden Gebäudestrukturen nicht zu realisieren.

– Dazu kommen unverhältnismässig hohe Energie- und Betriebskosten wegen der alten Bausubstanz und der ungeeigneten Strukturen. Diese wirken sich negativ auf die Be- triebsrechnung aus, da sie nur bedingt durch die Kostgeldansätze gedeckt sind.

– Können die Anforderungen der Subventionsbehörde (u. a. bezüglich Zellengrösse) mittel- fristig nicht erfüllt werden, muss mit weiteren Rügen des CPT3 und der NKVF gerechnet werden. Dies hätte einen nicht unerheblichen Imageschaden für den Kanton Bern zur Fol- ge. Zudem droht im schlimmsten Fall die Schliessung der Anstalten und langfristig wäre der Vollzug in Hindelbank nicht mehr möglich.

2.4 Kurzfristige betriebliche und bauliche Massnahmen

Um den Betrieb und die Sicherheit der Anstalten bis zum Umzug an einen neuen Standort im Seeland (Realisierungshorizont rund 10 Jahre) sicherzustellen, sind in den nächsten Jahren minimale bauliche Massnahmen erforderlich.

Bauliche Massnahmen aufgrund betrieblicher Anpassungen

Die Anstalten Hindelbank haben zusammen mit dem AGG Ende 2011 einen Massnahmenka- talog für die dringendsten betrieblichen Anpassungen definiert. Für die Umsetzung sind vier voneinander unabhängige Projekte vorgesehen:

– Anpassungen im Bereich Oberbau ca. Fr. 1.3 Mio.

(davon ca. die Hälfte gebundene Ausgaben)

– Anpassungen im Bereich Besucherhaus und Pforte ca. Fr. 0.4 Mio.

– Anpassungen im Bereich Mutter-Kind (MuKi) ca. Fr. 0,6 Mio.

– Anpassungen in den übrigen Gebäuden ca. Fr. 0,7 Mio.

Die Ausgaben sind pro Projekt separat zu bewilligen. Damit eine möglichst lange Amortisati- onsdauer erreicht werden kann, werden die Massnahmen in den Jahren 2012 und 2013 um- gesetzt.

Baulicher und technischer Unterhalt (Instandhaltung)

Neben den betrieblich bedingten Anpassungen zeichnen sich in den nächsten Jahren umfang- reiche bauliche und technische Unterhaltsmassnahmen ab. Grundsätzlich wird eine Flickstra-

3 CPT = European Committee for the Prevention of Torture

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tegie verfolgt, indem nur diejenigen Massnahmen vorgenommen werden, die für die Gewähr- leistung des Betriebs und der Sicherheit bis zur Aufgabe des Standorts Hindelbank unverzicht- bar sind. Die notwendigen Massnahmen werden jährlich neu geprüft und die Umsetzung er- folgt im Rahmen des jeweiligen Jahresunterhaltsprogramm (JUP) des AGG.

Im Vergleich zum baulichen Unterhalt der letzten Jahre (durchschnittlich ca. Fr. 450'000.--) werden in den nächsten Jahren mehr Mittel notwendig sein als bisher. Der Grund dafür liegt darin, dass in den letzten Jahren aufwändigere Unterhaltsarbeiten (z.B. Videoüberwachung, Schliesssystem etc.) wegen der unklaren Zukunft der Anstalten verschoben wurden. Berück- sichtigt werden müssen hier die starke Beanspruchung, das Alter und der Zustand der Gebäu- de und deren technischer Einrichtungen. Dazu kommt der erhebliche Aufwand für die Instand- haltung des denkmalgeschützten Schlosses.

3 DIE RÄUMLICHE INFRASTRUKTUR

3.1 Gebäudezustand und mittel- bzw. langfristiger Unterhaltsbedarf

Der gesamte Gebäudebestand der Anstalten Hindelbank wurde einer Zustandsanalyse unter- zogen. Es wurden umfangreiche bauliche und betriebliche Mängel festgestellt, der Unterhalts- bedarf steigt stetig an. Fest steht, dass nicht nur im Oberbau Handlungsbedarf besteht, son- dern mittelfristig (10–15 Jahre) auch für das Gewerbehaus und den Unterbau umfangreiche Massnahmen vorgesehen werden müssen. Eine Sanierung der gut 50 Jahre alten Bausub- stanz ist wegen der veränderten betrieblichen Anforderungen und der ungeeigneten Struktur nicht wirtschaftlich. Wie beim Oberbau müssten deshalb auch hier Ersatzneubauten vorgese- hen werden. Dazu kommt, dass sowohl im Bereich MuKi als auch im Unterbau bedenkliche Belastungen (Naphtaline, Asbest) festgestellt wurden.

Kaum wären die Arbeiten für den Ersatz des Oberbaus abgeschlossen, wäre demnach bereits die Planung der nächsten Ersatzneubau-Etappe anzugehen. Ein Normalbetrieb wäre in Hin- delbank über Jahre nicht möglich.

3.2 Räumlicher Bedarf IST und SOLL

Gemeinsam mit den Anstalten Hindelbank wurde das Soll-Raumprogramm erarbeitet. In die- sem Zusammenhang fanden erste Kontakte mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) als Subventi- onsbehörde statt. Diese zeigten, dass das BJ klar den Neubau Seeland gegenüber einem Verbleib am Standort Hindelbank favorisiert.

Sowohl bei einem Neubau im Seeland als auch bei Ersatzneubauten in Hindelbank (Alter- native 1) wird ein Flächenzuwachs in der Grössenordnung von 2'000–2'750 m2 Hauptnutz- fläche (HNF) notwendig sein. Damit kann der heute bekannte Bedarf abgedeckt werden, unter Einhaltung der gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben. Reserveflächen sind darin allerdings nicht enthalten. Der Flächenbedarf im Überblick:

Varianten Standort Seeland Standort Hindelbank

Bestand IST 0 m2 HNF 8'500 m2 HNF

−−−− Abbrüche 0 m2 HNF 6'700 m2 HNF

Neubauten 10'500 m2 HNF 9'450 m2 HNF

−−−− Nutzung bestehender Gebäude 0 m2 HNF 1'800 m2 HNF Raumprogramm Anstalten total 10'500 m2 HNF 11'250 m2 HNF Flächenzuwachs gegenüber best. Anstalt 2'000 m2 HNF 2'750 m2 HNF Tabelle 3: Übersicht Flächenbedarf IST und SOLL

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Die Tabelle zeigt, dass in Hindelbank ein grösserer Flächenzuwachs nötig ist. Dies ist eine Folge der ungünstigeren Möglichkeiten auf dem Areal und der erforderlichen Etappierung der Neubauten. Ungünstig wirkt sich auch die nicht effiziente Nutzbarkeit des Schlosses aus.

Nicht enthalten in den aufgeführten Zahlen sind die Flächen für die Aussenwohngruppe

"Steinhof" in Burgdorf. Diese umfasst heute 14 Plätze des offenen Vollzugs und ist auch für Insassinnen mit externer Beschäftigung (Arbeitsexternat) vorgesehen. Sie muss in der Nähe einer grösseren Stadt liegen, damit die Insassinnen der letzten Progressionsstufe vor der Ent- lassung an eine normale Alltagsumgebung herangeführt werden können. Heute befindet sich die Aussenwohngruppe im kantonseigenen Objekt an der Bernstrasse 55 in Burgdorf. Beim Umzug der Anstalten ins Seeland muss für die Aussenwohngruppe (neu nur 12 Plätze) ein neuer Standort im Grossraum Biel-Lyss-Seeland gesucht werden. Möglich sind sowohl die Zumiete einer geeigneten Liegenschaft als auch die Unterbringung in einem kantonalen Ge- bäude. Der aktuelle Standort in Burgdorf würde aufgegeben und einer neuen Nutzung zuge- führt (andere kantonale Nutzung, Vermietung oder Devestition).

3.3 Weitere geprüfte Szenarien in Hindelbank

Der Fokus bei den Ersatzneubauten lag nicht nur auf der Entwicklung innerhalb des bisherigen Anstaltsperimeters, es wurden auch Szenarien mit Erweiterungen ausserhalb der heutigen Zone für öffentliche Nutzung (ZÖN) geprüft. Da diese Lösungen aber grossflächig fremdes Landwirtschaftsland beanspruchen, eine Hochspannungsleitung im Weg ist und wegen der Nähe zu bestehenden Wohngebieten mit Widerständen aus der Bevölkerung zu rechnen wäre, wurden diese Szenarien nicht weiterverfolgt.

3.4 Situation Schloss

Das Schloss Hindelbank – ein Denkmal von nationaler Bedeutung – ist heute in den Anstalts- betrieb integriert. Im Gebäude sind primär die Verwaltung und die Direktion untergebracht. Die grossen und repräsentativen Räume erlauben jedoch keine moderne und effiziente Verwal- tungsnutzung. Im Schloss befindet sich zudem die Anstaltsküche. Sie ist dringend erneue- rungsbedürftig und ist bezüglich der Betriebsabläufe am falschen Standort. Das Schloss stellt ferner heute ein Sicherheitsrisiko dar: Bei einem Weiterbetrieb der Anstalten Hindelbank müsste das Schloss aus Sicherheitsgründen umzäunt werden.

Mit der Denkmalpflege konnten die grundsätzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf einen Neubauperimeter, die Positionierung der Baukörper und den Einbezug des Schlosses geklärt werden.

Fazit: Das Projekt könnte zwar in etwa im gewünschten Umfang realisiert werden, doch die Lösung wäre wenig flexibel und nicht erweiterbar. Zudem müssten massive Abstriche bei den Betriebsabläufen und der künftigen Bedeutung und Wahrnehmbarkeit des Schlosses in Kauf genommen werden.

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4 NEUER STANDORT VOLLZUGSZENTRUM FRAUEN WITZWIL 4.1 Übersichtspläne

Abbildung 2: Grossraum Seeland

Abbildung 3: Situation Grundeigentum Domäne Witzwil

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Die hellgrünen Flächen sind im Eigentum des Kantons, die grün schraffierten Flächen sind an Dritte verpachtet. Die Domäne der Anstalten Witzwil – der grösste Landwirtschaftsbetrieb der Schweiz – umfasst insgesamt rund 825 Hektaren Land.

4.2 Beschrieb und Merkmale

Die neue Anstalt muss modular aufgebaut und in sich erweiterbar sein. Sie soll in unmittel- barer Nähe der Anstalten Witzwil liegen. Das genaue Layout und die präzise Positionierung sind Gegenstand der nächsten Projektphasen und insbesondere des Wettbewerbs. Die Do- mäne Witzwil ist gut für die neue Anstalt geeignet und grundsätzlich sind mehrere Standorte möglich.

Abbildung 4: Perimeter für mögliche Standorte der neuen Anstalt

Die vorgesehene Anstalt im Seeland zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:

– Im Seeland lässt sich die betrieblich beste Lösung realisieren. Die Anforderungen an die Sicherheit können am besten umgesetzt werden. Die Erfordernisse betrieblicher Abläufe können dank dem "Bau auf der grünen Wiese" optimal in das Vorhaben integriert werden.

– Der laufende Betrieb der bestehenden Anstalten in Hindelbank wird während der Bau- phase nicht tangiert. So sind ein problemloser Wechsel und eine sukzessive Inbetrieb- nahme unter bestmöglichen Voraussetzungen möglich.

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– Eine bedarfsgerechte Ausrichtung auf die Vorschriften des Bundes (Modellanstalt) und einen höchstmöglichen Anteil subventionierter Flächen ist möglich.

– Es besteht ein grosses Entwicklungspotenzial, sowohl innerhalb als auch ausserhalb der neuen Anstalt. Für spätere Erweiterungen können günstige Voraussetzungen geschaffen werden (z.B. gemeinsamer Einkauf, Verpflegung, Sicherheit, zentrale Räumlichkeiten für Besuche). Zudem kann auf Angebote der bestehenden Einrichtungen zurückgegriffen werden.

– Für die neue Anstalt und allfällige Erweiterungsmodule müssen rund 15 Hektaren Land- wirtschaftsland eingezont werden. Das Land gehört dem Kanton.

– Ein PPP-Eignungstest ist grundsätzlich angezeigt. Der Fokus liegt auf der Gebäudeerstel- lung und dem Gebäudeunterhalt.

Erweiterungspotenzial

Die Domäne Witzwil hat ein hohes räumliches Potenzial, so dass in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Anstalt mehrere Erweiterungsmodule realisiert werden können. Im Wissen, dass zum heutigen Zeitpunkt noch keine Angaben zu Umfang und Anforderungen künftiger Anstal- ten – z. B. dem Ersatz der Anstalten Thorberg – vorliegen, sollen mit einer genügend grossen Einzonung künftige Erweiterungen ermöglicht werden.

Raumplanerische Abstimmung

Rund 15 Hektaren Landwirtschaftsland, das im Inventar der Fruchtfolgeflächen (FFF) enthal- ten ist und teilweise ökologisch heikles Gebiet tangiert, sollen in eine Zone für öffentliche Nut- zung (ZöN) umgezont werden. Dies entspricht rund 2 % der Domäne Witzwil (825 Hektaren).

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat keine grundsätzlichen Einwände, weist aber auf das Erfordernis einer sorgfältigen Abwägung der konkurrierenden Interessen (Anlie- gen der Sicherheit gegenüber Anliegen der Landwirtschaft und des Naturschutzes) hin. Die notwendige stufengerechte raumplanerische Abstimmung wird im kantonalen Richtplan vorge- nommen. Ein entsprechendes Massnahmeblatt (C_25:_Voraussetzungen für den Umzug der Anstalt Hindelbank schaffen) ist zusammen mit dem Richtplan bis zum 18. Dezember 2012 in der Vernehmlassung und öffentlichen Mitwirkung. Der Verlust von Kulturland kann nach der Aufgabe und dem Rückbau der Anstalten in Hindelbank mit einer dortigen Rückzonung von Land aus der ZöN in Landwirtschaftsland teilweise kompensiert werden. Allfällige weitere Kompensations- und Wiederherstellungsmassnahmen müssen im Rahmen der Umzonung geprüft werden.

4.3 Nachfolgenutzungen in Hindelbank

Mit dem Bau einer neuen Anstalt im Seeland werden die bestehenden Gebäude in Hindelbank frei für andere Nutzungen. Für die möglichen Nachfolgenutzungen wurden noch keine umfas- senden Abklärungen vorgenommen. Dies ist Gegenstand der nächsten Projektphase.

Es zeichnen sich grundsätzlich drei Szenarien ab:

1. Abbruch aller Gebäude mit Ausnahme des Schlosses. Das Schloss wird devestiert. Der grösste Teil der bisherigen ZöN wird in die Landwirtschaftszone zurückgeführt und das Land verpachtet.

2. Teile der Gebäude inklusive Schloss werden für andere kantonale Nutzungen verwen- det und partiell saniert. Die nicht benötigten (oder zu sanierungsbedürftigen) Gebäude werden abgebrochen. Der Zonenplan bleibt unverändert.

3. Durchführen einer Projektentwicklung für Drittnutzungen (Wohnen, Gewerbe, Hotel- Ressort, Tagungszentrum, etc.). Mit entsprechender Umzonung und Verkauf der Ge- bäude inkl. Schloss und Land.

Die Chancen und Risken sowie die finanziellen Folgen (Aufwand, Ertrag) sollen im weiteren Projektverlauf geprüft und unabhängig vom Projekt Neubau Seeland bearbeitet werden. We-

(15)

gen der verschiedenen Möglichkeiten können zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen An- gaben zu Aufwand und Ertrag gemacht werden.In den Investitionsberechnungen für den Neu- bau des Vollzugszentrums Frauen auf der Domäne Witzwil sind die Kosten für die Abbrüche der Gebäude (mit Ausnahme des Schlosses) und die Instandstellung der Umgebung in Hin- delbank enthalten.

4.4 Risikoanalyse Im Seeland

Die Vollzugseinrichtungen Witzwil und St. Johannsen sind seit über einem Jahrhundert im Seeland verankert. Im benachbarten Sugiez (Kanton Freiburg) befinden sich seit 1898 die An- stalten Bellechasse. Die Bevölkerung lebt mit und von diesen Einrichtungen. Alle Vollzugsein- richtungen sind als gute, zuverlässige und gefragte Arbeitgeber bekannt. Die Grundhaltung in der Bevölkerung gegenüber den Vollzugseinrichtungen ist aus Sicht des Amts FB positiv.

In Zusammenhang mit den Vorarbeiten zum Projekt "Kurzstrafengefängnis Witzwil" (das Pro- jekt ist heute sistiert) hat die Gemeinde Ins keine grundsätzlichen Bedenken bezüglich der Umzonung von Landwirtschaftsland geäussert. Die Gemeinde hat konstruktiv mitgearbeitet und das Vorhaben unterstützt. Mit dem Standortwechsel für die Frauenvollzugsanstalt würden Arbeitsplätze in die Region Seeland transferiert. Dies, könnte positive Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinden haben (Bevölkerungszuwachs, Steuersubstrat, etc.).

In Hindelbank

Der Polizeidirektor hat die Gemeinde Hindelbank nach dem Grundsatzentscheid des Regie- rungsrats vom 28. März 2012 über die neue Situation informiert. Da nur 10% des Personals in der Gemeinde wohnt, ist die Gemeinde nicht übermässig betroffen. Im Gegenteil: Mit einer neuen Nutzung kann das Schloss für die Gemeinde gegenüber heute sogar attraktiver werden.

Zudem erhält die Gemeinde bei einem Rückbau der anderen Anstaltsgebäude neues Land- wirtschaftsland.

Im Weiteren ist der Name Hindelbank wegen der Anstalt heute nicht nur positiv besetzt. Der Verlust an Umsatz von einheimischen Betrieben (Landwirtschaftsbetrieb, Metzgerei, Bäckerei, etc.) fällt für die Gemeinde wohl am negativsten ins Gewicht, kann aber durch neue Nutzungen kompensiert werden.

4.5 Kosten

Beschrieb und Kosten / Subventionierung

Das Schema der neuen Anstalt und die Kostenschätzung basieren auf dem optimierten

Raumprogramm der heutigen Anstalten Hindelbank. Ein detailliertes Raumprogramm wird erst in der nächsten Projektphase erarbeitet. Die geschätzten Kosten von insgesamt 152 Mio.

Franken (Index 122.0, 1. Oktober 2009) setzen sich wie folgt zusammen:

Kosten auf Basis Hauptnutzflächen + Standardinvestitionskosten ca. 98 Mio. Fr.

Zusatzaufwand für:

−−−− Umzäunung, Arealerschliessung und spezielle Fundationen

−−−− Abbruch und Instandstellung Hindelbank

−−−− Möblierung und Betriebseinrichtungen

ca. 19 Mio. Fr.

Kosten ohne Reserven ca. 117 Mio. Fr.

Projektspezifische Kostengenauigkeit (20 %) + Reserven (8 %) ca. 35 Mio. Fr.

Von den Investitionen können die Subventionen von Bund und Konkordat abgezogen werden.

Diese betragen zusammen 50 % der anrechenbaren Bausumme, die in der Regel zwischen 70–85 % der Gesamtkosten liegt. Der Beitrag hängt von der Verfügbarkeit der Mittel und von der Akzeptanz und Beurteilung des Projekts durch die Subventionsbehörde ab.

(16)

Da es keine Modellanstalten für den Frauenvollzug gibt, besteht bei der Kalkulation Hand- lungs- und Interpretationsspielraum. Fest steht, dass ein Neubau im Seeland einen höchst- möglichen Anteil an Subventionsmitteln erhält. Im Finanzplan wurde defensiv kalkuliert und der Anteil an Subventionen vorläufig mit 40 Mio. Franken veranschlagt.

Die Nettokosten betragen für den Kanton somit inkl. Reserven rund 112 Mio. Franken.

Unterhalts-, Betriebskosten und Personalkosten

Der Betriebsaufwand der Anstalten Hindelbank betrug im Jahr 2011 rund 12,7 Mio. Franken.

Er setzt sich wie folgt zusammen:

Betriebsaufwand 2011 Fr. 12'721'086

– Personalkosten Fr. 9'537'335

– Sachaufwand Fr. 3'100'681

– Abschreibungen Mobilien Fr. 83'070

Mit einem Neubau im Seeland können die Betriebskosten vor allem in den Bereichen Energie und Heizmaterialien, Dienstleistungen Dritter für den baulichen Unterhalt (Anstalten und AGG) und den Investitionen in die technischen Anlagen und Einrichtungen gesenkt werden. Heute betragen diese Kosten rund 1,3 Mio. Franken pro Jahr (Durchschnittswert) und setzen sich wie folgt zusammen:

– Kosten für Ver- und Entsorgung (Heizung, Wasser, Strom, etc.) von ca. 0,37 Mio. Fr./a, dies entspricht einem (hohen) Verbrauch von ca. Fr. 26.-- pro m2 Geschossfläche.

– Kosten für Kleinunterhalt (Anstalten) von ca. 0,17 Mio. Fr./a. Diese liegen somit mit 0.34 % vom Neuwert deutlich über den Kosten vergleichbarer Neubauten (0.1 %).

– Personalaufwand Anstalten für Instandhaltung: 3 Stellen à 100 % (0,3 Mio. Fr./a).

– Instandhaltungskosten (normaler Unterhalt AGG) von durchschnittlich ca. 0,45 Mio. Fr./a.

Obwohl die Neubauten im Seeland über mehr Geschossfläche verfügen werden als die beste- henden Anstalten, besteht ein reales Sparpotenzial. Konkrete Angaben sind wegen des frühen Projektestands allerdings noch nicht möglich.

Stark ins Gewicht fällt der Personalaufwand. Es ist davon auszugehen, dass ein deutlich effizi- enterer Betrieb möglich sein wird. Insbesondere in den Bereichen Support und Sicherheit wer- den Synergien mit dem Männervollzug entstehen. Ein Personalabbau steht jedoch nicht zur Diskussion, sondern die frei werdenden Personalressourcen sollen für den Betrieb zusätzlicher Haftplätze eingesetzt werden. Ob die Synergiegewinne den gesamten Personalbedarf für ein erhöhtes Platzangebot werden kompensieren können, wird sich im Rahmen der konkreten Ausgestaltung des Projekts und nach der Betriebsaufnahme zeigen.

4.6 Finanzierung

Mittelfristige Investitionsplanung BVE-AGG

In der mittelfristigen Investitionsplanung 2013–2022 sind insgesamt 112,5 Mio. Franken für das Projekt "Ersatzneubauten Hindelbank im Seeland" vorgesehen (Nettoinvestitionen abzüg- lich Subventionen).

Die Investitionen teilen sich wie folgt auf:

2013–2016 Fr. 7,5 Mio.

2017–2022 Fr. 105,0 Mio.

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Die eingestellten Mittel gelten wie immer unter Vorbehalt allfälliger Änderungen in der Finanz- planung.

Für eine Neubau- oder Sanierungs- und Erweiterungslösung in Hindelbank müssten höhere Investitionen eingeplant werden.

Public Private Partnership (PPP)

Anstelle einer konventionellen Realisierung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Projekt im Rahmen einer Public-Private-Partnership (PPP) umzusetzen. In einem PPP-Modell für ein Hochbauprojekt arbeiten die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft langfristig zusammen, nicht nur beschränkt auf die Bauzeit und die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Im PPP- Modell liegt der Schwerpunkt auf der Lebenszyklusbetrachtung, da der private Partner die Pla- nung, die Projektierung, die Finanzierung, den Bau und den Betrieb über eine längere Zeit- spanne (20–30 Jahre) gegen ein zu Beginn festgelegtes fixes Entgelt übernimmt.

Das Bundesamt für Justiz lehnt aus rechtlichen Gründen eine PPP-Lösung ab und auch eine erste grobe Voranalyse des AGG hat gezeigt, dass der Neubau in Witzwil eher nicht geeignet wäre für eine PPP. Dies insbesondere deshalb, weil Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Reinigung, welche die privaten Partner im Rahmen von PPP üblicherweise übernehmen, bei Vollzugsanstalten von den Insassinnen und Insassen selbst übernommen werden müssen.

Weitere Abklärungen (Eignungstest, Wirtschaftlichkeitsabklärung) im Hinblick auf eine PPP- Lösung sind daher nicht geplant.

4.7 Terminplan

Die nächsten Schritte sehen voraussichtlich wie folgt aus:

Phase 0 – Vorabklärungen und Studien April 2012 – Aug’ 2013 – GRB betr. Projektierungskredit (bis Ausführungsplanung) Frühjahr 2014

– Wettbewerb ca. 2014

– Vorprojekt ca. 2015

– Bauprojekt ca. 2016

– Baugesuch ca. 2016

– Baubewilligung ca. 2017

GRB betr. Ausführungskredit ca. 2017

– Ausführungsplanung ca. 2017

– Baubeginn ca. 2018

– Inbetriebnahme ca. 2020

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5 ALTERNATIVEN

5.1 Alternative 1 – Neubauten in Hindelbank

In den Jahren 2008 und 2009 stand eine Lösung mit Neubauten in Hindelbank im Vorder- grund. Nachdem die fortschreitenden Abklärungen jedoch ergeben hatten, dass diese Lösung mit wesentlichen Nachteilen verbunden ist, wurden die Arbeiten daran eingestellt. Es liegen daher einige, aber keine umfassenden Vergleichsdaten vor.

In Hindelbank verfügt der Kanton über deutlich weniger Landreserven als in Witzwil. Unmittel- bar an das Arealgelände angrenzend besitzt der Kanton zwar eine grössere Landfläche, doch es handelt sich dabei um langfristig verpachtetes Kulturland. Der Perimeter für ein Neubaupro- jekt in Hindelbank ist daher vergleichsweise klein.

Abbildung 6: Situation Dorf Hindelbank / Zonenplan

Ausführung in Etappen

Bei dieser Alternative ist eine Ausführung unter laufendem Betrieb nötig, was eine vorüberge- hende Reduktion der Platzzahl um durchschnittlich 30 % und eine Ausführung in Etappen er- forderlich macht. In einer ersten Etappe werden Oberbau, Gewerbehaus und Biowerk in vier Bauphasen durch Neubauten ersetzt sowie eine doppelte Arealumzäunung erstellt. Dazu sind ein Landabtausch mit dem Pächter sowie eine neue Hofzufahrt notwendig. Innerhalb des be- stehenden Perimeters lässt sich das Projekt in dieser Form realisieren. In einer zweiten Etap- pe wird der Ersatzneubau für den Unterbau erstellt. Bis auf das Schloss und die Pforte werden alle bestehenden Gebäude abgebrochen.

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Abbildung 7: Erste Etappe Neubauten Hindelbank

Abbildung 8: Zweite Etappe Neubauten Hindelbank

Beschrieb und Kosten

Der Investitionsbedarf beträgt insgesamt rund 150 Mio. Franken und teilt sich auf in:

– rund 120 Mio. Franken in der ersten Etappe (sofort)

– rund 30 Mio. Franken in der zweiten Etappe (Ersatz Unterbau, in max. 10–15 Jahren) Die Vollendung der ersten Etappe (Bauzeit ca. 3,5 Jahre) ist per 2020 realistisch. Danach muss bereits die 2. Etappe in Angriff genommen werden, damit um 2025 der Ersatz des Un- terbaus erfolgen kann (Bauzeit ca. 1,5 Jahre).

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Die Gesamtkosten von rund 150 Mio. Franken setzen sich wie folgt zusammen:

Kosten auf Basis Hauptnutzflächen + Standardinvestitionskosten ca. Fr. 95 Mio.

Zusatzaufwand für:

−−−− Landerwerb, Abbruch, Vorbereitungsarbeiten, Anpassungen

−−−− Möblierung und Betriebseinrichtungen

−−−− Aufwand für Etappierung und Provisorien

−−−− Umzäunung und Anpassung Umgebung

ca. Fr. 21 Mio.

Investitionskosten ohne Reserven ca. Fr. 116 Mio.

Projektspezifische Kostengenauigkeit (20 %) + Reserven (8 %) ca. Fr. 34 Mio.

In den angegebenen Zahlen sind noch keine Subventionen berücksichtigt. Wegen der nöti- gen Etappierung, der teilweise nur knapp erreichbaren Standards und der ungünstigen Flä- chensituation des Schlosses kann die Differenz zur Subventionierung einer vorbildlichen Mus- teranstalt gut 10 % oder rund 5 Mio. Franken ausmachen. Verbindliche Angaben könnte das Bundesamt für Justiz erst nach Vorliegen eines detaillierten Projektes machen. Es wird des- halb defensiv kalkuliert und mit Subventionen von rund 35 Mio. Franken gerechnet.

Dazu kommen während der gesamten Bauphase (ca. 5 Jahre) der zusätzliche Personalauf- wand von 8–10 Vollzeitstellen (entspricht rund 5 Mio. Franken) und der Ertragsausfall infolge der um gut 30 % reduzierten Platzzahl (entspricht rund 15 Mio. Franken).

Die Nettokosten betragen somit rund 135 Mio. Franken.

Personal- und Betriebskosten: Um vergleichbare Leistungen wie beim Neubau Seeland zu erbringen, müsste der Personalaufwand wegen der fehlenden Synergien und der teilweise weiterhin kritischen Sicherheitssituation um ca. 2 Stellen erhöht werden (0,2 Mio. Franken pro Jahr). Zudem liessen sich wegen des Schlosses nicht die gleichen Einsparungen bei den Be- triebskosten (Unterhalt, Heiz- und Nebenkosten, Energie) erzielen. Der Mehraufwand gegen- über der Idealanstalt liegt bei rund 0,2 Mio. Franken pro Jahr.

Merkmale:

– Trotz hohen Investitionen ist eine betrieblich nur bedingt zufriedenstellende Lösung mög- lich. Es ist kaum Entwicklungspotenzial vorhanden, die bestehende Zone wird voll aus- genutzt. Erweiterungen sind nur auf fremdem Landwirtschaftsland möglich.

– Das Bauen erfolgt unter laufendem Betrieb, was hohe Sicherheitsrisiken birgt: Ständiger Verkehr im und um das Gelände, dauernde Präsenz von Planern, Unternehmer und Handwerker. Dazu kommen die sich ständig verändernden Prozesse (Umzüge, Ver- und Entsorgung, Betrieb von Provisorien). Um diese Risiken abzudecken sind zusätzliche Personalressourcen im Umfang von ca. 8 – 10 Vollzeitstellen notwendig.

– Wegen des engen Perimeters, der Etappierung des Vorhabens und der Probleme mit Hang und Wasser ist die Kostenunsicherheit deutlich höher als bei einem Neubau.

– Während der langen Bauzeit von ca. 5 Jahren (Etappierung, mehrere Bauphasen) müss- ten Abteilungen geschlossen oder kostspielige Provisorien erstellt werden. Dies brächte eine grosse Zusatzbelastung für das Personal, das bereits heute in zum Teil nur bedingt zumutbaren Verhältnissen arbeitet. Die Ertragsausfälle werden bis zu 30 % pro Jahr be- tragen.

– Das Schloss bleibt in den Betrieb integriert, ist aber nicht öffentlich zugänglich und liegt neu innerhalb einer Doppelumzäunung. Die Sicherheitssituation ist wegen der Topo- grafie, der nahe liegenden Wohngebiete und der engen Situation eher kritisch.

– Probleme mit der Versorgung und den Transportwegen (Küche) bleiben bestehen und machen sehr kostspielige Lösungen nötig.

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5.2 Alternative 2 – Sanierung und Teilneubauten in Hindelbank

Anstelle von umfassenden Neubauten wie in Alternative 1 werden hier die bestehenden Ge- bäude saniert und für den ausgewiesenen Mehrbedarf werden einzelne Neubauten erstellt.

Dabei müssten auch Gebäude saniert werden, die den betrieblichen Anforderungen nicht ent- sprechen und deren Mängel auch durch strukturelle Anpassungen nicht ausreichend korrigiert werden können. Weil das Szenario aus betrieblicher Sicht ungünstig ist, wurden weniger Ab- klärungen als zu Alternative 1 durchgeführt.

Abbildung 8: Sanierung und Teilneubauten

Die nachfolgende Kostenschätzung von rund 129 Mio. Franken setzt sich wie folgt zusam- men:

Investitionsbedarf für Instandsetzungen (Sanierungen) ca. Fr. 41 Mio.

Neubauten für den Mehrbedarf ca. Fr. 20 Mio.

Zwingend notwendige betrieblichen Anpassungen am Bestand ca. Fr. 17 Mio.

Zusatzaufwand für:

−−−− Landerwerb, Abbruch, Vorbereitungsarbeiten, Anpassungen

−−−− Möblierung und Betriebsanpassungen

−−−− Mehraufwand Etappierung und Provisorien

−−−− Umzäunung und Anpassung Umgebung

ca. Fr. 21 Mio.

Kosten ohne Reserven ca. Fr. 99 Mio.

Projektspezifische Kostengenauigkeit (20 %) + Reserven (8 %) ca. Fr. 30 Mio.

Subventionen sind noch nicht berücksichtigt. Wegen der zwingenden Etappierung, der teil- weise nicht erreichbaren Standards und der ungünstigen Flächensituation des Schlosses und der bestehenden Gebäude kann die Differenz zur Subventionierung einer den Anforderungen entsprechenden Modellanstalt bis zu 50 % ausmachen. Genaue und verbindliche Angaben könnte das Bundesamt für Justiz erst nach Vorliegen eines detaillierten Projektes machen. Es wird deshalb defensiv kalkuliert und mit Subventionen von rund 20 Mio. Franken gerechnet Dazu kommen während der gesamten Bauphase (ca. 5 Jahre) der zusätzliche Personal- aufwand von gut 10 Vollzeitstellen (entspricht rund 5 Mio. Franken) und der Ertragsausfall we- gen der um gut 30 % reduzierten Platzzahl (entspricht rund 15 Mio. Franken).

Die Nettokosten betragen somit rund 129 Mio. Franken.

Die Kosten zulasten des Kantons könnten sogar höher ausfallen, wenn der Betrieb wegen der ungenügenden Zellengrössen gesetzeswidrig bleibt und die Subventionen tiefer ausfallen. Aus

(22)

betrieblicher Sicht wäre dieses Szenario sehr ungünstig. Der Betriebsaufwand (Personalkos- ten, Personalfluktuation, Energieverbrauch etc.) würde steigen und könnte durch die Kostgel- der nicht gedeckt werden. Die Vollkostendeckung nach Standards des Konkordates wäre so- mit unsicher.

Personal- und Betriebskosten: Um die vergleichbaren Leistungen wie beim Neubau Seeland zu erbringen, müsste wegen fehlender Synergien und der weiterhin kritischen Sicherheits- situation der Personalaufwand um ca. 4 Stellen erhöht werden (0,4 Mio. Franken pro Jahr).

Zudem lassen sich wegen des Schlosses und der übrigen teilweise alten Gebäudesubstanz nicht die gleichen Einsparungen in Bezug auf die Betriebskosten (Unterhalt, Heiz- und Neben- kosten, Energie) erzielen. Der Mehraufwand gegenüber der Idealanstalt liegt bei rund 0,5 Mio.

Franken pro Jahr.

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6 GEGENÜBERSTELLUNG VON KOSTEN, CHANCEN UND RISIKEN

Neubau Seeland Alternative 1

Neubau Hindelbank

Alternative 2

Sanierung + Teilneubau Hindelbank

Kosten Investitionen: 152 Mio.

Subventionen: -40 Mio.

Zusatzaufwand4: keiner

Bauzeit: 30 Mte.

Ertragsausfall: keiner Kosten netto: 112 Mio.

davon Reserven: 35 Mio.

Kostensicherheit: hoch Personalkosten5: 9.5 Mio./a Betriebskosten6: 3.6 Mio./a

Investitionen: 150 Mio.

Subventionen: -35 Mio.

Zusatzaufwand: 5 Mio.

Bauzeit: 60 Mte.

Ertragsausfall: 15 Mio.

Kosten netto: 135 Mio.

davon Reserven: 34 Mio.

Kostensicherheit: mittel Personalkosten: 9.7 Mio./a Betriebskosten: 3.8 Mio./a

Investitionen: 129 Mio.

Subventionen: -20 Mio.

Zusatzaufwand: 5 Mio.

Bauzeit: 60 Mte.

Ertragsausfall: 15 Mio.

Kosten netto: 129 Mio.

davon Reserven: 30 Mio.

Kostensicherheit: tief Personalkosten: 9.9 Mio./a Betriebskosten: 4.1 Mio./a Chancen

optimale betriebliche Lösung möglich

Anforderungen für Sicherheit gewährleistet

laufender Betrieb wird nicht gestört

vielfache Erweiterungsmög- lichkeiten

Synergien mit anderen Voll- zugsinstitutionen möglich optimierte Betriebskosten wird vom Bund (Subventions-

behörde) favorisiert

Ertragspotenzial für Devesti- tion Schloss/Land

erste Etappe bedarf weniger Mittel (120 Mio. Franken) Zonenkonformität vorhanden Zukunft Schloss ist klar

(da in Betrieb integriert)

geringere Investitionen (ohne Berücksichtigung der Subven- tionen)

Etappierbarkeit

Zonenkonformität vorhanden Zukunft Schloss ist klar (da in

Betrieb integriert)

Risiken Umzonung notwendig

(Landwirtschaftsland, z. T.

ökologisch heikel)

hoher Finanzbedarf, da keine Etappierung möglich

Widerstand am Standort Hin- delbank (Verlust Arbeits- plätze) denkbar

Fluktuation Personal

Widerstand am neuen Stand- ort denkbar (Gampelen oder Ins)

starke Belastung Betrieb wäh- rend langer Bauphase unzumutbare Arbeitssituation

über mehrere Jahre hohe Personalfluktuation

betrieblich optimale Lösung nicht möglich

wenig Entwicklungspotenzial Aufstockung Sicherheitsper-

sonal notwendig

Qualität Vollzug während Bauphase stark beeinträchtigt Ertragsausfälle während Bau-

phase

Schloss für Öffentlichkeit nicht zugänglich

Gleiche Risiken wie Alternative 1 sowie:

höhere Unterhaltskosten Lösung der EMRK-

Problematik (ungenügende Zellengrösse) nicht sicherge- stellt

kein rechtmässiger Vollzug Rügen durch CPT und NKVF

nicht ausgeschlossen grosse betriebliche Probleme kein Entwicklungspotenzial geringere Subventionen

4 Zusatzaufwand: zusätzliche Personalkosten während der Bauphase (Sicherheit, Betreuung)

5 Personalkosten: nach Inbetriebnahme der Neubauten resp. Abschluss der Sanierungen

6 Betriebskosten: Sachaufwand für Betrieb, Unterhalt, Heiz- und Nebenkosten, Energie (ohne Personal)

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7 ZUSAMMENFASSENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN VERLANGTEN BERICHTSINHALTEN

1 Zu erwartende Kosten für die Sanierung des Frauengefängnisses, wenn der Betrieb in Hindelbank weitergeführt wird.

Würde eine Sanierungslösung in Hindelbank gewählt, müssten alle bestehenden Gebäude saniert und für den ausgewiesenen Mehrbedarf müssten einzelne Neubauten erstellt werden.

Dabei müssten auch Gebäude saniert werden, die den heutigen betrieblichen Anforderungen nicht mehr entsprechen und deren Mängel auch durch strukturelle Anpassungen nicht ausrei- chend korrigiert werden können. Da dieses Szenario aus betrieblicher Sicht unzweckmässig und nicht zielführend ist, wurden keine vertieften Abklärungen oder detaillierten Kostenermitt- lungen durchgeführt.

Eine Grobkostenschätzung ergibt die folgenden Zahlen (alle Angaben gerundet):

−−−− Investitionsbedarf für Instandsetzungen 41 Mio. Fr.

−−−− Neubauten für den Mehrbedarf 20 Mio. Fr.

−−−− zwingend notwendige betriebliche

Anpassungen am Bestand 17 Mio. Fr.

−−−− Landerwerb, Abbruch, Vorbereitungs-

arbeiten, Erschliessung 4 Mio. Fr.

−−−− Möblierung und Betriebseinrichtungen 7 Mio. Fr.

−−−− Mehraufwand Etappierung + Provisorien 4 Mio. Fr.

−−−− Umzäunung und Anpassungen Umgebung 6 Mio. Fr.

−−−− Kosten ohne Reserven 99 Mio. Fr.

−−−− Projektspezifische Kostengenauigkeit

(20 % plus Reserven von 8 %) 30 Mio. Fr.

Subventionen sind noch nicht berücksichtigt. Wegen der zwingenden Etappierung, der teilwei- se nicht erreichbaren Standards und der ungünstigen Flächensituation des Schlosses und der bestehenden Gebäude kann die Differenz zur Subventionierung einer vorbildlichen Musteran- stalt bis zu 50 % ausmachen. Defensiv kalkuliert könnte mit rund 20 Mio. Franken an Sub- ventionen gerechnet werden. Wegen der ungenügenden Zellengrössen könnten sie jedoch auch tiefer ausfallen.

Dazu kommen während der gesamten Bauphase von ca. 5 Jahren der zusätzliche Personal- aufwand von gut 10 Vollzeitstellen (rund 5 Mio. Franken) und der Ertragsausfall wegen der reduzierten Platzzahl (rund 15 Mio. Franken). Die Nettokosten betragen nach Berücksichti- gung der betrieblichen Aufwände rund 129 Mio. Franken.

Hinzu kämen höhere Personal- und Betriebskosten, weil der Personalbestand um ca. 4 Stellen erhöht werden müsste und sich wegen des Schlosses und der übrigen teilweise alten Gebäu- desubstanz nicht die gleichen Einsparungen bei den Betriebskosten erzielen liessen

2 Zu erwartende Kosten für die Sanierung des Frauengefängnisses in Bezug auf die beste- henden Sicherheitsmängel und allgemeine Unterhaltsarbeiten für die nächsten 10 Jahre, wenn der Betrieb nach Witzwil ausgelagert werden soll.

Die Anstalten Hindelbank sollen nicht saniert werden, sondern es sind nur die absolut erforder- lichen betrieblich und unterhaltsbedingten Massnahmen vorzunehmen.

Betrieblich bedingte Massnahmen (Umsetzung 2012/2013)

– Anpassungen im Oberbau ca. Fr. 1.3 Mio.

(davon die Hälfte gebundene Ausgaben)

– Anpassungen im Bereich Besucherhaus und Pforte ca. Fr. 0.4 Mio.

– Anpassungen im Bereich MuKi ca. Fr. 0.6 Mio.

– Verschiedene Einzelmassnahmen ca. Fr. 0.7 Mio.

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Unterhaltsbedingte Massnahmen (Erhaltung der Funktionalität)

Grundsätzlich wird eine Flickstrategie verfolgt, indem nur diejenigen Massnahmen vorgenom- men werden, die für die Gewährleistung des Betriebs und der Sicherheit bis zur Aufgabe des Standorts Hindelbank unverzichtbar sind. Die notwendigen Massnahmen werden jährlich neu geprüft und die Umsetzung erfolgt im Rahmen des jeweiligen Jahresunterhaltsprogramm (JUP) des AGG.

Der bauliche Unterhalt kostete in den letzten Jahren durchschnittlich rund Fr. 450'000.-- jähr- lich und lag damit unter den Standardwerten. Im Vergleich dazu werden in den nächsten Jah- ren mehr Mittel notwendig sein, weil in den letzten Jahren alle aufwändigeren Unterhaltsarbei- ten verschoben wurden. Kostenschätzungen sind schwierig, weil die Kosten unmittelbar davon abhängen, welche Massnahmen sich konkret als notwendig erweisen werden. So wird zum Beispiel die Heizung, die gemäss den üblichen Standards in den nächsten Jahren ersetzt wer- den müsste, nur dann tatsächlich ersetzt, wenn das zwingend nötig wird.

3 Vergleich der Betriebskosten des Frauengefängnisses in Hindelbank und in Witzwil sowie Angaben zur Höhe der Synergieeffekte, wenn auf dem Areal in Witzwil ein Männer- und ein Frauengefängnis betrieben werden.

Der Betriebsaufwand der Anstalten Hindelbank betrug im Jahr 2011 rund 12,7 Mio. Franken.

Mit einem Neubau im Seeland können die Betriebskosten vor allem in den Bereichen Energie und Heizmaterialien, Dienstleistungen Dritter für den baulichen Unterhalt (Anstalten und AGG) und den Investitionen in die technischen Anlagen und Einrichtungen gesenkt werden. Zudem besteht mit einem Neubau in Witzwil ein reales Sparpotenzial dank der Optimierung der Be- triebsabläufe und Synergien mit den Anstalten Witzwil. Mit einem gleich bleibenden Personal- bestand können die Leistung und die Sicherheit erhöht werden.

Synergien mit der Anstalt in Witzwil werden derzeit geprüft. Zur Diskussion stehen Synergien beim Personal, in den Bereichen Raum und Gebäudebetrieb (Erschliessung, Ver- und Entsor- gung, gemeinsame Raumnutzung für Bildung, Sport und Freizeit, Verkaufsladen, Fahrzeug und Maschinenpark, ARA-Anschluss, Haus- und Sicherheitstechnik) sowie betriebliche Syner- gien wie Sicherheit (Pikettdienst, Arealüberwachung, Intervention und Feuerwehr), Gesund- heitsdienst, forensisch psychiatrischer Dienst, Berufsbildung, Transportangebot (ÖV-

Anschlüsse), technischer Dienst, IT/Buchhaltung und Personaldienst.

Mit einem gleich bleibenden Personalbestand werden die Leistungen und die Sicherheit erhöht werden können. Ob die Synergiegewinne den höheren Personalbedarf wegen zusätzlicher Haftplätze umfassend werden kompensieren können, werden die konkrete Ausgestaltung des Projekts und die künftige Entwicklung im Strafvollzug (insbesondere gesetzliche Anforderun- gen und veränderte Sicherheitsaspekte) zeigen.

4 Konzept zur Ausgestaltung der Grösse des Gefängnisses, allenfalls nur für die Bedürfnis- se des Kantons Bern.

Der Neubau für die Frauenvollzugsanstalt soll gemäss Konkordatsplanung für 118 Plätze kon- zipiert werden. Im Durchschnitt der letzten Jahre waren ca. 20% der Eingewiesenen aus dem Kanton Bern. Eine Frauenvollzugsanstalt nur für die Bedürfnisse des Kantons Bern müsste somit für ca. 24 Plätze konzipiert werden. Eine Anstalt in dieser Grösse lässt sich nicht wirt- schaftlich betreiben. Im Weiteren müsste der Kanton Bern aus dem Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz austreten, wollte er künftig nur für die eigenen Bedürfnisse eine Vollzugsanstalt für Frauen betreiben. Die Auswirkungen einer Vertragskündigung wären für den Kanton Bern jedoch sehr nachteilig, weshalb sie keine Option darstellt. Deshalb wurde kein Konzept für eine Anstalt erarbeitet, die nur die Bedürfnisse des Kantons Bern abdecken würde.

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5 Konzept zur Finanzierung der 140-Mio-Investition für einen allfälligen Neubau in Witzwil mit Angaben zur Art und zum Umfang der Kostenbeteiligung der andern Kantone.

Wir können mit Subventionen in der Höhe von gesamthaft 25% der Gesamtbaukosten rech- nen, was für das Projekt in Witzwil Subventionen in der Höhe von rund 40 Mio. Franken ergibt.

Darin sind die Kostenbeteiligungen der andern Kantone (via Konkordat) enthalten.

In der Sachplanung des AGG der Jahre 2013–2022 sind insgesamt 112,5 Mio. Franken für das Neubauprojekt (Nettoinvestitionen abzüglich Subventionen) vorgesehen:

2013–2016: 7,5 Mio. Franken 2017–2022: 105 Mio. Franken

6 Konzept zur Ausgestaltung der Kostenverrechnung für Bernerinnen und für ausserkanto- nale Insassinnen.

Wie unter Ziffer 4 ausgeführt, ist der Kanton Bern – und damit die Anstalt Hindelbank – einge- bunden in das Strafvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz. Die Kostenverrechnung für Bernerinnen und ausserkantonale Insassinnen basiert deshalb auf den Kostgeldlisten der Konkordate, die jährlich neu berechnet werden. Für ein eigenes Konzept zur Ausgestaltung der Kostenverrechnung bleibt kein Raum. Anderes würde nur gelten, wenn der Kanton Bern aus dem Konkordat austräte, was aus den genannten Gründen überwiegend nachteilig wäre.

Siehe dazu auch Antwort auf Frage 11 der Interpellation 096/2012 (Anhang 2).

7 Konzept für die Wiederverwendung und/oder den Abbruch der Gefängnisbauten in Hin- delbank ausserhalb des Schlossgebäudes mit Kostenangaben.

Mit dem Bau einer neuen Anstalt im Seeland werden die bestehenden Gebäude in Hindelbank frei für andere Nutzungen. Für die möglichen Nachfolgenutzungen wurden noch keine umfas- senden Abklärungen vorgenommen. Dies ist Gegenstand der nächsten Projektphase.

Es zeichnen sich grundsätzlich drei Szenarien ab:

1. Abbruch aller Gebäude mit Ausnahme des Schlosses. Das Schloss wird devestiert. Der grösste Teil der bisherigen ZöN wird in die Landwirtschaftszone zurückgeführt und das Land verpachtet.

2. Teile der Gebäude inklusive Schloss werden für andere kantonale Nutzungen verwendet und partiell saniert. Die nicht benötigten (oder zu sanierungsbedürftigen) Gebäude wer- den abgebrochen. Es ist keine Anpassung des Zonenplans notwendig.

3. Durchführen einer Projektentwicklung für Drittnutzungen (Wohnen, Gewerbe, Hotel- Ressort, Tagungszentrum, etc.). Mit entsprechender Umzonung und Verkauf der Gebäude inkl. Schloss und Land.

Die Chancen und Risken sowie die finanziellen Folgen (Aufwand, Ertrag) sollen im weiteren Projektverlauf geprüft und unabhängig vom Projekt Neubau Seeland bearbeitet werden. Auf- grund der grossen Spannweite an Möglichkeiten können zum jetzigen Zeitpunkt keine verbind- lichen Angaben zu Aufwand und Ertrag gemacht werden.

In den Investitionen für den Neubau des Vollzugszentrums Frauen auf der Domäne Witzwil sind Kosten für die Abbrüche aller Gebäude (mit Ausnahme des Schlosses) und die In- standstellung der Umgebung in Hindelbank enthalten.

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8 FAZIT DES REGIERUNGSRATES

Die betriebliche Situation des Frauenvollzugs in Hindelbank ist wegen der prekären räumlichen und bautechnischen Zustände seit längerem heikel. Nach umfassender Prüfung und Gegen- überstellung verschiedener Szenarien erweist sich die nun favorisierte Lösung mit einem Er- satzneubau auf der Domäne Witzwil als die beste. Lösungen am bisherigen Standort in Hin- delbank standen zwar anfänglich im Vordergrund, aber die Erkenntnis wuchs, dass sie mit zu vielen Nachteilen verbunden wären. Sie wären nicht wirtschaftlicher als eine Neubaulösung in Witzwil und betrieblich klar schlechter.

Ausschlaggebend für den Entscheid des Regierungsrates für einen Neubau in Witzwil sind der Kostenvergleich, die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Betrieb, die Möglichkeit der Nutzung von Synergien mit bestehenden Anstalten, die Gewähr, dass alle Vorgaben der Subventions- behörden eingehalten werden können und die Tatsache, dass die in Hindelbank erforderliche Realisierung unter laufendem Betrieb mit wesentlichen Risiken verbunden wäre. Nur ein Neu- bau in Witzwil erlaubt eine betrieblich und baulich effiziente Frauenvollzugsanstalt mit vielfälti- gen Erweiterungsmöglichkeiten für künftige Entwicklungen im Straf- und Massnahmenvollzug.

Die folgende Darstellung fasst die Bewertung der einzelnen Varianten aus sicherheitspoliti- scher, betrieblicher und räumlicher sowie finanzieller Sicht zusammen:

Neuer Standort Frauenvollzug Domäne Witzwil

Alternative 1 Neubau Hindel- bank

Alternative 2 Sanierung + Teil- neubau Hindelbank Sicherheitspolitische Sicht

Räumliche und betriebliche

Sicht

Finanzielle Sicht

Unabhängig von der Standort- und Variantenwahl sind für den Frauenvollzug im Kanton Bern in den nächsten 10 bis 15 Jahren hohe Investitionen notwendig. Die Lösung mit einem Neubau auf der Domäne Witzwil bietet klar die meisten Vorteile und ist bezüglich der Nettokosten für den Kanton Bern die günstigste. Sie eröffnet zudem der Gemeinde Hindelbank neue Perspek- tiven, insbesondere mit einer zeitgemässen Neunutzung des Schlosses und einem Rückge- winn von wertvollem Kulturland.

9 ABKÜRZUNGEN

AGG Amt für Grundstücke und Gebäude BJ Bundesamt für Justiz

CPT European Committee for the Prevention of Torture EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

FB Amt für Freiheitsentzug und Betreuung HNF Hauptnutzfläche

JUP Jahresunterhaltsprogramm des AGG

NKVF Nationale Kommission zur Verhütung von Folter RG Regionalgefängnis

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10 ANHANG

Anhang 1 Motion 095/2012 Luginbühl Anhang 2 Interpellation 096/2012 Luginbühl

Referenzen

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