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Kommunen können sich über Mehreinnahmen freuen

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Magdeburg, den 13. Januar 2018

Kommunen können sich über Mehreinnahmen freuen

Sachsen-Anhalts Kommunen profitieren von den weiter steigenden Steuereinnahmen. So werden für das Jahr 2017 Steuereinnahmen in Höhe von 1.718 Mio. Euro geschätzt. Bis zum Jahr 2022 steigen die Steuereinnahmen nach der Steuerschätzung auf 1.991 Mio. Euro an.

Finanzminister André Schröder: „Für die Kommunen ist hierbei von besonderer Bedeutung, dass durch die Festschreibung der Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2017 bis 2021 die steigenden kommunalen Steuereinnahmen in diesem Zeitraum erstmals die Zahlungen des Landes aus dem Finanzausgleichsgesetzt nicht schmälern werden. Bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse 2017 bis 2021 wurden den Kommunen nur gemeindliche Steuereinnahmen von jährlich 1.464 Mio. Euro angerechnet. Die tatsächlichen Einnahmen werden aber deutlich höher sein.

Dieses ‚Mehr‘ an Einnahmen können die Kommunen nunmehr in freier Gestaltung nutzen.“

Neben dieser allgemeinen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung sind auch die Kriterien für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen zugunsten der steuerschwächeren kreisangehörigen Kommunen geändert worden.

Daneben unterstützt das Land die Kommunen auch weiterhin durch die Programme STARK II, STARK III und STARK V.

Hintergrund:

Wegen der schwierigen finanziellen Lage vieler Kommunen im Land haben die Koalitionspartner im Jahr 2016 festgelegt, die Finanzausstattung der Kommunen deutlich zu verbessern.

In Umsetzung dieser Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag sind mit dem seit dem 1.

Januar 2017 geltenden Finanzausgleichsgesetz (FAG) die Zuweisungen des Landes an die Kommunen deutlich angehoben worden. Die Finanzausgleichsmasse wurde um rd. 102 Mio. Euro auf 1.628 Mio. Euro angehoben. Diese im Finanzausgleichsgesetz festgelegten Beträge gelten für die Jahre 2017 bis 2021. Damit haben die Kommunen die gewünschte Planungssicherheit erhalten. Dabei ist auch zu berücksichtigten, dass die Kommunen bereits im Jahr 2016 eine Sonderzuweisung zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft in Höhe von 80 Mio. Euro erhalten hatten. Insgesamt erhalten die Kommunen in dieser Legislaturperiode jährlich rd. 182 Mio. Euro mehr als zuvor.

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Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Geschätzte Steuereinnahmen der Gemeinden

für die Jahre 2017 bis 2022 lt. November Steuerschätzung 2017

(lt. Regionalisierung)

- Beträge in Mio Euro -

Ist* Ist*

2015 2016

Grundsteuer A 23 24 24 24 24 25 25 25

Grundsteuer B 223 228 233 235 238 245 249 252

Gewerbesteuer Brutto 677 862 822 803 819 819 848 877

./. Gewerbesteuerumlage (100 %) 62 98 86 82 84 82 85 88

Gewerbesteuer (Netto) 615 764 736 720 735 737 763 789

Gemeindeanteil an der Lohn- u.

Einkommensteuer und Abgeltungsteuer

527 540 573 602 643 671 708 747

Gemeindeanteil an der Umsatzst. 105 101 130 150 146 150 153 156 Zwischensumme 1.493 1.657 1.696 1.731 1.786 1.827 1.898 1.969

sonstige Steuereinnahmen 20 22 22 22 22 22 22 22

Zusammen 1.514 1.679 1.718 1.753 1.808 1.849 1.920 1.991

2021 2022

2017 2018 2019 2020

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