B R I E F E
selbst ad absurdum, wenn sie den Beitrag eines jeden Ein- zelnen von ihnen nicht offen legen, wie es in der Über- schrift zu ihrer Veröffentli- chung gefordert wird? Wer von ihnen hat recherchiert, wer hat diktiert, wer korri- giert? Oder erübrigt sich diese Frage, bedurfte es überhaupt der Mitarbeit dreier Autoren bei einem Beitrag wie aus ei- ner Feder?
Dr. med. Helmut E. P. Springer, Espenweg 25, 47228 Duisburg
Ein wichtiges Thema
Auch dieses Thema wurde dankenswerterweise einmal im DÄ erwähnt. Eine nicht unerhebliche Zahl von Kolle- gen arbeitet abhängig in deutschen „Forschungsbe- trieben“, meist wohl Univer- sitätskliniken und ist bezüg- lich der Karriereplanung mit- telbar oder direkt von Publi- kationen abhängig, ein wich- tiges Thema also. Trotz eini- ger guter Ansätze im Artikel, insbesondere der Forderung der Offenlegung der Leistung des Einzelnen, ist mir eine ge- nerelle Verdrehung der grundlegenden Motivation für Forschung aufgefallen.
Die Publikation ist meiner Meinung nach nicht die Be- lohnung für die Mühen, sie kann ehren und anerkennen.
Sie sollte jedoch in erster Li- nie die wissenschaftliche Welt informieren und eine kriti- sche Diskussion ermöglichen.
Das ist der Zweck, der Er- kenntnisgewinn unter Einbe-
ziehung anderer Wissenschaft- ler/innen, um insbesondere den menschlichen und stati- stischen Irrtum, der uns stän- dig umgibt, wenigstens ein klein wenig in den Griff zu bekommen. Die Veröffentli- chung als Ehrerbietung? Das kann es nicht sein. In diesem Sinne haben wir keine Kultur.
Publikationen dienen heute in erster Linie der Geldbe- schaffung für überflüssige In- stitute und Forschungsvorha- ben, Quantität geht daher vor Qualität. Da ist die gegensei- tige Autorenschaftschenkung nur eines von vielen Proble- men, die sich direkt aus der grundlegenden Fehlentwick- lung, dem inhaltslosen Kon- kurrenzdenken und der Guts- herrendenkart der Instituts- direktoren ergeben.
Dr. med. M. Stiel,Herpenstraße 22, 53117 Bonn
Mehrarbeit
Zu der Meldung „Wünsche der Ärzte ermitteln“ in Heft 7/2005:
Höhere Grundvergütung
Es ist schon rührend, wie sehr sich der Präsident der Deut- schen Krankenhausgesell- schaft (DKG), Wolfgang Pföhler, um das Wohlergehen der Klinikärzte sorgt. Es ist perfide, 15 Millionen Über- stunden zu relativieren, in- dem man behauptet, diese sei- en überwiegend betriebsbe- dingt oder durch „freiwillige Mehrarbeit“ zum Wohle der eigenen Karriere zustande ge- kommen. Als Schlussfolgerung daraus die DKG als Verteidi- gerin des ohnehin schon spär- lichen Grundgehalts gegen die unflexiblen Gewerkschaf- ten zu propagieren, ist schlicht- weg eine Frechheit. Das Pro- blem ist nicht der Marburger Bund oder ver.di, sondern die fortlaufende Verletzung gel- tenden Arbeitsrechts durch die Arbeitgeber. Außerdem sind Assistentinnen/Assisten- ten an den Universitätsklini- ka vertraglich zur Forschung und Lehre während der Re- gelarbeitszeit verpflichtet. Es ist traurig, dass sich das DÄ
Sterbehilfe
Zu dem Lexikon „Sterbehilfe“ in Heft 5/2005:
Missverständlich
Die Definition der Sterbehil- fe, wie in o. g. Artikel formu- liert, ist falsch und auf gefähr- liche Weise missverständlich.
Sie schreiben: „Sterbehilfe meint dann das Töten oder Sterbenlassen eines schwer Kranken oder sterbenden Menschen aufgrund seines ei- genen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Verlangens.“
Hier sind zwei völlig gegen- sätzliche Dinge vermischt:
Das aktive Tun mit dem Ziel des Tötens ist – mit oder oh- ne „ausdrücklichen oder mut- maßlichen Willen“ – immer eine Tötung (§ 216 StGB, Euthanasie) und in Deutsch- land verboten. Das Sterben- lassen, d. h. das Unterlassen lebenserhaltender Maßnah- men bei einem „schwer Kran- ken oder sterbenden Men- schen aufgrund seines eige- nen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Verlangens“
ist ärztliche Pflicht. Eine Zu- widerhandlung, d. h. Beginn oder Fortführung lebens- erhaltender Maßnahmen ge- gen sein „eigenes ausdrückli- ches oder mutmaßliches Ver- langen“, entspricht dem Tat- bestand der Körperverlet- zung. Bei einem „sterbenden Menschen“ ist es sogar die Pflicht des Arztes, ihn in sei- nem Sterben zu begleiten.
Dies wird ausführlich und un- missverständlich in den Grundsätzen der Bundesärz- tekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung von 2004 festgelegt, wie ja auch weiter
unten beschrieben wurde.
Die Nennung der (verbote- nen) aktiven Sterbehilfe und der (gebotenen) ärztlichen Sterbebegleitung in einem Satz, wie oben zitiert, zeigt, dass der Unterschied der Au- torin offenbar – wie vielen Ärzten und Juristen – nicht klar ist. Es ist Aufgabe eines Organs wie dem DÄ, solche Unklarheiten unmissver- ständlich zu korrigieren.
Dr. Susanne Roller,
Schweidnitzerstraße 27 b, 80997 München
Publizieren
Zu dem Beitrag „Wissenschaftliches Publizieren: Beitrag eines jeden Au- tors offen legen“ von Dr. med. Dirk Stengel et al. in Heft 8/2005:
Wo bleibt die Konsequenz?
Drei Autoren schreiben einen zweiseitigen Artikel zu einem einfachen Thema: der Vielau- torenschaft wissenschaftlicher Publikationen. Doch wo bleibt die Konsequenz? Führen die drei ihre Vorstellung nicht Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet.
Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wie- der und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmög- lichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften ei- ne Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbstverständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.
LESERZUSCHRIFTEN
A
A970 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 148. April 2005
Wäre es nicht sinnvoll, auch noch unseren Klinikleiter unter
die Koautoren aufzunehmen?
zum Sprachrohr derjenigen machen lässt, die eine weitere Absenkung des Lohnniveaus androhen bzw. fordern, wenn die EU-Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt wird. Die Forde- rung muss im Gegenteil lau- ten: eine höhere Grundvergü- tung, gerade für Jung-Ärztin- nen und -Ärzte.
Christian Dierkes,
Frankfurter Straße 121, 35392 Gießen
Ins gleiche Horn blasen
Mit Interesse habe ich die seit Jahren geführten Diskussio- nen in Ihrem Blatt über die Arbeitsbedingungen von Ärz- ten verfolgt. Dies gipfelt nun in der unverfrorenen Aussage des Präsidenten der Deut- schen Krankenhausgesell- schaft, der meint, dass viele Ärzte gern Mehrarbeit leisten würden – prinzipiell ja, wenn
es nicht in unbezahlte Über- stunden ohne Freizeitaus- gleich gipfelt, und die 60- bis 80-Stunden-Woche von den Verantwortlichen abgetan wird als „Investition in die (ei- gene berufliche) Zukunft“!
Genau in dieses Horn bläst Herr Pföhler und zitiert nur die Minderheit der Assistenz- ärzte, die ins gleiche Horn bla- sen, um Karriere zu machen.
Es gibt nun mal europäische und deutsche Arbeitsschutzge- setze, die sollen aber wohl nicht für Ärzte gelten – dies wollen auch unsere Politiker anscheinend so, aus „Sozial- neid“. Wir Ärzte haben einen hohen moralischen und ethi- schen Beruf, damit sollten wir uns allerdings nicht erpressen lassen, sondern uns endlich wehren. Herr Pföhler sollte zur Kenntnis nehmen, dass es hoch qualifizierte Arbeit und vor allem Mehrarbeit nicht
zum Nulltarif geben kann und darf – nach Gesetzeslage!
Außerdem sollte er zur Kennt- nis nehmen, dass Wissenschaft- liche Mitarbeiter an Univer- sitätskliniken sowohl für die Patientenversorgung als auch für Lehre und Forschung be- zahlt werden, also ist die wis- senschaftliche „Mehrarbeit“
nicht nur Privatvergnügen! . . . Martin F. J. Bauer,Hähnelstraße 19, 12159 Berlin
Zu dem Beitrag „Auswirkungen des neuen Arbeitszeitgesetzes: ,Die Pro- bleme der Ärzte haben eher zuge- nommen‘“ von Jens Flintrop und Sabine Rieser in Heft 5/2005:
Lernt vom Ausland!
. . . Ein aktuelles Anschreiben in den letzten Tagen, eine Art Brandbrief, an einige verant- wortliche EU-Politiker brach-
te erschreckende Einsichten:
Die Gründe der massenhaf- ten Abwanderung aus dem Medizinbetrieb und ins Aus- land, Mobbingkultur, psycho- soziale Auswirkungen – bis hin zum Suizidversuch – in dieser Ausbeutungskultur mit assoziierter Frauendiskrimi- nierung sind entweder völlig unbekannt oder werden ne- giert. In diesem ungeheuerli- chen Milieu sollen also Lö- sungen möglich sein? Kaum!
So mancher verantwortliche Politiker tat in seiner Antwort wenigstens überrascht, welche verheerenden Auswirkungen die EU-Aufweichungsnum- mer hat. Immerhin gibt es aber EU-Abgeordnete, die er- schreckt die dem Schreiben angelegten Quellen aus dem DÄ und anderen frei zugäng- lichen Quellen erstaunt mit
„Das wusste ich nicht“ quit- tieren . . . Fatal: In einer B R I E F E