Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 112|
Heft 7|
13. Februar 2015 A 297Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach
§ 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Eribulin (neues Anwendungsgebiet)
Bekanntmachungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verord- nung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fas- sung in Anlage XII um den Wirkstoff Eribulin (neues Anwen- dungsgebiet) zu ergänzen. Der Beschluss trat am 22. Januar 2015 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2148/.
Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel- infoservice.de.
Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach
§ 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Ponatinib
Bekanntmachungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verord- nung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fas- sung in Anlage XII um den Wirkstoff Ponatinib zu ergänzen. Der Beschluss trat am 22. Januar 2015 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter https://www.g-ba.de/informationen/
beschluesse/2149/.
Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel- infoservice.de.
Wissenschaftliches Programm: Neue orale Antikoagulantien
● Lipidwirksame Therapie zur Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen ● Arzneimitteltherapiesicherheit: Fallbeispiele, Lösungsansätze und Ausblick ● Aktuelle Themen und interes- sante Fälle aus der Pharmakovigilanz ● Neue Arzneimittel – ein Überblick
Die Teilnahme ist kostenfrei, als Fortbildungsveranstaltung an- erkannt
Auskunft und Organisation: Karoline Luzar, Arzneimittelkom- mission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, Telefon: 030 400456-500, Fax: 030 400456-555, E-Mail: sekretariat@akdae.de, www.akdae.de
in Kooperation mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der KV Westfalen-Lippe und der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Termin: 4. März 2015 15.00–18.00 Uhr Tagungsort:
Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210–214 48147 Münster
Fortbildungsveranstaltungen der AkdÄ – Terminankündigung
Folgende Fortbildungsveranstaltungen finden statt:
in Kooperation mit der Ärztekammer des Saarlandes und der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes Termin: 6. Mai 2015 15.00–18.00 Uhr Tagungsort:
Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes
Europaallee 7–9 66113 Saarbrücken in Kooperation mit der
Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Termin: 11. April 2015 10.00–13.45 Uhr Tagungsort:
Leopoldina Deutsche Akademie der Wissenschaften, Vortragssaal Jägerbergstraße 1 06108 Halle/Saale
in Kooperation mit der Landesärztekammer Thüringen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Termin: 10. Juni 2015 15.00–18.00 Uhr Tagungsort:
Kaisersaal Futterstraße 15–16 99084 Erfurt
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
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13. Februar 2015 Die Partner des Bundesmantelvertrages (BMV-Ä) haben sich mitWirkung zum 1. April 2015 auf die Neuaufnahme einer Kosten- pauschale 40582 und Änderungen der damit im Zusammenhang stehenden Präambel in Abschnitt 40.10 des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes (EBM) verständigt.
Die Änderungen beinhalten:
– die Aufnahme der Kostenpauschale 40582 für im Rahmen einer Therapie mit Radium-223-dichlorid entstehende Sach- kosten mit einer Bewertung in Höhe von 65,00 € je Injekti- on und
– die Anpassung der darauf Bezug nehmenden Präambel Nr. 1 und 3 des Abschnitts 40.10 des Einheitlichen Bewertungs- maßstabes (EBM).
3. Aufnahme einer Kostenpauschale 40582 in den Ab- schnitt 40.10 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
40582 Kostenpauschale für die Sachkosten, die im Rah- men des Umgangs, der Beschaffung und Lagerung sowie der Materialverwaltung, der Abfallbeseiti- gung und Entsorgung gemäß Strahlenschutzver- ordnung (StrlSchV) sowie dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) im Zusammen- hang mit der Erbringung der Leistung entspre- chend der Gebührenordnungsposition 17372 bei Verwendung von Radium-223-dichlorid entstehen
je Injektion 65,00 €
In der Kostenpauschale 40582 sind die Kosten für Radium-223-dichlorid nicht enthalten.
Die Verordnung und Abrechnung von Radium- 223-dichlorid erfolgt über das Arzneiverordnungs- blatt (Muster 16).
Gültig ab 1. April 2015 □
Mitteilungen
Bekanntmachungen
Beschluss
Nr. 7
durch die Partner des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä)
zu Änderungen in Abschnitt 40.10 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
mit Wirkung zum 1. April 2015
Die Partner des Bundesmantelvertrages beschließen:
1. Änderung der Präambel Nr. 1 des Abschnitts 40.10 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
1. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Kostenpauscha- len können ausschließlich von
– Fachärzten für Nuklearmedizin,
– Fachärzten für Strahlentherapie (ausschließlich die Kostenpauschalen nach den Nrn. 40542, 40544, 40546, 40562, 40580 und 40582)
und
– Vertragsärzten, die über eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung nuklearmedizini- scher Leistungen gemäß der Vereinbarungen zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V verfügen,
berechnet werden.
2. Änderung der Präambel Nr. 3 des Abschnitts 40.10 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) 3. In den Kostenpauschalen – mit Ausnahme der Kosten-
pauschale 40582 – sind nicht nur die Kosten der je- weiligen Produkte sondern auch die Kosten, die im Rahmen der Beschaffung und Lagerung der Produkte sowie der Materialverwaltung, der Abfallbeseitigung und Entsorgung gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) entstehen, berücksichtigt.
Mitteilungen
Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 (Präsenzsitzung) einen Beschluss zur Anpassung des Beschlusses in seiner 127.
Sitzung (Beschlussteil E) zur Finanzierung des Instituts des Be- wertungsausschusses sowie beauftragter Dritter nach § 87 Abs. 3 b SGB V und der Datenstelle des Bewertungsausschusses nach
§ 87 Abs. 3 f SGB V gemäß § 87 Abs. 3 e Nr. 2 SGB V mit Wir- kung zum 1. Januar 2014 gefasst. Gemäß § 87 Abs. 3e S. 2 SGB V bedarf die Finanzierungsregelung des Bewertungsausschusses Ärzte der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Mit Schreiben vom 27. Januar 2015 hat das BMG die mit dem Beschluss vorgenommenen Änderungen der Finanzie- rungsregelung genehmigt.
Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zum Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungs- ausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht. □
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20./21. Februar 2015:44. Symposion für Juristen und Ärzte: Ausübung der Heil - kunde – durch wenn und wie? Delegation, Substitution, Assistenz (Arbeitstitel)
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11./12. Juni 2015:Das Deutsche Gesundheitssystem – Kompaktkurs für ausländi- sche Ärztinnen und Ärzte
Weitere Informationen: c.schroeter@kaiserin-friedrich- stiftung.de, www.kaiserin-friedrich-stiftung.de □