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Richtplanes: „Die Kapazitäten für den Regionalverkehr sind zu erhalten und zu verbessern.“ (S

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Academic year: 2022

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I 208/2002 BVE 30. April 2003 49C

Interpellation

1243 Müller, Zäziwil (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 18.11.2002

Grundversorgung des ländlichen Raumes mit öffentlichem Verkehr

Der Regierungsrat schlägt im SAR-Bericht u.a. vor, 23 Linien des öffentlichen Verkehrs mit einer schlechten Auslastung ab 2005 vollständig aufzuheben. Diese Massnahme schneidet nicht nur zahlreiche Gemeinden im ländlichen Raum vollständig vom öffentlichen Verkehr ab, sie steht auch im Gegensatz zur Mobilitätsvorsorge (Grundsatz eines sozialpolitisch ausreichenden Angebots an Leistungen des öffentlichen Verkehrs gemäss Art. 1 OeVG) und zu den Vorstellungen des Bundes über das Angebot im Regionalverkehr. Zudem werden Möglichkeiten zur Optimierung von schlecht ausgelasteten Linien durch deren Aufhebung zunichte gemacht.

Der Regierungsrat wird eingeladen, seine Vorstellungen über die Grundversorgung des ländlichen Raumes mit öffentlichem Verkehr darzustellen und dabei insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:

1. Inwiefern verträgt sich die SAR-Massnahme mit dem Auftrag des Kantons an die Regionalen Verkehrskonferenzen, im Rahmen des Angebotskonzeptes 2005 bis 2008 für Angebote, die Artikel 11 der Angebotsverordnung (Minimalanforderungen) nicht erfüllen, Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen?

2. Inwiefern verträgt sich die SAR-Massnahme mit der Strategie B3 des Kant.

Richtplanes: „Die Kapazitäten für den Regionalverkehr sind zu erhalten und zu verbessern.“ (S. 15) und mit Massnahmenblatt B_04: „Prioritäten im öffentlichen Regionalverkehr: Halten des Angebotes im Betrieb?“

3. Widersprechen die vorgeschlagenen SAR-Massnahmen im öffentlichen Verkehr nicht allem, was im Zusammenhang mit NEAT- und BAHN 2000 – Abstimmungen der Bevölkerung zum Thema Regionalverkehr versprochen worden ist? Beispiel: Die grossen Infrastrukturausbauten gehen nicht zu Lasten des Regionalverkehrs!

4. Wie gedenkt der Regierungsrat die Bahnreform 2 des Bundes umzusetzen, welche neben einer Förderung des Agglomerationsverkehrs auch den Erhalt der Grundversorgung bzw. die Erhaltung der Erschliessungsqualität der Randregionen auf dem heutigen Niveau postuliert?

5. Hat sich der Regierungsrat überlegt, welche Auswirkungen die Streichung von Buslinien auf Standortattraktivität, Siedlungsentwicklung und Steueraufkommen in den peripheren Regionen hat?

6. Erachtet es der Regierungsrat als verhältnismässig, wenn durch die Aufhebung der 23 Linien pro Jahr 2.3 Mio. Franken eingespart werden bzw. wie hoch sind die Ausgaben des Kantons Bern für Umfang und Zuwachs des öffentlichen Verkehrs gemäss Finanzplan 2003 bis 2006?

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7. Wie stellt sich der Regierungsrat die Verbesserung der Transportketten als wichtigen Bestandteil des „Systems öffentlicher Verkehr“ vor, wenn zwar der S-Bahn-Verkehr ausgebaut, aber gleichzeitig Zubringerbuslinien gestrichen werden?

8. Ist der Regierungsrat bereit, Vorschläge der Regionalen Verkehrskonferenzen zur Optimierung von schlecht ausgelasteten oder einen unterdurchschnittlichen Kostende- ckungsgrad aufweisenden Linien des öffentlichen Verkehrs aufzunehmen und damit gegebenenfalls auf die SAR-Vorschläge zum öffentlichen Verkehr zurückzukommen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 22.11.2002

Antwort des Regierungsrates

Alle Dienstleistungen des Staates wurden anlässlich der Strategischen Aufgabenüberprü- fung unter die Lupe genommen. Der öffentliche Verkehr konnte von dieser Überprüfung nicht ausgenommen werden. Leider muss festgestellt werden, dass in vielen Buskursen nur sehr wenige Fahrgäste befördert werden, mit anderen Worten, dass diese Dienstleis- tung nur sehr wenig benutzt wird. Dies führt dazu, dass bei diesen schwach belegten Buslinien die Abgeltung des Kantons pro Passagier teilweise über 10 Franken pro Fahrt beträgt. Der SAR-Vorschlag betreffend den öffentlichen Verkehr fokussiert sich zwangs- läufig auf dieses schlechte Kosten/Nutzenverhältnis. Es ist aber nicht so, dass die Mass- nahme gegen den ländlichen Raum gerichtet ist. Es sind auch Linien in Agglomerations- räumen betroffen. Infolge der geringen Siedlungsdichte bei gleichzeitigem hohem Motori- sierungsgrad ist allerdings vor allem im ländlichen Raum das Potenzial für den öffentlichen Verkehr zum Teil äusserst bescheiden. Trotz dieser Tatsache hat der Grosse Rat eine Planungserklärung angenommen, die eine Weiterverfolgung der vorgeschlagenen SAR- Massnahme ablehnt.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Streichung von Buslinien vermieden werden kann, wenn der Benutzungsgrad die Minimalanforderungen der Angebotsverordnung erreicht. Wenn es gelingt, die Bevölkerung zu überzeugen, für ihre Fahrten vermehrt den öffentlichen Verkehr zu benutzen, entfallen die Gründe für eine Ausdünnung des Angebots oder gar Streichung einer Buslinie.

Der Regierungsrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

1. Die SAR Massnahme betreffend Streichung verträgt sich sehr wohl mit dem Auftrag der Regionalen Verkehrskonferenzen, nach Alternativen zu suchen. Die Aufhebung der vorgeschlagenen Linien geschah nur deshalb, weil das Angebot die Nachfrage bei weitem übertraf. Eine Lösung, welche die Nachfrage zu finanziell wesentlich günstige- ren Bedingungen zu decken vermag, steht nicht im Widerspruch zu den SAR-Mass- nahmen (Rufbus, Mitfahrzentrale, Kombination mit Schulbus, Bürgerbus, Bike&Ride, Park&Ride).

2. Die vom Interpellanten erwähnten Massnahmenblätter des Richtplanes sind im Lichte der übergeordneten Leitsätze des Richtplanes zu betrachten. Leitsatz 4 hält aus- drücklich fest, dass Mittel dort eingesetzt werden, wo sie die beste Wirkung entfalten.

In Strategie B12 wird dies für den Verkehr etwas konkretisiert: "Der Kanton erschliesst die Räume differenziert nach ihrer Bedeutung. (%) Er strebt eine optimale gegenseitige Ergänzung von privatem und öffentlichem Verkehr an. (%) Das Angebot des öffentlichen Verkehrs richtet sich nach der Nachfrage, dem Potenzial und den verfügbaren Mitteln" Die in der Strategie B3 des kantonalen Richtplans enthaltene Aussage im Erläuterungstext "Die Kapazitäten für den Regionalverkehr sind zu

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erhalten und zu verbessern" betreffen die Investitionen in die Infrastruktur und sind nicht Bestandteil einer SAR-Massnahme. Die im Massnahmenblatt B-04 enthaltene Aussage "Halten des Angebots..." ist eine generelle Zielsetzung, die jedoch nur dort auf Dauer umgesetzt werden kann, wo auch eine entsprechende Nachfrage erhalten bleibt. Dort wo die Nachfrage kaum mehr vorhanden ist oder sich stark zurückentwickelt, muss ein Handlungsspielraum für Anpassungen der Angebote erhalten bleiben.

3. Zwischen den grossen Investitionen in die Infrastruktur für die NEAT und Bahn 2000 und dem Betrieb von Buslinien besteht kein direkter Zusammenhang. Busse verkeh- ren auf der Infrastruktur "Strasse", welche in Gebieten mit wenig öV-Potenzial in der Regel genügend ausgebaut ist und keine Kapazitätsengpässe aufweist. Somit besteht kein Widerspruch zwischen den SAR-Massnahmen im öV - welche den Betrieb von kaum mehr benutzten Buslinien betreffen - und den Infrastrukturgrossprojekten von NEAT und Bahn 2000, mit denen die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes gestei- gert werden soll. Die Investitionen von Bund, Kanton Bern und Gemeinden in den Re- gionalverkehr betragen weiterhin rund 300 Millionen Franken, so dass die Befürchtun- gen des Interpellanten, der Regionalverkehr käme wegen den Bahngrossprojekten zu kurz, unbegründet sind.

4. Eine Vernehmlassung zur Bahnreform 2 hat noch nicht stattgefunden. Der Regierungsrat kann zu dieser Frage erst Stellung nehmen, wenn ein Entwurf zum Bundesbeschluss und die Botschaft zur Bahnreform 2 vorliegen.

5. Die Zusammenhänge zwischen Verkehrserschliessung und Standortattraktivität/Sied- lungsentwicklung sind dem Regierungsrat wohl bewusst. Lokal betrachtet ist jeder Ab- bau von staatlichen oder halbstaatlichen Leistungen, wie öV-Erschliessung, Post, Schulen, und anderen, mit einschneidenden Nachteilen verbunden. Bei vielen staatli- chen Angeboten handelt es sich um immaterielle Werte im Sinne der Vorsorge. Die negativen Auswirkungen bei einem Verzicht sind jedoch dann zu relativieren, wenn die angebotenen Dienstleistungen kaum genutzt werden.

6. Mit der vorgeschlagenen SAR-Massnahme wird eine Einsparung durch einen Dienst- leistungsabbau erzielt. Davon sind wenige Nutzer betroffen. Die Verhältniszahlen prä- sentieren sich wie folgt:

Die 23 zur Streichung vorgeschlagenen Buslinien werden an den jeweiligen Haupt- querschnitten (Frequenz auf dem am stärksten benutzten Streckenabschnitt einer Li- nie) von durchschnittlich rund 50 Fahrgästen pro Tag benutzt. Insgesamt sind von der Streichung täglich rund 1'200 Fahrgäste betroffen. Dies sind gemessen an der Summe der Nachfrage auf den Hauptquerschnitten aller Linien im Kanton Bern (420'000 Fahrgäste pro Tag) lediglich 0,3 Prozent.

Die Abgeltung für diese 23 Linien von 3,0 Millionen Franken bemisst sich gemessen an den gesamten Abgeltungen des Kantons von rund 142 Millionen Franken auf im- merhin 2,1 Prozent.

Im kantonalen Budget/Finanzplan sind für Abgeltungen im öV folgende Beträge ein- gestellt:

2003: 142,35 Mio. Fr.

2004: 141,75 Mio. Fr.

2005: 144,38 Mio. Fr.

2006 144,38 Mio. Fr.

Die Erhöhung 2005 ist eine Folge der Anpassung des Regional- und Ortsverkehrs an Bahn 2000, 1. Etappe, sowie von Änderungen im Finanzierungsmodus Bund/Kanton.

7. Die zur Streichung vorgeschlagenen Buslinien tragen leider nur marginal zur Alimentierung der S-Bahn bei. In schwach besiedelten Gebieten kommt dem kombinierten Verkehr eine immer wichtigere Rolle zu. In der Projektorganisation S-

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Bahn befasst sich deshalb eine Arbeitsgruppe ausführlich mit dem Thema "Zugang zur Bahn", mit einem besonderen Augenmerk auf Bike&Ride und Park&Ride.

8. In den Planungserklärungen zu SAR wurde der Regierungsrat aufgefordert, die öV- Vorschläge zu überprüfen, unter anderem auch durch Einbezug der regionalen Ver- kehrskonferenzen. Gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr bestimmt der Grosse Rat, wo wieviel öffentlicher Verkehr angeboten werden soll. Im Rahmen des nächsten Angebotsbeschlusses wird der Grosse Rat über das öV-Netz, die einzuset- zenden Verkehrsmittel (Bahn, Tram, Bus) sowie die Angebotsstufe entscheiden. So- mit liegt der definitive Entscheid über die Streichung von Linien oder Ausdünnung des Angebots im alleinigen Kompetenzbereich des Grossen Rates. Der Angebotsbe- schluss wird dem Grossen Rat im Frühling 2004 unterbreitet.

An den Grossen Rat

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