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Juni 1999 durch den Grossen Rat einstimmig überwiesenen Motion Erb „Berner Fachhochschule

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I 330/2005 ERZ 15. Februar 2006 48C Interpellation

0418 Blaser, Heimberg (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 14.11.2005

Berner Fachhochschule, Stand der Reorganisation

Die am 28. Juni 1999 durch den Grossen Rat einstimmig überwiesenen Motion Erb „Berner Fachhochschule; Schaffung einer Führungsstruktur“ verlangte die Überprüfung der Führungsstruktur der Berner Fachhochschulen zur besseren Nutzung der Synergien und Verbesserung des Verhältnisses der Anzahl Personen auf den Führungsebenen zur Anzahl der Studierenden.

Inzwischen ist die Neustrukturierung weitgehend abgeschlossen.

Der Regierungsrat wird gebeten in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie haben sich die Ausbildungskosten pro Student, aufgeschlüsselt nach Departement, seit dem Jahre 1999 entwickelt?

2. Wie hat sich das Verhältnis in Anstellungsprozenten zwischen den Dozierenden und dem Führungs- und Administrationspersonal seit dem Jahre 1999 entwickelt?

3. Wie entwickelten sich der Stellenetat der Leitung (Schulleitung, Departementsleitung, Fachbereichsleitung Studiengangsleitung etc.), der Stäbe und der Administration der Fachhochschule von 1999 bis 2005?

4. Konnten die Hierachiestufen in der Leitung durch die Reorganisation der Fachhochschule reduziert werden?

- Wenn ja: Durch welche Massnahmen?

- Wenn nein: Warum nicht? Welche Massnahmen sind geplant?

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Antwort des Regierungsrates

1. Wie haben sich die Ausbildungskosten pro Student, aufgeschlüsselt nach Departement, seit dem Jahre 1999 entwickelt?

Die Entwicklung ist je nach Departement unterschiedlich: Im Departement Architektur, Bau und Holz sich die Kosten in mehreren Studiengängen zuerst nach oben entwickelt. Im Departement Technik und Informatik sind Höchststände in den Jahren 2001 und 2002 zu vermerken, die sich aber in den Jahren 2003 und 2004 wiederum senken. Im Departement der Künste sind es die Musikstudiengänge, wo Massnahmen gegen eine Kostenentwicklung nach oben ergriffen werden mussten.

Bei der Interpretation der Kostenentwicklungen in den einzelnen Studiengängen sind folgende Punkte zu beachten:

• Die Restrukturierung wurde auf Herbst 2004 umgesetzt. Die ersten Zahlen, welche durch die Departementalisierung beeinflusst sind, werden erst für das Jahr 2005 vorliegen. Die vorliegenden Zahlen basieren auf verschiedenen Erhebungen, die in verschiedenen Phasen mit verschiedenen Methoden durchgeführt wurden. Ab 2004 sind die Zahlen zuverlässig miteinander vergleichbar.

• Eine Reorganisation trägt per se in der ersten Phase Mehrkosten mit sich. Unter anderem aus diesem Grund sind auch die Kosten in denjenigen Departementen, die grösseren organisatorischen und örtlichen Veränderungen unterlegen sind, zurzeit noch nicht niedriger. Voraussichtlich werden kostensenkende Konsequenzen der Departementalisierung erst in den Zahlen 2006 resp. 2007 sichtbar sein.

• Der Studierendenrückgang zwischen 2001 und 2004 insbesondere in den Studiengängen Architektur und Bauingenieurwesen ist aus verschiedenen Gründen beträchtlich (Tendenz heute ist wieder steigend). Dies hat direkte Auswirkungen auf die Durchschnittskosten.

• Die Veränderung der Studierendenzahlen und der Anteil der fixen oder sprungfixen Kosten beeinflussen die Resultate von Jahr zu Jahr. Eine Korrektur bei den Kosten (insbesondere im Personalbereich) ist jedoch jeweils erst mit einer gewissen Verzögerung wirksam (Fristen, Renten etc.).

Die konkreten Kostenentwicklungen nach Studiengang können unter folgender Adresse abgerufen werden:

www.bfh.ch ->porträt->profil->statistik

2. Wie hat sich das Verhältnis in Anstellungsprozenten zwischen den Dozierenden und dem Führungs- und Administrationspersonal seit dem Jahre 1999 entwickelt?

• Die Berner Fachhochschule liegt bezüglich des Anteils Lehrkörper am Gesamttotal Personal unter dem schweizerischen Mittel, dafür liegt sie mit dem Anteil Assistierende und wiss. Mitarbeitende über dem schweizerischen Mittel.

• Die Reorganisation der Berner Fachhochschule ist noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass noch Umteilungen in den Personalkategorien geschehen werden. Der Schulrat der Berner Fachhochschule hat eine entsprechende Studie bezüglich Optimierung des Overheads in Auftrag gegeben.

• Gewisse Steigerungen können mit der durch die FH-Gesetzgebung geforderten Steigerung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erklärt werden (Verwaltung und Betreuung von Projekten, inklusive Drittmittelprojekte, da das drittmittelfinanziert Personal auch berücksichtigt ist).

• Ein weiterer Hinweis auf die reinen Administrationskosten (ohne technisches Personal) in der Berner Fachhochschule ist die folgende Publikation des BBT.

(3)

3

Administrationskosten FH 2004 in % der Gesamtkosten DB 1-5

10.12 10.26 9.22

6.60 8.23

10.30 9.79 9.51

0.00 2.00 4.00 6.00 8.00 10.00 12.00

1 2 3 4 5 6 7 8

FH

Prozent

1 SUPSI 2 HES-SO 3 BFH 4 FZH 5 FHO 6 FHNW 7 ZFH 8 Total

3. Wie entwickelten sich der Stellenetat der Leitung (Schulleitung, Departementsleitung, Fachbereichsleitung, Studiengangsleitung etc.), der Stäbe und der Administration der Fachhochschule von 1999 bis 2005?

Eine Gegenüberstellung der Leitungsfunktionen 1999 und 2005, wie sie der Interpellant verlangt, ist nicht möglich, da die Führungsstrukturen der Berner Fachhochschule zwischen 1999 und 2005 vollständig reorganisiert wurden. Die neue Führungsphilosophie erfordert eine entsprechende neue Führungsstruktur:

Zustand vorher (altes FaG)

Vor der Departementalisierung wurde jeder Direktionsbereich der BFH durch eine Direktorin oder einen Direktor geleitet. Die 13 Direktorinnen und Direktoren bildeten zusammen mit dem Schulpräsidenten die Schulleitung.

Weiterführende interne Regelungen bezüglich Führung waren den einzelnen Direktionsbereichen überlassen und wurden auch entsprechend unterschiedlich ausgestaltet.

Zustand heute (neues FaG)

Die Berner Fachhochschule ist gemäss Gesetzgebung innerhalb der Grenzen von Verfassung und Gesetz autonom. Diese Autonomie umfasst unter anderem die interne Organisation. Wenn eine Institution einen gewissen Grad an Autonomie erhält und gegenüber den politischen Behörden auch tatsächlich wahrnehmen will, muss die innere Organisation entsprechend klar geregelt sein: Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen auf allen Ebenen eindeutig zugeteilt sein.

Aus diesem Grund sieht das Gesetz einen starken Rektor vor, der zusammen mit den sechs Departementsleiterinnen und –leitern die Fachhochschulleitung bildet und dem Schulrat verantwortlich ist für die operative Leitung der Berner Fachhochschule.

Innerhalb der Departemente sieht das Statut der Berner Fachhochschule Fachbereiche vor, welche inhaltlich verwandte Studiengänge umfassen. Fachbereichsleiterinnen und –leiter sind mit Abteilungsleitenden vergleichbar. Sie sind wie Dozierende eingereiht und erhalten eine Funktionszulage. Die einzelnen Studiengänge werden gemäss BFH-interner Regelung ebenfalls durch Dozierende mit Zusatzfunktion geleitet.

Auf

www.bfh.ch ->porträt->profil->statistik

sind die Grössenverhältnisse der verschiedenen Personalkategorien im Vergleich zur Anzahl Studierender in den jeweiligen Studiengängen konkret dargestellt.

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4. Konnten die Hierarchiestufen in der Leitung durch die Reorganisation der Fachhochschule reduziert werden?

a. Wenn ja: Durch welche Massnahmen?

b. Wenn nein: Warum nicht? Welche Massnahmen sind geplant?

a. Gemäss Motion Erb sollten die Führungsstruktur vereinfacht und Bereiche zusammengelegt werden, was mit der Reduktion der Einheiten – also der Departementalisierung -, der Verkleinerung der operativen Leitung (Fachhochschulleitung) und der klareren Kompetenzzuteilung erreicht wurde. Die Berner Fachhochschule ist eine geleitete Schule. Der Rektor ist dem Schulrat gegenüber ergebnisverantwortlich, die Departementsleitenden sind dem Rektor unterstellt. Die Organisation innerhalb der Departemente ist per Verordnung dem Statut zur Regelung übergeben worden. Der Regierungsrat hat im vergangenen Jahr das Statut genehmigt, da die Organisation zweckmässig und die Mitbestimmung der Angehörigen angemessen sind.

b. Es sind keine weiteren Massnahmen geplant.

An den Grossen Rat

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