M 021/2000 VOL 28. Juni 2000 43C Motion
2158 Kaufmann, Bern (SP)
Mitunterzeichner: 18 Eingereicht am: 31.01.2000
Öffentlich rechtliche Stiftung für die Absicherung der kantonalen Wohnbaupolitik
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Gesetzesvorlage vorzulegen, durch welche die bisherige (und auslaufende) kantonale Wohnbauförderung durch die Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Stiftung lückenlos abgelöst wird.
Dabei sind die auf Artikel 30 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung basierenden Ziele aufrecht zu erhalten und ebenso die bisher auf Gesetzes- und Dekretsebene festgeschriebene Absicht einer gezielten Förderung des sozialen und gemeinnützigen Wohnbaus.
Das konjunkturabhängige WEG-Grundverbilligungsmodell soll so einer neuen kantonalen Förderpolitik (Darlehenspolitik mit Einkommensbeschränkungen) weichen.
Begründung
Gemäss den Finanzbeschlüssen des Regierungsrates und des Grossen Rates (Juni 1999, bzw. Novembersession 1999) soll die bisherige kantonale Wohnbauförderung des Kantons Bern - sie hat sich in wesentlichen Zügen dem Objekthilfe-System des Bundes angeschlossen - innert drei Jahren aufgehoben werden.
Da gleichzeitig auf Bundesebene Bestrebungen im Gange sind, die auf dem Wohn- und Eigentumsförderungsgesetz WEG fussende Politik den Kantonen als Aufgabe zuzu- schieben, droht innert weniger Jahre das generelle aus jeglicher öffentlicher Wohnungs- politik im Kanton Bern.
Das widerspricht sowohl dem Geist der Berner Verfassung als auch der bisherigen erfolgreichen öffentlichen Wohnpolitik, welche mithin eine der Grundlagen des Sozial staates ist.
Auch wenn der konjunkturelle Verlauf der letzten Jahre günstigen Boden-, Miet- und Baupreisen förderlich war, ist nicht wegzudiskutieren, dass sich erstens die Wohnungsmarktsituation je nach Wirtschaftslage sehr schnell wieder ändern kann und zweitens nach wie für zu Ungunsten der untersten Einkommensegmenten strukturelle Wohnungsnot herrscht. Dies zeigt sich vor allem in den Schweizer Agglomerationsgebieten (Zürich, Genf, Bern), wie neuere Untersuchungen im Kanton Zürich nachweisen (Wüest und Partner, 1998).
Deshalb drängen sich neue Lösungen für die öffentlichen Wohn(bau)politik auf.
Die Lösung einer erneuerten und gezielten Wohnungspolitik über die Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Stiftung hat nicht nur aus Sicht der Kantonsfinanzen grosse Vorteile.
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Sie schreibt die Ziele der Wohnungspolitik langfristig fest und gibt gleichzeitig neuen Spielraum für gezielte Lösungen, welche wirklich nur den unteren Einkommen zukommen (vgl. Lösung im Kanton Zürich ohne WEG-Modell). Sie bindet staatliche und private Träger des Wohnungswesens (Kanton, Gemeinden, Städte, Verband für Wohnungswesen, Hauseigentümer, Mieter, etc.) partnerschaftlich in den Stiftungszweck ein und gewährleistet damit eine (den Konjunkturschwankungen weniger ausgesetzte) kontinuierliche Wohnungspolitik.
Antwort des Regierungsrates
Im Bereich der Wohnbauförderung steht der Kanton Bern vor einer neuen Ausgangslage, die erst in Umrissen erkennbar ist. Neue Lösungen für eine staatliche Wohnbaupolitik müssen deshalb offen geprüft werden. Allerdings kann der Kanton Bern nicht aktiv werden, so-lange auf Bundesebene die Situation nicht geklärt ist. Die Wohnbauförderung ist gemäss Artikel 108 der neuen Bundesverfassung nach wie vor eine Bundesaufgabe.
Nach dem aktuellen Stand der Diskussion auf Bundesebene ist nicht vorgesehen, im Rahmen des Projekts neuer Finanzausgleich die Wohnbauförderung zu kantonalisieren.
Der Regierungsrat ist bereit, die Vorschläge des Motionärs In die Überlegungen zu einer künftigen Wohnbaupolitik miteinzubeziehen. Allerdings ist bereits heute auf Folgendes auf- merksam zu machen:
• Der Regierungsrat vermag kein Marktversagen zu erkennen, das es rechtfertigen würde, durch den Kanton selber Darlehen auszurichten. Zudem hat der Kanton weder die erforderlichen Mittel noch das Fachwissen, um als Bank tätig zu werden.
• Eine Stiftung kann eine geeignete Trägerschaft sein, um gemeinsam eine Aufgabe zu erfüllen. Vorteile für die Kantonsfinanzen dürften sich aus einer Stiftung aber kaum ergeben: Entweder muss in grossem Ausmass Kapital in der Stiftung gebunden werden, damit die Wohnbauförderung aus den Erträgen finanziert werden kann.
Angesichts der bestehenden Staatsverschuldung kann der Kanton dieses Kapital nicht bereitstellen. Oder es sind der Stiftung weiterhin jährliche Budget-Mittel für die Wohnbauförderung zur Verfügung zu stellen. Diese müssten nach wie vor der Entwicklung des Staatshaushalts folgen.
Trotz dieser Vorbehalte ist der Regierungsrat der Auffassung, dass in einer künftigen Ausgestaltung der Wohnbauförderung alle möglichen Modelle vorbehaltlos geprüft werden sollen. Dies kann jedoch nur in Abstimmung mit den neuen Modellen geschehen, die vom Bund zuerst vorgestellt werden müssen.
Antrag des Regierungsrates Annahme als Postulat An den Grossen Rat