• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Suchtprophylaxe: Hilfsmöglichkeiten im Betrieb" (05.10.1989)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Suchtprophylaxe: Hilfsmöglichkeiten im Betrieb" (05.10.1989)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

NACHRICH

Quelle: dgd

Im ersten Vierteljahr 1989 meldeten die gesetzlichen Krankenkas- sen niedrigere Leistungsausgaben als ein Jahr zuvor. Bei den Orts- krankenkassen setzte sich dieser Ausgabenrückgang in ähnlichem Ausmaß fort, die Betriebskrankenkassen und die Angestellten-Er- satzkassen verzeichneten einen verstärkten Rückgang, während er bei den Innungskrankenkassen deutlich abgebremst wurde.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Leistungsausgaben geringer

1. Halbjahr 1989 Veränderungeri

zum 1.Halbjahr 1988 in%

(gerundet)

Angestellten- Ersatzkassen (VdAK)

Innungskrankenkassen (IKK) Ortskrankenkassen (AOK)

Aus Bund und Ländern

Suchtprophylaxe:

Hilfsmöglichkeiten im Betrieb

GELSENKIRCHEN. Un- ter dem Motto „Neue Impul- se für die Zusammenarbeit"

kamen Vertreter des Landes- verbandes der Betriebskran- kenkassen Nordrhein-West- falen und der Betriebs- und Werksärzte zusammen. Ziel war eine zukünftige Verbes- serung der Zusammenarbeit zwischen allen für Präven- tivmaßnahmen Verantwort- lichen. Die Vertreter der Be- triebskrankenkassen wie die Betriebsärzte kritisierten in diesem Zusammenhang, daß immer noch ein erhebliches Informationsdefizit bei den niedergelassenen Ärzten be- züglich der Hilfsmöglich- keiten im Betrieb besteht. Das gelte sowohl für die stufen- weise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß wie für Suchtbetroffene im Betrieb.

Nach Auffassung des Landes- verbandes der Betriebskran- kenkassen ist dies bedauerns- wert, da bei vielen Betriebs- krankenkassen das Modell der stufenweisen Wiedereinglie- derung in den Arbeitsprozeß seit Jahren praktiziert werde.

Die Erfolgsquote liege bei 80 bis 90 Prozent.

Dabei arbeitet der betrof- fene Versicherte anfangs zwi- schen zwei bis fünf Stunden, wobei ein solcher Stufenplan für einen Zeitraum von sechs Wochen bis zu einem Jahr

Kassen zahlen Naturheilmittel weiterhin

BONN. Von den 705 bis- her von den Kommissionen des Bundesgesundheitsamtes bewerteten homöopathischen Stoffen wurden lediglich 125 negativ beurteilt; 580 Stoffe, das heißt mehr als 80 Prozent, bleiben damit in der Lei- stungspflicht der Kranken- kassen. Darauf hat der Staatssekretär im Bundesmi-

laufen kann. Die Betriebsärz- te wie die Vertreter der Betriebskrankenkassen sehen für die Zukunft einen sinnvol- len Anreiz während der Wie- dereingliederung in den Ar- beitsprozeß darin, daß der betroffene Versicherte eine zusätzliche Entlohnung bis hin zur Zahlung des vollen Nettogehaltes erhält.

Krankheitsarten, die für diese Rehabilitation beson- ders geeignet sind, sind vor allem Herz- und Kreislaufer- krankungen (Herzinfarkt), chronische Erkrankungen des Bewegungsapparates, Krebs- erkrankungen und psychische Erkrankungen. WZ

„Ernährungs- epidemiologie"

BERLIN. Die Weltgesund- heitsorganisation (WHO) hat das Institut für Sozialme- dizin und Epidemiologie des Bundesgesundheitsamtes (BGA) zum WHO Collabora- ting Centre for Nutritional Epidemiology ernannt Die komplexe Struktur von Er- nährungsdaten erfordere spe- zielles methodisches Know- how zu ihrer Auswertung, um Beziehungen zwischen Er- nährung und gesundheitli- chem Zustand aufzuzeigen, so das BGA. Das neuernann- te Centre solle zur Verbesse- rung der ernährungsepide- miologischen Forschung bei- tragen sowie für den Aus- tausch von Wissenschaftlern und die Aus- und Fortbildung sorgen. WZ

nisterium für Arbeit und So- zialordnung, Bernhard Jago- da, hingewiesen. Ähnliches gilt für die pflanzlichen Wirk- stoffe: von 154 Bewertungen sind 44 negativ; 110 Wirkstof- fe, das heißt über 70 Prozent, bleiben in der Leistungs- pflicht der Krankenkassen.

Unter den 2000 verord- nungshäufigsten Arzneimit- teln sollen 35 Naturheilmittel und etwa 200 chemische Arz- neimittel von der kassenärzt- lichen Leistung (Negativliste) ausgeschlossen werden. EB

Krankenhäuser:

Noch keine Kündigungen

BONN. Bislang haben die Landesverbände der Kran- kenkassen und die Verbände der Ersatzkassen noch nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gemäß § 110 Sozial- gesetzbuch V (SGB V) mit ei- ner Frist von einem Jahr Krankenhäuser ganz oder teilweise (einzelne Abteilun- gen) aus dem Versorgungs- vertrag zu kündigen. Eine sol- che Kündigung wäre gemäß

§ 110 Abs. 1 Satz 2 SGB V nur zulässig, wenn die Kündi- gungsgründe nicht nur vor- übergehend bestehen und die Länder ihre Zustimmung zur Kündigung erteilen. Diese Kriterien sind bisher noch nicht erfüllt worden.

Ungeachtet dessen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen auf Bundes- ebene unter Federführung des Verbandes der Angestell- ten-Krankenkassen einen

„Anforderungskatalog" ent- wickelt, an dem die Kranken- hausversorgung der Versi- cherten gemessen

werden

soll. Die darin enthaltenen Kriterien stießen bisher auf heftigen Widerstand „vor Ort", vor allem seitens der

Verbände der Krankenhaus- träger. Auch gibt es Disso- nanzen zwischen den Auffas- sungen der Landesverbände der Krankenkassen und der örtlichen Krankenkassen.

Ministerialdirektor Karl Jung, Leiter der Abteilung

„Gesundheit, Krankenversi- cherung" des Bundesarbeits- ministeriums, hat die Spitzen- verbände der Krankenkassen wiederholt aufgerufen, von ihrem erweiterten Kündi- gungsrecht zügig Gebrauch zu machen. EB

Wenige Beschwerden über Krankenhäuser

DÜSSELDORF. In fast allen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen gibt es inzwischen Patienten-Be- schwerdestellen. Der von den Krankenhaus-Trägern be- fürchtete „Beschwerdeboom"

sei jedoch bisher ausgeblie- ben, hieß es aus dem NRW- Gesundheitsministerium. Das Ministerium stellte fest, daß 60 Prozent der Beschwerden erst nach der Entlassung aus dem

Krankenhaus vorgebracht

wurden. Etwa 80 Prozent der Kliniken machen über Haus- broschüren auf ihre Patienten- fürsprecher aufmerksam. EB

Betriebskrankenkassen (BKK)

extreme Veränderungen

IKK für Ärzte

VdAK für Krankenhaus VdAK für Arzneimittel

<://

BKK für Zahnärzte BKK für t.

Heil-u. Hilfsmittel

Dt. Ärztebl. 86, Heft 40, 5. Oktober 1989 (23) A-2827

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Statt in den letzten Jahren neue gesundheitspolitische Impulse für eine gesunde Umwelt und eine patienten- (nicht pharma-)orientierte Medizin zu geben, hielt die KBV-Spitze

The Fe共110兲 electrodes exhibit ⌺ 1 ↑ and ⌺ 1 ↓ spin states, both crossing the Fermi level, but with a group velocity about 50% smaller for the minority states compared to

Ärztinnen und Ärzte können sich hier nicht nur über versorgungsrelevante Wirkstof- fe und deren Bewertungen informie- ren, sondern auch über Arzneimittel-..

Die hohe Penetrationsfä- higkeit von DMSO läßt sich auch noch auf andere Weise nutzen: DMSO kann als Trä- gersubstanz für andere Phar- maka verwendet werden, die

Wir können jedoch zunehmend feststellen, daß sich unsere Ärzteklientel nach kritischer Prüfung von scheinbar günsti- gen PC-Lösungen für d-i-med entscheidet&#34;, kommentiert

Nachdem der amerikanische Sicherheitsex- perte Zbigniew Brzezinski sich kürzlich in einem Interview für die Beibehaltung der deutschen Teilung ausgesprochen hatte (wir

Die Ursache für die unter- schiedlichen Kosten kann auch nicht in der Mitgliedschaft (oder Nichtmitgliedschaft) in einer Labor- gemeinschaft gesucht werden.. Zwar bestehen auch

100 Gramm enthalten 0,25 Gramm Cetyl- stearylalkohol, 3 Gramm Woll- wachsalkohole, 46,75 Gramm weißes Vaselin und 50 Gramm gereinigtes Wasser.. Die beiden ersten