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Ein Transparenzmodell
Sinnvoll im Sinne von mehr Transparenz ist auch folgendes Mo- dell, das die F.D.P. von Anfang an favorisiert hat: Die Kassenärztlichen Vereinigungen bereiten die Daten der ärztlichen Leistungen sowohl — wie bisher — arztbezogen als auch versichertenbezogen auf und stellen diese Daten im Rahmen der Wirt- schaftlichkeits- und Stichprobenprü- fungen den paritätisch besetzten Prüfungsausschüssen, die in Ausge- staltung und Prüfungsfrequenz er- weitert werden müßten, für die je- weiligen Überprüfungen der Arzte zur Verfügung. Wünschenswert wä- re in diesem Zusammenhang, wenn die Kassen die Daten der veranlaß- ten Leistungen (beispielsweise die Rezeptverordnungsblätter) die bei den Kassen zusammenlaufen, aufbe- reitet nach Arzt und Versicherten ebenfalls in diese Prüfung einbrin- gen würden — zur Zeit ist eine Prü- fung von veranlaßten Leistungen nur zeitverzögert möglich — damit in dem einzig zuständigen Gremium für Prüfungsaufgaben eine effektive und effiziente Kontrolle ausgeübt werden könnte.
Ein darüber hinausgehender Datenaustausch von Kassenärzt- lichen Vereinigungen an Kasse oder umgekehrt wäre bei dieser Lösung nicht erforderlich und hätte zweifels- ohne den Vorteil, nicht dem Vor- wurf der Datenschnüffelei ausge- setzt zu sein. Es wäre auch ein Be- weis dafür, daß die gemeinsame Selbstverwaltung in der Lage ist, aus eigener Kraft zu mehr Leistungs- transparenz beizutragen, ohne daß es einschneidender Reglementie- rung durch den Gesetzgeber be- dürfte.
Wir müssen auch der geplanten Überbürokratisierung entgegensteu- ern, das heißt, wir müssen die Er- weiterung und Aufblähung eines neu zu installierenden medizinischen Dienstes verhindern. Dieser soll nach dem GRG-Entwurf in jedem Bundesland als rechtsfähige Körper- schaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung errichtet werden.
Dies bedeutet: neue eigenstän- dige Behörde mit zum Teil sehr weitgehenden Befugnissen, die
zwangsläufig dazu führen müssen, daß Personal und Kosten rapide zu- nehmen, also statt bislang tausend Ärzten schätzungsweise dreitau- send.
Hier sei dann die Frage nach Kosten und Nutzen erlaubt. Es soll- te daher überlegt werden, ob der medizinische Dienst nicht vernünfti- gerweise entweder
• den Kassen oder
• den Kassenärztlichen bzw.
Kassenzahnärztlichen Vereinigun- gen angegliedert oder
• ein medizinischer Dienst in Form von selbständigen Gutachtern aufgebaut werden soll.
Persönlich plädiere ich für die Er- stellung ärztlicher und amtsärzt- licher Gutachten und Zeugnisse durch unabhängige ärztliche Gut- achter, die als Sachverständige öf- fentlich zu bestellen und zu vereidi- gen sind, vergleichbar der Gutach- tertätigkeit beim Technischen Über- wachungsverein.
Als letzten Punkt möchte ich auf die neue Aufgabenverteilung für die Krankenhäuser zu sprechen kom- men. Das vorgesehene Kündigungs- recht der Kassen für Krankenhäuser oder für Krankenhausabteilungen ist eine wichtige strukturelle Verände- rung im stationären Sektor. Über weitere Schritte wird bei der Vorla- ge des Erfahrungsberichts zum neu- en Krankenhausrecht zu entschei- den sein. Bei der Strukturreform muß dem Vorrang für die kosten- günstige ambulante Versorgung Rechnung getragen werden. Des- halb dürfen die Krankenhäuser nicht Aufgaben erhalten, die der ambu- lante Sektor kostengünstiger durch- führen kann Dieser Gefahr gilt es bei der vorgesehenen vorstationären Diagnostik entgegenzuwirken. Die Prüfung, ob vorstationäre diagnosti- sche Maßnahmen nicht auch von niedergelassenen Fachärzten durch- geführt werden können, sollte im Zusammenwirken von Krankenhaus und kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen.
Dr. Dieter Thomae MdB 5300 Bonn 1, Bundeshaus
Der Verfasser ist Obmann der F.D.P.-Frak- tion im Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung.
B
ei überraschend, befremdend oder gar kurios anmutenden Besetzungen von Spitzenposi- tionen sollte man in der Regel nicht zu tiefgründig über (partei-)politi- sche oder lobbyistische Motive grü- beln. Entscheidungsgremien treffen eben nicht selten ihre Wahl auch nach gruppendynamischen Grund- sätzen, die sich im allgemeinen auf unverhohlen-aggressive Steinzeitre- geln (etwa nach dem Motto: „Haust Du meine Tante, hau' ich Deinen Onkel") oder die subtileren Parkin- son-Gesetze zurückführen lassen.Zu den nur schwer einzuordnen- den Entscheidungen zählt die Wahl, die jetzt der aus Vertretern der Bun- desländer bestehende Verwaltungs- rat des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz (IMPP) getroffen hat. Zur Neubesetzung in diesem Frühjahr stand die Position des Direktors die- ser nicht immer erschütterungsfreien Prüfungsbehörde an. Wer erinnert sich nicht an die „Skandalprüfun- gen" mit plötzlichen hohen Durch- fallquoten im „Physikum" Alle zeigten mit dem Finger auf „die bö- se Behörde". Nur die wenigsten wollten sehen, daß die Examina in Zusammenarbeit mit führenden Fachvertretern entstanden (Ausnah- me in den letzten Jahren: die Physio- logen), und der eigentliche Skandal
— die politische Korrektur mißlicher Prüfungsergebnisse — weitgehend unbenannt bleibt.
Wenig Anstoß hatte bisher der Umstand erregt, daß seit Gründung der Institution ein Jurist an der Spit- ze stand: Dr. iur. H.-J. Kraemer. Er baute das Haus auf, strukturierte es in verwaltungsmäßiger Hinsicht und betrieb eine konsequent-erfolgrei- che Besetzungspolitik, die ihm auch persönlichen Respekt bei der wich- tigsten Zielgruppe — den als Sachver- ständige zu gewinnenden Hoch- schullehrern — einbrachte. Bei der jetzt anstehenden Neubesetzung des auf sechs Jahre zu vergebenden Chefsessels bestand in Mediziner- A-768 (32) Dt. Ärztebl. 85, Heft 12, 24. März 1988
kreisen weitgehender Konsens dar- über, daß es sinnvoll sei, eine(n) hervorragende(n) Vertreter(in) aus der Wissenschaft zu berufen, der (die) die vertrauensvolle Zusam- menarbeit mit den Fakultäten aus der Position des Behördenleiters heraus für die Zukunft sichern soll- te. — Aber schon bei der Ausschrei- bung mochte man stutzen: Sie schien zwar ärztlich-wissenschaftlicher Kompetenz den Vorzug zu geben, ließ aber ausdrücklich auch eine Be- werbung von Juristen zu.
Unter den über 30 Bewerbern gab es — ein offenes Geheimnis — hochqualifizierte Mediziner, darun- ter sowohl auf verschiedenen Gebie- ten beheimatete Universitätsprofes- soren wie auch den IMPP-erprobten und von zahlreichen Sachverständi- gen favorisierten habilitierten lang- jährigen Leiter der Medizin-Abtei- lung des Hauses. Also die „Qual der Wahl" unter mehreren renommier- ten Medizinern, die für die genannte Garantenfunktion hinreichend aus- gewiesen sein dürften? Nicht so für den Verwaltungsrat, der sich statt für einen Mediziner erneut für einen Juristen entschied: einen 58jährigen Ministerialrat aus den bewährten Mühlen der Bundesratsverwaltungs- bürokratie.
Ein Brückenkopf des IMPP in Richtung Bonn, ein verwaltungspo- litisches Korsett für ein schlingern- des Prüfungsbehördenschiff? Nur: in Richtung „IMPP" und „AO-Prü- fungen" dürfte sich in Bonn abseh- bar nichts Weltbewegendes tun, wenn man von juristischen Detail- fragen absieht, mit denen sich auch getrost der erfahrene Hausjurist aus- einandersetzen könnte. Und Perso- nalpolitik erübrigt sich. Die Stellen sind besetzt, das Haus nach vielmo- natiger Rechnungshofüberprüfung längst umstrukturiert.
Was wird dann aber aus der vi- talen Pflege der überlebenswichti- gen Verbindungen zur medizini- schen Wissenschaft und den Hoch- schulen aus der Kompetenz des obersten IMPP-Repräsentanten her- aus? Vielleicht die wichtigste Ne- bensache einer an Kontur und Profil weiter verlierenden Institution?
Eben eine Behörde .. .
Dr. Christian Floto, Osnabrück
Erfahrungen aus der DDR
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bwohl man auch in der DDR— wie in vielen anderen Indu- striestaaten — offiziell der Meinung ist, daß die Ziele der Stra- tegie „Gesundheit für alle bis zum Jahre 2000" der Weltgesundheitsor- ganisation (WHO) bereits verwirk- licht sind, ist man offensichtlich be- reit, mit Hilfe der Mitgliedschaft und des Einflusses der DDR in der WHO eigene gesundheitspolitische Vorstellungen auch international zu verbreiten. Dies wird erkennbar an der großen Bedeutung, die in den DDR-Medien der Mitarbeit an Ak- tivitäten der WHO beigemessen wird.
So wurde ausführlich über eine festliche Veranstaltung berichtet, bei der Ende vergangenen Jahres bereits die neunte wissenschaftliche Institution der DDR zum WHO- Kooperationszentrum berufen wurde.
Dabei unterstrich einer der Stellvertreter des DDR-Gesund- heitsministers, die DDR wolle der Weltgesundheitsorganisation gerade ihre Erfahrungen mit einer „an- spruchsvollen hausärztlichen Be- treuung zur Verfügung stellen".
Bemerkenswerterweise handelt es sich dabei weniger um eine medi- zinische als um eine gesundheitspoli- tische Einrichtung, nämlich das In- stitut für Sozialhygiene und Organi- sation des Gesundheitswesens „Ma- xim Zetkin" in Berlin-Lichtenberg.
Das Thema der Kooperation mit diesem Institut lautet „Kranken- hauswesen und gesundheitliche Grundbetreuung". (Das Institut
„Maxim Zetkin" hat die Aufgabe, das Ministerium für Gesundheitswe- sen bei gesundheitspolitischen Auf- gaben wie auch im internationalen Rahmen durch „wissenschaftlichen Vorlauf" praxiswirksam zu unter- stützen.
Im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Veranstaltung tagte bei Berlin die WHO-Projektgruppe
„Inhalt und Aufgaben einer natio- nalen gesundheitsfördernden Ge-
samtpolitik". Neben der Sowjet- union, Ungarn, den Niederlanden und Irland war die DDR eines von fünf Ländern, die auf dieser Berliner Tagung Fallstudien über die „ge- sundheitsfördernde Gesamtpolitik"
ihrer Staaten vorstellten. Die DDR hatte dafür zehn „Grundwerte und Prinzipien" zusammengestellt. Die Projektgruppe beschloß nach dreitä- giger Diskussion, diese zehn Grund- werte und Prinzipien der Weltkonfe- renz in Australien als „nützliche all- gemeine Rahmenbedingungen für nationale Konzepte einer gesund- heitsfördernden Gesamtpolitik" zu empfehlen.
Einige dieser zehn Thesen ent- sprechen in ihren allgemein und va- ge gehaltenen Formulierungen durchaus dem Stil vieler WHO-Do- kumente. Das gilt zum Beispiel für:
„Objektiv wachsende Rolle des Ge- sundheitswesens"; „Verantwortung der Gesellschaft und des Staates für die Gesundheitsförderung"; „Um- fassende rechtliche Regelungen zum Schutz und zur Förderung der Ge- sundheit" .
Die an sechster Stelle aufgeführ- te These enthält wieder das in der DDR immer wieder herausgestellte Hausarztprinzip. Sie lautet: „Vor- rangiger Ausbau der medizinischen Grundbetreuung insbesondere durch die Verwirklichung des Haus- arztprinzips".
Reine SED-Ideologie spricht aber aus den an erster und zweiter Stelle genannten Thesen (die übri- gens alle von der „Gesellschaftskon- zeption der entwickelten sozialisti- schen Gesellschaft" ausgehen).
Demnach sind die beiden wichtig- sten Prinzipien für die „gesundheits- fördernde Gesamtpolitik" eines Staates: „Sicherung des Friedens durch Abrüstung, internationale Entspannung und Zusammenar- beit" und: „Einheit von Wirt- schafts- und Sozialpolitik im Dienste der sozialen Sicherheit".
An dritter Stelle folgt allerdings ein „Grundwert", bei dem einige WHO-Mitgliedsländer darauf ver- zichten könnten, daß ihnen die DDR ihre Erfahrungen zur Verfü- gung stellt. Denn diese These lautet:
„Gewährleistung der Menschen- rechte in ihrer Einheit". gb A-770 (34) Dt. Ärztebl. 85, Heft 12, 24. März 1988