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Archiv "TESTAT-STEMPEL : Beschämend" (14.09.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BRIEFE AN DIE REDAKTION

TESTAT-STEMPEL

Zu dem Modellversuch mit „Testat- Stempel-Maschinen", der von der Bun- desärztekammer auf einigen ihrer Kon- gresse unternommen wird (dazu auch Heft 15/1978, Seite 867), Anklage und Antwort:

Beschämend

Als ich Ihre anscheinend sogar mit Stolz vorgewiesene Abbildung der stempelnden Ärztin während des Fortbildungskongresses in Davos und Badgastein sah, ist mir die Schamröte ins Gesicht gestiegen. Ist es unabdingbar, daß wir die Zeit nachweisen müssen, in der wir mit unserem Hosenboden irgendeinen Vortragsplatz gewetzt haben? Mir wurde gesagt, daß es sich um ein

„Politikum" handle. Mir ist nicht ganz klar, was für ein Politikum da- hintersteckt, daß wir ein Kotau vor irgendwelchen imaginären Institu- tionen vollführen, wie er im kaiser- lichsten China nicht üblich war. (Im übrigen hat man nicht einmal in der DDR von uns solche entwürdigen- den Maßnahmen verlangt.) Ich schä- me mich für unsere Standesführung, die solch einen beleidigenden Ein- griff zuläßt und erlaubt, daß in einer Standeszeitung solches Bild „not- gedrungen" veröffentlicht wird. Als ich neulich in einem Geschäft hier in Sillenburg Herrn Klunker sah, konn- te ich nur voll Neid auf diesen auf offener Straße etwas unscheinbaren Mann sehen. Ich bin sicher, daß, wenn wir einen Geschäftsführer die- ses Formats hätten, ein solches wür- deloses Verhalten nicht geduldet worden wäre. Ich bin froh, daß ich in einem Alter bin, wo ich solche defa- mierenden Mätzchen nicht mehr mitmachen muß. Ich kann meine jüngeren Kollegen nur aus tiefem Herzen bedauern.

Dr. med. Johann Schultze Bockelstraße 92c

7000 Stuttgart 71

Nicht mehr gut zu machen

. . . Als Präsident der Ärzte eines Landes, in dem Freiheit und Indivi- dualität zu den historischen Charak-

teristika markanter Persönlichkeiten gehören, pflichte ich Ihnen insofern bei, daß dieses Faktum in höchstem Maße beschämend ist, entwürdi- gend für alle Betroffenen, aber auch als Dokument wachsender sozialisti- scher Unfreiheit und Unterdrückung bezeichnend für den Zustand der Nation, in der wir leben. Insofern ist die im KVKG wiederum stipulierte Fortbildungspflicht von Ärzten aller- dings ein Politikum, erstmalig prak- tiziert während der nationalsoziali- stischen Diktatur, nun in 2. Auflage zunächst noch zaghaft imitiert von den Machthabern eines sozialisti- schen Regimes, welche eine derarti- ge Machtfülle noch nicht vorzuwei- sen vermögen. Es sind dies Zeitzei- chen, die unser Volk trotz aller Erfahrungen nicht zu deuten ver- mag.

Dennoch: Fortbildungspflicht und der Zwang zum Nachweis entspre- chender Tätigkeit steht auf dem ei- nen Blatt, eine dumme, primitive Unteroffizierstour einem einstmals freien Berufsstand gegenüber, der sich in der täglichen Auseinander- setzung des Freiberuflers bei freier Arztwahl und Werbeverbot bisher ohne Pflichtfortbildung, aber immer wieder neu demonstrierter Qualität und Befähigung bewährt hat.

Das Problem Davos und Badgastein aber steht auf einem anderen Blatt, und hier wurde in den genannten internationalen Fortbildungsstätten dieser „Kotau" der Ärzte nicht vor imaginären Institutionen vollzogen, wie Sie, Herr Kollege Schultze, es zu nennen belieben. Hier ging es kei- neswegs um politische Reglemen- tierung des Ärztestandes, sondern um die Folgen eines von unseren eigenen Kollegen auf die Spitze ge- triebenen albernen und begriffsstut- zigen Verhaltens gegenüber den Steuerbehörden, und mehr war nicht!

Es genügte vielen unserer Kollegen nicht der Vorteil, einem Berufsstand anzugehören, der durch die Bun- desärztekammer die Voraussetzun- gen geschaffen hat, in landschaft- lich schöner Umgebung gleichzeitig zwei Schuldigkeiten zu genügen,

> der jedem Arzt obliegenden und immerwährenden Pflicht, sich fort- zubilden und

> der von vielen Ärzten vernachläs- sigten Verbindlichkeit sich selbst und der Familie gegenüber, der Ver- antwortlichkeit für eigene Erholung und Festigung der Gesundheit.

Es ist müßig, sich darüber zu unter- halten, ob diese von uns Ärzten ge- schaffenen günstigen Gegebenhei- ten bornierte Vertreter unseres Standes berechtigen, auf diese Vor- teile zu pochen und von den Finanz- behörden entsprechende steuerli- che Vorteile zu fordern, ganz im Un- terschied zu anderen Gruppen von Freiberuflern. Jedenfalls ist der grenzenlose Übermut beim Erstrei- ten eigener steuerlicher Vorteile nicht nur Ursache einer finanzge- richtlichen Ablehnung geworden, sondern damit wurden auch noch obendrein Zweifel beim Gericht er- weckt, welchen Anteil die Fortbil- dung in der sonnenseligen Verbin- dung wissenschaftlicher Informa- tion mit Bergeswelt und Tannenduft, Pulverschnee und farbfrohem Pi- stenbetrieb, wohlig temperiertem morgendlichen Hallenbad vor impo- santer Bergkulisse und den indivi- duellen Gestaltungsformen des Aprös-Ski wohl einnehmen mag.

Das Gericht hat klar von einem über- wiegenden Anteil der Fortbildung als Voraussetzung zu steuerlicher Absetzbarkeit gesprochen, und schon haben wir den „Kotau im Sit- zungssaal", die Stechuhr vor und nach der Vorlesung und die Angriffe gegen „die Standesführung".

Den richtigen Adressaten für Ihre At- tacke gegen die Urheber dieses ärzt- lichen „Kotau" haben Sie noch nicht gefunden! Über das kaiserliche Chi- na vermag ich mich nicht zu verbrei- ten, aber wenn nach Ihrer Meinung in der DDR solche entwürdigenden Maßnahmen nicht verlangt werden, so freut mich das zwar, aber viel- leicht besteht der Unterschied eben nur darin, daß es dort keine Ärzte gibt, welche sich Sonderrechte im steuerlichen Bereich anmaßen und wenn man ihnen diese nicht ge- währt, in völliger Selbstüberschät-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 37 vom 14. September 1978 2073

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Briefe an die Redaktion

zung bis in die letzte Instanz prozes- sieren und damit der gesamten Kol- legenschaft empfindlich schaden.

Was geschehen ist, vermag niemand mehr gutzumachen. Dies ist bedau- erlich, zumal der Anlaß völlig gering- fügig war. Die Kollegen, die heute nicht mehr nach Davos oder Badga- stein fahren, sollten sich einmal von ihrem Steuerberater vorrechnen las- sen, wie gering der Steuervorteil beim Absetzen der Fortbildungsko- sten vom Jahreseinkommen tat- sächlich ist. Wir haben — so scheint mir — für die Erstreitung eines Lin- sengerichts für einen einzelnen ein großes Stück Freiheit für alle ver- kauft!

Dr. med. Dietrich Maiwald

Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Jahnstraße 40

7000 Stuttgart-Degerloch

ARZNEIMITTEL

Zu dem Leserbrief von Prof. Dr. jur. Mar- tin Kriele in Heft 14/1978, S. 836:

Nachweis der Wirksamkeit

Kriele übt in seinem Leserbrief Kritik an der von Herken und Kewitz in Heft 37/1977 vertretenen Auffas- sung, nach dem neuen Arzneimittel- gesetz könne ein neues Arzneimittel nur dann zugelassen werden, wenn dessen Wirksamkeit bei der angege- benen Indikation nachgewiesen sei.

Dem hält Kriele entgegen, daß es die Zulassungsbehörde sei, die zu be- weisen habe, daß dem Antragsteller der Nachweis der Wirksamkeit des Präparats nicht gelungen sei. Dieser Ansicht ist zu widersprechen. Das Arzneimittelgesetz verlangt von dem Antragsteller, die Wirksamkeit

„nach dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Er- kenntnisse," zureichend zu begrün- den. Die Zulassungsbehörde über- prüft also die von dem Hersteller vorgelegten Unterlagen darauf, ob aus den dort beschriebenen Tests gefolgert werden kann, daß das neue Mittel zu dem angegebenen

Zweck in der späteren medizini- schen Praxis geeignet ist. Da in den Versuchen niemals sämtliche Pro- bleme der praktischen Anwendung vorweggenommen werden können, bleiben selbstverständlich Unsicher- heiten. Das kann jedoch nicht hei- ßen, daß die Behörde jedwede Be- hauptung des Pharma-Produzenten zu widerlegen habe. Kommt die Be- hörde vielmehr zur Überzeugung, die „Bemühungen" (so Kriele) um den Wirksamkeitsnachweis von sei- ten des Herstellers genügten den wissenschaftlichen Anforderungen nicht, kann von einer zureichenden Begründung im Sinne des Gesetzes nicht die Rede sein und ist deshalb die Zulassung zu versagen. Daran ändert auch die möglicherweise mißverständliche Fomulierung der Sätze 2 und 3 des § 25 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes nichts. Dort heißt es, daß die Zulassung nicht deshalb versagt werden darf, „weil therapeutische Ergebnisse nur in ei- ner beschränkten Zahl von Fällen er- zielt worden sind", und daß die „the- rapeutische Wirksamkeit fehlt, wenn feststeht, daß sich mit dem Arznei- mittel keine therapeutischen Ergeb- nisse erzielen lassen". Diese Sätze stammen aus dem EG-Bereich und sind deshalb europarechtskonform auszulegen, was dem oben Gesag- ten entspricht. Das Arzneimittelge- setz selbst macht allerdings eine Ausnahme. Gemeint sind die Ho- möopathika, für die kein Wirksam- keitsnachweis erbracht werden muß. Hier hat der Gesetzgeber die Frage, ob deren Wirksamkeit mit wissenschaftlichen Methoden be- gründbar ist oder nicht, bewußt of- fengelassen. Inwiefern der so prakti- zierte Wirksamkeitsnachweis die Therapiefreiheit einschränken soll, ist nicht erkennbar. Ein Verstoß ge- gen die Verfassung liegt nicht vor, da der mit dem Wirksamkeitsnach- weis bezweckte Patientenschutz den Interessen der Hersteller am Vertrieb zweifelhafter Medikamente vorgeht. Den Ausführungen von Herken und Kewitz ist also in vollem Umfange zuzustimmen.

Hermann Plagemann Van't-Hoff-Straße 8 1000 Berlin 33

§ 218

Zur Diskussion um eine erneute Än- derung:

Deckmäntelchen

Es wird von vielen Kollegen begrüßt, daß die Diskussion um den § 218 betreffend der Tötung des Ungebo- renen voll in Gang gekommen ist.

Als der Kollege vor Ort, nämlich der Gynäkologe in der Klinik, der letzt- lich die Tötung des Ungeborenen vornehmen muß, fordere ich hiermit, daß im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT in jeder Ausgabe Stellungnahmen veröffentlicht werden, bis dieses Ge- setz in der jetzigen Form abge- schafft wird und ein der menschli- chen Gesellschaft und der Aufgabe des Arztes, nämlich Leben zu erhal- ten, gerechtes Gesetz verabschiedet wird. Die zunehmend laxe Handha- bung und Durchführung aller betei- ligten Gremien ist grausam. Es wird unter dem Deckmäntelchen der Le- galisation getötet. ... Die Bewe- gung gegen die Tötung des Ungebo- renen wird in Amerika und anderen Staaten immer größer. Die deutsche Ärzteschaft ist aufgerufen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das legalisierte Töten anzu- gehen. Als erste Forderung an die Regierenden: endlich dafür Sorge zu tragen, daß die flankierenden Maßnahmen, die entweder falsch oder nicht genügend finanziert wer- den, im ernst zu nehmenden Maß- stab ausgebaut werden.

Dr. med. Pomp

Ev. Bethesda-Krankenhaus Bocholder Straße 11-13 4300 Essen-Borbeck

ANREGUNG

Ein Arzt in den USA verabschiedete sich von seinen Patienten.

. leise Servus

Mein verehrter und bewunderter Freund, plastischer Chirurg in Port- land/Oregon, Meister seines Fach- es, schickte mir einen Durchschlag seines Rundschreibens, durch das

2074 Heft 37 vom 14. September 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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