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Begründung: Seit acht Jahren müssen bernische Lehrpersonen der Volksschule eine Lektion mehr unterrichten, um einen vollen Lohn zu erhalten

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M 303/2008 ERZ 29. April 2009 ERZ C Motion

0763 SP-JUSO (Stucki-Mäder, Bern)

Weitere Unterschriften: 28 Eingereicht am: 24.11.2008

Qualität der Volksschule sichern

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Pflichtpensum von Lehrpersonen der Primar- und Sekundarstufe zu reduzieren.

Begründung:

Seit acht Jahren müssen bernische Lehrpersonen der Volksschule eine Lektion mehr unterrichten, um einen vollen Lohn zu erhalten. Diese Lohnkürzung hat die Lehrerschaft bis heute nicht verdaut und es ist eine immer wiederkehrende Forderung, das Pflichtpensum wieder zu reduzieren. Angesichts der anstehenden Reformen und der guten Rechnungsabschlüsse des Kantons wäre es an der Zeit, diese als Sparmassnahme der Lehrerschaft aufgezwungene Lohnreduktion wieder aufzuheben. Wir könnten damit ein positives Zeichen setzen.

Es besteht in unserer Gesellschaft weitgehend Einigkeit, dass die Belastung von Lehrpersonen aus verschiedenen Gründen zugenommen hat. Heute bleibt ihnen nichts anderes übrig, als das Unterrichtspensum zu reduzieren und sich mit einem geringeren Lohn abzufinden. Dies ist unhaltbar in Anbetracht der mangelnden Konkurrenzfähigkeit der Löhne. Auch dies dürfte ein wichtiger Grund sein, dass das Interesse am Beruf, insbesondere bei Männern, stark zurückgegangen ist, ganz im Gegensatz zu Ländern wie Finnland, wo das Unterrichtspensum wesentlich kleiner ist.

Eine qualitativ gute Schule braucht motivierte und zufriedene Lehrkräfte, welche sich von der Politik und den Behörden unterstützt und geachtet fühlen.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die vorliegende Motion fordert den Regierungsrat auf, das Pflichtpensum (Anzahl Wochen- oder Jahreslektionen, die einem Beschäftigungsgrad von 100% entsprechen) von Lehrpersonen der Primar- und Sekundarstufe I zu reduzieren. Damit soll zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer beigetragen und die im Jahre 2000 erfolgte Erhöhung der Pflichtpensen um eine Lektion rückgängig gemacht werden.

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1. Ausgangslage

Die heutigen Pflichtpensen wurden – mit Ausnahme derjenigen der Berufsschullehrkräfte – mittels Teilrevision der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) per 1. August 2000 definiert. In Folge der Umsetzung des neuen Massnahmenprogramms zur Haushaltssanierung (NMH)1 fand zum damaligen Zeitpunkt die Erhöhung der Pflichtpensen um eine Lektion statt. Davon betroffen waren alle Lehrkräftekategorien und Schulstufen – unabhängig von der Anzahl Schulwochen. Ausgenommen wurden die Klassenlehrkräfte. In der Volksschule und im Kindergarten wird diese Aufgabe mit der Anrechnung von einer Lektion pro Woche abgegolten (vgl. Art. 45 LAV).

Mit der Revision der LAV per 1. August 2007 erfolgte für Lehrkräfte an Berufsfachschulen wieder die Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Lektion pro Woche. Dadurch wurde ein Schritt in Richtung Angleichung der Pensen der Berufsschullehrkräfte an diejenigen der Berufsschullehrerinnen und -lehrer anderer Kantone vorgenommen.

Im interkantonalen Vergleich liegt der Pensenumfang der Kindergarten- und Volksschullehrkräfte im Kanton Bern im Mittelfeld.

2. Analyse der strategischen Handlungsfelder im Kindergarten, in der Volksschule und auf der Sekundarstufe II aus personalpolitischer Sicht

Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit der Motionärin einig, dass gute Bildungsqualität – zentrales Ziel der Bildungsstrategie und wichtige Achse der Regierungsrichtlinien – in erster Linie von kompetenten und motivierten Lehrkräften abhängig ist. Nebst der Unterstützung durch Politik, Verwaltung und Behörden entscheiden verschiedene Faktoren über die Attraktivität des Lehrberufs. Hierzu gehören die Anstellungsbedingungen, das Arbeitsumfeld, die Besoldungs- und Marktsituation im Vergleich mit anderen Kantonen, die Qualität der Ausbildung, die Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten im Lehrberuf und die Ressourcen, die der Schule zur Verfügung stehen.

Diese Faktoren sind zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität und des Images des Lehrberufs regelmässig zu überprüfen und zu optimieren. Aus diesem Grund hat die Erziehungsdirektion im Rahmen der Analyse der strategischen Handlungsfelder im Kindergarten, in der Volksschule und auf der Sekundarstufe II Motivatoren und Problembereiche bei den Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen erfasst.

Die Analyse zeichnet betreffend die Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer im Wesentlichen ein sehr positives Stimmungsbild: Rund 62 Prozent der Lehrpersonen bzw.

64 Prozent der Schulleitungen sind mit ihrer Arbeitssituation sehr oder grösstenteils zufrieden. 30 Prozent der Lehrpersonen bzw. 31 Prozent der Schulleitungen geben an, dass sie eher zufrieden sind. Sie identifizieren sich mit ihrem Beruf bzw. mit dem System Schule, weisen eine ausserordentlich hohe Leistungsbereitschaft auf und bezeichnen den Lehrberuf als attraktives Tätigkeitsfeld. Rund 58 Prozent der Lehrpersonen bzw. 63 Prozent der Schulleitungen erachten die Entwicklung der allgemeinen Arbeitsbedingungen als zufrieden stellend bis sehr gut. Die Fluktuationsneigung ist generell über alle Schulstufen hinweg gering. Die Frage, ob man den Beruf aus heutiger Sicht wieder wählen würde, wird denn auch von Lehrkräften mit über 77 Prozent bzw. von Schulleitungen mit 89 Prozent Zustimmung beantwortet. Ein von vielen Befragten genannter Vorteil des Lehrberufs stellt die Möglichkeit dar, teilzeitlich tätig zu sein. Im Rahmen der Studie konnte ausgewiesen werden, dass die Berufsidentifikation hoch ist – bei Männern sogar etwas höher als bei Frauen.

Die Analyse zeigt aber auch auf, wo Handlungsbedarf vorliegt: Dieser besteht vor allem bei der hohen zeitlichen Belastung während der Unterrichtszeit und dem Image des Lehrberufs. Vermisst werden Möglichkeiten zur internen Weiterentwicklung. Insbesondere die Lehrkräfte an der 5. und 6. Klasse fühlen sich durch das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I belastet. Weiter werden – obgleich sich das Verhalten der Auszubildenden

1 Das Neue Massnahmenprogramm zur Haushaltssanierung wurde im Jahre 1999 durch den Regierungsrat erarbeitet und stellte die Fortführung vorangegangener Sanierungsprogramme dar.

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in der Studie nicht grundsätzlich als Belastungsfaktor erwiesen hat – insbesondere Lehrkräfte an Realklassen teilweise durch schwieriges Verhalten der Schülerinnen und Schüler in der Ausübung ihrer Berufstätigkeit stark beeinträchtigt. Die Zufriedenheit mit dem Lohn ist bei Lehrpersonen wie auch Schulleitungen relativ tief, wobei sich dieses Ergebnis mit jenem aus vergleichbaren Studien der übrigen Arbeitswelt durchaus deckt. Besonders kritisch beurteilt wird dabei das Anfangsgehalt.

Die in der Studie als kritisch beurteilten Faktoren bildeten die Grundlage für die Ableitung von möglichen Massnahmen. Dazu gehört u. a. die Prüfung der Gehaltsentwicklung.

Weiter werden Angebote von Entwicklungsmöglichkeiten im Lehrberuf (z. B. job enlargement, job enrichment, job sharing) erarbeitet und Entlastungsmöglichkeiten für Lehrkräfte mit schwierigen Klassensituationen geprüft. Zudem sollen die Weiterbildungsangebote gezielt weiter entwickelt werden. Überprüft werden soll ebenfalls, ob das Übertrittsverfahren von der Primar- in die Sekundarstufe I vereinfacht und ob den Gemeinden die Führung von Schulsekretariaten verbindlich vorgeschrieben werden könnte. Mittels dieser Massnahmen soll gezielt zur Entlastung der Lehrpersonen und zur Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs beigetragen werden.

3. Reduktion der Pflichtlektionen um eine Lektion für die Volksschule und den Kindergarten

Die generelle Senkung des Pflichtpensums um eine Lektion (für alle Schulstufen) ist eine immer wieder erhobene Forderung der Personalverbände. Auf Basis der durch die Analyse ausgewiesenen – teilweise hohen – zeitlichen Belastung und die Belastung durch die Fülle von neuen Aufgaben und Veränderungen ist dieses Anliegen aus Sicht der Personalverbände verständlich. Eine generelle Senkung der Pflichtpensen um eine Lektion könnte zur Motivation der Lehrpersonen beitragen und von ihnen als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung wahrgenommen werden.

Grundsätzlich hat die generelle Senkung der Pflichtpensen angesichts ihrer hohen Kosten allerdings einen wenig gezielten Charakter. Die Gefahr besteht, dass diese Massnahme eine zu wenig konkrete und wahrnehmbare Entlastungswirkung zeigt. Die Resultate der Studie weisen vielmehr darauf hin, dass gezielte Massnahmen in Teilbereichen wirkungsvoller sein dürften als eine generelle Reduktion des Arbeitspensums.

Entsprechend werden Massnahmen – wie in Ziffer 2 erwähnt – erarbeitet.

Die Reduktion der Pflichtpensen um eine Lektion hat insgesamt ein ungünstiges Kosten- Nutzen-Verhältnis. In Anbetracht der hohen Kosten dieser Massnahme (für alle Schulstufen jährlich wiederkehrend rund CHF 37.5 Mio.; exkl. Sozialversicherungsbeiträge; davon fallen für die Volksschule und den Kindergarten rund CHF 27 Mio. an) stellt sich die Frage, ob die knappen zur Verfügung stehenden Mittel nicht durch die unter Ziffer 2 dargelegten gezielten Massnahmen effektiver eingesetzt werden könnten.

Weiter sind – bedingt durch die aktuelle Finanzkrise – eine Rezession und damit u. a. auch geringere Steuereinnahmen zu erwarten. Somit kann der geplante Ertragsüberschuss voraussichtlich nicht erreicht werden. Der finanzpolitische Handlungsspielraum des Regierungsrates zur Umsetzung einer Reduktion der Pflichtpensen besteht demnach zurzeit nicht.

4. Fazit

Aufgrund dieser Überlegungen lehnt der Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt eine generelle Senkung der Pflichtpensen um eine Lektion ab.

Antrag: Ablehnung An den Grossen Rat

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