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Liste der von der CO

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern

Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch

20. März 2009

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 242

Liste der von der CO

2

-Abgabe befreiten Unternehmen Publikation im Intranet AHV/IV

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Einführung der CO2-Abgabe per 1. Januar 2008 wurde die Aufgabe der Rückverteilung des Abga- beertrags an die Arbeitgebenden den Ausgleichskassen übertragen. Das Verfahren wird in den „Wei- sungen betreffend die Rückverteilung der CO2-Abgabe durch die Ausgleichskassen an die Wirtschaft“

(WRC) geregelt, welche seit 1. Januar 2009 gültig sind.

Das CO2-Gesetz sieht vor, dass sich Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie sich gegenüber dem Bund verpflichten, ihre CO2-Emissionen zu begrenzen (Rz 2001/2002 WRC). Sie sind demzufolge von der Rückverteilung der Abgabeerträge ausgeschlossen. Das zuständige Bun- desamt für Umwelt (BAFU) hat die entsprechenden Gesuche geprüft und eine Liste der befreiten Un- ternehmen erstellt.

Den Ausgleichskassen obliegt es nun, diese sog. Befreiten in ihren Beitragsapplikationen zu kenn- zeichnen. So soll vermieden werden, dass befreiten Unternehmen ein Abgabeertrag zurückverteilt wird (Rz 2006 WRC).

¾ Die Liste enthält die für die Identifikation relevanten Daten (Name und Adresse des Unterneh- mens, Angabe über die Betriebsstätte(n), Abrechnungsnummer und zuständige Ausgleichskas- se).

¾ Sie steht ab Ende März 2009 im Intranet AHV/IV unter der Rubrik: „Downloads“ zur Verfügung.

¾ Die Liste ist so aufbereitet, dass die Ausgleichskassen die für sie relevanten Datensätze sortier- ten und individuell weiterverarbeiten können.

¾ Für Fragen steht Ihnen Frau Simone von Felten, Sektion Klima, Bundesamt für Umwelt, zur Ver- fügung (Telefon 031 324 35 48 – E-Mail: simone.vonfelten@bafu.admin.ch).

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