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Dies muss auch für die Herkunftsauslobung für Fleisch, Milch und Eier als Hauptzutat in Speisen sowie verarbeiteten Produkten gelten, damit auch hier Transparenz und Wahlfreiheit gegeben sind

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Resolution der Vollversammlung am 24. Juni 2020

Herkunftskennzeichnung – Maßnahmen müssen umgesetzt werden

Die Bedeutung der Landwirtschaft als Wirtschaftsmotor und als Garant für Lebensmittelsicherheit hat sich gerade in der Corona-Krise eindrücklich gezeigt. Auch wurde bei den Konsumentinnen und Konsumenten das Bewusstsein für die Qualität und die Versorgungssicherheit, die bäuerliche Produzenten gewährleisten, geschärft. Die Konsumenten wollen wissen wo ihr Essen herkommt, dann greifen sie auch bevorzugt zu österreichischen Lebensmitteln. Österreichs Bäuerinnen und Bauern sowie Lebensmittelverarbeiter sind Vorreiter in Sachen Qualität, Nachhaltigkeit, Bio-Anteil, Tierwohl, Gentechnik-freiheit, Hygienestandards und kleinregionaler Wertschöpfungsketten. Weiters tragen regional erzeugte Lebensmittel aktiv zum Schutz der Umwelt- und des Klimas bei.

Aggressive Preisaktionen und der steigende Anteil an Handelsmarken vernichten allerdings die Wert-schöpfung für die Landwirtschaft, wodurch immer mehr Betriebe in ihrer Existenz bedroht sind.

Für Frischfleisch, Eier, Obst, Gemüse und Bio-Produkte gilt die EU-weit verpflichtende Herkunftsangabe. Dies muss auch für die Herkunftsauslobung für Fleisch, Milch und Eier als Hauptzutat in Speisen sowie verarbeiteten Produkten gelten, damit auch hier Transparenz und Wahlfreiheit gegeben sind. Die verpflichtende Angabe der sogenannten Primärzutaten wurde auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert, ebenso wie der Zusatz, dass die Beschaffung in öffentlichen Einrichtungen auf heimische Produkte umgestellt und auch der Bio-Anteil schrittweise erhöht werden soll. Heimische Lebensmittel haben hohe Standards, diese müssen dann entsprechend auch marktseitig bzw. von der öffentlichen Hand bezahlt werden, denn hohe Standards müssen mit höheren Preisen bzw. Erlösen für die bäuerlichen Familienbetriebe einhergehen. Es müssen daher die bestehenden Vergabevorschriften in der Gemeinschaftsverpflegung angepasst und verstärkt Herkunfts- und Qualitätskriterien herangezogen werden. Oberösterreich ist beim regionalen Lebensmitteleinkauf im öffentlichen Bereich bereits bundesweit ein Vorreiterland.

Die am 1. April 2020 in Kraft tretende EU-Primärzutatenverordnung verbessert zwar den Täuschungsschutz, beseitigt aber in den meisten Fällen nicht die Anonymität der Rohstoffherkünfte. Daher sind ergänzend wirksame nationale Regelungen nötig.

Der Gesundheitsausschuss des Nationalrates hat in seiner Sitzung am 4. März 2020 eine Entschließung zur besseren Lebensmittelkennzeichnung gefasst. Er fordert eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch bei verarbeiteten Produkten, wie Milch, Fleisch und Eier sowie in Ausspeisungen wie Schulkantinen und Krankenhäusern ab dem Jahr 2021.

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Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, wie im Regierungsprogramm vorgesehen möglichst umgehend eine Verordnung für eine verpflichtende und transparente Herkunftskennzeichnung für die Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegungen und verarbeiteten Lebensmitteln mit Wirksamkeit ab 2021 zu erlassen.

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