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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur steuerlichen Begünstigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes

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Aktie "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur steuerlichen Begünstigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes"

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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur steuerlichen Begünstigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG S. 1/ 4

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur steuerlichen Begünstigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes

Eingangsvermerk

Aktenzeichen

Landkreis Vorpommern-Greifswald Der Landrat

als untere Denkmalschutzbehörde Amt für Bau und Naturschutz Standort Anklam

Demminer Straße 71-74 17389 Anklam

Hiermit beantrage ich die Bescheinigung zur steuerlichen Begünstigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz (EStG).

Anlagen:

1. erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung, denkmalrechtliche Genehmigung) 2. Abstimmungen und Vereinbarungen (denkmalrechtlich, baurechtlich, sonstige)

3. Vollmacht (nur bei Vertretern der Eigentümer oder sonstigen Bauberechtigten) 4. Originale Rechnungsbelege (Schlussrechnung, Kassenbelege)

5. Aufstellung der Kosten (s. Muster Internetseite LK V-G)

- zusätzlich für Bauträger und Generalübernehmer -

6. Aufstellung Funktionsträgergebühren (s. Muster Internetseite LK V-G) Gemeinkosten, Gewinnaufschläge,

Grunderwerbssteuer und weitere Nebenkosten

7. Aufteilung auf die Teilobjekte7 Wohn- (s. Muster Internetseite LK V-G) oder Teileigentumseinheiten

8. Vollmachten der jeweiligen Käufer zur Beantragung o.g. Bescheinigungen

Eigentümer/ Bauträger:

Name, Vorname

Telefon E-Mail

Anschrift

Wohnsitzfinanzamt

Ich bin/ wir sind:

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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur steuerlichen Begünstigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG S. 2/ 4

Denkmalobjekt:

Die Maßnahmen betreffen ein

Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e)

Ort Straße Nr.

ehem. LK lfd. Pos.Nr. in der Denkmalliste LK VG

Kurzbezeichnung der Baumaßname:

Nähere Beschreibung zu Art und Umfang der Maßnahmen sind in den Anlagen 2 und 5 aufzuführen.

Vorherige Abstimmung:

Die o.g. Maßnahmen sind mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald am abgestimmt worden.

Abschluss bei mehrjährigen Baumaßnahmen:

Lfd.

Nr. Baumaßnahme Begonnen

(Jahr) Beendet (Jahr)

Wohn- und Nutzflächen:

Wohnfläche in m2 Nutzfläche in m2 vor Beginn der Baumaßnahmen

nach Abschluss der Baumaßnahmen

Aufstellung der Kosten: (s. Muster Internetseite LK V-G)

Die einzelnen Kosten sind in der Anlage einzutragen. Sie sind nach Gewerken oder Bauteilen zu ordnen und laufend zu

nummerieren. Skonti und sonstige Abzüge sind vom Rechnungsbetrag abzusetzen, sofern diese in Anspruch genommen werden.

Die originalen Rechnungsbeträge (Schlussrechnungen, Kassenzettel etc.) sind entsprechend der Kostenaufstellung sortiert und beschriftet einzureichen. Die Kontoauszüge sind direkt hinter dem jeweils zugehörigen Rechnungsbeleg zu heften.

Wegen Insolvenz des Bauträgers ist die Vorlage der Schlussrechnung nicht möglich (Gutachten eines Bausachverständigen sowie Nachweis/ Beleg für Insolvenz sind beigefügt).

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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur steuerlichen Begünstigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG S. 3/ 4

Der Antragsteller ist vorsteuerabzugsberechtigt und die Aufwendungen sollen ohne Vorsteuer bescheinigt werden.

Für die in der Kosteaufstellung enthaltenen Aufwendungen wurde Umsatzsteuer nach § 13b UStG abgeführt (Nachweise

sind beigefügt): Euro.

Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln:

Nein, es wurden keine Zuschüsse beantragt oder bewilligt.

Ja, es wurden folgende Zuschüsse beantragt aber bisher nicht gewährt.

Zuschussgeber Baumaßnahme beantragte Summe in EURO

Summe:

Ja, es wurden folgende Zuschüsse gewährt:

Zuschussgeber Baumaßname Datum der

Bewilligung Datum der

Auszahlung Betrag in EURO

Summe:

- zusätzlich für Bauträger und Generalübernehmer - Aufstellung der Funktionsträgergebühren etc.: (s. Muster Internetseite LK V-GV)

Zur Aufstellung der Funktionsträgergebühren, Gemeinkosten, Gewinnaufschläge, Grunderwerbssteuer und weiterer Nebenkosten im Sinne des BMF-Schreibens vom 20. Oktober 2003 (BStBl. I 2003 S. 546) nutzen Sie bitte das Muster auf unserer Internetseite.

Die in dieser Anlage eingetragenden Aufwendungen werden von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald als zuständige Bescheinigungsbehörde weder geprüft noch bescheinigt. Die Zuordnung zu den

Anschaffungskosten des Grund und Bodens, den Anschaffungskosten des Altgebäudes bzw. den Anschaffungskosten im Sinne des

§ 7i Abs. 1 Satz 4 EStG, den Herstellungskosten bzw. Modernisierungsaufwendungen, die auf die begünstigten Maßnahmen entfallen, oder den sofort abzugsfähigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben nimmt das Finanzamt wahr.

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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur steuerlichen Begünstigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG S. 4/ 4

Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner vorstehenden Angaben, einschließlich meiner Angaben aus beigefügten Blättern.

Datum Ort Unterschrift (original)

Bauträgerfälle/ Generalübernehmerverträge:

Ein Bauträger/ Generalübernehmer hat die Planungs-, Ingenieurs- und Ausführungsleistungen übernommen:

Nein Ja Wenn ja:

Der Eigentümer kauft nur die Sanierungsleistung.

Kauf einer Eigentumswohnung von einem Bauträger.

Gesamtkauf eines Grundstücks mit Sanierung.

Bauträgerfälle/ Generalübernehmerverträge/ Wohn-/ Teileigentumgsgemeinschaften:

Die durchgeführten Maßnahmen betreffen mehrere Teilobjekte/ Wohn- oder Teileigentumseinheiten:

(s. Muster Internetseite LK V-G) Nein

Ja Wenn ja:

Für jedes Teilobjekt/ jede Wohn- oder Nutzungseinheit wird eine Einzelbescheinigung beantragt.

Für alle Teilobjekte/ jede Wohn- und Nutzungseinheiten wird eine Gesamtbescheinigung beantragt.

Summe aus der Kostenaufstellung abzüglich aller Zuschüsse

Gesamtbeträge:

Hinweise zum Datenschutz

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1

Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn die zuständige Behörde gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu berechtigt oder verpflichtet ist.

Ferner werden Ihre personenbezogenen Daten an andere Behörden oder Stellen übermittelt, wenn diese die Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.kreis-vg.de/Datenschutz/

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