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Belgische Norm EN 12397:2017 NBN EN 12397:2017. Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr - Betrieb. Gültig ab

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www.nbn.be

© NBN 2017

Belgische Norm EN 12397:2017

NBN EN 12397:2017

Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr - Betrieb

Gültig ab 19-04-2017

Ersetzt NBN EN 12397:2004

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EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE

EN 12397

März 2017

ICS 45.100 Ersatz für EN 12397:2004

Deutsche Fassung

Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr - Betrieb

Safety requirements for cableway installations designed

to carry persons - Operation Prescriptions de sécurité pour les installations à câbles transportant des personnes - Exploitation

Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 24. November 2014 angenommen.

Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim CEN-CENELEC-Management- Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich.

Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

E UR O P Ä I SC H E S KO M I T E E F ÜR N O R M UN G EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION C O M I T É E UR O P É E N DE N O R M A L I SA T I O N

CEN-CENELEC Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel

© 2017 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

Ref. Nr. EN 12397:2017 D

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EN 12397:2017 (D)

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Inhalt

Seite

Europäisches Vorwort ... 3

1 Anwendungsbereich ... 5

2 Normative Verweisungen ... 5

3 Begriffe ... 5

4 Allgemeine Anforderungen ... 6

4.1 Anwendung der Norm ... 6

4.2 Sicherheitsgrundsätze ... 6

4.2.1 Allgemeines ... 6

4.2.2 Gefährdungsbilder ... 6

4.2.3 Sicherheitsmaßnahmen ... 6

4.2.4 Schutz der Beschäftigten ... 7

5 Bestimmungen für den Betrieb ... 8

5.1 Vorbemerkung ... 8

5.2 Betriebsbedienstete und Aufgaben... 8

5.2.1 Allgemeines ... 8

5.2.2 Aufgabenbereich des Betriebsleiters ... 8

5.2.3 Aufgaben des Maschinisten ... 9

5.2.4 Aufgaben der sonstigen Betriebsbediensteten ... 10

5.2.5 Anforderungen an die Betriebsbediensteten ... 10

5.3 Betriebsdurchführung ... 10

5.3.1 Unter normalen Betriebsbedingungen ... 10

5.3.2 Betriebsdurchführung unter außerordentlichen Umständen ... 11

5.4 Betriebskontrollen ... 11

5.5 Betriebsstörungen ... 12

5.5.1 Allgemeines ... 12

5.5.2 Unregelmäßigkeiten und Vorkommnisse ... 12

5.5.3 Längerer Stillstand ... 12

5.5.4 Unfälle ... 12

5.6 Informationen und Bekanntmachungen an die Fahrgäste... 12

5.7 Dokumente ... 13

5.8 Brandschutz ... 13

6 Bestimmungen für Fahrgäste ... 14

6.1 Allgemeines ... 14

6.2 Zugangs- und Beförderungsbestimmungen ... 14

6.2.1 Allgemeines ... 14

6.2.2 Fahrgäste mit Behinderung ... 14

6.2.3 Sport- und Freizeitgeräte, Gepäck, sonstige Gegenstände und Tiere ... 14

6.2.4 Ausschlüsse ... 14

6.3 Verhalten der Fahrgäste ... 15

6.3.1 Allgemeines ... 15

6.3.2 Grundsätzliche Bestimmungen ... 15

6.3.3 Besondere Bestimmungen ... 15

6.4 Unfälle und besondere Betriebsvorkommnisse ... 17

Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr ... 18

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EN 12397:2017 (D)

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Europäisches Vorwort

Dieses Dokument (EN 12397:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 242

„Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird.

Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis September 2017, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis September 2017 zurückgezogen werden.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN und/oder CENELEC sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren.

Dieses Dokument ersetzt EN 12397:2004.

Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europä- ische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie 2000/9/EG.

Zum Zusammenhang mit EU-Richtlinie 2000/9/EG siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokuments ist.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe von EN 12397 sind wie folgt:

 für 4.2.2 „Gefährdungsbilder“: Hinzufügen eines Risikofaktors: „unzureichende oder unangemessene Ergänzungsmaßnahmen, falls von den Überwachungs- oder Kommunikationseinrichtungen Fehler angezeigt werden“;

 für 4.2.4 „Schutz der Beschäftigten“: Umstrukturierung der anwendbaren Bestimmungen für die Sicherheit der Beschäftigten;

 Löschen der Abschnitte 5.4.2 und 5.6 und Erarbeitung eines speziellen Abschnitts, der die Sicherheitsgrundsätze der Gefahrvorbeugung (Gefahrerkennung / Gefahreinschätzung / Umsetzung der Vorbeugungsmaßnahmen) festlegt und die wesentlichen Gefährdungen, die beim Betrieb einer Seilbahn vorkommen können, erfasst;

 für 5.2.2 „Aufgabenbereich des Betriebsleiters“: Hinzufügen einer Aufgabe bezüglich Berücksichtigung der betriebsbedingten Belange des Umweltschutzes;

 für 5.2.3 „Aufgaben des Maschinisten“: Hinzufügen einer Möglichkeit, das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu überwachen, sofern die Aufgabe als Maschinist dies zulässt.

 für 5.4 „Betriebskontrollen“: Löschen der Anforderungen für die Instandhaltung, die in einer anderen Norm aufgeführt sind;

 für 5.8 „Brandschutz“: Hinzufügen eines Abschnitts;

 für 6.2.3 „Sport- und Freizeitgeräte, Gepäck, sonstige Gegenstände und Tiere“: Aufhebung ausführlicher Vorschriften und Festlegung eines allgemeinen Grundprinzips, das dem Betriebsleiter einen Ermessensspielraum beim Festlegen der Transportmodalitäten lässt.

 für 6.3 „Verhalten der Fahrgäste“: Änderung der Fassung hinsichtlich der Form. Die vorherige Ausgabe richtete sich an die Fahrgäste, die neue Ausgabe richtet sich an die Betreiber.

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EN 12397:2017 (D)

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Die vorliegende Europäische Norm gehört zum Normungsprogramm, welches vom Technischen Büro des CEN für die Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen des Personenverkehrs beschlossen wurde. Dieses Programm enthält die folgenden Normen:

 EN 1907, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Begriffsbestimmungen;

 EN 12929 (alle Teile), Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Allgemeine Bestimmungen;

 EN 12930, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Berechnungen;

 EN 12927, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Seile;

 EN 1908, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Spanneinrichtungen;

 EN 13223, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Antriebe und weitere mechanische Einrichtungen;

 EN 13796 (alle Teile), Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Fahrzeuge;

 EN 13243, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Elektrische Einrichtungen ohne Antriebe;

 EN 13107, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Bauwerke;

 EN 1709, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Erprobung, Instandhaltung, Betriebskontrollen;

 EN 1909, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Räumung und Bergung;

 EN 12397, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Betrieb;

 EN 12408, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Qualitätssicherung.

Diese Normenreihe beinhaltet Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung, Montage, Instandhaltung und an den Betrieb von allen Seilbahnen für den Personenverkehr.

Für die Schlepplifte wurden bei der Abfassung dieses Dokumentes die Arbeiten der Internationalen Organisation für das Seilbahnwesen (O.I.T.A.F) berücksichtigt.

Entsprechend der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

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EN 12397:2017 (D)

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1 Anwendungsbereich

Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen an den Betrieb der Seilbahnen des Personen- verkehrs fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung berücksichtigt.

Die vorliegende Europäische Norm gilt für den Betrieb einer Anlage und für die Bedingungen der Fahrgast- beförderung und enthält auch Bestimmungen für die Fahrgäste.

Sie gilt für einzelne Anlagen wie auch für Gruppen von Anlagen.

Sie enthält keine Bestimmungen für rechtliche Transportmodalitäten und Transportverpflichtungen.

Sie enthält Anforderungen über die Unfallverhütung und den Arbeitnehmerschutz sowie zum Brandschutz unbeschadet der Anwendung nationaler Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder Anforderungen, die dem Schutz besonderer Personengruppen dienen.

Sie gilt weder für die Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge.

2 Normative Verweisungen

Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).

EN 1709, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Erprobung, Instandhaltung, Betriebskontrollen

EN 1907, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Begriffsbestimmungen EN 1908, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Spanneinrichtungen EN 1909, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Räumung und Bergung EN 12408, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Qualitätssicherung EN 12927 (alle Teile), Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Seile

EN 12929 (alle Teile), Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Allgemeine Bestim- mungen

EN 12930, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Berechnungen EN 13107, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Bauwerke

EN 13223, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Antriebe und weitere mecha- nische Einrichtungen

EN 13243, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Elektrische Einrichtungen ohne Antriebe

EN 13796 (alle Teile), Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Fahrzeuge

3 Begriffe

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 1907 und folgender Begriff.

3.1 Maschinist

Betriebsbediensteter, der den Zustand einer Anlage prüft und deren Betrieb durchführt

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