Vorlage SEG 036/2017
Ältestenrat 13.03.2017 nicht öffentlich Kenntnisnahme
Ausschuss für Technik und Umwelt 22.03.2017 öffentlich Beratung
Verwaltungsausschuss 29.03.2017 öffentlich Beratung
Gemeinderat 05.04.2017 öffentlich Beschluss
Thema
Sanierungsverfahren "Ruit IV"
Umgestaltung Kronenstraße und Kronenplatz
Beschlussantrag
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Planungs- und Kostenstand zur Umgestaltungsmaßnahme Kronen- straße und Kronenplatz zustimmend zur Kenntnis.
Der Gemeinderat fasst auf diesen Grundlagen
1. den Baubeschluss und beauftragt die SEG Ostfildern mbH mit der Realisierung der Umgestaltungs- maßnahmen im Rahmen des Treuhandverfahrens „Ruit IV“.
2. den Beschluss, den Asphaltbelag und soweit notwendig einen Unterbau in der Kronenstraße zu er- neuern.
Bolay gez. Lechner gez. Bader gez. Jansen
Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeisterin FBL 3 Baurecht u. Planung
Fachbereich 3
Geschäftszeichen: Ka/go 08.03.2017
Erläuterungen
Die Umgestaltung der Kronenstraße vom Einmündungsbereich Hedelfinger Straße bis zum Einmündungsbe- reich Stuttgarter Straße ist Bestandteil der Sanierungsplanung „Ruit IV“ und als Sanierungsziel festgelegt.
Der Kronenstraße kommt eine besondere Bedeutung zu, weil sie ein wesentlicher Bestandteil des zentralen Ortskernbereichs ist und sowohl als Geschäftsstraße als auch als Wohnstraße genutzt wird. Die Kronenstra- ße bietet zudem in unmittelbarer Zentrumsnähe gut erreichbare öffentliche Parkplätze, was auch dem Ein- zelhandel und seinen Kunden zugutekommt.
Bisheriger Planungs- und Beteiligungsverlauf und Beschlusslage in der Übersicht
Juli 2015: Beauftragung des Planungsbüros Pesch und Partner, Stuttgart, mit einer Konzeptidee zur Entwicklung der Kronenstraße.
Aug. 2015: erste Abstimmungsgespräche mit den Fachbereichen
Nov. 2015: Infoveranstaltung für die Anwohner der Kronenstraße im Treffpunkt Ruit März 2016: Werkstattbericht im Ausschuss für Technik und Umwelt zu den Themen:
Verkehrsführung, Grundstückszufahrten und Wochenmarkt
April 2016: Sanierungszeitung mit Informationen zum Planungs- und Diskussionsstand
April 2016: Anwohnergespräche im Treffpunkt Ruit zur Klärung der Grundstückszufahrt Kronen- straße 17-19
April 2016: Beschluss des Gemeinderats zum Standort Wochenmarkt
Juli 2016: Beschluss des Gemeinderats zur Verkehrsführung in der Kronenstraße
Sept. 2016: Sanierungszeitung informiert über Gemeinderatsbeschluss zur Verkehrsführung Okt. 2016: Planungszelt der SEG auf der Ruiter Kirbe zum Thema Kronenstraße
Okt. 2016: Abstimmungsgespräche Fachbereiche
Jan. 2017: Werkstattbericht im Ausschuss für Technik und Umwelt zum Thema Gestaltungsvari- anten
Febr. 2017: Infoveranstaltung mit Planungsdetails für die Anwohner der Kronenstraße im Treff- punkt Ruit
Febr., März 2017: Abstimmungsgespräche Fachbereiche zur Entwurfsplanung
Planungsergebnis
Die Umgestaltung der Kronenstraße mit ihren Einmündungsbereichen hat zwei wesentliche Zielsetzungen.
Zum einen geht es um die Beseitigung von verkehrlichen Konflikten und Belastungen, die sich aus dem heu- tigen Zweirichtungsverkehr, der Straßenführung und den nutzungsbedingten Engstellen, insbesondere im Einmündungsbereich zur Hedelfinger Straße, ergeben. Zum anderen trägt die gestaltende Erneuerung der Straße zur Aufwertung des Ortskerns bei und ergänzt bereits durchgeführte Maßnahmen in der Hedelfinger Straße, der Kirchheimer Straße, der Stuttgarter Straße und der Scharnhauser Straße. Das öffentliche Parkie- rungsangebot in der Straße soll dabei weitestgehend erhalten bleiben. Der Einmündungsbereich der Kro- nenstraße zur Hedelfinger Straße mit dem angebundenen Kronenplatz stellt in seiner Erneuerung eine Chance dar, einen wichtigen zentralen Bereich in seiner Funktion und Erscheinung zu stärken.
Die Entwurfsplanung ist in der Anlage beigefügt und gliedert sich von Westen nach Osten in folgende Ab- schnitte:
Abschnitt 1 – Einmündung Stuttgarter Straße
Die bestehenden Fahrbeziehungen bleiben erhalten. Die Fahrbahnflächen werden, wo funktional mög- lich, reduziert und in ihrem Verlauf etwas korrigiert. Die Bereiche für Fußgänger können somit verbrei- tert und optimiert werden, die verkehrliche Funktion der Straßen wird klarer abgebildet. Die Oberflä- chengestaltung im Straßenverlauf unterstreicht den besonderen Aufmerksamkeitsbereich und betont zusammen mit den neuen Baumpflanzungen den Knotenpunkt als Gliederungsbestandteil und Orien- tierungspunkt in der sehr langen Ortsdurchfahrt.
Die Pflasterung der Gehwegflächen erfolgt analog zur Gehweggestaltung in der Stuttgarter Straße und Scharnhauser Straße.
Abschnitt 2 – Kronenstraße Mittelteil
Der Gestaltung des Mittelteils folgt dem Gestaltungsprinzip der Stuttgarter Straße und Kirchheimer Straße. Dabei bleiben Gehweg- und Straßenflächen in Lage und Funktion unverändert. Allein die Geh- wegflächen sollen durch die Erneuerung der Oberfläche gestaltet werden. Die Parkierung auf der Fahrbahn bleibt erhalten und soll durch Markierungsarbeiten besser erkennbar werden. Der Zweirich- tungsverkehr endet an der öffentlichen Parkbucht. Die Straße ist von Westen als Sackgasse beschildert und mit einer Tonnagebeschränkung versehen. Das Wenden der Fahrzeuge erfolgt wie bisher am Markttag über die öffentliche Parkbucht.
Die Oberflächenerneuerung der Fahrbahn im Mittelteil ist zu empfehlen.
Abschnitt 3 – Einbahnstraße
Der als Einbahnstraße ausgebildete Abschnitt der Kronenstraße zeichnet sich durch eine durchgehende niveaugleiche Pflasterung der Straßen und Gehwegfläche aus. Die Fahrbahn wird dabei auf 3,50 m re- duziert, flankierend werden im Wechsel Stellplätze und Baumstandorte angeordnet. Dabei ergänzen zwei neue Baumpflanzungen die bestehenden Bäume zu drei Baumpaaren. Die Verengung des Lichtraumprofils unterstützt den Einbahnstraßencharakter und das achtsame Fahren. Die Grundstücks- zufahrten werden weiterhin gewährleistet. Dabei wird die Zufahrt zur Tiefgarage Kronenstraße 30 und Kirchheimer Str. 25/27 und zu den Grundstücken Kronenstraße 31, 33 und 35 über ein gesondertes Verkehrszeichen, auch von Westen kommend, ermöglicht. Der Fahrradverkehr im Einbahnstraßenbe- reich ist in beiden Richtungen möglich. Die Anlieferung von Ladengeschäften sowie die Anfahrbarkeit für alle Fahrzeugklassen sind über die Einmündung der Hedelfinger Straße und den Einbahnstraßenbe- reich gewährleistet. Eine Einschränkung ergibt sich bei Sperrungen z.B. im Zuge des Wochenmarkts, beim Ostermarkt, der Ruiter Kirbe oder ähnlichen Veranstaltungen.
Abschnitt 4 – Einmündung Hedelfinger Straße und Kronenplatz
Die Platzfläche wird gestalterisch über die Kronenstraße hinaus erweitert und vollflächig niveaugleich gepflastert. Dies signalisiert auch baulich die herabgesetzte Verkehrsbedeutung der Kronenstraße. Das Aufstellen von Pollern in Hülsen soll regelwidriges Parken auf dem Platz verhindern, sorgt aber auch für eine sichere Führung des Fahrverkehrs. Ein neuer Baum mit Sitzmöglichkeit unterstreicht die Zent- ralität, die Gestaltung und den Aufenthaltscharakter des Platzes. Bewusst wenige Einbauten sollen ei- ne flexible Nutzung weiterhin ermöglichen.
Die Beleuchtung der Kronenstraße bedarf einer Erneuerung. Aufgrund des engen Straßenraums gestaltet sich das Installieren von Beleuchtungsmasten schwierig. Eine durchgängig abgehängte Beleuchtung könnte eine Alternative sein. Im Zuge der Ausführungsplanung ist zu prüfen, welches Beleuchtungskonzept anzu- wenden ist.
Die Maßnahmen in den Einmündungsbereichen der Kronenstraße führen zu einem vertretbaren Verlust von Stellplätzen. So werden an der Einmündung Stuttgarter Straße fünf Stellplätze entfallen, gleichzeitig können drei Stellplätze auf privatem Grundstück in die öffentliche Parkraumbewirtschaftung aufgenommen werden. Im östlichen Abschnitt der Kronenstraße entfallen vier Stellplätze aus verkehrlichen und gestalteri- schen Gründen. Es verbleiben damit insgesamt 50 bewirtschaftete Stellplätze in der Kronenstraße.
Städtebauförderung
Die insgesamt baulich zu erneuernde Fläche (Abschnitte 1-4) umfasst 3.434 qm. Davon sind voraussichtlich 2.007 qm förderfähig. 60 % der dort anfallenden Kosten können nach den Bestimmungen der Städte- bauförderung anteilig erstattet werden. Die dabei berücksichtigungsfähigen Kosten ergeben sich aus 150 €/qm.
Ein Flächenanteil von 1.428 qm unterliegt derzeit noch einer förderschädlichen Zweckbindungsfrist, da diese Fläche im Sanierungsverfahren „Ortskern Ruit II“ bereits Ende der 90er Jahre erstmalig hergestellt und mit Städtebaufördermittel unterstützt wurde. Es handelt sich dabei um den östlichen Teil der Kronen- straße und den Kronenplatz. Eine erneute Förderung dieser Flächen ist grundsätzlich auszuschließen.
Bauausführung 2017
Das Sanierungsverfahren endet zum 30.04.2019. Bis zu diesem Zeitpunkt stehen Städtebaufördermittel von Bund und Land zur Verfügung. Die Bauausführung kann mit Beschlussfassung voraussichtlich Ende Juni 2017 begonnen und bei günstiger Witterung bis zum Jahresende beendet werden.
Kosten und Finanzierung
Für die Maßnahme liegt eine Kostenberechnung der Stadtplanungsbüros Pesch Partner aus Stuttgart vor.
Demnach ergeben sich für das Vorhaben Baukosten in Höhe von ca. 732.000 €, davon entfallen ca. 75.000 € auf die Fahrbahnsanierung. Unter Berücksichtigung von Baunebenkosten ergeben sich voraussichtlich Brut- togesamtkosten von insgesamt 1.010.000 €.
Für die Finanzierung der Maßnahmen sind folgende Mittel vorgesehen:
400.000 € aus Treuhandmitteln der SEG Ostfildern 436.000 € aus Haushaltsmitteln 2017
260.000 € als Verpflichtungsermächtigung für 2018 1.096.000 €
Die Abwicklung über den Haushaltsplan erfolgt nach dem Bruttoprinzip. Auf der Auszahlungsseite steht der Investitionsaufwand von 1.010.000 €, als Einzahlung sind die Landes- und Bundeszuschüsse aus der Städte- bauförderung von 180.000 € zu erwarten.
Der Haushaltsentwurf 2017 enthält eine Verpflichtungsermächtigung, welche aber nicht durch den Baube- schluss, sondern erst über eine konkrete Auftragsvergabe in Anspruch genommen wird.
Finanzielle Auswirkungen Produkt- / Auftragssachkonto:
I 51100003 7815000, Ortskernsanierung Ruit IV, Auszahlungen, Sanierungsmittel
I 51100003 6811000, Ortskernsanierung Ruit IV, Einzahlungen, Finanzierungsanteile Land/Bund Kostenart
bzw. Investition
Einzahlungen/
Erträge in €
Auszahlungen/
Aufwendungen in €
einmalig Ortskernsanierung Ruit IV 180.000 1.010.000
jährlich
Finanzierung durch
Haushaltsmittel Ermächtigungsrest
Überplanmäßige Auszahlungen Außerplanmäßige Auszahlungen Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen
Parkscheinautomat
Position Bordstein Bestand Rinne Naturstein
Leuchte
7,19m
1,56m 2,00m 3,50m
3,46m
1,50m 3,52m
3,57m
1,85m 1,85m
Position Bordstein Bestand
1,75m
7,81m
LS
LS
LS LS LS
LS
LS
Standort Weihnachtsbaum
Baum entfällt
Tiefgarage
FFB +0,00 =410,20 RFB -0,13
FFB -0,01 RFB -0,32
Auskragung OG
Vordach Vordach
Backhaus Zoller
Gasthof Rössle Travelstar
Forum Bestattungen B concept
Hörgeräte Langer
mo de STUDIO 29 Metzgerei Widmayer
Ristorante Da Zi Anna
B-B
B-B C-C
D-D C-C
D-D
A-A
A-A 37/4
7 29
3/1
1/1
15
35
10 5
8
11/1
20
16
5/1
4
12/1 17
25/1
37/2
11 11
27
37 29/1
5
3 19
10 20
23
30
12 37/3
14
6 23/1 5
1
33 9
37/1
16 18
25
12
31 21
3 8/1
37/5
23 5/2
6
Einbahnstraße
Bewohner frei
Einbahnstraße frei
frei
Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart
Abteilungsleiter: bearbeitet / gezeichnet:
Amtsleiter:
Höhen M 1:
Maßstab: 1 : 250
Nr. Art der Änderung Datum bearbeitet gezeichnet
B
A
Datum:
Blatt Nr:
Planbezeichnung:
Lageplan
Auftragnehmer: Maßnahme:
SEG Ostfildern mbH Gerhard-Koch-Str. 1 73760 Ostfildern
07.03.2017
STADT OSTFILDERN
0 m 5,0 m 10,0 m
Anlage:
1 1
geprüft:
Entwurfsplanung
Neugestaltung Kronenstraße/ Kronenplatz in Ostfildern Ruit
pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart
Pflasterung
Pflasterung Gehweg Längsparkierung Fahrbereich Längsparkierung Pflasterung
Rinne Naturstein
Rinne Naturstein
1,50m 2,00m 1,57m
Gehweg
2,00m 3,50m
410,43 410,40410,40410,35410,35410,35410,35 410,39410,40
Gehweg
0,30m
Abteilungsleiter: bearbeitet / gezeichnet:
Amtsleiter:
Höhen M 1:
Maßstab: 1 : 50
Nr. Art der Änderung Datum bearbeitet gezeichnet
B
A
Datum:
Blatt Nr:
Planbezeichnung:
Schnitt B-B - Einrichtungsverkehr
Auftragnehmer: Maßnahme:
SEG Ostfildern mbH Gerhard-Koch-Str. 1 73760 Ostfildern
07.03.2017
STADT OSTFILDERN
0 m 5,0 m 10,0 m
Anlage:
2 2
geprüft:
Entwurfsplanung
Neugestaltung Kronenstraße/ Kronenplatz in Ostfildern Ruit
Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart
pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart
1,8m 1,85m 3,56m 1,85m Bestand 1,8m Bestand
Unterbau Bestand
Bestand Bestand
Pflasterung
Pflasterung Gehweg Längsparkierung und Ausweichbereich Fahrbereich Längsparkierung und Ausweichbereich Gehweg
Abteilungsleiter: bearbeitet / gezeichnet:
Amtsleiter:
Höhen M 1:
Maßstab: 1 : 50
Nr. Art der Änderung Datum bearbeitet gezeichnet
B
A
Datum:
Blatt Nr:
Planbezeichnung:
Schnitt C-C - Zweirichtungsverkehr
Auftragnehmer: Maßnahme:
SEG Ostfildern mbH Gerhard-Koch-Str. 1 73760 Ostfildern
07.03.2017
STADT OSTFILDERN
0 m 5,0 m 10,0 m
Anlage:
2 3
geprüft:
Entwurfsplanung
Neugestaltung Kronenstraße/ Kronenplatz in Ostfildern Ruit
Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart
pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart
Parkscheinautomat
Position Bordstein Bestand Rinne Naturstein
Leuchte
7,19m
1,56m 2,00m 3,50m 3,46m
1,50m 3,52m
3,57m
1,85m 1,85m
Position Bordstein Bestand
1,75m
7,81m
LS
LS
LS LS LS
LS
LS
Standort Weihnachtsbaum
Baum entfällt
Tiefgarage
FFB +0,00 =410,20 RFB -0,13
FFB -0,01 RFB -0,32
Auskragung
OG
Vordach Vordach
Backhaus Zoller
Gasthof Rössle Forum
Bestattungen B concept Hörgeräte Langer
mo de STUDIO 29
Apotheke Mache Metzgerei Widmayer
Ristorante Da Zi Anna
37/4
7
29 3/1
1/1
35
10
8 20
16
5/1
19 4
12/1 37/2
11 11
27
37
5
3 19
10 20
23
30
12 37/3
14
6 23/1 5
1
33 9
37/1
16 18
12
31 21
3 8/1
23
17/1 6
Einbahnstraße
Bewohner
frei
Einbahnstraße frei frei
Bestand 56
Neu 3
Verlust Verkehr 7 Verlust Gestaltung 2
Bestand Neu
Verlust Verkehr Verlust Gestaltung
Im Auftrag der Stadt Ostfildern:
Bearbeitungsstand: März 2017
pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart