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Vortrag von Dr. Nikolaus Melcop

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Academic year: 2022

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(1)

praktische Qualifizierung für die Approbation - Vorschläge der BPtK

Dr. Nikolaus Melcop

BPtK-Symposium „Reform des Psychotherapeutengesetzes“ am 8.11.2016 in Berlin

(2)

Ziele des Approbationsstudiums

Wissenschaftlich und praktisch qualifizierte Psychothera- peutinnen und Psychotherapeuten, befähigt

zu eigenverantwortlicher und selbstständiger psychotherapeutischer Tätigkeit

zu Weiterbildung und ständiger Fortbildung

Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung (alle Altersgruppen)

Konkretisiert in kompetenzbasierten Ausbildungszielen

(3)

Projekt Transition der BPtK

Anforderungen an eine Approbationsordnung

Inhaltliche und strukturelle Mindestanforderungen für die Vermittlung des Kompetenzprofils Psychotherapie

Flexibilität für die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung der Studiengänge durch die Hochschulen und individuelle Schwerpunkte der Studierenden

(4)

Rahmen für Ausgestaltung durch die Hochschule

Offen für die Integration von Bachelor-/

Master-Studiengängen

Quereinstieg in den 2. Studienabschnitt möglich

Anrechnung von Hochschulprüfungen für das Staatsexamen nach landesrechtlichen Vorgaben

1. Studienabschnitt

mind. 6 Semester

2. Studienabschnitt

mind. 5 Semester

Staats- examen

(5)

Kompetenzprofil nach 1. Studienabschnitt

Kenntnisse: Grundlagen des Verhaltens und Erlebens des Menschen unter Berücksichtigung seiner bio-psycho-sozialen Lebens- und Entwicklungsbedingungen

Diagnostik und Behandlung von Menschen aller Altersgruppen mit psychischen Erkrankungen

Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung

Wissenschaftliche Methoden zur Erforschung

Handlungskompetenzen: grundlegende Fertigkeiten, die

therapeutische Beziehung professionell zu gestalten und dabei altersgerecht zu kommunizieren

(6)

Kompetenzprofil nach 2. Studienabschnitt

Kenntnisse: Psychische und psychosomatische Erkrankungen, körperliche Erkrankungen mit psychischen Faktoren

Entstehung, Prävention und Behandlung

Versorgungsstrukturen einschließlich ihrer sozialrechtlichen und sozialmedizinischen Grundlagen

Berufsrechtliche und berufsethische Aspekte

Handlungskompetenzen:

Menschen aller Altersgruppen mit psychischen Erkrankungen diagnostizieren

Behandlungsmöglichkeiten in psychotherapeutischen, ärztlichen, (sozial-)pädagogischen und anderen Settings einschätzen

Beraten und grundlegende psychotherapeutische Interventionen unter Anleitung durchführen

wissenschaftliche Arbeiten kritisch rezipieren, planen, durchführen, auswerten, dokumentieren und vermitteln und damit neue und

komplexe Aufgabenstellungen in der Praxis bewältigen

(7)

Praktische Qualifizierung

Versorgungsbezogener Kompetenzerwerb in integrierten, patientenorientierten Lehrveranstaltungen

Externe Praktika (insgesamt mind. 3 Monate)

in unterschiedlichen Einrichtungen bzw. Fachabteilungen mit psychotherapeutischen Anwendungsbereichen

Praxissemester (6 - 9 Monate)

Curricular gestuft, in Ambulanzen, stationärer

Psychotherapie/Psychosomatik/Psychiatrie und anderen

Einrichtungen mit psychotherapeutischen Anwendungsbereichen

Selbstreflexion

1. Studienabschnitt

mind. 6 Semester

2. Studienabschnitt

mind. 5 Semester

Staats- examen

Externe Praktika Praxissemester

(8)

Wissenschaftliche Qualifizierung -

EQR 7

Quelle: EU-Kommission: Der europäische Qualifikationsrahmen, 2008

Kenntnisse Hoch spezialisiertes Wissen, das zum Teil an neueste Erkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich

anknüpft, als Grundlage für innovative Denkansätze und/oder Forschung; Kritisches Bewusstsein für Wissensfragen in einem Bereich und an der

Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen.

Fertigkeiten Spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten im Bereich Forschung und/oder Innovation, um neue Kenntnisse zu gewinnen und neue Verfahren zu entwickeln sowie um Wissen aus verschiedenen Bereichen zu

integrieren.

Kompetenzen Leitung und Gestaltung komplexer, unvorhersehbarer Arbeits- oder Lernkontexte, die neue strategische

Ansätze erfordern; Übernahme von Verantwortung für Beiträge zum Fachwissen und zur Berufspraxis

und/oder für die Überprüfung der strategischen Leistung von Teams.

(9)

Qualifikation (Auszug)

Planung, Durchführung, Auswertung und Berichterstellung wissenschaftlicher

Arbeiten

Quantitative und qualitative Methoden zur Erforschung der Grundlagen, Mechanismen und

Behandlungsmöglichkeiten von psychischen Erkrankungen und psychotherapeutischer Ansätze

Kritische Rezeption aktueller Entwicklungen

Wissenschaftsgeschichte, Philosophie und

Erkenntnistheorie

Beurteilung aktueller Forschungsbefunde und deren handlungsrelevante

Anwendung bei der Befunderhebung und im

heilkundlichen Kontext

(10)

für die wissenschaftliche Qualifikation

Hochschulen verfügen selbst oder in Kooperation mit anderen Hochschulen über

Infrastruktur für Psychotherapieforschung und Qualifizierungsmöglichkeiten einschließlich des Promotionsrechts

Hochschulambulanzen für die Versorgung in mindestens zwei anerkannten Psychotherapie-

verfahren, den jeweiligen Altersschwerpunkten und dem entsprechenden Personal

(11)

Offene Fragen an die BMG-Eckpunkte

Kann eine hinreichende praktische und

wissenschaftliche Qualifikation sichergestellt werden?

Werden Kompetenzen für eine Approbation vermittelt, die die Behandlung aller Altersgruppen umfasst?

Wie werden ausreichende Studienplatzkapazitäten

sichergestellt bzw. für eine angemessene Relation von Studien- und Weiterbildungsplätzen begrenzt?

(12)

praktische Qualifizierung für die Approbation - Vorschläge der BPtK

Dr. Nikolaus Melcop

BPtK-Symposium „Reform des Psychotherapeutengesetzes“ am 8.11.2016 in Berlin

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