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PATENTANMELDUNG. int. Ci.5; B65D 71/70, B65D 85/42

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Academic year: 2022

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Office europeen des brevets

© Anmeldenummer: 93104700.5

@ Anmeldetag: 22.03.93

® Priorität: 06.04.92 DE 9204751 U

@ Veröffentlichungstag der Anmeldung:

13.10.93 Patentblatt 93/41

© Benannte Vertragsstaaten:

AT DE ES FR GB IT

© Stapelbare Trägerplatte für KFZ-Lampen.

© Die Erfindung betrifft eine stapelbare Palette zum Einsetzen in einen quaderförmigen Transport- behälter. Die Palette (1) besitzt viele Aufnahmevor- richtungen (2) mit jeweils einer Auflagefläche (4) für die Zentrierscheibe (3a) einer Kfz-Lampe, wobei die Auflageflächen (4) zur Vergrößerung der Packungs- dichte gegenüber der Horizontalen um einen spitzen Winkel a geneigt sind.

© Veröffentlichungsnummer: 0 5 6 4 8 8 7 A I

© int. Ci.5; B65D 71/70, B65D 85/42

© Anmelder: Patent-Treuhand-Gesellschaft für elektrische Glühlampen mbH

Hellabrunner Strasse 1 D-81543 München(DE)

@ Erfinder: Fiebig, Werner Tegernseer-Landstrasse 154 W-8000 München(DE)

5 11 E U R O P A I S C H E P A T E N T A N M E L D U N G

FIG. 2

00 00

CO

(2)

1 EP 0 564 887 A1 2 Die Erfindung betrifft eine stapelbare Palette

zum Einsetzen in einen quaderförmigen Transport- behälter gemäß des Oberbegriffs des Schutzan- spruchs 1 .

Eine derartige Palette ist beispielsweise aus dem DE-GM 78 32 926 bekannt.

Der hier offenbarte Transportbehälter besteht aus einem quaderförmigen Behälter mit einer Grund- und einer Oberplatte, zwischen denen mehrere Pa- letten übereinander in den Behälter eingesetzt sind. Die Paletten besitzen eine Vielzahl von recht- eckigen Öffnungen, in die vorzugsweise Kfz-Lam- pen mit ihrer Zentrierscheibe eingehängt werden.

Ferner weisen die Paletten auch ebenso viele kreisrunde Öffnungen auf, die so angeordnet sind, daß die Glaskolben der in einer Palette eingehäng- ten Lampen in die runden Öffnungen der nächst unteren Palette hineinragen.

Ein gravierender Nachteil dieser Paletten und des Transportbehälters besteht darin, daß es sich hierbei um eine Einwegverpackung aus Pappe han- delt, die nur zum einmaligen Gebrauch gedacht ist.

Damit entspricht dieser Transportbehälter mit sei- nen eingesetzten Paletten nicht dem deutschen Gesetz zur Verpackungsvermeidung.

Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine stapel- bare Palette zum Transport einer Vielzahl von mit einer Zentrierscheibe versehenen elektrischen Lampen bereitzustellen, die mehrwegfähig ist, als Einsatz für einen quaderförmigen Transportbehäl- ter geeignet ist und eine möglichst kompakte, raumsparende Anordnung dieser Lampen innerhalb des Transportbehälters erlaubt.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzan- spruchs 1 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausfüh- rungsformen der Erfindung sind in den Unteran- sprüchen beschrieben.

Die erfindungsgemäße Palette besteht vorteil- haft aus einem robusten Kunststoff, so daß sie als Mehrweg-Behältnis für mit einer Zentrierscheibe versehene elektrische Lampen, insbesondere für Kfz-Lampen, verwendet werden kann.

Mehrere Paletten sind im Transportbehälter übereinander gestapelt und auf ihrer Oberseite mit einer Vielzahl von nebeneinander in einer horizon- talen Ebene angeordneten Aufnahmevorrichtungen ausgestattet, in die die zu transportierenden Lam- pen eingehängt sind. Jede Aufnahmevorrichtung besitzt eine Auflagefläche für die Zentrierscheibe der zu transportierenden Lampen, die vorteilhaft um einen spitzen Winkel gegenüber der Horizonta- len geneigt ist. Dadurch erhalten die Lampen in den Paletten eine Schräglage, die es ermöglicht, die Stapelhöhe der Paletten zu verringern, und damit in einem Transportbehälter mit vorgegebe- nen Abmessungen die Anzahl der einsetzbaren Pa- letten zu erhöhen.

Vorteilhafterweise sind die Aufnahmevorrichtun- gen mit zusatzlichen Stützelementen ausgestattet und die Kontur der Auflageflächen ist den Abmes- sungen der aufliegenden Zentrierscheiben ange- 5 paßt, so daß die Lampen in ihrer Lage auf der Palette eindeutig fixiert sind. Damit wird eine wich- tige Voraussetzung zur automatisierten Bestückung der Paletten geschaffen. Außerdem sind neben je- der Auflagefläche zwei einander gegenüberliegen- io de Vertiefungen in der Oberfläche der Palette an- gebracht, die es den Greifzangen eines Bestük- kungsroboters ermöglichen, die Lampen bei ihrer Zentrierscheibe zu ergreifen.

Unsymmetrisch ausgeführte Handeingriffe an den 75 Stirnseiten der Paletten und unsymmetrische Sta- pelzargen auf ihrer Oberseite verhindern, daß die Paletten mit falscher Orientierung in den Transport- behälter eingesetzt werden. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Transportbehälters besteht 20 darin, daß die Paletten mit Ablauföffnungen für eine Reinigungsflüssigkeit versehen sind, die eine Naß- reinigung der in den Paletten angeordneten Lam- pen ermöglichen.

Die Erfindung wird nachstehend anhand eines 25 besonders bevorzugten Ausführungsbeispiels nä-

her erläutert.

Es zeigen:

Figur 1 eine Draufsicht (ausschnittsweise) auf die Oberseite einer Palette des

30 erfindungsgemäßen Transportbehäl-

ters

Figur 2 eine Längsseitenansicht

(ausschnittsweise) der Palette aus Figur 1, teilweise geschnitten, mit ei-

35 ner H1 -Lampe

Figur 3 eine Draufsicht auf eine Aufnahme- vorrichtung der Palette aus Figur 1 Figur 4 eine Seitenansicht einer H1 -Lampe.

Die Figur 1 zeigt ausschnittsweise eine Drauf- 40 sieht auf die Oberseite einer erfindungsgemäßen Palette 1 für H1 -Kfz-Lampen. Bei der Palette 1 handelt es sich um ein Spritzgußteil aus Kunststoff.

Mehrere solcher Paletten 1 können übereinander gestapelt und in einem quaderförmigen Transport- 45 behälter (nicht abgebildet), der üblicherweise eben- falls aus Kunststoff besteht, eingesetzt werden. Da- bei ist der Abstand einander äquivalenter Teile zweier unmittelbar übereinander gestapelter Palet- ten kleiner als die Länge einer H1 -Lampe.

50 Jede Palette 1 ist mit achtzig in einer horizon- talen Ebene in Reihen und Spalten angeordnete Aufnahmevorrichtungen 2 für H1 -Kfz-Lampen 3 (Figur 4) ausgestattet. Die Aufnahmevorrichtungen 2 (Figur 2) besitzen jeweils eine Auflagefläche 4 55 mit mehreren Auflagenoppen 4b. Die Auflageflä- chen 4 sind in die Oberseite der Kunststoffpalette 1 eingelassen und bilden mit der Horizontalen einen Neigungswinkel a von ungefähr 13°. Dabei sind 2

(3)

die Kontur und die Abmessungen der Auflageflä- chen 4 auf die Form und die Maße der Zentrier- scheibe 3a der H1 -Lampen 3 abgestimmt.

Die H1 -Lampen 3 hängen mit ihrem Glaskol- ben 3b nach unten in den Aufnahmevorrichtungen 2, wobei die Zentrierscheibe 3a auf den Auflagen- oppen 4b der Auflagefläche 4 aufliegt. Für die Nieten 3c auf der Zentrierscheibe 3a sind Ausspa- rungen 4a in der Auflagefläche 4 vorgesehen. Der Neigungswinkel a ist derart gewählt, daß die Lam- penkolben 3b der in einer oberen Palette 1 einge- setzten H1 -Lampen 3 in den Zwischenraum zwi- schen die Sockelenden 3d der auf der nächst unteren Palette angeordneten H1 -Lampen hinein- ragt.

Jede Aufnahmevorrichtung 2 weist ein zusätzli- ches Stützelement 5 auf, das die eingesetzten H1- Lampen 3 an ihrer Sockelhülse 3e seitlich abstützt.

Außerdem sind seitlich neben jeder Aufnahmevor- richtung 2 zwei einander gegenüberliegende recht- eckige Vertiefungen 6 in der Oberfläche der Palette 1 angebracht. In diese Vertiefungen 6 können die Greifzangen eines Bestückungsroboters greifen und unter die Zentrierscheibe 3a der H1 -Lampen 3 fassen, um diese aus den Aufnahmevorrichtungen 2 zu entfernen bzw. in diese einzusetzen.

Die Kunststoffpalette 1 weist auf ihrer Untersei- te eine Vielzahl von angeformten rohrförmigen Niederhaltern 7 auf, die ein Herausfallen der H1- Lampen 3 aus ihrer Aufnahmevorrichtung 2 verhin- dern. Diese Niederhalter 7 sind unterhalb der Ver- tiefungen 6 plaziert. Im aufeinandergestapelten Zu- stand befinden sich die Niederhalter 7 einer oberen Palette unmittelbar über den Zentrierscheiben 3a der auf der nächst unteren Palette eingesetzten H1 -Lampen 3. Die rohrförmigen Niederhalter 7 die- nen auch, zusammen mit weiteren Ablauföffnungen 8, als Ablaufvorrichtung für eine Reinigungsflüssig- keit, so daß eine Naßreinigung der H1 -Lampen 3 auf den Paletten 1 möglich ist.

Die Kunststoffpalette 1 besitzt einen im wesent- lichen rechteckigen Querschnitt mit einer Länge von ca. 32 cm und einer Breite von ca. 24,1 cm.

Auf der Oberseite ist die Palette 1 an ihren Ecken mit Stapelzargen 9 ausgestattet. Um die Paletten 1 untereinander gegen ein um 180° verdrehtes Ein- setzen in den Transportbehälter zu sichern, wurden die Stapelzargen 9 unsymmetrisch ausgeführt. An ihren Stirnseiten weist die Palette 1 zwei unter- schiedlich breite Handeingriffe 10 auf.

Außerdem besitzen die Paletten 1 auf ihrer Unterseite angeformte Seitenwände 11 , die sich über die Längsseiten und unterhalb der Stapelzar- gen 9 auch über die Stirnseiten der Palette 1 erstrecken. Die Höhe dieser Seitenwände 11 be- trägt ungefähr 5,5 cm.

Ferner sind die Kunststoffpaletten 1 an einer ihrer Stirnseiten noch mit Steckvorrichtungen 12 zum

Einstecken von Etiketten versehen.

Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das angegebene Ausführungsbeispiel. Insbesondere können die Kunststoffpaletten des erfindungsgemä- 5 ßen Transportbehälters mit geringem Aufwand auch an beliebige andere, mit einer Zentrierscheibe versehene elektrische Lampen angepaßt werden, beispielsweise auch an andere Kfz-Lampen wie z.B. H4- und H7-Lampen.

io Es müßten lediglich die Abmessungen der Aufnah- mevorrichtungen angepaßt und der Neigungswinkel a , der im wesentlichen von der Länge der Lam- pen, dem Durchmesser der Zentrierscheibe und der Höhe der Palette abhängt, optimiert werden.

15 Patentansprüche

1. Stapelbare Palette zum Einsetzen in einen quaderförmigen Transportbehälter, wobei die 20 Palette (1) auf ihrer Oberseite mehrere in einer horizontalen Ebene angeordnete Aufnahmevor- richtungen (2) für jeweils eine mit einer Zen- trierscheibe (3a) versehene elektrische Lampe (3) besitzt, und wobei jede Aufnahmevorrich- 25 tung (2) eine Auflagefläche (4) für die Zentrier- scheibe (3a) einer Lampe (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß

- die Palette (1) aus Kunststoff besteht, - der Abstand einander entsprechender 30 Teile zweier unmittelbar übereinander gestapelter Paletten (1) kleiner als die Länge der Lampen (3) ist,

- die Auflageflächen (4) einen spitzen Nei- gungswinkel ( a ) mit der Horizontalen 35 bilden, wobei der Neigungswinkel ( a ) derart gewählt ist, daß die nach unten weisenden Glaskolben (3b) der in einer ersten oberen Palette (1) hängenden Lampen (3) in den Zwischenraum der 40 nach oben weisenden Sockelenden (3d) der in einer zweiten, nächst unteren Pa- lette (1) hängenden Lampen (3) hineinra- gen.

45 2. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekenn- zeichnet, daß am äußeren Seitenrand einer je- den Auflagefläche (4) zwei einander gegen- überliegende Vertiefungen (6) zum Eingreifen in der Oberseite der Palette (1) angebracht

50 sind.

3. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekenn- zeichnet, daß jede Aufnahmevorrichtung (2) mit einem Stützelement (5) ausgestattet ist, das 55 die Lampe (3) an ihrer Sockelhülse (3e) seitlich

abstützt.

(4)

5 EP 0 564 887 A1 6 4. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekenn-

zeichnet, daß die Kontur und die Abmessun- gen der Auflagefläche (4) der Kontur und den Abmessungen der Zentrierscheibe (3a) ange-

paßt sind. 5

5. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekenn- zeichnet, daß die Palette (1) auf ihrer Untersei- te mit einer Vielzahl von angeformten rohrför- migen Niederhaltern (7) versehen ist, wobei 10 diese Niederhalter (7) derart bemessen und positioniert sind, daß die Niederhalter (7) einer ersten, oberen Palette (1) in einem Palettensta- pel über den Auflageflächen (4) einer zweiten, nächst unteren Palette (1) angeordnet sind. 75 6. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekenn-

zeichnet, daß die Palette (1) im wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt besitzt und an ihren Stirnseiten mit unterschiedlich breiten 20 Handeingriffen (10) ausgestattet ist.

7. Palette nach Anspruch 1 , dadurch gekenn- zeichnet, daß die Palette (1) auf ihrer Oberseite mit unsymmetrisch ausgeführten Stapelzargen 25 (9) versehen ist.

8. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekenn- zeichnet, daß die Palette (1) mit Ablauföffnun-

gen (8) ausgestattet ist. 30

35

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50 10

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4

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(6)

EP 0 564 887 A1

(7)

F I G . 3

J X

3 3 c

3 b

3 d

3 e

F I G . 4

(8)

Europäisches

Patentamt EUROPAISCHER RECHERCHENBERICHT rvummer der Anmeldung

EP 93 10 4700 EINSCHLAGIGE DOKUMENTE

Kategorie Kennzeichnung des Dokuments mit Angabe, soweit erforderlich,

der maflgeh liehen Teile Betrifft

Anspruch KLASSIFIKATION UEK ANMELDUNG (Int. CI.S ) A

A A

2B-A-2 158 413 (PECOFF BROTHERS)

* das ganze Dokument * JS-A-3 771 646 (MASCETTI)

* das ganze Dokument * rR-A-l 514 212 (BOLLMANN)

* das ganze Dokument *

1,4,6,8 L L

B65D71/70 B65D85/42

KECHKKUUEK 1 fc SACHGEBIETE (Int. CI.5 ) B65D

B01L

Der vorliegende Recherchenbericht wurde für alle Patentansprüche erstellt Recherche Dort

DEN HAAG Abte hl ■Man *i der Recherche

13 JULI 1993 raiier

LEONG C.Y.

KATEGORIE DER GENANNTEN DOKUMENTE X : von besonderer Bedeutung allein betrachtet

Y : von besonderer Bedeutung in Verbindung mit einer anderen Veröffentlichung derselben Kategorie A : technologischer Hintergrund

O : nichtschriftliche Offenbarung P : Zwischenliteratur

T : der Erfindung zugrunde liegende Theorien oder Grundsätze E : älteres Patentdokument, das jedoch erst am oder nach dem Anmeldedatum veröffentlicht worden ist D : in der Anmeldung angeführtes Dokument L : aus andern Gründen angeführtes Dokument

& : Mitglied der gleichen Patentfamilie, Ubereinstimmendes Dokument

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