XPlanung Pflichtenheft
Planung
Pflichtenheft
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Vorwort
Das vorliegende Pflichtenheft dient als Anforderungsprofil zur Erstellung von XPlanung- konformen Bauleitplänen und gilt zusätzlich zu den bestehenden Qualitätsanforderungen der Stadt Köln zur Erstellung von Bauleitplänen (siehe Anhang).
Die nachfolgenden Ausführungen des Pflichtenheftes verstehen sich als Ergänzung zu dem durch die bundesweit zentrale Geschäfts- und Koordinierungsstelle – XLeitstelle – herausgegebenen
„Leitfaden1 der XPlanung“. Die intensive Auseinandersetzung mit den Vorgaben aus dem vorgenannten Leitfaden ist weiterhin erforderlich.
Dieses Pflichtenheft richtet sich an alle Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes der Stadt Köln, die an der Erstellung von Bauleitplänen beteiligt sind. Darüber hinaus betrifft es alle Mitarbeitenden des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, welche an der Überführung von
Bau leitplänen in den Standard XPlanung beteiligt sind.
Dieses Anforderungsprofil gilt auch bei der Beauftragung externer Dienstleister zur Überführung teildigitalisierter Bauleitpläne in den Standard XPlanung.
Nachfolgend werden alle unterschiedlichen Beteiligten als Auftragnehmer*in (AN) bezeichnet.
Aufgrund des hohen Stellenwerts der XPlanung für die Stadt Köln gibt es im Stadtplanungsamt ein Qualitätsmanagement (QM). Dieser Bereich hat die Aufgabe, die inhaltliche sowie die
technische Richtigkeit der erstellten und übergebenen XPlanGML zu prüfen. Jedes zur Verfügung gestellte XPlanGML wird hier geprüft und bei bestandener Qualitätsprüfung (Planinhalt, Genauig- keit, XPlan-Konformität, korrekte Attributierung) in die städtische Datenbank eingepflegt.
Zur Erstellung und Überführung von XPlanung-konformen Bauleitplänen gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung.
1 https://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/xplanung_leitfaden_2020.pdf
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...2
1. Einleitung ...5
1.1. Was ist XPlanung? ... 5
2. Verfahrenstechnische Aufgaben ...7
2.1. Planerische Zuweisung ... 7
2.2. Die Sonderstellung von VBP und VEP in der XPlanung ... 8
2.2.1. Externe Werteliste ... 9
3. Technische Anforderungen ...10
3.1. Schemaversion ... 10
3.2. Koordinatensystem ... 10
3.3. Vermessungsgrundlage ... 10
3.4. Erfassung von Bauleitplänen ... 11
3.4.1. Erfassungsqualität ... 11
3.4.2. Bereitstellung von Geodaten ... 11
3.5. Modellierung der XPlanGML ... 12
3.5.1. Digitalisierungsgenauigkeit ... 12
3.5.2. ALKIS Anpassung ... 13
3.6. Flächen ... 16
3.7. Beschriftungen ... 17
3.7.1. Baunutzungsschablone ... 17
3.7.2. OCR (Optical Character Recognition) ... 17
3.7.3. Textliche Festsetzungen... 18
3.7.4. Begründungen ... 22
3.8. Bebauungsplanänderung ... 23
3.9. Externe Referenzen ... 23
3.10. Qualitätssicherung ... 24
3.11. Datenübergabe ... 24
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4. Zeichenregeln der Stadt Köln ...26
4.1. BP_Plan/XP_Plan – Mustervorlage ... 26
4.2. BP_BaugebietsTeilFlaeche ... 27
4.3. BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche ... 27
4.4. Flächen und Linien ... 28
4.5. BP_Immissionsschutz ... 28
4.6. BP_Bereich ... 30
4.7. Nebenzeichnungen ... 30
4.8. Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereiche bzw. externe Ausgleichsflächen ... 32
4.9. BP_Wegerecht ... 32
4.10. BP_Baulinie, BP_Baugrenze, BP_Straßenbegrenzungslinie ... 33
4.11. BP_StraßenbegrenzungsLinie ... 35
4.12. BP_NutzungsartenGrenze ... 36
5. Glossar ...38
6. Anhang ...39
6.1. Referenzen ... 39
6.2. Abbildungsverzeichnis ... 39
6.3. Tabellenverzeichnis ... 41
6.4. Impressum... 42
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1. Einleitung
Dieses Pflichtenheft befasst sich mit der verpflichtenden Einführung des Standards XPlanung, gemäß IT-Planungsratbeschlusses vom 05.10.2017. Nach diesem Beschluss müssen alle neuen Bauleitpläne ab Februar 2023 in dem Standard XPlanung erfasst werden. Der Standard trägt dazu bei, einen verlustfreien Medienbruch zu realisieren. Zusätzlich profitieren Investor*innen, Vorhabenträger*innen sowie Planungsbüros, die Politik und am Bau beteiligte Gruppen und Organisationen, die in der Stadt Köln planen, entscheiden und bauen, von diesem Standard.
Nach den §§ 6a Abs. 2 und 10a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne in einem Internet portal bereitzustellen. Nachdem die Bauleitpläne in XPlanung überführt wurden, wird zeitnah die Bereitstellung der Daten im Geoportal erfolgen.
Das Pflichtenheft beschreibt prioritär die Anforderungen an die XPlanung-konforme Ausarbeitung von Angebotsbebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen der Stadt Köln.
Dabei wird das Ziel verfolgt, die Interoperabilität der Informationen aus den Planwerken gemäß dem obengenannten Beschluss zu gewährleisten und eine einheitliche Geodateninfrastruktur aufzubauen.
Für Begriffsdefinitionen wird ein Glossar angeboten. Die darin enthaltenen Begriffe werden in diesem Dokument blau markiert.
1.1. Was ist XPlanung?
XPlanung beschreibt den sicheren und verlustfreien Datenaustausch zwischen den baubeteiligten Gruppen und Organisationen. XPlanung ist folglich keine Softwareanwendung, sondern ein plattform- und softwareunabhängiges Schema im GML (Geography Markup Language) Format.
Die nachfolgende Grafik (siehe Abb. 1) zeigt den Austausch planungsrelevanter Daten zwischen den Beteiligten. Es werden Bauleitpläne in Vektordaten überführt.
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XPlanung wird über das objektorientierte Datenaustauschformat XPlanGML beschrieben, welches nicht nur den verlustfreien Austausch von raumbezogenen Planwerken zwischen unterschiedlichen IT-Systemen ermöglicht, sondern auch die internetgestützte Bereitstellung der Pläne unterstützt.
Durch die Anwendung offener Standards wird die planübergreifende Auswertung und Visuali- sierung von Planinhalten möglich gemacht.
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Abb. 1: Datenaustausch über das standardisierte Format XPlanung
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2. Verfahrenstechnische Aufgaben
Die beiden nachfolgenden Punkte 2.1 und 2.2 gehen auf die daraus folgenden Aufgaben ein. Das Kapitel ist nicht nur für die Erstellung von neuen Bebauungsplänen relevant, sondern auch für die Überführung von bereits rechtskräftigen Bebauungsplänen. So ist hier gegebenenfalls die fachliche Expertise der Fachplaner*innen einzuholen, um den planerischen Inhalt exakt abbilden zu können. Das Verfahren bei externen AN kann hiervon abweichen, muss aber sicherstellen, dass die Fachkompetenz der bearbeitenden Personen für die jeweilige Aufgabe gegeben ist und das Ergebnis den Anforderungen der Stadt Köln entspricht.
Alle Bebauungsplanverfahren, die ab April 2019 gestartet wurden, haben laut Planungsverein- barung die Erstellung einer XPlanGML vertraglich geregelt.
2.1. Planerische Zuweisung
Um die digital zugeordneten textlichen Festsetzungen im Rahmen der Qualitätssicherung über- prüfen zu können, muss der*die AN die Planzeichnung dem Bebauungsplan grafisch zuweisen.
Für die Erstellung der analogen Zeichnung wird dem*der AN von der Stadt Köln auf Anfrage eine Layout-Vorlage als DWG-Datei (drawing) zur Verfügung gestellt. In dieser Datei müssen der
„Arbeitstitel“ und die „Bebauungsplan Nr.“ dem Bebauungsplan entsprechend angepasst werden.
Der Plan wird für die bessere Übersichtlichkeit in Farbe erstellt.
In der „Planerischen Zuweisung“ muss der*die AN sämtliche textliche Festsetzungen, welche digital den einzelnen Objekten zugeordnet wurden, im Plan kennzeichnen (siehe Abb. 2). Die Planerische Zuweisung kann sowohl handschriftlich in Normschrift als auch digital erfolgen. Als Abgabe muss die planerische Zuweisung digital übermittelt werden und sollte je nach Größe des Plans in DIN A4 oder DIN A3 erzeugt werden. Die textlichen Festsetzungen werden zur Verein- fachung mit vordefinierten Kürzeln versehen und den entsprechenden Flächen/Linien/Punkten mit roten Strichen gut erkennbar zugeordnet (siehe Abb. 2). Dabei sind die Abkürzungen aus dem Kapitel 3.7.3 zu entnehmen.
Für die spätere Qualitätsprüfung ist dieser Arbeitsschritt zwingend notwendig, damit jeder Fläche eindeutig alle plangrafische und textliche Festsetzungen, gestalterische Festsetzungen, nach- richtliche Übernahmen, Hinweise, örtliche Bauvorschriften und rechtliche Grundlagen zugewiesen werden. In den nachfolgenden Abschnitten wird allgemein von den textlichen Festsetzungen gesprochen, wobei alle oben genannten Elemente unter diesen Begriff fallen werden.
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Für die Überführung bestehender Bebauungspläne muss der*die AN keine planerischen Kenntnisse besitzen, da die korrekte Zuordnung vom QM geprüft wird.
Für die Erstellung neuer Bebauungspläne muss der*die AN über planerische Kenntnisse verfügen.
Nach einer vollständigen Zuordnung aller Arten von Festsetzungen verifiziert der*die AN dies mit seiner*ihrer Unterschrift.
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Abb. 2: Planerische Zuweisung
2.2. Die Sonderstellung von VBP und VEP in der XPlanung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) kann zeichnerische und textliche Festsetzungen enthalten, die von der Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) oder der Planzeichenverordnung (PlanZV) abweichen. Diese Abweichungen werden in der XPlanGML mit dem Fachobjekt BP_BaugebietsTeilflaeche unter dem Attribut besondereArtDerBaulNutzung mit dem Attributwert 9999 SonstigesGebiet bezeichnet und mit
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Hilfe der externen Werteliste unter dem Attribut detailierteArtDerBaulNutzung beschrieben und dargestellt (vgl. 2.2.1.).
Tab. 1: Beispiel: Eintragung von Werten mit externer Werteliste
Name Wert
besondereArtBaulNutzung 9999 (Sonstiges Gebiet)
detaillierteArtBaulNutzung 2000 (Buero- und Geschaeftsgebaeude)
Sollte es Planzeichen geben, die nicht sinnhaft mit den vorhandenen Fachobjekten des
XPlanungsobjektartenkatalogs und der externen Werteliste darstellbar sind, wird auf folgendes Fachobjekt ausgewichen: BP_BesondererNutzungszweckFlaeche. Bei diesem Objekt existiert keine externe Werteliste, demnach wird der Sonderfall beim Attribut zweckbestimmung als individueller Text eingetragen.
Eine weitere Besonderheit ist, dass dem Geltungsbereich des VBP das PDF (Portable Document Format) mit dem VEP als externe Referenz zugeordnet wird. Demnach wird nur der VBP in die XPlanung überführt, ohne den VEP zu erfassen.
Im Fall, dass der Inhalt eines Bebauungsplanes sowohl Inhalte des VBP als auch VEP enthält, werden nur die Inhalte des VBP XPlanung-konform erfasst.
2.2.1. Externe Werteliste
Auf die Nutzung von Codes externer Wertelisten ist aus Gründen der Standardisierung zu ver- zichten. Sie dürfen nur verwendet werden, falls schon entsprechende Codes vorliegen oder nach Absprache mit dem QM der Stadt Köln. Es sind ausdrücklich nur Codes zu verwenden, die die Stadt Köln zur Verfügung stellt. Die externe Werteliste wird zentral von der XLeitstelle bei der GDI-DE (Geodateninfrastruktur Deutschland) verwaltet und über das QM an die AN weiter- gereicht. Dadurch kann gewährleistet werden, dass der Stand der externen Werteliste nicht extern aktualisiert wird. Bei fehlenden Codes muss das QM über den Sachstand informiert werden, damit bei der XLeitstelle ein neuer Code generiert werden kann. Die gesamte Kommunikation der externen Werteliste führt das QM des Stadtplanungsamtes. Bei der Verwendung der externen Werteliste ist darauf zu achten, den Code 9999 für das XPlanGML-Objekt zu verwenden, bevor der Code aus der externen Werteliste entnommen wird (vgl. 2.2).
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3. Technische Anforderungen
3.1. Schemaversion
Die XPlanGML muss in der XPlanung Version 5.2 erzeugt werden. Attribute oder Objekte, die in der 5.2 Version regulär sind, aber in der 6.0 Version entfallen, sollen nicht verwendet werden.
Dies betrifft unter anderen die Fachobjekte BP_Wegerecht und BP_Dachgestaltung.
3.2. Koordinatensystem
Alle gezeichneten Bauleitpläne müssen auf der Basis des Amtlichen Liegenschaftskataster- informationssystem (ALKIS) angepasst werden. Die Bauleitpläne sind genordet im ETRS89 Bezugssystem (European Terrestrial Reference System 1989) in der UTM (Universal-Transversal- Mercatorprojektion) Zone 32 N (EPSG:25832) mit 6 Vorkommastellen im Rechtswert und 7 Vorkommastellen im Hochwert zu erfassen.
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Tab. 2: Beispiel: Koordinatensystem ohne 32
Soll
Rechtswert 32 351 862.752 351 862.752
Hochwert 5 642 695.853 5 642 695.853
3.3. Vermessungsgrundlage
Neu zu zeichnende Bauleitpläne sind auf der Basis einer aktuellen Vermessungsgrundlage zu konstruieren. Der § 1 PlanZV findet entsprechend Anwendung. Die Anforderungen an eine Vermessungsgrundlage finden Sie unter folgenden Link:
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/plaene/x-planung_anforderungen_an_eine_
vermessungsunterlage_für_einen_bebauungsplan_vep.pdf
Bauleitpläne, die im Rahmen von Änderungsverfahren oder im Zuge der Digitalisierung neu gezeichnet werden müssen, sind auf die neuen Geobasisdaten (aktuelle ALKIS-Grundlage) entsprechend zu übertragen. Falls im Rahmen eines Bebauungsplanänderungsverfahrens bereits eine XPlanGML vorliegt, ist diese in Kombination mit der Vermessungsgrundlage in die weitere Erstellung der XPlanung-konformen Planzeichnung mit einzubeziehen. Bevor die Erstellung der XPlanGML beginnt, muss geprüft werden, ob schon eine XPlanGML vom Ursprungsplan vorliegt (vgl. 3.8.)
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Wird die Vermessungsgrundlage nicht von der Stadt Köln zur Verfügung gestellt, sondern durch Dritte erstellt, ist die Unterlage ebenfalls im oben genannten Koordinatensystem als DWG
(Drawing) oder DXF (Drawing Interchange File Format) vorzulegen (vgl.3.11). Abweichungen sind nur nach Abstimmung mit dem QM zulässig.
Bestehende Bauleitpläne sind auf der Basis eines aktuellen ALKIS-Auszugs zu digitalisieren bzw. zu konstruieren. Die Beantragung der ALKIS Daten erfolgt über die Katasterauskunft. Der § 1 PlanZV findet entsprechend Anwendung.
3.4. Erfassung von Bauleitplänen 3.4.1. Erfassungsqualität
Um einen möglichst vollständigen Datenbestand aufbauen zu können, werden die Inhalte voll- vektoriell erfasst. Im Detail werden alle Inhalte des Bebauungsplans gezeichnet und attributiert, mit Ausnahme der Präsentationsobjekte und des VEPs. Um dennoch einen optisch korrekten Plan zu erhalten, werden die Texte und Symbole ohne ein hinterlegtes XPlanungsobjekt gezeichnet (vgl. 3.7).
3.4.2. Bereitstellung von Geodaten
Zur besseren Interpretation der Bauleitpläne werden die geometrischen Festlegungen im PDF- Format und, falls vorhanden, alte Datenbestände in einer DWG-Datei zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel Daten über Altlasten oder Überschwemmungs gebiete können nicht bereitgestellt und müssen anhand des Bebauungsplanes eigenständig erfasst
werden. Auf Grund der wechselnden Aktualität der Geodaten und des digitalen Prüfvermerks werden keine aktuellen Geodaten verwendet. Die Verwendbarkeit der Geodaten oder deren Generalisierung obliegt dem*der AN. Die richtige Interpretation wird vom QM in der Qualitäts- prüfung kontrolliert. Folgende Daten in Tab. 3 werden von der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.
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Auf Anfrage können die Daten gegebenenfalls in einem anderen Format bereitgestellt werden.
3.5. Modellierung der XPlanGML
Bei der Modellierung der XPlanGML muss beim Herstellen von Relationen darauf geachtet werden, dass in den Attributen der Fachobjekte das gehörtzu vom Relation-erhaltenden und Relation-gebenden Fachobjekt in beide Richtungen vergeben wird (inverse Relation).
3.5.1. Digitalisierungsgenauigkeit
Die Konstruktion des Bebauungsplans erfolgt auf der Basis der ALKIS-Grundlage oder auf einer aktuellen Vermessungsgrundlage (siehe Anhang) in der Zeichnungseinheit Meter. Dabei ist gegenüber der Liegenschaftskarte dringend auf die Einhaltung von Maßstabs-, Flächen-, Längen-, Winkel-, Stützpunkt- und Linientreue zu achten. Die Stützpunkte des Geoobjekts der Geltungsbereichsgrenze liegen genau auf den Knick- und Grenzpunkten der Liegenschaftskarte mit einer Genauigkeit von mindestens drei Nachkommastellen (Millimeter in der Natur). Grund- sätzlich sind alle Fachobjekte innerhalb des Geltungsbereichs (BP_Bereich) zu zeichnen. Lediglich wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel BP_AusgleichsFlaeche, die auch außerhalb des Geltungs- bereiches liegen kann, sind hiervon ausgenommen (siehe Abb. 3).
Tab. 3: Bereitstellung von Daten
Geodaten Format
Geometrische Festlegungen PDF
Bebauungsplan GeoTiff, PDF
Textliche Festsetzungen PDF
Begründungen PDF
Bebauungsplan Zeichnung DWG
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Abb. 3: Vermessungsgrundlage mit Geltungsbereich (Schemenhafte Skizze)
3.5.2. ALKIS Anpassung
Der zu zeichnende Bebauungsplan muss entweder an ALKIS oder einer aktuellen Vermessungsgrund- lage angepasst werden. Dabei werden die Fachob- jekte auf die ALKIS-Grenzen und ALKIS-Grenzpunkte angepasst. Die Stützpunkte müssen durch das sogenannte Snapping genau auf den Stützpunkten gefangen werden. Zur besseren grafischen Lesbar- keit werden alle nachfolgenden Zeichnungen mit ALKIS mithilfe der Abb. 4 dargestellt.
Außerdem ist es zwingend erforderlich, den Maßstab des Ursprungsplans beizubehalten.
Die Topologie der Daten kann von der ALKIS-Grundlage abweichen. Demnach müssen zum Beispiel in Abb. 5 und 6 (Beispiel 1) die Stützpunkte der Flächen BP_StrassenVerkehrsFlaeche und BP_NebenanlagenFlaeche auf die blaue ALKIS-Grenze angepasst werden. Wenn in der ALKIS-Grundlage
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Abb 4. Zeichenerklärung ALKIS
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und im bestehenden Bebauungsplan eine Differenz zwischen Kreisbogen und Linie besteht, so wird hier der plan erische Wille abgebildet. Demnach wird keine Anpassung an ALKIS erfolgen (Abb. 5 und 6 (Beispiel. 2)). Im Beispiel 2 wurden die Objekte BP_NebenanlagenFlaeche und BP_Wegerecht an den Plan angepasst. Hier muss der Grenzpunkt auf der ALKIS-Grundlage gefangen und die Topologie angepasst werden, um dem planerischen Willen zu entsprechen.
Abb. 5: keine genaue Anpassung an ALKIS Abb. 6: genaue Anpassung an ALKIS/Berücksichtigung des Planerischen Willen
Bei der Erfassung von Linien ist darauf zu achten, dass die Stützpunkte der Umringe im Uhrzeiger- sinn (rechtsläufig) digitalisiert werden.
Kreisbögen werden in der XPlanGML korrekt abgebildet. Falls in der ALKIS-Grundlage Bögen verwendet wurden, werden diese auch in der XPlanung gezeichnet. Falls die ALKIS-Grundlage statt Bögen einzelne Liniensegmente enthält, sind die Segmente als Linien zu erfassen.
Es wird nach Prüfung entschieden, ob eine Anpassung an den Flurstücksgrenzen beziehungsweise den Gebäudegrenzen erfolgen kann. Generell muss individuell entschieden werden, ob eine An- passung an ALKIS sinnvoll ist. Dabei sollte nicht nur die ALKIS-Grundlage herangezogen werden, sondern auch die geometrischen Festlegungen. Ein Beispiel für eine ALKIS-Anpassung bieten die Abb. 7 und 8. Bei neuen Bauleitplanverfahren können zur Abwägung nicht die geometrischen Festlegungen verwendet werden, da diese zu dem Zeitpunkt noch nicht vorliegen können. Falls ein Gebäude zum Beispiel nicht die Struktur hat, die die überbaubare Grundstücksfläche besitzt, ergibt es auch keinen Sinn, eine Anpassung vorzunehmen. Demnach muss die Erfassung an ALKIS anhand des digitalisierten bestehenden Bebauungsplanes erfolgen.
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Abb. 7: keine genaue Anpassung an ALKIS Abb. 8: genaue Anpassung an ALKIS
Zur besseren Übersicht werden bestimmte Objekte oft nicht an die exakte Position gezeichnet.
Als Beispiel bieten sich Abb. 9 und 10 an. Hier wurde der Geltungsbereich mit Absicht etwas versetzt gezeichnet. In der XPlanung muss der Geltungsbereich nun auf den anderen Linien liegen. Allgemein muss der Plan auf solche Abweichungen überprüft werden. Meistens befindet sich ein entsprechender Hinweis in der Zeichenerklärung.
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Beispiel der Textformulierung
Zur besseren Lesbarkeit sind die Lärmpegelbereiche teilweise in die überbaubare Fläche gelegt worden.
oder
Zur besseren Lesbarkeit ist der Geltungsbereich im bestehenden Bebauungsplan mit einem geringen Abstand angelegt worden, welcher von dem eigentlichen Verlauf des Planumringes abweicht.
Abb. 9: keine Anpassung des Geltungsbereichs Abb. 10: Anpassung des Geltungsbereichs
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Wenn zwei unterschiedliche nebeneinanderliegende Flächen die selben Begrenzungen teilen, müssen die Stützpunkte auf dem Segment identisch sein. Auch wenn in einem CAD-(computer aided design) oder GIS-System (Geoinformationssystem) der Endpunkt des kürzeren Segments rechnerisch genau auf dem längeren Nachbarsegment liegt und damit topologisch korrekt
erscheint, wird durch die Rundung unweigerlich eine Lücke oder Überlappung entstehen. Um dies zu vermeiden, sind die Stützpunkte im längeren Segment zu ergänzen (siehe Abb. 11 und 12).
Falsch:
das Segment der Verkehrsfläche ist durchgehend
Abb. 11: Bsp. Stützpunkterfassung (Falsch)
Richtig:
das Segment der Verkehrsfläche verfügt über einen gemeinsamen Stützpunkt mit dem Wohn- und Sondergebiet
Abb. 12: Bsp. Stützpunkterfassung (Richtig)
3.6. Flächen
Alle Maße der baulichen Nutzung, die in der Baunutzungsschablone als Teil der zeichnerischen Festsetzungen bzw. in den textlichen Festsetzungen festgesetzt werden, sind in den Sach- datenattributen der Flächennutzung (z.B. BP_BaugebietsTeilFlaeche, BP_GemeinbedarfsFlaeche, BP_VerEntsorgung) zu pflegen (vgl. 3.7, 3.7.1). Die Erstellung einer Baunutzungsschablone für die Überführung bereits bestehender Bebauungspläne in XPlanung entfällt.
Es ist zwingend erforderlich, mindestens einen Geltungsbereich zu erstellen. Ein Bebauungsplan kann aber mehrere Geltungsbereiche (BP_Bereich) enthalten. Diese Geltungsbereiche müssen zu einem BP_Plan zugeordnet werden.
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Baugebiete mit unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß baulicher Nutzung werden als getrennte Flächen konstruiert. Zwischen zwei Flächen gleicher allgemeiner Art baulicher Nutzung ist eine Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, z.B. von Baugebieten oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes gem. Nr. 15.14 der Anlage zur PlanZV zu digitalisieren (sog. „Knödellinie“). Für detaillierte Informationen siehe Kapitel 4.13.
Zu beachten ist außerdem, dass alle Flächen mit unterschiedlichen Attributen einzeln digitalisiert werden.
3.7. Beschriftungen
Für die grafische Platzierung von Beschriftungen werden keine Präsentationsobjekte verwendet.
Die Beschriftungen sind ausschließlich als Texte ohne Fachobjekte zu erstellen. Auch bei Signaturen (Symbolen) werden keine Fachobjekte hinterlegt. Die Textinformationen werden dem jeweiligen Fachobjekt anhand von Attributierung zugewiesen.
3.7.1. Baunutzungsschablone
Bei der Verwendung einer Baunutzungsschablone ist zu beachten, dass grundsätzlich alle An- gaben der Baunutzungsschablone als Sachdaten an der zugrundeliegenden Flächennutzung (z. B.
BP_BaugebietsTeilFlaeche, BP_GemeinbedarfsFlaeche, BP_VerEntsorgung) oder an der überbaubaren Grundstücksfläche (BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche) einzutragen sind.
Kann die Baunutzungsschablone nicht als Grafik innerhalb des Geltungsbereichs platziert werden, ohne andere Informationen zu überdecken, darf mit Abstimmung der QM die Baunutzungs- schablone auch außerhalb des Geltungsbereiches platziert werden. Gelten die Angaben der Baunutzungsschablone in mehreren räumlich getrennten Gebieten des Bebauungsplans, so sind mehrere Flächen mit den gleichen Sachinformationen zu erzeugen. Die Baunutzungsschablone ist als Text zu erzeugen, demnach liegt kein Fachobjekt dahinter.
3.7.2. OCR (Optical Character Recognition)
Bei Altplänen mit Bild-PDF als textliche Festsetzung empfiehlt es sich, eine Umwandlung per OCR (Optical Character Recognition) zu verwenden. Allerdings ist noch eine Nachbearbeitung erforderlich, um die Semantik, Rechtschreibung, Grammatik und den Inhalt zu prüfen. Die gegebenenfalls aus dem OCR-Verfahren erstellte textliche Festsetzung muss zusätzlich als PDF gespeichert werden. Eine Überführung der Begründungen zum Bebauungsplan in eine text- basierte PDF ist nicht vorgesehen.
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3.7.3. Textliche Festsetzungen
Um neben der Attributierung noch mehr Informationen aus der XPlanung generieren zu können, werden zusätzlich die textlichen Festsetzungen den jeweiligen Fachobjekten zugewiesen. Die Er- fassung der textlichen Festsetzungen wird folgendem Attributabschnitt des XPlan-Objektmodels zugeordnet:
BP_TextAbschnitt abgeleitet aus XP_TextAbschnitt.
Tab. 4: Ausschnitt Objektartenkatalog
Bezeichnung Beschreibung
xplan:schluessel [0..1] Schlüssel zur Referenzierung des Abschnitts xplan:gesetzlicheGrundlage [0..1] Gesetzliche Grundlage des Text-Abschnittes xplan:text [0..1] Inhalt eines Abschnitts der textlichen Planinhalte xplan:refText [0..1] Referenz auf ein externes Dokument, welches
den Bezug Textabschnitt enthält
xplan:rechtscharakter [1] Rechtscharakter des textlich formulierten Planinhalts.
Für die Schlüsselvergabe bei xplan:schlüssel werden die vordefinierten Kürzel nach der Tab. 5 Kürzel zur Benennung der Schlüssel verwendet. Damit die Schlüssel richtig interpretiert werden, sind folgende Informationen notwendig (siehe Tab. 6 Beispiel Schlüsselvergabe).
– Aufteilung der textlichen Festsetzungen in A, B, C
– Aufteilung der textlichen Festsetzungen in Abschnitte 1.1, 1.2, 1.3
Diese Aufzählungen können redundant sein. Um dies zu vermeiden, sollte die Auflistung für die Erstellung der Schlüssel mit Kürzel versehen werden.
Für die textlichen Festsetzungen dient die Verwendung TF als Kürzel zusätzlich zur Auflistung der vorgesetzten Paragrafen oder fortlaufenden Nummern. Sollte es Abschnittsunterteilungen geben, werden diese dem Kürzel vorangestellt (siehe Tab. 6 Beispiel Schlüsselvergabe).
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Tab. 5: Kürzel zur Benennung der Schlüssel
Bedeutung Kürzel
Textliche Festsetzung XX TF
Gestalterische Festsetzung XX GF
Nachrichtliche Übernahme XX NÜ
Hinweise XX H
Örtliche Bauvorschriften XX ÖB
Beispiel mit Abschnittsbezeichner A XX TF B XX TF
Beispiel der Textformulierung
Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 58448/04 Arbeitstitel: „Rhein-Center“ in Köln-Weiden A. Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Sondergebiet – SO „Einkaufszentrum“
1.1 Allgemeine Zweckbestimmung
Das Sondergebiet dient zur Unterbringung eines Einkaufszentrums.
1.2 Zulässig sind im Rahmen des Einkaufszentrums a) Einzelhandelsbetriebe,
b) Unternehmen des Dienstleistungsgewerbes und sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
c) Schank- und Speisewirtschaften,
d) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
e) Mallflächen (zentrale Verkehrsfläche für Kunden zur Erschließung der Einzelhandelsläden innerhalb des Einkaufszentrums),
f) Büros,
g) Stellplätze und Garagen, h) Anlieferung und Lagerflächen.
1.3 Verkaufsfläche
Die Gesamtverkaufsfläche für die Einzelhandelsbetriebe wird auf maximal 40.100 m² begrenzt.
1.4 Ausschluss von Verkaufsflächen
Innerhalb der mit gekennzeichneten Bereiches sind unterhalb des Bezugspunktes (BP) = 60,50 m ü. NHN keine Verkaufsflächen zulässig
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2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Geschossfläche
Bei der Ermittlung der Geschossfläche werden Garagengeschosse sowie die Flächen von Stellplätze und Garagen in Vollgeschossen nicht angerechnet.
2.2 Gebäudehöhen im Sondergebiet – SO
Die durch Planeinschrieb festgesetzten Gebäudehöhen beziehen sich auf den Bezugspunkt BP = 60,50 m ü. NHN.
Technische Aufbauten, Fahrstuhlüberfahrten oder Treppenhäuser dürfen die festgesetzte maximale Höhe um max. 3,0 m überschreiten, wenn die Überschreitung auf weniger als 10% der Grundrissfläche des obersten Vollgeschosses erfolgt. Entsprechende technische Aufbauten, Fahrstuhlüberfahrten und Treppenhäuser müssen mindestens um das Maß der Überschreitung von der Baulinie oder Baugrenze
zurücktreten.
Die durch Planeinschrieb festgesetzten Höhen dürfen durch Attikaaufbauten, die von der Gebäude- außenkante zurückspringen, um bis zu 30 cm überschritten werden.
3. Festsetzungen zum Immissionsschutz Lärmemissionskontingente (LEK)
In den Teilflächen des Planungsgebietes sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente weder tags (06.00 – 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 – 6.00 Uhr) überschreiten
Teilfläche gem. zeichnerischer Darstellung LEK in dB (A)
tags nachts
TF 1 63 48
TF 2 58 43
TF 3 59 44
Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691 (Norm-Entwurf DIN 45691:
Geräuschkontingentierung, Mai 2005) B. Nachrichtliche Übernahmen Bundesstraße
Die Bundesstraße B 55 liegt in Teilen innerhalb des Plangebiets.
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Tab. 6: Beispiel: Schlüsselvergabe
Bedeutung Kürzel
xplan:schluessel [0..1] A 1.1 TF
xplan:schluessel [0..1] A 1.2 TF
xplan:schluessel [0..1] A 1.3 TF
xplan:schluessel [0..1] A 1.4 TF
xplan:schluessel [0..1] A 2.1 TF
xplan:schluessel [0..1] A 2.2 TF
xplan:schluessel [0..1] A 3 TF
xplan:schluessel [0..1] B NÜ
Die Informationen der textlichen Festsetzungen werden beim Attribut xplan:text eingetragen. Der Inhalt soll wie folgt formatiert werden. Das Attribut xplan:text darf nicht leer sein.
Beispiel 1
Schlüssel (xplan:schlüssel) A 1.1 TF
Inhalt (xplan:text) A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Sondergebiet – SO „Einkaufszentrum“
1.1 Allgemeine Zweckbestimmung
Das Sondergebiet dient zur Unterbringung eines Einkaufszentrums
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Beispiel 2
Schlüssel (xplan:schlüssel) A 1.2 TF
Inhalt (xplan:text) A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Sondergebiet – SO „Einkaufszentrum“
1.2 Zulässig sind im Rahmen des Einkaufszentrums a) Einzelhandelsbetriebe,
b) Unternehmen des Dienstleistungsgewerbes und sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, c) Schank- und Speisewirtschaften,
d) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
e) Mallflächen (zentrale Verkehrsfläche für Kunden zur Erschließung der Einzelhandelsläden innerhalb des Einkaufszentrums),
f) Büros,
g) Stellplätze und Garagen, h) Anlieferung und Lagerflächen.
Falls die textlichen Festsetzungen eine Tabelle oder Nebenzeichnung enthalten, wird in dem Text der Baustein Siehe externe Referenz + Schlüssel eingetragen.
Beispiel: Siehe externe Referenz A 3 TF
Die Hinweise werden bei der Erfassung nicht unterteilt. Sie werden gebündelt als ein Textbaustein BP_TextAbschnitt dem BP_Plan zugeordnet. Die textlichen Festsetzungen werden als Text in einer textbasierten PDF gespeichert. Die entsprechenden Festsetzungen müssen dem*der Techniker*in zur Verfügung gestellt werden. Falls es noch keine definierten Kürzel zu bestimmten Themen in den textlichen Festsetzungen gibt, muss mit dem QM ein geeignetes Kürzel abgestimmt werden.
3.7.4. Begründungen
Neue Begründungen werden als textbasierte PDF erstellt. Begründungen von bestehenden Bebauungsplänen werden in zwei unterschiedlichen PDFs separiert (textbasierte oder gescannte PDF). Je nach Typ müssen die Dateien wie in der nachfolgenden Tabelle 7 benannt werden. Handelt es sich um eine Begründung als Scan, wird die Dateibenennung zum Beispiel mit XP1_0001_b.pdf erfolgen. Für den Fall einer textbasierten PDF lautet die Benennung beispielsweise XP1_0001_br.pdf.
XPlanung Pflichtenheft Seite 23
Eine Zuordnung an die jeweiligen Flächen für die Begründungen ist nicht vorgesehen. Das Team der XPlanung wird die Begründungen als externe Referenz an den BP_Plan anlegen.
Tab. 7: Benennung der textlichen Festsetzungen und Begründungen
XPlannummer_b.pdf Begründung als Scan XP1_0001_b.pdf
XPlannummer_br.pdf Begründung als textbasierte PDF XP1_0001_br.pdf XPlannummer_txtfe.pdf Textliche Festsetzung als
textbasierte PDF XP1_0001_txtfe.pdf
vgl. 3.11
3.8. Bebauungsplanänderung
Die XPlanung-konformen Änderungen von Bebauungsplänen werden mit dem Ursprungsplan in Relation gesetzt. Die dafür vorgesehenen Attribute in XP_VerbundenerPlan werden bei der Erfassung allerdings nicht erfasst, da die Herstellung der Relationen innerhalb des QM stattfindet.
Für die Erfassung der Bebauungsplanänderung muss die Grundlage (XPlanGML) des Ursprungsplans vorliegen. Es wird geprüft, in welchem Format der Ursprungsplan vorliegt. Falls eine XPlanGML existiert, ist diese als Grundlage zu verwenden und muss in die Topologie eingebettet werden.
Bei der Überführung eines bestehenden Bebauungsplanes muss zuerst der Ursprungsplan erstellt werden. Erst nach der Prüfung des QM’s kann darauf aufbauend die Änderung des Bebauungs- planes XPlanung-konform angefertigt werden.
3.9. Externe Referenzen
Externe Referenzen können Pläne, Begründungen, Gutachten, oder Verträge im PDF-Format sein.
Diese werden vom QM eingetragen und gepflegt, wobei sie dem Fachobjekt BP_Plan unter dem Datentyp XP_ExterneReferenz zugeordnet werden.
Bei der Modellierung von Planobjekten im XPlanGML-Schema sind alle mitgelieferten Dokumente und Planwerke anzugeben. Wenn das Attribut art den Wert Dokument hat, müssen die Attribute georefURL und georefMimeType unbelegt sein.
Seite 24
3.10. Qualitätssicherung
Wenn alle Anforderungen des vorliegenden Pflichtenheftes im Zusammenhang mit dem durch die XLeitstelle herausgegebenen „Leitfaden2 der XPlanung“ erfüllt sind, müssen die Daten die Schemavalidierung und die Flächenschlussprüfung des XPlanGML-Validators fehlerfrei passieren.
Die fehlerfreie Erstellung der XPlanGML muss anhand der Validatoren aus Tab. 8 geprüft werden.
Tab. 8: Überprüfung der XPlanGML
XLeitstelle https://www.xplanungsplattform.de/xplan-validator/
LBV Brandenburg https://xplan-gml-validator.brandenburg.de/xplan/
Die XPlanGML ist mit beiden Validatoren auf Fehler zu überprüfen. Gefordert wird eine voll-
ständige Validierung des Schemas inklusive des Flächenschlusses. Ein Protokoll der Validierung ist anzulegen und den Unterlagen zur Qualitätssicherung durch das QM beizulegen.
Für die abschließende Qualitätssicherung ist die nachfolgende Checkliste zu beachten, die dem Pflichtenheft ebenfalls als Anlage beigefügt ist:
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/plaene/xplanung_checklisteg.pdf
3.11. Datenübergabe
Über die möglichen vertraglichen Regelungen hinaus benötigt die Stadt Köln für die XPlanung neben den XPlanGML-Daten auch die zu verknüpfenden Referenzdaten. Alle Daten inklusive der XPlanGML in der Version 5.2 sind spätestens zum Satzungsbeschluss zu liefern. Die Bekannt- machung erfolgt erst nach technischer Freigabe des QM.
Begründungen, textliche Festsetzungen, Gutachten und Verträge müssen von dem*der
jeweiligen Mitarbeiter*in des Stadtplanungsamtes und dem QM zur Verfügung gestellt werden.
Die interne Projektnummer (xplan:internalId) wird vom Stadtplanungsamt bereitgestellt. Diese setzt sich aus der Kennung XP1_ und der vierstelligen Projektnummer zusammen.
Bsp.: XP1_XXXX
2 https://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/xplanung_leitfaden_2020.pdf
XPlanung Pflichtenheft
XPlanung Pflichtenheft Seite 25
Die vollständigen und geprüften Daten sind in folgenden Formaten zu übergeben:
Benennung der Daten Beschreibung
XP1_0001.gml Bebauungsplan (xplan:internalId)
XP1_0001.pdf Bebauungsplan analog
XP1_0001.dwg/dxf DWG/DXF
XP1_0001_1_pp.html/pdf Prüfprotokolle (XLeitstelle/Validator)
XP1_0001_2_pp.txt Prüfprotokolle (Brandenburg/Validator)
XP1_0001_pz.pdf/png Planerische Zuweisung
XP1_0001_ck.pdf Checkliste
XP1_0001_b.pdf Begründung als Scan (Unterschrift)
XP1_0001_br.pdf Begründung als textbasierte PDF
XP1_0001_txtfe.pdf Textliche Festsetzungen als textbasierte PDF
XP1_0001_vg***.pdf Verträge***
XP1_0001_gu***.pdf Gutachten***
XPlanung Pflichtenheft Seite 26
4. Zeichenregeln der Stadt Köln
4.1. BP_Plan/XP_Plan – Mustervorlage
Die folgende Tabelle ist eine Mustervorlage, die vorgibt, wie die Attribute des Bebauungsplans von dem*der Ersteller*in eingetragen werden sollen. Jeder Bebauungsplan und jede Bebauungs- planänderung wird in einer eigenen XPlanGML erstellt.
Detaillierte Informationen befinden sich in der beigefügten Attributliste, welche zwingend zu beachten ist.
Name Beispieldaten/Eingabeschema
xplan:name Max Musterstadtbezirk
xplan:nummer 12345/00-000-00
xplan:internalId XP1_1234
xplan:technHerstellDatum JJJJ-MM-TT (Datum Fertigstellung der GML) xplan:untergangsDatum JJJJ-MM-TT – (wenn vorhanden)
xplan:erstellungsMassstab 1000
xplan:bezugshoehe (wenn vorhanden)
xplan:technischerPlanersteller Im Auftrag vom Stadtplanungsamt Stadt Köln / Hergestellt vom Stadtplanungsamt Stadt Köln
xplan:texte Siehe vgl. 3.7.3.
xplan:gemeinde
053150000000 Köln, Stadt
Name des Ortsteils (z.B.: Deutz)
xplan:plangeber Stadtplanungsamt Stadt Köln
xplan:planArt 1000
xplan:verfahren 1000
xplan:rechtsstand 4000
xplan:hoehenbezug NHN
xplan:aufstellungsbeschlussDatum JJJJ-MM-TT
xplan:auslegungsStartDatum JJJJ-MM-TT
xplan:auslegungsEndDatum JJJJ-MM-TT
xplan:satzungsbeschlussDatum JJJJ-MM-TT
XPlanung Pflichtenheft Seite 27
Tab. 9: Ausschnitt BP_Plan/XP_Plan
xplan:inkrafttretensDatum JJJJ-MM-TT
xplan:staedtebaulicherVertrag Wird von dem QM eingetragen xplan:erschliessungsVertrag Wird von dem QM eingetragen xplan:durchfuehrungsVertrag Wird von dem QM eingetragen xplan:gruenordnungsplan Wird von dem QM eingetragen
xplan:versionBauNVODatum 1990-01-23
xplan:versionBauNVOText BGBl. I S. 1321
xplan:versionBauGBDatum 2004-09-23
xplan:versionBauGBText BGBl. I S. 2414 (in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung)
xplan:versionSonstRechtsgrundlageDatum 1990-12-18
xplan:versionSonstRechtsgrundlageText (PlanV90) BGBl. 1991 I S. 58
4.2. BP_BaugebietsTeilFlaeche
Die Bezeichnungen der Baugebietsteilflächen sind zum Beispiel WA 1 oder MI 1 in den Attribut- eigenschaften des Fachobjekts unter gliederung1 einzutragen.
4.3. BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche
Die Bezeichnungen der dazugehörigen Baugebietsteilfläche aus gliederung1 werden der
überbaubaren Grundstücksfläche ebenfalls in den Attributeigenschaften des Fachobjekts unter gliederung1 zugeordnet, zum Beispiel: WA 1, MI 1 (siehe Abb. 13).
Abb. 13: Beispieldatensatz BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche
XPlanung Pflichtenheft Seite 28
4.4. Flächen und Linien
Linien, die in den bestehenden und zukünftigen Bebauungsplänen Flächen darstellen und wegen Überzeichnung ausgeblendet werden, sind im Datenmodell der XPlanung als Flächen zu erstellen und zu zeichnen.
Linien, die einen Umring erzeugen, optisch eine Fläche bilden und nach dem Objektartenkatalog als Fläche darstellbar sind, müssen als Flächen erzeugt werden.
Linien, die auf den Geltungsbereich fallen, aber eine Fläche bilden, sind als Flächen zu erzeugen (siehe Abb. 14).
4.5. BP_Immissionsschutz
In Abbildung 14 ist der Lärmpegelbereich im bestehenden Bebauungsplan als Linie dargestellt. Es liegt daher keine Flächeninformation vor. Würde diese Planzeichnung in dieser Form digitalisiert werden, läge in der XPlanung keine Information über die Ausdehnung des Lärmpegelbereichs vor.
Somit könnten keine Analysen mit Flächenbezug durchgeführt werden.
Abb. 14: Flächen Lärmpegelbereich
XPlanung Pflichtenheft Seite 29
Aus diesem Grund muss im Rahmen der Digitalisierung die Linieninformation als Fläche angelegt werden. Dieses Verfahren gilt sowohl für die Digitalisierung bestehender Bebauungspläne als auch für die Erzeugung von noch aufzustellenden Bebauungsplänen (siehe Abb. 15).
Nachfolgende Abbildung 15 zeigt eine XPlanung-konforme Übertragung des Bebauungsplans aus Abbildung 14 mit der Darstellung der Lärmpegelbereiche als Flächenobjekte.
Abb. 15: XPlanung-konformer Bebauungsplan mit Lärmpegelbereich
Werden explizit einzelne linienartige Festsetzungen in der Planzeichnung dargestellt, zum Beispiel Teilstücke oder Abgrenzungen, sind die Objekte als Linien zu erstellen (siehe Abb. 16).
Abb. 16: Beispielskizze Teilstück Lärm (BP_Immissionsschutz)
XPlanung Pflichtenheft Seite 30
4.6. BP_Bereich
Der Geltungsbereich wird dem BP_Plan zugeordnet. In Geltungsbereichen können Lücken vorge- sehen sein oder auch Platzhalter für zukünftige Bebauungspläne entstehen. Diese sogenannte Nullfläche wird aus der Darstellung des Geltungsbereiches ausgeschlossen. Es darf lediglich ein zusammenhängendes Polygon zur XPlanung-konformen Darstellung des Geltungsbereiches angelegt werden. Das Zeichnen von zwei Geltungsbereichen ist unzulässig.
Abb. 17: Beispielskizze Geltungsbereich Lücke Abb. 18: Beispielskizze Geltungsbereich Lücke ohne ALKIS-Grundlage
4.7. Nebenzeichnungen
Werden in einem Bebauungsplan Nebenzeichnungen abgebildet oder zeichnerische bzw.
textliche Festsetzungen für unterschiedliche Geschosse getroffen, so müssen diese lagerichtig in der XPlanGML übereinander gezeichnet und den korrekten Ebenen sowie Flächen zugewiesen werden. Es ist darauf zu achten, in den überlagerten Flächen den korrekten Flächenschluss abzubilden.
XPlanung Pflichtenheft Seite 31
Abb. 19: Bebauungsplan mit Nebenzeichnung, Aufteilung in mehrere OG
Hier wurden die zwei Rasterbilder (Bebauungsplan und Nebenzeichnung) überlagert.
Der Bebauungsplan wurde für die Veran- schaulichung lagerichtig neudigitalisiert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde bei der Ausschnittvergrößerung auf die Darstellung der Nutzungsartengrenze verzichtet.
Abb. 20: Überlagerte gescannte Pläne Abb. 21: Ausschnittvergrößerung der Überlagerung
XPlanung Pflichtenheft Seite 32
4.8. Ausgleichspflichtige Eingriffsbereiche bzw. externe Ausgleichsflächen
Sind in einem Bebauungsplan Eingriffsbereiche definiert, so muss auch eine Ausgleichsfläche existieren. Für die Abbildung der naturschutzrechtlichen Maßnahme wird das Objekt
BP_AusgleichsFlaeche verwendet. Es können aber auch andere Flächen für den Ausgleich in Natur und Landschaft verwendet werden (z.B. BP_AnpflanzungBindungErhaltung, BP_Gruen oder BP_SchutzPflegeEntwicklungsFlaeche). Zu beachten ist, dass je nach Objekt auch das richtige Attributfeld verwendet wird (siehe Abb. 22).
Abb. 22: Auszug Objektartenkatalog
Ausgleichsflächen können aber auch außerhalb des Geltungsbereiches vorliegen und werden in einer Nebenzeichnung dargestellt. Für bereits bestehende Bebauungspläne muss keine Neben- zeichnung angefertigt werden, weil die grafische Erfassung des Objektes BP_AusgleichsFlaeche an der lagerichtigen Stelle erfasst wird. Falls es Ausgleichsflächen gibt, die außerhalb von NRW liegen, wird allerdings eine Nebenzeichnung angelegt. Für die exakte Erfassung der Ausgleichsflächen wird empfohlen den ALKIS WFS-Dienst (Web Feature Service) von der Bezirksregierung Köln zu verwenden. Mit Hilfe des Dienstes kann die Fläche exakt an der Flurstücksgrenze erfasst werden.
Für neue Bebauungspläne muss eine Nebenzeichnung im TIFF (Tagged Image File Format) ange- fertigt werden.
4.9. BP_Wegerecht
Bei der Attributierung des BP_Wegerechts und der Auswahl des BP_WegerechtTypen ist zu beachten, dass nur Attribute verwendet werden, die in der XPlanung Version 6.0 regulär sind. Zum Beispiel:
1000 (Gehrecht), 2000 (Fahrrecht), 2500 (Radfahrrecht), 4000 (Leitungsrecht).
Tritt eine Kombination dieser Attribute auf, sind mehrere einwertige Attribute zu verwenden.
Zum Beispiel: 1000, 2000 (siehe Tab. 10)
XPlanung Pflichtenheft Seite 33
Tab. 10: Korrekte Zuordnung der Attribute: BP_WegerechtTypen
Korrekte Attributierung
Falsche Attributierung
Die Darstellung von Tab. 10 kann je nach verwendeter Software abweichen.
4.10. BP_Baulinie, BP_Baugrenze, BP_StraßenbegrenzungsLinie
Die Baulinien, Baugrenzen und die Straßenbegrenzungslinien sollen in so wenig Segmente wie möglich gezeichnet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Stützpunkttreue zu Nachbar- flächen und Linien eingehalten werden muss.
Baufelder (BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche) bekommen auf diese Weise eine möglichst einteilige Baugrenze/Baulinie, die der jeweiligen überbaubaren Fläche zugeordnet werden muss (Relation).
Abb. 23: Ausgangslage Beispielzeichnung
XPlanung Pflichtenheft Seite 34
Das in Abb. 23 dargestellte Baufeld lässt sich durch die Abgrenzung der Nutzungsarten in fünf Objekte sowie in die überbaubare Grundstücksfläche einteilen. Es ist ausreichend eine einzelne Baugrenze zu erzeugen (siehe Abb. 24) und diese den fünf Objekten zuzuordnen (Relation her- stellen). Die Verwendung von multiplen Geometrien ist demnach unzulässig.
Abb. 24: Zuordnung Baugrenze
Beziehen sich Festsetzungen auf unterschiedliche Geschosse oder ist beispielsweise ein gesonderter Vorbau mit einer Baulinie oder Baugrenze vorhanden, wird der mehrge- schossige Teil oder der gesonderte Vorbau mit der dazu- gehörigen Ebene (zum Beispiel Ebene 1) ergänzt und erhält eine separate digitalisierte Baugrenze oder Baulinie mit der dazugehörigen Ebene.
Abb. 25: Baugrenze 1. OG/Bauteil
XPlanung Pflichtenheft Seite 35
4.11. BP_StraßenbegrenzungsLinie
Überlagern die Baugrenze oder Baulinie die Straßenbegrenzungslinie, so muss die Straßen- begrenzungslinie für das Datenmodell dennoch durchgängig gezeichnet werden. In
Abbildung 26 liegt die Straßenbegrenzungslinie nur einmal vor und wurde optisch hinter die BP_UeberbaubareGrund stuecksFlaeche gelegt (siehe Abb. 27).
Abb. 26: Straßenbegrenzungslinie durchgezeichnet für die XPlanGML
Abb. 27: Straßenbegrenzungslinie durchgezeichnet für den analogen Bebauungsplan
Abb. 28: Darstellung der gesamten Straßenbegrenzungslinie ohne Lücken
XPlanung Pflichtenheft Seite 36
In bestehenden Bebauungsplänen (Druckversion) gelten weiterhin die Bestimmungen der PlanZV: Die Straßenbegrenzungslinie entfällt (wird ausgeblendet/überlagert) an der Stelle, an der sie mit einer Baulinie oder Baugrenze zusammenfällt. In der XPlanGML bleibt die Straßenbegrenzungs linie jedoch auch bei einer Überlagerung erhalten.
4.12. BP_NutzungsartenGrenze
Die Nutzungsartengrenze (sog. „Knödellinie“) soll genau wie die Baugrenze, Baulinie und Straßenbegrenzungslinie aus möglichst wenigen Segmenten unter Beachtung der Stützpunkt- treue (vgl. 3.6) erstellt werden.
Abb. 29: Segmente der Nutzungsartengrenze
XPlanung Pflichtenheft Seite 37
Die Verwendung von multiplen Geometrien ist demnach unzulässig. Abbildung 29 zeigt ein einzelnes Fachobjekt.
Abb. 30: Eine Polygonlinie als Nutzungsartengrenze
XPlanung Pflichtenheft Seite 38
5. Glossar
ALKIS: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem CAD: Computer Aided Design
DWG (drawing): Dateiformat zum Speichern von Konstruktionsdaten und Metadaten DXF (Drawing Interchange File Format): Dateiformat zum CAD-Datenaustausch
EPSG (European Petroleum Survey Group Geodesy): Beschreibung eines Koordinatenreferenz- systems
Fachobjekt: Ist ein Objekt, das speziell für ein bestimmtes Thema zusammengestellt ist (hier z. B. Bauleitpläne).
GIS (Geoinformationssystem): System zur Erfassung, Verwaltung, Analyse und Präsentation von Geodaten
GML (Geography markup language): Auszeichnungssprache zum Austausch raumbezogener Objekte
GeoTIFF: Tagged Image File Format mit Raumbezug
Liegenschaftskarte: Grafischer Nachweis der Flurstücke und Gebäude
Präsentationsobjekte: Textförmige oder linienförmige Objekte, die als Symbole, Texte oder Linien zur Veranschaulichung des Planwerkes dienen
Relation: Beziehung zwischen unterschiedlichen Objekten, die auch bidirektional vorliegen können Schemaversion: Versionierung einer XML Datei
Vektordaten: Werden durch Koordinaten und Richtungen dargestellt und die Geometrietypen (Punkt, Linie, Polygon) basieren auf einzelnen Punkten
XPlanung Pflichtenheft Seite 39
6. Anhang
6.1. Referenzen
Leitfaden XPlanung Hamburg,
https://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/xplanung_leitfaden_2020.pdf
6.2. Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Datenaustausch über das standardisierte Format XPlanung ...6
Abb. 2: Planerische Zuweisung...8
Abb. 3: Vermessungsgrundlage mit Geltungsbereich (Schemenhafte Skizze) ...13
Abb. 4: Zeichenerklärung ALKIS ...13
Abb. 5: keine genaue Anpassung an ALKIS ...14
Abb. 6: genaue Anpassung an ALKIS ...14
Abb. 7: keine genaue Anpassung an ALKIS ...15
Abb. 8: genaue Anpassung an ALKIS ...15
Abb. 9: keine Anpassung des Geltungsbereichs ...15
Abb. 10: Anpassung des Geltungsbereichs ...15
Abb. 11: Bsp. Stützpunkterfassung (Falsch) ...16
Abb. 12: Bsp. Stützpunkterfassung (Richtig) ...16
Abb. 13: Beispieldatensatz BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche ...27
Abb. 14: Flächen Lärmpegelbereich ...28
Abb. 15: XPlanung-konformer Bebauungsplan mit Lärmpegelbereich ...29
XPlanung Pflichtenheft Seite 40
Abb. 16: Beispielskizze Teilstück Lärm (BP_Immissionsschutz) ...29
Abb. 17: Beispielskizze Geltungsbereich Lücke ...30
Abb. 18: Beispielskizze Geltungsbereich Lücke ...30
Abb. 19: Bebauungsplan mit Nebenzeichnung, Aufteilung in mehrere OG ...31
Abb. 20: Überlagerte gescannte Pläne ...31
Abb. 21: Ausschnittvergrößerung der Überlagerung ...31
Abb. 22: Auszug Objektartenkatalog ...32
Abb. 23: Ausgangslage Beispielzeichnung...33
Abb. 24: Zuordnung Baugrenze ...34
Abb. 25: Baugrenze 1. OG/Bauteil ...34
Abb. 26: Straßenbegrenzungslinie durchgezeichnet für die XPlanGML ...35
Abb. 27: Straßenbegrenzungslinie durchgezeichnet für den analogen Bebauungsplan ...35
Abb. 28: Darstellung der gesamten Straßenbegrenzungslinie ohne Lücken ...35
Abb. 29: Segmente der Nutzungsartengrenze ...36
Abb. 30: Eine Polygonlinie als Nutzungsartengrenze...37
XPlanung Pflichtenheft Seite 41
6.3. Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Beispiel: Eintragung von Werten mit externer Codeliste ...9
Tab. 2: Beispiel: Koordinatensystem ohne 32 ...10
Tab. 3: Bereitstellung von Daten ... 12
Tab. 4: Ausschnitt Objektartenkatalog ...18
Tab. 5: Kürzel zur Benennung der Schlüssel ...19
Tab. 6: Beispiel: Schlüsselvergabe...21
Tab. 7: Benennung der textlichen Festsetzungen und Begründungen ...23
Tab. 8: Überprüfung der XPlanGML ...24
Tab. 9: Ausschnitt BP_Plan/XP_Plan ...27
Tab. 10: Korrekte Zuordnung der Attribute: BP_WegerechtTypen ...33
XPlanung Pflichtenheft Seite 42
Kontakt Stadt Köln
Stadtplanungsamt
Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Ansprechpartner
61-XPlanung@stadt-koeln.de
Stand: August 2021 Version 2.0
Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung
Zentrale Dienste der Stadt Köln
13-CS/61/223-21/61/08.2021