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Academic year: 2022

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Teil B - Textliche Festsetzungen zum B-Plan Nr. 80.1

"Osttangente Gotha,

Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße"

Textliche Festsetzungen

I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung

(§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauNVO) Gemäß Planzeichnung Teil A werden folgende bauliche Nutzungen im Plangebiet festgesetzt:

Industriegebiet gemäß §9 BauNVO

1.2 Maß der baulichen Nutzung

(§16 Abs. 2 Nr. 1 und §19 BauNVO)

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Gemäß Festsetzungsschlüssel wird folgende Grundflächenzahl festgesetzt:

Industriegebiet (GI) 0,8

Bei vollflächiger Versiegelung der bebaubaren Grundstücksfläche (GRZ) über 60% ist auf dem jeweiligen Grundstück eine separate Regenwasserrückhaltung oder Versi- ckerung nachzuweisen.

1.3 Bauweise

(§9 Abs. 1 Nr.2 BauGB iV mit §22 Abs. 2 BauNVO)

Die Bauweise wird als abweichende Bauweise mit seitlichem Grenzabstand gemäß ThürBO festgesetzt.

Es wird keine Längenbegrenzung der Gebäude festgesetzt.

1.4 Schalltechnische Maßnahmen an Gebäuden (§9 Abs.1 Nr.24 BauGB)

Maßnahmen im Geltungsbereich:

An den im Bebauungsplan gekennzeichneten lärm betroffenen Fassaden werden für ruhebedürftige Räume wie Wohn- und Schlafräume entsprechend des Entschädi- gungsanspruches zur Lärmvorsorge nach einer detaillierten Ortsbegehung Schall- schutzmaßnahmen in Form von Fenstern der ermittelten Schallschutzklasse und Be- lüftungseinrichtungen festgesetzt.

H. 1A61 ,Frau Schonert\Te.>:t1eil B-Plan SO·lneu Sland 06-2007.doc ITS Ingenieurgesellschaft mbH Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Schröter

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Teil B - Textliche Festsetzungen zum B-Plan Nr. 80.1

"Ostlangente Gotha,

Teilabschnitl Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße"

Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches:

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Gemäß schalltechnischer Untersuchung der SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH vom Juli 2004 entsteht für das Wohn- und Geschäftsgebäude, Gleichenstrasse 18, Flur 39, Flurstück 567/35, Entschädigungsanspruch für lärm betroffene Fassaden.

Dieser Anspruch wird durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

1.5. Zufahrten

(§9 Abs. 1, Nr. 4, 11 BauGB)

Je Grundstück darf eine Zufahrt der notwendigen Breite angelegt werden.

11. Gestaltungsfestsetzungen

(§9 BauGB i.V. mit §83 ThürBO) 11.1. Einfriedungen

Die Einfriedung aneinandergrenzender Grundstücke und die Abgrenzung zum Stra- ßenraum ist durch Hecken und Zäune bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

111. Grünordnerische Festsetzungen

111.1. Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen (§9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB i.V. mit §83 ThürBO) Maßnahme 1 (M1)

Die gem. §9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausgewiesenen Bereiche sind mit unterschiedlichen standortgerechten Gehölzen gem. Artenliste 1 zu bepflanzen.

Es ist eine abgestufte Gehölzstruktur mit mind. 8 verschiedenen standortgerechten Arten anzulegen.

Anzahl der Pflanzungen / Pflanzdichte:

Bäume: 14 Stück mit einem Mindestpflanzabstand von 6 m.

Sträucher: auf mind. 40% der Gesamtmaßnahmenfläche als Gehölzgruppen mit einer Pflanzdichte von 1 Stück/m2.

Restflächen: Wiesenansaat mit hohem Kräuteranteil

H:'.A61 '.Frau ScbonemTexttdl B-Plan 80- hJeu Stand 06-2007.doc ITS Ingenieurgesellsehaft mbH Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Schröter

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Teil B - Textliche Festsetzungen zum B-Plan Nr. 80.1

"Osttangente Gotha,

Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße"

Maßnahme 2 (M2)

Seile 3 von 7

Die gem. §9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausgewiesenen Bereiche sind mit unterschiedlichen standortgerechten Gehölzen gem. Artenliste 2 zu bepflanzen.

Es ist eine abgestufte Gehölzstruktur mit mind. 8 verschiedenen standortgerechten Arten anzulegen.

Anzahl der Pflanzungen 1 Pflanzdichte:

Bäume: 14 Stück mit einem Mindestpflanzabstand von 9 m.

Sträucher: auf mind. 60% der Gesamtmaßnahmenfiäche als Gehölzgruppen mit einer Pflanzdichte von mind. 1 Stück/m2

Bodendecker: innerhalb der Gehölzfläche artspezifisch 4-10 Stück/m2

Restflächen: Wiesenansaat mit hohem Kräuteranteil

Maßnahme 31M3)

Die im Plan festgesetzte Anlage von Verkehrsbegleitgrün auf zuvor zu entsiegelnden Flächen ist bindend. Die Anpflanzung hat mit Bodendeckern, Sträuchern und Bäumen (gem. Artenliste 3) zu erfolgen.

Für Baumpflanzungen sind gemäß DIN 18 916 ausreichend große Baumscheiben vorzusehen.

Anzahl der Pflanzungen 1 Pflanzdichte:

Bäume: 39 Stück (davon 14 Stück Ersatzpflanzungen nach Maßnahme Er1) mit ei- nem Mindestpflanzabstand von 9 m.

Sträucher: auf mind. 40% der Kreisverkehrsgrünfläche als Gehölzgruppen mit einer Pflanzdichte von mind. 1 Stück/m2.

Bodendecker: als Unterpflanzung der Grünfiächen artspezifisch 4-10 Stück1m2

Ersatzmaßnahmen für Baumfällungen CEr1)

Die durch die Baumaßnahme zu entnehmenden Bäume sind innerhalb des Piange- bietes auf Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Gotha zu ersetzen.

Auf Grundlage dieser Satzung werden 14 Ersatzpflanzungen (StU 20/25) festgesetzt.

Diese sind innerhalb der Maßnahme M3 zu erbringen.

Festsetzungen zur Pflanzgualität Bäume (Verkehrsbegleitgrün):

Hochstamm StU 20/25, 3x verpflanzt mit Ballen

H:,A61 ,F ... u S~hODm'Te.~ttdl B·Plan SO-lneliSIMd 06·2007,d~ ITS lngenieurgesellschaft mbH Dipl.-lng. (FH) Dietmar Sc!uöter

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Teil B - Textliche Festsetzungen zum B-Plan Nr. 80.1

"Osttangente Gotha,

Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße"

Sonstige Bäume:

Hochstamm StU 18/20, 3x verpflanzt mit Ballen Sträucher:

Containerware, 3x verpflanzt, Höhe 60-150 cm Bodendecker:

Topfballen, Höhe mind. 30 cm

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H:\A61 \Frau Schonert\Texueil B-P!an 80-Ineu Stand 06-1007 doc ITS Ingenieurgesellscbaft mbH Dipl.~Ing. (FH) Dietmar Schröter

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Teil B - Textliche Festsetzungen zum B-Plan Nr. 80.1

"Osttangente Gotha,

Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße"

IV. Sonstige Hinweise (keine Festsetzungen)

Archäologische Denkmalpflege

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Bei Funden im Zusammenhang mit Erdarbeiten (Scherben, Knochen, Metaligegens- tänden, Steinwerkzeugen, auffälligen Häufungen von Steinen, markanten Bodenver- färbungen, Mauerresten, etc.) ist gem. §16 Thüringer Denkmalschutzgesetz unver- züglich das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie zu verständigen.

Eventuelle Fundsteilen sind abzusichern, die Funde sind im Zusammenhang im Bo- den zu belassen.

Altlasten

Es ist nicht grundsätzlich auszuschließen, dass bei Erdbaumaßnahmen schadstoff- kontaminierte Medien (Boden, Wasser, Luft) angetroffen werden können. In dem Fall ist das Staatliche Umweltamt Erfurt, Referat Bodenschutz/Altlasten unverzüglich zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Munitionsfunde

Beim Auffinden von Munitionskörpern im Rahmen der Erschließung und Bebauung des Plangebietes ist umgehend die örtliche Ordnungsbehörde, die zuständige Poli- zeidienststelle oder der Kampfmitteldienst zu benachrichtigen.

Belange des Luftverkehrs

Für den Sonderlandeplatz Gotha-Ost wurde mit Genehmigung vom 17.05.1961 ein Bauschutzbereich Klasse "B" festgelegt.

Für Baumaßnahmen, die die Hindernisfreiflächen (= 347 m ü NN im Umkreis von 5 km zum Landeplatz) des Bauschutzbereiches durchstoßen, ist die Zustimmung des Thür. Landesverwaltungsamtes, Referat Luftverkehr, erforderlich.

Gem. §16a LuftVG müssen Geräte und Anlagen (z.B. Kräne), die eine Höhe von 20 m über Gelände überschreiten, vom Thür. Landesverwaltungsamt, Referat Luftver- kehr, vor Aufstellung bezüglich einer Kennzeichnung als Luftfahrthindernis geprüft werden.

H 'A61 \Frau Schonert'TcxnL11 B-Plan 80-1T)l,,"U Slwd 06·2007 doc ITS Ingenieurgesellsehat' mbH Dipl.-Ing. (FH) Dielmar Schröler

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Teil B - Textliche Festsetzungen zum B-Plan Nr. 80.1

"Osttangente Gotha,

Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße"

Artenliste 1 Kleinbäume

Malus spec. (Apfel) Prunus spec. (Pflaume) Sträucher

Amelanchier ovalis (Felsen-Birne) Cornus spec. (Hartriegel)

Corylus avellana (Hasel)

Cratagus spec. 0Neiß-/ Rotdorn) Lonicera xylosteum (Hecken-Kirsche) Rhamnus catharticus (Kreuz-Dorn) Rhamnus frangula (Faulbaum) Rosa canina (Hunds-Rose)

Rosa pimpinellifolia (Bibernell-Rose) Viburnum lantana (Wolliger Schneeball) Artenliste 2

Großkronige / Mittelkronige Bäume Acer campestre (Feld-Ahorn) Acer platanoides (Spitz-Ahorn) Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn) Prunus avium (Vogel-Kirsche) Prunus padus (Trauben-Kirsche) Sorbus aucuparia (Eberesche) Sorbus intermedia (Mehlbeere) Sträucher

Carpinus betulus (Hainbuche) Cornus spec. (Hartriegel) Corylus avellana (Hasel)

Cratagus spec. 0Neiß-/ Rotdorn) Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) Lonicera xylosteum (Hecken-Kirsche) Rhamnus catharticus (Kreuz-Dorn) Rhamnus frangula (Faulbaum) Rosa spec. (Rose)

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Teil B - Textliche Festsetzungen zum B-Plan Nr. 80.1

"Osttangente Gotha,

Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße"

Bodendecker

Lonicera spec. (Heckenkirsche) Rosa spec. (Rose)

Spiraea spec. (Spiere) Hedera spec. (Efeu)

Artenliste 3

Großkronige / Mittelkronige Bäume Acer platanoides (Spitz-Ahorn) Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn) Corylus colurna (Baum-Hasel) Platanus acerifolia (Platane)

Tilia cordata "Greenspire" (Stadt-Linde) Tilia europaea "Paliida" (Kaiser-Linde)

Ulmus Hybride - Resista-Ulme "New Horizon" (Ulme) Sträucher

Cotoneaster spec. (Mispel) Ribes spec. (Johannisbeere) Pyracantha spec. (Feuerdorn) Lonicera spec. (Heckenkirsche) Rosa spec. (Rose)

Spiraea spec. (Spiere) Bodendecker

Cotoneaster spec. (Mispel)

Geranium macrorrhizum (Storchschnabel) Hedera spec. (Efeu)

Lonicera spec. (Heckenkirsche) Rosa spec. (Rose)

Spiraea spec. (Spiere)

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