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Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte für das Schuljahr 2020/21

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Academic year: 2022

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Informationen für Eltern und

Erziehungsberechtigte für das Schuljahr 2020/21

Nürnberg, 20. Oktober 2020

Stadt Nürnberg Adam-Kraft-Realschule

Lutherplatz 4 90459 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 231-10 74 0 Fax: 09 11 / 231-10 74 2

akr@stadt.nuernberg.de www.akr.nuernberg.de

Sprechzeiten:

Mo bis Do 07:30 – 16:00 Uhr Fr 07:30 – 14:00 Uhr Termine nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel:

U-Bahn-Linie 1, 11 Haltestelle Maffeiplatz

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, wir begrüßen Sie herzlich im Schuljahr 2020/21!

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie Aktuelles und Wichtiges zusammengestellt. Bitte beachten Sie besonders die Informationen zu aktuellen Änderungen im Schulalltag, die sich aufgrund der

Corona-Pandemie ergeben.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

ü Erkrankung des Kindes / Attestpflicht bei angekündigten Leistungsnachweisen ü Distanzunterricht

ü Lernhilfen und Förderung: AKR-Planer – Werkstatt 8 – Lernzeit – Studier- zeiten – Lerntutoren – Lerncoaching

ü Mittagessen – Mensa

ü Handys, Smartphones und Prävention Cybermobbing ü Informationsaustausch Elternhaus <-> Schule

ü Vertretungsplan / Randstunden ü Verwaltung

ü Antworten auf häufig gestellte Fragen

Rückmeldungen und Anregungen zu den Themen dieses Elternbriefs können Sie direkt an uns richten:

ulrike.hannemann@stadt.nuernberg.de oder stefan.roell@stadt.nuernberg.de Wir wünschen Ihren Kindern ein erfolgreiches und gesundes Schuljahr und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!

Mit freundlichen Grüßen Ulrike Hannemann

Schulleiterin Stefan Röll

Stellvertretender Schulleiter Isabel Baumann Zweite Konrektorin

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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Bitte unterschreiben Sie die Bestätigung des Erhalts dieses Informationsschrei- bens (letzte Seite).

Geben sie den unterschriebenen Abschnitt über Ihr Kind bei der Klassenlehrkraft ab!

Anlagen: Terminplan Handy-Regelung

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Selbstregistrierung UntisMobile/WebUntis

Informationsblatt für Eltern/Sorgeberechtigte, FAQ für Eltern und Ablaufschema Zugang zum Unterricht bei Erkältungssymptomen (alle LGL Bayern)

Erkrankung des Kindes / Attestpflicht bei angekündigten Leistungs- nachweisen

Seit dem Schuljahr 2016/17 gilt die Bayerische Schulordnung (BaySchO) für schulartübergrei- fende Regelungen. Die übrigen Regeln stehen weiterhin in der Realschulordnung. In § 20 BaySchO ist geregelt, was bei Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers gilt.

Die Lehrerkonferenz der AKR hat am 12.09.2016 beschlossen, dass von §20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BaySchO insofern Gebrauch gemacht wird, als dass auf die Vorlage eines ärztlichen Attestes bestanden wird, falls für einen Krankheitstag ein Leistungsnachweis angekündigt war.

Bei Erkrankung Ihres Kindes gilt somit Folgendes:

1. Eine unverzügliche Information an die Schule muss erfolgen (in der Regel telefonisch).

2. Eine schriftliche Mitteilung ist innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

3. Beim Wiederkommen ist eine schriftliche Entschuldigung für den gesamten Krank- heitszeitraum bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer unaufgefordert abzugeben.

ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG

4. War für einen der Krankheitstage ein Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Kurzarbeit, Referat, …) angekündigt, so muss für diesen Tag ein ärztliches Attest innerhalb von längstens 10 Tagen bei der Lehrkraft des betroffenen Faches unaufgefordert vorgelegt werden. Das Attest wird als ausreichende Entschuldigung nur anerkannt, wenn es während der Erkrankung ausgestellt wurde.

Achten Sie bitte immer darauf, dass Ihr Kind alle angekündigten Leistungsnachweise und Ter- mine in seinen AKR-Planer einträgt, das ist nicht nur im Krankheitsfall nützlich!

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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Bei Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers im Laufe des Unterrichtstages werden Sie te- lefonisch verständigt, um Ihr Kind abzuholen. Falls wir Sie nicht erreichen, kann Ihr Kind nicht alleine nach Hause gehen.

Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung, wenn Sie weitere Personen für die Abholung Ihres Kindes bevollmächtigen möchten.

Wichtig!

In der aktuellen Pandemiezeit ist darüber hinaus besonders zu beachten:

Wenn Ihr Kind Krankheitssymptome wie Husten und/oder Schnupfen zeigt, muss es zuhause bleiben. Entwickelt es innerhalb von 24 Stunden kein Fieber, darf es wieder zur Schule kom- men.

Hat Ihr Kind Fieber und/oder starke Krankheitssymptome, muss es mindestens 24 Stunden fieberfrei sein und darf nur noch leichte Krankheitssymptome haben, bevor es wieder zur Schule kommen darf.

Bitte verhalten Sie sich im Falle einer Krankheit Ihres Kindes im Sinne der gesamten Schulge- meinschaft besonders verantwortungsvoll und sensibel. Sie schützen dadurch die Schulge- meinschaft! Gleichzeitig werden Sie und Ihr Kind geschützt.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Anhang: Informationsblatt für Eltern und Sorgeberechtigte sowie Ablaufschema Zugang zum Unterricht bei Erkäl- tungssymptomen (beides LGL Bayern)

Corona-Pandemie

Vorgehen der Schule beim Auftreten eines Covid-19-Falles – Distanzunterricht

Wenn Schüler*innen, Lehrkräfte oder sonstige Mitarbeiter*innen an der Adam-Kraft-Real- schule nachweislich Covid-19 infiziert sind, kann es auf Anweisung des Gesundheitsamtes zur Schließung einer oder auch mehrerer Klassen kommen. Wir versuchen Sie dann umgehend zu erreichen und schicken die Kinder der betroffenen Klassen nach Hause.

Sollte Ihr Kind von so einer Maßnahme betroffen sein, befindet es sich in Quarantäne. Das Gesundheitsamt wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin für einen Covid-19-Test bekanntgeben. Die betroffenen Schüler*innen erhalten ab dem nächsten Schultag Distanzun- terricht. Dieser wird von den Lehrkräften mit den uns zur Verfügung stehenden Kommunika- tionswegen überwiegend über die Office365-App organisiert. Ihr Kind sollte dann unbedingt täglich den Vertretungsplan sichten. Die ordentliche Teilnahme am Distanzunterricht ist für Ihr Kind verpflichtend. Es wird Unterrichtsstunden unter Einsatz von MS Teams geben, sodass der persönliche Kontakt zwischen den Lehrkräften und Ihrem Kind weiterhin bestehen bleibt.

Sollte Ihr Kind kein eigenes Laptop, Tablet oder einen PC zur Verfügung haben, können Sie in der Schule ein iPad kostenlos ausleihen. Bei Schließung einer Klasse werden wir Ihre Kinder bereits nach dem Bedarf fragen und iPads ausgeben. Da wir nur eine begrenzte Anzahl an Geräten zur Verfügung haben, stehen diese ausschließlich Schülerinnen und Schüler zur Ver- fügung, die keine Möglichkeiten haben, dem Distanzunterricht zu folgen! Zudem sind die Ge- räte auf die schulische Nutzung beschränkt!

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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3-Stufenplan

Für bayerische Schulen gilt ein 3-Stufen-Plan. Aktuell befinden wir uns in Stufe 2 (gelb). Diese tritt ein, wenn sich in einer Woche pro 100 000 Personen mehr als 35 Personen infiziert sind (regionaler Inzidenz ≥ 35). Für den Schulbetrieb bedeutet das, dass der Abstand von 1,5 m zwischen den Personen an der Schule eingehalten werden muss, wo immer das geht. Da dies im Unterricht nicht zu organisieren ist, tragen Ihre Kinder zurzeit wieder eine Mund-Nasen- Bedeckung (MNB).

In Stufe zwei (rot; regionaler Inzidenz ≥ 50) würden bei uns an der AKR die Klassen geteilt werden und in einem zweiwöchigen Turnus an jedem zweiten Tag an der Schule Präsenzun- terricht erhalten. An den Tagen dazwischen lernt Ihr Kind zuhause und bearbeitet selbststän- dig Aufgaben.

Der Plan für Ihr Kind (Jahrgang 5 – 9) könnte der Plan beispielsweise so aussehen:

Woche 1 Woche 2

Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr

P L P L P L P L P L

P = Präsenzunterricht an der Schule nach Stundenplan L = Schülerinnen und Schüler lernen zuhause

Für den zehnten Jahrgang werden wir in Abhängigkeit unserer räumlichen und personellen Gegebenheiten versuchen, Präsenzunterricht in größerem Umfang einzurichten.

Lernhilfen und Förderung: Werkstatt 8 - Studierzeiten - Lerntu- toren - Lerncoaching

Unser AKR-Planer: Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung des selbst- ständigen Lernens und Übens im Ganztag ist der AKR-Planer, der an die Stelle eines Hausaufgabenheftes tritt und von allen Schüler*innen geführt werden muss. Von den Jugendlichen sollen alle Termine und alle Aufgaben eingetragen werden. Alle Schüler*innen haben zu Schuljahresbeginn einen AKR-Planer von der Schule bekommen. Er ist leer und weiß und soll selbst gestaltet werden.

AKR-Planer für 7. Klassen/Studierzeit: Für die 7. Klassen steht viermal pro Woche eine Stunde Studierzeit im Stundenplan. Im AKR-Planer sind Smileys für jeden Tag eingedruckt, mit deren Hilfe die Schüler/innen selbst ein- schätzen können, ob und wie sie die Studierzeit zum Üben und Aufgaben- erledigen genutzt haben. In unregelmäßigen Abständen vergleichen die beiden Klassenleiter*innen dies mit ihrer Lehrereinschätzung und sprechen mit dem Schüler/der Schülerin über das Lernverhalten. Sie können dies am

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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Handzeichen der Lehrkraft im AKR-Planer sehen. Ebenfalls gibt es eine Seite, auf der ausführlichere Lehrer-Schüler-Lernfeedbackgespräche doku- mentiert werden können.

Bitte unterstützen Sie Ihr Kind und unsere Arbeit und schauen Sie immer wieder gemeinsam mit Ihrem nun schon größeren Kind den AKR-Planer an:

Sind Termine eingetragen?

Sind für alle Fächer Aufgaben eingetragen?

Wie sehen die Rückmeldungen zum Lernverhalten aus?

Bitte sprechen Sie bei Unklarheiten und Rückfragen mit der Klassenlei- tung Ihres Kindes.

Werkstatt 8 - aktuell

Von Montag bis einschließlich Donnerstag gab es bislang eine von Unterricht freie 8.

Stunde für alle Jahrgänge von 5 bis 10. In dieser Stunde soll es Schüler*innen möglich sein, selbstständig und freiwillig in ruhigen, von Lehrkräften betreuten Räumen zu ler- nen und zu arbeiten und sich Unterstützung durch die Lehrkraft zu holen. In Zeiten von Corona sehen wir es aber als absolut notwendig an, diese 8. Stunde etwas zu entzerren, sodass nicht alle gut 520 Schüler*innen gleichzeitig im Haus durcheinanderlaufen. Aus diesem Grund wurde diese “W8” auf andere Stunden im Bereich der 5.-7. Stunde ver- teilt. Die Zeiten für das Mittagessen bleiben, wie seit Jahren gewohnt. Die Räume zum selbständigen, freiwilligen Lernen (IT3, Bibliothek oben) werden so weit möglich in allen diesen Stunden geöffnet sein.

WERKSTATTSTUNDE oder WERKSTATT

für stilles oder partnerschaftliches Arbeiten und Lernen, alle Fächer,

Nachholen von Hefteinträgen/Nachschreiben von Arbeitsblättern, fachliche Hilfe durch Lehrkraft,

Wo?

Neubau 1. Stock: Bibliothek oben und IT-Raum N101

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es dieses Angebot ein-, zwei- oder dreimal pro Woche für 20 bis 30 Minuten nutzen sollte (danach ist dann immer noch Zeit für eine Nachmittagspause übrig).

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Lernzeit – Studierzeiten – Lerntutoren – Lerncoaching

Im Rahmen des Ganztagsunterrichts gibt es mehr Zeit und Möglichkeiten, dass Ihre Kinder sich bei Fragen an ihre Lehrkräfte wenden können. Fachliche Fragen können über die Fachunter- richtsstunden hinaus vor allem während der Freiarbeits- und TÜV-Stunden (5./6. Klassen) oder der Studierzeitstunden (ab Kl. 7) mit den anwesenden Fachlehrkräften bearbeitet werden.

Hier ist auch Zeit, individuelle Fehler zu analysieren und zu besprechen oder sich eine Rück- meldung zu einem selbst geschriebenen deutschen oder englischen Text von der Lehrkraft zu holen.

In der Regel beginnen die 5. und 6. Klassen ihren Schultag mit einer 30-minütigen Lernzeit.

Dadurch haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit sich z.B. auf den Tag vorzuberei- ten, Verpasstes nachzutragen, offene Fragen zu klären, Aufgaben aus dem Fachunterricht zu lösen oder Vokabeln zu trainieren. In dieser Zeit werden sie von den Lehrkräften und den Tu- toren betreut und unterstützt.

Um den Übergang von den lehrergelenkten TÜV-Stunden der 5./6. Klassen zur größeren Frei- heit und Selbstverantwortung in den Studierzeiten ab der 7. Klasse behutsam zu gestalten, sind in den 7. und 8. Klassen die beiden Klassenleiter/innen der Klasse die für die Studierzeit verantwortlichen Lehrkräfte. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Klassenleitung auf, wenn Sie merken, dass Ihr Kind seine Aufgaben nicht ausreichend erledigt. Bei tiefergehenden fachlichen Lücken hat sich das hausinterne „Nachhilfesystem“ von Schülern für Schüler durch die Lerntutoren bewährt, das in der Regel nach den Herbstferien beginnt. Ansprechpartnerin- nen sind Frau Weidinger und Frau Lunz. Aktuell kann diese Unterstützung nicht angeboten werden, da es zu einer Jahrgangsmischung kommen würden. Wir versuchen die Anste- ckungsgefahren zu begrenzen und verzichten auf jahrgangsübergreifende Begegnungen, wo immer schulorganisatorisch möglich. Wir informieren Sie, sobald wir mit dem Programm

„Lerntutoren“ wieder starten können.

Jede Schülerin / jeder Schüler kann sich zum Lerncoaching anmelden. „Besser lernen? – Lass dich coachen“ heißt das Motto. Anmeldezettel (die mit der Glühbirne) liegen in der Verwal- tung aus und werden dort in die bereitstehende Box gelegt – die Schülerin/der Schüler wird informiert, falls kein Lerncoach frei ist oder wann es losgehen kann. Gemeinsam wird dann Schritt für Schritt zum besseren Lernen gefunden werden. Ansprechpartner ist Herr Külte.

Aktuelle Angebote: “Wir lernen weiter!”

Lernzeit+

Die lange Zeit des Lockdowns im vergangenen Jahr hat bei unseren Schüler*innen zu unter- schiedlichen Lernvoraussetzungen geführt. Damit sich Ihr Kind in diesem Schuljahr eine si- chere und gute Ausgangslage erarbeiten kann, um den Inhalten des laufenden Schuljahres gut folgen zu können, haben wir die Lernzeit+ (voraussichtlich bis Ende dieses Schulhalbjahres) eingeführt. In dieser Zeit werden von Ihrem Kind Inhalte aus dem letzten Schuljahr geübt und gefestigt. Die Lehrkräfte verfassen dazu einen wöchentlichen Aufgabenplan, der den Schü- ler*innen in den Lernzeiten+ zugänglich gemacht wird. Ihr Kind ist dazu angehalten, die wö- chentlichen Aufgaben ernsthaft und selbstständig zu bearbeiten. Zurzeit evaluieren wir die ersten Wochen der Lernzeit+, um diese nach den Herbstferien noch lernwirksamer einsetzen zu können.

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7 Brückenangebote

Sollte Ihr Kind Fachinhalte des vergangenen Schuljahres in einem größeren Umfang zu bear- beiten haben, wird die Fachlehrkraft Ihrem Kind raten unser Brückenangebot in unserer tägli- chen Werkstattstunde zu nutzen. In diesem Fall wird Ihr Kind individuelle Aufgaben und Hin- weise von der Fachlehrkraft erhalten.

Mittagessen – Mensa – Mittagsangebote

Der Unterricht beginnt mit einer Lernzeit (in den Jahrgängen 5/6) bzw. einem offenen Anfang (in den Jahrgängen 7 bis 10) verbindlich für alle Schüler/innen um 7.45 Uhr.

Alle Schüler/innen der 5. bis 8. Klassen essen in der Mensa, die Es- sensbestellung erfolgt über die Homepage der Adam-Kraft-Real- schule. Die Schüler*innen wurden bereits alle in das Bestellsystem eingewiesen. Eine Anleitung zur Essensbestellung finden Sie eben- falls auf der Homepage.

Bitte beachten Sie, dass die Essensbestellungen bis spätestens Montagabend 24:00 Uhr für die danach folgende Woche abgeschlossen sein müssen.

Regeln für die Mensa

Auch in der Mensa gilt:

Langsam und leise – friedlich und freundlich

Ø Jede/r bestellt ihr/sein Essen selbstständig über das Internet (Link auf der Schulhome- page) bis spätestens Montag 24 Uhr der Vorwoche. Wer nicht digital bestellt hat, erhält das vegetarische Essen.

Ø Wer kommt, stellt sich vor dem Eingang an. Es stehen maximal fünf Schüler*innen an der Essenstheke.

Ø Die Mensakarte an der Essensausgabe griffbereit haben.

Ø Essenszeiten sind:

5. Stunde (11:15 – 12:15 Uhr) für alle Schüler*innen der 7. und 8. Klassen:

11:15 – 11:45 Uhr: 7. Klassen 11:45 – 12: 15 Uhr: 8. Klassen

In dieser Zeit kein Aufenthalt für die Schüler*innen der Jahrgänge 5, 6, 9 und 10.

6. Stunde (12:15 – 13:00 Uhr): Die Mensa steht in dieser Zeit allen Schüler*in- nen der Jahrgangsstufen 9 und 10 zur Verfügung.

7. Stunde (13:00 – 14:00 Uhr) für alle Schüler*innen der 5. und 6. Klassen:

13:00 – 13:30 Uhr: 5. Klassen 13.30 – 14:00 Uhr: 6. Klassen

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Die Zeiten für die Jahrgänge müssen aus organisatorischen Gründen eingehalten wer- den.

Ø Es gelten natürlich die allgemein üblichen mitteleuropäischen Tischsitten.

Ø Es wird immer etwas mehr gekocht, als rechnerisch gebraucht wird, damit wirklich alle satt werden. Essen, das in der Küche übrigbleibt, wird an Arme weitergegeben. Aber Es- sen, das auf den Tellern war, muss anschließend weggeworfen werden. Um möglichst wenig wegwerfen zu müssen: Bitte bei der Ausgabe sagen, wenn man etwas gar nicht oder nur wenig auf dem Teller haben will.

Ø Wenn ein Glas oder Geschirr zu Bruch geht:

Schaufel und Besen beim Mensapersonal holen (stehen bereit) und Scherben aufkehren.

Als Beitrag zur Ersatzbeschaffung 50 Cent für ein Glas und 1.-Euro für einen Teller bei Herrn Wagner bezahlen (gleich oder am nächsten Tag)

Ø Jeder schiebt nach dem Essen seinen Stuhl wieder an den Tisch, räumt sein Tablett in den Tablettwagen. Eine Schülerin/ein Schüler der Tischgruppe wischt den Tisch ab. Was- sereimer mit Lappen und Geschirrtuch stehen bereit, bitte nur den ausgewundenen Lap- pen und das Tuch holen, Tisch abwischen und trocknen.

Auch die Schüler*innen der 9. und 10. Klassen können das Angebot nutzen (Bezahlung durch Vorabüberweisung an den Caterer Panino, Verrechnung von gelben BuT-Gutscheinen mög- lich) oder mitgebrachtes Essen dort einnehmen. Danach können alle Schüler*innen an den angebotenen und betreuten Aktivitäten teilnehmen, mit Freunden zusammen sein und/oder sich ausruhen. Der Aufenthalt ist aktuell nur in den zugewiesenen Zonen des Schulgebäudes und des Schulhofes möglich!

Bitte beachten: aktuelles Verfahren in der Mensa

Der Mensabetrieb kann zurzeit nur unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden.

- Die Essenszeiten sind nach Jahrgängen getrennt (siehe oben).

- Die Schüler*innen stellen sich im Klassenverband an und sitzen im Klassenverband an den für sie gekennzeichneten Tischen.

- Die Mittagsbetreuungen achten besonders auf das Händewaschen vor dem Essen.

- Zusätzlich steht ein Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich der Mena.

- Das Besteck wird von den Mittagsbetreuungen ausgegeben (mit Einmalhandschuhen).

- Eingang und Ausgang sind getrennt.

- Es gibt einzuhaltende Wege in der Mensa, die mit Bodenmarkierungen kenntlich gemacht sind.

- Der Wasserspender ist wieder in Betrieb. Die Schüler*innen müssen sich vor dem Befüllen ihrer Flaschen die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittel steht neben dem Wasserspender zur Verfügung.

Reguläre Mittagsangebote (zurzeit eingeschränkt geöffnet!) Im Haus gibt es die folgenden betreuten Mittagsangebote:

Sportliche Angebote (täglich wechselnd) in den beiden Sporthallen (Sportschuhe nötig!) Aktivraum mit Billard und Tischkicker

Aula: Tischtennis, Federball, Spiele, …

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Kreatives Angebot: Musik oder Kunst oder Textiles Gestalten Musikraum zum Üben des Instruments

IT-Raum für Informationsrecherche, Bestellung Mittagessen, Erstellen einer Präsentation oder Übung für ein Schulfach

Ruhige Räume: Ruheraum, Bibliothek Erdgeschoss, Bibliothek 1. Stock (auch Tische zum Schreiben)

Aktuell:

Die Angebote in den Mittagspausen werden zurzeit ebenfalls strenger geregelt. Es gibt eine Übersicht in jeder Klasse, wann welche Angebote für welche Jahrgänge zugänglich sind. In einigen Räumen gilt eine Beschränkung der Personenanzahl.

Für die Schüler*innen der 10. Klassen gibt es eine Probephase, in der die „Großen“ das Schul- haus (nach vorheriger Einverständniserklärung durch die Eltern) verlassen dürfen. Wenn dies, wie in den Vorjahren wieder bis zu den Herbstferien gut klappt, dann gilt die Erlaubnis für das ganze Schuljahr (Ausnahmen im Einzelfall). Wenn Ihr Sohn/ Ihre Tochter eine 10. Klasse be- sucht, haben Sie bereits Informationen dazu erhalten. Die Schüler*innen erhalten dafür neue Schülerausweise „mit grüner Ecke“.

Ein entsprechendes Vorgehen für die 9. Klassen wird aktuell diskutiert. Wir werden die Ent- scheidung darüber gemeinsam mit Ihrer Elternvertretung treffen. Bitte nutzen Sie auch den kommenden Elternabend, um sich mit Ihrer Klassenleitung darüber auszutauschen.

Informationsaustausch Elternhaus <-> Schule

Homepage

Aktuelles finden Sie auf der Titelseite unserer Homepage unter www.akr.nuernberg.de. In der rechten Spalte finden Sie unter anderem den Link zur Essensbestellung. Unterhalb des Titel- bildes ist der Link zum internen Bereich angebracht, in den Sie sich mit dem Benutzernamen

„AKR“ und dem Passwort „adam.kraft“ einloggen können. In diesem internen Bereich finden Sie

o Terminplan o Elternbriefe

o Lehrende und Mitarbeiter Terminvereinbarung mit Lehrkräften

Wenn Sie als Eltern ein Gespräch mit einer Lehrkraft führen möchten, wenden Sie sich entwe- der direkt an die Lehrkraft oder schreiben Sie uns über das Online-Formular im internen Be- reich der Homepage (siehe oben). Diese Nachricht wird an die Lehrkraft weitergeleitet, die dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren wird.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular zu verwenden, dann teilen Sie Ihren Wunsch bitte telefonisch in der Verwaltung mit.

Elternsprechabende

Im ersten Halbjahr des laufenden Schuljahres können wir aufgrund der Pandemie keinen re- gulären Elternsprechabend anbieten. Es wird stattdessen virtuelle Sprechzeiten geben. Sie können dann nach vorheriger Anmeldung per WebUntis-Elternabende Ihre Termine mit den

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Lehrkräften vereinbaren und dann mit diesen per Telefon oder per Teams in Kontakt treten.

Eine gesonderte Information hierzu erhalten Sie. Sollten Sie einen persönlichen Termin mit den Lehrkräften vorziehen, bitten wir Sie um die Nutzung der Sprechzeiten und Terminverein- barung wie oben dargestellt.

Aktuelle Informationen

Das aktuelle Infektionsgeschehen in der Stadt Nürnberg wird ständig neu beurteilt. Die Vor- gaben für den Schulbetrieb können sich deshalb zurzeit sehr schnell verändern. Aus diesem Grund müssen wir mit Ihnen rasch in Kontakt treten und Sie informieren können. Wir wer- den Sie deshalb bei raschen Änderungen und wichtigen Informationen per E-Mail anschrei- ben und Sie zusätzlich über unsere Homepage auf dem Laufenden halten.

Vertretungsplan / Randstunden

Auch in diesem Schuljahr erhalten wir eine zusätzliche integrierte Lehrerreserve, die wir nach Absprache mit dem Elternbeirat wie bisher jeweils in den beiden ersten und den bei- den letzten Unterrichtsstunden eingeplant haben, damit auch in den Randzeiten möglichst kein Unterricht ausfällt.

Leider ist dies nicht immer möglich. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind auch bei früherem Schulschluss nach Hause kommen kann. Bei späterem Unterrichtsbeginn sollen die Schü- ler*innen wegen eventueller Störungen des Unterrichts anderer Klassen erst kurz vor Unter- richtsbeginn ins Schulhaus kommen.

Für Jahrgang 5 und 6: Bitte informieren Sie uns auf der Rückantwort, wenn Sie an Ta- gen mit Konferenzen, Besprechungen oder Veranstaltungen möchten, dass Ihr Kind bis 14:30 Uhr betreut wird.

Handys, Smartphones und Gefahr durch Cybermobbing Internet- und Suchtpräventionsbeauftragte

Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Internetgefahren und Gefährdungen durch Drogen ist Herr Kretschmann Lehrkraft an AKR. Sie hat folgende Informationen für Sie zusammenge- stellt:

„Zu Schuljahresbeginn bekommen viele Kinder ein Smartphone geschenkt. Doch in vie- len Fällen hält die Freude nicht lange an. Das moderne Handy bringt auch einige Nach- teile mit sich.

Durch das Smartphone mit den vielen Funktionen (Kamera, Nachrichtenfunktion, Auf- nahmegerät etc.) können in Verbindung mit der Möglichkeit, immer und überall mit seinen Freunden vernetzt zu sein, Textnachrichten, Bilder und Videos schnell und un- kompliziert an Freunde weitergegeben werden. Nicht immer sind die betroffenen Per- sonen mit dem Inhalt einverstanden. Hierbei handelt es sich bereits um eine Form von Cybermobbing.

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Auch wir an der AKR betreuen jedes Schuljahr Schüler*innen, die Opfer von Cybermob- bing sind. Häufig erfolgt dies über die sogenannten „Klassengruppen“. Manche Kinder werden dann von der Gemeinschaft ausgeschlossen, wenn im Chatverlauf lügenhafte Aussagen, Schimpfwörter o.ä. über sie veröffentlicht werden. Oftmals sind die Jugend- lichen aber Teil der Gruppe. So erhalten sie Nachrichten, in denen sie bloßgestellt wer- den.

Problematisch können die Nachrichtenfunktionen auch dann werden, wenn die Inhalte der Nachrichten pornographisch oder gewaltverherrlichend sind.

Um Ihre Tochter/Ihren Sohn vor den Gefahren, die von einem Smartphone ausgehen, besser zu schützen, bitten wir Sie als Eltern, Chatverläufe von Gruppen (insbesondere Klassenchats), denen Ihr Kind angehört, im Blick zu behalten.

Je nach Alter und Reife Ihres Kindes sollen natürlich „Gespräche“ mit der besten Freun- din/dem besten Freund vertraulich bleiben.

So können Sie Ihrem Kind bei Angriffen durch andere aktiv helfen und verhindern, dass Ihr Kind selbst als Angreifer strafrechtlich schuldig wird und „in etwas hineingerät“.

Bei Problemen oder Fragen können Sie sich jederzeit an den Internet- und Suchtbeauftragte unserer Schule, Herr Jochen Kretschmann, (jochen.kretschmann@schulen.nuernberg.de, Te- lefon: 0911-231 10740) wenden.

Um wenigstens während der Anwesenheit in der Schule und auf dem Schulgelände schlimme Chatattacken, unerlaubte Foto- und Filmaufnahmen und ständige Störungen und Unterbre- chungen durch das Lesen und Beantworten neuer Nachrichten soweit irgend möglich zu ver- hindern, halten wir uns an das sogenannte Handyverbot und nehmen den Schülerinnen und Schülern eingeschaltete/benutzte Geräte vorübergehend ab.

Zudem weisen wir darauf hin, dass das Besitzen eingeschalteter elektronischer Speicherme- dien während des Schreibens von Leistungsnachweisen als Bereithaltung unerlaubter Hilfs- mittel gilt und die Arbeit dann mit einem „Spick-Sechser“ bewertet werden kann!

Die AKR-Handy-Regelung finden Sie im Anhang.

Verwaltung

Für Verwaltungsangelegenheiten sind Frau Atik, Frau Lageder, Frau Moos-Fischer und Frau Heinitz-Pflaum (Verwaltungsleiterin) Ihre Ansprechpartnerinnen. Die Verwaltung ist von Mon- tag bis Donnerstag von 7:30-16:00 Uhr und am Freitag von 7:30-14:30 Uhr besetzt. Sie errei- chen uns unter den Telefonnummern 0911 231 10 739 und 0911 231 10 740.

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Unterrichtsbefreiungen für Arzttermine, Amtsbesuche oder Vorstellungsgespräche: Ein sol- cher Antrag muss schriftlich mit Begründung, bei Behördenterminen mit Vorlage des Einla- dungsschreibens mindestens drei Schultage vorher bei der Klassenleitung beantragt werden.

Unterrichtsbefreiungen von mehr als einem Tag müssen mindestens drei Arbeitstage vorher in der Verwaltung abgegeben werden und spätestens am Vortag wieder abgeholt werden.

Unterrichtsbefreiungen vor Ferienbeginn sind in aller Regel nicht möglich.

Bei Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers am Morgen ist von einem Erziehungsberechtig- ten vor Unterrichtsbeginn die Verwaltung zu benachrichtigen. Dies können Sie telefonisch o- der online (siehe oben) erledigen. Achtung: Wenn dies nicht erfolgt, gilt der Schüler als unent- schuldigt. Weitere wichtige Hinweise siehe vorne unter „Erkrankungen/Attestpflicht“.

Bei Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers im Laufe des Unterrichtstages werden Sie tele- fonisch verständigt, um Ihr Kind abzuholen. Falls wir Sie nicht erreichen, kann der Schüler/die Schülerin nicht alleine nach Hause gehen. Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung, wenn Sie weitere Personen für die Abholung Ihres Kindes bevollmächtigen möchten.

Bußgeld bei häufigem Zuspätkommen: Kommt eine Schülerin/ein Schüler mehrmals zu spät, erhalten Sie einen schriftlichen Hinweis per Post, bei weiterem Zuspätkommen erhält die Schülerin/der Schüler einen Verweis. Bei weiterem Zuspätkommen erhalten Sie bzw. ab einem Alter von 14 Jahren die Schülerin/der Schüler selbst eine Aufforderung zur Stellungnahme und die Schule gibt den Vorgang an die Bußgeldstelle weiter.

Handys und andere digitale Speichermedien müssen laut Gesetz (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art. 56, Absatz 5) ausgeschaltet sein. Ist dies nicht der Fall, wird das Gerät von der Lehrkraft oder den aufsichtführenden Mitarbeiter*innen abgenommen. Das weitere Verfahren wurde ausführlich mit Beteiligung aller Schüler*innen, Lehrkräfte und des Eltern- beirats entwickelt und im Schulforum beschlossen. Sie finden den genauen Ablauf als Anlage.

Office 365: Die Stadt Nürnberg hat als Sachaufwandsträger einen Vertrag mit Microsoft abge- schlossen. In diesem Vertrag sind neben den Zugängen der Schülerinnen und Schüler zu den Office-Produkten wie z.B. Word, Excel oder Teams auch insgesamt 15 Lizenzen für den priva- ten Gebrauch enthalten. Wenn Sie die Officeprodukte auf einem privaten Handy, Tablet oder PC nutzen wollen, müssen Sie sich zuerst mit den Daten ihres Kindes auf dem gewünschten Geräten bei www.office.com anmelden. Auf der Startseite finden sie rechts oben in oranger Schrift “Office installieren”. Über diesen Button können sie sich nun alle Office-Apps auf ins- gesamt 5 Tablets, 5 Handys und/oder 5 PCs herunterladen. Beachten Sie bitte, dass die Apps nur so lange funktionieren, solange Ihr Kind an einer Nürnberger Realschule als Schüler/in angemeldet ist.

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Anlagen

AKR / Anlage zum Elternbrief Oktober 2020: Termine

Die 10. Klassen werden über alle mit der Abschlussprüfung zusammenhängenden Termine im Dezember schriftlich informiert.

Alle Termine sind voraussichtlich. Änderungen sind möglich!

Elterninformations- und –sprechabende / Zwischenberichte

Datum Uhrzeit Termin Unterrichtsende

Di, 20.10.2020

Do, 22.10.2020

versetzte An- fangs-zeiten siehe Einla- dung!

Klassenelternversammlung Jahrgang 6, 7 und Klassen 8b, 8c, 8d

Klassenelternversammlung Jahrgang 9 und 10 sowie Klasse 8a

Unterrichtsende nach Vertre- tungsplan

Fr, 11.12.2020 Zwischenberichte 5. bis 8. Kl.

Do, 28.01.2021 18:00 Informationsabend für die zukünftigen

5. Klassen Unterrichtsende nach Vertre-

tungsplan Fr, 12.02.2021 Zwischenzeugnisse 9./10. Kl.

Di, 29.04.2021 Zwischenberichte 5. bis 8. Kl.

Di, 29.04.2020 18:15-20:15

18:00-18:45

18:45-20:15

Elternsprechabend 5. und 7.- 10. Kl.

Infoveranstaltung zur Wahl der Wahl- pflichtfächergruppen 6. Kl.

Elternsprechabend 6. Kl.

Unterrichtsende 13:45 Uhr

Ferien

letzter Schultag vor den Ferien

Unterrichtsende Ferien Erster Schultag nach den Ferien

Fr, 30.10.2020 nach Stundenplan Herbstferien Mo, 09.11.2020

Di, 22.12.2020 nach Vertretungsplan Weihnachtsferien Mo, 11.01.2021 Fr, 12.02.2021 nach Stundenplan Faschingsferien Mo, 22.02.2021 Fr, 26.03.2021 nach Vertretungsplan Osterferien Mo, 12.04.2021 Fr, 21.05.2021 nach Vertretungsplan Pfingstferien Mo, 07.06.2021 Do, 29.07.2021 nach der Zeugnisausgabe Sommerferien Di, 14.09.2021

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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Konferenztermine und Besprechungszeiten der Lehrkräfte

Datum Uhrzeit Termin Unterrichtsende

Fr, 16.10.2020 1. + 2. Std. Lehr- und Lernmittelausschuss Di, 14.10.2020 13:30

14:00 Kurzbesprechungen

Besprechungsnachmittag Oktober Unterrichtsende für 5./6. Klas- sen 13:45 Uhr, 7./8. Klassen 13:00 Uhr, 9./10. Klassen 12:15 Uhr

Mi, 18.11.2020 Buß- & Bettag Besprechungstag November schulfrei Mi, 16.12.2020 13:30 – 16:00 Konferenz (Vorrücken auf Probe)

Besprechungsnachmittag Dezem- ber

Unterrichtsende für 5./6. Klas- sen 13:45 Uhr, 7./8. Klassen 13:00 Uhr, 9./10. Klassen 12:15 Uhr

Di, 19.01.2021 13:30 – 16:00

16:30

Besprechungsnachmittag Januar

Schulforum

Unterrichtsende für 5./6. Klas- sen 13:45 Uhr, 7./8. Klassen 13:00 Uhr, 9./10. Klassen 12:15 Uhr

Do, 04.03.2021 13:30 –

16:00 Besprechungsnachmittag März Möglichkeit zur Anmeldung an der FOS für alle 10er

Unterrichtsende für 5./6. Klas- sen 13:45 Uhr, 7./8. Klassen 13:00 Uhr, 9./10. Klassen 12:15 Uhr

Termin noch nicht

festgelegt ganztägig Pädagogischer Tag Kein Unterricht

Mi, 20.04.2021 13:30 - 16:00

16:30

Besprechungsnachmittag April

Schulforum

Unterrichtsende für 5./6. Klas- sen 13:45 Uhr, 7./8. Klassen 13:00 Uhr, 9./10. Klassen 12:15 Uhr

Mo, 10.05.2021 ganztägig Anmeldewoche aus 4. Klasse GS Unterrichtsbeginn / -ende nach Vertretungsplan

Di, 18.05. bis

Do, 20.05.2021 ganztägig Dienstag bis Donnerstag Probeun-

terricht Unterrichtsbeginn / -ende nach

Vertretungsplan

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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Regelung bei Benutzung eines Mobilfunktelefons oder eines sonsti- gen digitalen Speichermediums / Kurz: „Handy-Regelung“

Das Thema wurde im Schulforum am 07.03.2013 unter Beteiligung der gewählten Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter ausführlich diskutiert. Deutlich erkennbar war das Bestreben aller Beteiligten, eine für alle akzeptierbare und gut handhabbare Lösung zu finden.

Seitdem gilt einheitlich und verbindlich:

Wenn ein Mobilfunktelefon oder sonstiges digitales Speichermedium einer Schülerin/eines Schülers eingeschaltet ist, dann wird es gemäß Artikel 56 Absatz 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen von der Lehrkraft oder den Mitarbeiter*innen ab- genommen und im Sekretariat abgegeben. Die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler erhält dort gleich eine Mitteilung an die Eltern mit Einverständniserklärung zur Herausgabe des Geräts.

Die Schülerin/der Schüler kann sein Handy/Speichermedium frühestens am nächsten Nach- mittag um 16 Uhr zurückbekommen, wenn er/sie die von den Eltern unterschriebene Mittei- lung vorlegt.

Über die Abnahme des Geräts wird wie bisher im Sekretariat Buch geführt. Die Einträge wer- den nach 12 Monaten gelöscht. Bei der dritten Eintragung wird die Klassenleiterin/der Klas- senleiter informiert, die/der einen Verweis erteilt.

Hier als zusätzliche Information der zugrundeliegende Gesetzestext:

Art. 56 Satz 5 BayEUG: 1Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Anlage zum Elternbrief Oktober 2020

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemein- schaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeer- krankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhal- tensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vor- sieht. In diesem Zusammenhang sollte Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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nicht mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verur-

sacht wird, Die sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krank- heitserreger in Deutschland übertragen werden);

2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlau- fen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhaut- entzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;

4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich.

Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“, Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut-und Schleim- hautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu neh- men (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Es wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt wer- den konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichti- gen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wird zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiter- verbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor ty- pische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler*innen oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheits- zeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhl- gang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertra-

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gen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler*innen oder das Perso- nal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Ge- nehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infekti- onskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglich- erweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns be- nachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A ste- hen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.

Bitte informieren Sie uns auch, wenn Ihr Kind an einer Virusgrippe erkrankt ist.

Nur dann können wir ausreichend Schutz für schwangere Mitarbeite- rinnen gewährleisten!

Vielen Dank!

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Schulische Nachrichten / Vertretungsplan / Krankmeldung / Elternsprechtag online oder am Handy?

1.) Registrierung auf WebUntis („https://webuntis.com) : Als Suchbegriff bei Schule: AKRS eingeben und auf die Adam-Kraft-Realschule klicken. Anschließend auf

2.) persönliche Email-Adresse eingeben und senden

3.) Sie erhalten unverzüglich eine EMail der Firma Untis mit dem Titel [WebUntis]

Registrierung

4.) klicken Sie in der Mail auf den Link

5.) Sie werden wieder auf die Webuntis-Seite geleitet und erhalten die Meldung, bei welchem/n Schülern und Schülerinnen Ihre Mail gefunden wurde.

6.) Vergeben Sie ein neues Passwort (8 Zeichen, mindestens ein Groß– und ein Kleinbuchstabe) und bestätigen Sie dieses im zweiten Eingabefeld

7.) Klicken Sie nach erfolgter Registrierung auf “Login” und melden Sie sich bei WebUntis an.

Wenn Sie den Vertretungsplan Ihres Kindes auf dem Handy sehen wollen, laden Sie sich UntisMobile auf Ihr Handy:

Untis Mobile für I-Phone (IOS) Untis Mobile für Android

8.) Öffnen Sie die App und suchen Sie mit „AKRS“ unsere Schule

9.) melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen (Emailadresse) und Ihrem neuen Passwort an.

Nun haben Sie immer den aktuellen Stundenplan Ihres Kindes dabei!

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen (haben), klicken Sie auf der Login-Seite von WebUntis auf “Passwort vergessen” und vergeben Sie ein neues Passwort. ACHTUNG! Danach muss auch das Passwort auf UntisMobile neu eingegeben werden.

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Informationsblatt für Eltern und Sorgeberechtigte

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

mit diesem Informationsblatt erhalten Sie Hinweise und Umsetzungsempfehlungen aus dem Leitfaden zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Erkältungssymptomen. Die Maßnahmen wurden ge- meinsam vom Bayerischen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sowie Kinder- und Jugendärzten und Allgemeinmedizinern erstellt und durch das Bayerische Staatsministerium für Ge- sundheit und Pflege sowie das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus verabschiedet.

Ziel ist es, den Regelbetrieb von Schulen, Bildung und soziale Kontakte zu ermöglichen und mit vor- sorgenden Maßnahmen Ausbrüche von SARS-CoV-2 zu verhindern. Dazu ist es notwendig, Atem- wegsinfektionen durch übliche virale Erreger von denen hervorgerufen durch SARS-CoV-2 zu unter- scheiden.

Der beste Schutz ist ein niedriges Infektionsgeschehen in der Region.

Hierzu kann jeder einzelne der Gesellschaft einen großen Beitrag leisten. Auch Sie als Eltern bzw.

Sorge- berechtigte. Wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung, dass Kinder und Jugendliche ihre Einrichtungen ohne einschneidende Unterbrechungen zum Wohle der Kinder- und Familiengesundheit besuchen können.

A) Was sind die Aufgaben von Ihnen als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte?

• Leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zur Prävention und Bewältigung des Infektionsgesche- hens und damit einen Beitrag zur Sicherstellung des Regelbetriebs an Schulen:

• Tragen Sie zu einem niedrigen Infektionsgeschehen in der Region bei, indem Sie die die all- gemeinen Hygieneregeln AHA

- Alltagsmaske - Händewaschen - Abstand mind. 1,5 m

durch die ganze Familie einhalten,

• Handeln Sie auch im privaten Umfeld verantwortungsvoll, befolgen Sie die Hinweise.

• Unterstützen Sie das Team der Schule, damit der kontinuierliche Betrieb im Sinne aller sicher- gestellt ist.

• Holen Sie das Kind/den Jugendlichen zeitnah ab, sofern die Aufforderung durch die Lehrkraft hierzu erfolgt. Die Lehrkräfte sind angewiesen, entsprechende Vorgaben einzuhalten. Verzich- ten Sie zum Wohle von allen Beteiligten auf Diskussionen. Sie kosten Zeit und sind nicht dien- lich.

• Nehmen Sie bei Unsicherheiten oder im Fall von Symptomen, Kontakt mit dem Kinder- und Jugend- oder Hausarzt auf.

• Vermeiden Sie Massenveranstaltungen und bewahren Sie bei sämtlichen Aktivitäten auch im privaten Umfeld den notwendigen Mindestabstand.

• Die Verwendung der Corona App wird empfohlen.

Die Teilnahme am Unterricht Ihres Kindes/Jugendlichen ist nicht möglich, wenn

o Ihr Kind/Jugendlicher krank ist und folgende Krankheitszeichen hat: Fieber ab 38 Grad, Durchfall, starke Bauchschmerzen, Husten oder

o wenn Sie oder das Kind/der Jugendliche Kontakt zu SARS-CoV-2-positiven Personen hat- ten,

o wenn Sie als Erwachsener Symptome einer CoVID-19 Erkrankung haben (Husten, Fieber, Geschmacksstörung).

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• Die Verantwortlichen der Schule prüfen anhand definierter Kriterien, ob eine Gefährdung und damit ein Grund für den Ausschluss vom Unterricht besteht.

• Durch Ihre Unterschrift auf einem von der Einrichtung ausgehändigtem Formular bestätigen Sie, dass Sie die Vorgaben kennen und befolgen und Ihr Kind/Jugendlicher ohne Gefahr für sich und andere in die Schule kommen kann.

B) Die Aufgaben der Schüler/Jugendlichen sind in diesem Prozess

• die allgemeinen Hygieneregeln AHA - Alltagsmaske

- Händewaschen

- Abstand mind. 1,5 m einzuhalten.

• Massenveranstaltungen zu meiden und damit einen persönlichen Beitrag zur Prävention und Bewältigung des Infektionsgeschehens zu leisten.

• verantwortungsvoll zu handeln, die Hinweise zu befolgen, das Team der Schule zu unter- stützen und damit einen Beitrag zu einem kontinuierlichen Regelbetrieb sicherzustellen.

• Hygienemaßnahmen auch am Schulweg und in öffentlichen Verkehrsmitteln konsequent ein- zuhalten.

• bei Unsicherheiten oder im Fall von Symptomen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten oder die Lehrer rechtzeitig und gewissenhaft zu informieren.

• bei Freizeitaktivitäten und Treffen mit Freunden auf den Mindestabstand (1,5 Meter) zu achten und die Hygienemaßnahmen ständig einzuhalten.

• die Verwendung der Corona App wird empfohlen.

C) Was sind die Aufgaben der Verantwortlichen der Schule?

• Kurze Beurteilung des Allgemeinzustands der Kinder und Jugendlichen durch den Lehrer in der ersten Schulstunde durch Betrachten des Schülers.

• Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass ausschließlich Grundschulkinder mit nur leichtem Schnupfen und gesunde Jugendliche ohne Erkältungszeichen den Unterricht besuchen und damit das Risiko für einen Ausbruch minimiert wird. Gleichzeitig soll durch diese Maßnahme der Regelbetrieb für alle aufrechterhalten werden.

• Sollte Ihrem Kind der Zutritt zur Schule verweigert werden, kann den Eltern ein ausgefülltes Formular „Ausschluss Teilnahme am Unterricht“ ausgehändigt werden. Die Eltern erhalten die Empfehlung Kontakt zu ihrem Kinder- oder Hausarzt aufzunehmen.

D) Was sind die Aufgaben des Arztes?

• Der Arzt führt eine individuelle Risikoeinschätzung durch und entscheidet, ob das Kind/der Ju- gendliche aufgrund der Symptome und Hinweise in der Praxis vorstellig werden muss.

• Der Arzt trifft die Entscheidung, ob ein Abstrich und ein Test auf eine SARS-CoV-2 Infektion erfolgen muss.

• Der Arzt trifft weitere Entscheidungen im Sinne der Notwendigkeit einer symptomatischen Be- handlung.

• Der Arzt stellt ggf. ein Attest zur Vorlage in der Einrichtung/Schule aus.

• Dieses ist gebührenpflichtig. Die Kosten sind von den Eltern/Sorgeberechtigten zu tragen.

E) Sonstige Hinweise

• Die Ausstellung eines Attestes zur Befreiung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule ist durch den behandelnden Arzt zu begründen. Erkrankungen wie ein behandel- tes Asthma bronchiale stellen ausdrücklich keinen Grund zur Ausstellung eines Attestes zur Befreiung des Tragens einer Mund-Nasen- Bedeckung in der Schule dar.

• Ein ungerechtfertigt ausgestelltes Attest kann für den betreffenden Arzt standesrechtliche und berufs- rechtliche Konsequenzen haben.

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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FAQ für Eltern

1. Mein Kind/der Jugendliche hustet und niest? Welche Symptome sind nun „normal“ und bei welchen Symptomen muss ich an SARS-CoV-2 denken?

Das ist nicht pauschal zu beantworten. Sie sollten immer dann Kontakt zum Kinder- und Jugend- oder Hausarzt aufnehmen, wenn ihr Kind/der Jugendliche ein anderes Ver- halten als sonst zeigt und dieser Zustand z.B. über zwei Tage besteht. D.h. konkret:

Hat Ihr Kind/der Jugendliche Fieber? D.h. erhöhte Körpertemperatur ab 38 Grad?

Hat Ihr Kind/der Jugendliche Symptome wie Husten, Hals- oder Ohrenschmer- zen?

Hat Ihr Kind/der Jugendliche starke Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall o- der unklaren Hautausschlag?

Klagt Ihr Kind/der Jugendliche über andere Symptome?

Sie konnten die Symptome durch übliche Maßnahmen nicht lindern und eine Besserung des Allgemeinzustandes ist nicht eingetreten, dann sollten Sie einen Arzt kontaktieren.

2. Soll ich nicht besser gleich in die Praxis fahren?

Nein, es ist besser, wenn Sie erst telefonischen Kontakt mit der Praxis aufnehmen. Die Mitarbeiter werden genau mit Ihnen besprechen, wie das weitere Verfahren ist. Einige Anfragen lassen sich sicher telefonisch klären und verhindern lange und unnötige War- tezeiten in der Praxis.

3. Wann muss ich Sorge haben, dass mein Kind/der Jugendliche an SARS-CoV-2 erkrankt sein könnte?

Ein Laie kann nicht entscheiden, ob es Symptome der Covid-Erkrankung sind oder In- fektionen durch sonstige Erreger. Daher ist es wichtig, sich folgende Fragen zu stellen:

Gibt es einen Grund zur Sorge, dass es sich um eine SARS-CoV-2 Infektion handeln könnte? Stellen Sie sich dabei folgende Frage:

Sind die Infektionszahlen hinsichtlich SARS-CoV-2 in meinem Dorf/Stadt/Landkreis aktuell steigend?

War ich in den letzten Tagen in einer Risikoregion?

Hatte ich Kontakt zu einer Person, die an SARS-CoV-2 erkrankt ist?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit ja beantworten, sollten Sie Kontakt mit einem Kinder- Jugend-, oder Hausarzt aufnehmen. Bitte rufen Sie hierzu vorab an, ob und wann eine persönliche Vorstellung notwendig ist.

4. Wann macht es medizinisch Sinn, mein Kind/Jugendlichen auf SARS-CoV-2 testen zu lassen?

Die Entscheidung, ob ein Test angeraten ist, trifft der Kinder- und Jugend- oder Haus- arzt bzw. die Gesundheitsbehörde.

5. Mein Kind hatte morgens Krankheitszeichen, wie Husten und Schnupfen und nur ganz leichtes Fieber. Ich muss zur Arbeit und habe keine Betreuung für mein Kind.

Darf ich das Kind in die Schule bringen, weil es eigentlich nicht „wirklich krank“ wirkt?

Nein, im Sinne der Gesamtverantwortung für die Gesellschaft und auch in Hinblick auf das Gesundheits- geschehen, sollten Sie verantwortungsvoll handeln. Bringen Sie die

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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Lehrer nicht in die schwierige Situation, entscheiden zu müssen, ob das Kind abgeholt werden muss. Damit ist weder Ihnen noch dem Kind geholfen.

Die Schulen können nur dann offenbleiben, wenn auch die Eltern durch Verantwortung mit unterstützen. Ihr Kind wird in zwei, drei Tagen wieder ganz fit sein und die Schule kann dadurch kontinuierlich geöffnet bleiben.

6. Mein Kind/der Jugendliche hatte morgens Krankheitszeichen, wie Husten und Schnup- fen und nur ganz leichtes Fieber. In der Schule ist heute ein Leistungsnachweis ange- sagt, mein Kind/der Jugendliche sollte aus meiner Sicht diese Schulnote nicht verpas- sen.

Darf ich das Kind/den Jugendlichen nur für diese Schulstunde in die Schule bringen, damit die Teilnahme am Leistungsnachweis gesichert ist, da es/er eigentlich nicht

„wirklich krank“ wirkt?

Nein, im Sinne der Gesamtverantwortung für die Gesellschaft und auch in Hinblick auf das Gesundheits- geschehen, sollten Sie verantwortungsvoll handeln. Ihr Kind/der Ju- gendliche wird in zwei, drei Tagen wieder ganz fit sein und auch den Leistungsnach- weis nachholen können.

Die Schulen können nur dann offenbleiben, wenn auch die Eltern durch Verantwortung mit unterstützen.

7. Dürfen die Verantwortlichen der Schule Ausnahmen machen, aufgrund von individuel- len Problemen in Einzelfällen?

Nein. Die Verantwortlichen müssen sich an die Vorgaben des Ministeriums halten. Es ist nachvollziehbar, dass es schwierige Situationen gibt. Vermeiden Sie jedoch im Sinn von allen Diskussionen mit den Verantwortlichen der Schule, da sich diese an die Vor- gaben halten müssen. Nur im gemeinsamen Sinne können Ausbrüche und damit die Schließung von Schulen verhindert werden.

8. Wann ist ein Besuch der Schule wieder möglich?

Bei Kindern an Grundschulen mit gutem Allgemeinzustand nach Abklingen der Symp- tome und Fieberfreiheit ist eine Wiederzulassung in Stufe 1 und 2 ohne ein ärztliches Attest möglich. Jugendliche an weiterführenden Schulen sollten mindestens 24 h zu Hause beobachtet werden, ob die Symptome sich verschlechtern oder Fieber auftritt.

Ist dies nicht der Fall, ist ein Schulbesuch wieder möglich. In Stufe 3 ist bei allen Schülern bei Erkältungszeichen vor Schulbesuch aufgrund der hohen Inzidenzstufe zum Ausschluss einer Sars-CoV-2-Infektion ein negativer Test auf Sars-CoV-2 oder in Einzelfällen ein ärztliches Attest zur Wiederzulassung zum Unterricht erforderlich. Die Entscheidung, ob ein Test auf Sars-CoV-2 oder ein Attest erforderlich ist, trifft der be- handelnde Arzt.

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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Ablaufschema Zugang zum Unterricht bei Erkältungssymptomen – Schüler an weiterführenden Schulen

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AKR - Schuljahr 2020/21 - Elterninformation Oktober 2020

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Bitte unterschreiben und bis 26.10.2020

bei der Klassenleitung abgeben!

...

Als Erziehungsberechtigte/r

der Schülerin/des Schülers ..., Klasse ... ,

bestätige ich hiermit den Erhalt des Elternbriefes von Oktober 2020

einschließlich der Belehrung über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach §34 des Infektionsschutzgesetzes und stimme der Weitergabe notwendiger Daten bei Klassenfahrten zu

(falls nicht, bitte streichen).

Ο Für Jahrgang 5 und 6: Bitte kreuzen Sie hier an, wenn Sie möchten, dass Ihr Kind an Tagen mit früherem Unterrichtsschluss wegen Konferenzen, Besprechungen oder Veranstaltungen bis 14:30 Uhr betreut wird.

Es besteht dann Anwesenheitspflicht für Ihr Kind, es sei denn, Sie melden es im Laufe des Jahres schriftlich von der Betreuung an Besprechungs- nachmittagen wieder ab.

Nürnberg, ……….. ………

(

Datum ) (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)

………

(Unterschrift des Schülers/der Schülerin ab 14 J.)

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