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Übertritt in die städtische Oberstufe Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

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Academic year: 2022

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Übertritt in die städtische Oberstufe 2022

⁄ Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

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Liebe Eltern

Ihr Kind wird in absehbarer Zeit von der Primarschule in die Oberstufe übertreten.

Dieser wichtige Schritt in der schulischen Laufbahn bringt Veränderungen mit sich.

Ihr Kind lernt neue Klassenkameradinnen und Klassenkameraden kennen. Es wird mehr Lektionen besuchen und von verschiedenen Lehrpersonen in teilweise neuen Fächern unterrichtet. Der Schulweg ist neu und der Schulbeginn früher. Diese Verän- derungen sind bestimmt mit Spannung und Vorfreude sowie mit Herausforderungen und vermutlich ein wenig Unsicherheit verbunden. Die Schulzeit der Oberstufe ist auch die Zeit des Erwachsenwerdens, die Zeit, in der Jugendliche ihre Eigenständig- keit entwickeln. In diesem Prozess wird Ihr Kind von den Lehrpersonen der städti- schen Oberstufe seinen Bedürfnissen entsprechend begleitet und ermutigend unter- stützt.

Mit der vorliegenden Broschüre erläutern wir Ihnen die einzelnen Schritte des Über- tritts in die Oberstufe und bieten einen Überblick über die entsprechenden Ange - bote der Stadt. Gestützt auf eine Vereinbarung stehen städtischen Jugendlichen der Schultypen Sek-, Real- und Kleinklasse, einlaufend seit Sommer 2019 auch die Angebote der flade offen, dies zu gleichen Bedingungen, also ungeachtet des Ge- schlechts, der sozialen und religiös-kulturellen Herkunft des Kindes und für die Eltern unentgeltlich.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und wünschen Ihrem Kind viel Freude und Erfolg in der Schule.

4 Die beste Anschlusslösung für Ihr Kind

6 Gemeinsamkeiten städtischer Oberstufenschulen 8 Differenzierte Angebote

10 Zuteilung und Standorte der Schulen 12 Fragen und Antworten

14 Informationen für Fremdsprachige

Inhalt

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Die beste Anschluss-

lösung für Ihr Kind

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Entscheidungsgrundlagen

Für den Übertritt aus der 6. Klasse in die Real- schule bzw. Sekundarschule gilt die Empfehlung der Lehrperson der sechsten Primarklasse. Die Lehrperson orientiert sich dabei einerseits am Notenbild und andererseits am Arbeits- und Lern- verhalten. Die umfassende Gesamtbeurteilung mit der Zuteilung in die Sekundar-, Real- oder Kleinklasse erfolgt in Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Kind, nachdem die Lehrperson die vorliegenden Leistungen, Erfahrungen und Beob- achtungen ausgewertet hat.

Zuteilungskriterien in eine städtische Oberstufe sind die Wohnadresse und die damit verbundene Zugehörigkeit zu einem Oberstufenkreis, ausgegli- chene Klassengrössen, die optimale Nutzung des vorhandenen Schulraums und die Zumutbarkeit des Schulweges. Weiter wird auf ein gesundes Verhältnis von Sek- und Realklassen innerhalb eines Oberstufenschulhauses Wert gelegt.

Sofern diese Kriterien erfüllt werden können, wird zusätzlich ein Zuteilungswunsch der Eltern berück- sichtigt. Wenn der elterliche Zuteilungswunsch in ein weiter entferntes Schulhaus ein Busabonne- ment erfordert, müssen die Eltern dieses bezah- len.

Zeitlicher Ablauf des Übertritts

Die Lehrpersonen fördern das Arbeits- und Lernverhalten des Kindes mit dem Ziel, Ihr Kind derjenigen Leistungs- stufe (Sekundar-, Real- oder Kleinklasse) zuzuweisen, die seinen Fähigkeiten am besten entspricht.

Oktober/November

Gespräch Lehrperson-Eltern-Schülerin / Schüler Informationsabend der Talentschulen

Musik /Gestaltung / Sport: 28.10.2021, 19.00 Uhr, Aula Blumenau

Eltern-Informationsveranstaltungen Oberstufen West: 09.11.2021, 19.00 – 20.30 Uhr

Centrum: 11.11.2021, 19.00 – ca. 21.00 Uhr Ost: 04.11.2021, 19.00 – 21.00 Uhr fladetag: 30.10.2021, ab 09.00 Uhr

Februar/März

Aufnahmeprüfungen der Talentschule Zuweisungsantrag der Lehrperson und der

Eltern für die Sekundarschule, die Realschule oder die Kleinklasse eingereicht

Mai/Juni

Klasseneinteilung mit Stundenplan durch die Schulleitung

Schülerinnen- und Schüler-Informationstage in den Oberstufenschulen

August

Schuljahres-Beginn am Montag der 33. Kalenderwoche

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Leistungen, Respekt, Eigenverantwortung Zentrales Anliegen aller städtischen Oberstufen- schulen ist es, Wissen zu vermitteln, Fertigkeiten einzuüben, Kompetenzen zu erwerben und die Lernenden zu sorgfältiger, gewissenhafter Arbeit hinzuführen. Mädchen und Knaben aller Klassen der städtischen Oberstufenschulen werden ge- meinsam unterrichtet. Neben Leistungsbereit- schaft und Durchhaltevermögen wird von den Schülerinnen und Schülern auch ein respektvoller Umgang miteinander, gegenseitige Rücksichtnah- me und Verständnis füreinander gefordert und gefördert. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, selbstständig zu denken und eigenverantwortlich zu handeln sowie ihre Persön- lichkeit individuell zu entfalten.

Fächer und Lektionen

Der Unterricht in der städtischen Oberstufe orientiert sich an den Vorgaben des kantonalen Lehrplans. Die Schülerinnen und Schüler werden in den Bereichen Sprache (Deutsch, Französisch, Englisch) und Mathematik ebenso gefördert wie im übergreifenden Bereich Natur, Mensch, Gesell- schaft sowie Medien und Informatik. Selbstver- ständlich nehmen aber auch gestalterische und musische Fächer sowie der Sport ihren festen

Platz im Schulalltag ein. Unterrichtet werden in der Oberstufe 32 Pflichtlektionen. Aufgrund ei- nes vielseitigen Freifachangebotes können diese Lektionenzahlen für den einzelnen Schüler / die einzelne Schülerin variieren. Ein Vormittag in der Oberstufe umfasst bis zu fünf Lektionen, begin- nend um ca. 7.30 Uhr.

Attraktive Zusatzangebote

Geboten wird den Schülerinnen und Schülern neben attraktiven Wahl- und Freifachangeboten auch die Möglichkeit, Sprach- und Informatik- diplome zu erwerben. Veranstaltungen und Schulanlässe wie Sonderwochen, Skilager, Ex- kursionen und Sportveranstaltungen stärken den Zusammenhalt unter den Schülerinnen und Schü- lern und ergänzen den Schulalltag optimal. Weiter werden für die Schülerinnen und Schüler in Zu- sammenarbeit mit der WISG (Wirtschaft St.Gallen) Berufsbesichtigungen organisiert, als Ergänzung zu den vorgesehenen Schnupperwochen.

Wahlfach Latein

Der Lateinunterricht umfasst drei Lektionen pro Woche und wird im Zeugnis mit einer Semes- ternote aufgeführt. Besuchen Schülerinnen und Schüler den Lateinunterricht, können in Abspra-

Gemeinsamkeiten städtischer Oberstufenschulen

Die städtischen Oberstufenschulen sind öffentlich. Ihr Besuch

ist kostenlos. Die Dauer der Oberstufenschulzeit beträgt drei

Jahre. Danach gilt die obligatorische Schulpflicht als erfüllt. Ziel

der Oberstufenschulen der Stadt St.Gallen ist für alle Schüle-

rinnen und Schüler ein gelungener Anschluss an die Arbeits-

welt oder an weiterführende Schulen. Die Oberstufenschulen

der Stadt St.Gallen sind Kooperationsschulen der Pädagogi-

schen Hochschule St.Gallen.

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che mit der Schulleitung andere nicht promotions- relevante Fächer im Umfang von ein bis drei Lek- tionen abgewählt werden. Es wird darauf geachtet, dass diese Kompensationslektionen zu Randzeiten stattfinden.

Der Lateinunterricht eignet sich für ambitionierte sowie an Sprachen und Grammatik interessier- te Schülerinnen und Schüler. Der Aufbau von Sprachen wird nachvollziehbar, das Ableiten von Fremdwörtern erleichtert, Deutsch-, Englisch- und Französischkenntnisse gestärkt und analytisches, logisches sowie strukturelles Denken gefördert.

Lehrpersonen

Engagierte und kompetente Lehrpersonen unter- stützen die Schülerinnen und Schüler in ihrer per- sönlichen Entwicklung und fördern sie im Lernen und in ihren individuellen Fähigkeiten. Zusätzlich werden die Jugendlichen durch die Lehrpersonen für ISF (Integrierte Schüler- und Schülerinnen- Förderung) unterstützt und gefördert. Die Berufs- wahl stellt in allen Oberstufenschulen einen Schwerpunkt dar. Die Lehrpersonen begleiten und beraten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in diesem bedeutungsvollen Prozess.

Seitens Lehrpersonen wird stets eine intensive, lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den Eltern gesucht. Spezielle Elternabende und Schul- veranstaltungen bieten Gelegenheit zur Begeg- nung von Schule und Elternhaus. Sie ergänzen die persönlichen Kontakte während des Jahres und während der offiziellen Elternbesuchstage.

Unterstützungsangebote

Die städtischen Oberstufenschulen legen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit schulnahen Unterstützungsangeboten. Dazu gehören der Schulärztliche und der Schulzahnärztliche Dienst, die Schulsozialarbeit und der Schulpsy- chologische Dienst. Weiter steht ein gut aus- gebautes Angebot an Therapie-, Förder- und Stützmassnahmen zur Verfügung.

Mittagstisch

An jedem Standort wird ein betreuter Mittags- tisch angeboten, wo die Jugendlichen frisch zubereitete Mahlzeiten beziehen oder ihr Essen selbst mitbringen können.

Weitere Informationen finden Sie unter www.betreuung.stadt.sg.ch

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Sekundarklasse

In Sekundarklassen werden erhöhte Anforde- rungen im sprachlichen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereich gestellt. Von den Schülerinnen und Schülern wird eine entspre- chend hohe Leistungsbereitschaft und rasche Auffassungsgabe erwartet.

Die Sekundarschulausbildung bildet die Grundlage für viele anspruchsvolle Berufslehren und für weiterführende Schulen wie das Gymnasium, die WMS (Wirtschaftsmittelschule), die IMS (Informa- tikmittelschule), die FMS (Fachmittelschule) oder die BMS (Berufsmaturitäts schule). Die Sekundar- schülerinnen und Sekundar schüler werden auf die Aufnahmeprüfungen für diese weiterführenden Schulen vorbereitet. Besonderes Augenmerk gilt der Berufswahl.

flade: Die flade führt an jedem ihrer drei Standorte Sekundarklassen, im Gallusschulhaus für Mäd- chen, im Klosterschulhaus für Knaben und im Notkerschulhaus für Mädchen und Knaben.

Englisch wird im Niveauunterricht erteilt.

Realklasse

In Realklassen werden die gleichen Fachbereiche wie in Sekundarklassen unterrichtet. Die Schüle- rinnen und Schüler erhalten aber mehr Zeit, um Themen sachbezogen zu vertiefen.

Die Realschulausbildung bildet die Grundlage für zahl reiche Berufslehren oder ein 10. Schuljahr.

Der Berufswahlprozess ist ein zentrales Thema.

In enger Begleitung von Lehrpersonen sowie Fach- personen der Berufs- und Laufbahnberatung lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Neigungen und Fähigkeiten kennen.

Mit entsprechendem Leistungsausweis ist ein Übertritt von der Realklasse in die Sekundar klasse möglich.

flade: Die flade führt an jedem ihrer drei Standorte Realklassen, im Gallusschulhaus für Mädchen, im Kloster schulhaus für Knaben und im Notkerschulhaus für Mädchen und Knaben. Der Englisch unterricht wird in unterschiedlichen Niveaus angeboten.

Differenzierte Angebote

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Kleinklasse

Die Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen werden in kleineren Lerngruppen unterrichtet, womit den individuellen Neigungen, Fähigkeiten und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler besser entsprochen werden kann.

Auch in der Kleinklasse ist der Berufswahlprozess ein zentrales Thema. Hier geht es insbesondere darum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Berufslehre finden, die ihren Leistungsfähigkeiten entspricht. Geeignet sind vorwiegend handwerk- lich ausgerichtete Berufslehren.

Damit der Übergang in die Berufswelt möglichst reibungslos gelingt, bieten die Lehrpersonen der Kleinklassen eine individuelle Nachbetreuung über die Schulzeit hinaus an.

flade: Die flade führt an jedem ihrer drei Standorte auch Plätze für Jugendliche der Kleinklasse.

Talentklasse

Dieses spezielle Angebot steht Schülerinnen und Schülern mit ausgewiesenen Fähigkeiten in den Bereichen Musik, Gestaltung und Sport zur Ver- fügung. Talentschülerinnen und Talentschüler sind in Sekundar-, Real- oder Kleinklassen integriert.

Sie werden während des normalen Unterrichts- programms in ihren Vereinen, in der Musikschule oder in Gestaltungsräumen gezielt in den entspre- chenden Bereichen gefördert.

Von den jungen Talenten werden ein besonderes Engagement und ein hohes Mass an Selbstverant- wortung gefordert. Für alle drei Bereiche gelten besondere Aufnahmebedingungen.

Eine Broschüre «Städtische Talentschule St.Gallen»

ist bei der Klassenlehrperson oder bei der Dienst- stelle Schule und Musik erhältlich.

flade: Die flade führt kein Angebot für Talent- schülerinnen und Talentschüler.

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St.Georgen Winkeln

St.Fiden-Neudorf Rotmonten

Notkersegg

Bruggen

Riethüsli Lachen

Nordost-Heiligkreuz

Dietli-Hölzli- Schoren

Süd-Ost Rosenberg

St.Otmar

Ober- strasse

Tschudi- wies- Centrum

Gallus- platz

St.Mangen Altstadt-

Nordwest

Oberstufe Centrum Oberstufe

West

Oberstufe Ost

A

B

C D

E

F

Die städtischen Oberstufenschulen sind gemäss ihrer Standorte in West, Centrum und Ost eingeteilt.

An jedem der drei Standorte werden jeweils Sekundar-, Real- und Kleinklassen geführt.

Kriterien für die Zuteilung in eines der Oberstufenschul- häuser sind die Wohnadresse sowie ausgeglichene Klassen bestände. Die Klasseneinteilung wird von der Schulleitung verfügt.

Informationen zu den flexiblen Zuweisungsgebieten finden Sie im digitalen Stadtplan: www.stadt.sg.ch - Raum und Umwelt - Geoportal - Digitaler Stadtplan.

Ankreuzen "Einzugsgebiete der Oberstufenschulen"

Einzugsgebiete sind vom Stadtrat festgelegte Zonen, bei denen mehrere Schulhäuser in Frage kommen können.

Zuteilung und Standorte

der Schulen

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St.Georgen Winkeln

St.Fiden-Neudorf Rotmonten

Notkersegg

Bruggen

Riethüsli Lachen

Nordost-Heiligkreuz

Dietli-Hölzli- Schoren

Süd-Ost Rosenberg

St.Otmar

Ober- strasse

Tschudi- wies- Centrum

Gallus- platz

St.Mangen Altstadt-

Nordwest

Oberstufe Centrum Oberstufe

West

Oberstufe Ost

A

B

C D

E

F

Oberstufenschulhaus Blumenau

Unterer Brühl 1– 3 CH-9000 St.Gallen

Oberstufenschulhaus Bürgli

Notkerstrasse 24 CH-9000 St.Gallen

Oberstufe Centrum Oberstufe West

Oberstufenschulhaus Schönau

Schönaustrasse 82 CH-9000 St.Gallen Oberstufenschulhaus

Engelwies

Engelwiesstrasse 1 CH-9014 St.Gallen www.os-west.stadt.sg.ch

Oberstufe Ost

www.os-ost.stadt.sg.ch www.os-centrum.stadt.sg.ch

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Fragen und Antworten

Seit Beginn des Schuljahrs 2019 /20 ist die neue Ver- einbarung zwischen der Stadt St.Gallen und dem Katho- lischen Konfessionsteil in Kraft. Diese soll ein Bildungs- angebot zu gleichen Bedingungen für alle gewährleisten.

Auf oft gestellte Fragen erhalten Sie hier Antworten.

Die städtischen Oberstufen- schulen führen Sekundar-, Real- und Kleinklassen:

Wie ist das bei der flade?

Städtische Oberstufenschulen und flade führen Sekundar- und Real- klassen sowie Kleinklassen oder entsprechende integrative Beschu- lungsangebote.

Eltern haben die Wahl zwi- schen städtischer Oberstufe und flade, aber mit einem Vor- behalt: Was heisst das konkret?

Eltern von Sechstklässlerinnen und Sechstklässlern können zwischen den Angeboten der städtischen Oberstufe und der flade wählen.

Vorbehalten bleibt, dass die beiden Schulträger Sekundar-, Real- und Kleinklassen in einem vergleich-

baren Verhältnis, in vergleichbarer sozialer Durchmischung und mit vergleichbaren Klassengrössen führen sowie eine vernünftige Personalplanung und Arbeitsplatz- sicherheit gewährleisten können.

Diese Vergleichbarkeit ist eine Hauptzielsetzung der gemein - samen Vereinbarung.

Die Vereinbarung hat eine Obergrenze: Wie hoch ist die- se Grenze und was geschieht, wenn sie überschritten wird?

An der flade werden maximal 30 Prozent der städtischen Ober- stufenschülerinnen und Oberstu- fenschüler beschult. Abweichungen sind zulässig, sofern sich dadurch eine gesamtstädtisch optimalere Klassenbildung im Sinne obiger Hauptzielsetzung ergibt. Bis Ende

März wird über die Zuweisung entschieden. Wird die Obergrenze überschritten, entscheidet in der flade das Los. Um die vereinbarte Aufteilung auf die drei Schultypen zu erreichen, erfolgt der Losent- scheid für Sekundar-, Real- und Kleinklassen separat.

Der Besuch der städtischen Oberstufenschulen ist für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt St.Gallen unentgelt- lich: Wie ist das bei der flade?

Die Stadt trägt die Kosten für die Schule auch für städtische Schüle- rinnen und Schüler, die an der flade beschult werden. Von den Eltern können die gesetzlich gestatteten Beiträge eingefordert werden (z. B. für Verpflegung).

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An den städtischen Schulen ist jedes Kind willkommen, un- geachtet seiner Herkunft oder Religion: Und bei der flade?

Wie die städtische Oberstufe setzt sich auch die flade für eine opti- male Beschulung, den respektvol- len Umgang mit Vielfalt und für die gesellschaftliche und schulische In- tegration der in der Stadt wohnhaf- ten Schülerinnen und Schüler auf der Oberstufe ein. Als öffentliche Schule muss die flade sämtliche kantonalen und bundesrechtlichen Anforderungen an die öffentliche Schule erfüllen.

Der Unterricht muss konfes- sionell neutral sein: Wie lässt sich das mit dem Katholischen Konfessionsteil vereinbaren?

Die flade erfüllt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag als christ- liche Schule katholischer Prägung

Wie wird über die Oberstufen- schulen in St.Gallen informiert?

Eltern und Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse werden im Oktober zu Informationsveran- staltungen der Oberstufen West, Centrum und Ost eingeladen. Sie können sich vor Ort ein Bild der Schulhäuser machen und erhalten von Lehrpersonen und Schulleitun- gen Antworten auf ihre Fragen zum Schulbetrieb. In der flade findet Ende Oktober der «flade-Tag» statt.

Wie erfolgt die Zuweisung an die Sekundar- oder Realschule?

Welche Rolle spielt der Noten- durchschnitt?

Zeugnisnoten sind eine Gesamt- beurteilung der schriftlichen, münd- lichen und praktischen Leistungen von Schülerinnen und Schülern. Sie geben in einer Kurzform Auskunft über die Erreichung eines Grundan-

Im Hinblick auf den Übertritt ver- schafft sich die Lehrperson ein Bild über den aktuellen Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers in den relevanten Fächern. Dieses Notenbild wird mit den Anforde- rungen der Sekundarschule bzw.

der Real schule verglichen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Leistungsstandes, der schulischen Entwicklung in den vergangenen Monaten sowie des Lernverhaltens der Schülerin bzw. des Schülers ist die Lehrperson verpflichtet, eine Prognose bezüglich der Beschu- lung in der Oberstufe abzugeben.

Ein Notendurchschnitt vergange- ner Leistungen kann diese wichtige und anspruchsvolle Auf gabe nicht ersetzen.

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Chers Parents

Les enseignant(e)s ou la Direction scolaire (Tél. +41 71 224 53 11) se tiennent à votre disposi- tion pour toutes les questions concernant l’entrée au degré supérieur de votre enfant.

Cari genitori

I docenti o l’ufficio scolastico (tel. +41 71 224 53 11) sono a vostra disposizione per tutte le richieste riguardo all’entrata di vostra/o figlia/o nella scuola superiore.

Dear Parents

The teachers or the School Board

(Tel. +41 71 224 53 11) are available to answer all your questions concerning your child’s transfer to lower secondary education.

Dragi roditelji

Za sva pitanja u vezi sa prelaskom vaseg djeteta u visi stepen skolovanja, u svako doba vam na raspolaganju stoje nastavnici ili skolska služba (tel. +41 71 224 53 11).

ARGE Integration Ostschweiz Postfach 61, Rorschacher Strasse 1 CH-9004 St.Gallen

Telefon +41 71 228 33 99 sekretariat@integration-sg.ch www.integration-sg.ch

Die Infostelle ist von Montag bis Freitag mit einem unterschiedlichen Sprachangebot geöffnet. Es ist keine Anmeldung nötig.

Të dashur prindër

Mësuesit /mësueset ose zyra shkollore (tel. +41 71 224 53 11) ju qëndrojnë juve për të gjitha pyetjet në dispozicion, në lidhje me kalimin e fëmijës suaj në shkallën e lartë shkollore.

Estimados padres

El profesor/ la profesoresa o la administración escolar (Tel. +41 71 224 53 11) está a su disposi- ción para todas las preguntas relacionadas con el paso de su hijo / su hija al grado superior.

Caros pais

Os professores ou o Departamento de Ensino (Tel. +41 71 224 53 11) estão à sua disposição para quaisquer perguntas referentes à passagem de seu filho/filha para o terceiro ciclo escolar.

Sevgili veliler

Ogretmenler veya okul müdürlügü (Tél. +41 71 224 53 11) çocugunuzun Orta okul’a gençmesi ile ilgili tüm sorulariniz için hizmetinizdedir.

Informationsstelle für Ausländerinnen und Ausländer der Stadt St.Gallen

Die ARGE Integration Ostschweiz gibt Eltern und Lehrpersonen Auskunft über Übersetzungsdiens- te, Aufgabenhilfen und Deutschkurse. Erhältlich sind in verschiedenen Sprachen:

Elternbriefe, Adressen von Beratungsstellen und Ausländer vereinen.

Informationen für Fremdsprachige

otografie: Anna-Tina Eberhard

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Stadt St.Gallen Schule und Musik Neugasse 25 CH-9004 St.Gallen Telefon +41 71 224 53 11 sum@stadt.sg.ch www.schule.stadt.sg.ch

Referenzen

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