Version 1 | 2017 | Gesprächsleitfaden Standard | Deutsch 1
Begrüssung
Wir heissen Sie herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich bald bei uns zuhause fühlen.
Das Erstinformationsgespräch unterstützt Sie bei Ihrer Integration. Sie erhalten erste wichtige Informationen und erfahren, was von Ihnen als neuzugezogene Person erwartet wird. Die kon- kreten Empfehlungen unterstützen Sie bei Ihrer Integration, damit Sie sich baldmöglichst an Ihrem neuen Wohnort zurechtfinden.
Die dolmetschende Person übersetzt das Erstin- formationsgespräch und ist an die Schweige- pflicht gebunden.
Herzlich Willkommen.
Gesetzliche Grundlagen
Die in diesem Gespräch formulierten Erwartun- gen und die Informationen stützen sich auf ver- schiedene Gesetzgebungen.
Informationen
6Merkblatt Gesetzliche Grundlagen Erstinformationen für
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Leben in der Gemeinde, im Kanton Solothurn, in der Schweiz.
Erwartungen
Es wird erwartet, dass Sie sich Kenntnisse über Ihre Wohngemeinde aneignen und Kontakte zu anderen Einwohnerinnen und Einwohnern knüpfen.
Eine gelungene Integration setzt voraus, dass Sie sich Grundkenntnisse über das Gesundheitswesen, Sozialversicherungen und Staatskunde aneignen sowie Deutsch lernen.
Es wird erwartet, dass Sie sich auch Kenntnisse über das Zusammenleben im Quartier aneignen.
Informieren Sie sich über Themen wie zum Beispiel Abfalltrennung und -entsorgung, Nachtruhe usw.
Weitere Informationen
6Erstinformationen der Wohngemeinde 6 Willkommensinformationen
des Kantons und des Bundes Wegweiser Gesundheit
Broschüre Sozialversicherungen Broschüre «Wohnen in der Schweiz»
Flyer Beratungsstelle frabina
Flyer Beratungsstelle «Stopp Rassismus»
(nur DE)
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Erwartungen
Es wird erwartet, dass Sie sich mindestens in routinemässigen Gesprächen mit vertrauten, einfachen Inhalten verständigen können (GER A2).
Besuchen Sie so früh wie möglich einen Deutsch-Integrationskurs.
Sprachkenntnisse – Deutsch lernen.
Gut zu wissen
• Um chancengleich am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, sollten Sie im Idealfall über sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkennt- nisse verfügen (GER C1-C2).
• Der Kanton Solothurn hat ein breites Angebot an subventionierten Deutsch- Integrationskursen. Für Personen mit sehr geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, ein Gesuch um Erlass der Kosten zu stellen.
• Die definitive Zuteilung in eine Kursgruppe erfolgt immer durch den Sprachkursanbie- ter im Rahmen eines Einstufungstests vor Kursbeginn.
• Allein die Teilnahme an Deutsch-Integrati- onskursen reicht nicht aus, um sich gute Deutschkenntnisse anzueignen. Regel- mässige Gespräche auf Deutsch sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg.
Informationen
6 Kantonale Infobroschüre Deutsch- Integrationskurse
Infoblatt Erlass der Kosten für Teilnehmende von Deutsch-Integrationskursen
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Erwartungen
Erwartet wird, dass Sie – gegebenenfalls zusammen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner – Ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen.
Die Berufsbildung hat in der Schweiz eine grosse Bedeutung. Investieren Sie in die eigene Aus- und Weiterbildung.
Ausbildung und Arbeit.
Gut zu wissen
• Gute Deutschkenntnisse sind eine Voraus- setzung, um sich auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem er- leichtern die Begegnungen und der Austausch am Arbeitsplatz den Berufs- und Lebensalltag.
• Es gibt verschiedene Möglichkeiten von familienergänzender Kinderbetreuung (siehe Thema «Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene»).
Informationen
6Merkblatt Berufsbildung in der Schweiz 6Flyer Bildungslandschaft Schweiz (nur DE) 6BIZ-Visitenkarte (nur DE)
Flyer RAV Tipps für Bewerbung (nur DE) Flyer Budgetberatung/Schuldenberatung
(nur DE)
Merkblatt Ergänzungsleistungen für Familien mit Kleinkindern (nur DE) Merkblatt Prämienverbilligung (nur DE) Merkblatt Kinder- und Ausbildungszulagen
(nur DE)
Merkblatt Stipendien (nur DE)
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Kleinkinder (0 – 4 Jahre)
Erwartung
Kleinkindern sollten Sie den Kontakt mit deutschsprachigen Kindern ermöglichen.
Besonders geeignet dafür sind Spielgruppen oder Kindertagesstätten.
Familien mit Kindern im
schulpflichtigen Alter (4 – 15 Jahre)
Erwartung
Pflegen Sie den Kontakt mit der Schule.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Gut zu wissen
• Es ist für die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes von Vorteil, dass Sie Zuhause mit Ihrem Kind in Ihrer Muttersprache sprechen.
Die Muttersprache ist wichtig, um Fremd- sprachen zu erlernen.
Gut zu wissen
• Kinder werden mit dem vollendeten vierten Altersjahr (Stichtag 31. Juli) einge- schult. Jedes Kind hat das Recht und die Pflicht, die Volksschule zu besuchen.
Informationen
6Flyer über die obligatorische Volksschule
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Jugendliche und junge Erwachsene (14 – 25 Jahre)
Erwartung
Rund 75 Prozent aller Jugendlichen in der Schweiz absolvieren nach der obligatorischen Schulzeit von 11 Jahren eine berufliche Ausbildung. Es ist wichtig, dass das Thema Berufsbildung höchste Priorität hat und die Eltern die Jugendlichen bei der Berufswahl und der Stellensuche unterstützen.
Gut zu wissen
• Für spät zugezogene Jugendliche und junge Erwachsene gibt es Brückenangebote wie das Integrationsjahr der Berufsbildungs- zentren Solothurn und Olten. Neben dem Erlernen und Vertiefen der deutschen Sprache gehören im Integrationsjahr Kernbereiche wie Mathematik, Berufswahl und Leben in der Schweiz zum Unterricht.
• Wenden Sie sich für Informationen und Unterstützung an die Beratungsstellen.
Informationen
6Merkblatt Berufsbildung in der Schweiz 6Flyer Bildungslandschaft Schweiz (nur DE) 6BIZ-Visitenkarte (nur DE)
6 Flyer Case Management (nur DE) Flyer Integrationsjahr (nur DE)
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Leben in der Gemeinde
Sprachkenntnisse – Deutsch lernen
Ausbildung und Arbeit
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen und
Empfehlungen der Gemeinde.
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Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den Inhalt dieses Erstinformationsgesprächs zur Kenntnis genommen und verstanden haben. Sie sind einverstanden, dass der deutschsprachige Gesprächsleitfaden und das Personalienblatt auf der Gemeinde aufbewahrt werden.
Gemeinde, Datum
Unterschrift neuzugezogene Person Unterschrift Gesprächsleitung Gemeinde
Bei Minderjährigen: Unterschrift Unterschrift Dolmetscherin / Dolmetscher
gesetzliche Vertretung
Unterschriften.
Das Original mit den deutschsprachigen Einträgen bleibt bei der Gemeinde, die neuzugezogene Person erhält das übersetzte Dokument.