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Ausbildungskosten und Vergütungsanteile: Veröffentlichung der Mitteilungen durch die BPtK

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Academic year: 2022

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Ausbildungskosten und Vergütungsanteile:

Veröffentlichung der Mitteilungen durch die BPtK

Wolfgang Schreck

PiA Politik Treffen | 31. Oktober 2021

1

Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2019

Änderung des SGB V zur Verbesserung der finanziellen Situation von PiA in der postgradualen PP- und KJP-Ausbildung:

Verpflichtung der Ambulanzen von Ausbildungsstätten, einen Anteil an der Vergütung zu vereinbaren, mit dem die von den PiA oder PtW geleistete

Krankenbehandlung angemessen abgegolten ist (§ 117 Absatz 3c SGB V) (der zu vereinbarende Anteil betrug mindestens 40 Prozent).

Verpflichtung der Ambulanzen, den vereinbarten Anteil an die PiA bzw. PtW weiterzuleiten und dies gegenüber den Krankenkassen nachzuweisen.

Aus der Gesetzesbegründung: Ausbildungsstätten und Krankenkassen haben bei diesen Verhandlungen die Interessen der PiA und die Interessen der Stätten an einer Kostendeckung und wirtschaftlichen Betriebsführung zu berücksichtigen.

Hintergrund

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Seite 3

Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2019

Änderung des SGB V zur Verbesserung der finanziellen Situation von PiA in der postgradualen PP- und KJP-Ausbildung:

In der Folge: Die Verhandlungen wurden von Seiten der Krankenkassen nur zögerlich geführt und blieben ohne Ergebnis.

Nach öffentlicher Kritik von PiA und der BPtK: Initiative aus der Regierungskoalition, nachzusteuern.

àVorschlag der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Einführung einer gesetzlichen Frist zum Abschluss der Verhandlungen zwischen Ausbildungsstätten und Krankenkassen

Hintergrund

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Seite 4

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (2021) Änderung von § 117 Ansatz 3c SGB V

Streichen der Bedingung von Verhandlungen

Verpflichtung der Ambulanzen, den Vergütungsanteil von mindestens 40 Prozent an jede einzelne PiA auszuzahlen (individueller Anspruch)

Verpflichtung der Ambulanzen, der BPtK die zu zahlenden Ausbildungskosten und auszuzahlenden Vergütungsanteile mitzuteilen

Verpflichtung der BPtK, eine Übersicht der Ausbildungskosten und Vergütungsanteile zu veröffentlichen

Inkrafttreten der Änderung: 19.7.2021

Frist zur Abgabe der Mitteilungen an die BPtK: 31.7.2021

Hintergrund

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Seite 5

Positiv: Die Regelung führt zu Transparenz über Vergütungsanteile und Ausbildungskosten, die künftige PiA bei der Entscheidung für ein Ausbildungsinstitut berücksichtigen können.

Negativ: Das Streichen der Verhandlungen zwischen Ambulanzen und Krankenkassen zur Festlegung des Vergütungsanteils und die unabhängige Ausweisung von Vergütungsanteilen einerseits und den Aus- bzw.

Weiterbildungskosten andererseits ist ein Rückschlag:

- Ein 40-Prozent-Anteil an einer Vergütung, die die Ausbildungskosten nicht berücksichtigt, bedeutet nicht automatisch eine finanzielle Verbesserung für PP und KJP

- Ein 40-Prozent-Anteil an einer Vergütung, die die Weiterbildungskosten nicht berücksichtigt, ermöglicht keine Gehälter, die Tarifgehältern im Krankenhaus entsprechen

Bewertung der Änderung

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Warum hat die BPtK nicht interveniert?

Hohes Risiko der weiteren Verschlimmbesserung einer handwerklich schlecht gemachten Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren bei den damaligen politisch Verantwortlichen

Politisch-strategische Entscheidung:

Offenhalten neuer Gestaltungsspielräume nach der Bundestagswahl bei neuen politisch Verantwortlichen

Reaktion der BPtK

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4

Seite 7

Zeitnahe Abstimmung der BPtK mit der BAG der Trägerverbände der PP- und KJP- Ausbildungen zur Entwicklung eines Mitteilungsbogens

Anschreiben von Instituten mit öffentlich zugänglichen Kontaktdaten und Verbreitung der Anfrage über die BAG

Erste Veröffentlichung auf der BPtK-Homepage am 4. September 2021

Bis Januar 2022 monatliche Aktualisierung

Danach quartalsweise Aktualisierung

Umsetzung durch die BPtK - Überblick

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Seite 8

Zeitnahe Abstimmung der BPtK mit der BAG der Trägerverbände der PP- und KJP- Ausbildungen zur Entwicklung eines Mitteilungsbogens

- Operationalisierung der gesetzlich nicht weiter konkretisierten Vorgaben zu Ausbildungskosten und Vergütungsanteilen für eine Abfrage bei den Ausbildungsinstituten

§ 117 Ansatz 3 c):

Die Ambulanzen haben der Bundespsychotherapeutenkammer die jeweils aktuelle Höhe der von den Aus- oder Weiterbildungsteilnehmern zu zahlenden

Ausbildungskosten sowie des auszuzahlenden Vergütungsanteils mitzuteilen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine bundesweite Übersicht darüber zu veröffentlichen.

- Erläuterungen als Ausfüllhilfen für die Institute

Umsetzung durch die BPtK

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Seite 9

Umsetzung durch die BPtK - Mitteilungsbogen

Abgefragte Daten:

Name, Anschrift und Homepages des Institutes

Ausbildungsgang (PP/KJP, Vertiefungsverfahren, Vollzeit- /Teilzeitform)

Ausbildungskosten

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Mitteilungsbogen: Ausbildungskosten

Erläuterungen zu Ausbildungskosten:

Unter Ausbildungskosten sind alle Beträge zu verstehen, die für die Ausbildungsteilnehmer*in im Rahmen der Ausbildung entstehen und an die Ausbildungsstätte oder an die von ihr beauftragten Personen zu entrichten sind.

Hierzu gehören ggf.:

- Gebühren für Aufnahmegespräche - Semestergebühren

- Kosten für theoretische Ausbildung, Selbsterfahrung und Supervision - Raummiete

Keine Ausbildungskosten im o.g. Sinn:

Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungskosten, Fachliteratur.

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6

Seite 11

Mitteilungsbogen: Theorie, SE und SV

Abgefragte Daten:

Name, Anschrift und Homepages des Institutes

Ausbildungsgang (PP/KJP, Vertiefungsverfahren, Vollzeit- /Teilzeitform)

Ausbildungskosten

Umfang Theorie, Selbsterfahrung und Supervision

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Seite 12

Mitteilungsbogen: Theorie, SV und SE

Erläuterungen zum Umfang von Theorie, Supervision (SV) und Selbsterfahrung (SE):

Angaben zu den im jeweiligen Ausbildungsgang geforderten Stundenzahlen von Theorievermittlung, Einzel- und Gruppensupervision sowie Einzel- und

Gruppenselbsterfahrung:

Die Anforderungen des Institutes an Supervision und Selbsterfahrung können die Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen überschreiten.

àBerücksichtigung der individuell durch das Institut oder nach Vorgaben der Fachgesellschaften gestalteten Ausbildungsgänge

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Seite 13

Mitteilungsbogen: Vergütungsanteil (%)

Abgefragte Daten:

Name, Anschrift und Homepages des Institutes

Ausbildungsgang (PP/KJP, Vertiefungsverfahren, Vollzeit- /Teilzeitform)

Ausbildungskosten

Umfang Theorie, Selbsterfahrung und Supervision

Auszuzahlender Vergütungsanteil

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Mitteilungsbogen: Vergütungsanteil (%)

Erläuterungen zum auszuzahlenden Vergütungsanteil in Prozent:

Der Prozentsatz des auszuzahlenden Vergütungsanteils ist auf alle Behandlungsleistungen zu beziehen, die die Ausbildungsteilnehmer*in als abrechenbare Leistung über die Betriebsstättennummer der Ambulanz erbringt.

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8

Seite 15

Mitteilungsbogen: Vergütungsanteil (Betrag)

Abgefragte Daten:

Name, Anschrift und Homepages des Institutes

Ausbildungsgang (PP/KJP, Vertiefungsverfahren, Vollzeit- /Teilzeitform)

Ausbildungskosten

Umfang Theorie, Selbsterfahrung und Supervision

Auszuzahlender Vergütungsanteil

Betrag des auszuzahlenden Vergütungsanteils

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Seite 16

Mitteilungsbogen: Vergütungsanteil (Betrag)

Erläuterungen zum Betrag des auszuzahlenden Vergütungsanteils:

Der Betrag des auszuzahlenden Vergütungsanteils errechnet sich aus dem Produkt aus „Anzahl Behandlungsstunden“, „Stundensatz der EBM-Vergütung“

und „prozentualem Auszahlungsanteil“.

Zur Vergleichbarkeit: Bezugsgröße soll der Mindestumfang der praktischen Ausbildung sein, Bezugsgröße 600 Behandlungsstunden bzw. bei integrierter Ausbildung von AP und TP 1000 Behandlungsstunden.

Werden Behandlungen im stationären Bereich auf die praktische Ausbildung angerechnet, verringert sich die Zahl der für den auszuzahlenden Betrag anzurechnende Behandlungsstunden entsprechend.

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Seite 17

Mitteilungsbogen: Vergütungsanteil (Betrag)

Abgefragte Daten:

Name, Anschrift und Homepages des Institutes

Ausbildungsgang (PP/KJP, Vertiefungsverfahren, Vollzeit- /Teilzeitform)

Ausbildungskosten

Umfang Theorie, Selbsterfahrung und Supervision

Auszuzahlender Vergütungsanteil

Betrag des auszuzahlenden Vergütungsanteils

Homepage des Institutes

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Mitteilungsbogen: Beispiel

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Seite 19

Übersicht auf der BPtK-Homepage

https://www.bptk.de/bptk/ausbildungskosten-und-verguetungsanteile/

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Seite 20

Stand 25. Oktober 2021:

Mitteilungen von 168 Instituten

Einzelne Rückmeldungen an die BPtK zu „fehlerhaften“ Angaben

Änderung der Übersicht nach Korrekturmeldungen der jeweiligen Institute

àVerkürzung des ursprünglich geplanten Aktualisierungsintervalls von 3 Monaten auf 1 Monat bis Januar 2022

Status quo und Ausblick

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Seite 21

Veröffentlichung der bei der BPtK eingegangenen Mitteilungen (àgesetzliche Verpflichtung)

Gesetzliche Grenzen der BPtK

Keine Befugnis zur Kontrolle der eingegangen Mitteilungen (Richtigkeit/Plausibilität)

Keine Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber nicht meldenden Instituten

Keine Ermächtigung weitere Parameter in im Mitteilungsbogen zu erfassen

Fazit: Die Rolle der BPtK

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Reform der MWBO

Konzeptionelle Weiterarbeit

Ø Verabschiedung der Abschnitte zur Regelung der

verfahrensspezifischen Kompetenzen und Bereiche in der MWBO Ø Entwicklung von (Muster-) Richtlinien

Operative Umsetzung und Verstetigung

Ø Vorantreiben der konkreten Ausgestaltung der Finanzierung der Weiterbildung

Ø Werben bei potentiellen Trägern der Weiterbildungsstätten Ø Informationsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit Ø Aufbau der Administration in den Kammern Ø Umsetzungsmonitoring

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Seite 23

Weiterbildung der PtW:

- in Anstellung in hauptberuflicher Tätigkeit

- MWBO: Theorie, Supervision und Selbsterfahrung sind Teil der hauptberuflichen Tätigkeit àkein Eigenanteil der PtW

àFinanzierungslücke in der ambulanten Weiterbildung für ein Tarifgehalt wie im Krankenhaus (Wasem & Walendzik: nur durch Versorgungsleistungen und ohne finanzielle Förderung Bruttogehalt von mehr als 2.600 € im Monat)

à40 Prozent Vergütungsanteil (§ 117) ändert nichts an der Finanzierungslücke

Neue Bundesregierung:

àForderung der BPtK in den Koalitionsverhandlungen: Gesetzliche Lösung zur Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung

àAnschließend: Einbringen eines Gesetzesvorschlags der BPtK

Finanzierung der Weiterbildung

23

Seite 24

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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