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Rechtliche Anreize zur Tarifbindung im Ausland Modell für Deutschland?

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Academic year: 2022

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(1)

Rechtliche Anreize zur Tarifbindung im Ausland

– Modell für Deutschland?

IX. Tarifsymposium der Bauwirtschaft, 6.05.2021

Monika Schlachter IAAEU Trier

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter

(2)

Tarifbindung und Tarifwirkung

Regulierung von Arbeitsverhältnissen

-

wegen beiderseitiger - wegen staatlicher Tarifgebundenheit, Anordnung,

normativ normativ

- wegen vertraglicher Inbezugnahme,

schuldrechtlich

(3)

Tarifbindung und Tarifwirkung

Geltungsgrund

Selbstgesetzgebung hoheitliche Rechtssetzung der Verbände; und Indienstnahme der

Entscheidung zur Verbände ohne Entschei- Mitgliedschaft der dung der Vertragsparteien;

Vertragsparteien. einseitige Vertragsgestalt- ung und Vertragsunter-

zeichnung

3 Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter

(4)

Motive für die Verbandsmitgliedschaft

auf Seiten der ArbGeb auf Seiten der ArbN Gegenmachtbildung

Abwehr “starker” Teilhabe an starker

Gewerkschaften Verhandlungsmacht

(5)

Konsequenz für den Organisationsgrad

auf Seiten der ArbGeb auf Seiten der ArbN hoher Organisationsgrad, niedriger

wo Gewerkschaften Organisationsgrad

stark sind wo Gewerkschaften

schwach sind

5 Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter

(6)

Entwicklung der Tarifwirkung

(Erhebung ETUI 2016)

Land Organisationsgrad Tarifwirkung

Frankreich 8 % 98 %

Spanien 19 % 70 %

Österreich 28 % 95 %

Deutschland 18 % 59 %

Dänemark 67 % 80 %

Schweden 70 % 88 %

(7)

Staatlicher Regelungsrahmen zur Erweiterung der Tarifwirkung:

direkt beeinflussbar:

- Zwingende Mitgliedschaft in Berufsvereinigungen als gesetzlicher Interessenvertretung (Österreich)

- Erstreckung im Geltungsbereich bzw über diesen hinaus von TVen durch behördliche Entscheidung (Frankreich)

- Normsetzungsmacht der TV-Parteien mit Wirkung für Außenseiter (statuarische TVe in Spanien)

- behördliche Erstreckung von TVen auf Beschäftige bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 7

(8)

Staatliche Erweiterung der Tarifbindung:

kaum beeinflussbar

 aktiviert Verantworung für

Mindestarbeitsbedingungen

Schaffung von Anreizen

(9)

Anreize zum Verbandsbeitritt:

direkte wirtschaftl. Anreize indirekte Anreize

- gesetzliche - tarifdispositives Ausgleichsabgaben Gesetzesrecht - Teil-Steuerbefreiung - Zulassung von

für tarifl. Arbeitsentgelt Differenzierungs- klauseln

- Verbandsklagerecht

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 9

(10)

Genter System als Anreiz

(Beispiel: Schweden)

Tarifliche Ausgangssituation: mitgliederstarke Verbände Selbstverständnis: Zentrale Akteure für die

Ordnung des Arbeitslebens

Konsequenzen: - Selbstgestaltung als hohes Gut - Kompromissfähigkeit zwecks

Vermeidung staatl. Regulierung - Akzeptanz der beiderseitigen

Organisationsinteressen

-Zurückhaltung bei Arbeitskämpfen

(11)

Grundlagen des Tarifvertrages

Tarifbindung: kraft Verbandsbeitritt und

ungeschriebene Verpflichtung der ArbGeb aus den TV, alle TV auf alle Beschäftigten anzuwenden

aber:

kann durch explizite Tarifregelung überwunden warden

Tarifdurchsetzung: Kollektivklage der Gewerkschaft, für Mitglieder und Nichtorganisierte zulässig Tarifwirkung: keine AVE, grds. keine staatlichen

Eingriffe, nur Anreize

 Genter System als erfolgreicher Anreiz? 11

(12)

Genter System

- freiwillige Arbeislosenversicherung, von Gewerkschaften verwaltet

- derzeit angewendet in Dänemark, Finnland und Schweden (Norwegen ist umgestiegen).

= die Länder mit der höchsten Tarifbindung in der EU nutzen das Genter System

(13)

Historische Reinform: gewerkschaftliche Versicherung nur den Mitgliedern vorbehalten und von ihnen finanziert.

wirtschaftlich in Krisenzeiten nicht tragfähig.

Lösung: Parallel laufende staatliche Versicherung angeboten (Dänemark und Finnland);

Änderung der Finanzierungs- und Bezugs-

voraussetzungen; hohe Staatsquote (Schweden)

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 13

(14)

Schwedische Form

27 branchen- und berufsorientierte Kassen,

entsprechend der fachlichen Zuständigkeit der Gewerkschaften

+

Alfa-Kassa

für alle, die die Zugangsvoraussetzungen der 27 nicht erfüllen/ nicht wollen.

(15)

Kassenmitgliedschaft: freiwillig,

von der Gewerkschaftszugehörigkeit unabhängig (geringfügig erhöhter Beitrag für Nichtmitglieder) Ohne Kassenmitgliedschaft: Staatliche

Grundversicherung (auch für Selbständige),

Finanzierung durch Staat und Eigenanteil in Höhe der Kassenbeiträge

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 15

(16)

Leistung der Kassen

Zuschlag zur staatlichen Grundsicherung, Aufstockung auf bis zu 80 % des Nettolohns, Gesamtobergrenze betragsmäßig staatlich festgeschrieben

 niedrig, unterschreitet daher bereits ab mittlerem Einkommen die 80 % regelmäßig.

(17)

Finanzierung

:

aus Beitragseinnahmen (unzureichend)

plus

staatl. Zuwendungen in veränderlichem Anteil;

freiwillige Zusatz-Gruppenversicherung gegen Lohnausfall (rein privatwirt-

schaftliche Versicherungsanbieter, nur für Mitglieder

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 17

(18)

Probleme der Arbeitslosenversicherung

:

Im Krisenfall: hohe Ausgaben bei geringeren Einnahme

Abhängigkeit von staatlicher Zuwendung: wechselhaft je nach politischer Mehrheit

Unübersichtlich und zerplittert Unzureichende Leistungshöhe

Zusatzversicherungen für aufstockungen: nur für Besserverdienende bezahlbar

(19)

Zusammenhang von Mitgliedschaft und Kassenzugehörigkeit

:

rechtlich: (-), freiwillige, von der

Gewerkschaftsmitgliedschaft unabhängige Versicherung

faktisch: (-), Staatliche Basisabsicherung verfügbar, Zusatzleistungen sind in beiden

Systemen rein privat finanziert.

aber: Organisationsgrad in Schweden ist hoch (höher als in Norwegen)

auch bei Beschäftigten im Niedriglohnsektor

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 19

(20)

Erklärungsansätze:

Organisationsgrad wird durch das Genter Modell gefördert? (nicht belegbar)

historische Gründe: Gewerkschaften waren stets

“zuständig” für die Arbeitsmarktprobleme;

Verbandsklagerecht

psychologische Gründe: starkes Kollektiv, kompetent und beratungsstark; Fürsorge in

Krisensituation; Sondervorteile für Mitglieder zulässig

(21)

Übertragbarkeit auf Deutschland?

Transfer von Lösungen ist generell für das kollektive Arbeitsrecht problematisch.

(Otto Kahn-Freund, 1974) kulturelle Prägungen/

historisches Selbstverständnis/

starke Verflechtung mit dem politischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 21

(22)

Anregungen:

Genter System: nein, Erfolg im Herkunftsland selbst strittig

Akzeptanzprobleme

Wirksamkeitsvoraussetzungen fehlen wirtschaftliche Anreize: wirtschaftliche Vorteile der

Organisationszugehörigkeit = Besserstellung von Mitgliedern

personale Anreize: Klagebefugnis der Gewerkschaft zur Durchsetzung von Tariufnormen

Beratungsdienstleistungen bei Arbeitslosigkeit

(23)

Schlussfolgerung: Förderung der Tarifbindung

wirtschaftsliche Anreize: direkte Kompensation bestehender Nachteile

(aber;Gefahr der internen Gruppenbildung und Zerplitterung)

personale Anreize: indirekte Wirkung

(Chancen vorhanden)

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 23

(24)

Förderung der Tarifwirkung

durch direkte staatliche Regulierung möglich, dann auch effektiv

Problem: Beeinträchtigung der Selbstgestaltung Beeinträchtigung der Legitimation

(25)

Orientierung am Grundansatz des Schwedischen Modells

Verantwortung für den Arbeitsmarkt bei den Tarifparteien:

Akzeptanz der Notwendigkeit von “starken”

Gegenspielern;

Arbeitskampf nach Möglichkeit vermeiden;

Staatliche Regulierung vermeiden.

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 25

(26)

Orientierung am Grundansatz des französischen Modells

Tarifwirkung wird durch Regulierung garantiert;

Tarifforderungen beeindrucken jeweils die Mitglieder;

Arbeitskampf ist Kampf;

Letztentscheidung übernimmt der Staat.

(27)

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Die Langfassung des Beitrags ist erschienen in:

Soziales Recht (SR), Heft 6/ 2020, S. 205-216.

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 27

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