Rechtliche Anreize zur Tarifbindung im Ausland
– Modell für Deutschland?
IX. Tarifsymposium der Bauwirtschaft, 6.05.2021
Monika Schlachter IAAEU Trier
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter
Tarifbindung und Tarifwirkung
Regulierung von Arbeitsverhältnissen
-
wegen beiderseitiger - wegen staatlicher Tarifgebundenheit, Anordnung,
normativ normativ
- wegen vertraglicher Inbezugnahme,
schuldrechtlich
Tarifbindung und Tarifwirkung
Geltungsgrund
Selbstgesetzgebung hoheitliche Rechtssetzung der Verbände; und Indienstnahme der
Entscheidung zur Verbände ohne Entschei- Mitgliedschaft der dung der Vertragsparteien;
Vertragsparteien. einseitige Vertragsgestalt- ung und Vertragsunter-
zeichnung
3 Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter
Motive für die Verbandsmitgliedschaft
auf Seiten der ArbGeb auf Seiten der ArbN Gegenmachtbildung
Abwehr “starker” Teilhabe an starker
Gewerkschaften Verhandlungsmacht
Konsequenz für den Organisationsgrad
auf Seiten der ArbGeb auf Seiten der ArbN hoher Organisationsgrad, niedriger
wo Gewerkschaften Organisationsgrad
stark sind wo Gewerkschaften
schwach sind
5 Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter
Entwicklung der Tarifwirkung
(Erhebung ETUI 2016)
Land Organisationsgrad Tarifwirkung
Frankreich 8 % 98 %
Spanien 19 % 70 %
Österreich 28 % 95 %
Deutschland 18 % 59 %
Dänemark 67 % 80 %
Schweden 70 % 88 %
Staatlicher Regelungsrahmen zur Erweiterung der Tarifwirkung:
direkt beeinflussbar:
- Zwingende Mitgliedschaft in Berufsvereinigungen als gesetzlicher Interessenvertretung (Österreich)
- Erstreckung im Geltungsbereich bzw über diesen hinaus von TVen durch behördliche Entscheidung (Frankreich)
- Normsetzungsmacht der TV-Parteien mit Wirkung für Außenseiter (statuarische TVe in Spanien)
- behördliche Erstreckung von TVen auf Beschäftige bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 7
Staatliche Erweiterung der Tarifbindung:
kaum beeinflussbar
aktiviert Verantworung für
Mindestarbeitsbedingungen
Schaffung von Anreizen
Anreize zum Verbandsbeitritt:
direkte wirtschaftl. Anreize indirekte Anreize
- gesetzliche - tarifdispositives Ausgleichsabgaben Gesetzesrecht - Teil-Steuerbefreiung - Zulassung von
für tarifl. Arbeitsentgelt Differenzierungs- klauseln
- Verbandsklagerecht
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 9
Genter System als Anreiz
(Beispiel: Schweden)
Tarifliche Ausgangssituation: mitgliederstarke Verbände Selbstverständnis: Zentrale Akteure für die
Ordnung des Arbeitslebens
Konsequenzen: - Selbstgestaltung als hohes Gut - Kompromissfähigkeit zwecks
Vermeidung staatl. Regulierung - Akzeptanz der beiderseitigen
Organisationsinteressen
-Zurückhaltung bei Arbeitskämpfen
Grundlagen des Tarifvertrages
Tarifbindung: kraft Verbandsbeitritt und
ungeschriebene Verpflichtung der ArbGeb aus den TV, alle TV auf alle Beschäftigten anzuwenden
aber:
kann durch explizite Tarifregelung überwunden warden
Tarifdurchsetzung: Kollektivklage der Gewerkschaft, für Mitglieder und Nichtorganisierte zulässig Tarifwirkung: keine AVE, grds. keine staatlichen
Eingriffe, nur Anreize
Genter System als erfolgreicher Anreiz? 11
Genter System
- freiwillige Arbeislosenversicherung, von Gewerkschaften verwaltet
- derzeit angewendet in Dänemark, Finnland und Schweden (Norwegen ist umgestiegen).
= die Länder mit der höchsten Tarifbindung in der EU nutzen das Genter System
Historische Reinform: gewerkschaftliche Versicherung nur den Mitgliedern vorbehalten und von ihnen finanziert.
wirtschaftlich in Krisenzeiten nicht tragfähig.
Lösung: Parallel laufende staatliche Versicherung angeboten (Dänemark und Finnland);
Änderung der Finanzierungs- und Bezugs-
voraussetzungen; hohe Staatsquote (Schweden)
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 13
Schwedische Form
27 branchen- und berufsorientierte Kassen,
entsprechend der fachlichen Zuständigkeit der Gewerkschaften
+
Alfa-Kassa
für alle, die die Zugangsvoraussetzungen der 27 nicht erfüllen/ nicht wollen.
Kassenmitgliedschaft: freiwillig,
von der Gewerkschaftszugehörigkeit unabhängig (geringfügig erhöhter Beitrag für Nichtmitglieder) Ohne Kassenmitgliedschaft: Staatliche
Grundversicherung (auch für Selbständige),
Finanzierung durch Staat und Eigenanteil in Höhe der Kassenbeiträge
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 15
Leistung der Kassen
Zuschlag zur staatlichen Grundsicherung, Aufstockung auf bis zu 80 % des Nettolohns, Gesamtobergrenze betragsmäßig staatlich festgeschrieben
niedrig, unterschreitet daher bereits ab mittlerem Einkommen die 80 % regelmäßig.
Finanzierung
:aus Beitragseinnahmen (unzureichend)
plus
staatl. Zuwendungen in veränderlichem Anteil;
freiwillige Zusatz-Gruppenversicherung gegen Lohnausfall (rein privatwirt-
schaftliche Versicherungsanbieter, nur für Mitglieder
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 17
Probleme der Arbeitslosenversicherung
:Im Krisenfall: hohe Ausgaben bei geringeren Einnahme
Abhängigkeit von staatlicher Zuwendung: wechselhaft je nach politischer Mehrheit
Unübersichtlich und zerplittert Unzureichende Leistungshöhe
Zusatzversicherungen für aufstockungen: nur für Besserverdienende bezahlbar
Zusammenhang von Mitgliedschaft und Kassenzugehörigkeit
:rechtlich: (-), freiwillige, von der
Gewerkschaftsmitgliedschaft unabhängige Versicherung
faktisch: (-), Staatliche Basisabsicherung verfügbar, Zusatzleistungen sind in beiden
Systemen rein privat finanziert.
aber: Organisationsgrad in Schweden ist hoch (höher als in Norwegen)
auch bei Beschäftigten im Niedriglohnsektor
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 19
Erklärungsansätze:
Organisationsgrad wird durch das Genter Modell gefördert? (nicht belegbar)
historische Gründe: Gewerkschaften waren stets
“zuständig” für die Arbeitsmarktprobleme;
Verbandsklagerecht
psychologische Gründe: starkes Kollektiv, kompetent und beratungsstark; Fürsorge in
Krisensituation; Sondervorteile für Mitglieder zulässig
Übertragbarkeit auf Deutschland?
Transfer von Lösungen ist generell für das kollektive Arbeitsrecht problematisch.
(Otto Kahn-Freund, 1974) kulturelle Prägungen/
historisches Selbstverständnis/
starke Verflechtung mit dem politischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 21
Anregungen:
Genter System: nein, Erfolg im Herkunftsland selbst strittig
Akzeptanzprobleme
Wirksamkeitsvoraussetzungen fehlen wirtschaftliche Anreize: wirtschaftliche Vorteile der
Organisationszugehörigkeit = Besserstellung von Mitgliedern
personale Anreize: Klagebefugnis der Gewerkschaft zur Durchsetzung von Tariufnormen
Beratungsdienstleistungen bei Arbeitslosigkeit
Schlussfolgerung: Förderung der Tarifbindung
wirtschaftsliche Anreize: direkte Kompensation bestehender Nachteile
(aber;Gefahr der internen Gruppenbildung und Zerplitterung)
personale Anreize: indirekte Wirkung
(Chancen vorhanden)
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 23
Förderung der Tarifwirkung
durch direkte staatliche Regulierung möglich, dann auch effektiv
Problem: Beeinträchtigung der Selbstgestaltung Beeinträchtigung der Legitimation
Orientierung am Grundansatz des Schwedischen Modells
Verantwortung für den Arbeitsmarkt bei den Tarifparteien:
Akzeptanz der Notwendigkeit von “starken”
Gegenspielern;
Arbeitskampf nach Möglichkeit vermeiden;
Staatliche Regulierung vermeiden.
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 25
Orientierung am Grundansatz des französischen Modells
Tarifwirkung wird durch Regulierung garantiert;
Tarifforderungen beeindrucken jeweils die Mitglieder;
Arbeitskampf ist Kampf;
Letztentscheidung übernimmt der Staat.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Die Langfassung des Beitrags ist erschienen in:
Soziales Recht (SR), Heft 6/ 2020, S. 205-216.
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter 27