• Keine Ergebnisse gefunden

Was verrät das Etikett?

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Was verrät das Etikett?"

Copied!
58
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Wichtige

Kennzeichnungselemente auf verpackten Lebensmitteln und an lose Ware

(2)

Kennzeichnung loser Ware

(3)

Schild auf oder an dem Lebensmittel bei:

„ loser Ware z. B.: Wurst, Bonbonsz. B.: Wurst, Bonbons

„ Fertigpackungen, die in der Verkaufsstätte

hergestellt werden, zur alsbaldigen Abgabe, nicht in Selbstbedienung z. B. Becher mit Fleischsalat in Bedienung

z. B. Becher mit Fleischsalat in Bedienung

(4)

Beispiel: Obst

Orangen ( Art und Sorte) Spanien (Herkunft oder –land) Klasse I (EG-Güteklasse = Qualität der Ware) 4,50€ (Preis pro kg, 100g, Bund oder Stück) gewachst (Behandlungsverfahren und die Verwendung von Zusatzstoffen)

(5)

Beispiel: Wurstware

frische Gelbwurst

mit Phosphat mit Geschmacksverstärker

100 Gramm 1,09

(6)

Erklärung

:

frische Gelbwurst Verkehrsbezeichnung mit Phosphat

mit Geschmacksverstärker

100 Gramm 1,09 Preisangabe

technologisch wirksame Zusatzstoffe

(7)

Beispiele für technologisch wirksame Zusatzstoffe:

„ „ mit Farbstoff „ für künstliche Farbstoffe ( gilt nicht für färbende Lebensmittel )

„ „ mit Konservierungsstoff „ oder „ konserviert „

„ „ mit Nitritpökelsalz „

„ „ mit Nitrat „

„ „ mit Nitritpökelsalz und Nitrat „

„ „ mit Süßungsmittel „ für Zuckeraustauschstoffe / Süßungsmittel ( i. V. m. der Verkehrsbezeichnung bei Fertigpackungen )

„ „ mit Geschmacksverstärker „ für Geschmacksverstärker

(8)

Ort der Kennzeichnung von technologisch wirksamen Zusatzstoffen:

„ auf dem Schild an der Ware

„ auf Speise- und Getränkekarten ( z. B. Hochzahlen )( z. B. Hochzahlen )

„ „Kladdenlösung“: in einem Aushang aller bei der

Herstellung verwendeten Zusatzstoffe, in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils

(9)

Kennzeichnung von Fertigpackungen

(10)

Was ist eine Fertigpackung ?

„ Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art

„ in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen

„ Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses kann ohne Öffnen oder merkliche Änderung der

Verpackung nicht verändert werden

(11)

Beispiel:

Verkehrs- bezeichnung

Füllmenge/

Ergiebigkeit Mindest-

haltbarkeitsdatum Zutaten-

verzeichnis Hersteller/

Anschrift Los-

Kennzeichnung Nährwert-

kennzeichnung

(12)

Verkehrsbezeichnung = „Name“ des Produktes

„ in Rechtsvorschriften festgelegt oder z. B.: Markenbutter

z. B.: Markenbutter

„ nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblich z.B.: Bierschinken

z.B.: Bierschinken oder

„ eine Beschreibung des Lebensmittels z. B.: Mexiko

z. B.: Mexiko--Salat (Mais, Paprika, Bohnen in Salat (Mais, Paprika, Bohnen in Joghurtdressing )

Joghurtdressing )

(13)

Herstellerangabe

„ Herkunftsnachweis der Ware

„ Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers ( postalische Zustellmöglichkeit )

(14)

Füllmengenangabe

„ nach Volumen für flüssige Lebensmittel

„ nach Gewicht für andere Lebensmittel Beispiele für Nennfüllmengen von

Fertigpackungen mit Lebensmitteln:

Ö z. B. „ Frische Milch „ :EG-Werte 0,20-0,25- 0,50-0,75-1-2 ( Liter )

Ö Abtropfgewicht: Angabe der gesamten Füllmenge und das Abtropfgewicht bei Lebensmitteln in Aufgußflüssigkeiten

(15)

Zutatenverzeichnis:

„ Aufzählung aller Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils

zum Zeitpunkt der Herstellung

(16)

Zutat ist jeder Stoff einschließlich der Zusatzstoffe, der:

„ bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet wird und

„ unverändert oder verändert im Lebensmittel vorhanden ist z.B.: z.B.:

Nitritp

Nitritpöökelsalz wird zu Nitrosokelsalz wird zu Nitroso-H-Häämoglobinmoglobin

(17)

„ Zusatzstoffe in Verwendung als

„ technologischer oder „humaner“ Zweck (nichttechnolgisch: Amylase n. d. Backen)

Ö Gruppeneinteilung

ZusatzstoffzulassungsV:

- Farbstoffe

- Süßungsmittel

- andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel

- Zusatzstoffe für Säuglings- und Kleinkindernahrung

(18)

Angabe von Zusatzstoffen in der Zutatenliste

„ Klassenname (beschreibt den technologischen Zweck) und

„ Name oder E-Nummer des verwendeten Zusatzstoffs

Beispiel:

„Konservierungsstoff: Sorbinsäure“ oder

„Konservierungsstoff: E 200“

(19)

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

„ Datum, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält

„ Angabe unverschlüsselt:

„mindestens haltbar bis (Tag/Monat/Jahr)“

„ Evtl. Hinweis auf die Einhaltung bestimmter Aufbewahrungsbedingungen

(20)

Ablauf des MHD

„ Wer ein Lebensmittel nach Ablauf des MHD in den Verkehr bringt, übernimmt im Rahmen

seiner Sorgfaltspflicht die Verantwortung für das Produkt.

„ Der Verbraucher, der in seinem Vorrat zu Hause ein Lebensmittel hat, dessen MHD abgelaufen ist, muss z. B. durch Prüfung von Geruch und Aussehen selbst entscheiden, ob es ihm noch zum Verzehr geeignet erscheint.

(21)

Verbrauchsdatum

„ Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln ( mögliche Gesundheitsgefahr ) anstelle des MHD vorgeschrieben

„ Angabe unverschlüsselt:

„verbrauchen bis:“ (Tag/Monat/ggf. Jahr)

„ Hinweis auf die Aufbewahrungsbedingungen

(22)

Ablauf des Verbrauchsdatums

„ Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen sehr leicht verderbliche Lebensmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Beispiel: frisches Hackfleisch

„ Sie sollen ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gegessen werden, weil sie bereits verdorben sein können und daher eine unmittelbare

Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist.

(23)

Quid

:quantitative ingredients declaration

= Mengenkennzeichnung von Zutaten:

Die Menge einer Zutat muss prozentual angegeben werden, z. B. wenn

„ die Zutat in der Verkehrsbezeichnung genannt wird,

„ die Verkehrsbezeichnung darauf hindeutet, dass das Lebensmittel die Zutat enthält,

„ die Zutat auf dem Etikett durch Worte, Bilder oder eine grafische Darstellung hervorgehoben ist.

(24)

Nährwertkennzeichnung

„ Freiwillig immer möglich

„ Verpflichtend, wenn „nährwertbezogene Angaben“ gemacht werden Ö Beispiel: „ fettarm “, „ eiweißreich „

„ gilt nicht nur für die Fertigpackung, sondern auch für lose Ware und in der Gastronomie

(25)

Nährwertbezogene Angabe

„ Verpflichtend, wenn „nährwertbezogene“

Darstellung oder Aussage darüber,

dass ein Lebensmittel aufgrund seines Energiegehaltes oder Nährstoffgehaltes

besondere Nährwert-Eigenschaften besitzt z.B.: reich an Vitamin C, mit Balaststoff, wenig z.B.: reich an Vitamin C, mit Balaststoff, wenig Kochsalz

Kochsalz

(26)

Entweder Vier Nährwertangaben

„ Brennwert ( in kJ und kcal / 100g100g )

„ Eiweiß

„ Kohlenhydrate

„ Fett

(27)

-oder acht Nährwertangaben

„ Brennwert

„ Eiweiß

„ Kohlenhydrate Î davon Zucker

„ Fett

Î davon gesättigte Fettsäuren

„ Ballaststoffe

„ Natrium

(28)

Weitere Kennzeichnungsbeispiele

(29)

„ Zusätzlich zu den Angaben nach der LMKV:

„ mit der Verkehrsbezeichnung: „tiefgefroren“, „tiefgekühlt“,

„Tiefkühlkost, „ gefrostet“

„ Lagerung (Temperatur oder erforderliche Anlage)

„ „nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“

„ Feststellung der Partie

(30)

Wein: Pflicht- und fakultative Angaben

(31)

„ Regelung alt und neu:

„ bislang: VO (EG) 256/97 über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten

„ neu: VO (EG) 1829/2003 v. 22.09.2003 über genetisch veränderte lebensmittel und Futtermittel

„ VO (EG) 1830/2003 v. 22.09.2003 über die

Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der RL 2001/18/EG

(32)

„ Ort der Kennzeichnung:

„ Bei Fertigpackungen im Zutatenverzeichnis in Klammer gleich hinter der betreffenden Zutat oder als Fußnote bezogen auf diese Zutat

„ Lose Ware: auf dem Schild an der Ware, Speisekarte

„ Kennzeichnungstext

„ „enthält genetisch veränderten MaisMais“

„ „enthält aus genetisch veränderten MaisMais hergestellte StäStärkerke“

(33)

„ Kennzeichnungspflichtig

„ Alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus genetisch

veränderten Organismen (GVO) hergestellt sind, gleich ob die genetische Veränderung nachweisbar ist oder nicht ( Öl aus genetisch veränderten Sojabohnen)

„ Alle Lebensmittel, die selbst ein genetisch veränderter Organismus sind ( Kartoffel, Tomate; Fisch (lebend)

„ Alle Lebensmittel, die genetisch veränderte Organismen enthalten ( Weizenbier mit genetisch veränderter Hefe )

„ Alle Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die zufällige oder technisch unvermeidbaren Spuren von GVO enthalten, wenn der Anteil mehr als 0,9% des Lebensmittels bzw. der Lebensmittel-Zutat ausmacht

(34)

„ Nicht kennzeichnungspflichtig:

„ Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit genetisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden ( weil „mit“ GVO hergestellt)

„ GVO-Lebensmittel und –Lebensmittelzutaten in Lebensmitteln unter dem Schwellenwert von 0,9 %

(Anteil ist zufällig oder technisch nicht zu vermeiden)

„ Lebensmittel, die mit Hilfe von genetisch produzierten Enzymen hergestellt werden ( Chymosin im Käse, Amylase im Brot )

„ Zusatzstoffe oder Aromen, die mit Hilfe von genetisch

veränderten Mikroorganismen hergestellt werden (Glutamat, Tryptophan)

(35)

„Kennzeichnungspflichtig

„ Gesonderter Hinweis auf die neuen Eigenschaften eines Lebensmittels zu „genetisch verändert“

- bei Auswirkungen auf die Gesundheit bestimmter Gruppen ( z.B. Allergiker);

- bei Verletzung ethischer und religiöser Gefühle (z.B.

tierisches Gen auf ein pflanzliches Lebensmittel):

„ neue Zusammensetzung des Lebensmittels durch GVO

„ neuer Nährwert des Lebensmittels durch GVO

(36)

Nur für Lebensmittel, die

- nicht aus GVO bestehen oder aus solchen hergestellt wurden - nicht unter Verwendung von Stoffen hergestellt wurden, die aus

GVO bestehen und solche erhalten

- nicht von Tieren stammen, denen mit Hilfe gentechnischer

Verfahren hergestellte Futtermittel, Futtermittelzusatzstoffe oder Arzneimittel verabreicht wurden

(37)

„ Verpflichtend:

Anschrift oder Codenummer der Kontrollstelle, z. B. DE-001-Öko-Kontrollstelle

„ Freiwillig:

Bei Produkten mit mindestens 95 % Zutaten

ökologischen Ursprungs EU-Ökosiegel und/oder Biosiegel

(38)

„ Zeichen der Europäischen Union

„ für ökologisch erzeugte Produkte nach der EG- Öko-Verordnung (mindestens 95 % Zutaten

ökologischen Ursprungs)

„ keine darüber hinaus gehenden Anforderungen

„ zusätzlich verwendet werden können

Verbandszeichen der Öko-Anbauverbände sowie die Eigenmarken des Handels oder der

Hersteller, wenn deren Bedingungen erfüllt sind

des ökologischen Landbaus

(39)

„ „3-Korn-Fruchtmüsli 80% der Zutaten aus ökologischem Landbau“

„ Zutatenverzeichnis: Weizenflocken*,

Roggenflocken*, Haferflocken*, Sultaninen*, Haselnusskerne, getrocknete Blaubeeren

* aus kontrolliert ökologischem Anbau

mind. 70% der Zutaten aus ÖLB

(40)

„ Bestrahlung: „ bestrahlt „ oder „ mit ionisierenden Strahlen behandelt „ ( z. Zt. nur für getrocknete Kräuter zugelassen)

„ Obst und Gemüse: Ursprungsland, ggf. Sorte, ggf. Klasse,

„konserviert mit Thiabendazol“ ( Südfrüchte )

„ Eier: Güteklasse, Gewichtsklasse, Kenn-Nummer der Packstelle, MHD, Verbraucherhinweis

„ Los-Kennzeichnung

(41)

„ Milch: Verkehrsbezeichnung, Fettgehalt, Erhitzungsverfahren, ggf. Homogenisierung

„ Käse: Standardsorte/ Käsegruppe, Fettgehaltsstufe/ Fett in der Trockenmasse (Fett i. Tr.)

„ mit Schutzgas behandelt: „ unter Schutzatmosphäre verpackt „

„ nicht zwingend: geschützte Ursprungsbezeichnung ( g.U. ) z.B. „Allgäuer Emmentaler“ geschützte geographische

Angabe ( g.g.A. ) z.B. Nürnberger Lebkuchen

(42)

Ort und Art der Etikettierung

„ Anbringen des Etiketts am Fleisch oder an der Verpackung

„ Bei Abgabe von loser Ware an den Verbraucher in schriftlicher, deutlich sichtbarer Form am

Verkaufsort ( z.B. Schild an der Ware )

„ Grundsätzlich müssen alle Angaben für den Verbraucher gut sichtbar und der jeweiligen Ware eindeutig zuzuordnen sein

(43)

Besonderheiten bei der Etikettierung von Rindfleisch :

„ Frisches Rindfleisch

„ Rinderhackfleisch ( fein zerkleinert oder durchgedreht )

„ Rinder - und Kalbsgulasch

„ gemischtes Hackfleisch bzw. Gulasch mit mindestens 50 % Rindfleischanteil

„ Rinderknochen mit Rindfleischanteil

(44)

Verbindliche Etikettierungsangaben

„ Referenznummer oder -code

„ Geburtsland:...„ geboren in ...“

„ Aufzuchtsland:...„ gemästet in ...“

„ Schlachtung:...„ geschlachtet in ...“

„ Schlachthof

„ Zerlegung:...„ zerlegt in...“

„ Zerlegebetrieb(e)

(45)

Öko- Verordnung

Obligatorische Etikettierung

Freiwillige Etikettierung

(46)

erforderliche Angaben für Frischfisch, Räucherfisch und bearbeitete TK-

Fischerzeugnisse, rohe und bearbeitete, frische und gefrorene Krebs-und Weichtiere

„ Deutsche Handelsbezeichnung der Fisch-, Krebs- oder Weichtierart ( Ergänzung mit dem

wissenschaftlichen Namen möglich ) z.B.:Räucherlachs ( Salmo Salar )ucherlachs ( Salmo Salar )

„ Produktionsmethode z.B.: AquakulturAquakultur

„ Fanggebiet z. B.: NordseeNordsee

(47)

Ort und Art der Etikettierung

„ Anbringen des Etiketts an der Verpackung

„ Bei Abgabe von loser Ware an den Verbraucher in schriftlicher, deutlich sichtbarer Form am

Verkaufsort ( z.B. Schild an der Ware oder Aushang )

„ Grundsätzlich müssen alle Angaben für den Verbraucher gut sichtbar und der jeweiligen Ware eindeutig zuzuordnen sein

(48)

Ort und Art der Etikettierung

„ auf der Verpackung

„ auf dem Ei

(49)

„ Güteklasse z. B.: A oder frischz. B.: A frisch

„ Gewichtsklasse z. B.: L oder z. B.: L grogroß 63-72,9gß

„ Anzahl der Eier

„ MHD ( höchstens bis 28. Tagbis 28. Tag n. d. Legen )

„ Verbraucherhinweis

„ Art der Legehennenhaltung ( ab 01.01.04 )

„ Name, Anschrift und Kenn-Nummer der Packstelle

(50)

„„ Nur beim Erzeuger ab Hof, Nur beim Erzeuger ab Hof, öörtlichen Markt oder rtlichen Markt oder Verkauf an der Haust

Verkauf an der Haustüüre:re:

„ Schild oder Begleitzettel: MHDMHD

„ Verbraucherhinweis: Eier bei Eier bei

KüKühlschranktemperatur aufbewahren und nach hlschranktemperatur aufbewahren und nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums

Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen!

durcherhitzen!

(51)

„ Legehennenhaltung:

„ Freiland: je Huhn 10 qm Auslauf im Freien 10 qm Auslauf im Freien

„ Boden: Stallhaltung max. 7 HStallhaltung max. 7 Hüühner pro qm hner pro qm

„ Käfig- oder Batteriehaltung:je Käfig 3-5 Hühner u. mind. 0,045 qm pro Huhn

(52)

„ Haltungsform: (0) =Öko; (01) = Freiland; (02 ) = Bodenhaltung; (03) = Käfighaltung

„ Herkunft des Eis: Herkunftsland u. Herkunftsland u.

Erzeugerbetrieb ( Legebetrieb und Stallnummer ) Erzeugerbetrieb ( Legebetrieb und Stallnummer )

„ z. B.: 01- DE- 07020-01

(53)

tierische Lebensmittel: Aussagekraft

„ Betrieb, in dem das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde, ist ermittelbar

„ Rückschlüsse auf Transportwege für Verbraucher möglich

„ Keine Aussage über die Herkunft der Rohstoffe

(54)

Bestandteile

„ Name oder Kennbuchstaben des EU-Mitgliedslandes

„ Veterinärkontrollnummer des Betriebs,

in Deutschland z. T. mit der Abkürzung für das Bundesland

„ Abkürzung für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft

D - BY 123 EWG

(55)

„ Seit 10. Nov. 04, Übergang bis 24. Nov. 05:

„ Wegfall der 25% Regel bei zusammengesetzten Zutaten ( d. h.: alle Zutaten eines Lebensmittels mit Mengenanteil unter 25% sind nun im

Zutatenverzeichnis aufzuführen) z.B. für: XYXY-- Salat

Salat: (50% Mayonnaise ( pfl. Öl, Eigelb, Essig,..), 20% Fleischbrät, 20% Gurken 10% Mais)

„ Neu: 2% Regel für zusammengesetzte Zutaten

(56)

„ Kennzeichnung allergener Zutaten und Lebensmittel auf Fertigpackungen: z. B.

„ Glutenhaltiges Getreide und Erzeugnisse daraus

„ Eier und Erzeugnisse daraus

„ Fisch und Erzeugnisse daraus

„ Erdnüsse und Erzeugnisse daraus

„ Soja und Erzeugnisse daraus

„ Milch und Erzeugnisse daraus

„ Schalenfrüchte ( Nüsse) und Erzeugnisse daraus

„ Sellerie und Erzeugnisse daraus

(57)

„ verbesserte Kennzeichnung von loser Ware, einschließlich der Kennzeichnung allergener Zutaten und Lebensmittel

„ Hinweis zum Schluss: „Qualität und Preis stehen im engen Zusammenhang zueinander, auch bei

Lebensmitteln!“

„ Vielen Dank für Ihre Geduld und Ausdauer!

(58)

Anschrift:

LGL Dr. Werkmeister Eggenreuther Weg 43

91058 Erlangen

Telefon 09131 / 764-340 Fax 09131 / 764-601

E-Mail: knut.werkmeister@lgl.bayern.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Maßnahmen darf erst nach dem auf dem Zuwendungsbescheid angegebenen Datum begonnen werden?.  Die Einrichtungen sind ab diesem Zeitpunkt selbst für die Durchführung der Maßnahmen

Gemäß der Zuständigkeit des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen (PsychKG) wurde der KVD hinzugezogen, welcher den Mann in die Klinik begleitete.. Dort ergab ein

Dezember 2019, gemäß des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen (PsychKG) in ein Krankenhaus gebracht.. Um 17 Uhr zog die Polizei eine KVD-Streife in der Wohnung des Mannes

Corona-Hygieneregeln Restaurant Zwischenzeit Stand: 14.05.2020/EHA Mitarbeiter, die nicht im Service oder in der Küche arbeiten.  Zutritt zum Restaurant nur

Weil er nicht ansprechbar war, verständigte der KVD einen Rettungswagen, der den Mann ins Krankenhaus "Zum Guten Hirten" brachte. In der Klinik wurde bei dem 44-jährigen

Da kaum eine Kommunikation mit ihr möglich war, verständigten die Einsatzkräfte einen Rettungswagen, der die Frau in die Klinik brachte.. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest

Trotz der mangelnden Transparenz bezüglich der Rohstoffe, die für die Herstellung dieses importierten Biodiesels verwendet werden, ist davon auszugehen, dass Palmöl der

Und mehr Verkehr erhöht dann wieder die Will man nun die aktuellen Verkehrs- Zentralität der Einrichtungen. Attraktivität des Verkehrs senken, bzw. ein Wieder Stau. Wiirde