Wichtige
Kennzeichnungselemente auf verpackten Lebensmitteln und an lose Ware
Kennzeichnung loser Ware
Schild auf oder an dem Lebensmittel bei:
loser Ware z. B.: Wurst, Bonbonsz. B.: Wurst, Bonbons
Fertigpackungen, die in der Verkaufsstätte
hergestellt werden, zur alsbaldigen Abgabe, nicht in Selbstbedienung z. B. Becher mit Fleischsalat in Bedienung
z. B. Becher mit Fleischsalat in Bedienung
Beispiel: Obst
Orangen ( Art und Sorte) Spanien (Herkunft oder –land) Klasse I (EG-Güteklasse = Qualität der Ware) 4,50€ (Preis pro kg, 100g, Bund oder Stück) gewachst (Behandlungsverfahren und die Verwendung von Zusatzstoffen)
Beispiel: Wurstware
frische Gelbwurst
mit Phosphat mit Geschmacksverstärker
100 Gramm 1,09
Erklärung
:frische Gelbwurst Verkehrsbezeichnung mit Phosphat
mit Geschmacksverstärker
100 Gramm 1,09 Preisangabe
technologisch wirksame Zusatzstoffe
Beispiele für technologisch wirksame Zusatzstoffe:
„ mit Farbstoff „ für künstliche Farbstoffe ( gilt nicht für färbende Lebensmittel )
„ mit Konservierungsstoff „ oder „ konserviert „
„ mit Nitritpökelsalz „
„ mit Nitrat „
„ mit Nitritpökelsalz und Nitrat „
„ mit Süßungsmittel „ für Zuckeraustauschstoffe / Süßungsmittel ( i. V. m. der Verkehrsbezeichnung bei Fertigpackungen )
„ mit Geschmacksverstärker „ für Geschmacksverstärker
Ort der Kennzeichnung von technologisch wirksamen Zusatzstoffen:
auf dem Schild an der Ware
auf Speise- und Getränkekarten ( z. B. Hochzahlen )( z. B. Hochzahlen )
„Kladdenlösung“: in einem Aushang aller bei der
Herstellung verwendeten Zusatzstoffe, in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
Kennzeichnung von Fertigpackungen
Was ist eine Fertigpackung ?
Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art
in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen
Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses kann ohne Öffnen oder merkliche Änderung der
Verpackung nicht verändert werden
Beispiel:
Verkehrs- bezeichnung
Füllmenge/
Ergiebigkeit Mindest-
haltbarkeitsdatum Zutaten-
verzeichnis Hersteller/
Anschrift Los-
Kennzeichnung Nährwert-
kennzeichnung
Verkehrsbezeichnung = „Name“ des Produktes
in Rechtsvorschriften festgelegt oder z. B.: Markenbutter
z. B.: Markenbutter
nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblich z.B.: Bierschinken
z.B.: Bierschinken oder
eine Beschreibung des Lebensmittels z. B.: Mexiko
z. B.: Mexiko--Salat (Mais, Paprika, Bohnen in Salat (Mais, Paprika, Bohnen in Joghurtdressing )
Joghurtdressing )
Herstellerangabe
Herkunftsnachweis der Ware
Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers ( postalische Zustellmöglichkeit )
Füllmengenangabe
nach Volumen für flüssige Lebensmittel
nach Gewicht für andere Lebensmittel Beispiele für Nennfüllmengen von
Fertigpackungen mit Lebensmitteln:
Ö z. B. „ Frische Milch „ :EG-Werte 0,20-0,25- 0,50-0,75-1-2 ( Liter )
Ö Abtropfgewicht: Angabe der gesamten Füllmenge und das Abtropfgewicht bei Lebensmitteln in Aufgußflüssigkeiten
Zutatenverzeichnis:
Aufzählung aller Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
zum Zeitpunkt der Herstellung
Zutat ist jeder Stoff einschließlich der Zusatzstoffe, der:
bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet wird und
unverändert oder verändert im Lebensmittel vorhanden ist z.B.: z.B.:
Nitritp
Nitritpöökelsalz wird zu Nitrosokelsalz wird zu Nitroso-H-Häämoglobinmoglobin
Zusatzstoffe in Verwendung als
technologischer oder „humaner“ Zweck (nichttechnolgisch: Amylase n. d. Backen)
Ö Gruppeneinteilung
ZusatzstoffzulassungsV:
- Farbstoffe
- Süßungsmittel
- andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel
- Zusatzstoffe für Säuglings- und Kleinkindernahrung
Angabe von Zusatzstoffen in der Zutatenliste
Klassenname (beschreibt den technologischen Zweck) und
Name oder E-Nummer des verwendeten Zusatzstoffs
Beispiel:
„Konservierungsstoff: Sorbinsäure“ oder
„Konservierungsstoff: E 200“
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Datum, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält
Angabe unverschlüsselt:
„mindestens haltbar bis (Tag/Monat/Jahr)“
Evtl. Hinweis auf die Einhaltung bestimmter Aufbewahrungsbedingungen
Ablauf des MHD
Wer ein Lebensmittel nach Ablauf des MHD in den Verkehr bringt, übernimmt im Rahmen
seiner Sorgfaltspflicht die Verantwortung für das Produkt.
Der Verbraucher, der in seinem Vorrat zu Hause ein Lebensmittel hat, dessen MHD abgelaufen ist, muss z. B. durch Prüfung von Geruch und Aussehen selbst entscheiden, ob es ihm noch zum Verzehr geeignet erscheint.
Verbrauchsdatum
Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln ( mögliche Gesundheitsgefahr ) anstelle des MHD vorgeschrieben
Angabe unverschlüsselt:
„verbrauchen bis:“ (Tag/Monat/ggf. Jahr)
Hinweis auf die Aufbewahrungsbedingungen
Ablauf des Verbrauchsdatums
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen sehr leicht verderbliche Lebensmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Beispiel: frisches Hackfleisch
Sie sollen ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gegessen werden, weil sie bereits verdorben sein können und daher eine unmittelbare
Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist.
Quid
:quantitative ingredients declaration= Mengenkennzeichnung von Zutaten:
Die Menge einer Zutat muss prozentual angegeben werden, z. B. wenn
die Zutat in der Verkehrsbezeichnung genannt wird,
die Verkehrsbezeichnung darauf hindeutet, dass das Lebensmittel die Zutat enthält,
die Zutat auf dem Etikett durch Worte, Bilder oder eine grafische Darstellung hervorgehoben ist.
Nährwertkennzeichnung
Freiwillig immer möglich
Verpflichtend, wenn „nährwertbezogene Angaben“ gemacht werden Ö Beispiel: „ fettarm “, „ eiweißreich „
gilt nicht nur für die Fertigpackung, sondern auch für lose Ware und in der Gastronomie
Nährwertbezogene Angabe
Verpflichtend, wenn „nährwertbezogene“
Darstellung oder Aussage darüber,
dass ein Lebensmittel aufgrund seines Energiegehaltes oder Nährstoffgehaltes
besondere Nährwert-Eigenschaften besitzt z.B.: reich an Vitamin C, mit Balaststoff, wenig z.B.: reich an Vitamin C, mit Balaststoff, wenig Kochsalz
Kochsalz
Entweder Vier Nährwertangaben
Brennwert ( in kJ und kcal / 100g100g )
Eiweiß
Kohlenhydrate
Fett
-oder acht Nährwertangaben
Brennwert
Eiweiß
Kohlenhydrate Î davon Zucker
Fett
Î davon gesättigte Fettsäuren
Ballaststoffe
Natrium
Weitere Kennzeichnungsbeispiele
Zusätzlich zu den Angaben nach der LMKV:
mit der Verkehrsbezeichnung: „tiefgefroren“, „tiefgekühlt“,
„Tiefkühlkost, „ gefrostet“
Lagerung (Temperatur oder erforderliche Anlage)
„nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“
Feststellung der Partie
Wein: Pflicht- und fakultative Angaben
Regelung alt und neu:
bislang: VO (EG) 256/97 über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten
neu: VO (EG) 1829/2003 v. 22.09.2003 über genetisch veränderte lebensmittel und Futtermittel
VO (EG) 1830/2003 v. 22.09.2003 über die
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der RL 2001/18/EG
Ort der Kennzeichnung:
Bei Fertigpackungen im Zutatenverzeichnis in Klammer gleich hinter der betreffenden Zutat oder als Fußnote bezogen auf diese Zutat
Lose Ware: auf dem Schild an der Ware, Speisekarte
Kennzeichnungstext
„enthält genetisch veränderten MaisMais““
„enthält aus genetisch veränderten MaisMais hergestellte StäStärkerke“
Kennzeichnungspflichtig
Alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus genetisch
veränderten Organismen (GVO) hergestellt sind, gleich ob die genetische Veränderung nachweisbar ist oder nicht ( Öl aus genetisch veränderten Sojabohnen)
Alle Lebensmittel, die selbst ein genetisch veränderter Organismus sind ( Kartoffel, Tomate; Fisch (lebend)
Alle Lebensmittel, die genetisch veränderte Organismen enthalten ( Weizenbier mit genetisch veränderter Hefe )
Alle Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die zufällige oder technisch unvermeidbaren Spuren von GVO enthalten, wenn der Anteil mehr als 0,9% des Lebensmittels bzw. der Lebensmittel-Zutat ausmacht
Nicht kennzeichnungspflichtig:
Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit genetisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden ( weil „mit“ GVO hergestellt)
GVO-Lebensmittel und –Lebensmittelzutaten in Lebensmitteln unter dem Schwellenwert von 0,9 %
(Anteil ist zufällig oder technisch nicht zu vermeiden)
Lebensmittel, die mit Hilfe von genetisch produzierten Enzymen hergestellt werden ( Chymosin im Käse, Amylase im Brot )
Zusatzstoffe oder Aromen, die mit Hilfe von genetisch
veränderten Mikroorganismen hergestellt werden (Glutamat, Tryptophan)
Kennzeichnungspflichtig
Gesonderter Hinweis auf die neuen Eigenschaften eines Lebensmittels zu „genetisch verändert“
- bei Auswirkungen auf die Gesundheit bestimmter Gruppen ( z.B. Allergiker);
- bei Verletzung ethischer und religiöser Gefühle (z.B.
tierisches Gen auf ein pflanzliches Lebensmittel):
neue Zusammensetzung des Lebensmittels durch GVO
neuer Nährwert des Lebensmittels durch GVO
Nur für Lebensmittel, die
- nicht aus GVO bestehen oder aus solchen hergestellt wurden - nicht unter Verwendung von Stoffen hergestellt wurden, die aus
GVO bestehen und solche erhalten
- nicht von Tieren stammen, denen mit Hilfe gentechnischer
Verfahren hergestellte Futtermittel, Futtermittelzusatzstoffe oder Arzneimittel verabreicht wurden
Verpflichtend:
Anschrift oder Codenummer der Kontrollstelle, z. B. DE-001-Öko-Kontrollstelle
Freiwillig:
Bei Produkten mit mindestens 95 % Zutaten
ökologischen Ursprungs EU-Ökosiegel und/oder Biosiegel
Zeichen der Europäischen Union
für ökologisch erzeugte Produkte nach der EG- Öko-Verordnung (mindestens 95 % Zutaten
ökologischen Ursprungs)
keine darüber hinaus gehenden Anforderungen
zusätzlich verwendet werden können
Verbandszeichen der Öko-Anbauverbände sowie die Eigenmarken des Handels oder der
Hersteller, wenn deren Bedingungen erfüllt sind
des ökologischen Landbaus
„3-Korn-Fruchtmüsli 80% der Zutaten aus ökologischem Landbau“
Zutatenverzeichnis: Weizenflocken*,
Roggenflocken*, Haferflocken*, Sultaninen*, Haselnusskerne, getrocknete Blaubeeren
* aus kontrolliert ökologischem Anbau
mind. 70% der Zutaten aus ÖLB
Bestrahlung: „ bestrahlt „ oder „ mit ionisierenden Strahlen behandelt „ ( z. Zt. nur für getrocknete Kräuter zugelassen)
Obst und Gemüse: Ursprungsland, ggf. Sorte, ggf. Klasse,
„konserviert mit Thiabendazol“ ( Südfrüchte )
Eier: Güteklasse, Gewichtsklasse, Kenn-Nummer der Packstelle, MHD, Verbraucherhinweis
Los-Kennzeichnung
Milch: Verkehrsbezeichnung, Fettgehalt, Erhitzungsverfahren, ggf. Homogenisierung
Käse: Standardsorte/ Käsegruppe, Fettgehaltsstufe/ Fett in der Trockenmasse (Fett i. Tr.)
mit Schutzgas behandelt: „ unter Schutzatmosphäre verpackt „
nicht zwingend: geschützte Ursprungsbezeichnung ( g.U. ) z.B. „Allgäuer Emmentaler“ geschützte geographische
Angabe ( g.g.A. ) z.B. Nürnberger Lebkuchen
Ort und Art der Etikettierung
Anbringen des Etiketts am Fleisch oder an der Verpackung
Bei Abgabe von loser Ware an den Verbraucher in schriftlicher, deutlich sichtbarer Form am
Verkaufsort ( z.B. Schild an der Ware )
Grundsätzlich müssen alle Angaben für den Verbraucher gut sichtbar und der jeweiligen Ware eindeutig zuzuordnen sein
Besonderheiten bei der Etikettierung von Rindfleisch :
Frisches Rindfleisch
Rinderhackfleisch ( fein zerkleinert oder durchgedreht )
Rinder - und Kalbsgulasch
gemischtes Hackfleisch bzw. Gulasch mit mindestens 50 % Rindfleischanteil
Rinderknochen mit Rindfleischanteil
Verbindliche Etikettierungsangaben
Referenznummer oder -code
Geburtsland:...„ geboren in ...“
Aufzuchtsland:...„ gemästet in ...“
Schlachtung:...„ geschlachtet in ...“
Schlachthof
Zerlegung:...„ zerlegt in...“
Zerlegebetrieb(e)
Öko- Verordnung
Obligatorische Etikettierung
Freiwillige Etikettierung
erforderliche Angaben für Frischfisch, Räucherfisch und bearbeitete TK-
Fischerzeugnisse, rohe und bearbeitete, frische und gefrorene Krebs-und Weichtiere
Deutsche Handelsbezeichnung der Fisch-, Krebs- oder Weichtierart ( Ergänzung mit dem
wissenschaftlichen Namen möglich ) z.B.:RRääucherlachs ( Salmo Salar )ucherlachs ( Salmo Salar )
Produktionsmethode z.B.: AquakulturAquakultur
Fanggebiet z. B.: NordseeNordsee
Ort und Art der Etikettierung
Anbringen des Etiketts an der Verpackung
Bei Abgabe von loser Ware an den Verbraucher in schriftlicher, deutlich sichtbarer Form am
Verkaufsort ( z.B. Schild an der Ware oder Aushang )
Grundsätzlich müssen alle Angaben für den Verbraucher gut sichtbar und der jeweiligen Ware eindeutig zuzuordnen sein
Ort und Art der Etikettierung
auf der Verpackung
auf dem Ei
Güteklasse z. B.: A oder frischz. B.: A frisch
Gewichtsklasse z. B.: L oder z. B.: L grogroß 63-72,9gß
Anzahl der Eier
MHD ( höchstens bis 28. Tagbis 28. Tag n. d. Legen )
Verbraucherhinweis
Art der Legehennenhaltung ( ab 01.01.04 )
Name, Anschrift und Kenn-Nummer der Packstelle
Nur beim Erzeuger ab Hof, Nur beim Erzeuger ab Hof, öörtlichen Markt oder rtlichen Markt oder Verkauf an der Haust
Verkauf an der Haustüüre:re:
Schild oder Begleitzettel: MHDMHD
Verbraucherhinweis: Eier bei Eier bei
KüKühlschranktemperatur aufbewahren und nach hlschranktemperatur aufbewahren und nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums
Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen!
durcherhitzen!
Legehennenhaltung:
Freiland: je Huhn 10 qm Auslauf im Freien 10 qm Auslauf im Freien
Boden: Stallhaltung max. 7 HStallhaltung max. 7 Hüühner pro qm hner pro qm
Käfig- oder Batteriehaltung:je Käfig 3-5 Hühner u. mind. 0,045 qm pro Huhn
Haltungsform: (0) =Öko; (01) = Freiland; (02 ) = Bodenhaltung; (03) = Käfighaltung
Herkunft des Eis: Herkunftsland u. Herkunftsland u.
Erzeugerbetrieb ( Legebetrieb und Stallnummer ) Erzeugerbetrieb ( Legebetrieb und Stallnummer )
z. B.: 01- DE- 07020-01
tierische Lebensmittel: Aussagekraft
Betrieb, in dem das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde, ist ermittelbar
Rückschlüsse auf Transportwege für Verbraucher möglich
Keine Aussage über die Herkunft der Rohstoffe
Bestandteile
Name oder Kennbuchstaben des EU-Mitgliedslandes
Veterinärkontrollnummer des Betriebs,
in Deutschland z. T. mit der Abkürzung für das Bundesland
Abkürzung für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft
D - BY 123 EWG
Seit 10. Nov. 04, Übergang bis 24. Nov. 05:
Wegfall der 25% Regel bei zusammengesetzten Zutaten ( d. h.: alle Zutaten eines Lebensmittels mit Mengenanteil unter 25% sind nun im
Zutatenverzeichnis aufzuführen) z.B. für: XYXY-- Salat
Salat: (50% Mayonnaise ( pfl. Öl, Eigelb, Essig,..), 20% Fleischbrät, 20% Gurken 10% Mais)
Neu: 2% Regel für zusammengesetzte Zutaten
Kennzeichnung allergener Zutaten und Lebensmittel auf Fertigpackungen: z. B.
Glutenhaltiges Getreide und Erzeugnisse daraus
Eier und Erzeugnisse daraus
Fisch und Erzeugnisse daraus
Erdnüsse und Erzeugnisse daraus
Soja und Erzeugnisse daraus
Milch und Erzeugnisse daraus
Schalenfrüchte ( Nüsse) und Erzeugnisse daraus
Sellerie und Erzeugnisse daraus
verbesserte Kennzeichnung von loser Ware, einschließlich der Kennzeichnung allergener Zutaten und Lebensmittel
Hinweis zum Schluss: „Qualität und Preis stehen im engen Zusammenhang zueinander, auch bei
Lebensmitteln!“
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ausdauer!