• Keine Ergebnisse gefunden

Info_11_Marktstaende.pdf [1753]

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Info_11_Marktstaende.pdf [1753]"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen

Freie

Hansestadt Bremen

Info_11_Marktstaende.pdf Rev.01 Stand: 13.05.2016

Ersteller: FB2 Seite 1 von 1

Informationen über die Mindestanforderungen an Verkaufsstände auf Wochenmärkten

Infoblatt Nr.: 11 Stand 13.05.2016

Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, daß sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Sie dürfen dazu auf Wochenmärkten nur aus Verkaufsständen abgegeben werden, die folgenden Mindestanforderungen genügen (Ausnahme: pflanzliche unverarbeitete Lebensmittel):

• Innenwände müssen glatt, fugenlos und abwaschbar sein. Bei Verkaufsanhängern sind innen vorhandene Reifen und Außenwände mind. mit einer abwaschbaren Plane abzuhängen.

• Der Verkaufsstand muß mit einer Überdachung versehen sein, die ausreichend gegen nach- teilige Witterungseinflüsse (Regen, Sonne) schützt.

• Die Inneneinrichtung (z.B. Arbeitsflächen) muß leicht zu reinigen sein. Für die Oberflächen sind glatte, abriebfeste, korrosionsfeste und abwaschbare Materialien zu verwenden.

• Der Fußboden muß wasserundurchlässig und leicht zu reinigen sein.

• Eine Handwascheinrichtung ist immer dann erforderlich, wenn es sich um unverpackte Lebensmittel handelt. Dafür ist fließendes Wasser, bei Abgabe leicht verderblicher Lebensmittel fließend warmes Wasser notwendig. Zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände werden Seifenspender und Einmalhandtücher benötigt. Siehe auch Infoblätter 22, 22-1, 22-2

• Das Wasser muss grundsätzlich Trinkwasserqualität haben.

• Für kühlpflichtige Waren müssen Kühleinrichtungen mit Thermometer vorhanden sein.

• Unverpackte Lebensmittel müssen ausreichend gegen nachteilige Beeinflussung (z.B. Berüh- rung, Anhusten) geschützt werden (z.B. Anhustschutz).

Werden in einer Verkaufseinrichtung leicht verderbliche Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht, hat das Personal saubere, waschbare Schutzkleidung zu tragen.

In Verkaufseinrichtungen darf nicht geraucht werden.

Lose, nicht vorverpackte Ware korrekt Bezeichnen, ggf. Zusatzstoffe und Allergene angeben.

Soweit erforderlich auch Qualitätsangaben und Füllmengen auszeichnen. S. Infoblätter 24, 53

Beim Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln ist eine Erstbelehrung bzw. ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Siehe Infoblatt 44

Hinweis

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß Verstöße gegen die einschlägigen Hygienevorschriften mit gebührenpflichtigen Verwarnungen oder auch mit Bußgeldern geahndet werden können. Darüber hinaus können die Stände bei gravierenden Mängeln bis zu deren Beseitigung geschlossen werden.

Rechtsgrundlage:

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl EU L 139, S. 1 ff) in der zur Zeit gültigen Fassung

Die Ausführungen dieses Informationsblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere und eingehende Informationen erhalten Sie:

für Bremen für Bremerhaven

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen

Dienststelle Bremen Dienststelle Bremerhaven

Lötzener Str. 3 Freiladestr. 1

28207 Bremen 27572 Bremerhaven

0421/361 15240 0471/596 15240 Fax 0421/361 15244 Fax 0471/596 13881 e-Mail: office@lmtvet.bremen.de e-Mail: officebhv@lmtvet.bremen.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Walarten sind heute durch Umweltverschmutzung, Lärm und Klimawandel belastet, können sich aber auch in Fischernetzen verfangen oder kollidieren mit Schiffen. Eine große Gefahr

Lebensmittel dürfen in Verkaufsständen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen

(1) Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung nach Anhang II Kapitel XII Nummer

Beispiel: Ich darf meinen

Wohl ohne Übertreibung läßt sich sagen, daß in der uns bekannten Geschichte der Menschheit kaum eine Epoche so sehr von der Bedeutung des Lernens erfüllt war wie das Zeitalter

Diese Entwicklung hat die Fachschaft Jura der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk im Okto- ber 2014 zum Anlass genommen, sich ihrerseits mit einer Tagung diesem Thema

Um eine noch bessere Arbeit im Hauptpersonalrat zu ermöglichen, deine Interessen für dich, aber vor allem auch gemeinsam mit dir nach vorne bringen zu können, haben wir

Als Modellprojekt begann die „Modulare Fortbildungsreihe zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern“ in der