position
Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften
zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis
Holzminden, zweiter Entwurf
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Holzminden
Impressum
Herausgeber:
DGB-Region Niedersachsen-Mitte Otto-Brenner-Str. 1
30159 Hannover
www.niedersachsen-mitte.dgb.de
verantwortlich: Dr. Imke Hennemann-Kreikenbohm
Stand: Februar 2021
Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes:
IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bergbau, Chemie, Energie
EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
IG Metall
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Gewerkschaft der Polizei
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Holzminden
Der Landkreis Holzminden hat den Deutschen Gewerkschaftsbund, Region Nieder- sachsen-Mitte, mit Schreiben vom 10.07.2019, zu einer Stellungnahme zur Neuauf- stellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) eingeladen.
Die DGB-Region Niedersachsen-Mitte begrüßt im Grundsatz den Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Holzminden. Dennoch sind einige Aspekte zu ergänzen:
Zu RROP 1.1.1 03
In unserem reichen Land sind in allen Teilräumen die Lebensverhältnisse alles andere als gleichwertig. Wenn es keine Versorgungsmöglichkeiten gibt, Geschäfte aufgegeben worden, das Handy kein Netz findet, der Bus nur zweimal am Tag und am Wochenende gar nicht mehr fährt, der Weg zur Schule, zum Facharzt, zum Krankenhaus oder ins Kino zur Weltreise wird, dann sind dies keine gleichwertigen Lebensverhältnisse. Dies führt letztlich zur Abwanderung, insbesondere von jungen Menschen.
Es wird eine bedarfsgerechte Grund- und Gesundheitsversorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten, leistungsfähiges Breitband-Internet und eine gute Mobilität im Landkreis gebraucht, um eine Gleichwertigkeit herzustellen. Dies wird nicht ohne ein „In- put der Daseinsvorsorge“ vonstattengehen, um eine vergleichsbaren „Output an Lebensquali- tät“ zu erlangen.
Zu RROP 2.1
Wie unsere Städte und Dörfer aussehen, ist prägend für das Lebensgefühl und die Identität ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Das gilt auch insbesondere für Orte, die von Abwanderung betroffen sind. Im RROP sind gute Aspekte vorhanden, um die Entwicklung der Siedlungs- struktur zu beeinflussen.
Der DGB steht für eine solidarische Gesellschaft, die die Teilhabe aller fördert und so den Menschen ermöglicht sich zu entfalten. Der DGB hat klare Anforderungen an eine solidarische und soziale Siedlungsentwicklung für den Landkreis Holzminden, denn eine gute, faire und so- ziale Siedlungsentwicklung ist ein zentraler Baustein für ein gutes Zusammenleben
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Holzminden
Folgende Punkte sind für den Bereich der Siedlungsentwicklung zu ergänzen:
das Wohnen bezahlbar bleibt,
eine deutliche Ausweitung des öffentlichen Wohnungsbaus,
eine Durchmischung der neu geschaffenen/sanierten Quartiere durch Berücksichti- gung verschiedener Wohnungsgrößen und Preislagen,
Einhaltung von Qualitätsstandards bei Sanierung und Neubau, die die Energieeffizi- enz berücksichtigen und den Klimaschutz dienen,
Aufbau eines altersgerechten Wohnungsbestandes zu bezahlbaren Mietpreisen,
bessere Beratung der energetischen Sanierung unter Ausschöpfung aller Fördermög- lichkeiten von Bundes-, Landes-, Kreismitteln.
Zukunftsweisende Konzepte sind für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten er- forderlich. Die im RROP genannten Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Ar- beitsstätten sind diesbezüglich zu stärken.
Sollten sich aber neue Geschäftsfelder, wie z. B. im digitalen Bereich, in anderen Orten bzw. Ortsteilen, die nicht in zentralen Orten liegen, ansiedeln, dann ist diese Entwicklung nicht von vornherein zu unterbinden. Stattdessen ist aus DGB-Sicht zu prüfen, ob diese Orte als neue Standorte von Arbeitsstätten aufgeführt werden.
Zu RROP 2.2/2.3
Die Versorgung mit Lebensmitteln kann insbesondere für Menschen ohne eigenen PKW oder die aus Altersgründen oder sonstigen Gründen weniger mobil sind, eine große Herausforde- rung darstellen. Eine Minderversorgung kann schwerwiegende Folgen für den Menschen nach sich ziehen.
Eine Versorgung daher allein auf zentrale Orte ausrichten, hält der DGB nicht für zielführend.
Grundzentren sollten zumindest über Dorfläden oder ähnliche strukturelle Einrichtungen ver- fügen, damit auch in der Nähe befindliche Ortsteile versorgt werden können.
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Holzminden
Vielfach sind es Grundzentren also „kein zentraler Ort“, die eine Entwicklungsaufgabe für Er- holung und Tourismus innehaben. Wenn diese kleineren Orte ihrer Entwicklungsaufgabe ge- recht werden sollen, dann bedarf es dort auch eine Nahversorgung im Einzelhandel.
Zu RROP 4
Mobil zu sein gehört zu unserem Alltag. Der DGB fordert für alle Orte im Landkreis Holzmin- den eine Mobilitätsgarantie. Ziel ist es, für alle Menschen eine Anbindung zum schnellen und regelmäßigen Bus- und/oder Bahnangebot herzustellen.