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Schulpartnerschaften ab 2018: Wie Sie Fortschritts- und Zwischenberichte im Mobility Tool erstellen [pdf, 1.26 MB]

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Erasmus+

Schulpartnerschaften (KA229)

Ab Antragsrunde 2018

Leitfaden zur Nutzung des Mobility Tools, Teil 2:

Erstellung von Fortschritts- und Zwischenberichten

Version 1.0 vom 13.06.2019

Inhalt

1. BERICHTERSTATTUNG WÄHREND DER PROJEKTLAUFZEIT ... 2

2. FORTSCHRITTSBERICHTE ... 2

2.1. Erstellen der Berichtsvorlage durch die NA ... 2

2.2. Bearbeitung des Fortschrittsberichts ... 4

2.3. Kapitel im Bericht ... 7

2.3.1. Rahmendaten, Projektidentifikation ... 7

2.3.2. Projektdurchführung ... 8

2.3.3. Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten ... 9

2.3.4. Budget ... 10

2.3.5. Beantragung einer weiteren Vorauszahlung ... 10

2.3.6. Anhänge... 10

2.4. Einreichen des Berichts ... 13

3. ZWISCHENBERICHTE (NUR PROJEKTE LÄNGER ALS 24 MONATE) ... 17

3.1. Wann muss der Zwischenbericht erstellt werden? ... 18

3.2. Beantragung einer weiteren Vorauszahlung ... 18

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1. Berichterstattung während der Projektlaufzeit

In Abhängigkeit von der Projektlaufzeit müssen für Ihr Projekt ein oder mehrere Berichte erstellt werden, mit denen Sie über den Projektfortschritt informieren. Schulpartnerschaften mit einer Laufzeit unter 24 Monaten müssen lediglich einen Abschlussbericht erstellen (keinen Fortschritts- oder Zwischenbericht). Die für Ihr Projekt geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte der Finanzhilfevereinbarung.

Jede beteiligte Einrichtung der Schulpartnerschaft erstellt für die zuständige Nationale Agentur (NA) einen eigenen Fortschrittsbericht im Mobility Tool, falls diese das verlangt. Maßgeblich sind die Berichtstermine in der eigenen Finanzhilfevereinbarung. Die Termine können für Ihre Partnereinrichtungen abweichen. Die Begutachtung der Berichte erfolgt unabhängig von den Berichten der Partnereinrichtungen.

Für deutsche Schulen gelten folgende Termine:

Projektbeginn zwischen dem 01.09. - 31.12.20NN (wobei 20NN das Antragsjahr bezeichnet) Projektlaufzeit Fortschrittsbericht (ohne

Zahlung)

Zwischenbericht (mit weiterer Vorauszahlung) nur für Projekte mit individueller Langzeit- Schülermobilität

12 - 24 Monate --- ---

24 Monate 30.06.20NN+1 ---

25 - 36 Monate (nur Projekte mit individueller Langzeit- Schülermobilität)

30.06.20NN+1 30.06.20NN+2 oder sobald 70% der ersten Voraus- zahlung verbraucht sind

2. Fortschrittsberichte

2.1. Erstellen der Berichtsvorlage durch die NA

Fortschrittsberichte werden im Mobility Tool erstellt und bearbeitet.

Im Gegensatz zu den Schlussberichtsvorlagen, die unmittelbar nach Projektbeginn im Mobility Tool aufgerufen werden können, müssen die Fortschrittsberichtsvorlagen von der jeweiligen Nationalen Agentur (NA) bereitgestellt werden.

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Die NA im PAD erstellt alle Vorlagen ca. einen Monat vor dem anstehenden Berichtstermin.

Wenn Sie die Vorlage früher benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre/-n zuständige/-n Sachbearbeiter/-in beim PAD (www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/beratung.html).

Die Fortschrittsberichtsvorlage ist unter dem Reiter „Berichte“ angelegt.

Ansicht des Bereichs „Berichte“ ohne angelegten Fortschrittsbericht. Es ist nur die Vorlage für den Abschlussbericht sichtbar. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage für den Schlussbericht NICHT für den Fortschrittsbericht verwendet werden kann.

Ansicht des Bereichs „Berichte“ nach Anlegen der Fortschrittsberichtsvorlage durch die NA.

Die Vorlage für den Fortschrittsbericht heißt Zwischen-/Fortschrittsbericht, weil dieselbe Vorlage von Projekten mit Laufzeit über 24 Monaten auch für den Zwischenbericht genutzt wird (Erläuterung siehe 3. Zwischenberichte).

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Die Fortschrittsberichtsvorlage und die Abschlussberichtsvorlage sind beide sichtbar.

Zwischen den Vorlagen für Fortschrittsbericht und Abschlussbericht wechselt man durch Klick auf den jeweiligen Reiter. Es ist wichtig, dass Sie den jeweiligen Bericht in der korrekten Vorlage ausfüllen. Ein Fortschrittsbericht auf dem Abschlussberichtsformular und umgekehrt muss von der NA abgelehnt und neu erstellt werden.

2.2.

Bearbeitung des Fortschrittsberichts

Um die Bearbeitung des Zwischenberichts zu beginnen, klicken Sie auf den Reiter „Berichte“.

Sofern die NA den Bericht für Sie erstellt hat, ist ein Reiter „Zwischen-/Fortschrittsbericht“

sichtbar. Klicken Sie auf den Reiter. Sie sehen eine Zeitleiste, dort ist rechts die Einreichungsfrist (falls zutreffend) sichtbar. Mit dem Button „Entwurf bearbeiten“ gelangen Sie in den Bericht.

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Bitte setzen Sie sich mit der NA in Verbindung, wenn der Bericht einen Monat vor der nächsten Berichtsdeadline nicht sichtbar ist oder wenn die NA Ihnen mitgeteilt hat, dass ein Berichtsformular für Sie erstellt wurde, dies aber nicht der Fall ist.

Es erscheint der Berichtsentwurf.

Sie können den Bericht nun in beliebigen Schritten bearbeiten.

- Um im Bericht zu einer anderen Stelle zu gelangen, klicken Sie entweder auf die entsprechenden Kapitel im Menü links oder scrollen im Bericht selbst.

- Eingaben werden automatisch gespeichert. Wenn Sie den Bericht verlassen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit den bereits eingegebenen Daten weiterarbeiten.

- Im oberen linken Abschnitt werden der Fortschritt bei der Bearbeitung sowie der Zeitpunkt des letzten Speichervorgangs angezeigt.

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- Ein grüner Haken am Ende der Kapitelzeile im Hauptmenü zeigt an, dass im entsprechenden Kapitel alle Pflichteingaben getätigt wurden.

2.3. Kapitel im Bericht

2.3.1. Rahmendaten, Projektidentifikation

Die Daten in diesen Kapiteln sind vorausgefüllt und können nicht bearbeitet werden. Wenn Angaben hier nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an die NA im PAD.

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2.3.2. Projektdurchführung

In diesem Kapitel geben Sie bitte einen Überblick über den bisherigen Projektverlauf und die bisher erzielten Projektergebnisse. Gefragt wird auch nach der Verwendung der Mittel in der Budgetkategorie „Projektmanagement und -durchführung“, nach der Zusammenarbeit mit den Partnereinrichtungen, nach etwaigen Schwierigkeiten im Projektverlauf sowie nach Verbreitungsaktivitäten.

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2.3.3. Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten

Es erfolgt eine automatische Übertragung der Daten aus dem entsprechenden Reiter im Mobility Tool. Es müssen keine zusätzlichen Angaben gemacht werden.

Aufgelistet werden Aktivitäten, die von der koordinierenden Schule in deren Projektdatensatz im Mobility Tool angelegt wurden.

Achtung: Wenn Sie hier keine Aktivitäten sehen können, obwohl schon Mobilitäten stattgefunden haben, bedeutet das, dass die koordinierende Schule noch keine Aktivitäten im Projektdatensatz angelegt hat.

Wenn Sie selbst die koordinierende Schule sind, können Sie diese selbst im Projektdatensatz unter „Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten“ erstellen (vgl. hierzu Kapitel 8.2 in Teil 1 des Leitfadens). Wenn Sie Partnerschule sind, bitten Sie Ihre koordinierende Schule, die Aktivitäten anzulegen.

Wenn Aktivitäten erstellt wurden und Sie bereits Teilnehmer/-innen Ihrer Schule an den Mobilitäten angelegt haben („Gruppen“), erscheinen diese automatisch unter 4.1 im Bericht.

Wenn nicht, können Sie dies im Projektdatensatz nachholen. Bitte tragen Sie Teilnahmen an Mobilitäten immer möglichst bald nach, damit Ihr Bericht aktuell ist.

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2.3.4. Budget

Auch im Budgetteil werden die Zahlen aus der Budgetverwaltung des Mobility Tools automatisch übertragen und müssen für den Bericht nicht neu eingetragen werden. Bitte tragen Sie alle durchgeführten budgetrelevanten Aktivitäten im Mobility Tool ein, bevor Sie den Bericht einreichen.

2.3.5. Beantragung einer weiteren Vorauszahlung

Weitere Vorauszahlungen kommen nur für Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten in Frage, da diese bei Projektbeginn eine geringere erste Vorauszahlung erhalten haben (siehe 3. Zwischenberichte). Sie müssen in der Vorlage unter 5.3. also „nein“ anklicken.

Wenn Sie nichts anklicken, kann der Bericht nicht eingereicht werden. Ihre Schlusszahlung beantragen Sie automatisch mit Einreichen des Abschlussberichts.

2.3.6. Anhänge

Verpflichtend als Anhang hochgeladen werden muss bei allen Zwischenberichten NUR die unterschriebene und eingescannte Ehrenwörtliche Erklärung der zeichnungsberechtigten Person. Insbesondere müssen KEINE Belege hochgeladen werden, auch wenn die Liste unter Anhänge dies suggeriert.

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Sie erhalten die Vorlage der Ehrenwörtlichen Erklärung durch Klick auf den Download-Button am Ende der Liste.

Lassen Sie diese von der zeichnungsberechtigten Person Ihrer Einrichtung unterschreiben, scannen Sie die Erklärung ein und laden Sie diese wie unten beschrieben hoch und markieren Sie die Datei als Ehrenwörtliche Erklärung. Die Ausweisnummer der unterzeichnenden Person wird nicht benötigt.

Zum Hochladen der Anhänge klicken Sie auf den Button „Datei auswählen“, wählen dann die gewünschte Datei auf Ihrem Rechner aus und bestätigen die Auswahl mit „Öffnen“.

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Bitte markieren Sie nach dem Hochladen die Datei, die die Ehrenerklärung enthält, durch Drücken auf die Text-Schaltfläche „beinhaltet Ehrenwörtliche Erklärung“

Die Datei wird dann entsprechend markiert.

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2.4. Einreichen des Berichts

Wenn Sie alle nötigen Eingaben gemacht haben, sind alle Kapitel im Menü mit einem grünen Haken markiert und der Fortschrittsbalken steht auf 100%. Die Schaltfläche

„Übermittlungsprozess beginnen“ wird sichtbar.

Klicken Sie auf die Schaltfläche „Übermittlungsprozess beginnen“:

Wenn Sie die Ehrenerklärung bereits hochgeladen haben, klicken Sie auf nächster Schritt.

Ansonsten holen Sie dies an dieser Stelle nach. Bitte bestätigen Sie anschließend die Datenschutzbestimmungen durch Klick auf „Akzeptieren“.

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In der folgenden Checkliste überprüfen Sie, ob Sie alle aufgelisteten Punkte erledigt haben und bestätigen dies durch Klicken auf die orangefarbene Schaltfläche „nicht erledigt“. Die Schaltfläche ändert die Farbe zu grün mit dem Text „Erledigt“.

Anmerkung: Bitte klicken Sie auch die Punkte „die notwendigen Belege, wie in der Finanzhilfevereinbarung gefordert“ auf grün, auch wenn Sie hier nichts anhängen müssen.

Wenn Sie alle Schritte erledigt haben und alle Flächen grün sind, klicken Sie auf „Nächster Schritt“.

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Im nächsten Schritt müssen Sie die Übermittlung noch einmal bestätigen:

Bestätigen Sie die Übermittlung durch Klick auf „Bericht des Zuschussempfängers übermitteln“. Der Übermittlungsprozess beginnt, die Daten werden gesendet. Der Übermittlungsprozess kann bis zu 15 Minuten dauern.

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Nach erfolgreicher Einreichung erscheint folgende Meldung:

Damit ist die Einreichung abgeschlossen. Ihre Nationale Agentur wird Sie kontaktieren, falls Unterlagen fehlen oder sonstige Korrekturen vorgenommen werden müssen.

Falls dies erforderlich ist, öffnet die NA den Bericht im Mobility Tool erneut für Sie zur Bearbeitung und teilt Ihnen per E-Mail mit, welche Änderungen und Ergänzungen notwendig sind.

Sie können dann notwendige Änderungen (z. B. Ehrenerklärung fehlt, etc.) vornehmen, indem Sie auf den neu erschienenen Button „Bericht des Zuschussempfängers erstellen“ klicken. Der Bericht steht Ihnen dann wieder in der eingereichten Version zur Bearbeitung zur Verfügung, Sie müssen den Bericht also nicht völlig neu beginnen.

Bei Fragen zum Mobility Tool wenden Sie sich bitte an die für Ihr Projekt zuständige Sachbearbeiterin / den zuständigen Sachbearbeiter laut Finanzhilfevereinbarung.

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3. Zwischenberichte (nur Projekte länger als 24 Monate)

Zwischenberichte sind nur für Schulpartnerschaften mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten relevant. Sie werden im Mobility Tool wie Fortschrittsberichte erstellt und bearbeitet.

Im Mobility Tool wird für Fortschrittsberichte (ohne Zahlungsantrag) und Zwischenberichte (mit Zahlungsantrag) dieselbe Vorlage verwendet. Die Berichte unterscheiden sich inhaltlich nicht, beim Zwischenbericht wird im Gegensatz zum Fortschrittsbericht am Ende des Berichts lediglich eine weitere Vorauszahlung beantragt.

Der neue Bericht ist über den Reiter „Zwischen-/Fortschrittsbericht“ mit der Ordnungszahl „-2“

aufrufbar und erscheint über dem eingereichten ersten Bericht, der weiterhin sichtbar und aufrufbar bleibt.

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3.1. Wann muss der Zwischenbericht erstellt werden?

Die NA wird Ihnen entweder zum Berichtszeitpunkt (üblicherweise der 30.6. des letzten Projektjahres, siehe Übersicht S.2) oder auf Ihre Anforderung eine weitere Zwischenberichtsmaske im Mobility Tool bereitstellen.

Sind bei einem Projekt mit einer Dauer von mehr als 24 Monaten bereits zum Termin des Fortschrittsberichts so viele Mittel verausgabt, dass eine weitere Vorauszahlung benötigt wird (siehe 3.2.), reichen Sie einen Zwischenbericht (mit Zahlungsanforderung) ein. Zur Zwischenberichtsfrist laut Finanzhilfevereinbarung wird dann nur noch ein Fortschrittsbericht eingereicht.

3.2. Beantragung einer weiteren Vorauszahlung

Nur Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten können eine weitere Vorauszahlung beantragen, da diese bei Projektbeginn eine geringere erste Vorauszahlung erhalten haben.

Wenn Sie eine weitere Vorauszahlung beantragen möchten und die Voraussetzungen erfüllt sind, (i. d. R. : mindestens 70% der ersten Rate wurden verausgabt), beantragen Sie dies mit der Einreichung des Zwischenberichts, indem Sie im Budgetteil unter 5.3 auf „Ja“ klicken.

Dies ist nicht mit der Schlusszahlung nach Ende des Projekts zu verwechseln. Diese wird mit dem Abschlussbericht beantragt.

Die Maske wird erweitert und es erscheinen der Zuschuss laut Finanzhilfevereinbarung sowie die bereits erhaltenen Vorauszahlungen. Die beiden Felder dienen der Information und sind nicht überschreibbar. Sollte eine Angabe Ihrer Meinung nach nicht stimmen, wenden Sie sich bitte an den PAD.

In das folgende Feld geben Sie den verausgabten Betrag ein.

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kmk-pad.org Hierbei geht es nicht um die real verausgabten Mittel, sondern um den aufgrund der durchgeführten Aktivitäten Ihnen zustehenden Betrag. In der Regel ist dies die Summe der Ausgaben in der Budgetübersicht unter 5.

Im folgenden Feld geben Sie bitte die beantragte Vorauszahlung an.

Diese sollte dem Betrag gemäß Finanzhilfevereinbarung (in der Regel 40% des Gesamtzuschusses) entsprechen. Für den Fall, dass Sie absehbar nicht alle Mittel verausgaben werden, können Sie die Vorauszahlung auch entsprechend reduzieren.

Bei Fragen zum Mobility Tool wenden Sie sich bitte an die für Ihr Projekt zuständige Sachbearbeiterin / den zuständigen Sachbearbeiter laut Finanzhilfevereinbarung.

Referenzen

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