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Resolution "Krankenhäuser nicht sicherheitspolitisch missbrauchen. Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – ein bedrohlicher Rückschritt"

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Resolution  verabschiedet  vom 32. DPT

 

 

32. Deutscher Psychotherapeutentag 

20./21. April 2018 in Bremen

 

 

 

Krankenhäuser nicht sicherheitspolitisch missbrauchen 

Bayerisches Psychisch‐Kranken‐Hilfe‐Gesetz ein bedrohlicher Rückschritt 

 

Das geplante Psychisch‐Kranken‐Hilfe‐Gesetz in Bayern ist ein bedrohlicher Rückschritt in der  Versorgung psychisch kranker Menschen. Es schlägt fast alle Empfehlungen der Fachwelt in  den Wind. Hilfen für psychisch kranke Menschen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Um‐

fangreich und schwerwiegend sind dagegen stigmatisierende Regelungen. Psychisch kranke  Menschen werden vor allem als gefährlich angesehen und wie Straftäter behandelt. Eine ein‐

geschränkte oder aufgehobene Fähigkeit zur Selbstbestimmung wurde nicht zum zwingenden  Kriterium für eine Unterbringung gemacht. Bei einem erzwungenen Krankenhausaufenthalt  können Besuche überwacht und aufgezeichnet werden. 

 

Besonders problematisch ist das geplante Zentralregister für untergebrachte psychisch kranke  Menschen. In diesem Register sollen bis zu 15 Daten, darunter die „Krankheitsbezeichnung“,  die  Unterbringungsdauer  oder  Angaben  zu  „Entweichung“  oder  Fehlverhalten,  gespeichert  werden. Diese Daten sollen Behörden, Gerichten, der Polizei und anderen Stellen zugänglich  gemacht werden. Ihre Speicherung soll nach fünf Jahren überprüft werden. Über die Entlas‐

sung aus dem Krankenhaus sind die Polizei sowie die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu  informieren. Untergebrachte psychisch kranke Menschen werden damit wie Straftäter behan‐

delt und zu Bürgern unter ständiger Beobachtung der Sicherheitsbehörden.  

 

Dieses  Gesetz,  das  die  Landesregierung  beschönigend  als  „Psychisch‐Kranken‐Hilfe  Gesetz“ 

bezeichnet, wird keine Hilfe sein. Es konterkariert jahrzehntelange Bemühungen um eine Ent‐

stigmatisierung  psychischer  Erkrankungen.  Psychisch  kranke  Menschen  werden  psychiatri‐

sche Einrichtungen aus Angst vor Brandmarkung und Stigmatisierung meiden. Das bayerische  Psychisch‐Kranken‐Hilfe‐Gesetz missbraucht Krankenhäuser für sicherheitspolitische Zwecke. 

Es ignoriert, dass nur eine vertrauensvolle Behandlung auf Augenhöhe geeignet ist, psychi‐

schen Krisen zu begegnen und Selbst‐ und Fremdgefährdungen zu verringern. 

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