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Resolution „Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Keine Experimente mit psychisch kranken Patientinnen und Patienten! Keine Aushöhlung des Gesundheitsdatenschutzes!“

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Resolution verabschiedet vom 35. DPT

35. Deutscher Psychotherapeutentag 16. November 2019 in Berlin

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG):

Keine Experimente mit psychisch kranken Patientinnen und Patienten!

Keine Aushöhlung des Gesundheitsdatenschutzes!

Der Druck zur Nutzung gespeicherter Daten und digitaler Technologie im Gesundheitssektor wächst rasant. In einem „Manifest für die Digitalisierung im Gesundheitssektor“ forderten kürzlich 47 Unternehmen aus der IT-Branche, Deutschland „müsse sich stärker für digitale In- novationen öffnen, um nicht von Großkonzernen aus dem Ausland überrollt“ zu werden, „Da- tenschutz dürfe nicht länger als Totschlag-Argument verwendet werden“ und „das System müsse sich im Sinne des Patientenwohls“ anpassen. Es kommt diesen Forderungen entgegen, wenn nun im DVG das Tor zur Kassenfinanzierung digitaler Anwendungen in der Regelversor- gung der 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland weit geöffnet wird.

Der Deutsche Psychotherapeutentag begrüßt grundsätzlich die im DVG vorgesehene Finanzie- rung von Gesundheits-Apps durch die gesetzliche Krankenversicherung. Gerade für die Be- handlung psychisch kranker Patientinnen und Patienten muss aber sichergestellt sein, dass der wissenschaftliche Nachweis ihrer Wirksamkeit vor der Anwendung solcher Apps in der Krankenversorgung erbracht wurde. Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert deshalb, in der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sicherzustellen, dass die Wirk- samkeit von Gesundheits-Apps nach wissenschaftlichen Standards in Studien mit Kontroll- gruppen nachgewiesen werden muss, um die Patientensicherheit nicht zu gefährden.

Der DPT unterstreicht, dass nur Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Ärztin- nen und Ärzte die fachliche Qualifikation haben, um den Einsatz von Gesundheits-Apps zu be- urteilen, nicht aber Beraterinnen oder Berater von Telefonhotlines der Krankenkassen. Die Anwendung von „Gesundheits-Apps“ muss in ein fachgerechtes therapeutisches Behand- lungskonzept eingebettet sein und kann dieses nicht ersetzen. Es ist nicht zu vertreten, dass psychisch erkrankte Erwachsene oder Kinder und Jugendliche von Internetangeboten zweifel- hafter Qualität davon abgehalten werden könnten, sich frühzeitig in eine fachlich qualifizierte Therapie zu begeben.

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Die bei den gesetzlichen Krankenkassen gespeicherten Daten ihrer Versicherten sollen künftig an einer zentralen Stelle zusammengefügt und dann umfassend der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Ein Widerspruchsrecht der Versicherten sieht das DVG nicht vor, womit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung missachtet wird. Die umfangreichen Be- denken im Hinblick auf den Datenschutz, die sowohl in der öffentlichen Anhörung des Gesetz- entwurfes im Bundestag als auch vom Bundesrat vorgebracht wurden, werden vom Deut- schen Psychotherapeutentag geteilt. Die von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu ihren Patientinnen und Patienten erstellten Daten sind besonders sensibel. Der Schutz die- ser Daten muss unantastbar bleiben!

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