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Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine

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Academic year: 2022

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(1)

Wie bekomme ich eine

Arbeitserlaubnis?

Die Voraussetzungen und das Verfahren

Handreichung und Tagungsdokumentation

Fachkraft Flüchtling?

Möglichkeiten und Herausforderungen der Integration in den Arbeitsmarkt

Projekt Interkulturelle Öffnung im Netzwerk Land in Sicht!

Land in Sicht!

Arbeit für Flüchtlinge in Holstein

Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein Gefördert durch:

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Arbeitserlaubnis  3

Vorwort

In  Deutschland  brauchen  viele  Migrantinnen  und  Migran- ten1 eine Arbeitserlaubnis, um arbeiten zu dürfen. 

Wann  man  eine  Arbeitserlaubnis  beantragen  muss  und  wann  das  nicht  nötig  ist,  wissen  jedoch  viele  Menschen  nicht. 

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Vorausset- zungen und über das Verfahren einer Antragsstellung. 

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an eine Migrations- beratungsstelle2 oder an einen Rechtsanwalt. 

1  Im Folgenden wird wegen der besseren Lesbarkeit nur die männliche  Form gebraucht.

2  Sie finden die nächste Migrationsberatungsstelle unter 

http://access-frsh.de/hauptmenu/adressen/migrationssozialberatung.

html

Diesen  Flyer  finden  Sie  in  mehrere  Sprachen  übersetzt  unter  www.landinsicht-sh.de/zugangzumarbeitsmarkt.html

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Arbeitserlaubnis  5

3. Wofür brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis?

I.  für jede Arbeitsstelle oder

II.  für eine betriebliche Berufsausbildung oder III.  für ein Praktikum

Für eine schulische Ausbildung brauchen Sie grundsätzlich  keine Arbeitserlaubnis.

4. Wer erteilt Ihnen eine Arbeitserlaubnis?

Die  Arbeitserlaubnis  müssen  Sie  bei  der  zuständigen  Aus- länderbehörde  beantragen.  Dort  bekommen  Sie  auch  das  notwendige Formular, dass der Arbeitgeber ausfüllen muss. 

Dabei muss er genaue Angaben zu seinem Betrieb, den zu  leistenden Arbeitsstunden und den genauen Arbeitszeiten  machen.

5. Besonderheiten der einzelnen Aufenthaltstitel

a) Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung haben:

-  Während  der  ersten  12  Monate  in  Deutschland  haben  Sie ein Arbeitsverbot, dann

-  Arbeitserlaubnis mit Zustimmung der Ausländerbehörde.

Wenn Sie länger als 12 Monate in Deutschland sind, ist ein  Arbeitsverbot nicht möglich.

b) Wenn Sie eine Duldung haben:

-  Während  der  ersten  12  Monate  in  Deutschland  haben  Sie ein Arbeitsverbot,

1. Arbeit erlaubt oder nicht?

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten des Zugangs  zum Arbeitsmarkt:

a)  Das Arbeitsverbot 

  Das bedeutet, dass Sie nicht arbeiten dürfen.

b)  Die eingeschränkte Arbeitserlaubnis 

  Das bedeutet, dass Sie vor Beginn einer Arbeit eine Ar- beitserlaubnis  bei  Ihrer  Ausländerbehörde  beantragen  müssen

c)  Die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis 

  Das  bedeutet,  dass  Sie  jede  Arbeit  annehmen  können  und keine Arbeitserlaubnis beantragen müssen.

TIP: informieren  Sie  trotzdem  die  Ausländerbehörde  über eine Arbeitsaufnahme.

2. Wann brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis?

Wenn in Ihrem Aufenthaltspapier der Satz steht, dass „die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet“ ist.

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Arbeitserlaubnis  7

Sie haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang wenn Sie  -  zwei  Jahre  in  Deutschland  versicherungspflichtig  be-

schäftigt waren oder

-  wenn Sie sich vorher drei Jahre ununterbrochen mit Auf- enthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufge- halten haben. 

f) Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25,3 AufenthG haben:

Sie haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang wenn Sie  -  zwei  Jahre  in  Deutschland  versicherungspflichtig  be-

schäftigt waren oder

-  wenn Sie sich vorher drei Jahre ununterbrochen mit Auf- enthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufge- halten haben.

- 

6. Wann wird ein Arbeitsverbot erteilt?

Ein  Arbeitsverbot  kann  nur  bei  einer Duldung erteilt  wer- den, wenn die Ausländerbehörde sagt:

-  Sie sind nach Deutschland eingereist, um Sozialleistun- gen zu erhalten oder

-  Sie helfen bei Ihrer Abschiebung nicht ausreichend mit  und  können  deshalb  aus selbst zu vertretenden Grün- den nicht abgeschoben werden.

Ein  Arbeitsverbot  steht  immer  ausdrücklich  in  Ihrem  Aus- weispapier.

-  während der nächsten 36 Monate eine Arbeitserlaubnis  mit Zustimmung der Ausländerbehörde. 

-  Nach  48  Monaten  haben  Sie  den uneingeschränkten  Arbeitsmarktzugang.3

-  Eine  betriebliche  Berufsausbildung  können  Sie  bereits  nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland aufnehmen.

Die Ausländerbehörden können jedoch trotzdem zu jedem  Zeitpunkt ein Arbeitsverbot aussprechen (siehe Punkt 5) c) Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a

AufenthG (Aufenthaltsgesetz) haben:

Sie haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang wenn Sie  -  zwei  Jahre  in  Deutschland  versicherungspflichtig  be-

schäftigt waren oder 

-  wenn Sie sich vorher drei Jahre ununterbrochen mit Auf- enthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufge- halten haben. 

d) Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25,5 AufenthG haben:

Sie haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang wenn Sie -  zwei  Jahre  in  Deutschland  versicherungspflichtig  be-

schäftigt waren oder 

-  wenn Sie sich vorher drei Jahre ununterbrochen mit Auf- enthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufge- halten haben. 

e) Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25,4 AufenthG haben:

3  „Uneingeschränkt“ bedeutet, dass keine Vorrangprüfung und keine  Arbeitsbedingungsprüfung durchgeführt werden.

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8  Arbeitserlaubnis

Ausnahme: Eine Zustimmung ist nicht erforderlich

Die Ausländerbehörde kann ohne die Bundesagentur für Ar- beit entscheiden, 

a)   wenn  Sie  eine  Arbeitserlaubnis  für  eine  der  folgenden  Tätigkeiten beantragen:

-  Praktikum  im  Rahmen  der  Schulausbildung,  des  Studi- ums oder

-  Praktikum im Rahmen eines EU-geförderten Projektes -  Tätigkeit als Hochqualifizierter

-  Tätigkeit  als  Familienangehöriger  des  Arbeitgebers,  wenn Sie mit diesem zusammenleben

-  Tätigkeit, die in erster Linie Ihrer eigenen Heilung,  Wiedereingewöhnung oder Erziehung dient4

b)   Wenn Sie als Minderjähriger eine Aufenthaltserlaubnis  haben und eingereist sind und 

-  in Deutschland einen Schulabschluss an einer allgemein- bildenden Schule erworben haben oder 

-  an einer einjährigen schulischen Berufsvorbereitung, ei- ner berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder re- gelmäßig an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach  dem Berufsbildungsgesetz teilgenommen haben.

TIP:  wenn  die  Ausländerbehörde  ein  Arbeitsverbot  aus- spricht, können Sie sich für eine Überprüfung an eine Mi- grationsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt wenden.

7. Wird die Bundesagentur für Arbeit an der Entscheidung der Ausländerbehörde beteiligt?

Der Regelfall: Eine Zustimmung ist erforderlich

Die  Ausländerbehörde  leitet  Ihren  Antrag  an  die  Bun- desagentur  für  Arbeit  weiter.  Diese  prüft  den  Antrag  und  teilt  das  Ergebnis  der  Ausländerbehörde  mit.  Die  Auslän- derbehörde  erteilt  Ihnen  dann  eine  Arbeitserlaubnis  oder  erlässt einen schriftlichen ablehnenden Bescheid. Das Ver- fahren kann mehrere Wochen dauern.

4  Dies gilt z.B. für Kranke, Süchtige, Strafgefangene usw., nicht jedoch für  traumatisierte Flüchtlinge

(6)

10  Arbeitserlaubnis Arbeitserlaubnis  11

II. Ausnahmen:

keine Vorrangprüfung, jedoch eine Arbeitsbedingungs- prüfung:

-  Bei der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach ei- nem Jahr bei demselben Arbeitgeber.

-  Bei einer Härtefallregelung werden die Gesamtumstän- de des Einzelfalls geprüft. Bei traumatisierten Personen  muss  die  angestrebte  Beschäftigung  Bestandteil  der  Therapie sein.

9. Was können Sie tun, wenn die Ausländer- behörde Ihren Antrag ablehnt?

Die  Ausländerbehörde  muss  Ihnen  einen  schriftlichen  Be- scheid zuschicken. Gegen diesen Bescheid können Sie Wi- derspruch einlegen. Dabei müssen Sie auf die Fristen ach- ten, die Sie in der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Be- scheides  finden.  Bleibt  der Widerspruch  erfolglos,  können  Sie  beim  zuständigen  Verwaltungsgericht  Klage  erheben. 

Wenn Sie davon ausgehen, dass der Arbeitgeber den ange- botenen Arbeitsplatz in kurzer Zeit an einen Anderen geben  wird, sollten Sie mit der Klage auch einen Eilantrag stellen. 

Über  diesen  Eilantrag  muss  das  Gericht  zeitnah  und  ohne  eine mündliche Verhandlung entscheiden.

8. Was prüft die Bundesagentur für Arbeit?

Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Ablehnungsgründe  vorliegen. 

I. der Regelfall: Vorrangprüfung und Arbeitsbedingungs- prüfung

a)  Die Vorrangprüfung bedeutet:

-  Jeder Einzelfall wird geprüft und es darf kein bevorrech- tigter Arbeitnehmer für den konkreten Arbeitsplatz zur  Verfügung stehen. Das sind Deutsche, Staatsangehörige  aus EU-Ländern und Ausländer, die schon eine Arbeits- erlaubnis haben.

-  Neben  der  genannten  Einzelfallprüfung  kann  die  Bun- desagentur für Arbeit einzelne Berufsgruppen festlegen,  in denen eine Beschäftigung generell und ohne Einzel- fallprüfung möglich ist.

Die Arbeitsbedingungsprüfung bedeutet:

Sie  dürfen  nicht  zu  schlechteren  Arbeitsbedingungen  be- schäftigt  werden  als  ein  vergleichbarer  deutscher  Arbeit- nehmer.  Dabei  wird  untersucht,  ob  der  angebotene  Lohn  dem Tariflohn entspricht und ob die gesetzlichen Regelun- gen wie z.B. die Gesetze zum Arbeitnehmerschutz eingehal- ten werden.

(7)

Projekt „Be In“

ZBBS e.V.

Sophienblatt 64 a 24114 Kiel Tel: 0431-6671151 beruf@zbbs-sh.de www.zbbs-sh.de

Stand: November 2011

Netzwerk Land in Sicht!

Arbeit für Flüchtlinge in Holstein Der PARITÄTISCHE 

Schleswig-Holstein e.V. 

Zum Brook 4 24143 Kiel lis@frsh.de

www.landinsicht-sh.de

Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein e.V.

Sophienblatt 64 a 24114 Kiel Tel. 0431 / 200 11 50 Fax 0431 / 200 11 54 e.mail: info@zbbs-sh.de www.zbbs-sh.de ZBBS e.V. · Sophienblatt 64 a · 24114 Kiel

Bankverbindung: EDG Kiel · BLZ 210 602 37 · Kto 10 507 466

ZBBS

Be

In

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Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein

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